INTERNATIONALE STUDIERENDE IN ÖSTERREICH AUS AUFENTHALTSRECHTLICHER SICHT Tagung: Zur Situation internationaler Studierender in Österreich 27. April 2015 | Linz Mag. Dietmar Hudsky Bundesministerium für Inneres Abteilung III/4 - Aufenthalts-, Personenstands- und Staatsbürgerschaftswesen BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES, 1014 WIEN, HERRENGASSE 7, TEL.: +43 - (0)1 - 531 26 - 0 internationale Studierende – Statistik (erteilte Bewilligungen) EWR-Bürger/Schweizer: Anmeldebescheinigung für Ausbildung Jahr 2014 2013 2012 2011 Anzahl 4.758 4.649 5.679 4.574 (Schüler und Studierende) Drittstaatsangehörige: „Aufenthaltsbewilligung – Studierender“ Jahr 2014 2013 2012 2011 Erstbewilligung 5.376 4.568 4.656 3.850 Verlängerung 11.818 11.240 10.542 9.823 BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES, 1014 WIEN, HERRENGASSE 7, TEL.: +43 - (0)1 - 531 26 - 0 EWR-Bürger und Schweizer Anmeldebescheinigung binnen vier Monaten ab Einreise bei der NAG-Behörde Voraussetzungen: o o o o ausreichende Existenzmittel Zulassung zu einer österreichischen Universität, FH etc. Krankenversicherung gültiger Personalausweis oder Reisepass BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES, 1014 WIEN, HERRENGASSE 7, TEL.: +43 - (0)1 - 531 26 - 0 Drittstaatsangehörige „Aufenthaltsbewilligung – Studierender“ möglich für: o ein ordentliches oder außerordentliches Studium an einer Universität, Fachhochschule und akkreditierten Privatuniversität oder an einer Pädagogischen Hochschule, anerkannten privaten Pädagogischen Hochschule oder o Absolvierung eines Universitätslehrganges, FachhochschulLehrganges, anerkannten privaten Studienganges oder anerkannten privaten Hochschullehrganges o Absolvierung eines Vorstudienlehrganges zur Vorbereitung auf eine Ergänzungsprüfung BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES, 1014 WIEN, HERRENGASSE 7, TEL.: +43 - (0)1 - 531 26 - 0 Erteilungsvoraussetzungen gesetzeskonforme Antragstellung (grundsätzlich im Ausland; visumfreie StA. auch im Inland) geplante Neuerungen mit FrÄG 2015: Inlandsantragstellung möglich für: o Stipendiaten o Austauschstudenten o Teilnehmer von Aus- und Weiterbildungs- oder Forschungsprogrammen der EU, z.B. ERASMUS o Ausländer an der Diplomatischen Akademie für pädagogische Tätigkeit oder Ausbildung und o Forscher, die eine „Aufenthaltsbewilligung – Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit“ beantragen Inlandsantragstellung: kein Bleiberecht, daher Antragstellung unmittelbar nach der Einreise BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES, 1014 WIEN, HERRENGASSE 7, TEL.: +43 - (0)1 - 531 26 - 0 Erteilungsvoraussetzungen Zulassungsbescheid/Aufnahmebestätigung ausreichende finanzielle Unterhaltsmittel (Haftungserklärung oder Vermögen): o bis 24 Jahre: 481,75 pro Monat (5.781,- pro Jahr) o ab 24 Jahre: 872,31 pro Monat (10.467,72 pro Jahr) o Wert der freien Station: 278,72 alle Risiken abdeckender Krankenversicherungsschutz Rechtsanspruch auf eine ortsübliche Unterkunft (Mietvertrag, Benützungsvereinbarung mit Studentenheim, Wohnrechtsvereinbarung) gültiges Reisedokument Geburtsurkunde behördliches Führungszeugnis BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES, 1014 WIEN, HERRENGASSE 7, TEL.: +43 - (0)1 - 531 26 - 0 Verlängerung nur bei Studienerfolgsnachweis (positiv beurteilte Prüfungen im Umfang von mind. 8 Semesterstunden oder 16 ECTS-Punkte im vorangegangen Studienjahr) bei erster Verlängerung: Nachweis über ordnungsgemäßen Besuch des Vorstudienlehrganges + Nachweis über den Aufstieg in die nächsthöhere Stufe BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES, 1014 WIEN, HERRENGASSE 7, TEL.: +43 - (0)1 - 531 26 - 0 Vorstudienlehrgang spätestens bei der zweiten Verlängerung: Nachweis der Ergänzungsprüfung aus Deutsch + Studienbestätigung als ordentlicher Studierender bei Studienrichtungen mit einem Aufnahmeverfahren: vorheriger Besuch des Vorstudienlehrganges möglich „Mitteilung über Fristverlängerung“ zum Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse ohne Berechtigung des Besuches des Vorstudienlehrganges: keine weitere Aufenthaltsbewilligung möglich, da keine außerordentlichen Studierenden BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES, 1014 WIEN, HERRENGASSE 7, TEL.: +43 - (0)1 - 531 26 - 0 Erwerbstätigkeit selbständig oder unselbständig möglich keine Beeinträchtigung des Studiums durch Erwerbstätigkeit Beschäftigungsbewilligung ohne Arbeitsmarktprüfung: o Beschäftigung bis zu 10 Wochenstunden o nach Abschluss des ersten Abschnitts eines Diplomstudiums bzw. nach Abschluss eines Bachelor-Studiums für eine Beschäftigung bis zu 20 Wochenstunden BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES, 1014 WIEN, HERRENGASSE 7, TEL.: +43 - (0)1 - 531 26 - 0 Studienabsolventen einmalige 6-monatige Bestätigung zum Zweck der Arbeitssuche Antragstellung vor Ablauf der Aufenthaltsbewilligung Beantragung einer „Rot-Weiß-Rot - Karte“ für Studienabsolvent im Inland während der Gültigkeitsdauer der Bestätigung möglich geplante Neuerung mit FrÄG 2015: jede „Rot-Weiß-Rot – Karte“ kein Bleiberecht durch Antragstellung auf „Rot-Weiß-Rot - Karte“ BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES, 1014 WIEN, HERRENGASSE 7, TEL.: +43 - (0)1 - 531 26 - 0 „Rot-Weiß-Rot – Karte“ für Studienabsolventen Nachweis eines konkreten Beschäftigungsangebotes (entsprechend dem Ausbildungsniveau) monatliches Mindestbruttoentgelt: € 2.092,50 zuzüglich Sonderzahlungen keine Arbeitsmarktprüfung BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES, 1014 WIEN, HERRENGASSE 7, TEL.: +43 - (0)1 - 531 26 - 0 „Aufenthaltsbewilligung – Forscher“ Geplante Neuerung mit FrÄG 2015: Entfall der Haftungserklärung stattdessen Angaben über das monatliche Bruttoentgelt oder diesem gleichzusetzende Einkünfte (zB Stipendien, Drittmittelfinanzierungen) BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES, 1014 WIEN, HERRENGASSE 7, TEL.: +43 - (0)1 - 531 26 - 0 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES, 1014 WIEN, HERRENGASSE 7, TEL.: +43 - (0)1 - 531 26 - 0
© Copyright 2024 ExpyDoc