Altersabbatical

Altersabbatical
Altersteilzeitmodell für Beamtinnen und Beamte
Eckpunkte

Nur für beamtete MitarbeiterInnen

Dauer: Mindestens 12 Monate höchstens 4 Jahre (Durchrechnungszeitraum)

Herabsetzung der Wochendienstzeit auf 13 Stunden Teilzeit gem. § 7
Bundesbedienstetensozialplangesetz

Arbeitszeitverschiebung an den Beginn des Durchrechnungszeitraums in der
Regel ein Drittel des Sabbaticals

Gesamter Zeitraum für 13 Wstd. ist ruhegenussfähig

Besoldungsrechtliche Stellung bleibt unverändert (z.B. PT 8/A)

Ergänzungszahlung nicht ruhegenussfähig auf 70 % des Letztbezugs
Verschiebung der Arbeitszeit

Die Dienstzeit wird auf Antrag de Beamten an den Beginn des
Durchrechnungszeitraums verschoben, sodass nach einer Dauer von einem
Drittel der Gesamtzeit die für den Herabsetzungszeitraum erforderliche
Gesamtstundenzahl erreicht ist.

Beispiel: Dauer des Alterssabbatical 36 Monate: zu leistende Gesamtstundezahl
2026,44 berechnet auf 40 WStd ergibt eine Arbeitsleistung von 50,6 Wochen 
entspricht ca einem Jahr

Urlaubsansprüche und Zeitguthaben sind innerhalb der Vollzeitphase zu
konsumieren und verkürzen so die Dauer der Vollzeitphase

Im Anschluss an die Vollzeitphase beginnt die Freizeitphase
Einkommen während des
Altersabbaticals
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Für die Gesamtdauer werden dem Beamten 70 % des Letztbezugs vor Beginn des
Modells bezahlt. Nebengebühren, Aufwandsentschädigungen etc. während der
Vollzeitphase bleiben in vollem Anspruch gewahrt.
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Der Monatsbezug setzt sich daher zusammen aus

Dem herabgesetzten ruhegenussfähigen Monatsbezug für die 13 WStd
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Einer nicht ruhegenussfähigen Ergänzungszahlung auf 70 % des Letztbezugs.
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Die Nebengebühren und Aufwandsentschädigungen (zB. Betriebssonderzulage) in voller
Höhe
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13. und 14. Monatsgehalt gebührt in der Höhe von 50 % des gekürzten Monatsbezug
einschließlich der Ergänzungszahlung
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Jubiläumszuwendung: Aufgrund der besoldungsrechtlichen Stellung auf Basis des
ungekürzten Bezugs
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EBIT-Prämie und Essenbons gebühren im aliquoten Ausmaß
Wer kann das Alterssabbatical in
Anspruch nehmen?


Beamtinnen und Beamte, die noch maximal 4 Jahre bis zum Pensionsantritt
haben

Hacklerregelung mit 62. Lebensjahr
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Schwerarbeiterregelung mit dem 60. Lebensjahr

Die Regelung gilt grundsätzlich für alle Beamtinnen und Beamte, die vor dem
1.12.1959 geboren sind.
Wenn aus betriebsorganisatorischen oder sonstigen wichtigen
berücksichtigungswürdigen Gründen die Inanspruchnahme des
„Alterssabbatical“ gewährt wird.
Auswirkungen auf die Pensionshöhe

Die Herabsetzung der Wochendienstzeit auf 13 Stunden bewirkt niedrigere
Pensionsbeiträge.

Diese niedrigeren Beiträge werden aber durch eine Verschiebung des
Bemessungszeitraumes gem. § 92 bis 94 Pensionsgesetz zum Großteil
abgefangen.

Dadurch ergeben sich je nach Verwendungsgruppe Differenzen zwischen der
Pensionsberechnung ohne Alterssabbatical und jener mit Alterssabbatical in
der Höhe von brutto 5 Euro (PT 8) bis max 150 Euro (PT 2).

Jeder Interessent erhält vom Personalamt eine genaue Berechnung der
Pensionshöhe
Berechnungsbeispiele des Personalamts
PT
Aktivbezug
Aktivbezug
70%
GesamtGesamtPension nach
§ 14 BDG pension (inkl. pension mit
AltersNGZ)
abbatical
Gesamtpension
Differenz
absolut
Gesamtpension
Differenz in
%
8/A
2.471,03
1.729,72
1.845,93
2.037,53
2.031,91
-5,62
-0,28
8/A
2.416,23
1.691,36
1.734,07
1.850,24
1.846,64
-3,60
-0,19
6
2.769,66
1.938,76
1.893,65
2.170,94
2.159,69
-11,25
-0,52
5
3.003,19
2.102,23
1.834,95
2.255,29
2.208,34
-46,95
-2,08
3/2
4.274,72
2.992,30
2.634,87
2.966,70
2.910,66
-56,04
-1,89
3/2
4.020,41
2.814,29
2.378,89
2.834,43
2.758,96
-75,47
-2,66
2/2b
5.175,55
3.622,89
2.821,25
3.502,51
3.356,18
-146,33
-4,18
2/1b
5.564,97
3.895,48
3.450,30
4.163,86
4.068,12
-95,74
-2,30
Weitere Vorgehensweise

Beschlussfassung im nächsten Aufsichtsrat der Post AG am 5. August 2015
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Verlautbarung des Umsetzungsprozesses in Form einer Diennstanweisung
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Kontaktaufnahme mit den in Betracht kommenden Beamtinnen und Beamten
durch das Personalamt
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Erste Umsetzungen frühestens ab September 2015
Unsere AnsprechpartnerInnen
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Im Zentralausschuss:
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Richard Köhler 0664 6242731, mailto: [email protected]
In den Personalausschüssen;
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Romanus Fennes: 0664 624 2590, Wien, NÖ, Bgld., [email protected]
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Markus Sammer: 0664 624 1508, Oberösterreich, [email protected]
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Karl Egyed: 0664 624 1516, Salzburg, [email protected]
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Andreas Rindler: 0664 624 1978, Steiermark, [email protected]
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Ewald Kollnitz: 0664 624 1995, Kärnten, [email protected]
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Ulrike Ernstbrunner: 0664 624 1999, Tirol und Vorarlberg,
[email protected]