Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger, Sie haben sich in Kiel

Sehr geehrte Bürgerin,
sehr geehrter Bürger,
Sie haben sich in Kiel mit Hauptwohnsitz angemeldet um hier ein Studium oder eine Ausbildung aufzunehmen.
Wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, können Sie das Begrüßungsgeld in Höhe von
100,- € beantragen:
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Sie haben in Kiel ein Studium an der CAU, Fachhochschule, Muthesius Kunsthochschule
oder Wirtschaftsakademie aufgenommen. Oder Sie haben eine Ausbildung begonnen
und besuchen eine Berufsfachschule.
Ihr Einzugsdatum liegt nicht weiter als drei Monate vor dem Einschreibedatum oder dem
Ausbildungs- bzw. Schulbeginn.
Bis zur Auszahlung des Begrüßungsgeldes sind Sie durchgehend in Kiel mit Hauptwohnung gemeldet.
Der Auszahlungszeitraum ist abhängig von dem Einzugsdatum in ihre Kieler Wohnung:
Wenn Sie bis einschließlich 31. März eingezogen sind, ist eine Antragstellung und ggf. Auszahlung nur im Januar und Februar des folgenden Jahres möglich.
Bei Einzug ab 1. April erhalten Sie das Begrüßungsgeld nur Anfang des übernächsten Jahres.
Die Richtlinie, nähere Angaben zum aktuellen Auszahlungsort, zum aktuellen Auszahlungszeitraum und den Öffnungszeiten können Sie jeweils ca. ab Ende Oktober unserer Internetseite www.kiel.de/begruessungsgeld entnehmen.
Der Antrag auf Begrüßungsgeld muss ausgefüllt und unterschrieben persönlich zur Auszahlung mitgebracht werden. Weiter werden benötigt:
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Ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
Eine gültige Studienbescheinigung aus der auch der Studienbeginn in Kiel hervorgeht
bzw.
unterschriebener Ausbildungsvertrag und Schulbescheinigung
Bei Bedenken wegen der Rechtmäßigkeit der Anmeldung, bei verspäteter Anmeldung oder
bei mehrfachem Wechsel der Hauptwohnung kann die Zuwendung versagt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bürger- und Ordnungsamt der Landeshauptstadt Kiel
-Wahlen und AbstimmungenRathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel
Tel.: 901-2370
[email protected]
Antrag auf Begrüßungsgeld
für Studierende, Auszubildende
und Berufsfachschülerinnen und -schüler
Nachname
................................................ Vorname(n)
..................................................
Geburtsdatum, -ort ...........................................................................
Anschrift
............................................................................................... PLZ ................ Kiel
Eingeschrieben an der
oder:
CAU
FH Kiel
WAK
Muthesius
Kunsthochschule
seit
.............................
Ausbildung
Berufsfachschule
seit
.............................
Ich beantrage 100 € Begrüßungsgeld.
Mein Hauptwohnsitz ist Kiel und ich habe mit dem Studium, der Ausbildung oder dem Besuch der Berufsfachschule nicht später als drei Monate nach dem Zuzug nach Kiel begonnen. Ich habe diese Zuwendung in Kiel bisher nicht erhalten.
Kiel, ....................................
Datum
.........................................................................................
Unterschrift
10.3.21.5
............................. 201
1. Einzugsdatum
2. Meldedatum
3. Student/in bzw. Auszubildende/r bzw. Berufsfachschüler/in bei Einzug und aktuell
4. durchgehend in Kiel gemeldet
5. Kassenkarte erstellt und ausgehändigt
6. Z.d.A.
Die Stadtverwaltung Kiel ist telefonisch montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr innerhalb Kiels unter der Behördennummer 115 erreichbar
(von außerhalb ist 0431 901-0 zu wählen).