WEITERBILDUNGS- KONTROLLFORMULAR Total Stunden

ZSR.Nr.
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WEITERBILDUNGSKONTROLLFORMULAR
2015
Weiterbildung absolviert im 2015 mit den entsprechenden Belegen einzusenden bis
spätestens 31. Dezember 2015
(Alle Formulare für die WB sind auf unserer Homepage asca.ch verfügbar)
Falls Sie Mitglied eines Partner-Berufsverbandes sind lesen Sie bitte die
Informationen im Kasten auf der Rückseite des Formulars.
Bitte füllen Sie die Felder in Blockschrift aus:
Name :
Vorname :
ZSR.Nr.
Geburtsdatum :
Aktuelle Korrespondenzadresse :
Tel :
Strasse :
PLZ:
E-Mail :
Ort :
Absolvierte Stunden im Jahr 2015 (16 Stunden obligatorisch)
Datum :
Inhalt :
Stunden Schule
Nr. Beleg
Total Stunden
Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass über Sie keinen Eintrag im Schweizerischen Strafregister verzeichnet ist und alle Angaben der Wahrheit entsprechen.
Datum :
Unterschrift :
Für Adressänderungen usw. benutzen Sie bitte das entsprechende Mutationsformular unter
Aufnahme / Dokumente asca.ch/dform
Stiftung ASCA zur Anerkennung und Entwicklung der Alternativ- und Komplementärmedizin
St-Pierre 6A, Postfach 548, CH-1701 Freiburg, Tel: 026 351 10 10, Fax: 026 351 10 11, [email protected], www.asca.ch
Fortsetzung Rückseite
Informationen zur Weiterbildungspflicht
Die Anforderung der Weiterbildung wird im Ausführungsreglement (ArARG) des allgemeinen
Anerkennungsreglements der Gesundheitspraktiker und Gesundheitspraktikerinnen unter Artikel 7 bis 14
genau definiert.
Alle anerkannten GesundheitspraktikerInnen der Stiftung ASCA sind verpflichtet die Weiterbildungsbestätigungen einzureichen. Ausgeschlossen sind die Praktiker und Praktikerinnen die Mitglied eines
Berufsverbandes sind, welcher eine Vereinbarung für die Weiterbildungskontrolle mit der Stiftung ASCA
unterzeichnet hat. (Siehe Auflistung unten)
Die obligatorische Stundenanzahl für die Weiterbildung beträgt mindestens 16 Stunden pro Jahr.
Nach der ASCA-Registrierung beginnt die Weiterbildungspflicht im darauffolgenden Kalenderjahr. Beispiel:
Eintrittsdatum am 01.01.2014 (oder 01.05.2014) – Weiterbildungspflicht ab dem Jahr 2015.
Die Weiterbildung muss grundsätzlich auf die Pathologie in Bezug auf die praktizierende(n) Methode(n)
ausgerichtet werden oder methodenspezifisch sein. Um einen Anstieg des Arbeitsvolumens am Jahresende
zu vermeiden, sollten uns die Weiterbildungsbestätigungen unaufgefordert sofort nach Erfüllung der
Weiterbildungspflicht (jedoch bis spätestens 31. Dezember 2015) eingereicht werden. Die Kurse sollten
vorzugsweise bei einer von der Stiftung ASCA anerkannten Schule belegt werden. Kurse oder Seminare
anderer Institutionen können jedoch durch Beschluss der medizinisch-therapeutischen Kontrollstelle
anerkannt, bzw. angerechnet werden.
Die über das jährliche Minimum (16 Stunden) hinausgehenden Weiterbildungsstunden werden auf das
Folgejahr bis zu (maximal) 20 Stunden übertragen.
Liste der Berufsverbänden mit ASCA-Vereinbarung:
A.I.D.M.O.V.®
A.I.R. NE/JU
AFS
APM
APSAT
APTN
ARAET
Asfascia
ASPMTC
AVIR
btk
craniosuisse
ebmk Schweiz
FSM
HEBV-CH
HVS / ASH
ismac
Kinesuisse
NVS
PoVS / APS
Rolfing
sbam
SBAT / APSTA
SBEGA / ASEGA
SBO-TCM / OPS-MTC
SFML
SFV / ASF
SGQT / ASQT
SGS / ASS
SVAKT
SVANAH
SVBM / FSMP
SVFA
SVFM / ASRP
SVNH
SVNMK / ASKNM
SVO / FSO
SVOB - ASOB
TVS / AVS
VDMS
Association Internationale de Drainage lymphatique manuel Méthode Originale Vodder
Association infirmières réflexologues
Atemfachverband Schweiz
Internationaler Therapeutenverband Akupunkt-Massage nach Penzel
Association Professionnelle Suisse des Arts-Thérapeutes
Association des praticiens en thérapies naturelles
Association professionnelle des art-thérapeutes romands
Association Suisse des fasciathérapeutes, à Genève
Association Suisse des praticiens de Médecine Traditionnelle Chinoise, à Genève
Association Vaudoise des imfirmères réflexologues
Schweizerischer Berufsverband für Bewegungs-, Tanz- und Körpertherapien
Schweizerische Gesellschaft für Craniosacral Therapie
Berufsverband für Esalen Massage und Körperarbeit
Fédération Suisse des Masseurs
Heileurythmie Berufsverband Schweiz
Homöopathie Verband Schweiz
Infirmières spécialisées en médecines alternatives et complémentaires
Berufsverband für Kinesiologie
Naturärztevereinigung der Schweiz
Polarity Verband Schweiz
Swiss Association Rolfing® & Structural Integration (SARSI)
Schweizerischer Berufsverband für Atemtherapie und Atempädagogik Middendorf
Schweizerischer Berufsverband der AlexanderTechnik
Schweizerischer Berufsverband Eutonie Gerda Alexander
Schweizerische Berufsorganisation für Traditionelle Chinesische Medizin
Schweizerischer Fachverband für Manuelle Lymphdrainage
Schweizerischer Feldenkrais Verband
Schweizerische Gesellschaft für Qigong und Taijiquan
Shiatsu Gesellschaft Schweiz
Schweizer Verband für Anthroposophische Kunsttherapie, Plastizieren, Malen, Sprachgestaltung
Schweizer Verband der approbierten NaturärztInnen und NaturheilpraktikerInnen
Schweizerischer Verband der Berufs-Masseure
Schweizerischer Verband für Atlaslogie
Schweizerischer Verband für Fussreflexzonen-Massage Integrative Reflexzonentherapie am Fuss
Schweizerischer Verband für natürliches Heilen
Schweizerischer Verband Nicht-Medizinische Kinesiologie
Schweizerischer Verband der Osteopathen
Schweizerischer Verband für Ortho-Bionomy®
Trager Verband Schweiz
Verband der medizinischen Masseure der Schweiz
Stiftung ASCA zur Anerkennung und Entwicklung der Alternativ- und Komplementärmedizin
St-Pierre 6A, Postfach 548, CH-1701 Freiburg, Tel: 026 351 10 10, Fax: 026 351 10 11, [email protected], www.asca.ch