Aktualität aus dem UVG Marc Epelbaum, Generalsekretär Bern, 26. Januar 2016 Ausgangslage der UVG-Revision 1 UVG (Art. 68) Privatversicherer Krankenkassen UVG (Art. 66) Suva 2 1 2 UVG VVG Nebentätigkeiten Zusatzversicherung (VVG) Höchstversicherter Verdienst seit 01.01.2016: CHF 148'200.00 Gesetzliche Regelung / Volkswirtschaftlicher Strukturwandel Unfallversicherungsgesetz (obligatorisch) Versicherungsvertragsgesetz (freiwillig) Seite 2 Erster Anlauf der UVG-Revision Ziel: Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung Nov. 2006 Mai 2008 ab 2009 Sept. 2010 Vernehmlassung Botschaft Bundesrat SGK-N NR • Vorlage 1: Unfallversicherung und Unfallverhütung • Vorlage 2: Organisation und Nebentätigkeiten der Suva • Tätigkeitsbereiche umstritten • Rückweisung März 2011 SR • Rückweisung • Vorlage 2 sistiert Seite 3 Kompromiss der Sozialpartner • Die Sozialpartner erarbeiten einen Kompromissvorschlag. • Fachliche Unterstützung durch die Suva • Die Suva erarbeitet Vorschläge zur Corporate Governance. Herbst 2013: Eingabe des Kompromissvorschlages mit Suva und SVV Seite 4 Bestandteile des Kompromisses • Keine Schwächung der Suva • Verzicht auf Forderungen zum Tätigkeitsbereich • Einigung zu Verkaufsbetrieben ohne Produktion • Paritätische Kommission für einvernehmliche Lösungen • Festigung der modernen Corporate Governance der Suva Seite 5 Neuer Anlauf der UVG-Revision Im Februar 2014 kündigte der Bundesrat einen neuen Anlauf an. Mai 2014 Sept. 2014 Nov. 2014 Juni 2015 Vernehmlassung Botschaft Bundesrat Hearing SGK-N NR • Verkürztes Verfahren • Sozialpartner, Suva und SVV • Abweichung BR (Karenzfrist) Sept. 2015 SR • Abweichungen NR (Karenzfrist, Finanzierung) • Differenzbereinigung • Abschluss Seite 6 Wichtigste Ergebnisse der UVG-Revision Die Suva bleibt im Umgang mit Prämien und Reserven autonom. Die moderne Corporate Governance der Suva wird gefestigt. Die Nebentätigkeiten der Suva werden im Gesetz verankert. Technische Fragen zur Versicherungsdeckung sind geklärt. Eine Lösung für Unfallrenten im AHV-Alter ist gefunden. Klarheit bezüglich Verkaufsbetriebe ohne Produktion ist geschaffen. Seite 7 Änderungen im Detail (1/2) Aufnahme UVAL ins UVG Art. 1a Abs. 1 lit. b (neu) Versichert ab Beginn Arbeitsverhältnis Art. 3 Abs. 1 Versichert bis zum 31. Tag nach Ende des Arbeitsverhältnisses Art. 3 Abs. 2 Abredeversicherung neu für bis zu 6 Monate Art. 3 Abs. 3 Regelung unfallähnliche Körperschädigungen (UKS) Art. 6 Abs. 2 Keine Renten für Unfälle im Rentenalter Art. 18 Abs. 1 Rentenkürzung bei Unfällen nach 45 Jahren Art. 20 Abs. 2ter (neu) Seite 8 Änderungen im Detail (2/2) Regelungen zur Organisation der Suva (Corporate Governance) Art. 61 – 65c (teilweise neu) Klärung der Unterstellung von Verkaufsbetrieben Art. 66 Abs. 1 lit. e Verankerung der Nebentätigkeiten Art. 67a (neu) Finanzierung Grossereignisse Art. 78 (neu) Arbeiten mit besonderen Gefahren Art. 82a (neu) Zusammensetzung der EKAS Art. 85 Unfallverhütungsbeiträge ausländischer Betriebe Art. 87a (neu) Finanzierung der Teuerungszulagen Art. 90a-c (neu) Strafbestimmungen Art. 112 Seite 9 Corporate Governance (1/4) Geltendes UVG Neues UVG Name: SUVA, CNA, INSAI Suva, CNA, INSAI Organe: Verwaltungsrat und seine Ausschüsse, Direktion, Agenturen Suva-Rat, Geschäftsleitung, Revisionsstelle Grösse Verwaltungsrat unverändert Amtsdauer 6 Jahre, keine Abberufungsmöglichkeit Amtsdauer 4 Jahre, Abberufung jederzeit aus wichtigen Gründen Honorar: nach Art. 6a Abs. 1-5 Bundespersonalgesetz unverändert, zudem Genehmigung des Reglements über die Honorare durch BR Alter: keine Regelung Ausscheiden nach vollendetem 70. Altersjahr Seite 10 Corporate Governance (2/4) Geltendes UVG Neues UVG Aufgaben Verwaltungsrat: Grösstenteils unverändert, neu mit Delegationsnorm an den Ratsausschuss Direktion wird vom Bundesrat auf unverbindlichen Vorschlag des Verwaltungsrates gewählt Suva-Rat wählt Geschäftsleitung und deren Vorsitzenden (keine Mitglieder des Suva-Rates) Amtsdauer 6 Jahre, jeweils 3 Jahre nach VR-Neuwahl; keine Abberufungsmöglichkeit Keine Amtsdauer, Abberufung durch Suva-Rat möglich Seite 11 Corporate Governance (3/4) Geltendes UVG Neues UVG Keine Vorgaben zur Sorgfalts- und Treuepflicht Suva-Rat trifft Vorkehrungen zur Vermeidung von Interessenkollisionen; Interessenbindungen müssen offengelegt werden, Aufnahme in jährliche Berichterstattung Revisionsstelle nicht festgehalten Ordentliche Prüfung der Rechnung (inkl. Finanzierungsverfahren nach Art. 90); max. Amtsdauer von 3 Jahren, Wiederwahl möglich Keine Definition der Verantwortlichkeit Organe und deren Mitglieder sind verantwortlich für Schäden, Anspruch auf Schadenersatz Seite 12 Corporate Governance (4/4) Geltendes UVG Neues UVG Keine Grundsätze für Rechnungslegung festgehalten Grundsätze für Rechnungslegung definiert, für den Aktuar gelten zudem die Regelungen aus dem Aufsichtsgesetz und des EFD Keine Regelungen zu den Anstellungsbedingungen Personal nach OR angestellt; Suva-Rat legt Details im Personalreglement fest unter Berücksichtigung Art. 6a BPG Steuerpflicht nicht festgehalten Steuerpflicht für kommerzielle Leistungen Seite 13 Ausblick Inkrafttreten UVG voraussichtlich per 1.1.2017 Vertiefung der gesetzlichen Grundlagen in den Verordnungen Änderung UVV: Vernehmlassung April bis Juni 2016 Inkrafttreten der geänderten Verordnungen zusammen mit UVG Paritätische Kommission bereits aktiv Seite 14
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