StudienbewerInnen, die von einer anderen Hochschule

Hinweise für StudienbewerberInnen,
die von einer anderen Hochschule überwechseln wollen
Für folgende Bachelor-Studiengänge der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU)
am Standort Nürtingen:
 Betriebswirtschaft
 Internationales Finanzmanagement
 Kunsttherapie Bitte beachten: Zulassung nur zum Wintersemester
 Landschaftsarchitektur Bitte beachten: Zulassung nur zum Wintersemester
 Landschaftsplanung & Naturschutz Bitte beachten: Zulassung nur zum Wintersemester
 Pferdewirtschaft Bitte beachten: Zulassung nur zum Wintersemester
 Stadtplanung Bitte beachten: Zulassung nur zum Wintersemester
 Theatertherapie Bitte beachten: Zulassung nur zum Wintersemester
 Volkswirtschaftslehre
am Standort Geislingen:
 Automobilwirtschaft
 Gesundheits- und Tourismusmanagement
 Wirtschaftsrecht/Business Law
sind Zulassungsbeschränkungen für BewerberInnen festgesetzt, die in ein höheres Semester zusteigen wollen.
Die Auffüllgrenzen für die höheren Fachsemester entsprechen den für die jeweiligen Studiengänge festgesetzten
Zulassungszahlen für StudienanfängerInnen, d.h. ist diese Studierendenzahl im gewünschten Semester bereits
erreicht, ist kein Zustieg mehr möglich.
Bewerbungsfrist: für das Sommersemester 15. Januar und für das Wintersemester 15. Juli,
Kunsttherapie und Theatertherapie: 31. Mai
Die Bewerbungstermine sind Ausschlussfristen, auch wenn dieser Tag auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag
fällt! Bewerbungen, die nach diesem Termin bei der Hochschule Nürtingen-Geislingen (HfWU) eingehen, werden
beim Zulassungsverfahren nicht berücksichtigt. Für die Einhaltung der Bewerbungsfrist ist der postalische
Eingang der kompletten Bewerbungsunterlagen bei der HfWU maßgeblich und nicht das Datum des
Poststempels oder die Aufgabe bei der Post oder der Tag an dem die Online-Bewerbung ausgefüllt wurde.
Bewerbungsunterlagen per E-Mail oder Fax können nicht angenommen werden.
Mit dem Bewerbungsformular sind vorzulegen:

vollständiges Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (alle Seiten)

Bestätigung über die Teilnahme an einen Studienorientierungsverfahren (z.B. Orientierungstest unter
www.was-studiere-ich.de)

Vorlage aller bisher erbrachten Leistungsnachweise

Konkreter Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen anderer Studiengänge /
Hochschulen inklusive Notenbescheinigung und Modulbeschreibungen (Antrag und Infos beim
Prüfungsausschuss der jeweiligen Fakultät erhältlich)

Bescheinigung der Hochschule, an der Sie zuletzt eingeschrieben waren, dass Sie nicht vom Studium an
einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes ausgeschlossen sind.
Der Prüfungsausschuss der zuständigen Fakultät entscheidet dann aufgrund der zur Bewerbungsfrist
vorliegenden Unterlagen, ob und inwieweit bisher erbrachte Leistungen anerkannt werden können; dies bildet
dann die Grundlage für eine Entscheidung über eine Zulassung in ein höheres Semester.
Da aber in jedem Falle die Fakultäten, die Prüfungsausschüsse und das Studierendensekretariat mit dem Zulassungsverfahren befasst sind, wird gebeten, die Anträge möglichst 4 bis 6 Wochen vor der offiziellen Frist einzureichen. Sie erhalten einen Bescheid über das erste Semester und erst anschließend über den geprüften
Zustieg.
Stand: 01. April 2016