Studienleitfaden Geschichte

Studienleitfaden Geschichte Sehr geehrte Studierende und Lehrende am Fachbereich Geschichte! Zunächst möchten wir Sie am Fachbereich Geschichte der Universität Salzburg herz‐
lich willkommen heißen. Der vorliegende Leitfaden soll für Studierende und Lehrende eine Hilfestellung im universitären Alltag darstellen. Er soll aufzeigen, welche Formen von Lehrveranstaltungen es am Fachbereich Geschichte der Universität Salzburg gibt und an welche Bedingungen diese geknüpft sind. Dazu kommen noch Hinweise, die von Fragen des Studienabschlusses über das Anrechnen von Prüfungsleistungen bis hin zu praktischen Informationen wie der Lektüre von wissenschaftlichen Texten rei‐
chen. Wir hoffen, mit diesem Leitfaden relevante Informationen für Ihr Studium zusam‐
mengestellt zu haben. Bitte informieren Sie sich aber auch über die Homepage des Fachbereiches, auf der alle aktuellen Informationen zu finden sind – http://www.uni‐
salzburg.at/geschichte. Salzburg, Oktober 2015 Curricularkommission & Studienvertretung Geschichte 1
Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeiner Teil ................................................................................................................. 4 A. Typen von Lehrveranstaltungen .......................................................................................... 4 B. Die ECTS‐Punkte ................................................................................................................... 4 C. Die Kernfächer ..................................................................................................................... 5 D. Fachdidaktik (Lehramt) ........................................................................................................ 8 E. Studienangebot am Fachbereich Geschichte ...................................................................... 9 2. Studienaufbau und Lehrveranstaltungen ......................................................................... 14 A. Basismodul Bachelor .......................................................................................................... 14 B. Die Vorlesungen ................................................................................................................. 18 C. Die Proseminare aus den Kernfächern .............................................................................. 19 D. Die Seminare aus den Kernfächern .................................................................................... 20 E. Die Forschungsseminare .................................................................................................... 22 F. Die Exkursion ...................................................................................................................... 23 G. Das Konversatorium ........................................................................................................... 24 H. Die Vorlesung mit Konversatorium .................................................................................... 26 I. Die (freien) Wahlfächer/Erweiterungsfächer .................................................................... 27 J. Latein (Studienvoraussetzung) ........................................................................................... 28 K. Auslandssemester .............................................................................................................. 28 L. Praxisorientierte Fächer/Praktikum (BA Fachwissenschaft) .............................................. 29 M. Sprach‐ und Lesekompetenz (Bachelor/Master Fachwissenschaft) .................................. 29 3. Die Abschlüsse ................................................................................................................. 30 A. Die Bachelorarbeit ............................................................................................................. 30 B. Die Masterarbeit ................................................................................................................ 31 2
C. Die mündliche Masterprüfung ........................................................................................... 33 D. Prüfungspass einreichen .................................................................................................... 34 E. Das Doktoratsstudium ....................................................................................................... 36 4. Allgemeines ..................................................................................................................... 37 A. PLUSonline ......................................................................................................................... 37 B. Blackboard ......................................................................................................................... 38 C. Die Formulare..................................................................................................................... 38 D. Anrechnung von Lehrveranstaltungen und Studienleistungen ......................................... 38 E. Studieren mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung ................................................ 40 5. Praktisches ...................................................................................................................... 41 A. Zitierregeln ......................................................................................................................... 41 B. Frageskala zum Erarbeiten eines wissenschaftlichen Textes ............................................ 41 C. Geschlechtergerechtes Formulieren .................................................................................. 43 6. Kontakte/Zuständigkeiten ............................................................................................... 46 A. Fachbereichsreferentin und Sekretariate .......................................................................... 46 B. Curricularkommission (CUKO) ........................................................................................... 47 C. Studienvertretung (STV) ..................................................................................................... 47 D. Bibliotheks‐ und Hausöffnungszeiten ................................................................................ 48 7. Sonstiges ......................................................................................................................... 49 A. Kleines Uni/Geschichte‐ABC .............................................................................................. 49 B. Aktuelle Informationen ...................................................................................................... 49 3
1. Allgemeiner Teil A.
Typen von Lehrveranstaltungen Am Fachbereich Geschichte werden derzeit folgende Lehrveranstaltungsformen an‐
geboten:  Vorlesung (VO)  Proseminar (PS)  Seminar (SE)  Exkursion (EX) (KO)  Vorlesung mit Konversatorium (VK)  Konversatorium B.
Die ECTS‐Punkte Leistungen, die Studierende im Rahmen von Lehrveranstaltungen erbringen, werden mit ECTS‐Punkten („European Credit Transfer System“) bewertet. Dieses System stellt ein Leistungspunktesystem dar, welches den europäischen Austausch fördern und ein einheitliches Regelwerk darstellen soll. Die ECTS‐Punkte sollen den tatsächlichen Ar‐
beitsaufwand der Studierenden für eine Lehrveranstaltung erkenntlich machen. Ein ECTS‐Punkt bedeutet ca. 25 Stunden studentische Arbeitszeit. So wird beispielsweise eine Vorlesung wird am Fachbereich mit 3 ECTS, ein Proseminar mit 5 ECTS bewertet – das entspricht dann einem realen Arbeitsaufwand von 75 bzw. 125 Stunden pro Semester und Lehrveranstaltung. 4
C.
Die Kernfächer Lehrveranstaltungen für die Geschichtsstudien werden in insgesamt neun Kernfächer angeboten: a) Alte Geschichte b) Mittelalterliche Geschichte c) Neuere Geschichte d) Zeitgeschichte e) Österreichische Geschichte f) Kulturgeschichte g) Wirtschafts‐, Sozial‐ und Umweltgeschichte h) Außereuropäische Geschichte und Globalgeschichte i) Europäische Regionalgeschichte ad a) Alte Geschichte Neben der Geschichte des griechischen und römischen Altertums von den Anfängen bis zur Spätantike sind die Geschichte des römischen Österreich und die provinzial‐
römische Forschung traditionell am Fach Alte Geschichte verankert. Dazu treten die Sozial‐ und Wirtschaftsgeschichte des Altertums, Verkehrsgeschichte, Medizinge‐
schichte, Schiffs‐ und Unterwasserarchäologie, Alltags‐ und Kulturgeschichte, Sport‐
geschichte, Mentalitätsgeschichte und Gender Studies, Historische Anthropologie, Antike Geographie und Umweltkunde. Alte Geschichte ist Teil der Curricula der Studienrichtung Geschichte, institutionell aber am Fachbereich für Altertumswissenschaften angesiedelt. Deshalb finden auch die Lehrveranstaltungen meist nicht im Haus der Gesellschaftswissenschaften, son‐
dern an anderen Orten statt. ad b) Mittelalterliche Geschichte Die Mittelalterliche Geschichte ist seit jeher eines der Kernfächer der Geschichte in Forschung und Lehre. Ihr Arbeitsfeld reicht zeitlich von einer mehrere Jahrhunderte umfassenden Periode des Wandels zwischen dem antiken Großreich der Römer und der christlichen, meist germanisch geprägten Staatlichkeit des Frühmittelalters bis hin zum Übergang zu einer frühneuzeitlichen Gesellschaftsordnung im 15./16. Jahrhun‐
dert. Besonders die „lebensweltlichen“ und kulturgeschichtlichen Zugänge gehören zu den Charakteristika des Kernfaches. 5
ad c) Neuere Geschichte Neuere Geschichte ist eines der Kernfächer des historischen Kanons. Ihr Gegenstand ist die Geschichte der „modernen Welt“ vom Beginn der Neuzeit (um 1500) bis in das 20. Jahrhundert. Das spezifische Profil der Neueren Geschichte am FB Geschichte be‐
steht in der Orientierung auf sozial‐, gesellschafts‐, kultur‐ und geschlechtergeschicht‐
liche Perspektiven sowie im Interesse am internationalen Vergleich bzw. an globalen politischen, kulturellen und sozialen Beziehungen. Mit diesem spezifischen Profil ist die Neuere Geschichte in Salzburg besonders anschlussfähig zu den übrigen Sozial‐ und Kulturwissenschaften, insbesondere zu Sprachfächern und „Kulturraum‐Studien“ (wie z.B. American Studies, European Studies und Osteuropäische Sprachen). ad d) Zeitgeschichte Gerade in jüngster Zeit hat sich der Untersuchungs‐ und Aufgabenbereich des Faches Zeitgeschichte beträchtlich erweitert: Ursprünglich definiert als die „Epoche der Mit‐
lebenden“, bezog sich die Zeitgeschichte in ihrer Etablierungsphase als historische Teildisziplin nach dem Zweiten Weltkrieg auf die Zwischenkriegszeit und den Natio‐
nalsozialismus. Später lag nahe, eine mit dem Jahr 1917 beginnende ältere von der jüngeren Zeitgeschichte nach 1945 zu unterscheiden. Die methodischen Spezifika der Zeitgeschichte ergeben sich vor allem aus der zeitlichen Nähe zum Forschungsgegen‐
stand (z.B. Oral History), aus dem technisch‐sozialen Wandel der modernen Welt und dem damit verknüpften Entstehen neuer Quellengattungen (Film, Foto, Ton, EDV) und schließlich aus der enormen Quantität der Quellen. ad e) Österreichische Geschichte Die österreichische Geschichte erfüllt zentrale Aufgaben im Rahmen von Lehre und Forschung. Räumlich umfasst sie zwei einander ergänzende Bereiche, einerseits das Gebiet der Republik Österreich, andererseits das historische Österreich, bzw. Öster‐
reich‐Ungarn in seinem jeweiligen Umfang sowie die Ebene der Länder (ihr Beitrag an der Staatsbildung und ihre jeweilige spezielle Entwicklung im historischen Längs‐
schnitt). Zeitlich erstreckt sich die österreichische Geschichte vom Frühmittelalter bis ins 20. Jahrhundert. Zusätzlich attraktiv wird die österreichische Geschichte mit ihren Anliegen, Geschichte und Gegenwart der eigenen Erfahrungswelt, beispielsweise dörflicher und regionaler Vergesellschaftung, zu beleuchten. ad f) Kulturgeschichte Unter dem Sammelbegriff der Kulturgeschichte werden theoretisch und methodisch verschiedene historische Zugänge zusammengefasst. Die Kulturgeschichte untersucht vor allem die subjektive Seite von Geschichte, die Interpretationsleistungen der histo‐
rischen Akteurinnen und Akteure (Kultur als Netz von Bedeutungen). Dabei wird der 6
Handlungsdimension ein besonderer Stellenwert eingeräumt, und zwar auch der symbolischen Bedeutung von Handlungen. Zur Kulturgeschichte zählen in weiterem Sinne Alltags‐, Erfahrungs‐ und Mentalitätsgeschichte, „Historische Anthropologie“ sowie die Geschichte der Kunst als Reflexion und Verarbeitung von Wahrnehmung. ad g) Wirtschafts‐, Sozial‐ und Umweltgeschichte Die Wirtschafts‐, Sozial‐ und Umweltgeschichte stellt in Salzburg eine eigenständige Disziplin mit spezifischen Inhalten und Fragestellungen und einer intensiven interdis‐
ziplinären Verbindung zu Nachbardisziplinen dar. Als Querschnittsfach behandelt sie die wirtschaftliche und soziale Entwicklung besonders mit Blick auf die Produktions‐
faktoren: Arbeit, Kapital, Boden/Ressourcen und Know‐how. Die Umweltgeschichte widmet sich dem Mensch‐Umwelt‐Verhältnis im historischen Wandel. Die angespro‐
chenen Inhalte werden sowohl im zeitlichen Längsschnitt als auch durch problemori‐
entierte Querschnitte untersucht. Schwerpunkte in Forschung und Lehre liegen auch im Bereich der Dogmengeschichte, der Wirtschaftspolitik sowie der Stadt‐ und Tech‐
nikgeschichte. ad h) Außereuropäische Geschichte und Globalgeschichte Die Außereuropäische Geschichte und Globalgeschichte legt den Schwerpunkt zum einen auf Weltregionen, die nicht in Europa liegen. Zum anderen geht es auch um eine vergleichende Globalgeschichte, die Entwicklung in verschiedenen Kontinenten miteinander in Beziehung setzt. Themenfelder wie interkulturelle Kontakte und Transfers, europäische Expansion, internationale Migration, Kolonialismus, Imperia‐
lismus, Dekolonialisierung, weltwirtschaftliche Verflechtung stehen im Mittelpunkt. Diese internationalen Beziehungen sollen sowohl aus europäischen wie auch außer‐
europäischen Perspektiven in den Blick genommen werden. ad i) Europäische Regionalgeschichte Das Fachgebiet ist dem Ansatz einer vergleichenden Kultur‐ und Strukturgeschichte europäischer Regionen verpflichtet. Der zeitliche Fokus des Faches ist dabei epo‐
chenübergreifend. Sein Erkenntnisinteresse in Forschung und Lehre verbindet einen gesamteuropäischen Problemhorizont mit der vertiefenden Untersuchung einzelner Regionen. Kritische Analysen historischer regionaler Transformationsprozesse – seien diese politischer, kultureller, sozioökonomischer oder sozial‐ökologischer Natur – stehen dabei im Vordergrund. Das Fachgebiet knüpft an die Arbeit der vergleichen‐
den Landesgeschichte an und sieht daher die Fortschreibung der in Salzburg traditio‐
nell engen und fruchtbaren Kooperation zwischen universitärer Regionalgeschichte und außeruniversitären Institutionen zur Erforschung der Geschichte von Stadt, Erz‐
stift, Kronland und Bundesland als besonderes Anliegen. Derzeitige Schwerpunkte in 7
Forschung und Lehre bilden die vergleichende Tourismusgeschichte europäischer Re‐
gionen, die Transformationsgeschichte peripherer Regionen, die historische Entwick‐
lung von Stadt‐Hinterland‐Beziehungen sowie die topografische Wissensgeschichte. D.
Fachdidaktik (Lehramt) Im Rahmen des Lehramtsstudiums Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung ist auch eine fachdidaktische Ausbildung zu absolvieren. Dazu kommt eine allgemeine pädagogische Ausbildung an der „School of Education“ und das Schulpraktikum, das eine ca. 4‐wöchige Einführungsphase in einem der beiden Unterrichtsfächer und je eine Übungsphase von gleicher Dauer in den beiden Fächern beinhaltet. Die fachdidaktische Ausbildung im Fach Geschichte, Sozialkunde und Politische Bil‐
dung strebt u.a. die Vermittlung folgender Kenntnisse und Fähigkeiten an:  Fähigkeit zur Realisierung der Unterrichtsprinzipien im Geschichtsunterricht, ins‐
besondere jenes der politischen Bildung. Politische Bildung wird an den österrei‐
chischen Allgemeinbildenden Höheren Schulen im Fächerverbund mit Geschichte unterrichtet, so dass die Anteile der Politischen Bildung im universitären Curricu‐
lum im Steigen begriffen sind.  Kritische Orientierung in aktuellen Fragen des fachdidaktischen Diskurses  Handlungskompetenz beim Einsatz fachspezifischer Medien im Geschichtsunter‐
richt  Anwendung verschiedener Verfahrensweisen im Geschichtsunterricht wie z.B. Chronologie, Längs‐ Querschnitt, strukturierendes und exemplarisches Verfahren etc.  Fähigkeit zur Planung, Durchführung und Evaluation von Projekten im Geschichts‐
unterricht; Kompetenz bei der Kooperation im fächerübergreifenden Unterricht Im Bachelor‐ und Masterstudium Lehramt Geschichte gibt es folgende fachdidakti‐
sche Lehrveranstaltungen: VO Einführung in die Fachdidaktik, PS Grundlagen der Fachdidaktik, SE Fachdidaktik, KO Epochen der Geschichte – fachdidaktische Umset‐
zung, KO Räume und Dimensionen der Geschichte – fachdidaktische Umsetzung, im Bereich Politischen Bildung ein SE und zwei VO. Zusätzlich zur fachdidaktischen Ausbildung muss die allgemeine pädagogische Ausbil‐
dung und die schulpraktische Ausbildung absolviert werden. Informationen dazu fin‐
den Sie auf der Homepage der „School of Education“. Sie ist für alle Fragen der allge‐
mein pädagogischen und der schulpraktischen Ausbildung Ihr erster Ansprechpartner – http://www.uni‐salzburg.at/soe. 8
E.
Studienangebot am Fachbereich Geschichte Am Fachbereich Geschichte können derzeit folgende Studien begonnen werden: Fachwissenschaft: Bachelorstudium Geschichte 180 ECTS
6 Semester Masterstudium Geschichte 120 ECTS
4 Semester Lehramtsstudium (kombinationspflichtig mit anderem Fach): Bachelorstudium Lehramt 100 ECTS aus Geschichte
8 Semester Masterstudium Lehramt 20 ECTS aus Geschichte
4 Semester Doktoratsstudium (mit einer Dissertation aus dem Bereich Geschichte): Doktoratsstudium Philosophie 180 ECTS
6 Semester Für Fragen im Hinblick auf das Doktoratsstudium wenden Sie sich bitte an die Curricu‐
larkommission für das Doktoratsstudium an der Kultur‐ und Gesellschaftswissen‐
schaftlichen Fakultät, weitere Informationen finden Sie hier: http://www.uni‐
salzburg.at/index.php?id=32012.  Alle aktuellen und auslaufenden Curricula finden Sie unter http://www.uni‐
salzburg.at/index.php?id=23288. 9
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Allgemein pädagogische Ausbildung Lehramt Bachelor 13
2. Studienaufbau und Lehrveranstaltungen A.
Basismodul Bachelor Das Basismodul stellt die Voraussetzung für den Besuch der Proseminare aus den Kernfächern (vgl. § 5) dar. Es wird daher empfohlen, das gesamte Basismodul im ers‐
ten Studiensemester zu absolvieren. Im BA‐Studium besteht das Basismodul aus folgenden Lehrveranstaltungen: ‐
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StEOP‐Vorlesung Einführung in das Studium der Geschichte StEOP‐Vorlesung Einführung in die Geschichte aus einem der Kernfächer KO Übungen zum wissenschaftlichen Arbeiten KO Klassische Arbeitstechniken KO Neue Medien und Arbeitstechniken Im B.Ed.‐Studium besteht das Basismodul aus diesen Lehrveranstaltungen: ‐
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StEOP‐Vorlesung Einführung in das Studium der Geschichte VO Einführung in die Fachdidaktik KO Übungen zum wissenschaftlichen Arbeiten KO Klassische Arbeitstechniken KO Neue Medien und Arbeitstechniken Wozu eine Studieneingangsphase? Eine Studieneingangs‐ und Orientierungsphase (StEOP) soll den Studierenden den Übergang in das Studium erleichtern und versucht, sie in das wissenschaftliche Fach Geschichte einzuführen. Die Studierenden bekommen dabei einen ersten Einblick in den Aufbau des Studiums, in den Wissenschaftsbetrieb und werden auf die berufli‐
chen Perspektiven nach dem Abschluss des Studiums aufmerksam gemacht. Jede der zwei Einführungsvorlesungen und jedes der drei Einführungskonversatorien hat dabei einen ganz bestimmten Schwerpunkt. Die StEOP‐Vorlesungen, die Fachdidaktik‐Vorlesung und die Konversatorien des Ba‐
sismoduls werden jedes Semester angeboten und müssen positiv absolviert werden, da erst der Abschluss des Basismoduls die Voraussetzung für den Besuch der Prose‐
minare der Kernfächer darstellt. 14
A.1. Die Studieneingangs‐ und Orientierungsphase (StEOP) Im fachwissenschaftlichen Studium setzt sich die StEOP aus den beiden Vorlesungen „Einführung in das Studium der Geschichte“ und „Einführung in die Geschichte aus einem der Kernfächer“ (zusammen: a) Die Vorlesung „Einführung in das Studium der Geschichte“ bietet den Studieren‐
den erste Einblicke in das Fach Geschichte sowie eine erste Orientierung am Fachbe‐
reich Geschichte. Die Vorstellung der Universität als Forschungs‐ und Sozialraum soll den Übergang von der Schule zur Universität erleichtern. Den StudienanfängerInnen sollen ihr eigenes Geschichtsvorverständnis sowie die Spezifik des Geschichtsdenkens bewusst gemacht werden. Darüber hinaus wird ein erster Einblick in die wissenschaft‐
liche Literatur zu Theorien, Methoden und Paradigmen in der Geschichtswissenschaft gegeben. b) Die Vorlesung „Einführung in die Geschichte / aus einem der Kernfächer“ soll am Beispiel eines Kernfaches Basiswissen vermitteln, zentrale Fragestellungen und The‐
menfelder erörtern und zum Verstehen historischer Entwicklungen und Strukturen beitragen.  Im Lehramtsstudium ist nur die StEOP‐VO „Einführung in das Studium der Ge‐
schichte“ zu absolvieren. Die erfolgreiche Absolvierung der StEOP ist Voraussetzung für die Absolvierung wei‐
terer Lehrveranstaltungen des Studiums der Geschichte an der Universität Salzburg, also auch der Einführungskonversatorien. Es wird deshalb dringend empfohlen, diese beiden Vorlesungen so früh wie möglich abzuschließen. A.2. Methodische Grundlagen der Geschichtswissenschaft Folgende Konversatorien sind Bestandteil der „methodische Grundlagen der Ge‐
schichtswissenschaft“: a) KO Übungen zum wissenschaftlichen Arbeiten b) KO Klassische Arbeitstechniken in der Geschichtswissenschaft c) KO Neue Medien und neue Arbeitstechniken in der Geschichtswissenschaft ad a) Übungen zum wissenschaftlichen Arbeiten Teilnahme: Die Anmeldung erfolgt elektronisch über PLUSonline. Eine beschränkte TeilnehmerInnenzahl von 20‐24 TeilnehmerInnen ist vorgesehen. Voraussetzung ist 15
der positive Abschluss der beiden StEOP‐Vorlesungen. Es bestehen keine inhaltlichen Voraussetzungen. Inhalt: In diesem Konversatorium werden die Grundkenntnisse für das Verfassen von wissenschaftlichen Arbeiten vermittelt. Dies soll den Übergang von der Schule zur Universität erleichtern. Anforderungen: Das Konversatorium stellt eine prüfungsimmanente Lehrveranstal‐
tung dar, das heißt es besteht Anwesenheitspflicht (dabei müssen 70‐90% der Unter‐
richtseinheiten absolviert werden). Die ständige Mitarbeit ist erforderlich, sei es mündlich oder schriftlich. Dem LV‐Leiter/der LV‐Leiterin steht es frei Aufgabenstel‐
lungen zu wählen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Grundlagen des Wissen‐
schaftlichen Arbeitens vermittelt werden. Es ist weiters darauf zu achten, dass sich das Konversatorium nicht mit den Inhalten anderer Einführungsveranstaltungen überschneidet. Abschluss: Die ständige Mitarbeit der Studierenden ist gefordert und muss in einem Abschlussgespräch am Ende des Semesters reflektiert werden. Das Konversatorium muss positiv abgeschlossen werden, damit Proseminare der Kernfächer besucht wer‐
den können. Alle Studierenden, die sich nach der Eingangsphase der Lehrveranstal‐
tung (die ersten drei Wochen) nicht abgemeldet und die geforderten Leistungen nicht zeitgemäß erbracht haben, sind mit „Nicht genügend“ zu beurteilen. Davon kann nur abgesehen werden, wenn zwingende nachvollziehbare Gründe, z.B. eine längere Krankheit, dazu führten, dass das Konversatorium nicht abgeschlossen werden konn‐
te. Die Hausübungen sowie die Mitarbeit während des Konversatoriums müssen nach Abgabe der Arbeiten in einem Abschlussgespräch reflektiert werden. ECTS‐Punkte: Der positive Abschluss wird im Rahmen der Bachelorstudien mit 3 ECTS‐
Punkten angerechnet. ad b) KO Klassische Arbeitstechniken in der Geschichtswissenschaft Teilnahme: wie bei „Übungen zum wissenschaftlichen Arbeiten“. Inhalt: Dieses Konversatorium bietet den Studierenden in erster Linie einen ersten Einblick in den kritischen Umgang mit schriftlichen, bildlichen und dinglichen Quellen aus dem Mittelalter und aus der Neuzeit, mit einem Ausblick auf die Zeitgeschichte. Anforderungen: Das Konversatorium stellt eine prüfungsimmanente Lehrveranstal‐
tung dar, das heißt es besteht Anwesenheitspflicht (vgl. oben). Die ständige Mitarbeit ist erforderlich, sei es mündlich oder schriftlich. Es ist zu beachten, dass der Schwer‐
punkt des Konversatoriums auf den Umgang mit historischen Quellen liegt. Weiters 16
ist im Rahmen dieses Konversatoriums eine Exkursion in ein Archiv anzubieten, um den Studierenden einen Einblick in Struktur und Systematik eines solchen zu ermögli‐
chen. Es ist außerdem darauf zu achten, dass sich das Konversatorium nicht mit den Inhalten anderer Einführungsveranstaltungen überschneidet. Abschluss: wie bei „Übungen zum wissenschaftlichen Arbeiten“. ECTS‐Punkte: Der positive Abschluss wird im Rahmen der Bachelorstudien mit 3 ECTS‐
Punkten angerechnet. ad c) KO Neue Medien und Arbeitstechniken in der Geschichtswissenschaft Teilnahme: Die Anmeldung erfolgt elektronisch über PLUSonline. Eine beschränkte TeilnehmerInnenzahl von 15‐18 TeilnehmerInnen ist vorgesehen. Voraussetzung ist der positive Abschluss der beiden StEOP‐Vorlesungen. Es bestehen keine inhaltlichen Voraussetzungen. Inhalt: Dieses Konversatorium gibt eine Einführung in die Möglichkeiten, die die neu‐
en Medien für die Geschichtsforschung bieten: im Bereich der elektronischen Daten‐
gewinnung und der computergestützten Verarbeitung von Quellen, im Bereich der Präsentation der Ergebnisse historischer Forschung mittels elektronischer Medien und der Anwendung audiovisueller Medien in der historischen Forschung. Die Refle‐
xion der Möglichkeiten und Grenzen der einzelnen Medien und die kritische Einschät‐
zung nehmen einen wichtigen Stellenwert ein. Anforderungen: Das Konversatorium stellt eine prüfungsimmanente Lehrveranstal‐
tung dar, das heißt es besteht Anwesenheitspflicht (vgl. oben). Die ständige Mitarbeit ist erforderlich, sei es mündlich oder schriftlich. Das Konversatorium soll dabei com‐
putergestützt angeboten werden und zwar in der Form, dass es dem Studium zum Vorteil gereicht und zum kritischen Umgang mit den neuen Medien anregt. Auch die Beschäftigung mit der Literaturrecherche ist in das Anforderungsprofil dieses Konver‐
satoriums verankert. Abschluss: wie bei „Übungen zum wissenschaftlichen Arbeiten“. ECTS‐Punkte: Der positive Abschluss wird im Rahmen der Bachelorstudien mit 3 ECTS‐
Punkten angerechnet. 17
B.
Die Vorlesungen Am Fachbereich Geschichte der Universität Salzburg werden im Rahmen der Kernfä‐
cher verschiedene Vorlesungen angeboten. Teilnahme: Die Anmeldung erfolgt elektronisch über PLUSonline und wird dringend empfohlen. Zur Prüfung ist eine Anmeldung über PLUSonline zusätzlich und verpflich‐
tend erforderlich. Eine beschränkte TeilnehmerInnenzahl ist nicht vorgesehen. Es be‐
stehen, außer über PLUSonline angekündigt, keine inhaltlichen Voraussetzungen. Inhalt: Eine Vorlesung soll grundlegendes Wissen vermitteln, sie führt die Studieren‐
den in ein größeres Teilgebiet eines Kernfaches ein und konfrontiert sie mit unter‐
schiedlichen Lehrmeinungen und Forschungsmethoden. Die Vorlesungen können durchaus auch enger gefasste Teilgebiete der Kernfächer zum Inhalt haben und auf Ergebnisse aktueller Forschung Bezug nehmen, dies ist dem/der jeweiligen Lehrver‐
anstaltungsleiter/in überlassen. Anforderungen: Der/die Lehrende trägt vor, wobei die Wahl der Präsentationstechnik dem Leiter/der Leiterin vorbehalten ist. Eine Vorlesung kann durchaus die Möglich‐
keit zur Diskussion bieten, allerdings ist die mündliche Mitarbeit nicht Gegenstand der Bewertung. In den seltensten Fällen wird ein Skriptum erstellt, auch dies liegt an der didaktischen Vorgehensweise des/der Lehrveranstaltungsleiters/in. Mitunter werden begleitend zu Vorlesungen Literaturhinweise oder Kopien ausgegeben oder Materialien über einen Elearning‐Kurs zur Verfügung gestellt. Abschluss: Die Lehrveranstaltung wird am Ende des Semesters durch eine schriftliche oder mündliche Prüfung abgeschlossen. Dabei müssen drei Prüfungstermine angebo‐
ten werden. Es besteht in Vorlesungen keine Anwesenheitspflicht. Zur Bewältigung des Prüfungsstoffes wird dringend angeraten eine Mitschrift anzulegen. ECTS‐Punkte: Der positive Abschluss wird im Rahmen der Bachelor‐ und Masterstu‐
dien mit 3 ECTS‐Punkten angerechnet.  Eine spezielle Form der Vorlesung stellt die Ringvorlesung dar. Hierbei kom‐
men ExpertInnen diverser Fachrichtungen und unterschiedlicher Universitäten an den Fachbereich, um eine wissenschaftliche Problematik bzw. eine wissen‐
schaftliche Fragestellung interdisziplinär zu behandeln. 18
C.
Die Proseminare aus den Kernfächern Am Fachbereich Geschichte der Universität Salzburg werden im Rahmen der Kernfä‐
cher Proseminare angeboten. In welchen Fächern Proseminare verpflichtend oder wahlweise besucht werden müssen, hängt vom jeweiligen Studienplan (Curriculum) ab. Teilnahme: Die Anmeldung ist nur für Studierende des Bachelor‐ und Lehramtsstudi‐
ums, nicht für jene des Masterstudiums möglich. Sie erfolgt elektronisch über PLUS‐
online. Eine beschränkte TeilnehmerInnenzahl von 20‐24 TeilnehmerInnen ist vorge‐
sehen. Der positive Abschluss des Basismoduls stellt die Voraussetzung für den Be‐
such eines Kernfachproseminars dar. Studierende aus Nachbardisziplinen können prinzipiell Proseminare am FB Geschichte besuchen, sofern sie die nötigen inhaltli‐
chen Voraussetzungen erfüllen. Eine Absprache mit der LV‐Leitung ist dabei erforder‐
lich. Studierende des Faches Geschichte sind bei der Anmeldung jedoch unbedingt vorzuziehen. Inhalt: Proseminare sind als Vorstufe zu den Seminaren anzusehen und haben die Anwendung und das Einüben der in der Studieneingangsphase erworbenen methodi‐
schen Kompetenz zum Inhalt. Die Proseminare sind thematisch klar ausgerichtet, wo‐
bei es dem/der jeweiligen Leiter/in vorbehalten ist, wie weit das Thema gespannt werden soll. Im Gegensatz zu einer Vorlesung wird jedoch kein genereller Überblick geboten, sondern man beschäftigt sich zu einer speziellen historischen Thematik mit Hilfe verschiedener Fragestellungen. Anforderungen: Das Proseminar stellt eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung dar, das heißt es besteht Anwesenheitspflicht (vgl. oben). Die ständige Mitarbeit ist erforderlich, sei es mündlich oder schriftlich. Im Rahmen des Proseminars werden den Studierenden vom Lehrveranstaltungsleiter bzw. der Lehrveranstaltungsleiterin diverse Aufgabenstellungen zur Bearbeitung gegeben. Die Diskussion vorgegebener themenbezogener und auch theoretisch‐methodischer Lektüre ist Teil eines jeden Proseminars. Themenbezogenes Bibliografieren, die Rezension einer themenbezoge‐
nen Publikation und das Bekanntmachen mit spezifischen Quellenbeständen, sowie die mit der vorgegebenen Thematik verbundenen Hilfsmittel der Geschichtswissen‐
schaft müssen in das Proseminar in adäquater Form einfließen. Im Laufe des Proseminars muss von den Studierenden ein eigenes Thema gewählt, ein Konzept mit Literatur dazu erarbeitet und ein mündlicher Einblick in die gewählte Thematik in Form eines Kurzreferates von ca. 20 Minuten und 10 Minuten Diskussion gewährt werden. 19
Abschluss: Die ständige Mitarbeit der Studierenden während des gesamten Prosemi‐
nars ist erforderlich. Die Proseminararbeit umfasst auf ca. 15‐20 Seiten die Resultate zu der vom Studierenden eigenständig gewählten wissenschaftlichen Fragestellung. Dabei soll die Länge der Arbeit weder über‐ noch unterschritten werden. Sie ist in 12‐
Punkt‐Schrift und 1½‐zeilig zu verfassen und ist bis zum 30. September für das Som‐
mersemester und zum 31. März für das Wintersemester abzugeben. Die Termine sind von Seiten der Lehrenden den Studierenden mitzuteilen. Die Abgabe der Proseminararbeit erfolgt entweder in ausgedruckter Form oder digi‐
tal (Worddokument, PDF‐Datei), was jedoch dem/der LV‐LeiterIn überlassen ist. Emp‐
fohlen wird eine Abgabe als „Safe‐Assignment“ in der Lernplattform Blackboard. Eine eidesstattliche Erklärung bezüglich des korrekten Zitierens ist verpflichtend beizule‐
gen. Das Formular finden Sie unter: http://www.uni‐salzburg.at/index.php?id=23306. Alle Studierenden, die sich nach der Eingangsphase der Lehrveranstaltung (die ersten drei Wochen) nicht abgemeldet und die geforderten Leistungen nicht zeitgemäß er‐
bracht haben, sind mit „Nicht genügend“ zu beurteilen. Davon kann nur abgesehen werden, wenn zwingende nachvollziehbare Gründe, z.B. eine längere Krankheit, dazu führten, dass das Proseminar nicht abgeschlossen werden konnte. Die Proseminararbeit und die Mitarbeit während des Proseminars müssen nach Ab‐
gabe der Arbeit in einem Abschlussgespräch reflektiert werden, auch kann ein Feed‐
back in schriftlicher Form erfolgen. ECTS‐Punkte: Der positive Abschluss wird im Rahmen der Bachelorstudien mit 5 ECTS‐
Punkten angerechnet. D. Die Seminare aus den Kernfächern Am Fachbereich Geschichte der Universität Salzburg werden im Rahmen der Kernfä‐
cher Seminare angeboten. Teilnahme: Die Anmeldung erfolgt elektronisch über PLUSonline. Eine beschränkte TeilnehmerInnenzahl von 15‐18 TeilnehmerInnen ist vorgesehen. Die Absolvierung der Kernfachproseminare stellt die Voraussetzung zum Besuch der Seminare dar. Be‐
achten Sie dazu die genauen Bestimmungen in den jeweiligen Curricula. Studierende aus Nachbardisziplinen können prinzipiell Seminare am FB Geschichte besuchen, so‐
fern sie die nötigen inhaltlichen Voraussetzungen erfüllen. Eine Absprache mit der LV‐
Leitung ist dabei erforderlich. Studierende des Faches Geschichte sind bei Platzprob‐
lemen jedoch unbedingt vorzuziehen. 20
Inhalt: Das Seminar baut auf den in den Proseminaren erworbenen Fähigkeiten auf und soll in wissenschaftlich qualifizierter Weise Beiträge zu einem speziellen Thema des jeweiligen Kernfaches in schriftlicher und mündlicher Form leisten und diese zur Diskussion stellen. Nach einer Vorlaufphase, die die Einführung der Thematik zum Zweck hat, soll in die Arbeitsphase getreten werden, das heißt, der gemeinsam erar‐
beitete Wissensstand soll durch die Festlegung von individuellen Seminararbeitsthe‐
men in der Praxis angewandt werden. Das Seminar bietet die Gelegenheit, wissen‐
schaftliches Arbeiten in Hinblick auf die Diplom‐, Bachelor‐ oder Masterarbeit vertieft einzuüben, das Gelernte kritisch zu hinterfragen und das selbst Erarbeitete zu reflek‐
tieren. Anforderungen: Das Seminar stellt eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung dar, das heißt es besteht Anwesenheitspflicht (vgl. oben). Die ständige Mitarbeit ist erfor‐
derlich, sei es mündlich oder schriftlich. Im Rahmen des Seminars werden den Studie‐
renden vom Lehrveranstaltungsleiter bzw. der Lehrveranstaltungsleiterin diverse Aufgabenstellungen zur Bearbeitung gegeben. Die Übernahme kommunikativer Auf‐
gaben durch die Studierenden wie etwa die Leitung der Diskussion, Vorstellung von Rezensionen etc. stellen eine wichtige didaktische Maßnahme innerhalb der Semina‐
re dar, da die Eigenständigkeit der Studierenden in allen Bereichen gefördert und ge‐
fordert werden muss. Die selbstständige Erarbeitung eines Seminarthemas von Kon‐
zept bis Fertigstellung stellt die Hauptaufgabe des Seminars dar und hat dementspre‐
chend Einfluss auf die Notengebung. Konzepte und erste Ergebnisse müssen in der Seminarphase vorgestellt werden, dabei gibt es eine Zeitvorgabe von 30 Minuten und 15 Minuten Diskussion. Abschluss: Die ständige Mitarbeit der Studierenden während des gesamten Seminars ist erforderlich. Die Seminararbeit umfasst auf ca. 25 Seiten die Resultate zu der vom Studierenden eigenständig gewählten wissenschaftlichen Fragestellung. Dabei soll die Länge der Arbeit weder unter noch wesentlich überschritten werden. Sie ist in 12‐
Punkt‐Schrift und 1½‐zeilig zu verfassen und ist bis zum 30. September für das Som‐
mersemester und zum 31. März für das Wintersemester abzugeben. Die Termine sind von Seiten der Lehrenden den Studierenden mitzuteilen. Die Abgabe der Seminarar‐
beit erfolgt entweder in ausgedruckter Form oder digital (Worddokument, PDF‐
Datei), was jedoch dem/der LV‐LeiterIn überlassen ist. Empfohlen wird eine Abgabe als „Safe‐Assignment“ in der Lernplattform Blackboard. Eine eidesstattliche Erklärung bezüglich des korrekten Zitierens ist verpflichtend beizulegen. Das Formular finden Sie auf der Geschichte‐Homepage (vgl. oben). Alle Studierenden, die sich nach der Eingangsphase der Lehrveranstaltung (die ersten drei Wochen) nicht abgemeldet und die geforderten Leistungen nicht zeitgemäß er‐
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bracht haben, sind mit „Nicht genügend“ zu beurteilen. Davon kann nur abgesehen werden, wenn zwingende nachvollziehbare Gründe, z.B. eine längere Krankheit, dazu führten, dass das Seminar nicht abgeschlossen werden konnte. Die Seminararbeit und die Mitarbeit während des Seminars müssen nach Abgabe der Arbeit in einem Abschlussgespräch reflektiert werden, auch kann ein Feedback in schriftlicher Form erfolgen. ECTS‐Punkte: Der positive Abschluss wird im Rahmen der Bachelor‐ und Masterstu‐
dien mit 6 ECTS‐Punkten angerechnet. E.
Die Forschungsseminare Teilnahme: Die Anmeldung erfolgt elektronisch über PLUSonline. Eine beschränkte TeilnehmerInnenzahl von 15 TeilnehmerInnen ist vorgesehen. Forschungsseminare dürfen nur von Studierenden des Master‐ bzw. Doktoratsstudiums besucht werden. Studierende aus Nachbardisziplinen können prinzipiell Seminare am FB Geschichte besuchen, sofern sie die nötigen inhaltlichen Voraussetzungen erfüllen. Eine Abspra‐
che mit der LV‐Leitung ist dabei erforderlich. Studierende des Faches Geschichte sind bei Platzproblemen jedoch unbedingt vorzuziehen. Inhalt: Forschungsseminare sind Lehrveranstaltungen für Studierende im Masterstu‐
dium, die einen besonders engen Bezug zur Forschung aufweisen. Lehrende und Ler‐
nende erschließen gemeinsam wissenschaftliches Neuland. Im Mittelpunkt steht die Durchführung eines Forschungsprojekts, das heißt, es wird zu einem konkreten The‐
ma geforscht. Es werden Quellen erschlossen, Fragestellungen und Thesen entwickelt sowie aktuelle Theorien und Methoden diskutiert, mit denen das Vorhaben durchge‐
führt wird. Anforderungen: Das Seminar stellt eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung dar, das heißt es besteht Anwesenheitspflicht (vgl. oben). Die ständige Mitarbeit ist erfor‐
derlich, sei es mündlich oder schriftlich. Im Rahmen des Seminars werden den Studie‐
renden vom Lehrveranstaltungsleiter bzw. der Lehrveranstaltungsleiterin diverse Aufgabenstellungen zur Bearbeitung gegeben. Die Übernahme kommunikativer Auf‐
gaben durch die Studierenden stellen eine wichtige didaktische Maßnahme innerhalb der Seminare dar, da die Eigenständigkeit der Studierenden in allen Bereichen geför‐
dert und gefordert werden muss. Abschluss: Analog zum Seminar (vgl. oben). Die TeilnehmerInnen halten die Ergebnis‐
se ihrer Forschungen schriftlich in einer eigenständigen wissenschaftlichen Studie fest, deren Veröffentlichung anzustreben ist. 22
Das Seminar kann auch als Basis für die Masterarbeit dienen. Gegenstand des Semi‐
nars kann ferner die Ausarbeitung eines Projektantrags sein (inkl. Arbeitsplan, Finan‐
zierungsplan, Subventionsmöglichkeiten, Positionierung in der internationalen For‐
schungsdebatte usw.), der bei einer Förderinstitution eingereicht werden soll. For‐
schungsseminare können sich über ein oder zwei Semester erstrecken (für einen Ab‐
schluss müssen beide Teile absolviert werden). ECTS‐Punkte: Der positive Abschluss wird bei 2 Semesterwochenstunden Präsenzzeit im Rahmen des Masterstudiums mit 6 ECTS‐Punkten angerechnet, bei 4 Semesterwo‐
chenstunden mit 12 ECTS. F.
Die Exkursion Am Fachbereich Geschichte muss im Rahmen der Bachelorstudien (Fachwissenschaft und Lehramt) verpflichtend an einer Exkursion teilgenommen werden. Sinn und Zweck dieser Exkursionen besteht darin, einen eigenen Zugang zum Fach Geschichte zu erarbeiten, dabei soll die räumliche Dimension von Geschichte bzw. der Umgang mit Geschichte vor Ort im Fokus der Exkursionen stehen. Teilnahme: Es steht der LV‐Leitung zu über die Größe der TeilnehmerInnenzahl zu entscheiden, wobei ein Richtwert zwischen 20 und 40 TeilnehmerInnen besteht. Stu‐
dierende aus anderen Fächern können an den Exkursionen teilnehmen, wobei dies nach Maßgabe des Platzangebotes erfolgt. Exkursionen werden frühzeitig per Plakat, auf unserer Homepage sowie auf den Ka‐
nälen der STV angekündigt (samt Programm und geplanten Kosten). Die Anmeldung ist dann ab einem Stichtag/Uhrzeit mit einer genauen Frist möglich sein (entweder persönlich in einem Sekretariat, per Email oder in PLUS‐Online). Abgehend vom übli‐
chen first come‐first served‐Prinzip wird die Reihung der Studierenden nach folgen‐
den Kriterien vorgenommen. Priorität haben Studierende, die 1. noch eine Exkursion als Pflicht‐LV benötigen, 2. fortgeschrittene Studierende für den Studienabschluss, 3. Studierende, die noch nie an einer Exkursion teilgenommen haben. Ansonsten gilt der Zeitpunkt der Anmeldung. Studierende haben die oben genannten Kriterien von sich aus nachzuweisen, Inhalt: Im Sommersemester werden in der Regel eine große Exkursion (4‐stündige mit 6 ECTS‐Punkten) und zwei kleine Exkursionen (2‐stündige 3 ECTS‐Punkten) angebo‐
ten. Im Wintersemester finden normalerweise nur vereinzelt Exkursionen statt. Dabei 23
ist im Besonderen zu beachten, dass die Exkursionen eine finanziell erschwingliche Möglichkeit darstellen, um sich vor Ort mit den speziellen historischen Thematiken intensiv auseinanderzusetzen. Anforderungen: Eine begleitende Lehrveranstaltung zur Exkursion wird allen Lehren‐
den dringend angeraten, um im Vorfeld die historische Thematik bereits aufzuarbei‐
ten bzw. in sie einzuführen. Für die Teilnahme an den Exkursionen ist der Besuch die‐
ser begleitenden Lehrveranstaltungen nicht verpflichtend, aber erwünscht. Im Rahmen der Exkursion muss die Pflichtlektüre gelesen werden, um durch die Aus‐
einandersetzung mit den vorgegebenen Texten eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der vorliegenden Thematik zu gewährleisten. Weiters muss ein Referat von je‐
dem/jeder TeilnehmerIn schriftlich ausgearbeitet, vorgetragen und mit einem Hand‐
out vervollständigt werden. Es steht den Lehrenden frei, auch andere Leistungsnach‐
weise (schriftliche Arbeiten) zu verlangen. Vor der Exkursion muss eine verpflichtende Vorbesprechung abgehalten und besucht werden, damit auf Details des Inhalts und der Reise als solche eingegangen werden können. Abschluss: Der Besuch und die aktive Teilnahme an der Vorbereitungsphase, der Vor‐
trag des Referats (ca. 15‐30 Minuten), die schriftliche Anfertigung des Referats, die Erstellung eines Handouts, die Abfassung einer kurzen schriftlichen Arbeit und die aktive Teilnahme an Diskussionen führen zum Abschluss dieser Lehrveranstaltung. ECTS‐Punkte: Der positive Abschluss wird im Rahmen der Bachelorstudien mit 3‐6 ECTS‐Punkten angerechnet. G.
Das Konversatorium Am Fachbereich Geschichte werden im Rahmen der Bachelor‐ und Masterstudien Konversatorien aus den verschiedenen Kernfächern angeboten. Teilnahme: Die Anmeldung erfolgt elektronisch über PLUSonline. Eine beschränkte TeilnehmerInnenzahl von 15‐18 TeilnehmerInnen ist vorgesehen. Studierende aus Nachbardisziplinen können prinzipiell Konversatorien am FB Geschichte besuchen, sofern sie die nötigen inhaltlichen Voraussetzungen erfüllen. Eine Absprache mit der LV‐Leitung ist dabei erforderlich. Studierende des Faches Geschichte sind bei der An‐
meldung jedoch unbedingt vorzuziehen. Inhalt: Konversatorien beschäftigten sich in der Regel mit berufsorientierten und for‐
schungspraktischen Thematiken der Geschichtswissenschaft und des Geschichtsstu‐
diums. Berufsorientierte Lehrveranstaltungen dienen dazu, den Studierenden einen 24
fokussierten Einblick in die Arbeitstechniken eines Historikers/einer Historikerin zu bieten und damit eine Hilfestellung für den Eintritt in das Berufsleben zu leisten. Die Abhaltung eines Konversatoriums kann nach unterschiedlichen Kriterien erfolgen, wobei vor allem auf mündliche Mitarbeit und Teamarbeit gesetzt werden. Auch die Diskussion von Teilbereichen der Kernfächer, insbesondere der dazu vorliegenden Fachliteratur, bildet einen integrativen Inhalt von Konversatorien. Der Besuch des Konversatoriums „Wissenschaftliches Schreiben im Studium“ stellt im Gegensatz zu den anderen Konversatorien, die frei gewählt werden können, ein für das Bachelorstudium Fachwissenschaft verpflichtendes Konversatorium dar, welches den Studierenden die Regeln des wissenschaftlichen Schreibens näher bringen soll. Dabei sollen in Kleingruppen Sprachanalysen an wissenschaftlich‐historischen Texten durchgeführt werden, um unterschiedliche Sprachstile und AdressatInnengruppen herauszuarbeiten, aber auch selbst die Anwendung unterschiedlicher Sprachformen für den jeweiligen Anlass trainiert werden. Anforderungen: Das Konversatorium stellt eine prüfungsimmanente Lehrveranstal‐
tung dar, das heißt es besteht Anwesenheitspflicht (vgl. oben). Die aktive mündliche Mitarbeit z.B. in Form von Diskussionen, stellt einen der Hauptteile der Anforderun‐
gen durch die Konversatorien dar. In der Regel werden von der Lehrveranstaltungslei‐
tung auch kleinere schriftliche Aufgaben zu bestimmten Thematiken vergeben. Bezüglich des Konversatoriums „Wissenschaftliches Schreiben im Studium“ stellt die schriftliche Mitarbeit ebenfalls einen wichtigen Teil der Anforderungen dar. Die Hausübungen werden dabei als Training im Verfassen unterschiedlicher wissen‐
schaftsrelevanter Textsorten angesehen. Zwei Essays als Rezensi‐
on/Zusammenfassung von wissenschaftlichen Texten, ein Handout zu einem vorge‐
gebenen Thema bzw. zur Zusammenfassung eines wissenschaftlichen Textes, zwei Pressetexte, z.B. zu einer neu erschienenen Publikation oder über eine Ausstellung wären dabei von Vorteil. Abschluss: Die ständige mündliche und schriftliche Mitarbeit der Studierenden wäh‐
rend des gesamten Konversatoriums ist erforderlich. Alle Studierende, die sich nach der Eingangsphase der Lehrveranstaltung (die ersten drei Wochen) nicht abgemeldet und die geforderten Leistungen nicht zeitgemäß erbracht haben, sind mit „Nicht ge‐
nügend“ zu beurteilen. Davon kann nur abgesehen werden, wenn zwingende nach‐
vollziehbare Gründe, z.B. eine längere Krankheit, dazu führten, dass das Konversato‐
rium nicht abgeschlossen werden konnte. ECTS‐Punkte: Der positive Abschluss wird im Rahmen der Bachelor‐ und Masterstu‐
dien mit jeweils 3 ECTS‐Punkten angerechnet. 25
H. Die Vorlesung mit Konversatorium Am Fachbereich Geschichte wird im Rahmen der Bachelorstudien die Vorlesung mit Konversatorium „Allgemeine Theorien der Geschichtswissenschaft“ angeboten. Teilnahme: Die Anmeldung erfolgt elektronisch über PLUSonline. Eine beschränkte TeilnehmerInnenzahl von 30‐36 TeilnehmerInnen ist vorgesehen. Studierende aus Nachbardisziplinen können prinzipiell Konversatorien am FB Geschichte besuchen, sofern sie die nötigen inhaltlichen Voraussetzungen erfüllen. Eine Absprache mit der LV‐Leitung ist dabei erforderlich. Studierende des Faches Geschichte sind bei der An‐
meldung jedoch unbedingt vorzuziehen. Inhalt: Diese Lehrveranstaltung vermittelt grundlegendes Wissen im Bereich der Wis‐
senschaftstheorie. Sie bietet erstens einen historischen Überblick über maßgebliche Theorien der Geschichtswissenschaft sowie zweitens eine Übersicht über den aktuel‐
len Stand der Theoriediskussion in wichtigen Teildisziplinen, insbesondere in der Poli‐
tik‐, der Sozial‐ und Wirtschafts‐, der Kultur‐ und der Ideengeschichte. In den Blick kommen dabei die grundlegenden Fragen von Geschichtstheorie wie z. B. die Prob‐
leme der Konstruktion historischer Wirklichkeit, die Spielarten historischer Erklärung, die Problematik der Werturteilsfreiheit oder das Verhältnis von „großer Persönlich‐
keit“ und „Strukturen“, von Geschichte und Sozialwissenschaften. Anforderungen: Die Lehrveranstaltung setzt sich aus Teilen mit Vorlesungscharakter und aus prüfungsimmanenten Elementen zusammen. Es besteht Anwesenheitspflicht (vgl. oben). Ständige Mitarbeit ist erforderlich, sei es mündlich und/oder schriftlich. Abschluss: Alle Studierende, die sich nach der Eingangsphase der Lehrveranstaltung (die ersten drei Wochen) nicht abgemeldet und die geforderten Leistungen nicht zeitgemäß erbracht haben, sind mit „Nicht genügend“ zu beurteilen. Davon kann nur abgesehen werden, wenn zwingende nachvollziehbare Gründe, z.B. eine längere Krankheit, dazu führten, dass das Konversatorium nicht abgeschlossen werden konn‐
te. ECTS‐Punkte: Der positive Abschluss wird im Rahmen der Bachelorstudien mit 4 ECTS‐
Punkten angerechnet. 26
I. Die (freien) Wahlfächer/Erweiterungsfächer Am Fachbereich Geschichte sind im Rahmen des Studiums eine bestimmte Anzahl von ECTS‐Punkten im Bereich der (freien) Wahlfächer zu absolvieren. Im Bereich Fachwissenschaft sind dies 35 ECTS‐Punkte (BA) bzw. 15 ECTS‐Punkte (MA), im Lehramtsstudium 5 ECTS‐Punkte (B. Ed.) bzw. 8 ECTS‐Punkte (MA). Bei Stu‐
dierenden, die mehrere Studien absolvieren, besteht die Möglichkeit der gegenseiti‐
gen Anrechnung im Bereich der (freien) Wahlfächer, sofern diese den allgemeinen inhaltlichen Kriterien (siehe unten) entsprechen. Bezüglich der Bachelor‐ und des Masterstudien gilt, dass vertiefende Module aus den Kernfächern der Geschichte bzw. thematische Schwerpunkte oder interdisziplinäre Lehrangebote oder Module aus den Nachbardisziplinen absolviert werden können. Die European Union Studies, die Gender Studies, die Jüdische Kulturgeschichte und die Mittelalterstudien bieten sich als Module aus dem interdisziplinären Lehrangebot an. Weiters sind folgende Lehrangebote anrechenbar: Lehrveranstaltungen aus dem Be‐
reich der Neuen Medien im Rahmen des Medienpasses, die über die 6 ECTS‐Punkte im Rahmen der praxisorientierten Fächern hinausgehen, Lehrveranstaltungen aus dem Bereich der Rhetorik, die über die 6 ECTS‐Punkte im Rahmen der praxisorientier‐
ten Fächern hinausgehen, sowie folgende Fächer, die nicht Teil der Kultur‐ und Ge‐
sellschaftswissenschaften sind: Geographie, Lehrveranstaltungen aus dem Bereich der Theologie mit kultur‐ und gesellschaftswissenschaftlicher Ausrichtung, Geschichte naturwissenschaftlicher Disziplinen, Sozialpsychologie, Lehrveranstaltungen aus kunstwissenschaftlichen Disziplinen mit historischer Dimension.  Zu Fragen der Anrechnung wenden Sie sich bitte an die CUKO Geschichte (vgl. unten). 27
J. Latein (Studienvoraussetzung) Die Kenntnis des Lateinischen ist bis vor der Absolvierung der letzten Prüfung des Ba‐
chelorstudiums durch eine Abschlussnote im Reifezeugnis oder eine Zusatzprüfung gemäß § 65 UG nachzuweisen. Die Zusatzprüfung aus Latein entfällt, wenn Latein nach der 8. Schulstufe an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens 10 Wo‐
chenstunden (aufsteigend) erfolgreich besucht wurde. An der Uni Salzburg wird die zweisemestrige und jeweils im Wintersemester begin‐
nende Lehrveranstaltung „Einführung in die Sprache und Kultur der Römer“ angebo‐
ten mit einer Prüfung jeweils im Sommer.  Über die Anerkennung anderer Lateinkurse informiert die Serviceeinrichtung Studium, http://www.uni‐salzburg.at/studium. K. Auslandssemester Studieren im Ausland erweitert den Horizont und erhöht die Berufschancen. Die Ab‐
solvierung von Auslandssemestern wird ausdrücklich empfohlen. Allgemeine Infor‐
mationen finden sich auf der Homepage der Universität. Die Informationen für Studierende der Universität Salzburg, die sich für ein Auslands‐
studium interessieren, gliedern sich in drei große Bereiche: Erasmus‐Studierende, Austauschstudierende (auch „Joint Study Programme“ genannt) und Studierende im Rahmen des „International Student Exchange Programmes“ (ISEP) mit den USA. De‐
tailinformationen dazu finden Sie unter den nebenstehenden Links für diese Gruppen bzw. den thematischen Links darunter. Studierende, die an einer ausländischen Universität studieren wollen, mit der die Universität Salzburg kein Kooperationsprogramm hat bzw. die kein anderweitiges Stipendium erhalten haben, müssen sich selbst um alle Modalitäten der Bewerbung, Finanzierung, Unterkunft etc. kümmern. Durch das Büro für Internationale Beziehun‐
gen kann in diesen Fällen nur eine eingeschränkte Hilfestellung gegeben werden. Für eine individuelle Beratung müssen sich die Studierenden an die Beauftragte/den Beauftragten des Fachbereiches für Erasmus und Mobilität wenden (dzt. Ass.Prof. Dr. Gerald Sprengnagel). 28
L. Praxisorientierte Fächer/Praktikum (BA Fachwissenschaft) Die weiteren Lehrveranstaltungen im Bachelorstudium Fachwissenschaft zum Erwerb allgemeiner Qualifikationen (Rhetorik, Präsentationstechniken, Fachinformatik, neue Medien) können auch durch einschlägige wissenschaftliche Tätigkeiten (Archive, Mu‐
seen, Ausstellungen, Projekte) gemäß § 78 (3) UG im Ausmaß von bis zu 4 Wochen à 38 Arbeitsstunden abgedeckt werden. Dabei gilt: 38 Arbeitsstunden = 1,5 ECTS. Über den Umfang der Tätigkeiten sowie die genauen Tätigkeitsfelder hat die Leiterin/der Leiter der Institution, in der die wissenschaftliche Tätigkeit absolviert wurde, eine schriftliche Bestätigung auszustellen. Zudem ist ein etwa drei‐ bis fünfseitiger Bericht bei dem/der mit der Koordinierung von außeruniversitären wissenschaftlichen Tätig‐
keiten beauftragten Lehrenden am Fachbereich Geschichte vorzulegen. Die Anrech‐
nung erfolgt durch einen Bescheid der Vizerektorin/des Vizerektors für Lehre in Ko‐
operation mit der Curricularkommission Geschichte. M.
Sprach‐ und Lesekompetenz (Bachelor/Master Fachwissenschaft) Sprachkurse, die an der Universität Salzburg absolviert wurden, können im Rahmen des Moduls „Sprach‐ und Lesekompetenz“ des Bachelorstudiums Fachwissenschaft im Ausmaß von bis zu 15 ECTS angerechnet werden, ebenso Kurse an anderen aner‐
kannten postsekundären Bildungseinrichtungen nach bescheidmäßiger Anrechnung. Fremdsprachliche Lehrveranstaltungen des Fachbereichs Geschichte werden jeden‐
falls angerechnet. Lehrveranstaltungen von anderen Fachbereichen, die angerechnet werden, sind im PLUS Online aufgeführt. Die Anrechnung von weiteren Lehrveran‐
staltungen ist, in Rücksprache mit der Cuko, möglich. Mindestens eine der abzuschließenden Lehrveranstaltungen muss in einer lebenden Fremdsprache absolviert werden. Lehrveranstaltungen im Rahmen von Auslandsse‐
mestern außerhalb des deutschen Sprachraums erfüllen ebenfalls diese Vorausset‐
zung (Bachelor und Master Fachwissenschaft). 29
3. Die Abschlüsse A.
Die Bachelorarbeit Die Bachelorstudien am Fachbereich Geschichte wird durch die Anfertigung und Be‐
notung der Bachelorarbeit abgeschlossen, woraufhin der akademische Titel „Bachelor of Arts“ bzw. „Bachelor of Education“ verliehen wird. Inhalt: Die Bachelorarbeit wird in einem absolvierten Seminare aus den Kernfächern anstelle der Seminararbeit geschrieben. Die Absicht eine Bachelorarbeit zu verfassen, ist dem/der LehrveranstaltungsleiterIn zu Beginn des Semesters mitzuteilen. Im Be‐
reich Fachwissenschaft ist das KO „Methodik des wissenschaftlichen Arbeitens“ eine zentrale und verpflichtende Lehrveranstaltung, die das Verfassen der Bachelorarbeit unterstützend begleitet. Sie soll daher parallel dazu absolviert werden. Zusätzlich wird in dieser Phase des Studiums der Besuch des KO „Wissenschaftliches Schreiben im Studium“ empfohlen. Im Lehramtsstudium müssen diese beiden Lehrveranstal‐
tungen nicht absolviert werden. Anforderungen: Die Bachelorarbeit kann erst nach Abschluss eines Seminars ge‐
schrieben werden. Die Zugangsvoraussetzungen müssen durch den/die LeiterIn des Seminars, aus dem die Bachelorarbeit verfasst wird, überprüft werden. Die Studie‐
renden müssen bis zur dritten Lehrveranstaltungseinheit dem/der SeminarleiterIn mitteilen, dass sie beabsichtigen, in diesem Seminar ihre Bachelorarbeit anzusiedeln. Die Thematik der Bachelorarbeit muss im weiteren Sinne der Thematik des Seminars entsprechen. Im Rahmen des Seminars muss die Bachelorarbeit bzw. das Konzept der Arbeit präsentiert werden. Spätestens zur letzten Lehrveranstaltungseinheit sollte auch ein ausführliches Konzept bzw. eine Rohfassung der Arbeit in schriftlicher Form abgegeben werden. Diese sollte zumindest 15‐20 Seiten umfassen und auch schon genauere Auflistungen zum Inhalt, sowie zu verwendeten Quellen und verwendeter Literatur beinhalten. Die Bachelorarbeit hat einen Mindestumfang von 150.000 Zeichen (Fachwissenschaft) bzw. 115.000 Zeichen (Lehramt) inklusive Leerzeichen und Fußnoten, aber exklusive Abbildungen, Grafiken, Literaturverzeichnis u. Ä. aufzuweisen. Die Bachelorarbeit hat eine kritische Bewertung des Forschungsstandes zum gewählten Thema zu beinhal‐
ten. Abschluss: Die Beurteilung der Bachelorarbeit hat gemeinsam mit dem Seminar zu erfolgen, aus welchem die Bachelorarbeit verfasst wurde. Datum und Note auf dem Beiblatt zur Beurteilung der Bachelorarbeit müssen mit dem Datum und der Note auf 30
dem Seminarzeugnis bzw. Prüfungsprotokoll dazu identisch sein. Die Abgabe der Ba‐
chelorarbeit hat innerhalb des Semesters der Abhaltung des Seminars zu erfolgen, d.h. für das Sommersemester bis zum nächstfolgenden 30. Oktober und für das Win‐
tersemester bis 31. Mai. Die Termine sind von Seiten der Lehrenden den Studieren‐
den mitzuteilen. Die Bachelorarbeit ist sowohl als Ausdruck als auch in elektronischer Form (PDF‐Datei auf einer beschrifteten CD‐ oder DVD‐ROM) beim Betreuer/bei der Betreuerin der Arbeit abzugeben. Für das Bachelorstudium gibt es ein Beiblatt, auf dem das Prüfungsfach der Bachelor‐
arbeit, deren Titel, der Titel des Seminars, in dem die Bachelorarbeit verfasst wurde, die Benotung sowie die Begründung für die Benotung vermerkt sind. Dieses Formular muss vom/von der Studierenden wie ein Zeugnis bei der Einreichung des Bachelor‐
studiums beigelegt werden Das Beiblatt ist vom/von der Studierenden bis auf die Fel‐
der „Note“, „Begründung“, „Datum“ und „Unterschrift LV‐LeiterIn“ auszufüllen. Das ausgefüllte Beiblatt wird daraufhin kopiert: Das Original geht an den/die Studieren‐
de(n), die Kopie verbleibt am Fachbereich, damit die Note in PLUSonline eingetragen werden kann. Studierende, die die Anfertigung einer Bachelorarbeit im entsprechenden Seminar angekündigt haben, können von diesem Vorhaben wieder zurücktreten und das Se‐
minar konventionell abschließen. Eine mündliche Prüfung ist für den Abschluss des Bachelorstudiums nicht vorgesehen. B.
Die Masterarbeit Die Masterstudien am Fachbereich Geschichte werden durch die Anfertigung und Benotung der Masterarbeit, sowie durch eine mündliche Abschlussprüfung und Ver‐
teidigung der Masterarbeit abgeschlossen, woraufhin der akademische Titel „Master of Arts“ bzw. „Master of Education“ verliehen wird. Die Masterarbeit ist ...  im Bereich Lehramt in einem der im Curriculum festgelegten Module  im Bereich Fachwissenschaft in einem der beiden gewählten Kernfächer zu verfassen. Sie muss einen Umfang von mindestens 100 Seiten Text (250.000 Zei‐
chen inkl. Leerzeichen und Fußnoten, aber exkl. Abbildungen, Grafiken, Literaturver‐
zeichnis u.Ä.) aufzuweisen. Zusätzlich zur kritischen Bewertung des Forschungsstan‐
des hat die Masterarbeit auch eine eigene Fragestellung zu formulieren, eine argu‐
mentativ begründete Interpretation zu entwickeln und dabei das theoretische und 31
methodologische Instrumentarium der Geschichtswissenschaft zur Anwendung zu bringen. Außerdem muss ein Seminar „Masterarbeitsseminar“ absolviert werden, in dem das Konzept oder die Zwischenergebnisse der Masterarbeit zu präsentieren und zur Dis‐
kussion zu stellen sind. Anforderungen: Masterarbeiten stellen eine wissenschaftliche Leistung dar, bei der entweder mit Primärquellen gearbeitet wird, unter Reflexion des aktuellen Standes der wissenschaftlichen Forschung über die Detailfrage hinaus, vorhandene For‐
schungsergebnisse/Sekundärliteratur unter neuen Fragestellungen und Gesichts‐
punkten verarbeitet werden, unter Einbeziehung und kritischer Auseinandersetzung mit der gesamten erreichbaren Fachliteratur, das Erkenntnisziel verfolgt wird, ein Thema und seine wissenschaftliche Aufarbeitung zu überblicken, in einem inhaltlich breiter angelegten Zugang und in Auseinandersetzung mit der vorhandenen For‐
schungsliteratur und den darin formulierten Thesen zum Thema. Eine bloße Zusammenstellung oder „Nacherzählung“ von Sekundärliteratur – ohne das Beziehen einer selbstständigen und kritischen Position gegenüber der Literatur oder das Formulieren eigener Fragestellungen – kann nicht als ausreichende Leistung anerkannt werden. Es ist Aufgabe des Betreuers/der Betreuerin zu überprüfen, dass keine Plagiate oder Versatzstücke aus dem Internet missbräuchlich als eigene Leis‐
tung präsentiert werden. In sprachlicher und formaler Hinsicht soll eine Masterarbeit allen grammatikalischen und orthographischen Anforderungen genügen, sprachlich und stilistisch ausgereift sein, mit wissenschaftlicher/analytischer Begrifflichkeit vertraut sein und den Erfor‐
dernissen wissenschaftlichen Arbeitens im Hinblick auf Formelles und Methodisches (Zitieren, Fußnoten, Einbau von Sekundärliteratur in den Text, etc.) entsprechen. Der Umfang einer Masterarbeit liegt in der Regel bei 250.000 Zeichen inkl. Leerzei‐
chen und Fußnoten (ohne Verzeichnisse, Anhang u. dgl.). Von der Anmeldung bis zum Abschluss: Zunächst gilt es, ein passendes Thema für die Masterarbeit zu finden. Dies geschieht in vielen Fällen im Rahmen eines Proseminars oder Seminars. In einem persönlichen Gespräch mit einem potenziellen Betreuer bzw. einer potenziellen Betreuerin wird in der Regel das Thema schon von Beginn näher abgesteckt. Das Thema der Masterarbeit muss dann über PLUSonline (auf der Visitenkarte unter Anmeldung wiss. Arbeiten) angemeldet werden: Dabei ist der Arbeitstitel sowie der 32
Name des Betreuers bzw. der Betreuerin einzutragen. Das Anmeldeformular mit der Betreuungsvereinbarung muss ausgedruckt und vom gewünschten Betreuer bzw. der gewünschten Betreuerin unterschrieben und anschließend im Fakultätsbü‐
ro/Prüfungsreferat eingereicht werden. Vgl. dazu: http://www.uni‐
salzburg.at/index.php?id=62865. Eine Liste der Betreuer und Betreuerinnen für die einzelnen Kernfächer gibt es auf der Homepage des Fachbereichs Geschichte (Menüpunkt Lehre: Wer prüft was?). Verfügt der Lehrende bzw. die Lehrende über keine Lehrbefugnis, so können diese nur auf Basis einer Sondergenehmigung seitens des Dekans/der Dekanin die Betreu‐
ung übernehmen. In diesem Fall ist ein Schreiben mit einer Begründung an den De‐
kan/an die Dekanin zu richten, warum die nicht habilitierte Lehrperson für die Be‐
treuung in Frage kommt. In der Regel liest der Betreuer bzw. die Betreuerin einzelne Kapitel sowie am Ende die Rohfassung schon vor der Einreichung, sodass für die eingereichte Endfassung Hin‐
weise und Korrekturen berücksichtigt werden können. Zu Einreichung und Abschluss des Masterstudiums finden sie auf der Homepage des Prüfungsreferates der Kultur‐ und Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät alle In‐
formationen: www.uni‐salzburg.at/index.php?id=62865 C.
Die mündliche Masterprüfung Der Antritt zur mündlichen Abschlussprüfung ist erst möglich, wenn alle vorgeschrie‐
benen Lehrveranstaltungen des Masterstudiums positiv absolviert wurden und die Masterarbeit positiv beurteilt wurde. Die mündliche Abschlussprüfung ist kommissio‐
nell und öffentlich. Sie besteht aus einer Präsentation und Verteidigung („Defensio“) der Masterarbeit sowie  im Bereich Lehramt aus je einem Prüfungsgebiet pro Unterrichtsfach  im Bereich Fachwissenschaft aus je einer Prüfung in den beiden unter „Kern‐
fach 1“ und „Kernfach 2“ gewählten Kernfächern (Wurde unter „Kernfach 1“ und „Kernfach 2“ jeweils dasselbe Kernfach gewählt, so ist als zweites Prü‐
fungsfach ein weiteres Kernfach der Geschichte auszuwählen). Mit der Mitteilung, dass die Masterarbeit positiv approbiert wurde, erhält man im Fakultätsbüro/Prüfungsreferat der Kultur‐ und Gesellschaftswissenschaftlichen Fakul‐
tät (Erzabt‐Klotz Str. 1) ein grünes Formular, auf dem die PrüferInnen sowie der/die frei zu wählende Vorsitzende unterschreiben müssen. Dieses Formular muss an das Fakultätsbüro/Prüfungsreferat spätestens zwei Wochen vor der kommissionellen Prü‐
33
fung retourniert werden. Frühestens 14 Tage danach kann die mündliche Masterprü‐
fung stattfinden. Der Fachbereich Geschichte hat vereinbart, dass kommissionelle Prüfungen künftig nur noch am Montag abgehalten werden können. Für diesen Tag ist der Raum SE116 in der Zeit von 9‐17 Uhr reserviert. Die Vorsitze werden in alphabetischer Reihenfolge vergeben. Die Vergabe der Vorsitze wird von Frau Sams (DW 4750, e‐Mail: hei‐
[email protected]) koordiniert. Zum Ablauf: Nach erfolgter Begutachtung der Masterarbeit übersendet das Prüfungs‐
referat des Dekanats der/dem StudentIn ein Formular per Mail. Die/der StudentIn vereinbart einen Termin mit den PrüferInnen. Dann geht das Formular an Frau Sams zur Reservierung des Termins und zur Vergabe des Vorsitzes. Nach Einholung der Be‐
stätigung des Termins bei den PrüferInnen und der/dem Vorsitzenden, werden diese von der/dem StudentIn samt dem Formular per Mail ans Dekanat (Frau Dander e‐
Mail: [email protected]) und in Kopie an Frau Sams gesendet. Inhalt: Die mündliche Abschlussprüfung beim Masterstudium besteht aus zwei Teilen. Zum einen müssen die Ergebnisse der Masterarbeit präsentiert werden (20 Minuten + 10 Minuten Diskussion) und zum anderen erfolgen zwei weitere Prüfung (vgl. oben), die jeweils rund 30 Minuten dauern. D.
Prüfungspass einreichen Wir reiche ich einen Prüfungspass ein:  direkt bei im Prüfungsreferat der KGW‐Fakultät im Unipark Nonntal  per e‐mail  per Post Welche Unterlagen sind nötig:  vollständig ausgefüllter Prüfungspass  Bestätigung(en) / Kurzgutachten der Bachelorarbeit(en) (beim Bachelorstudi‐
um)  keine Einzelzeugnisse oder Studienerfolgsnachweise über LVen der Uni Salz‐
burg 34
 Einzelzeugnisse über LVen der Uni Salzburg nur, wenn sie vom Fachbereich be‐
stätigt wurden (wenn die LV für etwas anerkannt wurde)  Kopie eines Anerkennungsbescheides (wenn vorhanden)  Bestätigung der allgemein pädagogischen und schulpraktischen Ausbildung (nur beim Lehramtsstudium) (wird auf Antrag vom ILLB erstellt)  Informationen dazu sind auf der Website des Fakultätsbüros der Kultur‐ und Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät zu finden – http://www.uni‐
salzburg.at/index.php?id=62865. 35
E.
Das Doktoratsstudium Das Doktoratsstudium an der Kultur‐ und Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät umfasst 180 ECTS‐Punkte. Darin sind die Abfassung der Dissertation (150 ECTS‐
Punkte) und ein curricularer Teil (30 ECTS‐Punkte) enthalten. Für die Erbringung des curricularen Teils erlaubt das Curriculum Wahlmöglichkeiten: a) Der Besuch von DissertantInnen‐Seminaren (2 ECTS‐Punkte pro Semesterwochen‐
stunde), mindestens 8 ECTS‐Punkte bis maximal 12 ECTS‐Punkte. b) Die Absolvierung von wissenschaftstheoretisch, wissenschaftsgeschichtlich, fach‐
spezifisch‐theoretisch oder methodisch ausgerichteten Lehrveranstaltungen (SE 3 ECTS‐Punkte pro Semesterwochenstunde.; VO 1,5 ECTS‐Punkte pro Semesterwo‐
chenstunde), mindestens 8 ECTS‐Punkte c) Die Erbringung von Sonderleistungen – maximal 14 ECTS‐Punkte. Der Besuch von Lehrveranstaltungen ist dabei ausschließlich aus dem Angebot des Doktoratsstudiums zu wählen. Am Beginn des Dissertationsvorhabens steht die Erarbeitung einer Disposition, die im ersten bzw. zweiten Semester im Fakultätsbüro abzugeben ist. Diese muss 3‐5 Seiten (ca. 900‐1.500 Wörter) enthalten, beinhaltet Grobgliederung, Zeitplan, Fragestellun‐
gen, Hypothesen, methodisch‐theoretische Ausrichtung, geographisch‐zeitlichen Rahmen und das zu bearbeitende Material. Haupt‐ und NebenbetreuerIn müssen da‐
zu eine kurze Stellungnahme abgeben. Der Besuch eines DissertantInnen‐Seminars ist erst nach der positiven Begutachtung der Disposition möglich. Für die Begutachtung der Dissertation sind zwei Gutachten notwendig, wobei im Re‐
gelfall neben dem/der Hauptbetreuer/in auch ein externes Gutachten hinzuzuziehen ist. GutachterInnen müssen habilitiert sein und vom Dekan/von der Dekanin be‐
stimmt werden. Das Doktoratsstudium wird durch die öffentliche Defensio abgeschlossen, wobei der Prüfungssenat aus dem/der Vorsitzenden und zwei DiskutantInnen besteht. Die Dau‐
er der Defensio beträgt 90 Minuten und hat die Präsentation der Dissertation sowie die Befragung zum Inhalt.  Weitere Informationen erhalten Sie hier: http://www.uni‐
salzburg.at/index.php?id=32012. 36
4. Allgemeines A.
PLUSonline PLUSonline (https://online.uni‐salzburg.at/) ist die Online‐Plattform zur Verwaltung, Informationsbereitstellung und Präsentation der Universität Salzburg. Sie stellt Funk‐
tionen für Studierende, alle Organisationseinheiten und Bedienstete bereit, verein‐
heitlicht die Datenbestände, ersetzt einige bereits existierende Systeme und ergänzt andere, weiterhin bestehende. Der PLUSonline‐Account wird für jede/n Studierende/n bei der Einschreibung auto‐
matisch erstellt und berechtigt zum Zugang zum Universitätsnetz. Zur erstmaligen Identifikation im PLUSonline‐System wird der PIN‐Code benötigt. Erstsemestrige Stu‐
dierende erhalten diesen bei der Einschreibung in der Serviceeinrichtung Studium persönlich ausgehändigt. Höhersemestrige Studierende können automatisch mit ihrer bestehenden Benutzerberechtigung (Benutzername und aktuelles Kennwort) auf das PLUSonline‐System zugreifen. Es empfiehlt sich den Posteingang der Uni‐
Emailadresse regelmäßig zu kontrollieren. Folgende Anwendungen können über PLUSonline von den Studierenden genutzt werden:  Informationen zur Fortsetzung des Studiums, Studienbeitrag und dessen Ein‐
zahlung  Druck von Zeugnissen, Fortsetzungsbestätigungen und Studienblättern  Planung von persönlichen Semesterstundenplänen mit automatischer Erstel‐
lung eines Wochenstundenplans  Informationen und Anmeldung zu weiterführenden Angeboten der Universität (Sprachenzentrum, etc.)  Informationen zu Kontaktpersonen, Hörsälen, Organisationseinheiten der Uni‐
versität  Vorbereitung von Anrechnungen Für eine ausführliche Beschreibung kann auf der Startseite von PLUS‐Online das Be‐
nutzerInnenhandbuch eingesehen werden. 37
B.
Blackboard „Blackboard“ ist die Bezeichnung der elektronischen Lernplattform der Universität Salzburg. Hier finden Sie, sofern die Lehrveranstaltung von einem elektronischen Kurs begleitet wird, Materialien, Aufgaben und dgl. – https://elearn.sbg.ac.at/. Nachdem man sich für Lehrveranstaltungen in PLUSonline angemeldet hat, wird au‐
tomatisch der Blackboard‐Account erstellt. Dies kann ein bis zwei Tage in Anspruch nehmen. Melden Sie sich nach dieser Frist mit Ihrem BenutzerInnennamen bei Black‐
board an und auf Ihrer Blackboard‐Startseite finden Sie unter dem Menüpunkt MEINE KURSE die Blackboard‐Kurse jener Lehrveranstaltungen, für die Sie sich in PLUSonline angemeldet haben. Falls nur wenige oder gar keine Kurse aufscheinen, so werden nicht alle gewählten Lehrveranstaltungen mit Blackboard unterstützt oder der/die LehrveranstaltungsleiterIn hat den Blackboard‐Kurs noch nicht für die Studierenden freigegeben. C.
Die Formulare Die Prüfungsprotokolle sind am Fachbereich Geschichte zu jeder Prüfung ausgedruckt und ausgefüllt mitzunehmen. Die Vorlage gibt es unter http://www.uni‐
salzburg.at/index.php?id=23306. Zeugnisse sind über PLUSonline abrufbar und können eigenständig ausgedruckt wer‐
den. Formulare für den Studienabschluss (Prüfungspässe u. dgl.) erhalten Sie beim Fakul‐
tätsbüro der Kultur‐ und Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät – http://www.uni‐
salzburg.at/index.php?id=62865. D. Anrechnung von Lehrveranstaltungen und Studienleistungen Sie können sich Studienleistungen, die an anderen Fachbereiche bzw. Universitäten erbracht wurden, für das Geschichte‐Studium anrechnen lassen, wenn deren Gleich‐
wertigkeit festgestellt wurde. In der Regel ist das am ehesten bei Wahlfächern und Spezialisierungen möglich. Ansprechperson für die Bachelor‐ und Masterstudien ist die „Clearingstelle“ der Curricularkommission Geschichte (siehe Seite 47). Um die Anerkennung von Prüfungen zu beschleunigen und um Ihr Zeitbudget zu schonen, ersuchen wir alle Studierenden folgendes Procedere zu befolgen. Je nach‐
dem, um welche Lehrveranstaltungen es sich handelt, gibt es zwei Wege: 38
1. Lehrveranstaltungen der Kultur‐ und Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg Die Anrechnung von Lehrveranstaltungen der der Kultur‐ und Gesellschaftswissen‐
schaftlichen Fakultät der Universität Salzburg für ein Geschichte‐Studium erfolgt direkt auf dem Zeugnis‐Ausdruck. Bitte vereinbaren Sie die Anrechnung mit der zu‐
ständigen Person (siehe unten) und lassen Sie sich die Anrechnung auf einem mitge‐
brachten Zeugnis‐Ausdruck bestätigen. Das bestätigte Zeugnis reichen Sie dann bei Beendigung Ihres Studiums im Prüfungsreferat für das jeweilige Kernfach/Modul etc. ein. 2. Lehrveranstaltungen und Studienleistungen, die nicht an der Kultur‐ und Gesell‐
schaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg erbracht worden sind Hier ist ein Bescheid der Universität Salzburg nötig. Procedere: a. Leitfaden über die Anerkennung von Prüfungen lesen (http://www.uni‐
salzburg.at/fileadmin/multimedia/Kultur‐
%20u.%20Gesellschaftsw.%20Fakultaet/documents/Leitfaden_Pr%C3%BCfung
sanerkennung_KGW_Mai_2013.pdf) b. Sofern unbedingt notwendig (oder wenn unklar ist, welche Anerkennung be‐
antragt werden kann): Persönliches Gespräch oder Kontaktaufnahme über cu‐
ko‐[email protected], bei allgemeinen Informationen bitte die Studienver‐
tretung konsultieren c. Ausfüllen, Abschließen und Ausdrucken des Antrages in PLUS‐Online: Bei Prob‐
lemen wenden Sie sich bitte an die Studienassistenz via cuko‐
[email protected] d. Geben Sie den von Ihnen unterschriebenen Antrag bei der Studienassistenz der Cuko ab. Der Antrag wird an die Rechtsabteilung weitergeleitet. Wenn Sie eine Mobilte‐
lefon‐Nummer ergänzen, erhalten Sie nach Fertigstellung ein SMS, ansonsten ein Email an Ihre stud.sbg.ac.at‐Adresse. 39
E.
Studieren mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung Für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung gilt laut eines Rund‐
schreibens des Vizerektors für Lehre ein besonderer Prüfungsmodus: „Den Studie‐
renden steht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Lernfreiheit zu. Sie um‐
fasst insbesondere das Recht auf eine abweichende Prüfungsmethode, wenn die oder der Studierende eine länger andauernde Behinderung nachweist, die ihm oder ihr die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht und der Inhalt und die Anforderung der Prüfung durch eine abweichende Methode nicht be‐
einträchtig werden.“ Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung haben also die Möglichkeit, eine besondere Prüfungsmethode zu beantragen. Dies kann bedeuten, dass eine Stu‐
dentin mit einer motorischen Einschränkung anstelle einer schriftlichen Prüfung eine mündliche absolviert, dass ein Student eine Prüfungszeitverlängerung bekommt, dass eine Studentin in einer Prüfung Pausen machen muss und länger Zeit bekommt. Es kann auch bedeuten, dass ein blinder Student anstelle einer schriftlichen Papierprü‐
fung eine digitale auf einem Notebook ablegt, wie auch, dass ein gehörloser Student seine Prüfungen mündlich absolviert bzw. in einer schriftlichen Prüfung seine Dol‐
metscherInnen vor Ort hat, um alles Nicht‐Geschriebene verstehen zu können und auch um Rückfragen stellen zu können. Sehr häufig ergeben sich bei behinderten oder chronisch kranken Studierenden Stu‐
dienzeitüberschreitungen. Vor allem im fortgeschrittenen Studium, wo vermehrt prü‐
fungsimmanente LV zu absolvieren sind, verzögert sich der Studienabschluss. Wenn Studierende aufgrund ihrer Erkrankung oder Behinderung bei prüfungsimma‐
nenten Lehrveranstaltungen öfter als zwei Mal fehlen, muss es aber trotz der Fehlzei‐
ten möglich sein, die Lehrveranstaltung positiv abzuschließen. In den letzten Jahren hat sich mit Rücksprache der LV‐LeiterInnen die so genannte Ersatzleistung etabliert. In Absprache mit der LV‐Leitung leisten Studierende mit Fehlzeiten eine Ersatzleis‐
tung und können so die LV trotzdem abschließen. Sollte es im Rahmen des Geschichtestudiums zu einer Nichteinhaltung dieser Rege‐
lungen kommen, wird gebeten, sich umgehend mit dem Behinderten‐Beauftragten des Fachbereichs (dzt. Ass. Prof. Mag. Dr. Alfred Stefan Weiß) in Verbindung zu set‐
zen oder mit der Einrichtung „disability&diversity“ ([email protected]). 40
5. Praktisches A.
Zitierregeln Am Fachbereich Geschichte wird die Zitation nach dem Schema des Fachbereichs‐
journals „historio‐plus“ empfohlen. Das Regelwerk findet sich unter: http://www.historioplus.at/?page_id=163. Allgemeine Informationen zum Zitieren finden sich auf „Geschichte‐Online“: http://www.univie.ac.at/gonline/htdocs/site/browse.php?a=2113&arttyp=k. B.
Frageskala zum Erarbeiten eines wissenschaftlichen Textes Fragen zum Inhalt des Textes: Welchen Fragestellungen geht der Text nach? (Inhaltliche Schwerpunkte) Welche Hypothesen/Theorien/Urteile kann man ausmachen? Was sind die Hauptaussagen (bzw. die Hauptaussage) des Textes? Was wird im Text behauptet, was wird zu widerlegen versucht? Welche Quellen/Indikatoren werden zur Untermauerung der Thesen herangezogen? Wann werden Exempel herangezogen und wann bleibt der Text theoretisch (obwohl vielleicht Beispiele wünschenswert wären)? Fragen zur Form des Textes: Aus welchen Teilen besteht der Text? (Gliederung) Welche Begriffe im Text müssen erläutert/erklärt werden? Gibt es Worte/Begriffe, denen ein im Vergleich zu heute anderer Sinn unterlegt wird? (va. bei Texten älteren Datums) Welche Begriffe sind „Schlüsselbegriffe“ im Text? Werden diese ausreichend defi‐
niert? 41
„Kritisierende“ Fragestellungen: Ist der Text logisch, oder enthält er in sich Widersprüche? Was wusste der Autor/die Autorin, was wusste er/sie vermutlich nicht? Sind die im Text vertretenen Thesen glaubwürdig (warum, bzw. warum nicht)? Welche Aspekte der Geschichte werden vom Autor/von der Autorin besonders be‐
rücksichtigt (Politikgeschichte, Wirtschaftsgeschichte, Sozialgeschichte, Geschlechter‐
geschichte, Mentalitätsgeschichte usw.)? Wann, von wem und für wen ist der Text verfasst worden? Welchen Zweck sollte er vermutlich erfüllen? Welchen Standort nimmt der Autor/die Autorin ein? Auf welchen Theorien baut der Text auf? Kann er bestimmten Wissenschaftsparadigmen zugeordnet werden? Lassen sich Querverbindungen zu anderen Theorien herstellen? Lassen sich (weitere) konkrete Beispiele finden? Bei methodisch‐theoretischen Texten (z.B.): Entsprechen sich Form und Inhalt (hält sich der Autor/die Autorin auch selbst an die Methoden, die er/sie vorschlägt)? Sind die präsentierten Konzepte in sich nachvollziehbar? Können sie zu empirischen (Gesellschafts‐)Analysen herangezogen werden? Bei stark empirisch arbeitenden Texten (z.B.): Auf welche Bevölkerungsschichten/Ethnie/welches Geschlecht usw. bezieht sich der Text bzw. die in ihm angeführten Beispiele? Zeigt der Text gesellschaftliche Leitbilder und Normen auf, oder zeigt er die soziale Realität? 42
C. Geschlechtergerechtes Formulieren 43
44
45
6. Kontakte/Zuständigkeiten A. Fachbereichsreferentin und Sekretariate Öffnungszeiten sind http://www.uni‐salzburg.at/geschichte zu entnehmen Fachbereichsreferentin: Heike Sams Zimmernummer: 118 ( 1. Stock Altbau) Telefon: +43 662 8044 4750; Fax: +43 662 8044 413; Email: [email protected] Stv. Fachbereichsreferentin/Sekretariat: Susanne Höll, Mag. Zimmernummer: 122 (1. Stock Altbau) Telefon: +43 662 8044 4730; Fax: +43 662 8044 413; Email: [email protected] Silke Dopsch Raum: 1040 (1. Stock Neubau) Telefon: +43 662 8044 4790; E‐mail: [email protected] Nadine Ernsting Raum: 132 (1. Stock Altbau) Telefon: +43 662 8044 4740; E‐mail: [email protected] Barbara Hufnagl, Mag. Raum: 1037 (1. Stock Neubau) Telefon: +43 662 8044 4780; E‐mail: [email protected] Andrea Kronsteiner Raum: 2031 (2. Stock Neubau) Telefon: +43 662 8044 4760; E‐mail: [email protected] Verena Wiesinger Raum: 122a (1. Stock Altbau) Telefon: +43 662 8044 4777; E‐Mail: [email protected] 46
B.
Curricularkommission (Cuko) Die Curricularkommission Geschichte ist zuständig für folgende Bereiche:  Anrechnungsfragen  Entwicklung neuer Curricula  Planung und Koordination des Lehrveranstaltungsprogramms  Sicherung der Qualität in der Lehre  Klarstellung in der Auslegung bestehender Curricula  Abhaltung von Informationsveranstaltungen (gemeinsam mit der Studienver‐
tretung Geschichte) Kontakt zur Cuko Geschichte: Als Erstansprechperson fungiert die Studienassistentin resp. der Studienassistent der Cuko, cuko‐[email protected]. Sprechzeiten und weitere Informationen unter: http://www.uni‐salzburg.at/index.php?id=23319. C.
Studienvertretung (STV) Die Studienvertretung Geschichte ist ein Gremium von fünf Studierenden, unterstützt von mehreren SachbearbeiterInnen, das die Interessen der GeschichtestudentInnen nach außen vertritt, was vornehmlich auf Fachbereichsebene geschieht. Das bedeu‐
tet, dass sich die STV für die studentischen Interessen in diversen Kommissionen (z. B. Curricular‐, Habilitations‐ und Berufungskommission), in Arbeitsgruppen und im Fachbereichsrat einsetzt. Für Fragen stehen wir in unseren Sprechstundenzeiten persönlich und via Telefon und allgemein via Mail und über unsere Facebook‐Seite zur Verfügung. Tel: +43/662/8044/6024 Facebook‐Seite www.facebook.com/STVGeschichteSalzburg Email stv.geschichte@oeh‐salzburg.at
Web http://www.oeh‐salzburg.at/politik‐die‐
wirkt/studienvertretungen/studienvertretungen/stv‐
geschichte‐jued‐kulturgeschichte 47
D.
Bibliotheks‐ und Hausöffnungszeiten Bibliotheksöffnungszeiten (während des Semesters) Hauptbibliothek Montag bis Freitag
Samstag
8.30 bis 21.00 9.00 bis 18.00 Geswi‐Bibliothek Montag bis Freitag
8.30 bis 20.00 Unipark‐Bibliothek Montag bis Freitag
8.30 bis 20.00 Die Bibliotheksöffnungszeiten der hier nicht angeführten Bibliotheken und die Öff‐
nungszeiten während der Ferien bzw. die Schließzeiten finden Sie auf der Website der UB, http://www.uni‐salzburg.at/index.php?id=132 Hausöffnungszeiten (während des Semesters) Geswi Montag bis Freitag
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8.00 bis 20.00 Sonstiges A.
Kleines Uni/Geschichte‐ABC Ao.Univ.Prof. Ass.Prof. Assoz.Prof. c.t. Cuko D033 603 D066 803 D190 313 D193 050 ECTS HS LV Univ.Prof. o.Univ.Prof. s.t. UF UG Univ.Ass. V.Ass. ZAG Außerordentliche/r ProfessorIn AssistenzprofessorIn (nicht habilitiert) Assoziierte/r ProfessorIn (habilitiert) cum tempore (die LV beginnt 15 Min. nach dem angegebenen Zeitpunkt und endet 15 Min. vor dem angegebenen Zeitpunkt) Curricularkommission Kennzahl des Bachelorstudiums Geschichte Kennzahl des Masterstudiums Geschichte Kennzahl des Lehramtsstudiums, Unterrichtsfach Geschichte, So‐
zialkunde und Politische Bildung Kennzahl des Bachelorstudiums Lehramt, Unterrichtsfach Ge‐
schichte, Sozialkunde und Politische Bildung „European Credit Transfer System“ (Klassifizierung des Arbeits‐
aufwands in einer Lehrveranstaltung), 1 ECTS = 25 (volle) Arbeits‐
stunden Hörsaal Lehrveranstaltung ProfessorIn ordentliche/r ProfessorIn sine tempore (die LV beginnt und endet zum angegebenen Zeit‐
punkt) Unterrichtsfach Universitätsgesetz 2002 (vgl. https://www.ris.bka.gv.at) UniversitätsassistentIn (nicht habilitiert) VertragsassistentIn (nicht habilitiert) Zentrale Arbeitsstelle für Geschichtsdidaktik und Politische Bil‐
dung B.
Aktuelle Informationen Aktuelle Informationen des Fachbereiches Geschichte bzw. der Curricularkommission Geschichte können Sie auf der Homepage des Fachbereiches finden, www.uni‐
salzburg.at/geschichte. 49