StuPO 2015

BSc - Bauingenieurwesen - Übergangsregelungen StuPO 2008 - StuPO 2015
StuPO von 2008
StuPO von 2015
Module*
Module
Diff
+/P/WP/W/Z
Modultitel
POS-Nr.
LP
P
Analysis I für Ingenieure
1010
8
P
Lineare Algebra für Ingenieure
1040
6
P
Analysis II für Ingenieure
1060
P
Statik und elementare Festigkeitslehre
P
P/WP/W/Z
Modultitel
POS-Nr.
LP
P
Analysis I und Lineare Algebra für
Ingenieurwissenschaften
71115
12
-2
8
P
Analysis II für Ingenieurwissenschaften
71125
9
1
1020
9
P
Statik und elementare Festigkeitslehre
1020
9
Kinematik und Dynamik
1070
9
P
Kinematik und Dynamik
1070
9
P
Grundlagen der Tragwerkslehre
1480
3
P
Grundlagen der Tragwerkslehre
1480
3
P
Grundlagen der Baustoffe
1050
6
P
Baustoffe und Bauchemie I
2345411
6
P
Angewandte Baustofftechnologie
1091
4
P
Baustoffe und Bauchemie II
2345413
3
-1
P
Grundlagen der Bauwirtschaft
1080
4
P
Öffentliches und privates Baurecht
2345431
3
-1
P
Baubetrieb und Vertragsrecht
1220
5
P
Bauwirtschaft und Baubetrieb
2345415
6
1
P
Bauinformatik I (4/9) †
1250
P
Grundlagen der Bauinformatik †
2345417
6
9
P
Bauinformatik II (5/9) †
1260
P
Strömungs- und Bodenmechanik, Teil Strömung
1100
3
P
Wasserwesen I , Teil Strömung
1180
3
P
Wasserwesen I , Teil SiWaWi
1180
P
Wasserwesen I , Teil Wasserbau
P
W/Z
Erweiterte Grundlagen der Bauinformatik** †
3
P
Strömungsmechanik
2345425
6
3
P
Grundlagen der Siedlungswasserwirtschaft
2345419
3
1180
2
W/Z
Strömungs- und Bodenmechanik , Teil Boden
1100
3
P
Grundbau und Bodenmechanik I
1161
6
P
Baustatik I
1270
P
Baustatik II
P
Wasserbau**
P
Grundbau und Bodenmechanik I
5
P
1280
5
Grundlagen des Entwerfens & Konstruierens
1111
P
Konstruktiver Ingenieurbau I
P
3
1
2345379
9
Baustatik I
12465
6
1
P
Baustatik II
2345409
6
1
6
P
Grundlagen des Entwerfens & Konstruierens
1111
6
1150
6
P
Konstruktiver Ingenieurbau I
1150
6
Konstruktiver Ingenieurbau II
1470
8
P
Konstruktiver Ingenieurbau II
2345421
9
1
P
Grundlagen der Bauphysik
1240
5
P
Grundlagen der Bauphysik
12475
6
1
P
Systemtechnik baulicher Anlagen I
1140
3
P
Systemtechnik I + II
2345427
6
P
Systemtechnik baulicher Anlagen II
1210
3
P
Grundprojekt
22265
6
P
Grundprojekt
22265
6
P
Grundlagen des Straßenwesens
2345405
3
P
Infrastruktur I
1190
6
W/Z
WP
Numerische Methoden im Bauingenieurwesen †
2345423
6
P
WP
Infrastruktur II b: „Grundzüge des Straßenbaus und
der Straßenerhaltung / Asphalttechnologie“
2345433
6
WP
Bauchemie
1330
WP
Baudynamik I
WP
Einführung Schienenverkehr**
3
Numerische Methoden im Bauingenieurwesen †
2345423
6
W/Z
Infrastruktur II b: „Grundzüge des Straßenbaus und
der Straßenerhaltung / Asphalttechnologie“
2345433
6
6
WP
Bauchemie und Baustoffprüfung
2345407
6
1500
6
WP
Baudynamik I
1500
6
Baustatik III
1420
6
WP
Baustatik III
1420
6
WP
Grundbau und Bodenmechanik II
1460
6
WP
Grundbau und Bodenmechanik II
1460
6
WP
Infrastruktur II
2620
6
W/Z
Infrastruktur II
2620
6
WP
Infrastruktur IIa
2345237
6
W/Z
Infrastruktur IIa
2345237
6
WP
Ingenieur-Mauerwerksbau
1430
6
WP
Ingenieur-Mauerwerksbau
1430
6
WP
Building Information Modeling: Grundlagen und
ausgewählte Beispiele
1290
6
WP
Building Information Modeling: Grundlagen und
ausgewählte Beispiele
1290
6
WP
Konstruktiver Ingenieurbau III
1340
6
WP
Konstruktiver Ingenieurbau III
1340
6
WP
Wasserwesen II
1360
6
WP
Wasserwesen
2345429
6
W
Freie Wahl / FÜS
21
W
Freie Wahl / FÜS
15
Z
Zusatzmodule
6
"Übergreifende Kompetenzen"***
4
Bachelor-Arbeit
9
W/Z
Bachelor-Arbeit
9
* Modulteilprüfungen können nicht berücksichtigt werden, hierfür erfolgt eine Verrechnung direkt im anbietenden Fachgebiet
** Module werden nur für Übergang StuPO 2008 zu StuPO 2015 angelegt. Die Module können als Wahl- oder Zusatzmodul angerechnet werden.
Studierende müssen ihre Entscheidung unaufgefordert bis spätestens Ende SS 16 dem Prüfungamt melden, ansonsten erfolgt Anrechnung als freie Wahl
*** Wahl-/Zusatzmodul "Übergreifende Kompetenzen" wird aus den "verlorenen" Notenanteilen gebildet
C:\Users\sfb\AppData\Local\Temp\16 02 29 Aequivalenzen_BaBauing_04C:\Users\sfb\AppData\Local\Temp\16 02 29 Aequivalenzen_BaBauing_04
Anhang 1 zur Äquivalenztabelle:
Übergangsregelung für das Fach Bauinformatik
1. Wechsel von StuPO 2008 in StuPO 2015
Schaubild:
Ein Studierender wechselt von der StuPO 2008 in die StuPO 2015 und hat Pflichtmodule der Bauinformatik
(Bauinformatik I und / oder Bauinformatik II) bereits bestanden.
Fall 1:
StuPO 2008
StuPO 2015
Bereits abgelegte Modulprüfung
wird angerechnet als
Bauinformatik I und II (9LP)
Grundlagen der Bauinformatik (6LP)
Erweiterte Grundlagen der Bauinformatik (3LP)*
Notenberechnung durch das Prüfungsamt: Aus den Noten von Bauinformatik I und II wird eine Note
berechnet: 4/9 der Note von Bauinformatik I und 5/9 der Note von Bauinformatik II. Diese Note ist
die Note der beiden Module Grundlagen der Bauinformatik und Erweiterte Grundlagen der
Bauinformatik.
Fall 2:
Bauinformatik I (4LP), Bauinformatik II nicht
2/3 von Grundlagen der Bauinformatik**
Fall 3:
Bauinformatik II (5LP), Bauinformatik I nicht
1/3 von Grundlagen der Bauinformatik**
Erweiterte Grundlagen der Bauinformatik (3LP)*
Notenberechnung durch das Prüfungsamt: Die Note von Bauinformatik II ist für das Modul
Erweiterte Grundlagen der Bauinformatik zu übernehmen.
*: Dieses Modul kann in den Wahlpflichtbereich oder in den Bereich der Freien Wahl eingebracht
werden. Es kann nicht belegt werden. Sollte ein Einbringen in beide Bereiche nicht möglich sein,
so wird das Modul aus Zusatzmodul angerechnet.
**: Die Anrechnung der erbrachten Prüfungsleistungen erfolgt am Fachgebiet Bauinformatik.
Studierende müssen sich zum Modul Grundlagen der Bauinformatik anmelden. Dem Prüfungsamt
wird die Gesamtnote übermittelt.
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2. Ein Studierender bleibt in der StuPO 2008. Die Module Bauinformatik I und Bauinformatik II
werden nicht mehr angeboten.
Schaubild:
Fall 1:
StuPO 2008
StuPO 2015
Bereits abgelegte Modulprüfung
wird angerechnet als
Bauinformatik I und II noch nicht belegt
Grundlagen der Bauinformatik (6 LP)
Numerische Methoden im Bauingenieurwesen I (3 LP)*
Notenberechnung durch das Prüfungsamt: Aus den Noten der Module Grundlagen der
Bauinformatik und Numerische Methoden im Bauingenieurwesen I wird eine Note berechnet:
2/3 Grundlagen der Bauinformatik und 1/3 Numerische Methoden im Bauingenieurwesen I.
Diese Note ist die Note sowohl für Bauinformatik I als auch für Bauinformatik II.
Fall 2:
Bauinformatik I noch nicht belegt,
Bauinformatik II bestanden
Die Studierenden melden sich zu einem Modul
Bauinformatik I an. Das Fachgebiet meldet die Note.
Fall 3:
Bauinformatik II noch nicht belegt,
Bauinformatik I bestanden
Die Studierenden melden sich zu einem Modul
Bauinformatik II an. Das Fachgebiet meldet die Note.
*: Dieses Modul kann nur von Studierenden belegt werden, die in der StuPO 2008 studieren.
Es wird darüber hinaus ein Modul Numerische Methoden im Bauingenieurwesen II (3 LP) für
Studierende angeboten, die nach der StuPO 2008 studieren.
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Erläuterung zur Äquivalenztabelle und zur Anmeldung, Abwicklung und Notenmeldung im
Zuge der Umstellung von StuPO 2008 auf StuPO 2015.
1 Äquivalenztabelle
- Die Äquivalenztabelle regelt, wie alte Leistungen nach StuPO 2008 in StuPO 2015 anerkannt
werden. Die Umrechnung macht das Prüfungsamt selbständig.
- Die Äquivalenztabelle regelt, welche Prüfungen nach neuer StuPO 2015 Studierende ablegen
müssen, wenn sie weiterhin nach alter StuPO 2008 studieren wollen.
- Anmelden müssen sich die Studierenden aber immer entsprechend ihrer für sie gültigen StuPO!
Das Fachgebiet prüft nach welcher StuPO sich ein Student angemeldet hat und stellt dann die
zugehörige Prüfung.
- Das Fachgebiet meldet immer die Note ans Prüfungsamt entsprechend der Modulbezeichnung aus
der für die Studierenden jeweils gültigen StuPO.
2
2.1
Verfahren
Studierende studieren nach neuer StuPO 2015
- Alle Prüfungen werden angemeldet, geprüft und gemeldet nach der neue StuPO 2015
2.2
Studierende verbleiben in ihrer alten StuPO 2008
- Die Studierenden melden sich nach wie vor für die Module der alten StuPO an.
- alte und neue Module haben in QISPOS unterschiedliche Prüfungsnummern. Die Studierenden
sehen in QISPOS nur den Prüfungsbaum ihrer StuPO
- Die Fachgebiete müssen für ihre alten Module nach wie vor eine Prüfung anbieten. Die
Prüfungsform ergibt sich aus der alten PO. Wie genau diese Prüfungsleistung zu erbringen ist regelt
das Fachgebiet unter Beachtung der alten PO und erklärt das z.B. in der Äquivalenztabelle (s.u.).
- Die Fachgebiete melden dem Prüfungsamt die Note für die alte Prüfungsordnung.
Zusammenfassung:
Verwaltungstechnisch ändert sich nichts. Wie bisher kann alles über QISPOS verwaltet werden.
Wichtig ist, dass die Fachgebiete die alten und die neuen Prüfungssätze anlegen.
Die Fachgebiete müssen aber den Studierenden erklären auf welche Art und Weise in Zukunft die
Prüfungsleistungen zu erbringen sind, müssen die Prüfung bewerten und ans Prüfungsamt melden.
Die FG legen fest wie in Zukunft geprüft wird und beschreiben das in der Äquivalenztabelle und ggf.
zusätzlichen Erläuterungen.
2.3
Studierende wechseln in die neue StuPO 2015
- Vollständig abgelegte Module werden aus der alten in die neue StuPO überschrieben. Dabei wird
die Note nach Äquivalenztabelle errechnet.
- alte Module größer als neue Module:
Sind alte Module größer als neue Module, werden in den Fächern Bauinformatik, Wasserwesen und
Infrastruktur vom Prüfungsamt zusätzliche Freie Wahl-oder Zusatzmodule mit 3 ECTS angerechnet.
Diese Module sind in der Äquivalenztabelle mit „W/Z“ bezeichnet.
Die Studierenden müssen dem Prüfungsamt bis Ende des SS 2016 mitteilen ob die Module als
Wahl- oder Zusatzmodul angerechnet werden sollen. Ohne Benachrichtigung erfolgt die
Anrechnung als Wahlmodul. (Erweiterte Grundlagen der Bauinformatik, Wasserbau, Einführung
Schienenverkehr, etc…..)
- Überzählige ECTS aus StuPO 2008 im Modul „Übergreifende Kompetenzen“, StuPO 2015 anrechnen:
Je nachdem wann von StuPO 2008 in StuPO 2015 gewechselt wird, haben Studierende u.U. mehr
oder weniger ECTS abgelegt als in StuPO 2015 lt. Äquivalenztabelle angerechnet werden (vgl.
Äquivalenztabelle Spalte „Diff.“ in StuPO 2015). Ergeben sich daraus in der Summe überschüssige
ECTS, so werden diese vom Prüfungsamt in dem W/Z-Modul „Übergreifende Kompetenzen“
zusammengefasst angerechnet.
Die Studierenden müssen dem Prüfungsamt bis Ende des SS 2016 mitteilen ob dieses Modul als
Wahl- oder Zusatzmodul angerechnet werden soll. Ohne Benachrichtigung erfolgt die Anrechnung
als Wahlmodul.
- neue Module bestehen aus mehreren alten Modulen, sind aber nicht vollständig belegt worden:
(Das betrifft nur (nach StuPO2015): Strömungsmechanik, Grundbau und Bodenmechanik I,
Systemtechnik I+II)
Sind neue Module, die sich aus mehreren alten Modulen zusammensetzen, nur teilweise durch
Prüfungen in der alten StuPO belegt worden, muss das Fachgebiet die alte Teilleistung anrechnen.
Das FG bietet dann zusätzlich eine Prüfung mit kleinerem Prüfungsumfang an, um so den neuen
Gesamtumfang zu erreichen. Der/die Studierende meldet sich bei QUISPOS für das neue Modul an.
Das zugehörige Prüfungsverfahren regelt das Fachgebiet unter Beachtung der StuPO selbst.
Das Fachgebiet meldet die Endnote des neuen Moduls. Sie ergibt sich aus den beiden Noten.
2.4
Aufgaben der Fachgebiete
Die Fachgebiete mit komplizierteren Äquivalenzen müssen den Studierenden am Semesterbeginn
erklären, welche Vorlesungen, Vorlesungsteile und Vorleistungen für welche StuPO gehört und
erbracht werden müssen und welche Prüfungen abzulegen sind. Sie dazu auch den Anhang zur
Äquivalenztabelle. Dann werden die Noten entsprechend 2.2 oder 2.3 vom FG, evtl. aus mehreren
Teilprüfungen, ermittelt und an das Prüfungsamt gemeldet.