Hinweise für StudienbewerberInnen, die von einer anderen Hochschule überwechseln wollen Für folgende Bachelor-Studiengänge der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU) am Standort Nürtingen: Betriebswirtschaft Internationales Finanzmanagement Kunsttherapie Bitte beachten: Zulassung nur zum Wintersemester Landschaftsarchitektur Bitte beachten: Zulassung nur zum Wintersemester Landschaftsplanung & Naturschutz Bitte beachten: Zulassung nur zum Wintersemester Pferdewirtschaft Bitte beachten: Zulassung nur zum Wintersemester Stadtplanung Bitte beachten: Zulassung nur zum Wintersemester Theatertherapie Bitte beachten: Zulassung nur zum Wintersemester Volkswirtschaftslehre am Standort Geislingen: Automobilwirtschaft Gesundheits- und Tourismusmanagement Wirtschaftsrecht/Business Law sind Zulassungsbeschränkungen für BewerberInnen festgesetzt, die in ein höheres Semester zusteigen wollen. Die Auffüllgrenzen für die höheren Fachsemester entsprechen den für die jeweiligen Studiengänge festgesetzten Zulassungszahlen für StudienanfängerInnen, d.h. ist diese Studierendenzahl im gewünschten Semester bereits erreicht, ist kein Zustieg mehr möglich. Bewerbungsfrist: für das Sommersemester 15. Januar und für das Wintersemester 15. Juli, Kunsttherapie und Theatertherapie: 31. Mai Die Bewerbungstermine sind Ausschlussfristen, auch wenn dieser Tag auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag fällt! Bewerbungen, die nach diesem Termin bei der Hochschule Nürtingen-Geislingen (HfWU) eingehen, werden beim Zulassungsverfahren nicht berücksichtigt. Für die Einhaltung der Bewerbungsfrist ist der postalische Eingang der kompletten Bewerbungsunterlagen bei der HfWU maßgeblich und nicht das Datum des Poststempels oder die Aufgabe bei der Post oder der Tag an dem die Online-Bewerbung ausgefüllt wurde. Bewerbungsunterlagen per E-Mail oder Fax können nicht angenommen werden. Mit dem Bewerbungsformular sind vorzulegen: vollständiges Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (alle Seiten) Bestätigung über die Teilnahme an einen Studienorientierungsverfahren (z.B. Orientierungstest unter www.was-studiere-ich.de) Vorlage aller bisher erbrachten Leistungsnachweise Konkreter Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen anderer Studiengänge / Hochschulen inklusive Notenbescheinigung und Modulbeschreibungen (Antrag und Infos beim Prüfungsausschuss der jeweiligen Fakultät erhältlich) Bescheinigung der Hochschule, an der Sie zuletzt eingeschrieben waren, dass Sie nicht vom Studium an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes ausgeschlossen sind. Der Prüfungsausschuss der zuständigen Fakultät entscheidet dann aufgrund der zur Bewerbungsfrist vorliegenden Unterlagen, ob und inwieweit bisher erbrachte Leistungen anerkannt werden können; dies bildet dann die Grundlage für eine Entscheidung über eine Zulassung in ein höheres Semester. Da aber in jedem Falle die Fakultäten, die Prüfungsausschüsse und das Studierendensekretariat mit dem Zulassungsverfahren befasst sind, wird gebeten, die Anträge möglichst 4 bis 6 Wochen vor der offiziellen Frist einzureichen. Sie erhalten einen Bescheid über das erste Semester und erst anschließend über den geprüften Zustieg. Stand: 01. April 2016
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