Gründung von Wassergenossenschaften

Gründung von
Wassergenossenschaften
12-06-2015
Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung
Mag. Karin Rainer-Wenger
Einige wenige Rechtsgrundlagen
 Wasserrechtsgesetz 1959 – WRG 1959 BGBl. Nr. 215/1959
§§ 73 bis 86 Wassergenossenschaftswesen
§ 50 Instandhaltung
§ 32, 41 Räumung
§ 31 Allgemeine Sorge für die Reinheit
 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
§§ 1297 ff Haftung, Schadenersatz
Arten von Genossenschaften
 Freiwillige Wassergenossenschaft
Anerkennung einer freien Vereinbarung
 Wassergenossenschaft mit Beitrittszwang
Anerkennung eines Mehrheitsbeschlusses und Beiziehung der
widerstrebenden Minderheit
 Zwangsgenossenschaft (LH zuständig)
Wenn im öffentlichen Interesse dringend geboten
Behörden
 Bezirksverwaltungsbehörden
1. Bezirkshauptmannschaften:
BH Hallein:
BH Salzburg-Umgebung:
BH St. Johann:
BH Tamsweg:
BH Zell am See:
2. Städte mit eigenem Statut:
Stadt Salzburg
Tennengau
Flachgau
Pongau
Lungau
Pinzgau
 Landeshauptmann (für Zwangsgenossenschaften und Wasserverbände)
Aufgaben der Bezirksverwaltungsbehörden
 Anerkennung der Gründung einer Wassergenossenschaft
 Genehmigung der Änderung von Satzungen
 Genehmigung von Änderungen des Schlüssels für die Aufteilung der
Kosten
 Ausspruch über die Auflösung einer Wassergenossenschaft
 Entscheidung über Streitigkeiten aus dem Genossenschaftsverhältnis
 Anträge auf Einbeziehung oder Ausscheiden von Liegenschaften
 Aufsichtsbehörde
Wie entsteht eine freiwillige WG?
 Erkennen des Handlungsbedarfs
 Die „Proponenten“ eröffnen den Dialog
 Sie holen sich die nötigen Informationen:
- bei den Dienststellen der WLV zur fachlichen Planung und
Finanzierung
- bei Fachleuten für die Grundsätze der Risikobewertung
- bei der Wasserrechtsbehörde für die rechtlichen Grundlagen und
Mustersatzungen
- bei der Gemeinde für Unterstützung in jeder Art
Klinkenputzen ist angesagt
 Mit diesen Informationen geht es nun um Überzeugung der
Betroffenen zur freiwilligen Gründung
 Öffentliche Infoveranstaltung in Gemeinde sehr wichtig!
Sachliche Information durch alle Beteiligten ebenso!
 Eine qualifizierte überzeugte Mehrheit beschließt freiwillig die
Satzungen und wählt die Organe
 Protokoll und Satzungen an die Bezirksverwaltungsbehörde mit Antrag
auf rechtliche Anerkennung der WG
Anerkennung durch Bescheid
 Bescheid der Wasserrechtsbehörde
 Voraussetzung:
Gesetzmäßigkeit der Satzungen und ordnungsgemäße Beschlussfassung
 Mindestens drei Mitglieder
 Körperschaft öffentlichen Rechts – Rechtspersönlichkeit
 WG kann in der Folge als Konsenswerberin und Konsensinhaberin für
das Wasserrechtsprojekt auftreten
Satzungen
Mindestinhalt unter anderem:
 Zweck, Organe, Rechte und Pflichten, Streitschlichtung
 Genossenschaftsgebiet/Mitglieder sind die Liegenschaften
Dingliche Bindung!
 Maßstab für die Aufteilung der Kosten
 Grundsätze über die Gewichtung der Stimmen
Genossenschaftsorgane
 WG mit Ausschuss:
Mitgliederversammlung; diese wählt
Ausschuss aus ihrer Mitte; dieser wählt
Obmann und Stellvertreter aus seiner Mitte
 WG ohne Ausschuss:
Nur bei weniger als 20 Mitgliedern möglich
Mitgliederversammlung wählt Geschäftsführer und Stellvertreter aus
ihrer Mitte
Wesentliche Aufgaben der Organe
 Mitgliederversammlung
Beschlussfassung über Satzungsänderungen und den Voranschlag
Wahl des Ausschusses
 Ausschuss
Leitung und Besorgung der Genossenschaftsangelegenheiten
 Obmann
Vertretung der Genossenschaft nach außen
 In den meisten Fällen handelt es sich um unbezahlte EHRENÄMTER
Haftung der Organe
 Der WG oder einem Mitglied entsteht durch das Handeln oder
Unterlassen eines Organes ein Schaden
 Voraussetzungen für Schadenersatzpflicht:
- Organ hat Pflichten verletzt
- Dadurch ist ein Schaden entstanden (Kausalität)
- Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Organes
- Je nach Einzelfall bei grober Fahrlässigkeit, sicher bei Vorsatz
Bezirksverwaltungsbehörde
als Aufsichtsbehörde
 Unterstützung und Hilfe in allen rechtlichen Belangen bei absolutem
Respekt vor der Genossenschaftsautonomie
 Überwachung der Einhaltung der Gesetze
 Bei Säumnis der WG Maßnahmen vorschreiben:
- Vernachlässigung der Instandhaltungspflichten
- Unzureichende Vorsorge für die erforderlichen Mittel
 Bestellung eines Sachwalters
Genossenschaftsbeitrag
 Verpflichtung als Grundlast (dingliche Wirkung)
 Wer Liegenschaft erwirbt wird Mitglied und daher verpflichtet
 Pflicht zu weiterer Beitragsleistung erlischt erst bei Ausscheiden
 Ausgeschiedene Liegenschaft haftet für Beiträge, die vor ihrer
Ausscheidung fällig geworden sind
d.h.: WG kann diese Beiträge ausscheidenden ODER eintretenden
Liegenschaften vorschreiben
Beachte: vorvertragliche Aufklärungspflicht!
Öffentlich rechtliche Pflichten
 Erhaltung der Anlage in dem der Bewilligung entsprechenden Zustand
= Instandhaltung
Hängt nicht davon ab, wodurch sie erforderlich geworden ist (eigener
Betrieb, höhere Gewalt, Dritter → Regressanspruch,…)
Setzt den Bestand einer Anlage voraus, sonst:
 Wiederherstellung einer zerstörten Anlage = wasserrechtlich
bewilligungspflichtig
Auflösung einer WG
 1. Beschluss der WG (2/3 Mehrheit) oder
 2. Weiterbestand der WG lässt keine Vorteile erwachsen
Immer: Anerkennung durch Bescheid der
Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich
 Voraussetzung u.a.:
- Verfügungen über das Genossenschaftsvermögen sind getroffen
(keine offenen Verbindlichkeiten)
- Anlage hat neuen Rechtsträger
Solidargemeinschaft
Vorteile und Synergien durch Freiwilligkeit:
 Identifizierung mit Projekt und Aufgaben
 Breite Zustimmung in wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren von
Hochwasserschutzmaßnahmen
 Kenntnis der Anlagen
 Hohe Bereitschaft zu Eigenverantwortung
 Dingliche Bindung garantiert dauerhafte Erhaltung
Gemeinsam sind wir stark!
 Wir verstehen uns als PARTNER und nicht a priori als Aufsichtsbehörde
 Wir bieten an, an der Lösung von Problemen schon im Vorfeld aktiv
mitzuwirken
 Wir laden ein, für Beratung und Information Kontakt mit uns
aufzunehmen
 Wir helfen gerne in allen Genossenschaftsbelangen, insbesondere auch
bei der Neugründung
 Wir kommen gerne zu Versammlungen, wenn dies hilfreich sein kann
Danke
für Ihre Aufmerksamkeit!