2 Zulässige Abmessungen und Gewichte beim Ziehen von "Nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern" mit 25 km/h mit Zugmaschinen im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft Zulässige Längen und Breiten Zulässige Gesamtzuglänge und zulässige Länge der einzelnen Fahrzeuge Einzelfahrzeug max. 12 m Gesamtzuglänge max. 18,75 m Zul. Breite einschließlich Bereifung max. 2,55 m Gesamtzuglänge max. 18,75 m Einzelfahrzeug max. 12 m Anhänger müssen entweder eine Druckluftbremsanlage oder eine hydraulische Bremse mit Lastregelventil und Druckspeicher haben (siehe Infoblatt - Voraussetzungen zum Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern mit 25 km/h). Zulässige Gewichte beim Ziehen von "Nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern mit 25 km/h" Gesamtgewicht eines Anhänger max. 18.000 kg Zulässiges Gesamtgewicht eines Kraftwagenzuges – Zugmaschine mit Anhänger max. 40.000 kg Info: 0732/7720-13570 www.land-oberoesterreich.gv.at Bearbeiter: Ing. Feilmayr, Ing. Eder, Mag. Suitner 01/2015
© Copyright 2024 ExpyDoc