Geflüchtete in Brandenburg Inhalte der Präsentation 1. Flüchtlingsaufnahme: weltweit – in Europa – in Deutschland 2. Geschlecht, Alter, Bildung, Herkunftsländer, Gesundheit/Traumatisierung Geflüchteter 3. Begriffe/ Kategorien: Begleitete und unbegleitete Minderjährige, Kontingentflüchtlinge 4. Asylverfahren, Aufenthaltstitel und damit verknüpfte Rechte (Sozialleistungen, Arbeit, Schule/Ausbildung) 2 Flüchtlinge weltweit (Stand 2014) Fast 60 Mio. Menschen sind weltweit auf der Flucht: • • 38,2 Mio. Binnenvertriebene 21,3 Mio. Flüchtlinge (19,5 Mio. Anerkannte, 1,8 Mio. Asylsuchende) Die meisten Flüchtlinge bleiben in den Nachbarländern der Herkunftsländer. Neun von zehn Flüchtlingen (86 %) leben in Entwicklungsländern. Nur 10 % (627.000) der weltweiten Flüchtlinge beantragten 2014 Asyl in Europa. Quelle: UNHCR Jahresstatistik 2014 3 Die wichtigsten Flüchtlingsaufnahmeländer 2014 1,59 Mio 1,1 Mio 982.000 1,51 Mio 654.000 454.000 659.000 585.000 Quelle: UNHCR Jahresbericht 2014 4 Flucht nach Europa Asylantragsstellung in deutschen Botschaften in den Herkunftsländern der Geflüchteten ist nicht möglich Den Visazweck „Asylantragstellung“ gibt es nicht. Folge: Flüchtlinge müssen illegal einreisen und sind auf Schlepper/Fluchthelfer angewiesen 5 Fluchtrouten nach Europa 6 Flüchtlinge in Europa Quelle: eurostat 3/2015 7 Geflüchtete in Europa 2014: 626.000 Asylanträge in Europa, Deutschland: 1/3 der Asylsuchenden (202.600) Schweden: < 1/7 der Asylsuchenden (81.100) 8 Geflüchtete in Europa 9 Geflüchtete in Deutschland 2014: 173.072 Asylerstanträge, 29.762 Folgeanträge Prognose 2015: 800.000 – 1 Mio. Asylsuchende Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Aug. 2015 10 Geflüchtete in Deutschland • • • 1. Schritt nach Aufgriff durch Bundespolizei oder Meldung bei Polizeistelle: Aufnahme in Erstaufnahmeeinrichtung des Bundeslandes und Erstversorgung ggf. „Zuweisung“ an ein anderes Bundesland, abhängig von: Herkunftsland Königsteiner Schlüssel reines Verwaltungsverfahren: Keine Berücksichtigung von Wünschen oder sozialen Bezügen der Asylsuchenden 11 Königsteiner Schlüssel • ursprünglich Finanzierungsinstrument zur Kostenbeteiligung der Bundesländer an gemeinsamen Finanzierungen in Deutschland • Anteil pro Bundesland richtet sich nach Steueraufkommen und Bevölkerungszahl 12 Erstaufnahme in Brandenburg Prognose für 2015: Einreise von 30.000 Asylsuchenden Außenstelle des BAMF und die Zentrale Ausländerbehörde von Brandenburg sind in Eisenhüttenstadt: Ursprüngliche Kapazität von 500-700 Plätzen Geplante bis Ende 2015: • Aufstockung auf etwa 4.000 Plätze • Außenstellen in: Ferch (PM), Frankfurt (Oder), Potsdam, Doberlug-Kirchhain (EE), Wünsdorf (TF), Cottbus Zuständig für die Erstaufnahme ist das Brandenburger Innenministerium 13 Erstaufnahme in Brandenburg Aufenthaltsdauer: max. 6 Monate. Für Flüchtlinge aus den so genannten sicheren Herkunftsstaaten (z.B. Westbalkan) unbegrenzter Aufenthalt geplant. Maßnahmen: Registrierung, Gesundheitscheck, evtl. Anhörung (v.a. Anhörung, um festzustellen, ob ein anderes EU-Land im Rahmen des Dublin-Abkommens für den Asylantrag zuständig ist) Versorgung: Zentrale Essensversorgung, katastrophale gesundheitliche Versorgung, katastrophale sanitäre Verhältnisse 14 Unterbringung in den Landkreisen Verteilungsschlüssel für Zuweisung in Landkreise Unterbringung: • 70% in Gemeinschaftsunterkünften (GU) und Wohnverbunden • 30% in Wohnungen Mindeststandards: • 6qm Wohnfläche pro Person • sozialarbeiterischer Betreuungsschlüssel von 1:120 15 Verteilung der Asylsuchenden in Brandenburg Potsdam Cottbus Brandenburg a.d.H. Uckermark Teltow-Fläming Spree-Neiße Prignitz Potsdam-Mittelmark Ostprignitz-Ruppin Oder-Spree Oberspreewald-Lausitz Oberhavel Märkisch-Oderland Havelland Elbe-Elster Dahme-Spreewald Barnim 0 1 2 3 4 5 6 7 8 der Asylsuchenden 9 Prozent 16 Unterbringung in den Landkreisen Lebensbedingungen in den Sammelunterkünften: • • • • • • Gemeinschaftsküchen und Duschen Lärm, wenig Platz kaum Privatsphäre Isolierte Lage, Massenunterkünfte Potentielle Ursachen von Gewalt, Aggressivität Abhängigkeit Geflüchteter von Sozialarbeitern und Heimleitung 17 Alter – Geschlecht 100000 90000 • 70% der Asylsuchenden sind männlich • Jeder Dritte ist unter 18 Jahre alt 80000 70000 60000 weiblich 50000 männlich 40000 30000 20000 10000 0 0 - 13 Jahre 14 -17 Jahre 18 - 34 Jahre 35 - 64 Jahre 65+ Jahre Quelle: eurostat 3/2015 18 Religion 70 Mehrheitlich Muslims, außer Geflüchtete aus folgenden Ländern: Irak – 61 % Yeziden, Serbien – 60 % Christen Eritrea – 78 % Christen 60 50 40 Islam Christentum 30 Yeziden Konfessionslos Hinduismus 20 Buddhismus sonstige/unbekannt 10 0 Quelle: BAMF 2014 19 Bildung 35 30 25 Hochschule Gymnasium 20 Mittelschule Grundschule 15 ohne Schulbildung 10 5 0 Hochschule Gymnasium Mittelschule Grundschule ohne Schulbildung Ergebnis einer Befragung erwachsener Flüchtlinge (freiwillige Angaben): 92% Schulbildung, davon 13-25% Hochschulbesuch Quelle: BAMF 2015 20 Gesundheit - Traumata 30 – 50% der Geflüchteten leiden unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS): • Typische Symptome: Albträume, Schlaflosigkeit, Schreckhaftigkeit, Aggressivität/Apathie, Konzentrationsstörungen, Depressivität • verstärkt durch: Trennung von Familie/ Angst um zurückgebliebene Familienmitglieder, Unsicherheit über Ausgang des Asylverfahrens, Unterbringung in Sammelunterkünften, Erlebnisse von Diskriminierung und Rassismus in Deutschland ... 21 Geflüchtete Kinder und Jugendliche • • • Gesundheit: schlechter Gesundheitszustand, Trauma aufgrund der Kriegs- und Fluchterfahrung Begleitete Flüchtlingskinder und- jugendliche werden in erster Linie als Anhang ihrer Eltern betrachtet: Im Asylrecht, bei Abschiebung... Sie sind von den schwierigen Lebensbedingungen – rechtliche Unsicherheit, Leben in Sammelunterkünften …- in besonderem Maße betroffen. 22 Hauptherkunftsländer Quelle: BAMF August 2015 23 Syrien Bürgerkrieg seit 2011: • ca. 220.000 Tote • ½ der Bevölkerung auf der Flucht: 6,5 Mio. Binnenflüchtlinge 4 Mio. in Nachbarländern 310.000 in Europa Anerkennungsquote: 100% 24 Irak 2003 - 2011: Besetzung durch US und UK-Truppen Bürgerkrieg seit Truppenabzug: • Massenexekutionen undvergewaltigungen, Genozid an Minderheiten • Terroranschläge • ca. 4 Mio. Flüchtlinge Anerkennungsquote: 100% 25 Afghanistan Krieg/Bürgerkrieg gegen Taliban 2001 - 2014: • keine stabile Zentralregierung, außerhalb Kabuls Herrschaft durch lokale Machtträger • Bombenanschläge • mehr als 5 Mio. Flüchtlinge Anerkennungsquote: 78% 26 Eritrea 1993 Unabhängigkeit von Äthiopien, seitdem Diktatur: • zeitlich unbefristeter Militärund Arbeitsdienst, • Landesflucht wird mit Gefängnis oder Hinrichtung bestraft 400.000 Flüchtlinge weltweit 81.000 in Europa Anerkennungsquote: fast 100% 27 Somalia Bevölkerung: 7,5 -12 Mio. Bürgerkrieg seit 1991: • keine zentralstaatliche Kontrolle • Südsomalia kontrolliert von Al-Shabaab/ Al-Qaida-Netz • Hungersnot (allein 2011: 260.000 Tote) 1,12 Mio. (fast 10 % der Bevölkerung) in sind in Nachbarländer und die EU geflüchtet Anerkennungsquote: fast 75 % 28 Albanien • • • • Gewalt zwischen pol. Gegnern Schattenwirtschaft, organisierte Kriminalität teilw. unter Beteiligung politischer Mandatsträger hohes Maß an Korruption, Nepotismus Blutfehden Anerkennungsquote: unter 1 % Seit 01.11.2015 als sicheres Herkunftsland eingestuft Grau: EU-Mitgliedsländer 29 Kosovo • • • • Unabhängig von Serbien seit 2008 1/3 der Bevölkerung unterhalb der Armutsgrenze, 35 % Arbeitslosigkeit Diskriminierung der RomaMinderheit → 9 % der Asylsuchenden aus Kosovo sind Roma Anerkennungsquote:<1 % Seit 01.11.2015 als sicheres Herkunftsland eingestuft Grau: EU-Mitgliedsländer 30 Serbien „sicheres Herkunftsland“ seit 2014 Diskriminierung der RomaMinderheit → 90 % der Asylsuchenden aus Serbien sind Roma Anerkennungsquote: 0 % 31 Mazedonien „sicheres Herkunftsland“ seit 2014 Ethnische Konflikte Gewalt und Diskriminierung gegen Roma-Minderheit → 63 % der Asylsuchenden aus Mazedonien sind Roma Anerkennungsquote: unter 1 % 32 Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (UMF) • • • • • • ca. 5 % der Geflüchteten (2014: ca. 10.000 UMF) 2014: 5.000 Asylanträge durch UMF, 73 % von ihnen werden anerkannt; alle erhalten während ihrer Minderjährigkeit mindestens eine Duldung. Brandenburg im November 2015: 784 UMF v.a. im Landkreis Oder-Spree Herkunftsländer: Afghanistan, Eritrea, Somalia und Syrien 90 % Jungen, jeder 5. ist unter 16 Jahre alt Bundesweite Umverteilung von UMF seit dem 01.11.2015; Inobhutnahme durch das lokales Jugendamt 33 Kontingent-Flüchtlinge • Erhalten kein Asylverfahren; sondern wurden in Zusammenarbeit mit dem UNHCR in ein humanitäres Aufnahmeprogramm aufgenommen Bundeskontingent: 20.000 syrische Flüchtlinge, Verteilung nach Königsteiner Schlüssel Landesprogramm Brandenburg: 54 Flüchtlinge mit Verpflichtungserklärung von Verwandten in Brandenburg Insgesamt: 850 Kontingentflüchtlinge in Brandenburg (Mai 2015) → Aufenthaltserlaubnis nach §23 für 2 Jahre, dann erneute Prüfung, Wohnungsunterbringung, Arbeitserlaubnis, Integrationskurse wie anerkannte Geflüchtete 34 Asylverfahren Antragstellung bis Anhörung BAMF: Ø 4 Monate: Albanien <1 Monat, Afghanistan > 8 Monate, Pakistan >13 Monate, Syrien 2,1 Monat Anhörung bis Entscheidung: Ø 6,7 Monate: Albanien < 3 Monate, Pakistan > 12 Monate, Afghanistan > 13 Monate, Syrien 3,1 Monat „bereinigte Schutzquote“: 50 %, Von den Flüchtlingen, die gegen die Entscheidung vor Gericht gingen, erhielten 80 % eine Anerkennung. Quelle: Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage Jan 2015 35 Asylantrag Dublin-Verfahren? Nein Dublin-Überstellung in Anderes EU-Land möglich? Überstellung Nein Asylanhörung►Entscheidung Aufenthaltsgestattung Asylberechtigt 16a GG Flüchtlingseigenschaft Subsidärer Schutz Aufenthaltserlaubnis für 1-3 Jahre Nationales Abschiebeverbot Nein Duldung Nein Aussetzung der Abschiebung für 3-6 Monate Abschiebung 36 Dublin-Verfahren • • Zuständig für Asylverfahren ist erstes EUEinreiseland, daher ggf. Abschiebung in ein anderes EU-Land in der Realität nur 13,6% Dublin-Überstellungen, da beispielsweise: in Griechenland keine geordnete Asylantragsstellung möglich ist in Italien viele Geflüchtete obdachlos sind und daher aktuell aus Deutschland keine Abschiebungen von Familien mit Kindern nach Italien stattfinden in Ungarn Geflüchtete regelmäßig inhaftiert werden 37 Aufenthaltsgestattung • 238.912 Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung in Deutschland (Mai 2015), • davon 8.156 in Brandenburg Quelle: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, Juni 2015 38 Residenzpflicht Seit 01.01.15 nur noch während der Zeit in der Erstaufnahmeeinrichtung, sonst: Reisefreiheit in ganz Deutschland 39 Sozialleistungen • Wertgutscheine abgeschafft • Geldleistung (AsylbLG) ohne Miete: Alleinstehende 362 € Familie mit 2 Kindern (7-14 Jahre) 1144 € • Beihilfe bei Mehrbedarf, oft als Sachleistungen • ab 15 Monaten Grundleistungen nach SGB XII/Harz IV, incl. Gesundheitskarte 40 Sozialleistungen - Gesundheit • • • • • keine Krankenversicherung - keine Gesundheitskarte! Ausgabe von „Krankenscheinen“ durch Sozialamt nur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzen, amtsärztliche Überprüfung der Notwendigkeit von kostspieligen medizinischen Therapien und Operationen ab Aufenthalt von 15 Monaten erhalten Geflüchtete eine Gesundheitskarte 41 Arbeit und Ausbildung • • • • Arbeitsverbot in den ersten 3 Monaten nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt 4.15.Monate (Prüfung durch Bundesagentur für Arbeit) nach 15 Monaten voller Zugang zum Arbeitsmarkt Ausbildung: nach 3 Monaten ohne Prüfung durch Bundesagentur für Arbeit. 42 Schule und Studium • • • • • Studium erlaubt, aber kein BAFöG für Asylsuchende Schulpflicht, Vorbereitungs- und Förderklassen Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können beantragt werden Anspruch auf Kita-Platz kein Anspruch auf Integrations- oder Deutschkurse für Geflüchtete mit Bleiberechtsperspektive 43 Asylverfahren Art. 16a GG: Anerkennung als Asylberechtigter Einschränkung des Grundgesetzes seit 1993: • • keine Anerkennung bei Einreise über andere EULänder oder Drittstaaten, d.h. Anerkennung nur bei Einreise mit Flugzeug Staatliche politische Verfolgung, d.h. keine Anerkennung bei Bürgerkrieg/Krieg Anerkennungsquote seit 2002 unter 2 % (2014: 1,8 %) → Aufenthaltserlaubnis § 25 Abs. 1 AufenthG 44 Asylverfahren §3 AsylG: Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (Genfer Konvention) • auch bei Einreise über Drittstaaten • auch bei Verfolgung durch nicht-staatliche Akteure, wenn staatlicher Schutz nicht möglich • Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre, wird i.d.R. unbefristet verlängert Anerkennungsquote 2014: 24n% → Aufenthaltserlaubnis § 25 Abs. 2 S. 1, Alternative 1 AufenthG 45 Asylverfahren §4 AsylG: Subsidiärer Schutz • • Keine Anerkennung von Flüchtlingseigenschaften, aber: Drohung von Folter, Todesstrafe, Bedrohung durch bewaffneten Konflikt Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr, Verlängerung möglich Anerkennungsquote 2014: 4 % → Aufenthaltserlaubnis § 25 Abs. 2 S. 1, Alternative 2 AufenthG 46 Asylverfahren Nationales Abschiebeverbot (§ 60 Abs.5 u. 7 AufenthG) • • • Drohung von Verstoß gegen Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) schwere chronische Krankheit Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr, Verlängerung möglich • Anerkennungsquote 2014: 1,6 % → Aufenthaltserlaubnis §25 Abs.3 AufenthG 47 48 Rechte bei Anerkennung • Familiennachzug (nur Kernfamilie) • Arbeitserlaubnis • Sozialleistungen SGB II • Integrationskurs (nicht für Nat. Abschiebeschutz) • Freie Wahl des Wohnortes (für Subsidiär Geschützte, Nationaler Abschiebeschutz eingeschränkt) • Reisefreiheit 49 Duldung Aussetzung der Abschiebung bei Reiseunfähigkeit oder keinen Pass Rechte: Bei Ausbildung keine Wartezeit, ansonsten wie Aufenthaltsgestattung, ABER: Möglichkeit von Arbeitsverbot, Leistungskürzungen bei „Verletzung der Mitwirkungspflicht“. 50 Duldung • 129.000 Geflüchtete mit Duldung in Deutschland, davon 38.000 Kinder und Jugendliche • Verlängerung alle 3-6 Monate →Kettenduldung: • 30.000 länger als 6 Jahre mit Duldungsstatus, 11.000 länger als 15 Jahre mit Duldungsstatus Brandenburg: ca. 3.300 Geflüchtete mit Duldungsstatus Quelle: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, Juni 2015 51 Abschiebungen freiwillige Rückreise • 2014 wurden rund 44.000 Asylanträge abgelehnt, 60 % von Geflüchteten aus Westbalkanstaaten • Ende Juni 2015 waren nur 50 % der abgelehnten Geflüchteten aus den Westbalkanstaaten noch in Deutschland • aus anderen Hauptherkunftsländern waren allerdings mehr als 95 % der abgelehnten Asylsuchenden nach 6 Monaten noch immer in Deutschland Quelle: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, August 2015 52 Zivilgesellschaftliche Unterstützung Deutschkurse Teilhabe sichern Fahrräder Sachspenden Beteiligung ermöglichen Feste Abschiebungen verhindern Zugänge schaffen Anträge schreiben 53 Herzlichen Dank! V.i.S.d.P.: Landesjugendring Brandenburg e.V. Inhalt: Gabriele Jaschke, ehrenamtlich aktiv im Flüchtlingsrat Brandenburg Inhaltliche Aktualisierung/Redaktion: Melanie Ebell, Landesjugendring Brandenburg e.V. Layout: Sara-Marie Ruthenberg, Landesjugendring Brandenburg e.V. aktualisiert am: 21.11.2015 54
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