Durchführungsbestimmungen zur Beachliga 2016

Durchführungsbestimmungen zur Beachliga 2016
1. Mannschaften und Spielerwechsel
1.1. Jede Mannschaft besteht aus drei Spielern, wobei davon jeweils zwei aktiv am Spiel teilnehmen.
1.2. Beim Spielmodus Mixed muss zu jeder Zeit mindestens eine Frau auf dem Feld stehen.
1.3. Ein Spielerwechsel während des Spiels ist nicht vorgesehen. Ausnahme: Verletzung
2. Teilnehmerfelder
2.1. Es gibt zwei Teilnehmerfelder, einmal Mixed und einmal Herren.
2.2. Die Spiele der Teilnehmerfelder finden je abwechselnd statt, beginnend mit Mixed.
2.3. Jeder Spieler darf pro Teilnehmerfeld in genau einer Mannschaft spielen.
3. Spielplan
3.1. Der jeweils für den Spieltag aktuelle Spielplan wird am Vortag bis 18:00 Uhr veröffentlicht.
Kurzfristigere Änderungen werden per E-Mail kommuniziert.
3.2. Änderungen bleiben der Turnierleitung jederzeit vorbehalten.
4. Verletzung oder Ausfall eines Spielers
4.1. Verletzt sich ein Spieler oder muss aus anderen Gründen längere Zeit ausfallen, kann er durch
einen anderen Spieler ersetzt werden.
4.2. Das Ersetzen eines Spielers muss in jedem Fall spätestens einen Tag vor dem betroffen Spieltag
mit der Turnierleitung abgesprochen werden.
4.3. Wurde ein Spieler ersetzt, so ist das dauerhaft.
5. Verschieben eines Spiels
5.1. Spiele können jederzeit verschoben werden.
5.2. Das Verschieben muss von einer Mannschaft mindestens drei Tage vor dem betroffen Spieltag
bei der Turnierleitung beantragt werden. In besonderen Fällen kann dies auch kurzfristiger
geschehen. Dies wird im Einzelfall von der Turnierleitung entschieden.
5.3. Die betroffenen Mannschaften müssen beide einverstanden sein.
5.4. Wann und wo verschobene Spiele ausgetragen werden ist der Turnierleitung völlig egal.
5.5. Das Ergebnis des verschobenen Spiels muss mindestens bis zum Ende des folgenden Spieltags an
die Turnierleitung gemeldet werden.
6. Schiedsgericht
6.1. Die Verlierermannschaft eines Spiels muss für das nächste Spiel des eigenen Teilnehmerfeldes
ein Schiedsgericht stellen.
6.2. Das Schiedsgericht muss aus mindestens einer Person bestehen.
6.3. Kümmert man sich selbständig um Ersatz ist das völlig in Ordnung.