ZSR.Nr. ………….…………………….……………………….……………. WEITERBILDUNGSKONTROLLFORMULAR 2015 Weiterbildung absolviert im 2015 mit den entsprechenden Belegen einzusenden bis spätestens 31. Dezember 2015 (Alle Formulare für die WB sind auf unserer Homepage asca.ch verfügbar) Falls Sie Mitglied eines Partner-Berufsverbandes sind lesen Sie bitte die Informationen im Kasten auf der Rückseite des Formulars. Bitte füllen Sie die Felder in Blockschrift aus: Name : Vorname : ZSR.Nr. Geburtsdatum : Aktuelle Korrespondenzadresse : Tel : Strasse : PLZ: E-Mail : Ort : Absolvierte Stunden im Jahr 2015 (16 Stunden obligatorisch) Datum : Inhalt : Stunden Schule Nr. Beleg Total Stunden Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass über Sie keinen Eintrag im Schweizerischen Strafregister verzeichnet ist und alle Angaben der Wahrheit entsprechen. Datum : Unterschrift : Für Adressänderungen usw. benutzen Sie bitte das entsprechende Mutationsformular unter Aufnahme / Dokumente asca.ch/dform Stiftung ASCA zur Anerkennung und Entwicklung der Alternativ- und Komplementärmedizin St-Pierre 6A, Postfach 548, CH-1701 Freiburg, Tel: 026 351 10 10, Fax: 026 351 10 11, [email protected], www.asca.ch Fortsetzung Rückseite Informationen zur Weiterbildungspflicht Die Anforderung der Weiterbildung wird im Ausführungsreglement (ArARG) des allgemeinen Anerkennungsreglements der Gesundheitspraktiker und Gesundheitspraktikerinnen unter Artikel 7 bis 14 genau definiert. Alle anerkannten GesundheitspraktikerInnen der Stiftung ASCA sind verpflichtet die Weiterbildungsbestätigungen einzureichen. Ausgeschlossen sind die Praktiker und Praktikerinnen die Mitglied eines Berufsverbandes sind, welcher eine Vereinbarung für die Weiterbildungskontrolle mit der Stiftung ASCA unterzeichnet hat. (Siehe Auflistung unten) Die obligatorische Stundenanzahl für die Weiterbildung beträgt mindestens 16 Stunden pro Jahr. Nach der ASCA-Registrierung beginnt die Weiterbildungspflicht im darauffolgenden Kalenderjahr. Beispiel: Eintrittsdatum am 01.01.2014 (oder 01.05.2014) – Weiterbildungspflicht ab dem Jahr 2015. Die Weiterbildung muss grundsätzlich auf die Pathologie in Bezug auf die praktizierende(n) Methode(n) ausgerichtet werden oder methodenspezifisch sein. Um einen Anstieg des Arbeitsvolumens am Jahresende zu vermeiden, sollten uns die Weiterbildungsbestätigungen unaufgefordert sofort nach Erfüllung der Weiterbildungspflicht (jedoch bis spätestens 31. Dezember 2015) eingereicht werden. Die Kurse sollten vorzugsweise bei einer von der Stiftung ASCA anerkannten Schule belegt werden. Kurse oder Seminare anderer Institutionen können jedoch durch Beschluss der medizinisch-therapeutischen Kontrollstelle anerkannt, bzw. angerechnet werden. Die über das jährliche Minimum (16 Stunden) hinausgehenden Weiterbildungsstunden werden auf das Folgejahr bis zu (maximal) 20 Stunden übertragen. Liste der Berufsverbänden mit ASCA-Vereinbarung: A.I.D.M.O.V.® A.I.R. NE/JU AFS APM APSAT APTN ARAET Asfascia ASPMTC AVIR btk craniosuisse ebmk Schweiz FSM HEBV-CH HVS / ASH ismac Kinesuisse NVS PoVS / APS Rolfing sbam SBAT / APSTA SBEGA / ASEGA SBO-TCM / OPS-MTC SFML SFV / ASF SGQT / ASQT SGS / ASS SVAKT SVANAH SVBM / FSMP SVFA SVFM / ASRP SVNH SVNMK / ASKNM SVO / FSO SVOB - ASOB TVS / AVS VDMS Association Internationale de Drainage lymphatique manuel Méthode Originale Vodder Association infirmières réflexologues Atemfachverband Schweiz Internationaler Therapeutenverband Akupunkt-Massage nach Penzel Association Professionnelle Suisse des Arts-Thérapeutes Association des praticiens en thérapies naturelles Association professionnelle des art-thérapeutes romands Association Suisse des fasciathérapeutes, à Genève Association Suisse des praticiens de Médecine Traditionnelle Chinoise, à Genève Association Vaudoise des imfirmères réflexologues Schweizerischer Berufsverband für Bewegungs-, Tanz- und Körpertherapien Schweizerische Gesellschaft für Craniosacral Therapie Berufsverband für Esalen Massage und Körperarbeit Fédération Suisse des Masseurs Heileurythmie Berufsverband Schweiz Homöopathie Verband Schweiz Infirmières spécialisées en médecines alternatives et complémentaires Berufsverband für Kinesiologie Naturärztevereinigung der Schweiz Polarity Verband Schweiz Swiss Association Rolfing® & Structural Integration (SARSI) Schweizerischer Berufsverband für Atemtherapie und Atempädagogik Middendorf Schweizerischer Berufsverband der AlexanderTechnik Schweizerischer Berufsverband Eutonie Gerda Alexander Schweizerische Berufsorganisation für Traditionelle Chinesische Medizin Schweizerischer Fachverband für Manuelle Lymphdrainage Schweizerischer Feldenkrais Verband Schweizerische Gesellschaft für Qigong und Taijiquan Shiatsu Gesellschaft Schweiz Schweizer Verband für Anthroposophische Kunsttherapie, Plastizieren, Malen, Sprachgestaltung Schweizer Verband der approbierten NaturärztInnen und NaturheilpraktikerInnen Schweizerischer Verband der Berufs-Masseure Schweizerischer Verband für Atlaslogie Schweizerischer Verband für Fussreflexzonen-Massage Integrative Reflexzonentherapie am Fuss Schweizerischer Verband für natürliches Heilen Schweizerischer Verband Nicht-Medizinische Kinesiologie Schweizerischer Verband der Osteopathen Schweizerischer Verband für Ortho-Bionomy® Trager Verband Schweiz Verband der medizinischen Masseure der Schweiz Stiftung ASCA zur Anerkennung und Entwicklung der Alternativ- und Komplementärmedizin St-Pierre 6A, Postfach 548, CH-1701 Freiburg, Tel: 026 351 10 10, Fax: 026 351 10 11, [email protected], www.asca.ch
© Copyright 2024 ExpyDoc