Rechnung für Reisekosten bei sonderpädagogischen Massnahmen im Früh- und Nachschulbereich Datum der Rechnung Geburtsdatum Kind Amt für Jugend und Berufsberatung Sonderpädagogik Frühbereich Dörflistrasse 120 Postfach 8090 Zürich Name/Adresse Kind ID-Nummer Telefon 043 259 96 18 (Di + Do) Rechnungssteller/-in: Name, Vorname, Strasse PLZ, Ort Name/Adresse der Zahlstelle (Bank/Post) Erreichbar zwischen 09.00 Uhr und 17.00 Uhr unter Tel. / Mobile ACHTUNG ! Rechnungssteller/-in muss identisch mit Kontoinhaber/-in sein; das Konto muss auf den Namen der Rechnungssteller/-in lauten. Reisedaten Reisezweck Bankkonto Clearing-Nummer Postkonto Reisestrecke Billett-Kosten Hin- und Rückfahrt (Fortsetzung auf Rückseite bzw. Seite 2) CHF von bis von bis von bis von bis von bis Total (bzw. Übertrag) Bestätigung der Termine bei Therapiestelle: Stempel und Visum der Therapiestelle Datum Formular Rechnung Reisekosten (siehe Rückseite bzw.Seite 2) Reisedaten Reisezweck Reisestrecke Billett-Kosten Hin- und Rückfahrt CHF (Fortsetzung von Seite 1) Übertrag Total Seite 1 von bis von bis von bis von bis von bis von bis von bis von bis von bis von bis Gesamttotal Zur Beachtung Bitte das Formular klar und deutlich ausfüllen und mindestens vierteljährlich an das Amt für Jugend und Berufsberatung senden. Die Verarbeitung wird dadurch erleichtert und die Bezahlung beschleunigt. Rechnungen für Reisekosten für sonderpädagogische Massnahmen im Früh- und Nachschulbereich können von der Zentralstelle Sonderpädagogik Frühbereich nur dann zur Auszahlung gelangen, wenn sie folgende Angaben enthalten: Datum der Verfügung (es können keine Rechnungen entgegengenommen werden für Leistungen, für die noch keine Verfügung vorliegt) Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse des Kindes Name, Vorname und Adresse der Rechnungssteller/-in (muss identisch sein mit Kontoinhaber/-in) Zahlstelle (Bank- oder Postkonto), lautend auf Rechnungssteller/-in Die Vergütung umfasst die Fahrtkosten einer Begleitperson für das zu behandelnde Kind oder des/der Jugendlichen. In der Regel werden die Transportkosten im Rahmen der öffentlichen Verkehrsmittel (2. Klasse) übernommen. Bei Benützung des Privatautos werden ebenfalls im Maximum die Fahrtkosten der öffentlichen Verkehrsmittel (2. Klasse) vergütet. Für behinderungsbedingte Ausnahmen (Kosten für Fahrdienste oder Taxi) muss ein entsprechendes Gesuch gestellt werden. Formular Rechnung Reisekosten Version Juli 2015 Seite 2
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