Aktuelles aus der AK Ried: Im Dauereinsatz

Ihre Gesprächspartner:
Siegfried Wambacher
AK-Bezirksstellenleiter
Michael Steffan
AK-Rechtsexperte
Aktuelles aus der AK Ried:
Im Dauereinsatz gegen
systematische Unterentlohnung
Sommergespräch
am Donnerstag, 6. August 2015, um 12 Uhr
im Kellerbräu
Beratungsleistung der AK Ried bleibt auf hohem Niveau
Beratung und Vertretung in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten sind das
Kerngeschäft der AK Ried. Tausende Arbeitnehmer/-innen aus dem Bezirk suchen
Rat und Hilfe in der Bezirksstelle.
Im ersten Halbjahr 2015 wandten sich 3.911 Beschäftigte mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen an die AK Ried, der überwiegende Teil davon telefonisch (2451).
Durch außergerichtliche Interventionen und auf dem Gerichtsweg hat die AK Ried in
den ersten sechs Monaten des Jahres rund 360.000 Euro an vorenthaltenem Entgelt
eingebracht. Dabei ging es hauptsächlich um offene Löhne und Gehälter, aber auch
um Sonderzahlungen, Überstunden und Abfertigungen. Hauptthema in der Beratung
und Vertretung ist aber systematische Unterentlohnung.
Dauerproblem Unterentlohnung
In den Kollektivverträgen, die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern/-innen
ausgehandelt werden und in der Regel für eine gesamte Branche gelten, sind alle
wichtigen wechselseitigen Rechte und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis
geregelt. Das sind vor allem Bestimmungen zu Entlohnung (Mindestgehälter bzw.
Mindestlöhne), Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) und Arbeitszeit.
Die Einstufung der Arbeitnehmer/-innen in den Lohn-/Gehaltsordnungen der
Kollektivverträge erfolgt nach bestimmten Kriterien (Ausbildung, Vordienstzeiten
etc.), wobei der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit die Hauptrolle zukommt. Die
Tätigkeiten sind in den Kollektivverträgen genau umschrieben.
Immer wieder kommt es aber vor, dass die Einstufung bzw. Bezahlung nicht den
in den Kollektivverträgen vorgesehenen Lohn-/Gehaltsstufen entspricht oder dass
erbrachte Leistungen und Ansprüche, wie Überstunden oder Zulagen, einfach
nicht bezahlt werden. In der Arbeiterkammer Ried häufen sich in den
vergangenen Monaten derartige Fälle systematischer Unterentlohnung.
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Beispiel aus der Praxis: 158 unbezahlte Überstunden
Ein Angestellter aus dem Bezirk Ried hatte mit seinem Arbeitgeber im Arbeitsvertrag eine Überstundenpauschale vereinbart, die 40 Überstunden pro Monat abdeckte. Tatsächlich machte er in den sieben Monaten seiner Tätigkeit für eine Instandhaltungsfirma um 158 Überstunden mehr als für die Pauschale erforderlich
waren. Als die AK Ried nach der Kündigung darauf hinwies, erwiderte die Firma,
dass mit der Pauschale sämtliche Überstunden abgegolten seien. Bei der Endabrechnung wurden die Überstunden zwar angeführt, aber nicht bezahlt.
In einer nochmaligen Intervention erklärte die AK dem Arbeitgeber, dass dieses
Vorgehen ungesetzlich ist und alle über die Pauschale hinausgehenden Überstunden zusätzlich bezahlt werden müssen. Das Unternehmen sah den Fehler ein und
einigte sich mit dem früheren Mitarbeiter auf einen außergerichtlichen Vergleich.
Er bekam rund 3.000 Euro netto nachbezahlt.
Ein weiteres Beispiel: Mehr als 5.000 Euro für Lkw-Fahrer
Ein Lkw-Fahrer aus Ried war knapp drei Jahre lang bei einer Firma aus dem Bezirk
beschäftigt. Monatelang musste er jeweils rund 50 Überstunden machen, bekam
sie aber nicht bezahlt. Der Mann kam zweimal in die AK zur Beratung und forderte dann selbst seine Ansprüche ein – ohne Erfolg. Im Gegenteil: Als er seinem
Chef sagte, er gehe jetzt zur Arbeiterkammer, kündigte ihm dieser mündlich. Der
Chef behauptete dann, der Fahrer habe selbst gekündigt, nahm diesen Vorwurf
wieder zurück und übergab ihm zwei Wochen später auch noch die in der Güterbeförderung erforderliche schriftliche Kündigung. Gleichzeitig behauptete er, dass
der Mann einen Gehaltsvorschuss erhalten hatte und zog ihm bei der Endabrechnung einfach 3.000 Euro ab.
Die AK setzte sich für den Mann ein, konnte nachweisen, dass der Lkw-Fahrer
keinen Gehaltsvorschuss bekommen hatte. Auf gerichtlichem Wege wurden
schließlich offener Lohn, die Überstunden der letzten drei Monate, anteilige Sonderzahlungen und offener Urlaub sowie eine Kündigungsentschädigung eingeklagt. In Summe bekam der Lkw-Fahrer mehr als 5000 Euro nachgezahlt.
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Großer Wermutstropfen bei diesem Fall: Der Großteil der Überstunden war der
kurzen Verfallsfrist im Transportwesen zum Opfer gefallen.
ACHTUNG! Verfallsfristen, die kürzer als drei Monate sind, sind in der Regel unzulässig. Ausständige Forderungen sollten daher rechtzeitig und schriftlich geltend gemacht werden.
AK fordert Abschaffung der Verfallsfristen
Das Beispiel des Lkw-Fahrers zeigt, wie wichtig die Abschaffung der Verfallsfristen ist.
Kurze Verfallsfristen führen dazu, dass Beschäftigte Geld verlieren, obwohl sie dafür
gearbeitet haben und ihnen die AK zu ihrem Recht verhilft. Fälle, in denen Menschen jahrelang unterentlohnt werden, aber aufgrund der kollektivvertraglichen Bestimmungen nur drei Monate nachbezahlt bekommen, sind keine Seltenheit. Die AK
fordert daher die Abschaffung dieser Verfallsfristen. Damit käme die im ABGB festgesetzte dreijährige Verjährungsfrist zum Tragen.
Die Forderung nach Abschaffung der Verfallsfristen ist Teil einer Parlamentarischen
Bürgerinitiative der AK Oberösterreich. Diese beinhaltet zusätzlich noch die Forderung nach einer Informationspflicht bei Unterentlohnung.
Erste Erfolge für AK-Bürgerinitiative
Die Initiative der AK brachte nun erste Erfolge: Arbeitnehmer/-innen müssen nun
informiert werden, wenn es infolge einer Betriebsprüfung durch die Gebietskrankenkasse oder das Finanzamt zu einer Strafanzeige wegen Unterentlohnung kommt. Zudem machen sich Arbeitgeber seit 1.1.2015 nach dem neuen Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungsgesetz (LSDBG) strafbar, wenn sie ihren Beschäftigten nicht zumindest das nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehende Entgelt leisten, also den Lohn oder das Gehalt inklusive Überstunden, Zulagen, Zuschlägen,
Sonderzahlungen und Urlaubs- oder Krankengeld.
Die AK wird die Umsetzung des neuen Gesetzes genau überwachen und sich dafür
einsetzen, dass den von Lohn- und Sozialdumping betroffenen Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern das vorenthaltene Entgelt nachgezahlt wird.
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AK-Tipps

Lohnabrechnungen kontrollieren lassen: Die Praxis-Beispiele zeigen recht
deutlich: Nie darauf vertrauen, dass die Lohnabrechnung stimmt. Es können sich bei einer Überprüfung (große) Nachzahlungen ergeben.

Infos einholen: Viele Arbeitnehmer/-innen kommen erst nach Ende des
Arbeitsverhältnisses zur Arbeiterkammer. Es sollten aber schon im aufrechten Arbeitsverhältnis Informationen eingeholt werden – so kann manche böse Überraschung verhindert werden.

Arbeitszeiten genau aufzeichnen: Es kann nicht oft genug und deutlich
genug gesagt werden: Alle Arbeitszeiten minutiös aufzeichnen und wenn
möglich von Arbeitskollegen/-innen bestätigen lassen. Denn damit hat
man im Falle des Falles ein Beweismittel in der Hand, um Forderungen
durchsetzen zu können.
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AK Ried Beratung in
arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag:
7.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag:
7.30 Uhr bis 13.30 Uhr
Persönlich:
während der Öffnungszeiten.
Um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 050/6906-4813
wird gebeten. Damit werden längere Wartezeiten vermieden.
Telefonisch:
während der Öffnungszeiten und am Dienstag bis 19.00 Uhr
unter der Telefonnummer 050/6906-1 – aus ganz Oberösterreich.
Homepage:
ooe.arbeiterkammer.at/ried
E-Mail:
[email protected]
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