Antrag Nachweis 45 Stunden

Nachweis zum Bedarf eines 45 Stunden Betreuungsplatzes in der
Kindertageseinrichtung
Hiermit beantrage ich die Zustimmung des Jugendamtes zur Gewährung eines 45 Stunden
Betreuungsplatzes für mein Kind
Kind Name:
Kind Vorname :
Kind wohnhaft :
Kind Geb.:
Name Mutter:
Wohnhaft:
Name Vater:
wohnhaft
Der 45 Stunden Betreuungsplatz ist notwendig; da folgende Kriterien für mich /uns zutreffen:
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Alleinerziehend nur in Verbindung mit einem anderem Kriterium
Berufstätigkeit/Berufsausbildung/Schulausbildung (z.B. Vollzeit/Schichtbetrieb)
Arbeitssuchend
Pflegebedürftigkeit in der Familie
Wohl des Kindes
Hiermit bestätige ich die Richtigkeit meiner Angaben.
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Datum
Unterschrift des/r Personensorgeberechtigte/n
45 Stunden genehmigt (vom Jugendamt auszufüllen)
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Erläuterungen zu den Nachweisen und den Kriterien:
Alleinerziehend :
⇒ Das Kriterium alleinerziehend kann nur in Kombination mit einem anderen Kriterium
als Begründung anerkannt werden.
Berufstätigkeit, schulische oder berufliche Ausbildung:
⇒ Arbeitszeit und /-umfang des Vaters (z.B. Vollzeitbeschäftigter/Schichtdienst usw.)
⇒ Arbeitszeit und/ - umfang der Mutter (z.B. Vollzeitbeschäftigte/Schichtdienst usw.)
⇒ Als Nachweis ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers/Schule/Ausbildungsplatz o.ä.
einzureichen. (ein Musterformular erhalten sie bei Ihrer Kita oder im Internet)
Arbeitssuchend:
⇒ Weisen Sie bitte nach, dass sie sich aktuell um einen Arbeitsplatz beworben haben.
⇒ Als Nachweis gilt auch die Bescheinigung der Arbeitsagentur oder des Jobcenters.
Pflegebedürftigkeit eines Familienangehörigen in der Familie:
⇒ Pflegen oder betreuen Sie einen Verwandten in ihrer Familie?
⇒ Als Nachweis gilt eine Bescheinigung des behandelnden Arztes, der die
Pflegebedürftigkeit des Familienangehörigen und ihre Tätigkeit bestätigt.
Wohl des Kindes:
⇒ Benötigt ihr Kind auf Grund seiner Entwicklung eine ganztägige Förderung durch die
Kindertageseinrichtung?
⇒ Den Nachweis erbringen Sie bitte über eine Bescheinigung des Kinderarztes, einer
pädagogischen/sozialen Beratungsstelle oder einer anderen sozialen Einrichtung, die
die Entwicklung des Kindes und den Bedarf des Kindes einschätzen kann (z.B.
Erziehungsberatungsstelle, Jugendamt, Frühfördersstelle, Familienhebamme o.ä.)
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