ANMELDUNG Bitte bis 12. Februar 2016 zurücksenden oder faxen an: Landesjugendamt Postfach 2964 55019 Mainz Telefax 06131 967-12147 S 62 FAMILIENHEBAMME/ FAMILIEN-GESUNDHEITS- UND KINDERKRANKENPFLEGER/-IN Name, Vorname Straße Telefon Ansprechpartnerin im Landesjugendamt Orsolya Drozdik Telefon 06131 967-135 [email protected] E-Mail Teilnahmegebühr Eine Teilnahmegebühr wird nicht erhoben. Berufsbezeichnung: Hebamme Kinderkrankenpflegerin Berufserfahrung in Jahren: Tätigkeitsfeld Unterschrift Die Anmeldung ist verbindlich. Bitte beachten Sie, dass die Zahl der Teilnehmenden auf 20 Personen begrenzt ist. Bei der Platzvergabe wird darauf geachtet, dass möglichst viele rheinland-pfälzische Kommunen durch die Teilnehmenden vertreten sind. Absagen werden telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt. Eine Anmeldebestätigung wird ca. 8-10 Wochen vor dem ersten Veranstaltungstermin versandt. Tagungsort Jugendhaus Don Bosco Am Fort Gonsenheim 54 55122 Mainz Verpflegung und Unterkunft Getränke stehen Ihnen kostenfrei zur Verfügung. Es wird auf Wunsch Mittagessen angeboten. Fahrtkosten und Unterkunft müssen von den Teilnehmenden getragen werden. Bewerbungsverfahren Bitte reichen Sie mit Ihrer Anmeldung ein persönliches Motivationsschreiben ein. Dieses sollte Ihre Beweggründe und Ihren beruflichen Werdegang enthalten, sowie Ihre bisherigen Tätigkeitsfelder beschreiben. Bildnachweis: © oksun70 – Fotolia.com PLZ, Ort Berufsbegleitende Weiterbildung Kurs 16-17-S-62 April 2016 bis August 2017 Mainz FAMILIENHEBAMME/ FAMILIEN-GESUNDHEITS- UND KINDERKRANKENPFLEGER/-IN Die Tätigkeit als Familienhebamme/Familien-Gesundheitsund Kinderkrankenpfleger/-in ist eine anspruchsvolle und herausfordernde Aufgabe: Familien mit einem erhöhten Unterstützungsbedarf werden ggf. vom Zeitraum der Schwangerschaft bis zum Ende des ersten Lebensjahres des Säuglings in ihrem häuslichen Umfeld begleitet. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der physischen und psychosozialen Betreuung und Beratung der (werdenden) Eltern mit dem Ziel, diese darin zu unterstützen, trotz vielfältiger Belastungen eine gute und tragfähige Bindung zu ihrem Kind aufzubauen. Die Aufgabenfelder der koordinierenden Familienhebamme/ Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in in der Klinik unterscheidet sich dahingehend, dass diese eine Einschätzungs- und Vermittlungsaufgabe – also eine „Brückenfunktion“ – außerhalb des häuslichen Umfeldes inne haben. Mit ihrer Hilfe sollen Familien bei Bedarf nach der Entlassung ein passgenaues Unterstützungsangebot erhalten, damit ein „guter Start“ gelingt. INHALTE UND TERMINE Block 1 Mi.- Fr.: 20.-22.04.2016 ■ Einführung ■ „Guter Start ins Kinderleben“ – Eine Einführung ■ Arbeit der Familienhebamme/Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in Block 2 Mi.-Fr.: 01.-03.06.2016 NEST-Materialien ■ ■ Professionstheorie – Grundlagen Sozialisation und aktuelle gesellschaftspolitische Situation ■ Dokumentation und Datenschutz Block 3 Mi.-Fr.: 13.-15.07.2016 Sozialgesetzgebung – Jugendhilfe Teil I ■ ■ Kommunikation und Gesprächsführung Teil I Block 4 Di.-Fr.: 30.08.-02.09.2016 ■ Arbeit mit Familien ■ Soziologische Grundlagen – Soziologie der Familie ■ Kultursensible Betreuung Block 5 Mi.-Fr.: 05.-07.10.2016 ■ Hausarbeit und Abschlusspräsentation ■ Sozialpädiatrie Hierzu braucht es – neben der Einbindung in ein Team sowie fachliche Begleitung durch Fachkräfte der Jugendhilfe – erweiterte Kenntnisse und Kompetenzen. Die für Ihre Arbeit als Familienhebamme/Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in relevanten Themen werden in modularer Form gebündelt angeboten. Block 6 Mi.-Fr.: 07.-09.12.2016 ■ Ernährung im ersten Lebensjahr ■ Interdisziplinäre Zusammenarbeit ■ Kommunikation- und Gesprächsführung Teil II ■ Unterstützungsangebote Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung verleiht der Fachkraft die Bezeichnung: „Familienhebamme/Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in“ gemäß den Vorgaben der Kompetenzprofile des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen, die Ihnen eine Tätigkeit in den „Frühen Hilfen“ erlaubt. Block 7 Mi.-Fr.: 11.-13.01.2017 ■ Allgemeine und besondere Belastungssituationen, bspw. psychische und suchtmittelbedingte Erkrankungen ■ Entwicklungspsychologie und -physiologie im ersten Lebensjahr ■ Gewalt in engen sozialen Beziehungen Block 8 Mi.-Fr.: 01.-03.03.2017 ■ Sozialgesetzgebung – Jugendhilfe Teil II ■ Trauerarbeit ■ Kinder mit besonderen Bedürfnissen – Behinderung und chronische Erkrankungen Block 9 Do.-Fr.: 04.-05.05.2017 Kommunikation und Gesprächsführung Teil III ■ ■ Abschlusspräsentation und Evaluation Voraussetzung für die Erlangung des Zertifikats ist der kontinuierliche Besuch aller Module, das Führen eines Fortbildungstagebuches, Teilnahme an sechs halbtägigen verpflichtenden Supervisionen im Kurs, sowie das Anfertigen einer Abschlussarbeit. Zielgruppe ■ Hebammen und Kinderkrankenpfleger/-innen, die über eine staatliche Anerkennung und mindestens drei Jahre Berufserfahrung verfügen. Sie sollten in den kommunalen Netzwerken bereits tätig sein oder die Absicht verfolgen, nach dem erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung mit den örtlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zu kooperieren und in den Frühen Hilfen tätig zu werden. ■ Hebammen und Kinderkrankenpfleger/-innen in Geburtskliniken bzw. geburtshilflichen Abteilungen, die eine koordinierende Tätigkeit in einer Klinik im Rahmen des Programms „Guter Start ins Kinderleben“ ausüben bzw. ausüben möchten. Supervision Zwischen September 2016 und August 2017 finden sechs halbtägige verpflichtende Supervisionen statt. Supervision 1: 23.09.2016 Supervision 2: 18.11.2016 Supervision 3: 17.02.2017 Supervision 4: 28.04.2017 Supervision 5: 23.06.2017 Supervision 6: 25.08.2017
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