Einrichtung VABO-Klassen (Vorqualifizierung

Amt für Schulen und
öffentlicher Personennahverkehr
Az.: 23.12001-200.22; 012.31-2695661
Sitzungsvorlage
43/2015
Einrichtung VABO-Klassen (Vorqualifizierung Arbeit/Beruf mit
Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen an den Beruflichen
Schulen in Trägerschaft des Landkreises Karlsruhe) zum Schuljahr
2015/16
TOP
Gremium
Sitzung am
Öffentlichkeitsstatus
4
Kreistag
26.11.2015
öffentlich
keine Anlagen
Beschlussvorschlag
Der Kreistag stimmt der Einrichtung von VABO-Klassen (Vorqualifizierung Arbeit/Beruf
mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen) an folgenden beruflichen Schulen
rückwirkend zum Schuljahr 2015/16 zu:
-
Balthasar-Neumann-Schule 1 Bruchsal (1 Klasse)
Handelslehranstalt Bruchsal (1 Klasse)
Wilhelm-Röpke-Schule Ettlingen (2 Klassen)
I. Sachverhalt
Die Einrichtung der zusätzlichen VABO-Klassen wurde im Rahmen der 13. Regionalkonferenz Mittlerer Oberrhein (MOR) am 15.10.2015 mit den regionalen Partnern sowie
dem Regierungspräsidium Karlsruhe abgestimmt. Für Neueinrichtungen von Schularten
ist i.d.R. ein förmlicher Schulträgerbeschluss erforderlich.
Jugendliche Asylbewerber und Flüchtlinge unterliegen der Schulpflicht. Bei unzureichenden Deutschkenntnissen kann ein VAB mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen (VABO) besucht werden. Die aktuelle Entwicklung der Flüchtlingssituation
hat es erforderlich gemacht, bereits zu Beginn des Schuljahres 2015/16 jeweils eine
VABO-Klasse an der Balthasar-Neumann-Schule 1 in Bruchsal und der Handelslehranstalt in Bruchsal sowie zwei VABO-Klassen an der Wilhelm-Röpke-Schule in Ettlingen
einzurichten. Die Maßnahme war im Vorfeld mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe
abgestimmt und wurde im Nachhinein in der 13. Regionalkonferenz MOR mit den Beteiligten abgestimmt. Der notwendige förmliche Schulträgerbeschluss wird hiermit
nachgeholt.
Az.: 23.12001-200.22; 012.31-2695661
In den Sitzungsvorlagen an den Verwaltungsausschuss am 15.01.2015 sowie den
Kreistag am 29.01.2015 wurde über die Bildung eines Arbeitskreises zum Thema
Flüchtlinge / Asylanten unter Teilnahme des Regierungspräsidiums Karlsruhe, des
Staatlichen Schulamtes Karlsruhe, Vertretern der allgemeinen und beruflichen Schulen
sowie Stadt- und Landkreis Karlsruhe berichtet. Ziel ist der regelmäßige Austausch
über die zahlenmäßige Entwicklung im Flüchtlings- / Asylbereich, um über Prognosen
die Standorte der VKL-Klassen (Vorbereitungsklassen) an allgemeinen Schulen sowie
VABO-Klassen an beruflichen Schulen festzulegen. Des Weiteren soll ein gezieltes
Verteilungssystem der Jugendlichen auf die entsprechenden Schulen entwickelt werden.
Mit der Einrichtung der o.g. VABO-Klassen sind nun an allen acht Beruflichen Schulen
in Trägerschaft des Landkreises Karlsruhe insgesamt 15 VABO-Klassen eingerichtet,
die im Schuljahr 2015/2016 mindestens verdoppelt werden müssen. Konkret geplant
ist, bis zum 2. Schulhalbjahr 2015/16 an den vier Bruchsaler Schulen weitere sechs
VABO-Klassen einzurichten, davon zwei Alphabetisierungsklassen. Auch am Standort
Ettlingen und Bretten werden weiere Klassen eingerichtet Der Landkreis Karlsruhe hat
sich zum Ziel gesetzt, auch Schüler bis 25 Jahren in den VABO-Klassen zu beschulen.
Bei Bedarf werden im Schuljahr 2015/16 auch an den Standorten Bretten und Ettlingen
weitere VABO-Klassen eingerichtet. Hierzu ist kein förmlicher Schulträgerbeschluss
mehr erforderlich, da die Schulart VABO bereits an allen Schulstandorten eingerichtet
ist.
Jede VABO-Klasse benötigt mindestens 40 Lehrerdeputatsstunden pro Woche. Diese
Ressourcen sind derzeit noch nicht vorhanden und müssen dringend von der Kultusverwaltung bereitgestellt werden.
Der zusätzliche erforderliche Raumbedarf kann derzeit noch durch Umwidmung von
Schulräumen, Nutzung von Nebenräumen oder Teilnutzung von Turnhallen abgedeckt
werden. Bei Einrichtung weiterer VABO-Klassen ist jedoch damit zu rechnen, dass externe Räume angemietet werden müssen. Der aktuelle Raumbedarf wird derzeit bei
den Schulen erhoben.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.11.2015 die Angelegenheit
vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.
II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen
Durch die Umwidmung von Schulräumen ist z.T. eine neue Ausstattung erforderlich. In
den Haushalt 2016 sind hierfür für die acht beruflichen Schulen zusätzlich je 10.000 €
eingeplant. Es ist damit zu rechnen, dass zukünftig auch durch Anmietung externer
Schulräume Mietkosten anfallen. Die Höhe kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden.
Seite 2
Az.: 23.12001-200.22; 012.31-2695661
III. Zuständigkeit
Nach § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe ist der Verwaltungsausschuss für Schulangelegenheiten zuständig. Die Schulträgerbeschlüsse für die Einrichtung neuer Schularten wurden in den vergangenen Jahren jeweils vom Kreistag gefasst.
Seite 3