satzung

SATZUNG
für den
Kundenbeirat
der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG
für
Deutschland und Österreich
(in der Fassung vom 20.4.2016)
Inhaltsverzeichnis
Präambel
§ 1 Allgemeines
§ 2 Zusammensetzung und Auswahlverfahren
§ 3 Amtszeit
§ 4 Sprecher des Kundenbeirats
§ 5 Sitzungen und Kostenerstattung
§ 6 Beschlussfassung, Empfehlungen
§ 7 Verschwiegenheitspflicht
§ 8 Auflösung
§ 9 Änderung der Satzung, Rechtswahl
Es wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Alle Personenbezeichnungen beziehen sich auf beiderlei Geschlecht.
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Präambel
Die Meinung und Ideen unserer Kunden sind uns wichtig. Sky möchte deshalb zusammen mit seinen Kunden einen Kundenbeirat gründen.
Ein Kundenbeirat ist ein Gremium mit beratender Funktion.
Der Kundenbeirat wirkt beratend an der Gestaltung wesentlicher kundenrelevanter
Themen und Services von Sky mit. Die Mitglieder des Kundenbeirates sind ein Bindeglied zwischen den Kunden und Sky. Sie bringen Anregungen, Wünsche und Kritik betreffend das Angebot und die Services von Sky in den Kundenbeirat ein. Sie informieren
Sky über Kundenerfahrungen zu Image und Qualität der Produkte und Serviceleistungen. Die Arbeit und das Engagement des Kundenbeirats tragen wesentlich zur gesteigerten Kundenfreundlichkeit und Kundenzufriedenheit und somit zur positiven Außenwirkung des Unternehmens Sky bei.
Diese Satzung soll einer vertrauensvollen, kooperativen und fairen Zusammenarbeit
zwischen allen Beteiligten dienen.
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§ 1 Allgemeines
(1)
Der Kundenbeirat ist kein Organ der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG.
Er fungiert als beratendes Gremium. Der Kundenbeirat ist Repräsentant der
Abonnenten von Sky und soll der Wahrnehmung deren Interessen dienen.
(2)
Der Kundenbeirat wird, soweit keine vertraulichen Informationen betroffen sind,
in den Sitzungen aktuell über wesentliche kundenrelevante Maßnahmen von Sky
informiert.
(3)
Empfehlungen, die der Kundenbeirat abgibt, sind Vorschläge oder Arbeitsergebnisse zur Verbesserung des Angebots und Services von Sky. Er erarbeitet die
Empfehlungen im Rahmen seiner Sitzungen. Die Empfehlungen werden durch
Sky an die zuständigen Bereiche/ Abteilungen weitergeleitet, die diese bewerten,
dazu gegenüber dem Kundenbeirat Stellung nehmen und die Empfehlungen ggf.
umsetzen.
(4)
Sämtliche Rechte an den Empfehlungen, die im Rahmen der Sitzungen des Kundenbeirates entstanden sind, werden Sky übertragen und dürfen durch Sky bearbeitet, geändert, vervielfältigt, veröffentlicht oder verbreitet werden.
(5)
Jedes Beiratsmitglied ist im Rahmen seines Bestimmungsrechts gemäß § 13 S. 2
UrhG damit einverstanden, dass eine Benennung und Bezeichnung des Kundenbeirats als Urheber im Rahmen der Verwertung der vertragsgegenständlichen
Rechte nicht erfolgt.
(6)
Sämtliche etwa geschaffenen Werke und sonstigen Leistungen sind Bestandteil
der Tätigkeit im Sinne von § 1 Absatz 4.
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§ 2 Zusammensetzung und Auswahlverfahren
(1)
Der Kundenbeirat besteht aus mindestens 20 und maximal 25 ehrenamtlichen
Mitgliedern.
(2)
Alle Kunden von Sky in Deutschland und Österreich können sich für eine Mitgliedschaft im Kundenbeirat bewerben. Die (Neu-)Besetzung des Kundenbeirats
und die Bewerbungsfristen werden öffentlich z. B. über sky.de und sky.at bekannt
gemacht.
(3)
Bei der Auswahl der Mitglieder orientiert sich Sky an der Bereitschaft zur aktiven
Mitarbeit, der Produktnutzung/ den Details des Abonnements, den Interessensschwerpunkten sowie soziodemografischen Daten der Mitglieder; Ziel ist es,
dass die Mitglieder einen möglichst repräsentativen Querschnitt der Kunden
von Sky darstellen.
(4)
Sky beruft die Mitglieder des Kundenbeirates nach freiem Ermessen. Mit der Annahme der Berufung erkennt das Beiratsmitglied diese Satzung an.
§ 3 Amtszeit
(1)
Die Mitglieder des Kundenbeirates werden jeweils für 2 Jahre berufen. Eine erneute Berufung durch Sky ist möglich. Die maximale Amtszeit eines Mitglieds beträgt 4 Jahre.
(2)
Ein Mitglied des Kundenbeirates kann auf Antrag mindestens eines Mitglieds mit
einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Mitglieder des Kundenbeirates aus dem Kundenbeirat ausgeschlossen werden. Sky kann ein Mitglied des Kundebeirats fristlos
ausschließen. Das betroffene Mitglied soll vor jedem Ausschluss von Sky angehört werden.
(3)
Hat ein Mitglied an zwei aufeinander folgenden Sitzungen unentschuldigt nicht
teilgenommen, hat es gegenüber Sky zu erklären, ob die Mitgliedschaft aufrecht-
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erhalten wird. Erklärt es seinen Verzicht oder erhält Sky innerhalb von acht Wochen nach einer entsprechenden schriftlichen Anfrage keine Rückmeldung, endet die Mitgliedschaft automatisch. Absatz 2 bleibt unberührt.
(4)
Endet das Vertragsverhältnis des Kundenbeirats zu Sky (Sky Abonnement), so
endet die Mitgliedschaft im Kundenbeirat automatisch.
(5)
Die Mitgliedschaft eines Kundenbeirates endet auch durch Erklärung seines
Rücktritts gegenüber dem Kundenbeirat oder gegenüber Sky.
§ 4 Sprecher des Kundenbeirats
(1)
Der Kundenbeirat wählt aus seiner Mitte mit der Mehrheit der abgegebenen
Stimmen in der ersten Sitzung der jeweiligen Amtsperiode in geheimer Wahl einen Sprecher und einen stellvertretenden Sprecher.
(2)
Der Sprecher ist Ansprechpartner für Sky. Ist er verhindert, ist der stellvertretende Sprecher Ansprechpartner. Zu seinen Aufgaben gehören die Vertretung
der Interessen und Anliegen des Kundenbeirats gegenüber Sky, sowie die Mithilfe bei der Organisation von Sitzungen. Er dient er außerdem als Ansprechpartner der Mitglieder des Kundenbeirats.
§ 5 Sitzungen
(1)
Der Kundenbeirat tritt in der Regel zwei Mal im Jahr in Sitzungen zusammen. Er
wird von Sky spätestens vier Wochen vor der geplanten Sitzung unter Beilage
der geplanten Tagesordnung einberufen. Die Tagesordnung wird durch Sky festgesetzt.
(2)
Sky behält sich vor, die Sitzungsorte zu bestimmen. Es handelt sich in der Regel
um die verschiedenen Unternehmensstandorte.
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(3)
Sonderthemen aus aktuellem Anlass können auf Einladung von Sky in zusätzlichen Sitzungen behandelt werden.
(4)
Die Sitzungen des Kundenbeirates sind nicht öffentlich. Sky entscheidet darüber, ob Empfehlungen des Kundenbeirates der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
(5)
Die Moderation der Sitzung führt ein Vertreter von Sky durch.
(6)
Bis zwei Wochen vor der Sitzung kann jedes Beiratsmitglied bei Sky schriftlich die
Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Sky entscheidet nach eigenem Ermessen, ob die Tagesordnung um eingereichte Anträge ergänzt wird und wird
die Einladung und die ggf. geänderte Tagesordnung rechtzeitig vor der Sitzung
an die Beiratsmitglieder versenden.
(7)
Sky stellt einen Protokollführer und übernimmt die Versendung des Ergebnisprotokolls. Das Protokoll wird mit dem Sprecher des Kundenbeirats abgestimmt.
(8)
Sky zahlt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 75,- Euro pro Beiratsmitglied
und Sitzung. Es handelt sich hierbei um eine pauschale Entschädigung. Diese
schließt die Kosten für die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs, Taxifahrten am Start und Zielort sowie den Verpflegungsmehraufwand am An-/Abreisetag mit ein. Weitere Ansprüche aus der Tätigkeit des Beiratsmitglieds bestehen ausdrücklich nicht.
(9)
Der Anspruch auf die Aufwandsentschädigung entsteht durch Teilnahme an einer Sitzung. Sie wird nur gezahlt, wenn das Mitglied an der Sitzung überwiegend
teilgenommen hat.
(10)
Sky stellt jedem Beiratsmitglied ein Ticket (Bus, Bahn, Flugzeug) für eine angemessene An- und Abreise zum Sitzungsort zur Verfügung.
(11)
Sky übernimmt die Kosten für erforderliche Hotelübernachtungen; die Reservierung des Hotels erfolgt durch Sky.
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6 Beschlussfassung, Empfehlungen
(1)
Empfehlungen des Beirats werden in der Regel in Sitzungen gefasst. Sitzungen
sind nach Möglichkeit als Sitzung mit persönlicher Teilnahme der Beiratsmitglieder abzuhalten. Beschlussfassungen können auf Anordnung des Vorsitzenden
des Beirats aber auch außerhalb von Sitzungen schriftlich, per Telefax, per E-Mail
oder durch andere vergleichbare Formen der Beschlussfassung durchgeführt
werden. Für Abstimmungen außerhalb von Sitzungen gelten die Vorschriften
über die Beschlussfassung in Sitzungen sinngemäß.
(2)
Der Beirat ist beschlussfähig, wenn nach ordnungsgemäßer Einberufung der Beiratsversammlung mindestens 6 Beiratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Ein Beiratsmitglied nimmt auch dann an einer Beschlussfassung teil,
wenn es sich bei der Abstimmung der Stimme enthält.
(3)
Empfehlungen des Beirats werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen
Stimmen gefasst. Dabei gelten Stimmenthaltungen nicht als Stimmabgabe. Bei
Stimmengleichheit findet eine zweite Abstimmung statt, bei der dem Sprecher
des Beirats eine zweite Stimme zusteht.
(4)
Eine Vollmachtserteilung an ein anderes Mitglied ist nicht möglich.
§ 7 Verschwiegenheitspflicht
Jedes Beiratsmitglied ist verpflichtet, die ihm aufgrund dieser Satzung von Sky zugänglich gemachten vertraulichen Informationen sowie Kenntnisse, die es bei Gelegenheit
dieser Zusammenarbeit über vertrauliche Angelegenheiten erlangt, vertraulich zu behandeln und keinen Dritten zugänglich zu machen. Als „vertraulich“ gelten Informationen technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art, die entweder ausdrücklich
als vertraulich gekennzeichnet sind oder dessen Vertraulichkeit sich aus der Art der Informationen oder den Umständen ihrer Offenlegung ergibt. Vertraulich sind insbesondere sämtliche internen geschäftlichen Informationen über Sky, deren Konzerngesellschaften und sämtliche Daten, zu denen das Beiratsmitglied im Rahmen dieser Satzung
Zugang erhält.
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§ 8 Auflösung
Der Kundenbeirat kann durch Sky jederzeit aufgelöst werden.
§ 9 Änderung der Satzung, Rechtswahl
(1)
Sky ist berechtigt, diese Satzung zu ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen von Sky für das Beiratsmitglied und den Kundenbeirat
zumutbar ist. Die geänderte Satzung wird jedem Beiratsmitglied spätestens
6 Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail zugesandt. Widerspricht das
Beiratsmitglied der Geltung der neuen Satzungsbedingungen nicht innerhalb
von drei Wochen nach Empfang der E-Mail, gilt sie als angenommen. Widerspricht das Beiratsmitglied, so endet seine Beiratsmitgliedschaft mit Inkrafttreten der geänderten Satzung. Sky weist das Beiratsmitglied in der E-Mail,
die die geänderten Satzungsbedingungen enthält, gesondert auf die dreiwöchige Frist hin. Dem Sprecher des Kundenbeirats wird vor der Änderung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, wobei die Stellungnahme nicht berücksichtigt werden muss.
(2)
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Unterföhring, den 20.4.2016
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