PowerPoint-Präsentation - Landesjugendring Brandenburg

Geflüchtete in Brandenburg
Inhalte der Präsentation
1. Flüchtlingsaufnahme: weltweit – in Europa – in
Deutschland
2. Geschlecht, Alter, Bildung, Herkunftsländer,
Gesundheit/Traumatisierung Geflüchteter
3. Begriffe/ Kategorien: Begleitete und
unbegleitete Minderjährige,
Kontingentflüchtlinge
4. Asylverfahren, Aufenthaltstitel und damit
verknüpfte Rechte (Sozialleistungen, Arbeit,
Schule/Ausbildung)
2
Flüchtlinge weltweit (Stand 2014)
Fast 60 Mio. Menschen sind weltweit auf der Flucht:
•
•
38,2 Mio. Binnenvertriebene
21,3 Mio. Flüchtlinge (19,5 Mio. Anerkannte, 1,8 Mio.
Asylsuchende)
Die meisten Flüchtlinge bleiben in den
Nachbarländern der Herkunftsländer. Neun von zehn
Flüchtlingen (86 %) leben in Entwicklungsländern.
Nur 10 % (627.000) der weltweiten Flüchtlinge
beantragten 2014 Asyl in Europa.
Quelle: UNHCR Jahresstatistik 2014
3
Die wichtigsten Flüchtlingsaufnahmeländer 2014
1,59 Mio
1,1 Mio
982.000
1,51 Mio
654.000
454.000
659.000
585.000
Quelle: UNHCR Jahresbericht 2014
4
Flucht nach Europa
Asylantragsstellung in deutschen Botschaften in den
Herkunftsländern der Geflüchteten ist nicht möglich
Den Visazweck „Asylantragstellung“ gibt es nicht.
Folge: Flüchtlinge müssen illegal einreisen und sind
auf Schlepper/Fluchthelfer angewiesen
5
Fluchtrouten nach Europa
6
Flüchtlinge in Europa
Quelle: eurostat 3/2015
7
Geflüchtete in Europa
2014: 626.000 Asylanträge
in Europa,
Deutschland: 1/3 der
Asylsuchenden (202.600)
Schweden: < 1/7 der
Asylsuchenden (81.100)
8
Geflüchtete in Europa
9
Geflüchtete in Deutschland
2014: 173.072 Asylerstanträge,
29.762 Folgeanträge
Prognose 2015: 800.000 – 1 Mio.
Asylsuchende
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Aug. 2015
10
Geflüchtete in Deutschland
•
•
•
1. Schritt nach Aufgriff durch Bundespolizei oder
Meldung bei Polizeistelle: Aufnahme in
Erstaufnahmeeinrichtung des Bundeslandes und
Erstversorgung
ggf. „Zuweisung“ an ein anderes Bundesland,
abhängig von:
 Herkunftsland
 Königsteiner Schlüssel
reines Verwaltungsverfahren: Keine
Berücksichtigung von Wünschen oder sozialen
Bezügen der Asylsuchenden
11
Königsteiner
Schlüssel
• ursprünglich
Finanzierungsinstrument zur
Kostenbeteiligung der
Bundesländer an gemeinsamen
Finanzierungen in Deutschland
• Anteil pro Bundesland richtet sich
nach Steueraufkommen und
Bevölkerungszahl
12
Erstaufnahme in Brandenburg
Prognose für 2015: Einreise von 30.000 Asylsuchenden
Außenstelle des BAMF und die Zentrale Ausländerbehörde
von Brandenburg sind in Eisenhüttenstadt:
Ursprüngliche Kapazität von 500-700 Plätzen
Geplante bis Ende 2015:
•
Aufstockung auf etwa 4.000 Plätze
•
Außenstellen in: Ferch (PM), Frankfurt (Oder), Potsdam,
Doberlug-Kirchhain (EE), Wünsdorf (TF), Cottbus
Zuständig für die Erstaufnahme ist das Brandenburger
Innenministerium
13
Erstaufnahme in Brandenburg
Aufenthaltsdauer:
max. 6 Monate. Für Flüchtlinge aus den so genannten
sicheren Herkunftsstaaten (z.B. Westbalkan) unbegrenzter
Aufenthalt geplant.
Maßnahmen:
Registrierung, Gesundheitscheck, evtl. Anhörung (v.a.
Anhörung, um festzustellen, ob ein anderes EU-Land im
Rahmen des Dublin-Abkommens für den Asylantrag
zuständig ist)
Versorgung:
Zentrale Essensversorgung, katastrophale gesundheitliche
Versorgung, katastrophale sanitäre Verhältnisse
14
Unterbringung in den Landkreisen
Verteilungsschlüssel für Zuweisung in Landkreise
Unterbringung:
• 70% in Gemeinschaftsunterkünften (GU) und
Wohnverbunden
• 30% in Wohnungen
Mindeststandards:
• 6qm Wohnfläche pro Person
• sozialarbeiterischer Betreuungsschlüssel von
1:120
15
Verteilung der Asylsuchenden in Brandenburg
Potsdam
Cottbus
Brandenburg a.d.H.
Uckermark
Teltow-Fläming
Spree-Neiße
Prignitz
Potsdam-Mittelmark
Ostprignitz-Ruppin
Oder-Spree
Oberspreewald-Lausitz
Oberhavel
Märkisch-Oderland
Havelland
Elbe-Elster
Dahme-Spreewald
Barnim
0
1
2
3
4
5
6
7
8 der Asylsuchenden
9
Prozent
16
Unterbringung in den Landkreisen
Lebensbedingungen in den Sammelunterkünften:
•
•
•
•
•
•
Gemeinschaftsküchen und Duschen
Lärm, wenig Platz
kaum Privatsphäre
Isolierte Lage, Massenunterkünfte
Potentielle Ursachen von Gewalt, Aggressivität
Abhängigkeit Geflüchteter von Sozialarbeitern
und Heimleitung
17
Alter – Geschlecht
100000
90000
• 70% der
Asylsuchenden
sind männlich
• Jeder Dritte ist
unter 18 Jahre alt
80000
70000
60000
weiblich
50000
männlich
40000
30000
20000
10000
0
0 - 13 Jahre
14 -17 Jahre
18 - 34 Jahre
35 - 64 Jahre
65+ Jahre
Quelle: eurostat 3/2015
18
Religion
70
Mehrheitlich Muslims,
außer Geflüchtete
aus folgenden Ländern:
Irak – 61 % Yeziden,
Serbien – 60 % Christen
Eritrea – 78 % Christen
60
50
40
Islam
Christentum
30
Yeziden
Konfessionslos
Hinduismus
20
Buddhismus
sonstige/unbekannt
10
0
Quelle: BAMF 2014
19
Bildung
35
30
25
Hochschule
Gymnasium
20
Mittelschule
Grundschule
15
ohne Schulbildung
10
5
0
Hochschule
Gymnasium
Mittelschule
Grundschule
ohne Schulbildung
Ergebnis einer Befragung erwachsener Flüchtlinge
(freiwillige Angaben):
92% Schulbildung, davon 13-25% Hochschulbesuch
Quelle: BAMF 2015
20
Gesundheit - Traumata
30 – 50% der Geflüchteten leiden unter einer
Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS):
•
Typische Symptome: Albträume, Schlaflosigkeit,
Schreckhaftigkeit, Aggressivität/Apathie,
Konzentrationsstörungen, Depressivität
•
verstärkt durch: Trennung von Familie/ Angst um
zurückgebliebene Familienmitglieder, Unsicherheit
über Ausgang des Asylverfahrens, Unterbringung in
Sammelunterkünften, Erlebnisse von Diskriminierung
und Rassismus in Deutschland ...
21
Geflüchtete Kinder und Jugendliche
•
•
•
Gesundheit: schlechter Gesundheitszustand, Trauma
aufgrund der Kriegs- und Fluchterfahrung
Begleitete Flüchtlingskinder und- jugendliche werden
in erster Linie als Anhang ihrer Eltern betrachtet: Im
Asylrecht, bei Abschiebung...
Sie sind von den schwierigen Lebensbedingungen –
rechtliche Unsicherheit, Leben in
Sammelunterkünften …- in besonderem Maße
betroffen.
22
Hauptherkunftsländer
Quelle: BAMF August 2015
23
Syrien
Bürgerkrieg seit 2011:
•
ca. 220.000 Tote
•
½ der Bevölkerung auf der
Flucht:



6,5 Mio.
Binnenflüchtlinge
4 Mio. in Nachbarländern
310.000 in Europa
Anerkennungsquote: 100%
24
Irak
2003 - 2011: Besetzung durch
US und UK-Truppen
Bürgerkrieg seit
Truppenabzug:
•
Massenexekutionen undvergewaltigungen,
Genozid an Minderheiten
•
Terroranschläge
•
ca. 4 Mio. Flüchtlinge
Anerkennungsquote: 100%
25
Afghanistan
Krieg/Bürgerkrieg gegen Taliban
2001 - 2014:
•
keine stabile Zentralregierung,
außerhalb Kabuls Herrschaft
durch lokale Machtträger
•
Bombenanschläge
•
mehr als 5 Mio. Flüchtlinge
Anerkennungsquote: 78%
26
Eritrea
1993 Unabhängigkeit von
Äthiopien, seitdem Diktatur:
•
zeitlich unbefristeter Militärund Arbeitsdienst,
•
Landesflucht wird mit
Gefängnis oder Hinrichtung
bestraft
400.000 Flüchtlinge weltweit
81.000 in Europa
Anerkennungsquote: fast 100%
27
Somalia
Bevölkerung: 7,5 -12 Mio.
Bürgerkrieg seit 1991:
• keine zentralstaatliche Kontrolle
• Südsomalia kontrolliert von
Al-Shabaab/ Al-Qaida-Netz
• Hungersnot
(allein 2011: 260.000 Tote)
1,12 Mio. (fast 10 % der Bevölkerung) in
sind in Nachbarländer und die EU
geflüchtet
Anerkennungsquote: fast 75 %
28
Albanien
•
•
•
•
Gewalt zwischen pol. Gegnern
Schattenwirtschaft, organisierte
Kriminalität teilw. unter
Beteiligung politischer
Mandatsträger
hohes Maß an Korruption,
Nepotismus
Blutfehden
Anerkennungsquote: unter 1 %
Seit 01.11.2015 als sicheres
Herkunftsland eingestuft
Grau: EU-Mitgliedsländer
29
Kosovo
•
•
•
•
Unabhängig von Serbien seit
2008
1/3 der Bevölkerung unterhalb
der Armutsgrenze,
35 % Arbeitslosigkeit
Diskriminierung der RomaMinderheit → 9 % der
Asylsuchenden aus Kosovo
sind Roma
Anerkennungsquote:<1 %
Seit 01.11.2015 als sicheres
Herkunftsland eingestuft
Grau: EU-Mitgliedsländer
30
Serbien
„sicheres Herkunftsland“ seit
2014
Diskriminierung der RomaMinderheit → 90 % der
Asylsuchenden aus Serbien
sind Roma
Anerkennungsquote: 0 %
31
Mazedonien
„sicheres Herkunftsland“ seit
2014
 Ethnische Konflikte
 Gewalt und Diskriminierung
gegen Roma-Minderheit →
63 % der Asylsuchenden aus
Mazedonien sind Roma
Anerkennungsquote: unter 1 %
32
Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge
(UMF)
•
•
•
•
•
•
ca. 5 % der Geflüchteten (2014: ca. 10.000 UMF)
2014: 5.000 Asylanträge durch UMF, 73 % von ihnen
werden anerkannt; alle erhalten während ihrer
Minderjährigkeit mindestens eine Duldung.
Brandenburg im November 2015: 784 UMF v.a. im
Landkreis Oder-Spree
Herkunftsländer: Afghanistan, Eritrea, Somalia und
Syrien
90 % Jungen, jeder 5. ist unter 16 Jahre alt
Bundesweite Umverteilung von UMF seit dem
01.11.2015; Inobhutnahme durch das lokales Jugendamt
33
Kontingent-Flüchtlinge
•
Erhalten kein Asylverfahren; sondern wurden in
Zusammenarbeit mit dem UNHCR in ein humanitäres
Aufnahmeprogramm aufgenommen
Bundeskontingent: 20.000 syrische Flüchtlinge, Verteilung nach
Königsteiner Schlüssel
Landesprogramm Brandenburg: 54 Flüchtlinge mit
Verpflichtungserklärung von Verwandten in Brandenburg
Insgesamt: 850 Kontingentflüchtlinge in Brandenburg (Mai
2015)
→ Aufenthaltserlaubnis nach §23 für 2 Jahre, dann erneute
Prüfung, Wohnungsunterbringung, Arbeitserlaubnis,
Integrationskurse wie anerkannte Geflüchtete
34
Asylverfahren
Antragstellung bis Anhörung BAMF: Ø 4 Monate:
Albanien <1 Monat, Afghanistan > 8 Monate, Pakistan >13
Monate, Syrien 2,1 Monat
Anhörung bis Entscheidung: Ø 6,7 Monate:
Albanien < 3 Monate, Pakistan > 12 Monate, Afghanistan >
13 Monate, Syrien 3,1 Monat
„bereinigte Schutzquote“: 50 %,
Von den Flüchtlingen, die gegen die Entscheidung vor
Gericht gingen, erhielten 80 % eine Anerkennung.
Quelle: Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage Jan 2015
35
Asylantrag
Dublin-Verfahren?
Nein
Dublin-Überstellung in
Anderes EU-Land
möglich?
Überstellung
Nein
Asylanhörung►Entscheidung
Aufenthaltsgestattung
Asylberechtigt 16a GG
Flüchtlingseigenschaft
Subsidärer Schutz
Aufenthaltserlaubnis
für 1-3 Jahre
Nationales Abschiebeverbot
Nein
Duldung
Nein
Aussetzung der
Abschiebung
für 3-6 Monate
Abschiebung
36
Dublin-Verfahren
•
•
Zuständig für Asylverfahren ist erstes EUEinreiseland, daher ggf. Abschiebung in ein anderes
EU-Land
in der Realität nur 13,6% Dublin-Überstellungen, da
beispielsweise:
 in Griechenland keine geordnete Asylantragsstellung
möglich ist
 in Italien viele Geflüchtete obdachlos sind und daher
aktuell aus Deutschland keine Abschiebungen von
Familien mit Kindern nach Italien stattfinden
 in Ungarn Geflüchtete regelmäßig inhaftiert werden
37
Aufenthaltsgestattung
•
238.912 Flüchtlinge
mit Aufenthaltsgestattung in
Deutschland
(Mai 2015),
•
davon 8.156 in
Brandenburg
Quelle: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, Juni 2015
38
Residenzpflicht
Seit 01.01.15 nur noch während der Zeit in der
Erstaufnahmeeinrichtung,
sonst: Reisefreiheit in ganz Deutschland
39
Sozialleistungen
• Wertgutscheine abgeschafft
• Geldleistung (AsylbLG) ohne Miete:
 Alleinstehende 362 €
 Familie mit 2 Kindern (7-14 Jahre) 1144 €
• Beihilfe bei Mehrbedarf, oft als Sachleistungen
• ab 15 Monaten Grundleistungen nach SGB
XII/Harz IV, incl. Gesundheitskarte
40
Sozialleistungen - Gesundheit
•
•
•
•
•
keine Krankenversicherung - keine
Gesundheitskarte!
Ausgabe von „Krankenscheinen“ durch Sozialamt
nur Behandlung akuter Erkrankungen und
Schmerzen,
amtsärztliche Überprüfung der Notwendigkeit von
kostspieligen medizinischen Therapien und
Operationen
ab Aufenthalt von 15 Monaten erhalten Geflüchtete
eine Gesundheitskarte
41
Arbeit und Ausbildung
•
•
•
•
Arbeitsverbot in den ersten 3 Monaten
nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt 4.15.Monate (Prüfung durch Bundesagentur für
Arbeit)
nach 15 Monaten voller Zugang zum
Arbeitsmarkt
Ausbildung: nach 3 Monaten ohne Prüfung
durch Bundesagentur für Arbeit.
42
Schule und Studium
•
•
•
•
•
Studium erlaubt, aber kein BAFöG für
Asylsuchende
Schulpflicht, Vorbereitungs- und
Förderklassen
Leistungen nach dem Bildungs- und
Teilhabepaket können beantragt werden
Anspruch auf Kita-Platz
kein Anspruch auf Integrations- oder
Deutschkurse für Geflüchtete mit
Bleiberechtsperspektive
43
Asylverfahren
Art. 16a GG: Anerkennung als Asylberechtigter
Einschränkung des Grundgesetzes seit 1993:
•
•
keine Anerkennung bei Einreise über andere EULänder oder Drittstaaten, d.h. Anerkennung nur bei
Einreise mit Flugzeug
Staatliche politische Verfolgung, d.h. keine
Anerkennung bei Bürgerkrieg/Krieg
Anerkennungsquote seit 2002 unter 2 % (2014: 1,8 %)
→ Aufenthaltserlaubnis § 25 Abs. 1 AufenthG
44
Asylverfahren
§3 AsylG: Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
(Genfer Konvention)
•
auch bei Einreise über Drittstaaten
•
auch bei Verfolgung durch nicht-staatliche Akteure,
wenn staatlicher Schutz nicht möglich
•
Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre, wird i.d.R. unbefristet
verlängert
Anerkennungsquote 2014: 24n%
→ Aufenthaltserlaubnis § 25 Abs. 2 S. 1, Alternative 1
AufenthG
45
Asylverfahren
§4 AsylG: Subsidiärer Schutz
•

•
Keine Anerkennung von Flüchtlingseigenschaften,
aber:
Drohung von Folter, Todesstrafe, Bedrohung durch
bewaffneten Konflikt
Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr, Verlängerung möglich
Anerkennungsquote 2014: 4 %
→ Aufenthaltserlaubnis § 25 Abs. 2 S. 1, Alternative 2
AufenthG
46
Asylverfahren
Nationales Abschiebeverbot (§ 60 Abs.5 u. 7 AufenthG)
•
•
•
Drohung von Verstoß gegen Europäische
Menschenrechtskonvention (EMRK)
schwere chronische Krankheit
Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr, Verlängerung möglich
•
Anerkennungsquote 2014: 1,6 %
→ Aufenthaltserlaubnis §25 Abs.3 AufenthG
47
48
Rechte bei Anerkennung
• Familiennachzug
(nur Kernfamilie)
• Arbeitserlaubnis
• Sozialleistungen SGB II
• Integrationskurs
(nicht für Nat. Abschiebeschutz)
• Freie Wahl des Wohnortes
(für Subsidiär Geschützte,
Nationaler Abschiebeschutz
eingeschränkt)
• Reisefreiheit
49
Duldung
Aussetzung der Abschiebung bei Reiseunfähigkeit oder
keinen Pass
 Rechte: Bei Ausbildung
keine Wartezeit,
ansonsten wie Aufenthaltsgestattung,
ABER: Möglichkeit von
Arbeitsverbot,
Leistungskürzungen bei
„Verletzung der Mitwirkungspflicht“.
50
Duldung
• 129.000 Geflüchtete mit Duldung in
Deutschland, davon 38.000 Kinder und
Jugendliche
• Verlängerung alle 3-6 Monate
→Kettenduldung:
• 30.000 länger als 6 Jahre mit Duldungsstatus,
11.000 länger als 15 Jahre mit Duldungsstatus
Brandenburg: ca. 3.300 Geflüchtete mit
Duldungsstatus
Quelle: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, Juni 2015
51
Abschiebungen freiwillige Rückreise
• 2014 wurden rund 44.000 Asylanträge abgelehnt,
60 % von Geflüchteten aus Westbalkanstaaten
• Ende Juni 2015 waren nur 50 % der abgelehnten
Geflüchteten aus den Westbalkanstaaten noch in
Deutschland
• aus anderen Hauptherkunftsländern waren allerdings
mehr als 95 % der abgelehnten Asylsuchenden nach
6 Monaten noch immer in Deutschland
Quelle: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, August 2015
52
Zivilgesellschaftliche Unterstützung
Deutschkurse
Teilhabe sichern
Fahrräder
Sachspenden
Beteiligung
ermöglichen
Feste
Abschiebungen
verhindern
Zugänge schaffen
Anträge schreiben
53
Herzlichen Dank!
V.i.S.d.P.: Landesjugendring Brandenburg e.V.
Inhalt: Gabriele Jaschke, ehrenamtlich aktiv im Flüchtlingsrat Brandenburg
Inhaltliche Aktualisierung/Redaktion: Melanie Ebell, Landesjugendring Brandenburg e.V.
Layout: Sara-Marie Ruthenberg, Landesjugendring Brandenburg e.V.
aktualisiert am: 21.11.2015
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