Anmeldung Karate Frechen

1. Karate-Dojo Frechen
1986 e.V.
Tue gutes
und
sprich über uns !!!
Karateschule Frechen
Hermann-Seger-Straße 35
(Europapark) 50226 Frechen
[email protected]
0151 2757 2971
02233 99 27 94
www.karate-frechen.de / www.karate-praxis.de
Kommen Sie zu uns !
Beitrags und Gebührenordnung
Wir sind ein eingetragener Verein und Mitglied im einzigen
anerkannten Fachverband für Karate (DKV) in Deutschland
(DOSB) Wir haben ein vereinseigenes Sport-Studio.
Bei UNS können Sie neben Karate auch Selbstverteidigung und
Yoga lernen.
Beitragssätze / Monat
ab 6 – 17 Jahre *
ab 18 Jahren (Inkl. Kurse & Familienspiele)
Kurse (für nicht-Karateka)
Gastmitgliedschaft f. Karateka anderer Dojos
Familienspiele, z.B. Karate-Hockey, Sackdo
Warum gerade Karate?
* Die ermäßigten Beiträge gelten für Schüler, Studenten, Auszubildende und
Wenn Sie Karate bei uns regelmäßig lernen und üben, bringt
dies viele Vorteile für Sie und Ihren Körper:
-
Sie schulen und stärken Ihr Selbstvertrauen,
Sie werden körperlich gesund beansprucht und fühlen sich
wohler,
Sie lernen sich wirksam zu verteidigen,
Sie lernen Körper und Geist in Harmonie zu bringen,
Sie werden Stress und Alltagsärger für einige Stunden
vergessen,
Sie können mit Gleichgesinnten einige schöne Stunden in der
Woche verbringen,
das Verletzungsrisiko beträgt nur einen Bruchteil von dem bei
diversen Ballsportarten wie z.B. Fußball,
und Sie können Karate in jedem Alter beginnen ! ! !
Wir haben keine bestimmte Zielgruppe. Wir betreuen jedes Mitglied
individuell nach seinen Fähigkeiten und Ansprüchen, vom
Gesundheitstraining bis hin zur Karate-Selbstverteidigung.
Alle unsere Trainer sind Inhaber vom Deutschen Olympischen
Sportbund (DOSB) anerkannter Lizenzen.
Unser Verein hat bereits über 40 Schwarzgurte hervorgebracht.
Unsere Mitglieder stammen aus bis 100 KM Umgebung.
Das Trainerteam unseres Vereins gehört zu den bestqualifizierten
Deutschlands.
www.karate-frechen.de / www.karate-praxis.de
25,00 Euro
35,00 Euro
20,00 Euro
20,00 Euro
20,00 EUR pro Familie
Erwerbslose. Es ist halbjährlich ein entsprechender Nachweis unaufgefordert zu
erbringen. Ansonsten wird automatisch der normale Beitrag abgerechnet.
Rückwärtige Gutschriften erfolgen nicht.
Wird der gesamte Jahresbeitrag in den ersten zwei Monaten des
laufenden Kalenderjahres auf einmal gezahlt, so ist dieser in der Höhe von
nur 11 Monatsbeiträgen zu entrichten. Ab dem dritten Monat können
Beiträge nur bis zum Jahresende im Voraus gezahlt werden. Nachlässe
sind hier nicht mehr möglich.
Familienbeitrag
Für Familienmitglieder 1. Grades ist ein Beitrag von 20 Euro zu
entrichten, wobei der Grundbetrag am Höchstbetrag der Familienmitglieder
festgemacht wird. Beispiel: Ein Ehepaar (nicht ermäßigt) hätte einen
gemeinsamen Beitrag von 35 + 20 = 55 Euro zu zahlen!
Gebühren
Die Aufnahmegebühr beträgt einen Monatsbeitrag.
Mahngebühren: 1. Mahnung 5,00 Euro / ab 2. Mahnung 10,00 Euro /
Rücklastschriften 10,00 Euro.
Sonstige Kosten
Alle unsere Mitglieder werden dem Deutschen Karate Verband (DKV)
gemeldet. Folgende Kosten fallen damit jeweils im Januar eines Jahres an:
- einmalig bei Anmeldung (Passgebühr des DKV)
10,-- Euro
- Jugendliche bis einschließlich 13 Jahren
15,-- Euro
- Ab 14 Jahren
20,-- Euro
Bankverbindung:
Kreissparkasse Köln, Zweigstelle Grefrath,
BLZ: 370 502 99 / Konto Nr. 0113000447
IBAN: DE28 370 502 99 011 30 00 447
www.karate-frechen.de / www.karate-praxis.de
Kontaktaufnahme
Wir sind gerne für Sie da. Bitte sprechen Sie uns bei Fragen direkt und
persönlich im Rahmen der Trainingszeiten an. Oder erreichen Sie uns
unter den unten angegebenen Möglichkeiten.
Kenan Özer
Tel: 0174 981 66 09
1. Vorsitzender
3. Dan, B-Trainer, B-Prüfer
Diplom DKV-Karate-Lehrer
[email protected]
Paffendorfer Weg 12
50126 Bergheim
Christian Wedewardt
Tel: 02233 / 99 27 94
2. Vorsitzender
5. Dan, A-Prüfer, B-Trainer,
Diplom DKV-Gesundheitstrainer
Internationaler SV-Spezialist
KARATE-PRAXIS.de Gründer
[email protected]
Kierdorfer Straße 9
50354 Hürth
Hansi Dirks
Tel: 02234 / 206800
Kassenwart
2. Dan
C-Trainer / SV-Spezialist
[email protected]
Sandstraße 24
50226 Frechen
Vereinsgeschichte
Der Shotokan Karate Frechen e.V. wurde 1986 von Sensei Gerd Gotthardt
gegründet. 10 Jahre später verstarb unser Meister, Freund und Vorbild.
Wir hatten die große Aufgabe unser Karate-Dojo in seinem Sinne weiter zu
führen. Zu Lebzeiten hat er uns viel gelehrt, um dieses in seinem Stil und
Sinne zu tun.
>>> Bewährtes pflegen, neues ausprobieren und prüfen. <<<
Verhaltensregeln für Karateka
Der Karateka …
1. ist stets höflich und verhält sich respektvoll anderen gegenüber.
2. erscheint pünktlich und in ordnungsgemäßer Kleidung zum Training.
3. wartet am Eingang des Dojos ruhig auf Blickkontakt zum Sensei, verbeugt sich
und nimmt nach Aufforderung am Unterricht teil, wenn er sich versehentlich
doch einmal verspätet.
4. weis, dass das Tragen von Schmuck sowie das kauen von Kaugummi im Dojo
nicht gestattet ist.
5. führt beim Betreten des Dojos, sowie zu Beginn und Ende einer Übungsreihe,
des Partnertrainings, sowie vor u. nach der Kata Rei aus.
6. erscheint grundsätzlich nur gesund zum Training.
7. bewahrt während des Trainings Ruhe und konzentriert sich.
8. verhält sich als ranghöherer Schüler vorbildlich.
9. repräsentiert das Karate in der Öffentlichkeit ausnahmslos positiv durch sein
Verhalten und benutzt das Erlernte niemals aggressiv oder offensiv für Angriffe.
www.karate-frechen.de / www.karate-praxis.de
www.karate-frechen.de / www.karate-praxis.de
1. Karate-Dojo
Shotokan Frechen e.V.
Trainingsangebot und -zeiten
Ort:
Auszug aus der Satzung des Shotokan Frechen e.V.
§2 Zweck und Zielsetzung
1.
DOJO (Karate-Schule)
Hermann-Seger-Straße 35, 50226 Frechen
In unserem DOJO finden täglich verschiedenste Kurse statt.
Das Kursprogramm beinhaltet:
§3 Erwerb der Mitgliedschaft
1.
2.

Shotokan Karate
Modernes Karate-Do

Power-Kids
Kindertraining 6 – 10 Jahre

Karate-2-Fight
Kampftraining für Karateka

Kara-T-Robics
Aerobic & Karate für jeden

Fit-Fighting
Fitness-„Kämpfen“ für Anfänger
1.
2.

Core-Training
Stärkung der Körperkernmuskulatur
3.

Selbstverteidigung
Für Anfänger und Experten aller Stile

Yoga
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die durch den Beitritt zum Verein den
Zweck des Vereins erfüllen helfen will und sich zur Einhaltung der Satzung und anderer
verbindlicher Vereinsregelungen sowie zur Zahlung der Beiträge verpflichtet.
Wer die Mitgliedschaft erwerben will, richtet an den Vorstand einen schriftlichen Aufnahmeantrag.
Bei Minderjährigen ist hierzu die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Über die
Aufnahme entscheidet der Vorstand. Lehnt der Vorstand die Aufnahme ab, so kann der
Antragsteller hiergegen Berufung zur Mitgliederversammlung einlegen. Über den Antrag
entscheidet die Mitgliederversammlung endgültig.
§4 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss aus dem Verein.
Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalendervierteljahres unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von vier Wochen zulässig. Er muss dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden.
Der Vorstand kann ein Mitglied nach vorheriger Anhörung aus dem Verein ausschließen. Der
Bescheid über den Ausschluss wird dem betroffenen Mitglied durch Einschreiben mitgeteilt.
§6 Haftung
Alle Zeiten hier einzeln aufzuführen ist leider nicht möglich. Bitte
besuchen Sie unsere Homepage und erfahren unter UNSER ANGEBOT
alle Details.
…………………………………………………………………………………....
Ort:
Der Shotokan Frechen e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist
es, Karate als Körper und Geisteskultur zu pflegen und zu fördern. Der Verein soll alle Belange
des Karate in organisatorischer, sporttechnischer und geistiger Hinsicht wahren und in der
Öffentlichkeit vertreten. Er lehrt das Shotokan-System der Japan-Karate-Association.
Der Verein haftet gegenüber seinen Mitgliedern nicht für Schäden oder Sachverluste, die sich mittelbar
oder unmittelbar durch den Sportbetrieb ergeben. Die Mitglieder sind im Rahmen der
Versicherungsbedingungen der Sporthilfe e.V. unfall- und haftpflichtversichert.
§7 Beiträge
1.
2.
Turnhalle der Grundschule
Beethovenstraße 1, 50226 Frechen-Grefrath
3.
In der Turnhalle Grefrath bieten wir zusätzlich folgende Kurse an:

Power-Kids
Kindertraining 6 – 10 Jahre

Kara-T-Robics
Aerobic & Karate für jeden

Familienspielstunde
Spaß & Spiel für Mitglieder & Freunde
www.karate-frechen.de / www.karate-praxis.de
4.
Jedes Mitglied muss vom Beginn des Eintrittsmonats an die festgesetzten Beiträge entrichten.
Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Alle anderen
Gebühren, außerordentliche Beiträge sowie Säumniszuschläge etc. regelt die Gebührenordnung.
Ist eine Änderung des Beitragsatzes zwischen zwei Mitgliederversammlungen notwendig so kann
sie der Vorstand einstimmig beschließen.
Die Mitgliederbeiträge sind monatlich im Voraus durch Überweisung (Dauerauftrag) bzw. durch
Einzug durch den Verein nach Erteilung einer Einzugsermächtigung zu zahlen.
Die Mitglieder können keinen Anspruch auf etwaige Zuwendungen aus Mitteln des Vereins, bzw.
den Überschüssen geltend machen
www.karate-frechen.de / www.karate-praxis.de
Aufnahmeantrag
(bitte heraustrennen und komplett ausfüllen)
O Karate – Vollmitgliedschaft
Kurse*
O
O
O
O
Selbstverteidigung
Core-Training
Yoga
Familienspielstunde
* Das Kurstraining findet in der Regel 1x wöchentlich statt.
Der Beitrag je Kurs beträgt monatlich 20,00 EUR.
Ab 2 Kursen wird die Karate-Vollmitgliedschaft empfohlen.
Bei allen Kursen ist eine Probeeinheit kostenfrei.
Es ist möglich für den Yoga-Kurs Tageskarten zu nutzen.
Kosten je Einheit per Tageskarte: 10,00 EUR.
Diese sind direkt an die Trainerin zu entrichten.
Shotokan Karate Frechen 1986 e.V.
1.Vorsitzender: Kenan Özer
Paffendorfer Weg. 12
50126 Bergheim
Tel: 0174 981 66 09
Mail: [email protected]
Aufnahmeantrag zur Mitgliedschaft
Name
Vorname
Geb.-Datum
Ort
PLZ
Ort
männlich
weiblich
(bei Minderjäh. die des gesetz. Vertreters)
Telefon
E-Mail-Adresse
(ich bin einverstanden Karate-Informationen hierhin gesendet zu bekommen)
Ich wurde geworben von:
Sind noch weitere Familienangehörige 1.Grades Mitglied im
Ja
Nein
Name, Vorname
Zu zahlender Monatsbeitrag:
O
monatlich -/-
Euro
Der Auszug aus der z.Zt. gültigen Satzung und die Gebührenordnung
des Shotokan Karate Frechen e.V. sind mir bekannt. Für Beiträge und
Gebühren eines Minderjährigen haften die gesetzlichen Vertreter
persönlich, allein und gesamtschuldnerisch.
Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPALastschriftmandats
IBAN:__________________________________________________
BIC:___________________________________________________
ermächtige(n) Shotokan-Karate-Frechen e.V., Vorsitzender Kenan Özer,
Paffendorfer Weg 12, 50126 Bergheim,
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE33ZZZ00000980530;
Zahlungen von meinem (unserem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen.
Zugleich weise ich mein (weisen wir unser) Kreditinstitut an, die von
Shotokan-Karate-Frechen e.V auf mein (unser) Konto gezogenen
Lastschriften einzulösen.
Hierbei handelt es sich um einmalige (Bearbeitungs- und
Aufnahmegebühr sowie Kosten zur Beschaffung von Jahresmarken)
sowie um wiederkehrende Zahlungen (Mitgliedsbeiträge gem.
Vereinssatzung in jeweils gültiger Fassung)
Hinweis: Ich kann (Wir können) innerhalb von acht Wochen, beginnend
mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages
verlangen. Es gelten dabei die mit meinem (unserem) Kreditinstitut
vereinbarten Bedingungen.
Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Basis-Lastschrift wird mich (uns)
Shotokan-Karate-Frechen e.V. über den Einzug in dieser Verfahrensart
unterrichten.
____________________________________
Ort / Datum Unterschrift (Kontoinhaber))
Ort / Datum
Unterschrift
O jährlich
Ich / Wir
_______________________________________________________
Name, Vorname(n), Straße, Postleitzahl, Ort (Kontoinhaber)
(bei Minderjäh. die des gesetz. Vertreters)
Shotokan Karate Frechen e.V.
Bitte ziehen Sie die Mitgliedsbeiträge
von meinem (unserem) Konto ein!
Kreditinstitut:___________________________________________
Geschlecht:
Straße, Hausnummer
Zahlung der Mitgliedsbeiträge
(bei Minderjäh. der gesetz. Vertreter)
www.karate-frechen.de / www.karate-praxis.de