Rechnung für Reisekosten bei sonderpädagogischen Massnahmen

Rechnung für Reisekosten bei sonderpädagogischen Massnahmen
im Früh- und Nachschulbereich
Datum der Rechnung
Geburtsdatum Kind
Amt für Jugend und Berufsberatung
Sonderpädagogik Frühbereich
Dörflistrasse 120
Postfach
8090 Zürich
Name/Adresse Kind
ID-Nummer
Telefon 043 259 96 18 (Di + Do)
Rechnungssteller/-in: Name, Vorname, Strasse PLZ, Ort
Name/Adresse der Zahlstelle (Bank/Post)
Erreichbar zwischen 09.00 Uhr und 17.00 Uhr unter
Tel. / Mobile
ACHTUNG !
Rechnungssteller/-in muss identisch mit Kontoinhaber/-in sein;
das Konto muss auf den Namen der Rechnungssteller/-in lauten.
Reisedaten
Reisezweck
Bankkonto
Clearing-Nummer
Postkonto
Reisestrecke
Billett-Kosten
Hin- und Rückfahrt
(Fortsetzung auf
Rückseite bzw. Seite
2)
CHF
von
bis
von
bis
von
bis
von
bis
von
bis
Total (bzw. Übertrag)
Bestätigung der Termine bei Therapiestelle:
Stempel und Visum der Therapiestelle
Datum
Formular Rechnung Reisekosten
(siehe Rückseite bzw.Seite 2)
Reisedaten
Reisezweck
Reisestrecke
Billett-Kosten
Hin- und Rückfahrt
CHF
(Fortsetzung von
Seite 1)
Übertrag Total Seite 1
von
bis
von
bis
von
bis
von
bis
von
bis
von
bis
von
bis
von
bis
von
bis
von
bis
Gesamttotal
Zur Beachtung
Bitte das Formular klar und deutlich ausfüllen und mindestens vierteljährlich an das Amt für Jugend und Berufsberatung senden. Die Verarbeitung wird dadurch erleichtert und die Bezahlung beschleunigt.
Rechnungen für Reisekosten für sonderpädagogische Massnahmen im Früh- und Nachschulbereich können von der
Zentralstelle Sonderpädagogik Frühbereich nur dann zur Auszahlung gelangen, wenn sie folgende Angaben
enthalten:




Datum der Verfügung (es können keine Rechnungen entgegengenommen werden für Leistungen, für die noch
keine Verfügung vorliegt)
Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse des Kindes
Name, Vorname und Adresse der Rechnungssteller/-in (muss identisch sein mit Kontoinhaber/-in)
Zahlstelle (Bank- oder Postkonto), lautend auf Rechnungssteller/-in
Die Vergütung umfasst die Fahrtkosten einer Begleitperson für das zu behandelnde Kind oder des/der Jugendlichen.
In der Regel werden die Transportkosten im Rahmen der öffentlichen Verkehrsmittel (2. Klasse) übernommen. Bei
Benützung des Privatautos werden ebenfalls im Maximum die Fahrtkosten der öffentlichen Verkehrsmittel (2. Klasse)
vergütet. Für behinderungsbedingte Ausnahmen (Kosten für Fahrdienste oder Taxi) muss ein entsprechendes Gesuch gestellt werden.
Formular Rechnung Reisekosten
Version Juli 2015
Seite 2