D-offline? WLAN-Haftung am Scheideweg.

RiLG Dr. Ulf Buermeyer, LL.M. (Columbia) – @
vieuxrenard
D-Offline?
WLAN-Haftung am Scheideweg
Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19. November 2015
Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19.
November 2015
Bisher gilt § 8 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG)
Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie in
einem Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen
sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht
verantwortlich, sofern sie [nur Daten weitergeleitet
haben].
Ausnahme: absichtliche Zusammenarbeit mit einem
Nutzer, um rechtswidrige Handlungen zu begehen
Haftung bei WLANs
Dr. Ulf Buermeyer,
Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19.
November 2015
Passt doch, oder?
Haftung bei WLANs
Dr. Ulf Buermeyer,
Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19.
November 2015
Dann aber entschied der BGH
2010:
Als Störer kann ... auf Unterlassung in Anspruch
genommen werden, wer — ohne Täter oder
Teilnehmer zu sein — in irgendeiner Weise ... zur
Verletzung des geschützten Rechts beiträgt. ...
BGH, Urteil vom 12 Mai 2010, I ZR 121/08 –
„Sommer unseres Lebens“
Haftung bei WLANs
Dr. Ulf Buermeyer,
Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19.
November 2015
Aber: § 8 TMG?
Danach haften Zugangsanbieter
doch eigentlich nicht?
Haftung bei WLANs
Dr. Ulf Buermeyer,
Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19.
November 2015
Der BGH „übersieht“ die
passende Norm – nämlich § 8
Abs. 1 TMG – und prüft nur eine
offensichtlich unpassende Norm
für Hosting-Provider.
Haftung bei WLANs
Dr. Ulf Buermeyer,
Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19.
November 2015
Wenn der BGH die
Haftungsprivilegierung nicht
findet, dann muss das Gesetz
eben klargestellt werden.
Haftung bei WLANs
Dr. Ulf Buermeyer,
Hightech
Summitdes
Baden-Württemberg
– Sinsheim, 19.
Vorschlag
Digitale Gesellschaft
e.V.
November 2015
vom Juni
2012
§ 8 Telemediengesetz - Durchleitung von
Informationen
(3) Der Ausschluss der Verantwortlichkeit ... umfasst
auch gewerbliche und nichtgewerbliche Betreiber von
Funknetzwerken, die sich an einen nicht im Voraus
namentlich bestimmten Nutzerkreis richten (öffentliche
Funknetzwerke).
(4) Der Ausschluss der Verantwortlichkeit (Absatz 1)
umfasst auch Ansprüche auf Unterlassung.
Lösungsvorschlag
Dr. Ulf Buermeyer,
Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19.
November 2015
st Netzpolitik“ – 4. September 2015
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Politik
Dr. Ulf Buermeyer,
Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19.
November 2015
Doch das BMWi spielte nicht mit ...
dpa/Bernd von Jutrczenka via focus.de
Politik
Dr. Ulf Buermeyer,
„[WLAN-Haftung] ist eine weder
technisch noch gesetzgeberisch
abgeschlossene Frage bei uns ... Ich
meine, wir wollen ja keinen Aufruf
starten, dass du anonym in bestimmten
Orten in der Öffentlichkeit übers Internet
Kriminalität vorbereiten kannst, weil wir
ein Gesetz gemacht haben, das dort
sozusagen niemand mehr haftbar
gemacht werden kann was dort
stattfindet.“
Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19.
November 2015
Sigmar Gabriel bei der Präsentation der Digitalen Agenda,
20. August 2014
„Digitale“ Agenda?
Dr. Ulf Buermeyer,
Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19.
November 2015
Der Vizekanzler warnt:
Freies WLAN führt zu
Cybercrime!
Angstgetriebene
Politik
Dr. Ulf Buermeyer,
Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19.
November 2015
Offenes WLAN = böse
aber:
Bürger & Wirtschaft wollen
offenes WLAN ...
Politisches Dilemma
Dr. Ulf Buermeyer,
Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19.
November 2015
Gesetzentwurf der Bundesregierung:
„[WLAN-Betreiber] können wegen einer
rechtswidrigen Handlung eines Nutzers
nicht auf Beseitigung oder Unterlassung in
Anspruch genommen werden, wenn sie
zumutbare Maßnahmen ergriffen haben,
um eine Rechtsverletzung durch Nutzer zu
verhindern.“
HaftungsVerschärfung
Dr. Ulf Buermeyer,
Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19.
November 2015
Folge:
Keine Haftungsfreiheit mehr „einfach
so“,
wie sie für andere Provider und nach
neuester Rechtsprechung auch für
WLANs gilt
HaftungsVerschärfung
Dr. Ulf Buermeyer,
Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19.
November 2015
Haftungsfreiheit „insbesondere ... , wenn der
Diensteanbieter
1.
angemessene Sicherungsmaßnahmen
gegen den unberechtigten Zugriff auf das
drahtlose lokale Netzwerk
ergriffen hat und
2.
Zugang zum Internet nur dem Nutzer
gewährt, der erklärt
hat, im Rahmen der
Nutzung keine Rechtsverletzungen
zu begehen.“
„zumutbare
Maßnahmen“
Dr. Ulf Buermeyer,
Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19.
November 2015
... Zugang zum Internet nur dem Nutzer gewährt,
der erklärt hat, im Rahmen der Nutzung keine
Rechtsverletzungen zu begehen ...
 Vorschalt-Seite
• Nervt (API-Requests schlagen fehl, eMails laden
nicht ...)
• Wirkungslos (bad guys klicken einfach OK)
• Aber auch nicht wirklich tragisch, lässt sich in
Freifunk-Firmware einbauen
„zumutbare
Maßnahmen“ I
Dr. Ulf Buermeyer,
Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19.
November 2015
„angemessene
Sicherungsmaßnahmen
gegen den
unberechtigten Zugriff auf das drahtlose lokale
Netzwerk“
D.h. laut Begründung:
„dass der WLAN-Betreiber sein Netzwerk in
angemessener Form technisch gegen den Zugriff
durch Unberechtigte sichert ...
• „Hierfür kommt insbesondere die
Verschlüsselung des Routers in Betracht ...“
• „Möglich wäre aber auch eine freiwillige
Registrierung der Nutzer.“
„zumutbare
Maßnahmen“ II
Dr. Ulf Buermeyer,
Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19.
November 2015
Problem
Was ist ein „unberechtigter Zugriff“, wenn das
WLAN öffentlich ist, wie etwa bei Freifunk – wenn
also jeder zugreifen darf?
Denkbare Lösungen
1. Wenn jede(r) berechtigt ist, wie etwa beim
Freifunk, dann kann man auf
Sicherungsmaßnahmen verzichten.
2. Ein Netzwerk, auf dass jeder zugreifen kann, ist
unzulässig, weil sich aus dem Gesetz ergibt,
dass es berechtigte und unberechtigte Nutzer
geben muss.
„zumutbare
Maßnahmen“?
Dr. Ulf Buermeyer,
Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19.
November 2015
Der Gesetzentwurf ist buggy
• Sinnlose Vorschaltseite sollte entfallen
• erhebliches Risiko, dass Gerichte für WLANNetze für unzulässig halten, die für jede(n) offen
sind
Bugfix required!
Dr. Ulf Buermeyer,
Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19.
November 2015
6. November 2015:
Bundesrat übernimmt Formulierungen des
Digiges-Entwurfs
• Keine Vorschaltseite erforderlich
• Keine Sicherungsmaßnahmen erforderlich
Mitte November 2015:
BMWi übernimmt Position des Bundesrats
Bundesrat bringt die
Wende
Dr. Ulf Buermeyer,
Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19.
2015
•November
Zivilgesellschaft
hat einen Gesetzentwurf
vorgelegt, wie man die Störerhaftung
beseitigen kann
• Das BMWi hat sich dem letztendlich
angeschlossen
• Aber: Noch ist das nicht die Position der
BReg!
• Reden Sie mit Ihren Abgeordneten:
• Position des Bundesrats und des BMWi
umsetzen
• offene WLANs müssen erlaubt bleiben
• Keine nebulösen “Sicherungsmaßnahmen”
Zusammenfassung
Dr. Ulf Buermeyer,
Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19.
November 2015
Danke!
Dr. Ulf Buermeyer,