Zulässige Abmessungen und Gewichte beim Ziehen von "Nicht zum

2
Zulässige Abmessungen und Gewichte beim Ziehen von
"Nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern"
mit 25 km/h
mit Zugmaschinen im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft
Zulässige Längen und Breiten
Zulässige Gesamtzuglänge und zulässige Länge der einzelnen Fahrzeuge
Einzelfahrzeug
max. 12 m
Gesamtzuglänge max. 18,75 m
Zul. Breite einschließlich Bereifung max. 2,55 m
Gesamtzuglänge max. 18,75 m
Einzelfahrzeug max. 12 m
Anhänger müssen entweder eine Druckluftbremsanlage oder eine hydraulische
Bremse mit Lastregelventil und Druckspeicher haben
(siehe Infoblatt - Voraussetzungen zum Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern
mit 25 km/h).
Zulässige Gewichte beim Ziehen von
"Nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern mit 25 km/h"
Gesamtgewicht eines Anhänger max. 18.000 kg
Zulässiges Gesamtgewicht eines Kraftwagenzuges – Zugmaschine mit Anhänger
max. 40.000 kg
Info: 0732/7720-13570
www.land-oberoesterreich.gv.at
Bearbeiter: Ing. Feilmayr, Ing. Eder,
Mag. Suitner
01/2015