STAATSANWALTSCHAFT OFFENBURG Pressemitteilung vom 21.04.2016 Anklage nach 23.12.2015 Messerstich in Gemeinschaftsunterkunft am Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat vor dem Amtsgericht Offenburg Anklage erhoben im Fall eines Übergriffs vom 23.12.2015 in einer Gemeinschaftsunterkunft in Offenburg. Einem 25-jährigen Afghanen wird vorgeworfen, am späten Abend des 23.12.2015 mit einem 26-jährigen irakischen Mitbewohner gestritten zu haben, weil sich der Mitbewohner über den muslimischen Glauben des Angeschuldigten abfällig geäussert habe. Im Lauf der Auseinandersetzung habe der Angeschuldigte ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 5 cm gezückt und mehrmals in Richtung des Körpers des Geschädigten gestochen. Während der Geschädigte den ersten Stich noch mit dem Arm habe abwehren können, habe ihn ein zweiter Stich am Rippenbogen getroffen. Der Angeschuldigte habe dann von der Ausführung weiterer Stiche abgesehen und sich entfernt. Der Geschädigte erlitt keine lebensgefährlichen Verletzungen. Die Anklage lautet auf gefährliche Körperverletzung gem. §§ 223, 224 StGB. Der Angeschuldigte befindet sich seit 24.12.2015 in Untersuchungshaft. Im Fall einer Verurteilung droht dem Mann eine Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren. gez. Kümmerle Staatsanwältin (Rückfragen bitte unter 0781/9331347) § 223 Körperverletzung (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. -2- § 224 Gefährliche Körperverletzung (1) Wer die Körperverletzung 1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, 2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, 3. mittels eines hinterlistigen Überfalls, 4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder 5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.
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