PP MWST Moevo

MöVO Fachtagung
Die Mehrwertsteuer in der
Gemeinde
Christoph Imsand / dipl. Steuerexperte
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Ziel des Vortrages
+ Aufzeigen von MWST-Fragen bei Gemeinden
+ Sensibilität zur Problematik MWST / Gemeinde
+ Wissen zu einer Grobprüfung ob MWST-Pflicht bei
der Gemeinde besteht
+ Aber kein MWST-Seminar!
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Der Wunschtraum einer einfachen MWST !
+ An den Nagel 1 hänge man die Kopien
aller Rechnungen an die Kunden!
+ An den Nagel 2 kommen alle Rechnungen
von den Lieferanten!
+ Die Differenz der MWST-Totale zwischen
Nagel 1 und Nagel 2 werde alle
Vierteljahre nach Bern überwiesen!
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Der Wunschtraum einer einfachen MWST !
Aktuelle MWST-Sätze
+ 8% MWST-Normalsatz
+ 2.5% MWST Reduzierte Satz
+ 3.8% MWST Beherbergungssatz
+ 0.0% Ausgenommener / Befreite Umsätze
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Die Realität sieht anders aus!
Welcher MWST-Satz?
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Umsatz aus dem Unterricht von Reitschülern
Umsatz aus begleitete Pferde-Ausritte
Umsatz aus Kinderreitlager
Umsatz aus Ausbildung von Pferden
Umsatz aus Vermietung von Pferden
Umsatz aus Vermietung von Pferden mit Wagen
Umsatz Vermietung Reithalle zur alleinigen Benutzung
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Die Realität sieht anders aus!
Welcher MWST-Satz?
+ Umsatz Vermietung Reithalle an mehrere Reiter
+ Umsatz aus Pferdepension
+ Umsatz aus Verkauf von Pferdesamen
+ Umsatz aus Natursprung
+ Umsatz aus Vermittlungsprovision (Verkauf Pferd)
+ Umsatz aus Verkauf von Reitpferden
+ Umsatz aus Verkauf von Reitpferden ins Ausland
+ Umsatz aus Verkauf Pferd aus eigener Zucht
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Wer wird MWST-Pflichtig?
Grundsätzlich:
Wer ein inländisches Unternehmen betreibt und dabei
über Fr. 100’000.- steuerbarer Umsatz erzielt ist
grundsätzlich MWST-Pflichtig!
Aber eben nur grundsätzlich!
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Wer wird MWST-Pflichtig?
Ein regionales Musikfest budgetiert einmalige Einnahmen von Fr.
120’000.- aus dem Festbetrieb.
Der FC Fussball generiert aus Sponsoring / Kantinenbetrieb und
Verkauf von Werbeartikel rund Fr. 170’000.- Einnahmen pro Jahr.
Die Gemeinde Bergtal fakturiert pro Jahr Fr. 80’000.- an
Trinkwassergebühren, und Fr. 30’000.- Wasseranschlussgebühren
Franz Neubau beauftragt einen italienischen Plättlileger sein EFH mit
neuen Böden zu beziehen (Offerte 15’000.- Euro).
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Wer wird MWST-Pflichtig?
Anja Gutgeerbt besitzt in Zermatt 5 Ferienwohnungen, welche sie an
Gäste vermietet (Miteinnahmen Fr. 110’000).
Peter Megareich besitzt eine Grossüberbauung in Zürich und
vereinnahmt Mieteinnahmen aus Vermietung von Wohnungen von Fr.
850’000.-.
Die Firma Export AG produziert in der CH elektromagnetische
Ventile. Der Gesamtumsatz beläuft sich auf 12 Mio. Fr. und wird
ausschliesslich im Ausland vereinnahmt.
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MWST-Pflicht bei den Gemeinden
Steuerobjekt
Gemeinwesen erbringen in der Regel sowohl unternehmerische, der
Steuer unterliegende und von der Steuer ausgenommene Leistungen, als
auch hoheitliche und damit nicht unternehmerische Leistungen.
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MWST-Pflicht bei den Gemeinden
Steuersubjekt
Steuersubjekte der Gemeinwesen sind die autonomen Dienststellen (DS) von
Bund, Kantonen und Gemeinden (auch rechtlich unselbstständige Anstalten
wie Gemeindewerke, städtische Verkehrsbetriebe, industrielle Betriebe) und
die übrigen Einrichtungen des öffentlichen Rechts (Art. 12 Abs. 1 MWSTG).
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MWST-Pflicht bei den Gemeinden
KEINE Steuerpflicht besteht, wenn der Umsatz aus steuerbaren
Leistungen an Nichtgemeinwesen nicht grösser ist als Fr. 25’000.- p.a.
Wird diese Grenze von Fr. 25’000.- nicht erreicht, sind keine
weiteren Abklärungen mehr nötig. Die Dienststelle ist von der
Steuerpflicht befreit.
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MWST-Pflicht bei den Gemeinden
Übersteigt die Umsatz der DS an Nichtgemeinwesen die Grenze von Fr.
25’000.- ist zu prüfen, ob Umsatz aus steuerbaren Leistungen an
Nichtgemeinwesen und andere Gemeinwesen die Grenze von Fr. 100’000.übersteigt.
Es besteht keine Steuerpflicht, wenn der Umsatz aus steuerbaren
Leistungen an Nichtgemeinwesen und an anderer Gemeinwesen nicht
höher als Fr. 100’000.- p.a. zu stehen kommt.
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Steuerbare Umsätze
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Steuerbare Umsätze
Von der Steuer ausgenommene Leistungen
+ Leistungen innerhalb des gleichen Gemeinwesens
+ Kurtaxen
+ Spenden
+ Dividenden
+ Gewinnanteile
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Steuerbare Umsätze
Hoheitliche Tätigkeit
Tätigkeit eines Gemeinwesens, die nicht unternehmerischer Natur ist,
namentlich nicht marktfähig ist und nicht im Wettbewerb mit Tätigkeiten
privater Anbieter steht (Art. 3.g MWSTG)
Beispiele:
+ Ausstellen von Heimatschein / ID / Wohnsitzbestätigung /
Aufenthaltsbewilligung
+ Grundbuchauszüge / Katasterauszüge
+ Patenterteilung für Restaurant / Offenausschank
+ Bussen
+ Ausstellen von Baubewilligungen
+ Ersatzabgabe für Schutzräume / Parkplätze
+ Ausstellen Erbenscheine
+ Einbürgerungsgebühren
+ Feuerwehreinsätze von Katastropheneinsätze
+ Mehrwertbeiträge
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MWST-Pflicht bei den Gemeinden
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Steuerpflichtig?
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Steuerpflichtig?
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Steuerpflichtig?
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MWST-Abrechnung
Zwei mögliche Abrechnungsvarianten:
Effektive Abrechnung / Abrechnung nach Pauschalsteuersätze (PSS)
Effektive Abrechnung
+ Quartalsmässige Abrechnung
+ Effektive Umsatzsteuer abzüglich Belastete Vorsteuer
+ Allenfalls Vorsteuerkürzung infolge Subventionen
Komplex (Vorsteuerkürzung) / eher nur bei grossen
Investitionsvorhaben zu empfehlen
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MWST-Abrechnung
Pauschalsteuersatz-Methode (PPS)
+ Quartalsmässige Abrechnung
+ Vorsteuer muss nicht ermittelt werden
+ Geschuldete Steuer wird mittels Multiplikation des Umsatzes mit dem
bewilligten PPS berechnet
+ PPS-Methode kann nur von bestimmten steuerpflichtigen Personen
angewendet werden (Bund / Kanton / Gemeinde)
+ Auf Antrag an die ESTV kann mit PPS-Methode abgerechnet werden
Wesentlich einfachere
Abrechnungs-Methode!
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MWST-Pflichtiger Umsatz (J/N)
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Entschädigung für Mobilfunkantenne
Entschädigung für Mobilfunkantenne als dingliches Recht
Entschädigung für Grundwasser-Wärmepumpe
Polizeistundenverlängerung
Platzgebühr für Zirkus und andere Veranstaltungen
Taxi-Standplatzgebühren
Einbürgerungsgebühren
Erteilung Betriebsbewilligung
Entschädigung Verkehrsumleitung durch Polizei
Begleitung Schwertransport durch Polizei
Abschleppen Fahrzeuge durch Feuerwehr
Ausheben von Wespennester durch Feuerwehr
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MWST-Pflichtiger Umsatz (J/N)
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Anschlussgebühren Abwasser
Anschlussgebühren Trinkwasser
Anschlussgebühren Kabelnetz
Schneeräumung an Dritte
Entschädigung für Bewässerung
Amtliche Vermessung
Wasserzinsen
Stromeinspeisung durch Kleinwasserkraftwerke
Verzicht auf Heimfall
Vermietung von Ferienlager / Ferienheime
Vermietung von Sportanlagen / Turnhalle
Eintrittsgeld für Schwimmbad / Eisbahn etc.
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MWST-Pflichtiger Umsatz (J/N)
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Parkgebühr von Parkplätze im Gemeingebrauch
Parkgebühr von Parkplätze im Parkhaus
Parkgebühr von Parkplätze mit Zugangssperre (Barriere)
Vermietung von Restaurants
Verpachtung von Maiensäss für Sömmerung
Verpachtung von Maienesäss für Ferienzwecke
Konzession für Kies- und Sandgewinnung
Quellnutzungsrecht
Abfallgebühren
Einnahmen aus Photokopien
Einnahmen aus Erstellung Steuererklärung
Militärische Einquartierung in Gemeindeunterkünfte
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MWST-Pflichtiger Umsatz (J/N)
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Submissionsgebühren
Einnahmen aus Gemeindetageskarten
Gratisenergie
Periodische Trinkwassergebühren
Periodische Abwassergebühren
Verkauf von Stammholz / Brennholz aus eigenem Wald
Verkauf von Christbäume aus eigenem Wald
Einnahmen Benutzung öffentliche Toiletten
Einnahmen Inserate in Gemeindezeitung
Einnahmen aus Schussgelder
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Hinweise / Tipps
Dienststelle Umwelt / Raumordnung
Prüfung der Summe der Wasser / Abwassergebühren (inkl.
Anschlussgebühren) / Grenze: Fr. 100’000.Prüfung der Einnahmen laufende Rechnung
Vermietung / Parkplätze / Energieverkauf / Tageskarte / Schneeräumung
Verbundlösungen (Trinkwasser / Abfall / Zweckverband etc.)
Im Detail zu prüfen
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Hinweise / Tipps
Vertiefte / Weitergehende Infos
+ MWST-Branchen-Info 19 / Gemeinwesen (Total 148 Seiten)
+ MWST-Info 12 / Saldosteuersätze (Total 108 Seiten)
Gültig ist nur die WEB-Basierte Version auf der Homepage der ESTV
www.estv.admin.ch
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