Anmeldung Güstrow Schau! 10 Schaufenster der Wirtschaft Firmenanschrift bitte in Druckbuchstaben: 5./6. Veranstalter Gewerbeverein Güstrow e.V. ... gemeinsam für unsere Stadt! www.gewerbeverein-guestrow.de Speicherstraße 8 l 18273 Güstrow März 2016 10.00 bis 17.00 Uhr Rechnungsanschrift (falls diese von der Firmenanschrift abweicht) Unternehmen Unternehmen Straße, Nr. Straße, Nr. PLZ, Ort PLZ, Ort Telefon / Fax Telefon / Fax E-Mail E-Mail Sind Sie Ausbildungsbetrieb? ja nein Standgebühr Halle (Mindest-Quadratmeter-Grundfläche: 3m x 3m = 9m², Standtiefe 3m) ACHTUNG: Die 3 Meter Standtiefe teilen sich in 2m Wandfläche und 1m Freifläche auf! 3m Standtiefe im Außenmaß ergeben 2,90 m im Innenmaß. Die gebuchten Standgrößen sind strikt einzuhalten! Wünsche für konkrete Ausstellungsplätze können nur begrenzt berücksichtigt werden! Reihenstand m x 3 m; 22,50 EUR zzgl. MwSt./m² Eckstand m x 3 m; 24,50 EUR zzgl. MwSt./m² Anzahl, je Auto 35,00 EUR zzgl. MwSt. Auto-Stellplatz in der Halle ACHTUNG: Es gibt nur 3 Stellplätze in der Halle, Reihenfolge der Anmeldung zählt! Standgebühr Freifläche (Freifläche nur im Außengelände) Freifläche von m á 10,00 EUR zzgl. MwSt. Je Aussteller wird eine einmalige Werbeumlage in Höhe von 30,00 EUR zzgl. MwSt. erhoben. Mitglieder des Gewerbeverein Güstrow e.V. erhalten 5 % Nachlass auf die Standgebühren. Ich bin Mitglied ja nein Ich möchte Mitglied werden ja (Jahresbeitrag 30,00 EUR, Antragsunterlagen werden zugesandt bzw. sind unter www.gewerberverein-guestrow.de abrufbar) nein ja (10 EUR zzgl. MwSt. p. P.), Anzahl Teilnehmer Teilnahme am „get together“ (am 05.03.2016) 17.15 Uhr – 19.00 Uhr im Foyer der Sport- und Kongresshalle, inkl. Imbiss und Getränke (bitte unbedingt ausfüllen) Technischer Bedarf Kraftstromanschluss Elektroanschluss 31,00 EUR zzgl. MwSt. 24,00 EUR zzgl. MwSt. ja ja nein nein 3 KW Schukoverbindung inkl. Energie 5 KW CEE 5 x 16 A 8 KW CEE 5 x 32 A Sonstiges Leigebühr je Tisch 5,00 EUR zzgl. MwSt. Stück Leihgebühr je Stuhl 2,50 EUR zzgl. MwSt. Stück Aushang Firmenflagge 20,00 EUR zzgl. MwSt. Stück Sonderausstattung Ihres Messestandes gewünscht? (z. B. Theken, Beleuchtung, Umkleidekabinen etc.) Bitte sprechen Sie Ihre Wünsche direkt mit dem Messebauer Herrn Schmidt ab: Telefon 038874 41313. Auf- und Abbau Der Aufbau der Messestände erfolgt am 04.03.2016 in der Halle ab 10.00 Uhr, der Abbau sollte bis 07.03.2016, 10.00 Uhr abgeschlossen sein. Wir bitten darum, dass die Standvorbereitungen am 1. Messetag bis 09.00 Uhr abgeschlossen sind. Das Befahren der Halle mit KFZ ist nicht gestattet. Hinweise Die Untervermietung der Stände ist ohne vorherige reguläre Anmeldung nicht gestattet! Für die Müllbeseitigung (z. B. Einweggeschirr, Papier, Blumen etc.) sind die Aussteller selbst verantwortlich. Die Abgabe der Anmeldung erbitten wir bis zum 10.02.2016 per Fax an 03843 464991 oder per Mail. Sollten Sie Fragen haben, senden Sie bitte eine E-Mail an den Gewerbeverein Güstrow e.V. [email protected] Ich habe die Ausstellungsbedingungen erhalten und akzeptiert. Ort/Datum Stempel/Unterschrift Ausstellungsbedingungen Gewerbeverein Güstrow e.V. Speicherstraße 8 l 18273 Güstrow Standzuweisungen erfolgen durch den Gewerbeverein Güstrow e.V. Das Eingangsdatum der Anmeldung ist für die Einteilung nicht maßgebend. Anmeldungen werden erst nach erfolgter schriftlicher Bestätigung oder mit Eingang der Rechnung beim Aussteller gültig. Der Gewerbeverein Güstrow e.V. ist berechtigt, vor und während der Ausstellung einzelne Artikel auszuschließen. Es bleibt dem Gewerbeverein Güstrow e.V. unbenommen, Stände oder Werbeflächen aus organisatorischen Gründen oder des Gesamtbildes wegen auf einen anderen Platz zu verlegen. Eine Wertminderung oder ein Mietnachlass können dadurch nicht geltend gemacht werden. Die eigentliche oder unentgeltliche Abgabe von Kostproben bedarf der besonderen Genehmigung durch den Gewerbeverein Güstrow e.V. Über die Zulassung der Aussteller sowie des Handverkaufs entscheidet der Gewerbeverein Güstrow e.V. Die erteilte Zulassung kann widerrufen werden, wenn andere Voraussetzungen vorliegen. Zum Zwecke der automatischen Bearbeitung der Anmeldung werden die Angaben gespeichert und ggf. zum Zwecke der Vertragsvollziehung an Dritte weitergegeben. Der Gewerbeverein Güstrow e.V. ist berechtigt, Anmeldungen zurückzuweisen. Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden. Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der Dauer der Ausstellung mit den angemeldeten Waren zu belegen und mit sachkundigem Personal besetzt zu halten. Die Reinigung der Stände obliegt den Ausstellern und muss täglich nach Ausstellungsschluss vorgenommen und bis ½ Stunde nach Ausstellungsschluss beendet sein. Der Gewerbeverein Güstrow e.V. sorgt für die Reinigung des Geländes und der Gänge. Den Ausstellern wird in den Hallen die Bodenfläche mit Wänden vermietet. Jeder angefangene m² wird auf die volle Quadratmeterzahl aufgerundet. Mängel des Mietgegenstandes hat der Aussteller unverzüglich bei Aufbau anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige ist die Gewährleistung für unebenen Fußboden oder sonstige Mängel ausgeschlossen. Hallenstände können vom Aussteller mit einem einheitlichen und sauberen Bodenbelag voll ausgelegt werden (wird extra berechnet). Der Veranstalter ist berechtigt, Änderungen bezüglich der Standgestaltung zu verlangen. Dies gilt auch für Belästigung durch Geruch, Geräusche oder andere Mängel. Es kann ein Standfoto des Ausstellungsstandes verlangt werden. Eventuelle Beschädigung an Trennwänden, Fußböden, Teppich, usw. gehen zu Lasten der betreffenden Standinhaber. Der Aufbau kann 1 Tag vor der Ausstellung beginnen und muss am Tage der Eröffnung bis 08:00 Uhr beendet sein. Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden. Alle für den Aufbau verwendeten Materialien müssen schwer entflammbar sein. Das Aufstellen von Ausstellungsgütern über normale Standhöhe (2,50 m) muss dem Gewerbeverein Güstrow e.V. vor dem Aufbau bekannt gegeben werden. Der Abbau darf erst am letzten Ausstellungstag nach Ausstellungsende beginnen und muss am nächsten Tag bis 12:00 Uhr beendet sein. Vorzeitiges Abbauen oder teilweises Räumen des Standes ist nicht statthaft und kann mit einer Vertragsstrafe von mindestens 50 % der Standmiete geahndet werden. Bei Nichteinhaltung der Räumungsfrist hat der Aussteller die Kosten für den Abtransport und die Lagerung zu tragen. Für Schäden oder Entwendungen übernimmt der Veranstalter keine Haftung, es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen. Der Aussteller verpflichtet sich, bei Rücktritt bis 6 Wochen vor der Ausstellung 50 % der Standmiete und bei Rücktritt nach diesem Termin die volle Standmiete zu zahlen. Wenn der Stand nicht bezogen wird, ist die Standmiete in voller Höhe zu entrichten; auch dann, wenn der Gewerbeverein Güstrow e.V. den Stand anderweitig vergibt. Dem Aussteller bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Gewerbeverein Güstrow e.V. verrechnet in diesem Fall die Miete mit Ständen für öffentliche Institutionen. Firmen, die ihren angemieteten Stand nicht belegen, sind außerdem verpflichtet, den Stand in einen ausstellungsgemäßen Zustand zu versetzen. Andernfalls ist der Veranstalter berechtigt, den Stand auf Kosten des Ausstellers zu dekorieren. Der Aussteller kann einen Ersatzaussteller benennen, dieser kann jedoch ohne Angabe von Gründen vom Veranstalter abgelehnt werden. Ein Rücktrittsantrag hat auf jeden Fall per Einschreiben zu erfolgen. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen und daraus entstehenden Kosten steht dem Gewerbeverein Güstrow e.V. an dem eingebrachten Ausstellungsgut das Vermieter-Pfandrecht zu. Der Gewerbeverein Güstrow e.V. haftet nicht für unverschuldete Beschädigungen und Verluste und kann nach schriftlicher Ankündigung das Pfandgut freihändig verkaufen. Es wird dabei vorausgesetzt, dass alle vom Aussteller eingebrachten Gegenstände unbeschränktes Eigentum des Ausstellers sind oder seiner unbeschränkten Verfügungsgewalt unterliegen. Das Pfandrecht wird auch auf die Waren der Vertragsfirma des Ausstellers übertragen. Der Aussteller ist dafür verantwortlich, dass die für seine und für die Tätigkeit seiner Beauftragten auf dem Stand oder Gelände erforderlichen Genehmigungen vorhanden sind und die geltenden gewerberechtlichen, wettbewerbsrechtlichen – hier besonders Preisauszeichnungen und Firmenbeschilderung (Mindestgröße DIN A4), gesundheitspolizeilichen, feuerpolizeilichen und polizeilichen Vorschriften eingehalten werden. Hierzu zählt auch die Beachtung der berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften. Evtl. von Behörden geforderte Steuern und Abgaben sind vom Aussteller zu entrichten. Bei Verstößen kann der Stand sofort geschlossen werden, ohne Erstattung der Standmiete oder sonstiger Regressansprüche. Der Gewerbeverein Güstrow e.V. versichert die Ausstellung gegen Haftpflicht. Für Beschädigungen oder Verlust des Ausstellungsgutes durch Diebstahl, Brand, Sturm, Wasser und in anderen Fällen höherer Gewalt, haftet der Gewerbeverein Güstrow e.V. nicht. Hier wird jedem Aussteller empfohlen, eine solche Versicherung selbst auf eigene Kosten abzuschließen. Das Recht zum Verkauf von Erfrischungen, Genussmittel etc. steht nur den Ausstellungsstätten bzw. den Verkäufern zu, die hierzu vom Gewerbeverein Güstrow e.V. ermächtigt sind. Die Rechnung ist gleichzeitig Standbestätigung. Mieten sind sofort nach Rechnungserhalt zahlbar. Der Gewerbeverein Güstrow e.V. kann bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen – nach vorangegangener Mahnung – über den bestätigten Stand anderweitig verfügen. Der Aussteller ist ohne Genehmigung nicht berechtigt, seine Standfläche ganz oder teilweise Dritten zu überlassen, sie zu tauschen oder Aufträge für nicht gemeldete Firmen anzunehmen. Genehmigte Aufnahme eines Mitausstellers ist gebührenpflichtig. Mieten mehrere Aussteller gemeinsam einen Stand, so haftet jeder von Ihnen als Gesamtschuldner. Ist eine geregelte Durchführung der Ausstellung nicht möglich, ist der Gewerbeverein Güstrow e.V. berechtigt, die Ausstellung abzusagen oder die Ausstellungsdauer zu verkürzen, ohne dass der Aussteller hieraus Schadenersatzansprüche herleiten kann, es sei denn, dem Gewerbeverein Güstrow e.V. oder seinen Erfüllungsgehilfen ist ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorwerfbar. Muss die Ausstellung aus Gründen höherer Gewalt oder aufgrund von vom Gewerbeverein Güstrow e.V. nicht zu vertretender behördlicher Anordnung abgesagt, geschlossen, zeitlich verlegt oder die Ausstellungsdauer verkürzt werden, so sind die Standmiete sowie alle vom Aussteller zu tragenden Kosten in voller Höhe zu bezahlen und Schadenersatzansprüche des Ausstellers ausgeschlossen. Bei zeitlicher Verlegung können Aussteller, die den Nachweis einer Terminüberschneidung mit bereits festgelegten Ausstellern führen, aus dem Vertrag bei Zahlung von 25 % entlassen werden. Nach Bekanntgabe der Verlegung muss der Antrag innerhalb von drei Wochen per Einschreiben eingebracht werden. Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes während der Messe ist der Aussteller selbst verantwortlich. Dies gilt auch für die Auf- und Abbauzeiten. Fotografische Fremdaufnahmen und Zeichnungen für gewerbliche Zwecke können nur durch den Gewerbeverein Güstrow e.V. gestattet werden. Die Prospektverteilung außerhalb des Ausstellungsstandes bedarf der Genehmigung. Firmen, die nicht an der Ausstellung teilnehmen und ohne Genehmigung des Veranstalters Werbematerialen verteilen und in Umlauf bringen, werden mit einer Gebühr in Höhe von 500,00 EUR zzgl. MwSt. bestraft. Die Benutzung von Rundfunk- und PhonoGeräten sowie Lautsprecherdurchsagen und das Musizieren auf den Ständen ist nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Bei Genehmigung ist der Aussteller verpflichtet, die GEMA zu verständigen. Die tägliche Warenlieferung muss bis spätestens ½ Stunde vor Ausstellungsbeginn beendet sein. Aussteller und Mitarbeiter dürfen den Ausstellungsbereich erst eine Stunde vor Beginn der Ausstellung betreten und müssen die Ausstellung spätestens eine Stunde nach Schluss verlassen haben. Übernachtung im Gelände ist nicht gestattet. Mit Unterzeichnung der Anmeldung unterwerfen sich der Aussteller und seine Beauftragten den Ausstellungsbedingungen, den behördlichen Vorschriften sowie der Hausordnung. Der Gewerbeverein Güstrow e.V. übt auf dem Ausstellungsgelände und den Ständen das Haus-, Platz- und das Mietpfandrecht aus und ist berechtigt, bei Verstößen einzuschreiten. Kosten dieser Maßnahmen trägt der Aussteller. Mündliche Abmachungen müssen, um Gültigkeit zu erlangen, schriftlich vom Gewerbeverein Güstrow e.V. bestätigt werden. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Güstrow. Dies gilt auch für den Fall, dass Ansprüche im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden, und wenn der Mieter Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
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