RiLG Dr. Ulf Buermeyer, LL.M. (Columbia) – @ vieuxrenard D-Offline? WLAN-Haftung am Scheideweg Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19. November 2015 Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19. November 2015 Bisher gilt § 8 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG) Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie in einem Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich, sofern sie [nur Daten weitergeleitet haben]. Ausnahme: absichtliche Zusammenarbeit mit einem Nutzer, um rechtswidrige Handlungen zu begehen Haftung bei WLANs Dr. Ulf Buermeyer, Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19. November 2015 Passt doch, oder? Haftung bei WLANs Dr. Ulf Buermeyer, Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19. November 2015 Dann aber entschied der BGH 2010: Als Störer kann ... auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer — ohne Täter oder Teilnehmer zu sein — in irgendeiner Weise ... zur Verletzung des geschützten Rechts beiträgt. ... BGH, Urteil vom 12 Mai 2010, I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens“ Haftung bei WLANs Dr. Ulf Buermeyer, Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19. November 2015 Aber: § 8 TMG? Danach haften Zugangsanbieter doch eigentlich nicht? Haftung bei WLANs Dr. Ulf Buermeyer, Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19. November 2015 Der BGH „übersieht“ die passende Norm – nämlich § 8 Abs. 1 TMG – und prüft nur eine offensichtlich unpassende Norm für Hosting-Provider. Haftung bei WLANs Dr. Ulf Buermeyer, Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19. November 2015 Wenn der BGH die Haftungsprivilegierung nicht findet, dann muss das Gesetz eben klargestellt werden. Haftung bei WLANs Dr. Ulf Buermeyer, Hightech Summitdes Baden-Württemberg – Sinsheim, 19. Vorschlag Digitale Gesellschaft e.V. November 2015 vom Juni 2012 § 8 Telemediengesetz - Durchleitung von Informationen (3) Der Ausschluss der Verantwortlichkeit ... umfasst auch gewerbliche und nichtgewerbliche Betreiber von Funknetzwerken, die sich an einen nicht im Voraus namentlich bestimmten Nutzerkreis richten (öffentliche Funknetzwerke). (4) Der Ausschluss der Verantwortlichkeit (Absatz 1) umfasst auch Ansprüche auf Unterlassung. Lösungsvorschlag Dr. Ulf Buermeyer, Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19. November 2015 st Netzpolitik“ – 4. September 2015 Bitte kopieren Sie jetzt! Politik Dr. Ulf Buermeyer, Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19. November 2015 Doch das BMWi spielte nicht mit ... dpa/Bernd von Jutrczenka via focus.de Politik Dr. Ulf Buermeyer, „[WLAN-Haftung] ist eine weder technisch noch gesetzgeberisch abgeschlossene Frage bei uns ... Ich meine, wir wollen ja keinen Aufruf starten, dass du anonym in bestimmten Orten in der Öffentlichkeit übers Internet Kriminalität vorbereiten kannst, weil wir ein Gesetz gemacht haben, das dort sozusagen niemand mehr haftbar gemacht werden kann was dort stattfindet.“ Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19. November 2015 Sigmar Gabriel bei der Präsentation der Digitalen Agenda, 20. August 2014 „Digitale“ Agenda? Dr. Ulf Buermeyer, Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19. November 2015 Der Vizekanzler warnt: Freies WLAN führt zu Cybercrime! Angstgetriebene Politik Dr. Ulf Buermeyer, Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19. November 2015 Offenes WLAN = böse aber: Bürger & Wirtschaft wollen offenes WLAN ... Politisches Dilemma Dr. Ulf Buermeyer, Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19. November 2015 Gesetzentwurf der Bundesregierung: „[WLAN-Betreiber] können wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers nicht auf Beseitigung oder Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn sie zumutbare Maßnahmen ergriffen haben, um eine Rechtsverletzung durch Nutzer zu verhindern.“ HaftungsVerschärfung Dr. Ulf Buermeyer, Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19. November 2015 Folge: Keine Haftungsfreiheit mehr „einfach so“, wie sie für andere Provider und nach neuester Rechtsprechung auch für WLANs gilt HaftungsVerschärfung Dr. Ulf Buermeyer, Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19. November 2015 Haftungsfreiheit „insbesondere ... , wenn der Diensteanbieter 1. angemessene Sicherungsmaßnahmen gegen den unberechtigten Zugriff auf das drahtlose lokale Netzwerk ergriffen hat und 2. Zugang zum Internet nur dem Nutzer gewährt, der erklärt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen.“ „zumutbare Maßnahmen“ Dr. Ulf Buermeyer, Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19. November 2015 ... Zugang zum Internet nur dem Nutzer gewährt, der erklärt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen ... Vorschalt-Seite • Nervt (API-Requests schlagen fehl, eMails laden nicht ...) • Wirkungslos (bad guys klicken einfach OK) • Aber auch nicht wirklich tragisch, lässt sich in Freifunk-Firmware einbauen „zumutbare Maßnahmen“ I Dr. Ulf Buermeyer, Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19. November 2015 „angemessene Sicherungsmaßnahmen gegen den unberechtigten Zugriff auf das drahtlose lokale Netzwerk“ D.h. laut Begründung: „dass der WLAN-Betreiber sein Netzwerk in angemessener Form technisch gegen den Zugriff durch Unberechtigte sichert ... • „Hierfür kommt insbesondere die Verschlüsselung des Routers in Betracht ...“ • „Möglich wäre aber auch eine freiwillige Registrierung der Nutzer.“ „zumutbare Maßnahmen“ II Dr. Ulf Buermeyer, Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19. November 2015 Problem Was ist ein „unberechtigter Zugriff“, wenn das WLAN öffentlich ist, wie etwa bei Freifunk – wenn also jeder zugreifen darf? Denkbare Lösungen 1. Wenn jede(r) berechtigt ist, wie etwa beim Freifunk, dann kann man auf Sicherungsmaßnahmen verzichten. 2. Ein Netzwerk, auf dass jeder zugreifen kann, ist unzulässig, weil sich aus dem Gesetz ergibt, dass es berechtigte und unberechtigte Nutzer geben muss. „zumutbare Maßnahmen“? Dr. Ulf Buermeyer, Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19. November 2015 Der Gesetzentwurf ist buggy • Sinnlose Vorschaltseite sollte entfallen • erhebliches Risiko, dass Gerichte für WLANNetze für unzulässig halten, die für jede(n) offen sind Bugfix required! Dr. Ulf Buermeyer, Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19. November 2015 6. November 2015: Bundesrat übernimmt Formulierungen des Digiges-Entwurfs • Keine Vorschaltseite erforderlich • Keine Sicherungsmaßnahmen erforderlich Mitte November 2015: BMWi übernimmt Position des Bundesrats Bundesrat bringt die Wende Dr. Ulf Buermeyer, Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19. 2015 •November Zivilgesellschaft hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, wie man die Störerhaftung beseitigen kann • Das BMWi hat sich dem letztendlich angeschlossen • Aber: Noch ist das nicht die Position der BReg! • Reden Sie mit Ihren Abgeordneten: • Position des Bundesrats und des BMWi umsetzen • offene WLANs müssen erlaubt bleiben • Keine nebulösen “Sicherungsmaßnahmen” Zusammenfassung Dr. Ulf Buermeyer, Hightech Summit Baden-Württemberg – Sinsheim, 19. November 2015 Danke! Dr. Ulf Buermeyer,
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