SMM 2016, Leichtbauhalle B8 Aufbauzeiten Diese lauten: Mittwoch 31.08.2016 – Sonntag 04.09.2016 Montag 05.09.2016 07:00 Uhr - 00:00 Uhr 07:00 Uhr - 20:00 Uhr Abbauzeiten Freitag 09.09.2016 Samstag 10.09.2016 + Sonntag 11.09.2016 Montag 12.09.2016 18:00 Uhr - 00:00 Uhr 07:00 Uhr - 00:00 Uhr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr Türgrößen Lichte Höhe: 2,13m Lichte Breite: 2,15m Hinweis: Es befinden sich Rampen an den Türen. Leichtbauhallenboden Der Hallenfußboden besteht aus Holzplatten mit einer Tragfähigkeit von 300kg/m². Schwere Exponate Exponate mit einem Gewicht von mehr als 300kg/m² können ausschließlich nach Absprache, und nur zu Beginn des Hallenaufbaus, eingebracht werden. Schwere Exponate müssen bis zum 16. August 2016 bei HMC angeliefert werden. Bitte halten Sie hier unbedingt Rücksprache mit der Abteilung Messe- und Ausstellungstechnik (Kontakt siehe unten). Bauhöhen In jedem Fall gelten folgende Grenzwerte, sofern technisch möglich: Standbau: +5.50m über OKF Werbeaufbauten / Banner : +5.50m über OKF Beleuchtungstraversen: +5.50m über OKF Abhängungen Abhängungen können nur in Absprache mit der Abteilung Messe- und Ausstellungstechnik erfolgen. Bestellungen für Wasser- und Stromversorgung, Internet Die Bestellungen für Strom-/ Wasser-/Internetinstallationen müssen bis zum 25. Juli 2016 bei dem Ausstellerservice der Hamburg Messe & Congress GmbH erfolgt sein. Bitte nutzen Sie hierfür unser Online Service Center http://hamburg-messe.de/osc/ Nachträgliche Installationen der o.g. Messebau-Infrastrukturen sind nach dem 25. Juli.2016 nicht mehr möglich. Es steht kein Anschluss für Druckluft zur Verfügung. Bitte beachten Sie außerdem: Es ist nicht gestattet, die Hallenwände zu bekleben. Es ist kein Gabelstaplerverkehr in der Zelthalle möglich. Bitte reichen Sie alle Stände zur Prüfung bei der Abteilung Messe- und Ausstellungstechnik ein. Es gelten die Technischen Richtlinien der Hamburg Messe & Congress GmbH. Fragen Sie uns, wenn Sie Rat oder Hilfe brauchen! Abteilung Messe und Ausstellungstechnik, Mail: [email protected] Dieses Merkblatt dient zur Erläuterung. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Landesbauordnungen, der entsprechenden DIN Normen sowie der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften
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