Einladung zum 4. Zürcher Jagdschiessen 30. April 2016 Jagdschiessstand Embrach Liebe Zürcher AnwärterInnen, JägerInnen und AufseherInnen Einmal mehr steht das schon bald traditionelle Zürcher Jagdschiessen an. Erfahrungsgemäss verspricht dieser Anlass einen willkommenen Erfahrungsaustausch unter Gleichgesinnten in gemütlicher Runde! Vorab aber werden die besten Schützen in den verschiedenen Kategorien ermittelt und zu würdigen Siegern erkoren. Der wertvolle Gabentisch allein sollte Anreiz sein für eine Beteiligung am Wettbewerb! Um die eigene Leistung mit der Waffe erfolgreich zu nutzen, muss man von seinen Fähigkeiten überzeugt sein. Es gibt kein Patent-Rezept, wie wir Selbstvertrauen in unsere Waffenhandhabung aufbauen. Jeder Jäger muss da seinen eigenen Weg finden. Eine Beteiligung am Wettkampf zeigt auf, wo man im Vergleich zur “Konkurrenz“ steht. Klar spielen die aktuelle Gemütslage und die äusseren Umstände eine Rolle – die Tagesform kann einem einen Streich spielen... Lassen wir uns ohne Druck auf das Kräftemessen ein und verbringen spannende gemeinsame Stunden! Glücklich, mit Marie-Claire Müller und Sergio Taiana ein starkes neues Organisationskomitee gefunden zu haben, werden wir gemeinsam das diesjährige Schützenfest betreiben. Auf nächstes Jahr wird Sergio Taiana als Vorsitzender die Organisation des Anlasses übernehmen. Der Vorstand freut sich über jeden Teilnehmer, wünscht ein gutes Resultat und ein kräftiges Weidmannsheil! Um unser Absenden auch musikalisch zu untermalen, werden alle Jagdhornbläser gebeten, ihr Jagdhorn mitzubringen. Der überreichende O.K.-Präsident Josef Leu Der debütierende O.K.-Präsident Sergio Taiana Zürcher Jagdschiessen vom 30. April 2016 Ort: Jagdschiessstand Embrach Zeit: Standblattausgabe, 09.30-14.00 Uhr (Mittagspause 12.00-13.00) Schiessbetrieb, 10.00 - zirka 16.00 Uhr Mittagspause, 12.00-13.00 Uhr Absenden, zirka 16.00 Uhr Reglement 1. Wettkampf und Teilnahmeberechtigung 1.1 Wettkampf Es wird ein einheitliches Programm, ohne Probeschüsse, geschossen. Aus den erreichten Resultaten wird eine Rangliste erstellt und folgende Auszeichnungen verliehen: - 1.2 Zürcher Jagdmeister (Tagessieger) Zürcher Jungjägermeister (bester Jungjäger) Zürcher Reviermeister Teilnahmeberechtigung Für die Auszeichnung “Zürcher Jagdmeister“ sind die Inhaber eines gültigen Zürcherischen Jagdpasses, sowie Inhaber einer Zürcherischen Jahresgästekarte und Jagd-Anwärter, die die Theorieprüfung bestanden haben, teilnahmeberechtigt. Für die Auszeichnung “Zürcher Jungjägermeister“ sind die Anwärter zur Jägerprüfung, die mindestens die Theorieprüfung der Anwärterprüfung (§ 1 VO über die Jägerprüfung) im Kanton Zürich bestanden haben, zugelassen. Für die Auszeichnung “Zürcher Reviermeister“ sind alle teilnehmenden Schützen desselben Reviers, bzw. Hegerings, teilnahmeberechtigt, wobei die 3 besten Resultate (Teilnehmer) zur Ermittlung des Ranges berücksichtigt werden. Die Wettkampfleitung kann teilnahmewillige Personen ohne Begründung von der Teilnahme ausschliessen. Ein derartiger Ausschluss ist endgültig und untersteht nicht der Schiedsgerichtsbarkeit gemäss Art. 7.3. 2. Waffen Gestattet sind Kugelgewehre, Schrotflinten und kombinierte Waffen nach den Vorschriften des Zürcher Jagdgesetzes. Es darf nur jeweils eine Patrone geladen werden (Ausnahme Wurfscheibenschiessen). Die Passe muss ohne Unterbruch geschossen werden. 3. Munition/Kaliber Kugel: Jagdmunition Schrot: Stahlschrot: Hase Wurftauben gemäss Gesetz zugelassene reh- und schwarzwildtaugliche Munition 3,5mm/Nr. 3 2,5mm/Nr. 7 Die Verwendung unerlaubter Waffen oder Munition hat den sofortigen Ausschluss zur Folge. 4. Waffenhandhabung Beim Schiessen auf bewegliche Ziele muss der Riemen entfernt werden. Ansonsten gelten die Anordnungen gemäss Standreglement. 5. Gestattete Stellungen Reh stehend, sitzend oder kniend angestrichen, auf bewegliche Ziele freistehend. 6. Schiessprogramm Keine Probeschüsse! 4 Schuss Rehscheibe 100m 4 Schuss auf laufenden Keiler 4 Wurftauben, doppulieren erlaubt 4 Schuss auf laufenden Hasen mit Klappfalle Kugelprogramm: Schrotprogramm: Total: 10er-Wertung 10er-Wertung Treffer x 5 5 Pkt. (Vorderstes oder mittleres Segment muss fallen). max. 80 Punkte. max. 40 Punkte. max. 120 Punkte Schüsse auf statische Scheiben werden erst am Schluss gezeigt. Die Scheibe für den laufenden Hasen und Keiler startet abwechselnd von links und rechts und wird durch den Schützen ausgelöst. Die jeweils 4 Schussresultate auf die Rehscheibe und den laufenden Hasen können zur Erfüllung des jagdlichen Bedingungsschiessen verwendet werden. 6.1 Doppelgeld Hauptdoppel ohne Munition Revierdoppel Es ist kein Nachdoppeln möglich CHF 40.00 CHF 20.00 6.2 Rangierung Das Total der geschossenen und errechneten Punkte ergibt die Rangierung. Bei Punktegleichheit entscheidet: 1. Das bessere Resultat auf den laufenden Hasen 2. Das bessere Resultat auf das Reh 3. Das bessere Resultat auf die Wurftauben 4. Das höhere Alter des Schützen 6.3 Auszeichnung Zürcher Jagdmeister Ein Zinnbecher „Jagdmeister“. Ein Zinnkrug als Wanderpreis, der nach drei aufeinanderfolgenden Gewinnen, oder beim vierten Sieg, in den Besitz des Gewinners übergeht. Zusätzlich Preise gemäss Rangierung ab dem Gabentempel. 6.4 Auszeichnung Zürcher Jungjägermeister Ein Zinnbecher „Jungjägermeister“. 6.5 Auszeichnung Zürcher Reviermeister Ein Zinnbecher „Reviermeister“. Ein Zinnkrug als Wanderpreis, der nach drei aufeinanderfolgenden Gewinnen, oder beim vierten Sieg, in den Besitz der Gewinner übergeht. 7. Verschiedene Bestimmungen Die Teilnahme erfolgt durch das Lösen des Standblattes. Mit dem Lösen des Standblattes anerkennen die Schützen das vorliegende Reglement. Schiessende sind verpflichtet, die eidgenössischen und kantonalen Gesetze und Vorschriften, die Sicherheitsbestimmungen im Schiessstand sowie die Bestimmungen des vorliegenden Reglements einzuhalten und die Weisungen des Standpersonals uneingeschränkt zu befolgen. Die Wanderpreise sind jeweils bis Ende des kommenden Februars, zwecks Gravur, dem OK-Präsidenten zukommen zu lassen. 7.1 Einreihung Die Einreihung der Schützen erfolgt mit dem nummerierten Standblatt. Jeder Schütze wird ersucht, die Reihenfolge einzuhalten und dem Betrieb eine reibungslose Abwicklung zu gewähren. 7.2 Versicherung Gemäss geltendem Standreglement. 7.3 Schiedsgericht Mit Ausnahme von Art. 1.2 entscheidet bei Streitigkeiten über das vorliegende Reglement ein Schiedsgericht definitiv. Dies besteht aus dem OKPräsidenten. Dieses Reglement tritt in Kraft durch den Vorstandsbeschluss am 01.02.2016. Verein Zürcher Jagdaufseher Der Präsident: Josef Leu
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