Pressemitteilung

20. April 2016
Tücken beim Autokauf im EU-Ausland
Kehl – Wer seinen Gebrauchtwagen in einem anderen EU-Land kauft, stößt bei der Überführung oder der
Zulassung daheim häufig auf Hindernisse. Dies belegt eine neue Untersuchung des Netzwerks der Europäischen
Verbraucherzenten (ECC-Net).
Folgende Dinge bereiten beim grenzüberschreitenden Autokauf besonders Ärger:
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Tachomanipulation
Kein Exportkennzeichen erhalten, etwa weil der Käufer keinen Wohnsitz vorweisen konnte.
Ausländische Hauptuntersuchung (TÜV-Bericht) wurde im Heimatland nicht anerkannt.
EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier) fehlte: Käufer musste auf eigene Kosten
Fahrzeugkontrollen durchführen lassen, um das Fahrzeug im Heimatland zulassen zu können.
weitere
Tipps zum Gebrauchtwagenkauf:
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Überzeugen Sie sich rechtzeitig über die Seriosität des Angebots und des Verkäufers. Hat der
Händler z. B. auf seiner Website ein vollständiges Impressum mit Postanschrift, Festnetznummer
und E-Mailadresse?
Nehmen Sie Kontakt mit dem Händler auf und vergewissern Sie sich, ob alle notwendigen Papiere
vorhanden sind (COC-Papier, ausländische Fahrzeugpapiere etc.).
Prüfen Sie das Fahrzeug auf Herz und Nieren und lassen Sie ggf. einen Gebrauchtwagencheck
vornehmen.
Informieren Sie sich früh genug über die Modalitäten der Überführung (Exportkennzeichen,
Versicherung etc.)
Lassen Sie sich beim Kauf einen Kaufvertrag aushändigen. Unterschreiben Sie nur, wenn Sie alles
verstanden haben!
Überlegen Sie, eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie abzuschließen. Der Vorteil: Die Reparatur ist
dann oftmals im Heimatland möglich. Bei der gesetzlichen Gewährleistung muss man sich an den
Verkäufer wenden.
Bedenken Sie, dass es in einigen Ländern Höchstgrenzen für Bargeldzahlungen gibt.
Wichtig beim Kauf eines Neufahrzeugs! Achten Sie darauf, dass Ihnen das Fahrzeug zum Nettopreis
verkauft wird. Die Mehrwertsteuer zahlen Sie nur dort, wo das Fahrzeug zugelassen wird.
Die Europäischen Verbraucherzentren haben für jedes EU-Land sowie Norwegen Merkblätter erstellt, die
darüber Auskunft geben, was bei Kauf, Überführung und Zulassung im jeweiligen Land zu beachten ist
(abrufbar über unsere Europakarte in engl. Sprache). Weitere Informationen zum grenzüberschreitenden
Autokauf sowie eine deutsche Zusammenfassung der ECC-Net-Studie finden Sie auf folgender Website:
www.evz.de/de/verbraucherthemen/auto/kaufen/
Ansprechpartner für die Presse: Peter J. Koop; + 49 785 991 48 - 30 / [email protected]