neues europäisches zollrecht ab 01. mai 2016

NEUES EUROPÄISCHES ZOLLRECHT
AB 01. MAI 2016
Zum 01. Mai 2016 wird der Zollkodex der Europäischen Union (UZK) vollständig in Kraft
treten. Der UZK wird den aktuell gültigen Zollkodex der Gemeinschaft (ZK) ablösen, der
seit 1993 die Grundlage des europäischen Zollrechts bildet.
DHL ist Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO F) und verfügt über eine ATLAS-zertifizierte
Zollsoftware – als solches sehen wir uns gut für das neue Zollrecht vorbereitet. DHL Express arbeitet
bundesweit eng mit den Zollbehörden zusammen und wird die bestehenden Bewilligungen und
Vereinfachungen beibehalten, um auch künftig die Geschwindigkeit und Qualität Ihrer
Zollabfertigung sicher zu stellen.
Wichtige Änderungen im Zusammenhang mit Ihren DHL Express-Sendungen haben wir hier für Sie
aufgeführt; dies ist jedoch keine abschließende Aufzählung der Änderungen durch den UZK.
Bitte informieren Sie sich über weitere Änderungen beim deutschen Zoll oder einem
Beratungsunternehmen Ihrer Wahl.
Authorized Economic Operator (AEO)
Aus dem Zertifikat wird eine Bewilligung; dazu werden die Anforderungen geringfügig erhöht. Die
bisher genutzten Bezeichnungen bleiben unverändert bestehen: AEO C (Customs) und AEO S
(Security) sowie die Kombination aus beiden AEO F (Full – Customs/Security).
IMPORT IN DIE EUROPÄISCHE UNION
Lieferant von Daten für die Zollanmeldung
DHL tritt weiterhin als direkter Vertreter für den Anmelder auf. Der Anmelder liefert die Angaben und
Unterlagen für die Zollanmeldung und ist daher für deren Korrektheit und Vollständigkeit
verantwortlich. Auch künftig wird DHL nicht als indirekter Vertreter agieren.
Freischreibungen (Sendungen bis € 22,00)
Der im UZK vorgesehene Wegfall der mündlichen Zollanmeldung wird aufgrund der EU-weiten
Übergangsregelungen vorerst in Deutschland nicht umgesetzt. DHL Express führt die vereinfachte
Zollabfertigung für Sendung bis € 22,00 wie bisher fort.
Zollwert – Anmeldung von Vorerwerberpreisen
Bisher konnte zur Ermittlung des Zollwertes der Vorerwerberpreis angemeldet werden, die
sogenannte „First-Sale-Rule“. Hierbei wird der Preis eines früheren oder sogar ersten Verkaufs, auf
den der Import in die EU zurückzuführen ist, genutzt (z. B. bei Reihengeschäften). Dies wird künftig
nicht mehr möglich sein. Es ist der Preis des Kaufgeschäftes maßgeblich, das den physischen Import in
die EU bewirkt, sodass gegebenenfalls der innereuropäische Verkaufspreis anzumelden ist.
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AB 01. MAI 2016
Eine Übergangsfrist wird es nur für bestimmte Fälle geben; informieren Sie sich bitte rechtzeitig
beim deutschen Zoll oder einem Beratungsunternehmen Ihrer Wahl, ob Ihr Unternehmen
hiervon profitieren kann und welchen Preis Sie künftig DHL Express zur Zollabfertigung zur Verfügung
stellen müssen.
Verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA)
Haben Sie für Ihre Produkte verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA), müssen diese künftig zwingend in
der Zollanmeldung angegeben werden. Zudem ist die vZTA nur noch 3 statt 6 Jahre gültig. Stellen Sie
bitte zeitnah sicher, dass Sie unserem Customer Database Team (E-Mail: [email protected]) Ihre
vZTA mitteilen, damit wir Ihre Sendung korrekt für Sie verzollen können.
Registrierter Ausführer (Präferenz APS-System)
Neu geschaffen wurde der „Registrierte Ausführer“, eine Bewilligung für die Nutzung der Präferenz
„Form A“ als Erklärung auf der Rechnung. Der Versender in einem APS-Land muss sich auf der EUPlattform „REX“ registrieren. Die Anwendung wird nicht vor 2017 zur Verfügung stehen, sodass
weiterhin das „Form A“ auf vorgeschriebenem Vordruck vorgelegt werden muss, um präferentielle
Begünstigungen zu erhalten.
Verwahrfrist am Eingangsort wird von 20 auf 90 Tage erhöht
Bisher konnte eine Sendung nach Ankunft bis zu 20 Tage im Zoll-Verwahrlager liegen, bis sie zum
Import oder Re-Export abgefertigt wurde. Der UZK ermöglicht eine Verwahrfrist von bis zu 90 Tagen.
DHL Express wird Ihnen auch künftig Sendungen schnellstmöglich zuzustellen, daher wird eine
längere Lagerungsdauer nicht möglich, aber wie bisher nicht nötig sein.
TIPP ZUR SCHNELLEN IMPORT ABFERTIGUNG
Wir empfehlen DHL eine generelle Vollmacht zur Zollabfertigung zu erteilen. Gerne bieten wir Ihnen
nach Absprache kundenspezifisch zugeschnittene Lösungen an. Kontaktieren Sie hierzu bitte unser
Customer Database Team unter [email protected].
Eine Übersicht über unsere entgeltpflichtigen optionalen Services im Bereich der Zollabfertigung
finden Sie unter http://www.dhl.de/de/express/optionale-services.html
DHL Express
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EXPORT AUS DER EUROPÄISCHEN UNION
1.000 EUR-Grenze für mündliche Ausfuhranmeldung bleibt bestehen
Sie werden weiterhin die Erleichterung der Abfertigung von Sendungen bis 1.000 EUR mittels
Frachtbrief und Rechnung nutzen können, unter Beachtung der Pflicht zur Zusammenfassung von
Sendungen in das gleiche Bestimmungsland.
Embargo- und Sanktionsregelungen sind von den Änderungen des neuen Zollrechts nicht betroffen
und bleiben unverändert. Die Besonderheiten für Exporte in Krisenregionen und Embargoländer
finden Sie unter folgendem Link:
http://www.dhl.de/de/express/versenden/hilfe-zollabwicklung/zoll-news.html#embargo.
Die Bewilligung „Zugelassener Ausführer“ entfällt
Die Bewilligung „Zugelassener Ausführer“ (Anschreibeverfahren) entfällt; ersetzt wird diese durch die
vereinfachte Zollanmeldung. Die Anmeldung erfolgt weiterhin über ATLAS, entweder als vereinfachte
oder vollständige Ausfuhranmeldung; auch die automatisierte Überlassung bleibt bestehen. Die
Gestellung an zugelassenen Orten statt bei der Ausfuhrzollstelle wird auch weiterhin möglich sein.
ÜBERGANGSREGELUNGEN AB DEM 01. MAI 2016
Sind Sie Inhaber von zollrechtlichen Bewilligungen und Zertifizierungen, werden diese bis spätestens
2019 durch Ihr zuständiges Hauptzollamt neu bewertet. Das bedeutet, der Zoll kommt auf Sie zu, um
die neuen Bewilligungsvoraussetzungen zu prüfen. Um Verzögerungen in Ihren Abläufen zu
vermeiden, sollten Sie bitte zeitnah prüfen, ob Sie die ggf. erweiterten Voraussetzungen auch in
Zukunft erfüllen werden. Denken Sie auch daran, DHL Express Änderungen in Ihren Bewilligungen,
notwendigen Genehmigungen oder verbindlichen Auskünften rechtzeitig mitzuteilen, damit Ihre
Sendungen richtig verzollt werden.
Einige mit dem UZK wirksam werdende Änderungen gehen mit IT-seitigen Änderungen einher und
sind durch eine Übergangsverordnung bis Ende 2020 ausgesetzt. Welche Änderungen Sie im Detail
betreffen, entnehmen Sie bitte den gesetzlichen Vorschriften.
AUSWIRKUNGEN AUF IHREN VERSAND MIT DHL EXPRESS
Ihre Zollabfertigung mit DHL Express wird sich zum 01. Mai 2016 nicht ändern, sofern Sie nicht von
den oben beschriebenen Details betroffen sind. Für allgemeine Informationen rund um die
Zollabfertigung besuchen Sie uns auf www.dhl.de/express/zoll.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter [email protected] zur Verfügung.
DHL Express
Alle Angaben ohne Gewähr, DHL Express Germany GmbH, Marketing Services, Stand März 2016
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