10 Güstrow Schau!

Anmeldung
Güstrow
Schau!
10
Schaufenster der Wirtschaft
Firmenanschrift bitte in Druckbuchstaben:
5./6.
Veranstalter
Gewerbeverein Güstrow e.V.
... gemeinsam für unsere Stadt!
www.gewerbeverein-guestrow.de
Speicherstraße 8 l 18273 Güstrow
März
2016
10.00 bis 17.00 Uhr
Rechnungsanschrift (falls diese von der Firmenanschrift abweicht)
Unternehmen
Unternehmen
Straße, Nr.
Straße, Nr. PLZ, Ort
PLZ, Ort
Telefon / Fax
Telefon / Fax
E-Mail
E-Mail
Sind Sie Ausbildungsbetrieb?
ja
nein
Standgebühr Halle (Mindest-Quadratmeter-Grundfläche: 3m x 3m = 9m², Standtiefe 3m)
ACHTUNG: Die 3 Meter Standtiefe teilen sich in 2m Wandfläche und 1m Freifläche auf! 3m Standtiefe im Außenmaß ergeben
2,90 m im Innenmaß. Die gebuchten Standgrößen sind strikt einzuhalten!
Wünsche für konkrete Ausstellungsplätze können nur begrenzt berücksichtigt werden!
Reihenstand
m x
3
m; 22,50 EUR zzgl. MwSt./m² Eckstand
m x
3
m; 24,50 EUR zzgl. MwSt./m²
Anzahl, je Auto 35,00 EUR zzgl. MwSt.
Auto-Stellplatz in der Halle
ACHTUNG: Es gibt nur 3 Stellplätze in der Halle, Reihenfolge der Anmeldung zählt!
Standgebühr Freifläche (Freifläche nur im Außengelände) Freifläche von
m á 10,00 EUR zzgl. MwSt.
Je Aussteller wird eine einmalige Werbeumlage in Höhe von 30,00 EUR zzgl. MwSt. erhoben.
Mitglieder des Gewerbeverein Güstrow e.V. erhalten 5 % Nachlass auf die Standgebühren.
Ich bin Mitglied
ja
nein
Ich möchte Mitglied werden ja
(Jahresbeitrag 30,00 EUR, Antragsunterlagen werden zugesandt bzw. sind unter www.gewerberverein-guestrow.de abrufbar)
nein
ja (10 EUR zzgl. MwSt. p. P.),
Anzahl Teilnehmer
Teilnahme am „get together“ (am 05.03.2016)
17.15 Uhr – 19.00 Uhr im Foyer der Sport- und Kongresshalle, inkl. Imbiss und Getränke (bitte unbedingt ausfüllen)
Technischer Bedarf
Kraftstromanschluss Elektroanschluss
31,00 EUR zzgl. MwSt. 24,00 EUR zzgl. MwSt. ja
ja
nein
nein
3 KW Schukoverbindung inkl. Energie
5 KW CEE 5 x 16 A
8 KW CEE 5 x 32 A
Sonstiges
Leigebühr je Tisch
5,00 EUR zzgl. MwSt. Stück
Leihgebühr je Stuhl
2,50 EUR zzgl. MwSt. Stück
Aushang Firmenflagge 20,00 EUR zzgl. MwSt. Stück
Sonderausstattung Ihres Messestandes gewünscht? (z. B. Theken, Beleuchtung, Umkleidekabinen etc.)
Bitte sprechen Sie Ihre Wünsche direkt mit dem Messebauer Herrn Schmidt ab: Telefon 038874 41313.
Auf- und Abbau
Der Aufbau der Messestände erfolgt am 04.03.2016 in der Halle ab 10.00 Uhr, der Abbau sollte bis 07.03.2016, 10.00 Uhr abgeschlossen sein. Wir bitten darum, dass die Standvorbereitungen am 1. Messetag bis 09.00 Uhr abgeschlossen sind. Das Befahren
der Halle mit KFZ ist nicht gestattet.
Hinweise
Die Untervermietung der Stände ist ohne vorherige reguläre Anmeldung nicht gestattet!
Für die Müllbeseitigung (z. B. Einweggeschirr, Papier, Blumen etc.) sind die Aussteller selbst verantwortlich.
Die Abgabe der Anmeldung erbitten wir bis zum 10.02.2016 per Fax an 03843 464991 oder per Mail.
Sollten Sie Fragen haben, senden Sie bitte eine E-Mail an den Gewerbeverein Güstrow e.V. [email protected]
Ich habe die Ausstellungsbedingungen erhalten und akzeptiert.
Ort/Datum Stempel/Unterschrift
Ausstellungsbedingungen
Gewerbeverein Güstrow e.V.
Speicherstraße 8 l 18273 Güstrow
Standzuweisungen erfolgen durch den Gewerbeverein Güstrow e.V. Das Eingangsdatum
der Anmeldung ist für die Einteilung nicht
maßgebend. Anmeldungen werden erst nach
erfolgter schriftlicher Bestätigung oder mit Eingang der Rechnung beim Aussteller gültig. Der
Gewerbeverein Güstrow e.V. ist berechtigt,
vor und während der Ausstellung einzelne Artikel auszuschließen.
Es bleibt dem Gewerbeverein Güstrow e.V.
unbenommen, Stände oder Werbeflächen aus
organisatorischen Gründen oder des Gesamtbildes wegen auf einen anderen Platz zu verlegen. Eine Wertminderung oder ein Mietnachlass können dadurch nicht geltend gemacht
werden. Die eigentliche oder unentgeltliche
Abgabe von Kostproben bedarf der besonderen Genehmigung durch den Gewerbeverein
Güstrow e.V.
Über die Zulassung der Aussteller sowie des
Handverkaufs entscheidet der Gewerbeverein
Güstrow e.V. Die erteilte Zulassung kann widerrufen werden, wenn andere Voraussetzungen vorliegen. Zum Zwecke der automatischen
Bearbeitung der Anmeldung werden die Angaben gespeichert und ggf. zum Zwecke der
Vertragsvollziehung an Dritte weitergegeben.
Der Gewerbeverein Güstrow e.V. ist berechtigt, Anmeldungen zurückzuweisen. Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden.
Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der Dauer der Ausstellung mit den angemeldeten Waren zu belegen und mit sachkundigem Personal besetzt zu halten.
Die Reinigung der Stände obliegt den Ausstellern und muss täglich nach Ausstellungsschluss vorgenommen und bis ½ Stunde nach
Ausstellungsschluss beendet sein. Der Gewerbeverein Güstrow e.V. sorgt für die Reinigung
des Geländes und der Gänge.
Den Ausstellern wird in den Hallen die Bodenfläche mit Wänden vermietet. Jeder angefangene m² wird auf die volle Quadratmeterzahl
aufgerundet. Mängel des Mietgegenstandes
hat der Aussteller unverzüglich bei Aufbau anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige ist die
Gewährleistung für unebenen Fußboden oder
sonstige Mängel ausgeschlossen. Hallenstände
können vom Aussteller mit einem einheitlichen und sauberen Bodenbelag voll ausgelegt
werden (wird extra berechnet). Der Veranstalter ist berechtigt, Änderungen bezüglich der
Standgestaltung zu verlangen. Dies gilt auch
für Belästigung durch Geruch, Geräusche
oder andere Mängel. Es kann ein Standfoto des Ausstellungsstandes verlangt werden.
Eventuelle Beschädigung an Trennwänden,
Fußböden, Teppich, usw. gehen zu Lasten der
betreffenden Standinhaber.
Der Aufbau kann 1 Tag vor der Ausstellung
beginnen und muss am Tage der Eröffnung bis
08:00 Uhr beendet sein. Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden. Alle für
den Aufbau verwendeten Materialien müssen
schwer entflammbar sein. Das Aufstellen von
Ausstellungsgütern über normale Standhöhe
(2,50 m) muss dem Gewerbeverein Güstrow
e.V. vor dem Aufbau bekannt gegeben werden.
Der Abbau darf erst am letzten Ausstellungstag nach Ausstellungsende beginnen und muss
am nächsten Tag bis 12:00 Uhr beendet sein.
Vorzeitiges Abbauen oder teilweises Räumen
des Standes ist nicht statthaft und kann mit
einer Vertragsstrafe von mindestens 50 % der
Standmiete geahndet werden. Bei Nichteinhaltung der Räumungsfrist hat der Aussteller die
Kosten für den Abtransport und die Lagerung
zu tragen. Für Schäden oder Entwendungen
übernimmt der Veranstalter keine Haftung, es
sei denn, sie beruhen auf vorsätzlichem oder
grob fahrlässigem Handeln des Veranstalters
oder seiner Erfüllungsgehilfen.
Der Aussteller verpflichtet sich, bei Rücktritt
bis 6 Wochen vor der Ausstellung 50 % der
Standmiete und bei Rücktritt nach diesem Termin die volle Standmiete zu zahlen. Wenn der
Stand nicht bezogen wird, ist die Standmiete
in voller Höhe zu entrichten; auch dann, wenn
der Gewerbeverein Güstrow e.V. den Stand
anderweitig vergibt. Dem Aussteller bleibt der
Nachweis unbenommen, dass kein Schaden
oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Der Gewerbeverein Güstrow e.V. verrechnet
in diesem Fall die Miete mit Ständen für öffentliche Institutionen. Firmen, die ihren angemieteten Stand nicht belegen, sind außerdem
verpflichtet, den Stand in einen ausstellungsgemäßen Zustand zu versetzen. Andernfalls
ist der Veranstalter berechtigt, den Stand auf
Kosten des Ausstellers zu dekorieren. Der Aussteller kann einen Ersatzaussteller benennen,
dieser kann jedoch ohne Angabe von Gründen
vom Veranstalter abgelehnt werden. Ein Rücktrittsantrag hat auf jeden Fall per Einschreiben
zu erfolgen.
Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen und daraus entstehenden Kosten steht dem Gewerbeverein Güstrow e.V. an dem eingebrachten
Ausstellungsgut das Vermieter-Pfandrecht zu.
Der Gewerbeverein Güstrow e.V. haftet nicht
für unverschuldete Beschädigungen und Verluste und kann nach schriftlicher Ankündigung
das Pfandgut freihändig verkaufen. Es wird
dabei vorausgesetzt, dass alle vom Aussteller
eingebrachten Gegenstände unbeschränktes
Eigentum des Ausstellers sind oder seiner unbeschränkten Verfügungsgewalt unterliegen.
Das Pfandrecht wird auch auf die Waren der
Vertragsfirma des Ausstellers übertragen.
Der Aussteller ist dafür verantwortlich, dass
die für seine und für die Tätigkeit seiner Beauftragten auf dem Stand oder Gelände erforderlichen Genehmigungen vorhanden sind
und die geltenden gewerberechtlichen, wettbewerbsrechtlichen – hier besonders Preisauszeichnungen und Firmenbeschilderung (Mindestgröße DIN A4), gesundheitspolizeilichen,
feuerpolizeilichen und polizeilichen Vorschriften eingehalten werden. Hierzu zählt auch die
Beachtung der berufsgenossenschaftlichen
Unfallverhütungsvorschriften. Evtl. von Behörden geforderte Steuern und Abgaben sind
vom Aussteller zu entrichten. Bei Verstößen
kann der Stand sofort geschlossen werden,
ohne Erstattung der Standmiete oder sonstiger
Regressansprüche.
Der Gewerbeverein Güstrow e.V. versichert
die Ausstellung gegen Haftpflicht. Für Beschädigungen oder Verlust des Ausstellungsgutes
durch Diebstahl, Brand, Sturm, Wasser und
in anderen Fällen höherer Gewalt, haftet der
Gewerbeverein Güstrow e.V. nicht. Hier wird
jedem Aussteller empfohlen, eine solche Versicherung selbst auf eigene Kosten abzuschließen.
Das Recht zum Verkauf von Erfrischungen, Genussmittel etc. steht nur den Ausstellungsstätten bzw. den Verkäufern zu, die hierzu vom
Gewerbeverein Güstrow e.V. ermächtigt sind.
Die Rechnung ist gleichzeitig Standbestätigung. Mieten sind sofort nach Rechnungserhalt zahlbar. Der Gewerbeverein Güstrow e.V.
kann bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen – nach vorangegangener Mahnung
– über den bestätigten Stand anderweitig verfügen.
Der Aussteller ist ohne Genehmigung nicht berechtigt, seine Standfläche ganz oder teilweise
Dritten zu überlassen, sie zu tauschen oder
Aufträge für nicht gemeldete Firmen anzunehmen. Genehmigte Aufnahme eines Mitausstellers ist gebührenpflichtig. Mieten mehrere
Aussteller gemeinsam einen Stand, so haftet
jeder von Ihnen als Gesamtschuldner.
Ist eine geregelte Durchführung der Ausstellung nicht möglich, ist der Gewerbeverein
Güstrow e.V. berechtigt, die Ausstellung abzusagen oder die Ausstellungsdauer zu verkürzen, ohne dass der Aussteller hieraus Schadenersatzansprüche herleiten kann, es sei denn,
dem Gewerbeverein Güstrow e.V. oder seinen
Erfüllungsgehilfen ist ein vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Handeln vorwerfbar. Muss
die Ausstellung aus Gründen höherer Gewalt
oder aufgrund von vom Gewerbeverein Güstrow e.V. nicht zu vertretender behördlicher
Anordnung abgesagt, geschlossen, zeitlich
verlegt oder die Ausstellungsdauer verkürzt
werden, so sind die Standmiete sowie alle vom
Aussteller zu tragenden Kosten in voller Höhe
zu bezahlen und Schadenersatzansprüche des
Ausstellers ausgeschlossen. Bei zeitlicher Verlegung können Aussteller, die den Nachweis
einer Terminüberschneidung mit bereits festgelegten Ausstellern führen, aus dem Vertrag
bei Zahlung von 25 % entlassen werden. Nach
Bekanntgabe der Verlegung muss der Antrag
innerhalb von drei Wochen per Einschreiben
eingebracht werden.
Für die Beaufsichtigung und Bewachung des
Standes während der Messe ist der Aussteller
selbst verantwortlich. Dies gilt auch für die
Auf- und Abbauzeiten.
Fotografische Fremdaufnahmen und Zeichnungen für gewerbliche Zwecke können nur
durch den Gewerbeverein Güstrow e.V. gestattet werden. Die Prospektverteilung außerhalb des Ausstellungsstandes bedarf der Genehmigung.
Firmen, die nicht an der Ausstellung teilnehmen und ohne Genehmigung des Veranstalters Werbematerialen verteilen und in Umlauf
bringen, werden mit einer Gebühr in Höhe von
500,00 EUR zzgl. MwSt. bestraft.
Die Benutzung von Rundfunk- und PhonoGeräten sowie Lautsprecherdurchsagen und
das Musizieren auf den Ständen ist nur mit
schriftlicher Genehmigung gestattet. Bei Genehmigung ist der Aussteller verpflichtet, die
GEMA zu verständigen.
Die tägliche Warenlieferung muss bis spätestens ½ Stunde vor Ausstellungsbeginn beendet sein.
Aussteller und Mitarbeiter dürfen den Ausstellungsbereich erst eine Stunde vor Beginn der
Ausstellung betreten und müssen die Ausstellung spätestens eine Stunde nach Schluss
verlassen haben. Übernachtung im Gelände ist
nicht gestattet.
Mit Unterzeichnung der Anmeldung unterwerfen sich der Aussteller und seine Beauftragten den Ausstellungsbedingungen, den
behördlichen Vorschriften sowie der Hausordnung. Der Gewerbeverein Güstrow e.V. übt
auf dem Ausstellungsgelände und den Ständen das Haus-, Platz- und das Mietpfandrecht
aus und ist berechtigt, bei Verstößen einzuschreiten. Kosten dieser Maßnahmen trägt der
Aussteller. Mündliche Abmachungen müssen,
um Gültigkeit zu erlangen, schriftlich vom Gewerbeverein Güstrow e.V. bestätigt werden.
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist
Güstrow. Dies gilt auch für den Fall, dass Ansprüche im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden, und wenn der Mieter
Vollkaufmann oder eine juristische Person des
öffentlichen Rechts ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.