Information Fahrkarten

Info: Fahrkarten
Die Fahrschüler sind je nach Wohnort im Besitz folgender Fahrkarten:
1) VRS Schüler Ticket: Gültigkeit im Verkehrsverbund VRS
2) Fahrberechtigungsausweise Reichshof: Nur Gültigkeit für die Mitfahrt im Spezialverkehr
(Schulbus)
3) Fahrkarten Raum Alzen: Nur Gültigkeit für die Fahrten Wohnort bis Morsbach bzw. an
die Orte, die auf der Tour liegen (Verkehrsverbund VRM)
Die Schüler, die Fahrkarten benötigen (außer Schüler, die bereits ein VRS Ticket besitzen)
werden in Listen eingetragen. Die Beantragung der Fahrausweise erfolgt durch die Schule.
Über das Schulamt der Gemeinde Morsbach werden bei der OVAG Fahrausweise bzw.
Kundenkarten für den Zeitraum des Praktikums beantragt.
Bei verspäteter Antragstellung müssen die betreffenden Schüler nach Ausstellung einer
entsprechenden Bescheinigung durch das Sekretariat selbst die Ausstellung der Ausweise/
Kundenkarte beantragen.
Nach Ausstellung der Fahrausweise/ Kundenkarten durch die OVAG erfolgt in der Schule die
Aushändigung an die Schüler.
Mit Vorlage des Ausweises/Kundenkarte müssen sich die Schüler selbst unter Vorleistung die
Wochenkarten kaufen.
Hierzu ist folgendes zu beachten:
Werden nur einzelne Busfahrten in Anspruch genommen, ist zu überprüfen, ob das
Mehrfahrtenticket (4-er Ticket) günstiger ist als Wochenkarten.
Die Rückerstattung der vorgelegten Beträge erfolgt nach Vorlage der Belege auf dem
beigefügten Vordruck durch die Gemeinde. Hierzu sind die ausgefüllten
Fahrtkostenerstattungsanträge an die Klassenlehrer abzugeben.
Die während des Praktikums entstehenden Fahrtkosten werden
ab 3,5 km bis Entfernungsgrenze 25 km jedem Schüler auf Antrag und nach Vorlage der
Fahrausweise/ - belege erstattet. Ohne Nachweis ist eine Erstattung nicht möglich.
Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist in der Regel die wirtschaftlichste
Beförderung; sie hat grundsätzlich Vorrang vor den anderen Beförderungsarten.
Zu beachten sind dabei folgende Punkte:
 Erstattet werden nur die Kosten für die preisgünstigste Beförderung
z. B. – Wochenticket im Ausbildungsverkehr- (mit der ausgestellten Kundenkarte zu
erwerben).
 Für Schüler aus Rheinland-Pfalz werden seitens der Gemeinde Morsbach keine
Fahrtkosten erstattet.
Postfachanschrift: Gemeinschaftsschule Morsbach, Hahnerstr.31, 51597 Morsbach
Tel.: 02294/9939710 Fax : 02294 /9939729
Internet: www.gm-morsbach.de
e-mail: [email protected]