Einladung zum 4. Zürcher Jagdschiessen

Einladung zum 4. Zürcher Jagdschiessen
30. April 2016
Jagdschiessstand Embrach
Liebe Zürcher AnwärterInnen, JägerInnen und AufseherInnen
Einmal mehr steht das schon bald traditionelle Zürcher Jagdschiessen an.
Erfahrungsgemäss
verspricht
dieser
Anlass
einen
willkommenen
Erfahrungsaustausch unter Gleichgesinnten in gemütlicher Runde! Vorab aber
werden die besten Schützen in den verschiedenen Kategorien ermittelt und zu
würdigen Siegern erkoren. Der wertvolle Gabentisch allein sollte Anreiz sein für eine
Beteiligung am Wettbewerb!
Um die eigene Leistung mit der Waffe erfolgreich zu nutzen, muss man von seinen
Fähigkeiten überzeugt sein. Es gibt kein Patent-Rezept, wie wir Selbstvertrauen in
unsere Waffenhandhabung aufbauen. Jeder Jäger muss da seinen eigenen Weg
finden. Eine Beteiligung am Wettkampf zeigt auf, wo man im Vergleich zur
“Konkurrenz“ steht. Klar spielen die aktuelle Gemütslage und die äusseren
Umstände eine Rolle – die Tagesform kann einem einen Streich spielen... Lassen
wir uns ohne Druck auf das Kräftemessen ein und verbringen spannende
gemeinsame Stunden!
Glücklich, mit Marie-Claire Müller und Sergio Taiana ein starkes neues
Organisationskomitee gefunden zu haben, werden wir gemeinsam das diesjährige
Schützenfest betreiben. Auf nächstes Jahr wird Sergio Taiana als Vorsitzender die
Organisation des Anlasses übernehmen. Der Vorstand freut sich über jeden
Teilnehmer, wünscht ein gutes Resultat und ein kräftiges Weidmannsheil! Um unser
Absenden auch musikalisch zu untermalen, werden alle Jagdhornbläser gebeten,
ihr Jagdhorn mitzubringen.
Der überreichende O.K.-Präsident
Josef Leu
Der debütierende O.K.-Präsident
Sergio Taiana
Zürcher Jagdschiessen vom 30. April 2016
Ort:
Jagdschiessstand Embrach
Zeit:
Standblattausgabe, 09.30-14.00 Uhr (Mittagspause 12.00-13.00)
Schiessbetrieb, 10.00 - zirka 16.00 Uhr
Mittagspause, 12.00-13.00 Uhr
Absenden, zirka 16.00 Uhr
Reglement
1.
Wettkampf und Teilnahmeberechtigung
1.1
Wettkampf
Es wird ein einheitliches Programm, ohne Probeschüsse, geschossen. Aus
den erreichten Resultaten wird eine Rangliste erstellt und folgende
Auszeichnungen verliehen:
-
1.2
Zürcher Jagdmeister (Tagessieger)
Zürcher Jungjägermeister (bester Jungjäger)
Zürcher Reviermeister
Teilnahmeberechtigung
Für die Auszeichnung “Zürcher Jagdmeister“ sind die Inhaber eines gültigen
Zürcherischen Jagdpasses, sowie Inhaber einer Zürcherischen
Jahresgästekarte und Jagd-Anwärter, die die Theorieprüfung bestanden
haben, teilnahmeberechtigt. Für die Auszeichnung “Zürcher Jungjägermeister“
sind die Anwärter zur Jägerprüfung, die mindestens die Theorieprüfung der
Anwärterprüfung (§ 1 VO über die Jägerprüfung) im Kanton Zürich bestanden
haben, zugelassen. Für die Auszeichnung “Zürcher Reviermeister“ sind alle
teilnehmenden Schützen desselben Reviers, bzw. Hegerings,
teilnahmeberechtigt, wobei die 3 besten Resultate (Teilnehmer) zur Ermittlung
des Ranges berücksichtigt werden.
Die Wettkampfleitung kann teilnahmewillige Personen ohne Begründung von
der Teilnahme ausschliessen. Ein derartiger Ausschluss ist endgültig und
untersteht nicht der Schiedsgerichtsbarkeit gemäss Art. 7.3.
2.
Waffen
Gestattet sind Kugelgewehre, Schrotflinten und kombinierte Waffen nach den
Vorschriften des Zürcher Jagdgesetzes. Es darf nur jeweils eine Patrone
geladen werden (Ausnahme Wurfscheibenschiessen). Die Passe muss ohne
Unterbruch geschossen werden.
3.
Munition/Kaliber
Kugel:
Jagdmunition
Schrot:
Stahlschrot:
Hase
Wurftauben
gemäss Gesetz zugelassene reh- und
schwarzwildtaugliche Munition
3,5mm/Nr. 3
2,5mm/Nr. 7
Die Verwendung unerlaubter Waffen oder Munition hat den sofortigen
Ausschluss zur Folge.
4.
Waffenhandhabung
Beim Schiessen auf bewegliche Ziele muss der Riemen entfernt werden.
Ansonsten gelten die Anordnungen gemäss Standreglement.
5.
Gestattete Stellungen
Reh stehend, sitzend oder kniend angestrichen, auf bewegliche Ziele
freistehend.
6.
Schiessprogramm
Keine Probeschüsse!
4 Schuss Rehscheibe 100m
4 Schuss auf laufenden Keiler
4 Wurftauben, doppulieren erlaubt
4 Schuss auf laufenden Hasen mit Klappfalle
Kugelprogramm:
Schrotprogramm:
Total:
10er-Wertung
10er-Wertung
Treffer x 5
5 Pkt. (Vorderstes oder
mittleres Segment muss
fallen).
max. 80 Punkte.
max. 40 Punkte.
max. 120 Punkte
Schüsse auf statische Scheiben werden erst am Schluss gezeigt. Die Scheibe
für den laufenden Hasen und Keiler startet abwechselnd von links und rechts
und wird durch den Schützen ausgelöst.
Die jeweils 4 Schussresultate auf die Rehscheibe und den laufenden Hasen
können zur Erfüllung des jagdlichen Bedingungsschiessen verwendet werden.
6.1
Doppelgeld
Hauptdoppel ohne Munition
Revierdoppel
Es ist kein Nachdoppeln möglich
CHF 40.00
CHF 20.00
6.2
Rangierung
Das Total der geschossenen und errechneten Punkte ergibt die Rangierung.
Bei Punktegleichheit entscheidet:
1. Das bessere Resultat auf den laufenden Hasen
2. Das bessere Resultat auf das Reh
3. Das bessere Resultat auf die Wurftauben
4. Das höhere Alter des Schützen
6.3
Auszeichnung Zürcher Jagdmeister
Ein Zinnbecher „Jagdmeister“. Ein Zinnkrug als Wanderpreis, der nach drei
aufeinanderfolgenden Gewinnen, oder beim vierten Sieg, in den Besitz des
Gewinners übergeht. Zusätzlich Preise gemäss Rangierung ab dem
Gabentempel.
6.4
Auszeichnung Zürcher Jungjägermeister
Ein Zinnbecher „Jungjägermeister“.
6.5
Auszeichnung Zürcher Reviermeister
Ein Zinnbecher „Reviermeister“. Ein Zinnkrug als Wanderpreis, der nach drei
aufeinanderfolgenden Gewinnen, oder beim vierten Sieg, in den Besitz der
Gewinner übergeht.
7.
Verschiedene Bestimmungen
Die Teilnahme erfolgt durch das Lösen des Standblattes. Mit dem Lösen des
Standblattes anerkennen die Schützen das vorliegende Reglement.
Schiessende sind verpflichtet, die eidgenössischen und kantonalen Gesetze
und Vorschriften, die Sicherheitsbestimmungen im Schiessstand sowie die
Bestimmungen des vorliegenden Reglements einzuhalten und die Weisungen
des Standpersonals uneingeschränkt zu befolgen.
Die Wanderpreise sind jeweils bis Ende des kommenden Februars, zwecks
Gravur, dem OK-Präsidenten zukommen zu lassen.
7.1
Einreihung
Die Einreihung der Schützen erfolgt mit dem nummerierten Standblatt. Jeder
Schütze wird ersucht, die Reihenfolge einzuhalten und dem Betrieb eine
reibungslose Abwicklung zu gewähren.
7.2
Versicherung
Gemäss geltendem Standreglement.
7.3
Schiedsgericht
Mit Ausnahme von Art. 1.2 entscheidet bei Streitigkeiten über das vorliegende
Reglement ein Schiedsgericht definitiv. Dies besteht aus dem OKPräsidenten.
Dieses Reglement tritt in Kraft durch den Vorstandsbeschluss am 01.02.2016.
Verein Zürcher Jagdaufseher
Der Präsident: Josef Leu