PowerPoint-Präsentation - Volksschulamt

Folie 1
Neu definierter Berufsauftrag
für Lehrpersonen der Volksschule
März 2016
Folie 2
Berufsauftrag für Lehrpersonen der
Volksschule
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Aktueller Stand
Ziele des neu definierten Berufsauftrages
Jahresarbeitszeit
Tätigkeitsbereiche
Lehrpersonen
Musterschule
Arbeitszeiterfassung
Folie 3
Berufsauftrag für Lehrpersonen der
Volksschule
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Aktueller Stand
Ziele des neu definierten Berufsauftrages
Jahresarbeitszeit
Tätigkeitsbereiche
Lehrpersonen
Musterschule
Arbeitszeiterfassung
Folie 4
Aktuell
Gesetzesänderung
September 2013
2
Änderung der Verordnung
März 2015
Projektstart
August 2015
18 24
Montag
Mittwoch
Montag
Kantonsrat
Regierungsrat
Kantonsrat
VSA
Folie 5
In Kraft ab
Schuljahr
2017/18
August 2017
1
Dienstag
Folie 7
Projektorganisation
Gesamtprojekt
TP 1
TP 2
TP 3
TP 4
TP 5
Grundlagen
Auslegungsdefinitionen
Information
Technische
Unterstützung
Schulung
Umsetzung
Anpassungen
Puls
VSA
Folie 8
Teilprojekte
VSA
Gesamtprojekt
TP 1
TP 2
TP 3
TP 4
TP 5
Grundlagen
Auslegungsdefinitionen
Information
Technische
Unterstützung
Schulung
Umsetzung
Anpassungen
Puls
VSA
VSA
VSA
Folie 9
Berufsauftrag für Lehrpersonen der
Volksschule
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Aktueller Stand
Ziele des neu definierten Berufsauftrages
Jahresarbeitszeit
Tätigkeitsbereiche
Lehrpersonen
Musterschule
Arbeitszeiterfassung
Folie 10
Berufsauftrag
§ 18 LPG
Der Berufsauftrag der
Lehrpersonen ist
schon heute inhaltlich
festgelegt.
Folie 11
§ 18 LPG B. Pflichten (bisher)
Unterricht
Folie 12
§ 18 LPG B. Pflichten (bisher)
Zusammenarbeit
Folie 13
§ 18 LPG B. Pflichten (bisher)
Weiterbildung
Folie 14
§ 18 LPG B. Pflichten (bisher)
Schule
Folie 15
§ 18 LPG bisher
Unterricht
Zusammenarbeit
Weiterbildung
Schule
Folie 16
Ziele des neudefinierten Berufsauftrags
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Klärung quantitativer Erwartungen
Schutz vor zeitlicher Überlastung
Nutzung professioneller Stärken
Verbindlichkeit und Transparenz
Stärkung der Schulleitungen
Keine zusätzliche Belastung
Der neu definierte Berufsauftrag ist in erster Linie ein
neues Arbeitszeitmodell.
Folie 17
Neues Arbeitszeitmodell
Der neu definierte Berufsauftrag ist in erster
Linie ein neues Arbeitszeitmodell
 Keine Veränderung zum bisherigen Berufsauftrag
 Flexiblere Handhabung Unterrichtsverpflichtung zu
Gunsten anderer Stärken
 Vermehrte Ausrichtung auf Schulorganisation als
Ganzes statt auf die einzelne Lehrperson
 Kenntnis und damit bessere Steuerung der zeitlichen
Belastung der Lehrperson
Folie 18
Berufsauftrag für Lehrpersonen der
Volksschule
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Aktueller Stand
Ziele des neudefinierten Berufsauftrages
Jahresarbeitszeit
Tätigkeitsbereiche
Lehrpersonen
Musterschule
Arbeitszeiterfassung
Folie 19
Heute: Unterrichtstätigkeit
Kindergartenstufe
23 Stunden
Unterstufe
Mittelstufe
Sekundarstufe
29 Lektionen 28 Lektionen 28 Lektionen
39 Schulwochen
Folie 20
Neu: Jahresarbeitszeit
2184 Arbeitsstunden pro Jahr brutto
Folie 21
Jahresarbeitszeit
brutto
Ferien
Feiertage
netto
Alter 50+
Alter 60+
52 Wo
4 Wo
10 d
5 Wo Ferien
6 Wo Ferien
42 h
42 h
8.4 h
2184
168
84
1932
h
h
h
h
210 h
252 h
1890 h
1848 h
168
1932
84
Folie 22
Berufsauftrag für Lehrpersonen der
Volksschule
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Aktueller Stand
Ziele des neudefinierten Berufsauftrages
Jahresarbeitszeit
Tätigkeitsbereiche
Lehrpersonen
Musterschule
Arbeitszeiterfassung
Folie 23
Lehrpersonalgesetz, Änderungen
September 2013
Kantonsratsbeschluss vom
 Beschäftigungsgrad in der Regel
mindestens 35%*
 Minimum 60% Unterricht
 Festlegung der Tätigkeitsbereiche
* gilt ab Schuljahr 2015/16
In der Regel mind. 10 WL
2
Montag
Folie 24
Tätigkeitsbereiche
Unterricht
Vor- & Nachbereitung, Beurteilung
Schule
Schuleinheit, -gemeinde, Team
Zusammenarbeit
Schülerinnen & Schüler, Eltern
Weiterbildung
intern & extern, Schulentwicklung
Klassenlehrperson Schullaufbahnentscheide, Anlässe
Folie 25
Tätigkeitsbereiche, Jahresarbeitsstunden
Unterricht
pauschal 58**h pro WL
Schule
Minimum 60* h (bei 100%)
Zusammenarbeit
Minimum 50* h (bei 100%)
Weiterbildung
Minimum 30* h (bei 100%)
Klassenlehrperson
pauschal 100* h
*Zahlen in Verordnung
*Lehrpersonen in der Berufseinführung + 1.5 h pro WL
Folie 26
Tätigkeitsbereich Unterricht
 Planung, Vorbereitung und Durchführung der Lektionen
 Nachbereitung und Auswertung der Lektionen
 Korrekturarbeit
 Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung
von Exkursionen, Schulreisen, Projektwochen und
anderen besonderen Anlässen
 Durchführung von Klassenlagern
 Führen der Absenzenliste
Folie 27
Tätigkeitsbereich Unterricht
Zur Arbeitszeit zählen zudem:
a. die Pausen zwischen zwei aufeinander folgenden
Unterrichtslektionen und
b. die begleiteten Pausen und die Auffangzeit in der
Regelklasse der Kindergartenstufe.
Folie 28
Tätigkeitsbereich Schule
 pädagogische Mitgestaltung der Schule
 Zusammenarbeit im Kollegium, mit Schulbehörden und
Amtsstellen
 Mitarbeit bei Qualitätssicherung und -entwicklung
 die Teilnahme an Sitzungen der Schulkonferenz
 Übernahme von Aufgaben für die Schule
Folie 29
Tätigkeitsbereich Zusammenarbeit
 Beurteilung der Schülerinnen und Schüler sowie deren
Beurteilungs- und Übertrittsgespräche und deren Lernund Laufbahnberatung
 Besprechung mit Erziehungsberechtigten
 Zusammenarbeit mit anderen Lehrpersonen,
Therapeutinnen und Therapeuten, weiteren
Fachpersonen im schulischen Umfeld, abnehmenden
Schulen und Betrieben sowie weiteren Amts- und
Fachstellen
Folie 30
Tätigkeitsbereich Weiterbildung
 Weiterbildung in Form von gemeindeeigener
Weiterbildung, Kursen und Zertifikatslehrgängen sowie im
Rahmen der Berufseinführung
 die professionell begleitete Reflexion der eigenen Tätigkeit
und Arbeit
Finden gemeindeeigene Weiterbildungen während der
Unterrichtszeit statt, können sie nicht diesem
Tätigkeitsbereich zugerechnet werden.
Folie 31
Tätigkeitsbereich Klassenlehrperson
 Organisation von Klassenlagern
 Organisation, Vorbereitung und Durchführung von
Elternabenden, Zeugnis-, Standort- und
Übertrittsgespräche
 Vermittlung in Konflikten
 Vertretung der Klasse in der Schule
 Verfassen der Zeugnisse
Folie 32
Ferien
4 (bzw. 5 oder 6) Wochen Ferien
Kompensation von Arbeitszeit in den Schulferien
Beispiele:
 47 h pro Schulwoche
 50 h pro Schulwoche
5 h · 39  4 Wo 1 d
8 h · 39  7 Wo 2 d
Kompetenz Schulleitung:
maximal eine Arbeitswoche in Schulferien für
Tätigkeitsbereiche Schule und Zusammenarbeit
Folie 33
Berufsauftrag für Lehrpersonen der
Volksschule
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Aktueller Stand
Ziele des neudefinierten Berufsauftrages
Jahresarbeitszeit
Tätigkeitsbereiche
Lehrpersonen
Musterschule
Arbeitszeiterfassung
Folie 34
Jahresarbeitszeit
brutto
Ferien
Feiertage
netto
52 · 42 =
4 · 42 =
10 · 8.4 =
2184 h
168 h
84 h
1932 h
100 %
Folie 35
Jahresarbeitszeit
netto
1932 h
100 %
Unterricht
28 · 58 =
Schule
Zusammenarbeit
Weiterbildung
Klassenlehrperson
Rest
1624 h
60 h
50 h
30 h
100 h
68 h
~ 84 %
140 h
~7%
~5%
~4%
Folie 36
Jahresarbeitsstunden. Lehrperson 1 (28-jährig)
100% (brutto 2184 h)
Ferien
168 h
Feiertage
84 h
Unterricht
28 WL
Schule
60 h
Zusammenarbeit
50 h
Weiterbildung
30 h
Klassenlehrperson 100 h
Rest, Flex-Teil
68 h
Folie 37
Jahresarbeitsstunden. Lehrperson 2 (61-jährig)
100% (brutto 2184 h)
Ferien
252 h
Feiertage
84 h
Unterricht
27 WL
Schule
60 h
Zusammenarbeit
50 h
Weiterbildung
30 h
Klassenlehrperson 100 h
Rest, Flex-Teil
42 h
Folie 38
Jahresarbeitsstunden. Lehrperson 3 (42-jährig)
100% (brutto 2184 h)
Ferien
168 h
Feiertage
84 h
Unterricht
20 WL
Schule
60 h
Zusammenarbeit
50 h
Weiterbildung
30 h
Klassenlehrperson
0 h
Rest, Flex-Teil
632 h
Folie 39
Jahresarbeitsstunden. Lehrperson 4 (34-jährig)
50% (brutto 1092 h)
Ferien
Feiertage
Unterricht
Schule
Zusammenarbeit
Weiterbildung
Klassenlehrperson
Rest, Flex-Teil
84
42
14
30
25
15
50
34
h
h
WL
h
h
h
h
h
Folie 40
Jahresarbeitsstunden. Kindergartenlehrperson (40-jährig)
88% (brutto 1921 h)
Ferien
148 h
Feiertage
74 h
Unterricht
24 WL
Schule
60 h
Zusammenarbeit
50 h
Weiterbildung
30 h
Klassenlehrperson 100 h
Rest, Flex-Teil
68 h
Folie 41
Gestaltungsspielraum
Flex-Teil, einsetzbar in den Tätigkeitsbereichen
Unterricht
Schule
Zusammenarbeit
Weiterbildung
Wird zwischen Lehrpersonen und Schulleitung
ausgehandelt.
Folie 42
Gestaltungsspielraum Schulleitung
Unterricht
Schule
Zusammenarbeit
Weiterbildung
55 56 57 
57 58 59 
47 48 49 
27 28 29 
Kompetenz Schulleitung
58
60
50
30




59 60 61
61 62 63
51 52 53
31 32 33
Folie 43
Berufsauftrag für Lehrpersonen der
Volksschule
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Aktueller Stand
Ziele des neudefinierten Berufsauftrages
Jahresarbeitszeit
Tätigkeitsbereiche
Lehrpersonen
Musterschule
Arbeitszeiterfassung
Folie 44
Gestaltungsspielraum
begrenzt durch
VZE
Lektionen
Klasse
Folie 45
Musterschule




Primarschule
2 Klassenzüge (12 Klassen)
250 Schülerinnen und Schüler
alle 4 Wochen Ferien (unter 50 Jahre alt)
Folie 46
Musterschule
Zur Verfügung
Unterricht
Schule
Zusammenarbeit
Weiterbildung
Klassenlehrpersonen
IF
Schulleitung
Rest, Flex-Teil
31’975 h
23‘701 h
930 h
775 h
465 h
1‘200 h
2‘030 h
1‘198 h
1‘676 h
Folie 47
Berufsauftrag für Lehrpersonen der
Volksschule
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Aktueller Stand
Ziele des neudefinierten Berufsauftrages
Jahresarbeitszeit
Tätigkeitsbereiche
Lehrpersonen
Musterschule
Arbeitszeiterfassung
Folie 48
Arbeitszeiterfassung
Unterricht
pauschal*
Schule
Erfassung
Zusammenarbeit
Erfassung
Weiterbildung
Erfassung
Klassenlehrperson
pauschal*
* keine gesetzliche Grundlage zur Erfassung
Folie 49
Arbeitszeitsaldo für Lehrpersonen
Die Lehrpersonen erfüllen die Arbeitsleistung
innerhalb der festgelegten Arbeitszeit.
Ein positiver Arbeitszeitsaldo kann entstehen, wenn
a) die Schulleitung der Lehrperson zusätzliche
Unterrichtslektionen oder Aufgaben übergibt,
b) die Lehrperson in Bezug auf die weiteren Tätigkeiten
ausserordentliche, nicht vorgesehene Leistungen
erbringen muss und darüber die Schulleitung innert
zwei Wochen informiert hat.
Folie 50
Maximaler Beschäftigungsgrad
100%
Kann nicht überschritten werden.
Folie 51
Arbeitszeitsaldo für Lehrpersonen
Übertragung auf das nächste Schuljahr
maximal
300 h
+
_
maximal
50 h
Folie 52
Fragen an:
Martin Kull
Bildungsdirektion Kanton Zürich
Volksschulamt
Pädagogisches, Aufsicht Privatschulen
Walchestrasse 21, Postfach
8090 Zürich
Tel. 043 259 53 36
www.volksschulamt.zh.ch/berufsauftrag
[email protected]