BSc - Bauingenieurwesen - Übergangsregelungen StuPO 2008 - StuPO 2015 StuPO von 2008 StuPO von 2015 Module* Module Diff +/P/WP/W/Z Modultitel POS-Nr. LP P Analysis I für Ingenieure 1010 8 P Lineare Algebra für Ingenieure 1040 6 P Analysis II für Ingenieure 1060 P Statik und elementare Festigkeitslehre P P/WP/W/Z Modultitel POS-Nr. LP P Analysis I und Lineare Algebra für Ingenieurwissenschaften 71115 12 -2 8 P Analysis II für Ingenieurwissenschaften 71125 9 1 1020 9 P Statik und elementare Festigkeitslehre 1020 9 Kinematik und Dynamik 1070 9 P Kinematik und Dynamik 1070 9 P Grundlagen der Tragwerkslehre 1480 3 P Grundlagen der Tragwerkslehre 1480 3 P Grundlagen der Baustoffe 1050 6 P Baustoffe und Bauchemie I 2345411 6 P Angewandte Baustofftechnologie 1091 4 P Baustoffe und Bauchemie II 2345413 3 -1 P Grundlagen der Bauwirtschaft 1080 4 P Öffentliches und privates Baurecht 2345431 3 -1 P Baubetrieb und Vertragsrecht 1220 5 P Bauwirtschaft und Baubetrieb 2345415 6 1 P Bauinformatik I (4/9) † 1250 P Grundlagen der Bauinformatik † 2345417 6 9 P Bauinformatik II (5/9) † 1260 P Strömungs- und Bodenmechanik, Teil Strömung 1100 3 P Wasserwesen I , Teil Strömung 1180 3 P Wasserwesen I , Teil SiWaWi 1180 P Wasserwesen I , Teil Wasserbau P W/Z Erweiterte Grundlagen der Bauinformatik** † 3 P Strömungsmechanik 2345425 6 3 P Grundlagen der Siedlungswasserwirtschaft 2345419 3 1180 2 W/Z Strömungs- und Bodenmechanik , Teil Boden 1100 3 P Grundbau und Bodenmechanik I 1161 6 P Baustatik I 1270 P Baustatik II P Wasserbau** P Grundbau und Bodenmechanik I 5 P 1280 5 Grundlagen des Entwerfens & Konstruierens 1111 P Konstruktiver Ingenieurbau I P 3 1 2345379 9 Baustatik I 12465 6 1 P Baustatik II 2345409 6 1 6 P Grundlagen des Entwerfens & Konstruierens 1111 6 1150 6 P Konstruktiver Ingenieurbau I 1150 6 Konstruktiver Ingenieurbau II 1470 8 P Konstruktiver Ingenieurbau II 2345421 9 1 P Grundlagen der Bauphysik 1240 5 P Grundlagen der Bauphysik 12475 6 1 P Systemtechnik baulicher Anlagen I 1140 3 P Systemtechnik I + II 2345427 6 P Systemtechnik baulicher Anlagen II 1210 3 P Grundprojekt 22265 6 P Grundprojekt 22265 6 P Grundlagen des Straßenwesens 2345405 3 P Infrastruktur I 1190 6 W/Z WP Numerische Methoden im Bauingenieurwesen † 2345423 6 P WP Infrastruktur II b: „Grundzüge des Straßenbaus und der Straßenerhaltung / Asphalttechnologie“ 2345433 6 WP Bauchemie 1330 WP Baudynamik I WP Einführung Schienenverkehr** 3 Numerische Methoden im Bauingenieurwesen † 2345423 6 W/Z Infrastruktur II b: „Grundzüge des Straßenbaus und der Straßenerhaltung / Asphalttechnologie“ 2345433 6 6 WP Bauchemie und Baustoffprüfung 2345407 6 1500 6 WP Baudynamik I 1500 6 Baustatik III 1420 6 WP Baustatik III 1420 6 WP Grundbau und Bodenmechanik II 1460 6 WP Grundbau und Bodenmechanik II 1460 6 WP Infrastruktur II 2620 6 W/Z Infrastruktur II 2620 6 WP Infrastruktur IIa 2345237 6 W/Z Infrastruktur IIa 2345237 6 WP Ingenieur-Mauerwerksbau 1430 6 WP Ingenieur-Mauerwerksbau 1430 6 WP Building Information Modeling: Grundlagen und ausgewählte Beispiele 1290 6 WP Building Information Modeling: Grundlagen und ausgewählte Beispiele 1290 6 WP Konstruktiver Ingenieurbau III 1340 6 WP Konstruktiver Ingenieurbau III 1340 6 WP Wasserwesen II 1360 6 WP Wasserwesen 2345429 6 W Freie Wahl / FÜS 21 W Freie Wahl / FÜS 15 Z Zusatzmodule 6 "Übergreifende Kompetenzen"*** 4 Bachelor-Arbeit 9 W/Z Bachelor-Arbeit 9 * Modulteilprüfungen können nicht berücksichtigt werden, hierfür erfolgt eine Verrechnung direkt im anbietenden Fachgebiet ** Module werden nur für Übergang StuPO 2008 zu StuPO 2015 angelegt. Die Module können als Wahl- oder Zusatzmodul angerechnet werden. Studierende müssen ihre Entscheidung unaufgefordert bis spätestens Ende SS 16 dem Prüfungamt melden, ansonsten erfolgt Anrechnung als freie Wahl *** Wahl-/Zusatzmodul "Übergreifende Kompetenzen" wird aus den "verlorenen" Notenanteilen gebildet C:\Users\sfb\AppData\Local\Temp\16 02 29 Aequivalenzen_BaBauing_04C:\Users\sfb\AppData\Local\Temp\16 02 29 Aequivalenzen_BaBauing_04 Anhang 1 zur Äquivalenztabelle: Übergangsregelung für das Fach Bauinformatik 1. Wechsel von StuPO 2008 in StuPO 2015 Schaubild: Ein Studierender wechselt von der StuPO 2008 in die StuPO 2015 und hat Pflichtmodule der Bauinformatik (Bauinformatik I und / oder Bauinformatik II) bereits bestanden. Fall 1: StuPO 2008 StuPO 2015 Bereits abgelegte Modulprüfung wird angerechnet als Bauinformatik I und II (9LP) Grundlagen der Bauinformatik (6LP) Erweiterte Grundlagen der Bauinformatik (3LP)* Notenberechnung durch das Prüfungsamt: Aus den Noten von Bauinformatik I und II wird eine Note berechnet: 4/9 der Note von Bauinformatik I und 5/9 der Note von Bauinformatik II. Diese Note ist die Note der beiden Module Grundlagen der Bauinformatik und Erweiterte Grundlagen der Bauinformatik. Fall 2: Bauinformatik I (4LP), Bauinformatik II nicht 2/3 von Grundlagen der Bauinformatik** Fall 3: Bauinformatik II (5LP), Bauinformatik I nicht 1/3 von Grundlagen der Bauinformatik** Erweiterte Grundlagen der Bauinformatik (3LP)* Notenberechnung durch das Prüfungsamt: Die Note von Bauinformatik II ist für das Modul Erweiterte Grundlagen der Bauinformatik zu übernehmen. *: Dieses Modul kann in den Wahlpflichtbereich oder in den Bereich der Freien Wahl eingebracht werden. Es kann nicht belegt werden. Sollte ein Einbringen in beide Bereiche nicht möglich sein, so wird das Modul aus Zusatzmodul angerechnet. **: Die Anrechnung der erbrachten Prüfungsleistungen erfolgt am Fachgebiet Bauinformatik. Studierende müssen sich zum Modul Grundlagen der Bauinformatik anmelden. Dem Prüfungsamt wird die Gesamtnote übermittelt. Seite 1 von 2 2. Ein Studierender bleibt in der StuPO 2008. Die Module Bauinformatik I und Bauinformatik II werden nicht mehr angeboten. Schaubild: Fall 1: StuPO 2008 StuPO 2015 Bereits abgelegte Modulprüfung wird angerechnet als Bauinformatik I und II noch nicht belegt Grundlagen der Bauinformatik (6 LP) Numerische Methoden im Bauingenieurwesen I (3 LP)* Notenberechnung durch das Prüfungsamt: Aus den Noten der Module Grundlagen der Bauinformatik und Numerische Methoden im Bauingenieurwesen I wird eine Note berechnet: 2/3 Grundlagen der Bauinformatik und 1/3 Numerische Methoden im Bauingenieurwesen I. Diese Note ist die Note sowohl für Bauinformatik I als auch für Bauinformatik II. Fall 2: Bauinformatik I noch nicht belegt, Bauinformatik II bestanden Die Studierenden melden sich zu einem Modul Bauinformatik I an. Das Fachgebiet meldet die Note. Fall 3: Bauinformatik II noch nicht belegt, Bauinformatik I bestanden Die Studierenden melden sich zu einem Modul Bauinformatik II an. Das Fachgebiet meldet die Note. *: Dieses Modul kann nur von Studierenden belegt werden, die in der StuPO 2008 studieren. Es wird darüber hinaus ein Modul Numerische Methoden im Bauingenieurwesen II (3 LP) für Studierende angeboten, die nach der StuPO 2008 studieren. Seite 2 von 2 Erläuterung zur Äquivalenztabelle und zur Anmeldung, Abwicklung und Notenmeldung im Zuge der Umstellung von StuPO 2008 auf StuPO 2015. 1 Äquivalenztabelle - Die Äquivalenztabelle regelt, wie alte Leistungen nach StuPO 2008 in StuPO 2015 anerkannt werden. Die Umrechnung macht das Prüfungsamt selbständig. - Die Äquivalenztabelle regelt, welche Prüfungen nach neuer StuPO 2015 Studierende ablegen müssen, wenn sie weiterhin nach alter StuPO 2008 studieren wollen. - Anmelden müssen sich die Studierenden aber immer entsprechend ihrer für sie gültigen StuPO! Das Fachgebiet prüft nach welcher StuPO sich ein Student angemeldet hat und stellt dann die zugehörige Prüfung. - Das Fachgebiet meldet immer die Note ans Prüfungsamt entsprechend der Modulbezeichnung aus der für die Studierenden jeweils gültigen StuPO. 2 2.1 Verfahren Studierende studieren nach neuer StuPO 2015 - Alle Prüfungen werden angemeldet, geprüft und gemeldet nach der neue StuPO 2015 2.2 Studierende verbleiben in ihrer alten StuPO 2008 - Die Studierenden melden sich nach wie vor für die Module der alten StuPO an. - alte und neue Module haben in QISPOS unterschiedliche Prüfungsnummern. Die Studierenden sehen in QISPOS nur den Prüfungsbaum ihrer StuPO - Die Fachgebiete müssen für ihre alten Module nach wie vor eine Prüfung anbieten. Die Prüfungsform ergibt sich aus der alten PO. Wie genau diese Prüfungsleistung zu erbringen ist regelt das Fachgebiet unter Beachtung der alten PO und erklärt das z.B. in der Äquivalenztabelle (s.u.). - Die Fachgebiete melden dem Prüfungsamt die Note für die alte Prüfungsordnung. Zusammenfassung: Verwaltungstechnisch ändert sich nichts. Wie bisher kann alles über QISPOS verwaltet werden. Wichtig ist, dass die Fachgebiete die alten und die neuen Prüfungssätze anlegen. Die Fachgebiete müssen aber den Studierenden erklären auf welche Art und Weise in Zukunft die Prüfungsleistungen zu erbringen sind, müssen die Prüfung bewerten und ans Prüfungsamt melden. Die FG legen fest wie in Zukunft geprüft wird und beschreiben das in der Äquivalenztabelle und ggf. zusätzlichen Erläuterungen. 2.3 Studierende wechseln in die neue StuPO 2015 - Vollständig abgelegte Module werden aus der alten in die neue StuPO überschrieben. Dabei wird die Note nach Äquivalenztabelle errechnet. - alte Module größer als neue Module: Sind alte Module größer als neue Module, werden in den Fächern Bauinformatik, Wasserwesen und Infrastruktur vom Prüfungsamt zusätzliche Freie Wahl-oder Zusatzmodule mit 3 ECTS angerechnet. Diese Module sind in der Äquivalenztabelle mit „W/Z“ bezeichnet. Die Studierenden müssen dem Prüfungsamt bis Ende des SS 2016 mitteilen ob die Module als Wahl- oder Zusatzmodul angerechnet werden sollen. Ohne Benachrichtigung erfolgt die Anrechnung als Wahlmodul. (Erweiterte Grundlagen der Bauinformatik, Wasserbau, Einführung Schienenverkehr, etc…..) - Überzählige ECTS aus StuPO 2008 im Modul „Übergreifende Kompetenzen“, StuPO 2015 anrechnen: Je nachdem wann von StuPO 2008 in StuPO 2015 gewechselt wird, haben Studierende u.U. mehr oder weniger ECTS abgelegt als in StuPO 2015 lt. Äquivalenztabelle angerechnet werden (vgl. Äquivalenztabelle Spalte „Diff.“ in StuPO 2015). Ergeben sich daraus in der Summe überschüssige ECTS, so werden diese vom Prüfungsamt in dem W/Z-Modul „Übergreifende Kompetenzen“ zusammengefasst angerechnet. Die Studierenden müssen dem Prüfungsamt bis Ende des SS 2016 mitteilen ob dieses Modul als Wahl- oder Zusatzmodul angerechnet werden soll. Ohne Benachrichtigung erfolgt die Anrechnung als Wahlmodul. - neue Module bestehen aus mehreren alten Modulen, sind aber nicht vollständig belegt worden: (Das betrifft nur (nach StuPO2015): Strömungsmechanik, Grundbau und Bodenmechanik I, Systemtechnik I+II) Sind neue Module, die sich aus mehreren alten Modulen zusammensetzen, nur teilweise durch Prüfungen in der alten StuPO belegt worden, muss das Fachgebiet die alte Teilleistung anrechnen. Das FG bietet dann zusätzlich eine Prüfung mit kleinerem Prüfungsumfang an, um so den neuen Gesamtumfang zu erreichen. Der/die Studierende meldet sich bei QUISPOS für das neue Modul an. Das zugehörige Prüfungsverfahren regelt das Fachgebiet unter Beachtung der StuPO selbst. Das Fachgebiet meldet die Endnote des neuen Moduls. Sie ergibt sich aus den beiden Noten. 2.4 Aufgaben der Fachgebiete Die Fachgebiete mit komplizierteren Äquivalenzen müssen den Studierenden am Semesterbeginn erklären, welche Vorlesungen, Vorlesungsteile und Vorleistungen für welche StuPO gehört und erbracht werden müssen und welche Prüfungen abzulegen sind. Sie dazu auch den Anhang zur Äquivalenztabelle. Dann werden die Noten entsprechend 2.2 oder 2.3 vom FG, evtl. aus mehreren Teilprüfungen, ermittelt und an das Prüfungsamt gemeldet.
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