Rezeption von Unternehmenstheorien in der betriebswirtschaftlichen Steuerrechtskritik Vortrag im Rahmen des Workshops „Ideengeschichte der BWL“ Hamburg, 22. September 2015 Univ.-Prof. Dr. Ute Schmiel, Universität Duisburg-Essen, Campus Essen Gliederung 1. Wozu benötigt eine betriebswirtschaftliche Steuerrechtskritik Unternehmenstheorien? 2. Warum ist die Frage nach der Rezeption von Unternehmenstheorien in der betriebswirtschaftlichen Steuerrechtskritik relevant? 3. Unternehmenstheorien in der betriebswirtschaftlichen Steuerrechtskritik aus historischer Perspektive 4. Zwischenergebnis 22.09.2015 Lehrstuhl für Unternehmensbesteuerung, Prof. Dr. Ute Schmiel 2 1. Wozu benötigt eine betriebswirtschaftliche Steuerrechtskritik Unternehmenstheorien? Aufgaben/Forschungsfragen der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre • Erklärungsaufgabe (Steuerwirkungstheorie): erklärende Aussagen • Gestaltungsaufgabe gegenüber einzelnen Steuerpflichtigen (Steuerplanung): gestaltungsorientierte Aussagen • Gestaltungsaufgabe gegenüber der Gesellschaft (Steuerrechtskritik): gestaltungsorientierte Aussagen 22.09.2015 Lehrstuhl für Unternehmensbesteuerung, Prof. Dr. Ute Schmiel 3 1. Wozu benötigt eine betriebswirtschaftliche Steuerrechtskritik Unternehmenstheorien? Erklärungsaufgabe der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre (Steuerwirkungstheorie) • Wie handeln natürliche Personen/Unternehmen, insbesondere im Hinblick auf die Erzielung/Verwendung von Einkommen/Gewinn, Erhaltung von Vermögen („wirtschaftliches Handeln“) unter Berücksichtigung von Steuern? • Lassen sich Regelmäßigkeiten über den Einfluss der Steuern auf „wirtschaftliches Handeln“ von natürlichen Personen/Unternehmen aufzeigen? Notwendigkeit von Handlungstheorien, Unternehmenstheorien, Markttheorien 22.09.2015 Lehrstuhl für Unternehmensbesteuerung, Prof. Dr. Ute Schmiel 4 1. Wozu benötigt eine betriebswirtschaftliche Steuerrechtskritik Unternehmenstheorien? Gestaltungsaufgabe gegenüber natürlichen Personen/Unternehmen (Steuerplanung) Wie sollten natürliche Personen/Unternehmen handeln, wenn sie ihre Ziele z.B. im Hinblick auf die Erzielung/Verwendung von Einkommen/Gewinn und die Erhaltung von Vermögen unter Berücksichtigung von Steuern erreichen möchten? Welche Ziele verfolgen natürliche Personen/Unternehmen? Unter welchen Bedingungen handeln natürliche Personen/Unternehmen? Notwendigkeit von Markttheorien 22.09.2015 Lehrstuhl für Unternehmensbesteuerung, Prof. Dr. Ute Schmiel 5 1. Wozu benötigt eine betriebswirtschaftliche Steuerrechtskritik Unternehmenstheorien? Gestaltungsaufgabe gegenüber der Gesellschaft (Steuerrechtskritik) Wie sollte die Steuerrechtsordnung ausgestaltet werden, wenn gesamtwirtschaftliche Ziele/ gesellschaftliche Ziele erreicht werden sollen? Welche gesamtwirtschaftlichen Ziele/gesellschaftlichen Ziele sollen erreicht werden? Wie werden diese Ziele begründet? Welche Besteuerungsziele sind mit gesamtwirtschaftlichen Zielen/gesellschaftlichen Zielen kompatibel? Können gesamtwirtschaftliche/gesellschaftliche Ziele erreicht werden? Welche Ziele kann eine Marktwirtschaftsordnung erreichen? Können Besteuerungsziele erreicht werden? Relevanz von Markttheorien, Unternehmenstheorien, Steuerwirkungstheorien 22.09.2015 Lehrstuhl für Unternehmensbesteuerung, Prof. Dr. Ute Schmiel 6 1. Wozu benötigt eine betriebswirtschaftliche Steuerrechtskritik Unternehmenstheorien? Betriebswirtschaftliche Steuerrechtskritik Ziele: Besteuerungsziele, die mit gesamtwirtschaftlichen Zielen kompatibel sind („Sollen“) Sollen impliziert Können: Berücksichtigung von Markttheorien, Unternehmenstheorien, Steuerwirkungstheorien Mittel: 22.09.2015 Zieladäquate Steuerrechtsvorschriften („Können“) Lehrstuhl für Unternehmensbesteuerung, Prof. Dr. Ute Schmiel 7 1. Wozu benötigt eine betriebswirtschaftliche Steuerrechtskritik Unternehmenstheorien? Betriebswirtschaftliche Steuerrechtskritik Ziele: Besteuerungsziele („Sollen“) z. B. Gleichmäßigkeit der Besteuerung, Maßstab Leistungsfähigkeit Sollen Unternehmen als steuerlich leistungsfähig verstanden werden? Sollen impliziert Können: Steuerliche Leistungsfähigkeit setzt Handlungsfähigkeit voraus sind Unternehmen in einem erfahrungswissenschaftlichen Sinne handlungsfähig? Unternehmenstheorien werden benötigt Mittel: 22.09.2015 Zieladäquate Unternehmensbesteuerung („Können“) Lehrstuhl für Unternehmensbesteuerung, Prof. Dr. Ute Schmiel 8 2. Warum ist die Frage nach der Rezeption von Unternehmenstheorien in der betriebswirtschaftlichen Steuerrechtskritik relevant? Unternehmen als Forschungsgegenstand normative Sicht: Wie sollen Unternehmen/Manager handeln? erklärende Sicht: Wie handeln Unternehmen tatsächlich? Sind Unternehmen in erfahrungswissenschaftlichem Sinn handlungsfähig? handlungsfähig methodologischindividualistisch: bestimmte Unternehmen als korporative Akteure (Coleman 1979, Vanberg 1992) 22.09.2015 nicht handlungsfähig: Unternehmen sind Verträge (Jensen/Meckling 1976): hM betriebswirtschaftliche methodologisch- Steuerrechtskritik holistisch → wird hier nicht weiter betrachtet Lehrstuhl für Unternehmensbesteuerung, Prof. Dr. Ute Schmiel 9 2. Warum ist die Frage nach der Rezeption von Unternehmenstheorien in der betriebswirtschaftlichen Steuerrechtskritik relevant? Herrschende Auffassung: Unternehmen sind nicht in einem erfahrungswissenschaftlichen Sinne handlungsfähig (I) F. W. Wagner (2000), S. 112 f.: Die Unternehmung setzt sich demzufolge selbst keine Ziele, sondern diese werden ihr von außen gesetzt, da sie Dividenden und Kurssteigerungen der Anteilspreise erwirtschaften muß … Aus kapitalmarktorientierter Sicht wird die Unternehmung von einer eigene Ziele bzw. Ziele der Manager verfolgenden Institution auf die Funktion einer bloßen Einkommensquelle des Kapitaleigners zurückgestuft, die ihre Bestandsberechtigung durch Rentabilitätsvergleiche nachweisen muß. Ein eigenes, gegen die Renditeinteressen der Kapitaleigner gerichtetes Unternehmensinteresse findet durch Kapitalmärkte keine Billigung mehr … Diese Sichtweise des Unternehmens als bloße[r] Einkommensquelle ist nicht auf die Kapitaleigner beschränkt, sondern auch auf die anderen Parteien wie Arbeitnehmer und Kreditgeber übertragbar … Auch diese erhalten der Instrumentaltheorie der Unternehmung als Einkommensquelle zufolge ihre vertragliche Verbindung mit dem Unternehmen nur solange aufrecht, wie es für sie nicht lohnend ist, andere Arbeits- und Kreditverträge außerhalb den bisher mit der Unternehmung bestehenden vorzuziehen.“ (Hervorhebung durch Verf.) 22.09.2015 Lehrstuhl für Unternehmensbesteuerung, Prof. Dr. Ute Schmiel 10 2. Warum ist die Frage nach der Rezeption von Unternehmenstheorien in der betriebswirtschaftlichen Steuerrechtskritik relevant? Herrschende Auffassung: Unternehmen sind nicht in einem erfahrungswissenschaftlichen Sinne handlungsfähig (II) J. Hundsdoerfer/D. Kiesewetter/C. Sureth (2008), S. 67 f.: „Sollen hingegen betriebswirtschaftliche Hypothesen über Steuerwirkungen auf das reale Entscheidungsverhalten angestellter Manager aufgestellt werden, um dieses zu erklären, dann reicht die Annahme, die Manager würden stets im Interesse der Shareholder handeln, vermutlich nicht aus … Für dieses Untersuchungsziel kann es sinnvoll sein, z. B. Prestigestreben der Manager oder ihr Streben nach Minimierung ihrer persönlichen Steuern … an die Stelle der Shareholder-Value-Maximierung zu setzen.“ (Hervorhebung durch Verf.) 22.09.2015 Lehrstuhl für Unternehmensbesteuerung, Prof. Dr. Ute Schmiel 11 2. Warum ist die Frage nach der Rezeption von Unternehmenstheorien in der betriebswirtschaftlichen Steuerrechtskritik relevant? Herrschende Auffassung: Unternehmen sind nicht in einem erfahrungswissenschaftlichen Sinne handlungsfähig (III) D. Schneider (2006), S. 264 f.: Ein Handeln im ausschließlichen Interesse der Anteilseigner durch die Personen, die in einer Unternehmung für Investitions- und Finanzierungsentscheidungen zuständig sind, wird häufig unter das Schlagwort „Steigerung des shareholder value“ gestellt. Ein solches Ziel mag Entscheidungen von Personenunternehmen und Mehrheitseigentümern leiten, soweit es ihre Eigentumsrechte betrifft. Für Publikumsgesellschaften scheint eine Zielannahme „Steigerung des shareholder value“ eher auf Besänftigung des Börsenpublikums angelegt zu sein, weil nur sehr eingeschränkt ein Gleichlauf der Ausschüttungswünsche zwischen den Gewinnberechtigten und dem Management besteht und Kurserhöhungen aufgrund zurückbehaltener Gewinne unsicher bleiben. … Ein Handeln einer Unternehmensleitung, die sich von den Interessen der Anteilseigner und anderer Gewinnberechtigter zu verselbständigen sucht, wird häufig mit dem Schlagwort eines „Unternehmens an sich“ gekennzeichnet. Die Bezeichnung „Unternehmen an sich“ verschweigt, wer die Handlungen bestimmt. Die Verfügungsmacht über die Mittel einer Unternehmung ist konzentriert auf eine Kaste leitender Manager (Vorstände, Geschäftsführer) und Beauftragter, etwa in Aufsichtsräten. Vor allem das Gesellschaftsrecht und die Mitbestimmungsregeln bestimmen Umfang und Inhalt dieser Funktionärswirtschaft. Funktionäre handeln (wie andere Menschen auch) überwiegend im Eigeninteresse.“ (Hervorhebung durch Verfasser) 22.09.2015 Lehrstuhl für Unternehmensbesteuerung, Prof. Dr. Ute Schmiel 12 2. Warum ist die Frage nach der Rezeption von Unternehmenstheorien in der betriebswirtschaftlichen Steuerrechtskritik relevant? Herrschende Auffassung: Unternehmen sind nicht in einem erfahrungswissenschaftlichen Sinne handlungsfähig (IV) T. Siegel (2014), S. 1017: „Das hier vertretene Verständnis des Leistungsfähigkeitsprinzips kann nur bei der einzelnen natürlichen Person ansetzen … Das Individuum ist der/die Handelnde; auch bei Institutionen und sozialen Strukturen ist das Verhalten den beteiligten Individuen zuzurechnen“ mit explizitem Verweis auf einen „zugrundeliegenden methodologischen Individualismus“ (Hervorhebung durch Verfasser). 22.09.2015 Lehrstuhl für Unternehmensbesteuerung, Prof. Dr. Ute Schmiel 13 2. Warum ist die Frage nach der Rezeption von Unternehmenstheorien in der betriebswirtschaftlichen Steuerrechtskritik relevant? Überwiegend verwandte Unternehmenstheorie Unternehmen sind nicht handlungsfähig, sie sind keine Personen, sondern Verträge Einwände: • Kontrafaktische Antezedensbedingungen (relevant bei kritisch-rationalem Erklärungsverständnis), soweit neoklassische Unternehmenstheorie zugrunde gelegt wird • • • Widersprüchliche Hybridmodelle, soweit Principal-Agent-Probleme erweitert wird neoklassische Unternehmenstheorie um Sofern von genuiner Unsicherheit ausgegangen wird, werden Koordinationsprobleme auf Märkten (aufgrund faktorspezifischer Investitionen, externer Effekte, fehlender existenzsichernder Ressourcenausstattung der Akteure, Machtasymmetrien) und in Unternehmen (resultierend aus unbestimmten Interessen, Interessenkonflikten, Durchsetzungsproblemen aufgrund von Ressourcenmacht, Abstimmungsproblemen) unterschätzt (Cyert/March 1995, Pfeffer/Salancik 2003) Methodologischer Individualismus impliziert nicht, dass das Handeln von Unternehmen dem Handeln der Anteilseigner oder Manager entspricht (Coleman 1994, Opp 2009) 22.09.2015 Lehrstuhl für Unternehmensbesteuerung, Prof. Dr. Ute Schmiel 14 2. Warum ist die Frage nach der Rezeption von Unternehmenstheorien in der betriebswirtschaftlichen Steuerrechtskritik relevant? „Theorie- und Denkansätze, die in der langen Geschichte der deutschsprachigen Betriebswirtschaftslehre entstanden sind, wurden möglicherweise vorschnell aufgegeben. Es besteht deshalb Anlass, sich der Wurzeln des theoretischen Denkens in der Betriebswirtschaftslehre zu vergewissern und die „klassischen“ Beiträge bedeutender Fachkollegen und Fachkolleginnen aus der Geschichte unseres Faches zu sichten und systematisch im Hinblick auf ihre Lernpotenziale zu bewerten“. (Arbeitsgruppe Ideengeschichte der Betriebswirtschaftslehre http://vhbonline.org/institutions/ag/ag-igbwl/ (Abfrage: 01.09.2015) Wurde in der Geschichte der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre die Auffassung vertreten, Unternehmen seien in einem erfahrungswissenschaftlichen Sinne handlungsfähig? dabei: Untersuchungsbeginn: akademische Institutionalisierung der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, beeinflusst von Findeisen ab 1923 22.09.2015 Lehrstuhl für Unternehmensbesteuerung, Prof. Dr. Ute Schmiel 15 3. Unternehmenstheorien in der betriebswirtschaftlichen Steuerrechtskritik aus historischer Perspektive Erste Ergebnisse (I) • Unternehmen werden implizit (ohne weitere Begründung) als handlungsfähig angesehen: z. B. Großmann 1931, 1950, Klinger 1933, Graf 1950, • Unternehmen werden explizit als handlungsfähig angesehen • Schneider (1974), S. 187: Für Publikumsgesellschaften … muß der firmenbezogene Unternehmensbegriff gewählt werden … Finanzielle Zielsetzung kann hier Einkommensmaximierung für die Anteilseigner sein oder firmeneigene Vermögensmaximierung … • Wagner/Dirrigl (1980), S. 70 f. „Für diesen Zweck ist es nützlich, zwischen personenbezogener und firmenbezogener Betrachtungsweise zu unterscheiden … Der Realität von Publikumsgesellschaften entspricht häufig die Annahme firmeneigener Ziele, wie z. B. die firmenbezogene Vermögensmaximierung ... Die Berücksichtigung von Fremd- und Beteiligungsfinanzierung bedeutet in diesem Fall, daß die dadurch entstehenden Ausgaben als Finanzierungs-“kosten“ angesehen werden“ 22.09.2015 Lehrstuhl für Unternehmensbesteuerung, Prof. Dr. Ute Schmiel 16 3. Unternehmenstheorien in der betriebswirtschaftlichen Steuerrechtskritik aus historischer Perspektive Erste Ergebnisse (II) • Unternehmen werden explizit als handlungsfähig angesehen Schneider (1992), S. 142, 144: Bei Publikumsgesellschaften besitzen die Vorstandsmitglieder durchweg nicht die Mehrheit der Anteilsrechte. Das wirft die Frage auf: Handeln die Manager im Interesse der Anteilseigner? … Oder versuchen Sie, als Beauftragte für eine Gesamtheit von Auftraggebern: Anteilseignern, Beschäftigten und anderen als Unternehmensbeteiligte zählende Personen eine komplexe Zielfunktion, eine Art „firmeneigene“ Ziele, zu verwirklichen? … Handelt die Unternehmensleitung im firmeneigenen Vermögensinteresse … 22.09.2015 Lehrstuhl für Unternehmensbesteuerung, Prof. Dr. Ute Schmiel 17 4. Zwischenergebnis • Nach dem in der betriebswirtschaftlichen Steuerrechtskritik zurzeit überwiegend vertretenen Unternehmensverständnis sind Unternehmen in einem erfahrungswissenschaftlichen Sinne nicht handlungsfähig. • Gegen diese Auffassung lassen sich aus kritisch-rationaler Sicht kritische Einwände formulieren. • Vor diesem Hintergrund liegt die Frage nahe, ob in der Geschichte der betriebswirtschaftlichen Steuerrechtskritik auch andere Auffassungen im Hinblick auf die erfahrungswissenschaftliche Handlungsfähigkeit von Unternehmen vertreten wurden. • Eine erste Analyse der Quellen zeigt, dass Unternehmen zunächst überwiegend implizit als handlungsfähig, später jedoch explizit als handlungsfähig angesehen wurden, und zwar interessanterweise gerade von solchen Fachvertretern, die später eine solche Handlungsfähigkeit ablehnen. • Damit könnte es sich bei der Rezeption von Unternehmensverständnisse um einen Fall handeln, bei dem Ergebnisse „vorschnell aufgegeben wurden“. • Um diese Vermutung bestätigen/widerlegen zu können, ist eine Detailanalyse von Quellen von ca. Mitte der 1960er Jahre (beginnend mit frühen Arbeiten D. Schneiders) bis ca. Mitte der 1990er Jahre (expliziter kapitalmarkttheoretischer Bezug in der betriebswirtschaftlichen Steuerrechtskritik) sinnvoll. 22.09.2015 Lehrstuhl für Unternehmensbesteuerung, Prof. Dr. Ute Schmiel 18 Literatur • • • • • • • Coleman, James S. (1979): Macht und Gesellschaftsstruktur, Tübingen Coleman, James S. (1994), A Rational Choice Perspective on Economic Sociology, in: Smelser, Neil J./Swedberg, Richard (Hrsg.), The Handbook of Economic Sociology, S. 166-180 Cyert, Richard M./March, James G. (1995), Eine verhaltenswissenschaftliche Theorie der Unternehmung, 2. Aufl., Stuttgart Graf, Adolf (1950): Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Zürich Großmann, Hermann (1931): Studien und Gedanken über Wirtschaft und Wissenschaft, in: Zeitschrift für Betriebswirtschaft, S. 893-919 Großmann, Hermann (1950): Der Kausalzusammenhang zwischen Wirtschaft und Steuer, in: Zeitschrift für handelswissenschaftliche Forschung, S. 61-81 Hundsdoerfer, Jochen/Kiesewetter, Dirk/Sureth, Caren (2008): Forschungsergebnisse in der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre – eine Bestandsaufnahme, in: Zeitschrift für Betriebswirtschaft, S. 61-138 22.09.2015 Lehrstuhl für Unternehmensbesteuerung, Prof. Dr. Ute Schmiel 19 Literatur • • • • • • • Jensen, Michael C./Meckling, William H. (1976): Theory of the Firm: Managerial Behavior, Agency Costs and Ownership Structure, in: Journal of Financial Economics, Vol. 3, S. 305-360 Klinger, Karl (1933): Zur Idee der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, in: Der praktische Betriebswirt, S. 389-396 Opp, Karl-Dieter (2009), Das individualistische Erklärungsprogramm in der Soziologie. Entwicklung, Stand und Probleme, in: Zeitschrift für Soziologie, 38. Jg., S. 26-47 Pfeffer, Jeffrey/Salancik, Gerald R. (2003), The External Control of Organizations: a Resource Dependence Perspective, Stanford Schneider, Dieter (1974): Investition und Finanzierung, Wiesbaden, 3. Aufl. Schneider, Dieter (1992): Investition, Finanzierung und Besteuerung, 7. Aufl. Schneider, Dieter (2006): Reform der Unternehmensbesteuerung: Niedrigere Steuersätze für zurückbehaltene Gewinne oder höhere Finanzierung aus Abschreibungen?, in: Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis, S. 262-274 22.09.2015 Lehrstuhl für Unternehmensbesteuerung, Prof. Dr. Ute Schmiel 20 Literatur • • • • Siegel, Theodor (2014): Zur Regulierung der Besteuerung: Dauerthema Steuerreform und der Reformentwurf „Bundessteuergesetzbuch“, in: Kaal, Wulf A./Schmidt, Matthias/Schwartze, Andreas (Hrsg.), Recht im ökonomischen Kontext, Festschrift zu Ehren von Christian Kirchner, Tübingen, S. 1011-1038 Vanberg, Viktor (1992), Organizations as Constitutional Systems, in: Constitutional Political Economy, Vol. 3, S. 223-253 Wagner, Franz W./Dirrigl, Hans (1980): Die Steuerplanung der Unternehmung, Wiesbaden Wagner, Franz W. (2000): Unternehmenssteuerreform und Corporate Governance, in: Steuer und Wirtschaft, 77. Jg., S. 109-120 22.09.2015 Lehrstuhl für Unternehmensbesteuerung, Prof. Dr. Ute Schmiel 21
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