Präsentation

Aktualität aus dem UVG
Marc Epelbaum, Generalsekretär
Bern, 26. Januar 2016
Ausgangslage der UVG-Revision
1
UVG (Art. 68)
Privatversicherer
Krankenkassen
UVG (Art. 66)
Suva
2
1
2
UVG
VVG
Nebentätigkeiten
Zusatzversicherung (VVG)
Höchstversicherter Verdienst
seit 01.01.2016: CHF 148'200.00
Gesetzliche Regelung / Volkswirtschaftlicher Strukturwandel
Unfallversicherungsgesetz (obligatorisch)
Versicherungsvertragsgesetz (freiwillig)
Seite 2
Erster Anlauf der UVG-Revision
 Ziel: Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung
Nov. 2006
Mai 2008
ab 2009
Sept. 2010
Vernehmlassung
Botschaft
Bundesrat
SGK-N
NR
• Vorlage 1: Unfallversicherung und
Unfallverhütung
• Vorlage 2: Organisation und
Nebentätigkeiten der Suva
• Tätigkeitsbereiche
umstritten
• Rückweisung
März 2011
SR
• Rückweisung
• Vorlage 2
sistiert
Seite 3
Kompromiss der Sozialpartner
• Die Sozialpartner erarbeiten einen Kompromissvorschlag.
• Fachliche Unterstützung durch die Suva
• Die Suva erarbeitet Vorschläge zur Corporate Governance.
 Herbst 2013: Eingabe des Kompromissvorschlages mit Suva und SVV
Seite 4
Bestandteile des Kompromisses
• Keine Schwächung der Suva
• Verzicht auf Forderungen zum Tätigkeitsbereich
• Einigung zu Verkaufsbetrieben ohne Produktion
• Paritätische Kommission für einvernehmliche Lösungen
• Festigung der modernen Corporate Governance der Suva
Seite 5
Neuer Anlauf der UVG-Revision
 Im Februar 2014 kündigte der Bundesrat einen neuen Anlauf an.
Mai 2014
Sept. 2014
Nov. 2014
Juni 2015
Vernehmlassung
Botschaft
Bundesrat
Hearing
SGK-N
NR
• Verkürztes
Verfahren
• Sozialpartner,
Suva und SVV
• Abweichung
BR
(Karenzfrist)
Sept. 2015
SR
• Abweichungen
NR
(Karenzfrist,
Finanzierung)
• Differenzbereinigung
• Abschluss
Seite 6
Wichtigste Ergebnisse der UVG-Revision
 Die Suva bleibt im Umgang mit Prämien und Reserven autonom.
 Die moderne Corporate Governance der Suva wird gefestigt.
 Die Nebentätigkeiten der Suva werden im Gesetz verankert.
 Technische Fragen zur Versicherungsdeckung sind geklärt.
 Eine Lösung für Unfallrenten im AHV-Alter ist gefunden.
 Klarheit bezüglich Verkaufsbetriebe ohne Produktion ist geschaffen.
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Änderungen im Detail (1/2)
Aufnahme UVAL ins UVG
Art. 1a Abs. 1 lit. b (neu)
Versichert ab Beginn Arbeitsverhältnis
Art. 3 Abs. 1
Versichert bis zum 31. Tag nach Ende des
Arbeitsverhältnisses
Art. 3 Abs. 2
Abredeversicherung neu für bis zu
6 Monate
Art. 3 Abs. 3
Regelung unfallähnliche Körperschädigungen
(UKS)
Art. 6 Abs. 2
Keine Renten für Unfälle im Rentenalter
Art. 18 Abs. 1
Rentenkürzung bei Unfällen nach
45 Jahren
Art. 20 Abs. 2ter (neu)
Seite 8
Änderungen im Detail (2/2)
Regelungen zur Organisation der Suva
(Corporate Governance)
Art. 61 – 65c
(teilweise neu)
Klärung der Unterstellung von Verkaufsbetrieben
Art. 66 Abs. 1 lit. e
Verankerung der Nebentätigkeiten
Art. 67a (neu)
Finanzierung Grossereignisse
Art. 78 (neu)
Arbeiten mit besonderen Gefahren
Art. 82a (neu)
Zusammensetzung der EKAS
Art. 85
Unfallverhütungsbeiträge ausländischer Betriebe
Art. 87a (neu)
Finanzierung der Teuerungszulagen
Art. 90a-c (neu)
Strafbestimmungen
Art. 112
Seite 9
Corporate Governance (1/4)
Geltendes UVG
Neues UVG
Name: SUVA, CNA, INSAI
Suva, CNA, INSAI
Organe: Verwaltungsrat und seine
Ausschüsse, Direktion, Agenturen
Suva-Rat, Geschäftsleitung,
Revisionsstelle
Grösse Verwaltungsrat
unverändert
Amtsdauer 6 Jahre, keine
Abberufungsmöglichkeit
Amtsdauer 4 Jahre, Abberufung
jederzeit aus wichtigen Gründen
Honorar: nach Art. 6a Abs. 1-5
Bundespersonalgesetz
unverändert, zudem Genehmigung
des Reglements über die Honorare
durch BR
Alter: keine Regelung
Ausscheiden nach vollendetem
70. Altersjahr
Seite 10
Corporate Governance (2/4)
Geltendes UVG
Neues UVG
Aufgaben Verwaltungsrat:
Grösstenteils unverändert, neu mit
Delegationsnorm an den
Ratsausschuss
Direktion wird vom Bundesrat auf
unverbindlichen Vorschlag des
Verwaltungsrates gewählt
Suva-Rat wählt Geschäftsleitung
und deren Vorsitzenden (keine
Mitglieder des Suva-Rates)
Amtsdauer 6 Jahre, jeweils 3
Jahre nach VR-Neuwahl; keine
Abberufungsmöglichkeit
Keine Amtsdauer, Abberufung
durch Suva-Rat möglich
Seite 11
Corporate Governance (3/4)
Geltendes UVG
Neues UVG
Keine Vorgaben zur Sorgfalts- und
Treuepflicht
Suva-Rat trifft Vorkehrungen zur
Vermeidung von Interessenkollisionen; Interessenbindungen
müssen offengelegt werden,
Aufnahme in jährliche
Berichterstattung
Revisionsstelle nicht festgehalten
Ordentliche Prüfung der Rechnung
(inkl. Finanzierungsverfahren nach
Art. 90); max. Amtsdauer von 3
Jahren, Wiederwahl möglich
Keine Definition der
Verantwortlichkeit
Organe und deren Mitglieder sind
verantwortlich für Schäden,
Anspruch auf Schadenersatz
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Corporate Governance (4/4)
Geltendes UVG
Neues UVG
Keine Grundsätze für
Rechnungslegung festgehalten
Grundsätze für Rechnungslegung
definiert, für den Aktuar gelten
zudem die Regelungen aus dem
Aufsichtsgesetz und des EFD
Keine Regelungen zu den
Anstellungsbedingungen
Personal nach OR angestellt;
Suva-Rat legt Details im Personalreglement fest unter
Berücksichtigung Art. 6a BPG
Steuerpflicht nicht festgehalten
Steuerpflicht für kommerzielle
Leistungen
Seite 13
Ausblick
 Inkrafttreten UVG voraussichtlich per 1.1.2017
 Vertiefung der gesetzlichen Grundlagen in den Verordnungen
 Änderung UVV: Vernehmlassung April bis Juni 2016
 Inkrafttreten der geänderten Verordnungen zusammen mit UVG
 Paritätische Kommission bereits aktiv
Seite 14