Zeitu ng der a Landwirts chaftskammer Oberösterreich - Ausg 2 01 . April 6 4 1 e b 6 Beim 70. Oberösterreichischen Landesgenossenschaftstag in Linz zog der Raiffeisenverband OÖ Bilanz. LANDWIRTSCHAFTSKAMMER OÖ RAIFFEISENVERBAND OÖ Verhaltenes Wirtschaftswachstum, hohe Arbeitslosenzahlen und kriegerische Konflikte auf internationaler Ebene, die eine in diesem Ausmaß nur schwer vorhersehbare Flüchtlingskrise zur Folge hatten: Es war im Jahr 2015 nahezu unmöglich, sich dem Schlagwort „Krise“ zu entziehen. (Lesen Sie weiter auf Seite 2) LK OÖ/THUMFART Herausforderungen für gesamte Landwirtschaft kompetent Seit 50 Jahren plant und baut WOLF Ställe und Hallen im Auftrag innovativer Landwirte Präsident Reisecker und Vizepräsident Grabmayr beantworten Ihre Fragen und nehmen sich Zeit zum persönlichen Gespräch. TELEFONSPRECHTAG 050 6902 1555 Dienstag, 12. April von 8 bis 10 Uhr NEU www.wolfsystem.at VIVA Spirituosenflaschen www.etivera.com | +43 (0) 3115 / 21 999 2 AKTUELLES Der Bauer (Fortsetzung von Seite 1) Krisen, die auch Auswirkungen auf die österreichische Wirtschaft und daher ebenso auf die Geschäftstätigkeit der Mitgliedsunternehmen des Raiffeisenverbandes OÖ haben. Trotz schwieriger Rahmenbedingungen gelang es auch im Bilanzjahr 2015, über weite Strecken erfreuliche Ergebnisse zu erwirtschaften. Gerade die herausfordernden Rahmenbedingungen sind es, die Lerneffekte, Weiterentwicklung und Dynamik generieren können, ist Verbandsdirektor Rudolf Binder überzeugt: „Bestehende Geschäftsmodelle müssen häufig neu konzipiert, Dienstleistungsangebote neu erstellt und Kundenbeziehungen neu definiert werden. Man kann eine Krise auch immer als Chance sehen.“ 70. Landesgenossenschaftstag in Linz Beim 70. Landesgenossenschaftstag, der kürzlich in Linz stattgefunden hat, zählte man rund 500 Teilnehmer. Genossenschaftsanwalt und LK-Präsident Franz Reisecker sowie Verbandsdirektor Rudolf Binder zogen dabei Bilanz über die Geschäftsentwicklung der oö. Raiffeisengenossenschaften. Hauptreferent war Gottfried Haber von der Donau-Universität Krems. Der Titel seines Vortrages lautete „Wirtschaftspolitik unter geänderten Rahmenbedingungen: Welche Auswirkungen hat der Flüchtlingsstrom auf Österreich und Europa?“. Neuwahlen in den Vorstand und Aufsichtsrat An diesem OÖ Landesgenossenschaftstag jährte sich die Neugründung des Raiffeisenverbandes OÖ bereits zum 70. Mal – ab 1945 wurde das Genossenschaftswesen nach Kriegsende in Oberösterreich neu aufge- 6. April 2016 baut. Im Rahmen dieses besonderen Festtages fanden auch Neuwahlen in den Vorstand und den Aufsichtsrat statt. Genossenschaftsanwalt Präsident Franz Reisecker tritt für eine weitere Funktionsperiode an. Aus ihren Funktionen ausgeschieden sind Genossenschaftsanwalt-Stellvertreter Hannes Herndl und Aufsichtsratsvorsitzender Josef Hammer. Erfolgreiche OÖ Raiffeisenbanken Auch 2015 bestätigten die oö. Raiffeisenbanken der Primärebene mit hervorragenden Ergebnissen eindrucksvoll, dass Professionalität, Verantwortungsbewusstsein und Kundenorientierung ein starkes Fundament in stürmischen Zeiten darstellen. Diese Stabilität ist auch einer hohen Kundenzufriedenheit und einem hohen Bekanntheitsgrad geschuldet. Mit mehr als 440 Bankstellen im Bundesland ist Raiffeisen der wichtigste finanzielle Nahversorger in Oberösterreich. Trotz widrigster Entwicklungen im Zinsenbereich kann ein gesteigertes Geschäftsvolumen vermeldet werden. Die Bilanzsumme stieg um 4,2 Prozent auf 19,9 Milliarden Euro. OÖ. Lagerhausgenossenschaften mit neuen Ideen Bei den oö. Lagerhausgenossenschaften zeichnet sich in Teilbereichen eine Tendenz nach oben ab: Neben einer zufriedenstellenden Entwicklung in den Bereichen Saatgut, Düngemittel, Konsumgüter und im Technikbereich (ausgenommen Traktorenmarkt) hat sich vor allem die Ertragslage im abgelaufenen Jahr verbessert. Dieser Trend spiegelt sich auch in einer Verbesserung des Eigenkapitalanteils im Jahr 2015 wider, der bei LK-Präsident ÖR Ing. Franz Reisecker und Verbandsdirektor Dr. Rudolf Binder zogen beim 70. OÖ Landesgenossenschaftstag Bilanz: „Die Raiffeisen-Genossenschaften stehen vor neuen HerausfordeRAIFFEISENVERBAND OÖ rungen.“ 38,2 Prozent des Gesamtkapitals lag. Verbandsdirektor Rudolf Binder: „Dieser Wert beruht auf einer kontinuierlichen, langfristigen Entwicklung und gibt uns Anlass, der Zukunft unserer Lagerhausgenossenschaften mit Optimismus entgegenzusehen. Die oö. Lagerhausgenossenschaften schaffen es immer besser, mit den herausfordernden Rahmenbedingungen umzugehen und auch neue Ideen zu entwickeln, die den Bedürfnissen der bäuerlichen Stammkunden aber auch den nicht-agrarischen Geschäftsbeziehungen neue Auftriebe geben.“ OÖ. Molkereigenossenschaften: Bauernmilchpreise europaweit unter Druck Das Auslaufen der Milchkontingente mit Ende März 2015 stellte die heimische Milchwirtschaft vor große Herausforderungen. Die Milchanlieferung stieg europaweit an und hatte einen deutlichen Rückgang der Bauernmilchpreise zur Folge. Unter diesen Voraussetzungen verzeichneten die oö. Molkereigenossenschaften einen Rückgang der Betriebsleistung um 11,1 Prozent auf 986 Millionen Euro. Die Einkommenseinbußen der Milchlieferanten waren beträchtlich, auch wenn die oö. Molkereigenossenschaften 2015 im Schnitt bessere Milchpreise bezahlen konnten als die meisten Mitbewerber. „Zwar ist es unter diesen schwierigen Voraussetzungen gelungen, für 2015 wieder stabile Bilanzen zu erstellen. Wir verstehen aber, dass die geforderte angemessene Rücklagenbildung aufgrund einer bauernfreundlichen Prioritätensetzung nicht möglich war“, so Verbandsdirektor Binder. Spezialgenossenschaften: Erfreuliche Ergebnisse Die efko-Gruppe konnte ihren Umsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr um 2,7 Prozent auf 149,88 Millionen Euro steigern. Das Großprojekt „Standortoptimierung Eferding“ wurde erfolgreich abgeschlossen. Mittlerweile sind in Oberösterreich 83 bäuerliche Nahwärmegenossenschaften in Betrieb, welche trotz widrigen Umfelds (zu warme Winter, niedrige Energiepreise) wirtschaftliche Stabilität wahren. Ein weiterer Energielieferant ist das Kraftwerk Glatzing-Rüstorf, welches als Wasserkraftwerk sein regionales Umfeld mit günstigem Strom beliefert und dabei nachhaltig gute wirtschaftliche Ergebnisse erzielt. 6. April 2016 Der Bauer AKTUELLES 3 Neuigkeiten bei Risikovorsorge und Imkereiprogramm Bei der LandesagrarreferentenKonferenz vergangene Woche in Wien wurden vor allem die Risikovorsorge und das imkereiprogramm besprochen. LAND OÖ Ergänzend zur bestehenden Agrar-Universal-Versicherung kann heuer erstmals eine neu konzipierte Dürreindex-Mais-Versicherung abgeschlossen werden. Die Entschädigung erfolgt entweder ß nach den Ertragsschäden im Rahmen der Universal-Versicherung ß oder nach vorgegebenen Parametern (Niederschlagsdefizite und Hitzetage in einer bestimmten Periode) im Rahmen der neuen Versicherung. Zudem wird an einer Erweiterung des Angebots einer Dürreindex-Versicherung auf Wintergetreide gearbeitet. Im Regierungsprogramm ist der „Ausbau der bestehenden Versicherungssysteme zu einer umfassenden Ernteversicherung unter Berücksichtigung einer notwendigen Anpassung der Katastrophenfondszuschüsse“ verankert. Derzeit werden Hagel- und Frostversicherungsprämien von Bund und Ländern zu je 25 Prozent (in Summe also zur Hälfte) bezuschusst. Geplant ist, dass die Bezuschussung auf andere versicherbare Risiken (außer Hagel und Frost) – vor allem Dürre (macht rund 90 Prozent der Mehrgefahrenversicherung aus) – ausgedehnt wird. Angedacht ist auch eine Erweiterung auf Ertragsausfälle durch Hochwasser. Das Angebot einer derartigen Versicherung wäre ab 2017 möglich. „Der vergangene Hitzesommer hat gezeigt, wie wichtig neue Formen der Versicherung sind“, erklärt Landesrat Max Hiegelsberger. Derzeit laufen Beratungen mit dem Finanzministerium, das für die gesetzliche Umsetzung zuständig ist. Die Umsetzung einer zeitlich unbeschränkten Bezuschussung der Ernteversicherungen aus dem Katastrophenfonds ist bereits mit Finanzminister und Vizekanzler vereinbart. Bauern und Bienen brauchen einander „Die Landwirtschaft braucht die Bienen, und die Bienen brauchen die Landwirtschaft“, betont Hiegelsberger und verweist darauf, dass es alleine in Oberösterreich rund 7.000 Imker mit 80.000 Völkern gibt. Die Landwirte nehmen das Thema sehr ernst. „Wie wichtig der Politik die Thematik ist, schlägt sich sowohl in Forschungsprojekten als auch in der Förderung verschiedener Maßnahmen nieder“, so der Landesrat. Das aktuelle Österreichische Imkereiprogramm 2013-2016 läuft bis August, das kommende Programm für die nächste dreijährige Heuer kann erstmals eine neu konzipierte DürreindexMais-Versicherung abgeschlosLK OÖ sen werden. Periode soll bis spätestens Mitte Juni von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Auf Grundlage eines EU-Gesamtbudgets für diesen Bereich stehen Österreich laut Kommission jährlich rund 863.000 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag soll durch den Bund und die Länder verdoppelt werden. Hiegelsberger fordert: Chance für bäuerliche Landwirtschaft „Wenn der Preis das einzig bestimmende Element ist, dann hat die bäuerliche Landwirtschaft in dieser Struktur keine Chance“, erklärt Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger angesichts der aktuellen Entwicklungen rund um die Milchproduktion. Das schwierige Umfeld – Russland-Embargo und geringere Exporte nach China hat – habe sich nun weiter verschärft: Jetzt tauschen auch noch die heimischen Handelsketten die hart erarbeiteten Qualitätsprodukte durch Billig-Importe aus. Gesamte Lebensmittelwirtschaft in der Pflicht „Sowohl die Verarbeiter als auch der Handel und die Gastronomie müssen zu österreichischer Ware greifen. Sonst wird unsere Kulturlandschaft Veränderungen unterworfen sein, die nie- mand will“, so Hiegelsberger. Er pocht auf neue Zugänge, eine andere Wertigkeit für unsere Nahrung und neuartige Formen der Bewusstseinsbildung. „Wenn eine Handelskette in Österreich Sommerbutter eines deutschen Unternehmens verkauft, die zu einem Drittel aus tschechischer Milch besteht, ist keine Gentechnikfreiheit garantiert – und unsere bäu- erlichen Strukturen werden zerstört“, verweist der Landesrat auf ein Negativ-Beispiel. „Der Preis darf nicht das einzig schlagende Argument sein.“ Die österreichischen Konsumenten haben eine hohe Bereitschaft, heimische Produkte zu kaufen. „Der Agrarsektor wird sich weiterhin mit Nachdruck für eine klare Lebensmittelkennzeichnung einsetzen“, so Hiegelsberger. 4 RECHT Der Bauer 6. April 2016 Kastrationspflicht für Katzen auf Bauernhöfen Das Ehepaar Johanna und Anton Hackl, Tambergau/Hinterstoder (Bildmitte) wurde kürzlich mit der Sicherheitsplakette der Sozialversicherungsanstalt der Bauern ausgezeichnet. Als erste Gratulanten stellten sich (v. l.) Anna Atzlinger (Obfrau des Maschinenrings Kremstal-Windischgarsten), Bäuerinnenbeirats-Vorsitzende Sonja Kiniger, SVB-Direktor Dr. Josef Striegl und BBK-Obmann Bgm. ÖR Franz Karlhuber ein. BRAUNSBERGER BM Rupprechter unterstützt Exportbemühungen Im Rahmen seines Oberösterreichtages besuchte Bundesminister Andrä Rupprechter auch die Besamungsstation Hohenzell – hier gemeinsam mit (v. l.) NR Ing. Manfred Hofinger, RZO-Obmann Berthold Haselgruber, Genetic Austria-GF Mag. Peter Kreuzhuber, FIH-Obmann KR Johann Hosner, RZO-GF DI Franz Kaltenbrunner, FIH-GF Dr. Josef Miesenberger. Seit 1. April sind Katzen, die auf Bauernhöfen gehalten werden, von einem Tierarzt kastrieren zu lassen. Ausnahmen bestehen nur für jene Katzen, die zur Zucht verwendet werden. DR. FRANZ STAUDINGER Am 24. März des heurigen Jahres erließ das Gesundheitsministerium eine Änderung der 2. Tierhaltungsverordnung, die auch für bäuerliche Katzenhalter massive Änderungen bringt: Schon bisher gab es eine allgemeine Kastrationspflicht für Katzen, die mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten werden. Ausgenommen davon waren bisher Katzen, die zur kontrollierten Zucht verwendet wurden oder in bäuerlicher Haltung lebten. Nunmehr lautet die einschlägige Bestimmung (Punkt 2 Absatz 10 der Anlage 1 der 2. Tierhaltungsverordnung): „Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern SEIRINGER Ziel der gemeinsamen Gespräche mit den Obmännern und dem Geschäftsführer der Genetic Austria war die Abstimmung der Bemühungen um die Ankurbelung des Zuchtrinderexportes. Eine Einladung von hochrangigen Vertretern aus der Türkei nach Österreich war ein erstes konkretes Ergebnis. Dabei sollen Erleichterungen bei den technischen Anforderungen unter Dach und Fach gebracht werden. In einer weiteren Gesprächsrunde mit Vertretern der Initiativgruppe Qualitätsmilch, koordiniert von Anton Maislinger, nahm sich Minister Andrä Rupprechter Zeit für die Anliegen der besorgten Milchbauern. Der Ruf nach politischen Lösungen in Zeiten mit schwieriger Marktlage ist sicher gerechtfertigt. Es müssen aber vor allem die Molkereien ihren Anteil zur Marktlenkung beitragen. Am Ende eines intensiven Diskurses nahm Minister Rupprechter viele Anliegen und Vorschläge aus dem Innviertel mit. DR. JOSEF MIESENBERGER Katzen auf Bauernhöfen müssen kastriert werden. LK OÖ/STITZ diese Tiere nicht zur Zucht verwendet werden.“ Diese Änderung führt dazu, dass grundsätzlich auch die Halter von Katzen auf Bauernhöfen verpflichtet sind, ihre Tiere kastrieren zu lassen. Ausnahme bei Zucht Nur dann, wenn die Katzen auch dazu gehalten werden, um Nachwuchs zu bekommen oder wenn die Katzen tatsächlich keinen regelmäßigen Zugang ins Freie haben, besteht diese Kastrationsverpflichtung nicht. Will jemand seine Katzen zur Zucht halten, ist dafür eine Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich. Dabei ist auch die Art und Höchstzahl der gehaltenen Tiere und der Ort der Haltung anzugeben. Tierschutzaspekt Begründet wird diese Änderung mit Tierschutzaspekten. Es soll verhindert werden, dass immer mehr Katzen in Tierheimen landen oder getötet werden müssen. Die Verpflichtung zur Kastration trifft die jeweiligen Tierhalter, somit jene Personen, die auch tatsächlich die Tiere betreuen und die Verfügungsmacht über sie haben. Gehören zum Bauernhof ein oder zwei Katzen, die dort auch laufend betreut werden, ist der Besitzer des Bauernhofs als Halter anzusehen. Anders wird dies bei streunenden Katzen sein, die sich kurz einmal da und einmal dort aufhalten. Diese Tiere sind mitunter auch herrenlos. Ein Nichtbeachten dieser neuen Verpflichtungen ist im Tierschutzgesetz mit einer Geldstrafe bis zu 3.750 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 7.500 Euro bedroht. 6. April 2016 Der Bauer RECHT 5 Haftung für Weidevieh auf Almen – Warntafeln anbringen Jedes Jahr kommt es zu Verletzungen und manchmal sogar zu Todesfällen von Wanderern durch Unfälle mit Weidevieh auf Almen. ALOIS AFFENZELLER (FB) Rainbach Bezirk Freistadt, LK-Rat /HLGLJHV7KHPD 0LOFKTXRWH DR. FRANZ STAUDINGER Manchen Wanderern sind die Gefahren nicht bewusst, die sich beim Durchqueren eines Weidegebiets ergeben können, insbesondere dann, wenn Hunde mitgeführt werden oder wenn Mutterkühe mit ihren Kälbern auf der Alm sind. Entsprechende Warntafeln können dafür sorgen, dass solche Unfälle vermieden werden. Ob der jeweilige Tierhalter in solchen Fällen haftet, ist im Gesetz nur mit unbestimmten Begriffen geregelt: „Wird jemand durch ein Tier beschädigt, so ist derjenige dafür verantwortlich, der es dazu angetrieben, gereizt oder zu verwahren vernachlässigt hat. Derjenige der das Tier hält, ist verantwortlich, wenn er nicht beweist, dass er für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hatte“ (§ 1320 AGBG). Der Oberste Gerichtshof hat mehrfach zur Haltung von Kühen Stellung genommen: Die Verwahrungspflichten von Tierhaltern hängen von den Umständen des Einzelfalls ab. Vorkehrungen müssen dem Tierhalter auch zumutbar sein. Es besteht keine Verpflichtung, einen Weg, der durch eine Kuhweide führt, durch Zäune vom Weidegebiet abzugrenzen. Eine Abzäunung eines Weges auf einer Almweide ist weder üblich Mutterkühe sehen Hunde als Feinde und schützen ihre Jungen. LK TIROL noch zumutbar. Sollten auf der Weide jedoch aggressive Tiere gehalten werden, so sind sie gesondert zu verwahren, sodass sie sich dem Weg nicht nähern können. Wesentlich ist, dass der Tierhalter die Einhaltung der objektiv erforderlichen Sorgfalt bei der Verwahrung und Haltung der Tiere beweisen kann. Falls es schon einmal zu einem Zwischenfall gekommen ist, bei dem Mutterkühe auf Hunde aggressiv reagierten, hat der Tierhalter zumindest eine Warnung durch Aufstellen eines Schildes anzubringen. Warntafeln sollen Besucher informieren Mit Hinweistafeln wie „Achtung Mutterkühe, Betreten und Mitführen von Hunden auf eigene Gefahr“, „Achtung Weidevieh, Kühe schützen ihre Jungen, halten Sie unbedingt Distanz“ oder „Betreten und Mitführen von Hunden auf eigene Gefahr“ etc. können Besucher gewarnt und so Unfälle vermieden werden. Derartige Warn- und Hinweistafeln können selbst hergestellt werden, es finden sich auch im Internet zahlreiche Anbieter für entsprechende Schilder, die auf den Almen an den Ausgangspunkten für Wanderungen oder sonstigen geeigneten Stellen angebracht werden können. Zusätzlich sollte jeder Almbewirtschafter auch überprüfen, ob bei trotzdem auftretenden Unfällen Deckung durch eine Haftpflichtversicherung besteht. Rechtsberatung 050 6902 1200 Am 18. März 2015 habe ich meinen ersten Artikel zum Thema „Abschaffung der Milchquote“ in dieser Zeitung veröffentlicht – meine Befürchtungen wurden übertroffen. Der Milchpreis ist im freien Fall und beträgt nur noch 27 Cent (Gmundner Molkerei). Unsere Molkereigenossenschaften, die lauthals verkündeten, dass sie gerüstet wären, geben plötzlich der Politik die Schuld. Unsere Politiker wiederum schimpfen auf Russland, ohne dazu zu sagen, dass sie es gewesen sind, die mit den Sanktionen begonnen haben. Unseren Bergbauern wird aufgrund der höheren Produktionskosten die Luft ausgehen. Denn Bauern, die noch auf Anraten der Politik Ställe gebaut haben, werden auf ihren Schulden sitzenbleiben. Die Molkereien werden noch höhere Standards bei Qualität, Gentechnikfreiheit, Tierschutz, usw. fordern, um Milch absetzen zu können. Jene Bauern die dem Druck standhalten, bekommen dann TTIP vorgesetzt. Die einzige Chance für uns Bauern: Milchmengensteuerung. 6 RECHT Der Bauer 6. April 2016 Meldefrist für Nebentätigkeiten: 30. April 2016 Fehlverhalten von Hund oder Hundebesitzer? Hundekot auf Feldern, Wiesen oder Grünflächen ist keinesfalls als Düngung zu sehen, sondern als punktuelle Verunreinigung. Die landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen nehmen den festen Hundekot auf, der sich so im Futter verteilt. Auf diese Weise können gefährliche Parasiten auf die Nutztiere übertragen werden. Ein Hundehalter ist immer für das Verhalten seines Hundes verantwortlich. Er hat seinen Hund so zu beaufsichtigen, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden. Er darf an öffentlichen Orten oder fremden Grundstücken nicht unbeaufsichtigt herumlaufen. Für landwirtschaftliche Flächen gibt es im Gegensatz zum Wald kein freies Betretungsrecht. Wenn der Grundeigentümer sich dagegen ausspricht, so dürfen diese Flächen auch nicht von Hunden betreten werden. Der Grundeigentümer hat die Möglichkeit, sich mittels Besitzstörungsklage zu wehren. Die heimischen Betriebe sind bestrebt, beste Lebensmittel zu erzeugen. Dies ist sicherlich auch im Interesse der Hundebesitzer. In diesem Sinne sollte bei jedem Spaziergang daran gedacht und der Hundekot auch auf freiem Feld eingesammelt werden. MAG. LISA PERNER Meldungen über die erzielten Bruttoeinnahmen aus land- und forstwirtschaftlichen Nebentätigkeiten im Jahr 2015 müssen bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) bis 30. April 2016 einlangen. SVB Diese Frist hat auch für die Beantragung der kleinen Option, die Widmung von Beitragsgrundlagenteilen und die Beitragsgrundlagenoption Bedeutung. Im Zusammenhang mit der Ausübung von land- und forstwirtschaftlichen Nebentätigkeiten gilt es bestimmte Meldefristen zu beachten. Einerseits sind die Aufnahme und Aufgabe einer solchen innerhalb eines Monats bei der SVB zu melden. Andererseits muss eine Meldung über die Bruttoeinnahmen aus den im Jahr 2015 ausgeübten Nebentätigkeiten bis spätestens 30. April 2016 bei der SVB einlangen – sei es per E-Mail, Fax oder Post, wobei das Datum des Poststempels nicht ausreichend ist. Konsequenz einer verspäteten Meldung ist ein fünfprozentiger Beitragszuschlag der für die Nebentätigkeit vorgeschriebenen Beitragssumme. Das Formular kann über die SVB-Website unter www.svb.at/formulare -> Versicherung und Beitrag abgerufen werden. Kleine Option Betriebe, deren Beiträge vom Einheitswert berechnet werden, können für die Beitragsgrundlagenermittlung für die Nebentätigkeiten die „kleine Option“ wählen, nämlich die tatsächlichen Einkünfte laut Einkommensteuerbescheid. Ein diesbezüglicher Antrag für das Jahr 2015 ist bis 30. April 2016 einzubringen und gilt für mindestens ein Jahr. Ist eine Rückkehr ins pauschale System gewünscht, muss bei der SVB ein Antrag bis zum 30. April einlangen. Widmung von Beitragsgrundlagenteilen Die Einnahmen aus Nebentätigkeiten können auch einzelnen, am Betrieb hauptberuflich beschäftigten Personen zugerechnet werden, wenn sie diese ausüben, um ihre Beitragsgrundlage für eine künftige Pension aufzubessern. Meldefrist 30. April 2016 für ß Bruttoeinnahmen aus im Jahr 2015 ausgeübten Nebentätigkeiten ß „Kleine Option“ ab 2015 ß Widerruf der „kleinen Option“ ab 2015 ß Zuordnung der Einkünfte aus Nebentätigkeiten zur Beitragsgrundlage eines hauptberuflich beschäftigten Angehörigen ß Beitragsgrundlagenoption ß Widerruf der Beitragsgrundlagenoption Wurden im Jahr 2015 Nebentätigkeiten ausgeübt, muss eine Meldung über die daraus erzielten Brottoeinnahmen bei der SVB bis spätestens 30. April 2016 SVB einlangen. Für das Jahr 2015 ist eine Antragstellung bis 30. April 2016 möglich. Beitragsgrundlagenoption Das bäuerliche Beitragsrecht bietet neben dem Pauschalsystem auch die Möglichkeit der Beitragsberechnung auf Basis der Einkünfte laut Einkommensteuerbescheid für den Gesamtbetrieb. Entscheidet sich ein Betriebsführer für diese Beitragsgrundlagenoption, muss ein Antrag für das Jahr 2015 bis spätestens 30. April 2016 bei der SVB einlangen. Ein Widerruf ist allerdings nur in Folge wesentlicher Änderungen in der Betriebsführung möglich. Zudem ist zu beachten, dass eine solche Entscheidung nicht nur das Beitragsrecht tangiert, sondern folglich auch eine spätere Pensionsleistung beeinflussen und steuerliche Auswirkungen nach sich ziehen kann. 6. April 2016 Der Bauer INVEKOS 7 Details zum Mehrfachantrag Die folgende Details zum Mehrfachantrag (MFA) 2016 werden beim „Invekos-Service“ (050 6902 1600) häufig hinterfragt: ING. KARL THUMFART Ackerstatuserhalt und Dauergrünlandwerdung Sollte Dauergrünlandwerdung nicht erwünscht sein, dann hat ein Betrieb jedenfalls dann Handlungsbedarf vor dem MFA 2016, wenn auf einem Schlag in den Jahren bis einschließlich MFA 2015 bereits fünfmal ununterbrochen zum Beispiel „Wechselwiese“ beantragt wurde. Wichtig: Aufgrund eines EuGH-Urteils aus dem Jahr 2014 ist es nicht mehr zulässig, zur Verhinderung der Grünlandwerdung eine Ackerfutternutzung durch eine andere Ackerfutternutzung zu ersetzen, „auch wenn die Fläche im 5-Jahres-Zeitraum umgepflügt und eine andere als die zuvor dort angebaute Grünfutterpflanzenart eingesät wird“. Somit besteht auch dann Handlungsbedarf, wenn ein Betrieb beispielsweise nach drei Jahren „Wechselwiese“ umgebrochen, neu eingesät und weitere zwei Jahre „Futtergräser“ beantragt hat. Sofern Getreidearten wie Hafer bestandesbildend (in Reinsaatstärke ausgesät) kultiviert und im MFA beantragt werden, unterbricht deren Anbau die Dauergrünlandwerdung – unabhängig von der Nutzung. Die Kultur muss zumindest zwischen 15. Mai und 15. Juni den Acker bestandesbildend bedecken und ortsüblich bewirtschaftet werden (Ernte frühestens am 16. Juni). Ackerstatuserhalt und Dauergrünlandwerdung: Ein häufiger Grund für Anfragen. Kulturzuordnungen Für die Berechnung diverser Ober- bzw. Untergrenzen müssen die angebauten Kulturen der richtigen Nutzungsart (Acker, Grünland, Spezialkulturen, …) und der richtigen Kulturart (Getreide-/Mais-Anteil ja/nein?) zugeordnet werden. Beispiele: ß Grünschnittroggen: Nutzungsart Acker, zählt zum Getreide/Mais-Anteil. ß Buchweizen: Nutzungsart Acker, nicht-Getreide/Mais. ß Hirse: Nutzungsart Acker, nicht-Getreide/Mais. ß Einkorn, Emmer: Nutzungsart Acker, nicht-Getreide/Mais. ß Elefantengras: Nutzungsart Acker, nicht-Getreide/ Mais. ß Energieholz: Nutzungsart Spezialkultur. Besonderheit Energieholz Nachdem „Energieholz“ zu den Spezialkulturen (Nutzungsart „S“) zählt, werden Schlagnutzungen mit Energieholz nicht für die Berechnung von Ober- bzw. Untergrenzen am Acker herange- zogen – bis auf eine Ausnahme: „Flächen mit Niederwald im Kurzumtrieb“ – also Energieholzflächen – können unter bestimmten Voraussetzungen als Ökologische Vorrangflächen im „Greening“ mit Faktor 0,3 angerechnet werden. Bei Beantragung der Schlagnutzung „Energieholz ohne Robinie“ mit Code „OVF“ zählt auch Energieholz zur Berechnungsgrundlage für die Berechnung der erforderlichen fünf Prozent. Hinweise zu einzelnen ÖPUL-Maßnahmen ß Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel: Auf allen Ackerfutter- und Grünlandflächen des Betriebes ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verboten (daher in Ackerkulturen wie Getreide, Mais, etc. erlaubt), ausgenommen ist die Punktbekämpfung. Sämtliche Wirtschaftsdünger sind zulässig, sofern diese gemäß Bio-Verordnung erlaubt sind – unabhängig vom Haltungssystem. LK OÖ/THUMFART ß Verzicht auf Fungizide und Wachstumsregulatoren bei Getreide: Nur die lt. Bio-Verordnung 834/2007 zugelassenen Fungizide dürfen eingesetzt werden. Diesbezüglich führt die AMA auch Blattproben durch. ß Silageverzicht: Das Pressen von nicht ohne Folie lagerfähigem Mähgut ist nicht zulässig. Die Abgabe von Mähgut an Dritte ist nur in Form von Heu zulässig. Aufzeichnungen nicht vergessen Beispiel: Bei Teilnahme am der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün“ sind laufend schlagbezogene Aufzeichnungen über folgende Termine zu führen: ß Ernte der Hauptfrucht ß Anlage und Umbruch der Zwischenfrucht (Begrünung) ß Anlage der Nachfolge-Hauptfrucht 8 BERATUNG Der Bauer 6. April 2016 Molkereien als Partner Die aktuell schwierige Situation am Milchmarkt fordert alle Marktpartner. „Mit der Qualitätsstrategie ist es den heimischen Molkereien bisher gelungen, trotz erforderlicher Anpassungen deutlich höhere Preise für die Milchbauern zu erwirtschaften als im EU-Durchschnitt. Die österreichischen Molkereien sind größtenteils genossenschaftlich organisiert und sehen es als ihre Aufgabe, in Zeiten mit schwierigen Marktsituationen zur Stabilisierung der bäuerlichen Einkommen und zum Erhalt der heimischen Milchwirtschaft beizutragen. Das ist die Stärke einer Genossenschaft“, erklärt der Präsident der Vereinigung Österreichischer Milchverarbeiter (VÖM), Direktor Helmut Petschar. Österreich hat einen Anteil von nur zwei Prozent am EUMilchmarkt, ist mit einer Exportquote von mehr als 50 Prozent aber international stark verflochten und damit direkt beeinflusst von weltweiten Preisbewegungen. „Wir brauchen also dringend eine politisch koordinierte Vorgangsweise auf EU-Ebene, die den Milchmarkt wieder in Balance bringt“, betont Petschar. Er fordert neue Anstrengungen zur Öffnung weiterer Exportmärkte und zur Aufhebung des Russland-Embargos, außerdem seien Lebensmittelindustrie und Gastronomie in der Pflicht, in schwierigen Zeiten auf heimische Produkte zu setzen. „Wir wollen ein bestmögliches Milchgeld erwirtschaften. Deswegen setzen wir auf beste Qualität“, betont Petschar. FOTOS: LK OÖ/BSP Beratungsangebot: Ferkel und Schweinemast – Produktionsoptimierung Ihre Situation ß Sie sind Ferkelerzeuger oder Mastschweinehalter. ß Sie wollen Ihre Produktionstechnik in der Ferkelerzeu- SIGRID WASSERBAUER gung oder Schweinemast optimieren. ß Sie möchten Ihre Aufzucht- oder Mastleistungen verbessern. Nussbach Bezirk Kirchdorf Unser Angebot ß Beratung zu: › › › › › › › › › › Produktionsverfahren Leistungskennzahlen Produktions- oder Einstallrhythmus Ferkelherkunft Sauen- und Eberauswahl Haltung Arbeitsabläufe Fütterungstechnik Einflussfaktoren Tiergesundheit Rechtliche Rahmenbedingungen Ihr Nutzen Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Ferkelerzeugung oder Schweinemast durch Optimierung der Produktionsfaktoren und -verfahren ß Arbeitszeit und Technik ß Aufzuchtleistung, Tageszunahmen, Futterverwertung, Magerfleischanteil, Verluste, Umtriebe ß Einstall- und Verkaufsmanagement ß Stallklima ß Stallhygiene und Tiergesundheit ß Risikomanagement KONTAKT: Beratungsstelle Schweineproduktion: ß 0 5 0 6 9 0 2 4850 [email protected] Weitere Beratungsangebote unter: www.ooe.lko.at/beratung Mit Beratung zum Erfolg 6LJULG:DVVHUEDXHU EHUGLH%HUDWXQJ ]XU3URGXNWLRQV RSWLPLHUXQJ „Derzeit ist die Rentabilität in unserem geschlossenen Zuchtund Schweinemastbetrieb unzufriedenstellend. Daher ist es für mich wichtig die Produktion auf meinem Betrieb zu optimieren, um die schlechte Preisphase durchtauchen zu können. Gemeinsam mit dem Berater der Beratungsstelle Schweineproduktion haben wir unsere Produktionstechnik analysiert und die Stärken und Schwächen diskutiert. Beim Stallrundgang erhielten wir interessante Produktionstipps, die uns durch die Betriebsblindheit nicht bewusst waren und haben auch noch die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorgaben überprüft. Somit sind wir für eine AMA Gütesiegel- bzw. für eine amtliche Kontrolle bestens vorbereitet.“ 6. April 2016 Der Bauer TIERPRODUKTION 9 Rechtzeitige Fliegenbekämpfung Stallfliegen sind lästige Plagegeister für Mensch und Tier. FRANZ STRASSER, ABL Stallfliegen setzen sich mit Vorliebe auf Rinder und Schweine und lassen sie kaum zur Ruhe kommen. Damit lösen sie unnötigen Stress aus, was auch die Leistung hemmt. Darüber hinaus übertragen sie Krankheiten und „verkoten“ die Aufstallung. Wenn nicht rechtzeitig und ausreichend bekämpft wird, kann sich daraus ein Ganzjahresproblem entwickeln. Futter und Betriebshygiene Fliegen ernähren sich hauptsächlich von flüssigen oder feuchten Nahrungsmitteln. Gleichzeitig überprüfen sie durch ständiges Betupfen mit dem Rüssel verschiedene Stoffe auf ihre Genießbarkeit. Es fällt auf, dass sich Fliegen bevorzugt auf kranken Tieren aufhalten, deren Abwehrbewegungen reduziert sind. Eine der wichtigsten Maßnahmen ist daher, den Fliegen Futtergrundlagen und Brutstätten zu entziehen. Feuchte Stellen sind zu vermeiden, Futtergänge sauber zu halten und Futterreste im und um den Trog zu Erfahrungen ß Beseitigst Du im April eine Fliege, so beseitigst Du gleich eine Million; ß Beseitigst Du im Mai eine Fliege, so bist Du noch eintausend los; ß Beseitigst Du im Juni eine Fliege, so tötest Du nur noch eine einzige! Auf den Schwimmdecken im Güllekanal entwickeln sich die Fliegen FOTOS: LK OÖ/STRASSER entfernen. Beim Stallputzen auch auf schwer zugängliche Stellen nicht vergessen Schwimmdecken beseitigen Da sich nur 15 Prozent der Fliegenpopulation im ausgewachsenen Stadium befinden, ist den 85 Prozent Fliegen im Larven- und Puppenstadium verstärkt Augenmerk zu geben. In Gülle und Mist herrschen ideale Vermehrungs- und Lebensbedingungen für die Fliegenlarven. Es ist darauf zu achten, dass sich im Güllekeller keine Schwimmdecken bilden. Bei Ställen mit Unterflurabsaugung trocknet die Gülle leichter ab. Ein Ablassen der Güllekanäle alle vier bis sechs Wochen kann den Fliegendruck deutlich senken. Nach jedem Stallwaschen auch in den Kanal schauen und bei „Problemstellen“ entsprechend nachhelfen. Es macht auch Sinn, zur Verbesserung der Fließfähigkeit einen Spaltenmixer einzusetzen. Schweinemäster bestätigen, dass Güllezusätze das Abfließen verbessern und damit Brutstätten beseitigt werden. Im Festmistbereich ist die Fliegenbelastung automatisch höher. Dennoch kann auch hier nur eine möglichst saubere Bucht und damit ein oftmaliges Ausmisten Abhilfe schaffen. Am Misthaufen selbst sind die Bekämpfungsmöglichkeiten gering. Mit dem Einsatz von Schlupfwespen werden jedoch gute Erfahrungen gemacht. Güllefliege einsetzen Die Güllefliege (Ophyra aenescens) lebt unauffällig im Stall. Dunkle Bereiche des Stalles werden besonders bevorzugt. Nur bei starkem Populationsdruck gelangen sie in den Stallraum, aber selbst dann werden Schweine nur vereinzelt von ihnen aufgesucht. Die Larven der Güllefliege haben die gleiche Nahrungsgrundla- Güllefliegen zur Ansiedlung ge wie die Stubenfliegenlarven. Güllefliegenlarven haben aber einen höheren Eiweißbedarf. Diesen decken sie mit dem Aussaugen der Stubenfliegenlarve. Bis zu 20 Stubenfliegenlarven können von einer Güllefliegenlarve ausgesaugt werden. In zahlreichen Beständen findet man die Güllefliege. Wie sie sich dort angesiedelt haben ist unbekannt. Sie ist kleiner als die Stubenfliege und schwarzglänzend. Die Larven sind etwas kleiner und weißlicher. In diesen Ställen gibt es kein Fliegenproblem. Einige Anbieter verkaufen im Labor gezüchtete Larven mit Nährsubstrat. Diese sind am besten unter den Spalten im zugfreien Bereich anzusiedeln. Im Abstand von drei Wochen soll diese Ansiedelung wiederholt werden. In ein bis zwei Monaten entwickeln sich genügend Güllefliegenlarven, die der Stubenfliege in ihrer Entwicklung entsprechend zusetzen und ein verträgliches Gleichgewicht herstellen. Im Besonderen ist darauf zu achten, dass vor und in der Ansiedelungsphase keine chemischen Insektizide verwendet werden. Genauso darf in diesem Stadium die Übermacht der Stubenfliege nicht aussichtslos sein. Daher hat die Ansiedelung im Frühjahr die höchste Erfolgsquote. Güllefliegen überwintern und sorgen in den Folgejahren auch für eine Reduktion der Stallfliegen. Nach Angaben eines Anbieters kostet das Startpaket für 100 m² Stallfläche ca. 190 Euro inklusive Porto (bei fünf Lieferungen im Abstand von zwei Wochen). (Fortsetzung auf Seite 10) 10 TIERPRODUKTION Der Bauer 6. April 2016 (Fortsetzung von Seite 9) Buchtipp Urgut geht‘s den Heumilchkühen! So heißt das neueste Kinderbuch der ARGE Heumilch. Wie der Titel bereits vermuten lässt, geht es in der fünften Folge der Heumilch-Reihe ganz schön tierisch zu: Es dreht sich alles um die Heumilchkuh. Kindergartenkinder und Leseanfänger erfahren dieses Mal Wissenswertes über die Haltung der liebenswerten Tiere auf Österreichs Bauernhöfen und Almen. Und sie können aktiv mitmachen: Im Innenteil des Kinderbuches befinden sich Sticker, die an den passenden Stellen angebracht werden können. Im Mittelpunkt der Erzählung steht Bauerstochter Laura, die mit Luis, einem Stadtjungen, einen Ferientag auf dem heimischen Bauernhof verbringt. „Im Fokus des neuen Kinderbuches steht ganz klar das Tierwohl“, so Andreas Geisler, Koordinator der ARGE Heumilch. Das Buch ist kostenlos erhältlich bei der ARGE Heumilch unter http:// www.heumilch.at. Chemische Bekämpfung Zur chemischen Bekämpfung gibt es unzählige verschiedene Mittel. Ihre Wirkung lässt mit Anzahl der Anwendungen nach, weil sich Resistenzen bei den Fliegen bilden. In letzter Zeit werden vor allem madenwirksame Mittel mit gutem Erfolg eingesetzt, da sich ja 85 Prozent der Fliegenpopulation in diesem Stadium befinden. In ganz akuten Fällen wer- Starker Fliegendruck ist lästig für Tier und Mensch. den Streich-, Spritz- und Ködermittel angewendet. FOTOS: LK OÖ/STRASSER Bei der Verwendung dieser Mittel müssen allerdings unbedingt die Anwenderhinweise genauestens beachtet werden, damit Menschen und auch Nutztiere nicht gefährdet werden und die Lebensmittelsicherheit somit gewahrt bleibt. Tiere www.ooe.lko.at Bei der Mittelwahl sollte man sich genau informieren. Schule abz Lambach Am 7. April, 19.30 Uhr, findet im abz Lambach ein Informationsabend über die im kommenden Schuljahr beginnende Abendschule „Betriebsleiterin plus“ statt. Dabei werden Inhalte und die Organisation des Bildungsproduktes vorgestellt. Gedacht ist diese Schulform für Frauen und Männer, die bereits eine anderweitige Ausbildung abgeschlossen haben und sich im zweiten Bildungsweg das entsprechende landwirtschaftliche und hauswirtschaftliche Wissen aneignen wollen. Weitere Informationen dazu: www.abzlambach.at. Einladung zur RZO-Mitgliederversammlung Am 9. April um 9.30 Uhr wird zur Mitgliederversammlung nach Freistadt geladen. Am 9. April findet im Rinderkompetenzzentrum Freistadt die Mitgliederversammlung statt. Mitglieder und Interessierte sind dazu eingeladen. Einlass: 9 Uhr Beginn: 9.30 Uhr Programm ß Eröffnung und Begrüßung: Verbandsobmann ÖR Leopold Pargfrieder ß Feststellung der Beschlussfähigkeit ß Bilanz über das Jahr 2015, Prüfbericht, Genehmigung und Entlastung ß Tätigkeitsbericht über das Geschäftsjahr 2015 ß Tätigkeitsbericht der Jungzüchterclubs ß Neuwahl des Verbandsobmannes ß Vortrag zum Thema: „Milchproduktion in stürmischen Zeiten“ Fachreferat von Dr. Konrad Blaas (Abteilungsleiter Tierische Produktion – BMLFUW – Wien) ß Ansprachen ß Ehrungen erfolgreicher Züchter ß Allfälliges 6. April 2016 Der Bauer ACKERBAU 11 Umstrittene Biopatente Vom Europäischen Patentamt wurden Patente für Sorten ausgesprochen – zuletzt für eine Tomatensorte, die schneller abreift, mehr Wasser abgibt und für die Ketchupherstellung besser geeignet ist. DI CHRISTIAN KRUMPHUBER Das Thema ist zwiespältig und strategisch für die Landwirtschaft auch problematisch. Rechtliche Grundlage für die ausgesprochenen Biopatente ist die EU-Biopatentrichtlinie. Diese Richtlinie stammt aus dem Jahr 1998 und regelt was an biotechnologischen Erfindungen patentierbar ist und was nicht. Grundsätzlich sind Biopatente möglich. ß Artikel 3 besagt Folgendes: Im Sinne dieser Richtlinie können Erfindungen, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind, auch dann patentiert werden, wenn sie ein Erzeugnis, das aus biologischem Material besteht oder dieses enthält, oder ein Verfahren, mit dem biologisches Material hergestellt, bearbeitet oder verwendet wird, zum Gegenstand haben. Biologisches Material, das mit Hilfe eines technischen Verfahrens aus seiner natürlichen Umgebung isoliert oder hergestellt wird, kann auch dann Gegenstand einer Erfindung sein, wenn es in der Natur schon vorhanden war. ß Artikel 4 schränkt allerdings ein, was nicht patentierbar ist: Nicht patentierbar sind: > Pflanzensorten und Tierrassen Im Wesentlichen sind dies biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren. Allerdings wird dies wieder eingeschränkt: Erfindungen, deren Gegenstand Pflanzen oder Tiere sind, können patentiert werden, wenn die Ausführungen der Erfindung technisch nicht auf eine bestimmte Pflanzensorte oder Tierrasse beschränkt sind. ß Zudem steht im Artikel 5: Die gewerbliche Anwendbarkeit einer Sequenz oder Teilsequenz eines Gens muss in der Patentanmeldung korrekt beschrieben sein. Interpretieren könnte man das dahingehend, dass biologisches Material dann patentierbar ist, wenn man im Zusammenhang mit der genetischen Information den gewonnen Bestandteil und dessen Zweck darlegt. Grundsätzlich muss angemerkt werden, dass die EU-Richtlinie gerade in Bezug auf Pflanzen und Tiere schwammig ist. So nimmt sie Pflanzen und Tiere von der Patentierbarkeit aus, über die „Hintertür“ ermöglicht sie dies aber wieder. Patente Patente sind ein Treiber des technischen und ökonomischen Fortschritts. Jährlich werden zwei Millionen Patente vergeben. Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht für eine Erfindung. Der Inhaber ist berechtigt einem anderen die Nutzung zu untersagen oder diese gegen eine Gebühr zu erlauben. Patentrechtlicher Schutz hat eine zeitliche Befristung. Es sollte eigentlich klar sein, dass in der Natur vorkommendes „Material“ wie die Erbinformation nicht Inhalt eines Patentes sein sollte. Neue Sorten sind wichtig für die Weiterentwicklung im Pflanzenbau. Ein geregelter Sortenschutz liegt im Interesse der Züchter, aber in letzer Konsequenz auch der Landwirtschaft. Eine Patentierung von Sorten (-eigenschaften) ist vehement abzulehnen. LK OÖ Für die Tier- und Pflanzenzucht ist dies vehement abzulehnen. Dies würde bedeuten, dass die Erbinformation zu einer mautpflichtigen Autobahn verkommt. Bewährter Sortenschutz Für Pflanzen gibt es das internationale System des Sortenschutzes. Das ermöglicht dem Züchter, eine neue Sorte ohne Erlaubnis des Schutzinhabers zu verwenden um neue Kreuzungen zu machen. Dies war Grundlage des Züchtungsfortschrittes. Zudem ist mit dem Landwirteprivileg auch das Recht zur Verwendung des eigenen Nachbaus darin festgelegt. Pflanzenzüchter haben naturgemäß ein Interesse, dass ihre Sorten – hinter deren Entwicklung ein erheblicher finanzieller und personeller Aufwand steht – einen gewissen Schutz genießen. Letztlich müssen die Züchtungsaufwendungen über den Saatgutverkauf finanziert werden. Der Zuchtfort- schritt und die kontinuierliche Entwicklung besserer Sorten liegen auch im Sinne der Landwirtschaft. Sortenschutz ist speziell für die klein- und mittelständischen Züchter wichtig und nicht – wie fälschlicherweise behauptet wird – wichtig für die Großkonzerne der Saatgutwirtschaft. Diese „umfahren“ den Sortenschutz insofern relativ elegant, indem sie sich züchterisch hauptsächlich mit Hybridkulturen (Mais, Sonnenblume, Zuckerrübe) beschäftigen. Bekanntlich zwingen Hybridkulturen ohnehin zum jährlichen Zukauf des Saatgutes – der Sortenschutz ist bei diesen Kulturen daher auch anderweitig gesichert. Resümee Sortenschutz und Patentierung biologischer Erfindungen muss man inhaltlich auseinanderhalten, denn es ist nicht dasselbe. An einem ordentlich geregelten Sortenschutz sollten aber sowohl Pflanzenzüchter als auch die Landwirtschaft Interesse haben. Die bisherigen Regelungen haben sich als gar nicht als so praxisfremd erwiesen. Gelingt es den Züchtern nicht, den Sortenschutz umzusetzen, werden die Anstrengungen in Richtung Hybridzüchtung verstärkt werden – auch bei Kulturen, wo Hybridsorten bisher nicht üblich waren. Was man klar ablehnen muss – sowohl aus der Sicht der Züchtung als auch der Landwirtschaft – ist die Patentierbarkeit von Sorten und Nutztieren. 12 ACKERBAU Der Bauer 6. April 2016 Achtung auf Bienen beim Pflanzenschutz im Raps Raps kann eine sehr ertragreiche Nektar- und Pollenquelle für Bienen und andere bestäubende Insekten sein. DI HUBERT KÖPPL Bienen fliegen aus bis zu sechs Kilometer auf die Rapsschläge zu, der Hauptradius liegt etwa bei drei Kilometer. Raps gibt ab ca. 13 Grad Celsius Nektar ab. Der Bienenflug erfolgt ab ca. acht Grad, sodass gegen 9 Uhr die ersten Sammlerinnen am Rapsschlag eintreffen. Je nach Witterung dauert der Bienenflug bei Raps bis ungefähr 19 Uhr an. Raps kann kurz vor der Blüte und in der Blüte selbst noch von Schädlingen und Krankheiten befallen werden. Aus der Sicht des integrierten Pflanzenschutzes sind notwendige Maßnahmen schadschwellenorientiert (zB fünf bis sechs Rapsglanzkäfer pro Haupttrieb) zu setzen. Behandlungen in der Blüte sollen die Ausnahme darstellen. Schädlinge werden auch kurz vor der Blüte erfasst, durch eine weitgestellte Fruchtfolge kann das Risiko durch Sklerotinia Weißstängeligkeit verringert werden. Blütenbehandlungen werden in der Öffentlichkeit und insbesondere von den Imkern sehr kritisch gesehen. Es werden vereinzelt Rückstände von Insektiziden aber auch Fungiziden bei Honig und Blütenpollen gefunden. Deshalb wird empfohlen, Behandlungen gegen Schädlinge und Krankheiten vor Blühbeginn abzuschließen. Die Behandlung von Schädlingen und Krankheiten im Raps sollte im LK OÖ/HUBERT KÖPPL Idealfall – vor Blühbeginn abgeschlossen werden. Schädlinge Bei sehr warmer und sonniger Witterung können Kohlschotenrüssler und Kohlschotenmücke auftreten. Der Rüssler fliegt bereits kurz vor der Blüte ab 16 bis 19 Grad auf die Bestände zu. Durch das Anstechen der jungen Schötchen in der Blüte verschafft er der Kohlschotenmücke die Möglichkeit, Eipakete abzulegen. Durch eine Behandlung der Rapsglanzkäfer kurz vor der Blüte werden auch die Rüssler miterfasst. Der Kohlschotenrüssler ermöglicht durch das Anstechen der Kohlschotenmücke, dass diese ein Eipaket in das junge Schötchen ablegt. Durch die Saugtätigkeit ihrer Larven können die Schoten aufplatzen. Ohne Einbohrloch des Rüsslers wird die Eiablagemöglichkeit der Mücke sehr begrenzt. bei enger Rapsfruchtfolge (vier Jahre und kürzer) sowie bei Soja, Sonnenblume, zweijährigem Kümmel oder Feldgemüse in der Fruchtfolge hoch. Optimale Witterung sind warme Temperaturen über 15 Grad und feuchtes Wetter. Behandlungen sind nur bei den geschilderten Rahmenbedingungen rentabel. Sollten trotzdem Maßnahmen in der Blüte notwendig werden, so wird dringend empfohlen, auch bienenungefährliche Produkte nur außerhalb der Bienenflugzeit auszubringen. Allgemein ist zu sagen, dass man als Landwirt mit den Imkern Kontakt halten soll, insbesondere dann, wenn im Bienenflugradius (bis zu fünf Kilometer und teilweise mehr) Pflanzen angebaut werden, die den Bienen als Trachtquelle dienen. Krankheiten Wechselfeuchte, warme Witterung kann Sklerotinia Weißstängeligkeit begünstigen. Die Gefahr ist nur Einstufungen der Insektizide Die exakte Einstufung der einzelnen Produkte bezüglich Bienengefährdung muss dem Verpackungstext entnommen werden. In den letzten Jahren wurden in Österreich neue Auflagen erteilt. Für Bienen ungefährliche Pflanzenschutzmittel gibt es keine Beschränkungen, trotzdem sollten Behandlungen während der Bienenflugzeit bei blühenden Kulturen vermieden werden. Beispiele sind Biscaya, Mavrik Citro Pack und Mospilan 20 SG. Findet man auf dem Etikettentext keinen Hinweis auf Bienen, so ist das Produkt bienenungefährlich. Besondere Vorsicht ist bei Mischungen von bienenungefährlichen Insektiziden wie Mavrik Citro Pack oder Mospilan 20 SG mit Fungiziden aus der Klasse der Ergosterol-Biosynthesehemmer, wie zB Folicur, Caramba, Prosaro, Propulse (siehe Tabelle auf www.ooe.lko. at) geboten. In Kombination werden diese Insektizide wieder „minderbienengefährlich“, deshalb müssen die Mischungen auf jeden Fall außerhalb der Bienenflugzeit bis spätestens 23 Uhr appliziert werden. Die Bienenungefährlichkeit bleibt bei Mischungen mit Cantus, Cantus Gold, Ortiva bestehen. Mischungen von mehreren bienenungefährlichen Insektiziden sollen ebenfalls vermieden werden – negative Effekte auf Bienen können nicht ausgeschlossen werden. Deshalb soll ein Einsatz solcher Mischungen in blühenden Kulturen oder in Kulturen, die von Bienen beflogen werden, unterbleiben. 6. April 2016 Der Bauer ACKERBAU 13 Aufzeichnungen bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln Detaillierte Dokumentationen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sind unumgänglich. DI HUBERT KÖPPL Alle beruflichen Verwender von Pflanzenschutzmitteln – darunter fallen auch Land- und Forstwirte – müssen dokumentieren, welches Pflanzenschutzmittel (was) sie zu welchem Zeitpunkt (wann), in welcher Kultur und auf welcher Fläche (wo) und in welcher Aufwandmenge (wieviel) eingesetzt haben. Es gibt keine Formvorschrift für die Aufzeichnungen. Einen möglichen Vorschlag findet man in der hier beigefügten Tabelle rechts oben. Spezielle Programme wie der ÖDüPlan unterstützen den Landwirt und machen auch auf Fehler aufmerksam (Zulassungsumfang, höchste zugelassene Aufwandmenge). Die Registernummer muss – außer bei speziellen Zertifizierungsprogrammen wie AMAG.A.P. – nicht aufgezeichnet werden. Die Rechnungen über den Pflanzenschutzmittelkauf sind auf Verlangen vorzuweisen. Die Aufzeichnungen sind tagesaktuell zu führen. Alle Zulassungsauflagen müssen eingehalten werden. Besonders ist darauf zu achten, dass die Größen der behandelten Flächen (zB Achtung bei Überschattungsflächen) mit den im Mehrfachantrag angegebenen Flächengrößen für das Jahr Kultur Feldstück/Schlagbezeichnung bzw. Nummer lt. Flächennutzungsliste MFA Produkt Aufwandmenge/ Konzentration pro Hektar 21.03.2016 Wintergerste Hausfeld Artist + Sekator OD + 120 ml/ha 28.03.2016 Winterraps Kreuzanger Plenum 50 WG + Toprex 150 g/ha + 0,4 l/ha Datum 0,8 kg/ha So könnte eine Form der Dokumentation in der Praxis aussehen. LK OÖ übereinstimmen. Die gesetzlich zugelassen Höchstaufwandmengen dürfen nicht überschritten werden, es gibt keine Toleranz. Der exakte aktuelle Zulassungsstand ist im Internet unter http://pmg.ages.at/ abrufbar. Alte schriftliche Unterlagen sind möglicherwei- Neues Weingesetz Die vergangene Woche im Ministerrat beschlossene Weingesetznovelle bringt Neuerungen für die Weinwirtschaft. Der Gesetzesentwurf unterstützt die Qualitätsstrategie im österreichischen Weinbau und optimiert die Vermarktung hochwertiger Weine durch verbesserte Herkunftsbestimmungen. „Das neue Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um die Qualität der österreichischen Weine weiter zu verbessern“, erklärt Bundesminister Andrä Rupprechter. Zentrale Punkte im neuen Gesetz betreffen die verbesserte Abgrenzung und Benennung von Herkunftsbezeichnungen, die Anpassung des Hektarhöchstertra- 2016 "Pflanzenschutz-Aufzeichnungen" nach EU-VO 1107/2009 se nicht mehr aktuell. Die Aufzeichnungen müssen gemäß OÖ Bodenschutzgesetz vier Jahre lang aufbewahrt werden. Wer am ÖPUL 2015 teilnimmt, muss die Aufzeichnungen zehn Jahre lang, gerechnet ab dem letzten Verpflichtungsjahr, aufbewahren. Mostkost ges aufgrund der neuen europaweit standardisierten Flächenermittlung sowie die möglichst einfache Verwaltung des Rebflächenverzeichnisses. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) wird zudem ermächtigt, eine Sektverordnung zu erlassen, die unterschiedliche Qualitätsstufen nach internationalem Vorbild ermöglicht. Die Novelle wird jetzt im Parlament behandelt. Bestimmte dem Uhudler zugrundeliegende Rebsorten sind nach EU-Recht nicht zulässig. Daher wird im Weingesetz ein Sicherheitsnetz für Uhudlerweine eingeführt, Gramastetten Qualität wird im Weinanbau LK NÖ weiter forciert. die aus nicht klassifizierbaren Rebsorten erzeugt werden. Uhudler aus derartigen Rebsorten kann künftig weiterhin als Obstwein vermarktet werden. Die Gramastettner Mostkost findet am 17. April ab 13 Uhr am Hof der Familie Radler, vulgo Hollinder in Hamberg, statt. Es gibt eine Käseverkostung, Bauernbrote, Bauernhofeis, einen Infostand der RZO Jungzüchter und ein Kinderprogramm. Auch der Imkerverein ist vor Ort präsent. Die Mostsiegerprämierung ist um 15 Uhr. Für musikalische Unterhaltung ist gesorgt. Förderungen www.ooe.lko.at 14 GARTENBAU Der Bauer 6. April 2016 Garten-Trophy: strahlende Sieger LANDWIRTSCHAFTSKAMMER OÖ Am vergangenen Freitag wurden bei der Gartenmesse „Blühendes Österreich“ in Wels die OÖ Garten-Trophys verliehen. Ausgezeichnet wurden die Landessieger in den Kategorien „Das schönste Bauernhaus“, „Das schönste Wohnhaus“, „Der schönste Garten“ und „Der schönste Gemüsegarten“. Die Trophy-Verleihung in Wels war wieder der würdevolle Schlusspunkt des größten Gartenwettbewerbes unseres Bundeslandes. Das schönste Bauernhaus: Anna und Herbert Wimmer/Roitham. ten-Trophy. „Einige Tausend Fotos wurden im vergangenen Sommer zu dieser Leistungsschau der Hobbygärtner eingereicht. Über 100 Häuser und Gärten wurden von einer Fachjury vor Ort besichtigt. Die Gewinner dürfen sich daher zu Recht als die herausragenden Vorbilder heimischer Garten- kultur bezeichnen“, erläutert Präsident Reisecker. Den Sieg und damit die begehrte Trophy bei den Bauernhäusern holte sich Familie Anna und Herbert Wimmer aus Roitham/Bezirk Gmunden. Das schönste Wohnhaus steht in Mehrnbach/Bezirk Ried und wird von Marianne Ehwallner bewohnt. Den schönsten Garten des Landes pflegt und genießt Familie Marianne und Alfred Messner aus Dietach/Bezirk Steyr. Und den schönsten Gemüsegarten Oberösterreichs darf Hermine Ditzlmüller in Fraham/ Bezirk Eferding bestellen und beernten. Anna und Herbert Wimmer aus Roitham wohnen im „Schönsten Bauernhaus“. Es gratulieren (v.l.): Vorsitzende des Bäuerinnenausschusses LAbg. ÖR Annemarie Brunner, Biogärtner Karl Ploberger, Landesgärtnermeister-Stv. Christoph Buttinger und LK-Präsident ÖR FOTOS: LK OÖ/STUMVOLL Ing. Franz Reisecker. Land der Hobbygärtner „Oberösterreich ist ein Land der Hobbygärtner“, freut sich auch Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger über die wunderschönen Gärten und Der schönste Garten: Familie Messner in Dietach. Der schönste Gemüsegarten: Hermine Ditzlmüller in Fraham. Garteln ist „in“ „Es ist beeindruckend, mit welcher Begeisterung unsere Landsleute beim Garteln ans Werk gehen“, freut sich LK-Präsident Franz Reisecker über die zahlreiche Beteiligung an der OÖ Gar- Das schönste Wohnhaus: Marianne Ehwallner in Mehrnbach. Häuser und ortet einen unübersehbaren Trend: „Die Ernte der Früchte aus dem eigenen Garten erlebt im Moment eine Renaissance. Frische, echter Geschmack sowie die Freude an selbst geerntetem Gemüse, Kräutern oder Obst werden wieder besonders geschätzt. Die blühenden Gärten unseres Landes haben sich zunehmend zum Wohnzimmer im Freien entwickelt“, so Hiegelsberger und ergänzt: „Das Garteln in Oberösterreich wird jünger und auch männlicher, das haben die Veranstaltungen der diesjährigen Gartenland-Tour mit über 3.500 Besuchern wieder eindrucksvoll bewiesen.“ Großes Finale auf der Gartenmesse in Wels Rund 300 begeisterte Hobbygärtner aus ganz Oberösterreich folgten der Einladung zum großen, von Biogärtner Karl Ploberger moderierten Gala-Abend der Blumenfreunde im Rahmen der Messe „Blühendes Österreich“ in Wels. Die gepflegte Gartenkultur in OÖ wurde bis in den späten Abend gefeiert. Seit über 50 Jahren organisiert die Landwirtschaftskammer die Blumenschmuckaktion in Oberösterreich. Seit 2012 trägt die Aktion den neuen Namen „OÖ Garten-Trophy“. Im Drei-Jahres-Rhythmus findet dieser Wettbewerb in den einzelnen Bezirken statt. 2015 wurden die schönsten Häuser und die prachtvollsten Gärten der Bezirke Eferding, Gmunden, Ried, Rohrbach, Steyr und Steyr-Land prämiert. Gesponsert wurden die Trophys von der Landwirtschaftskammer, dem Land OÖ, den OÖ Gärtnern und der Messe Wels. 6. April 2016 Der Bauer BODEN.WASSER.SCHUTZ 15 Einschränkungen bei Pflanzenschutzmitteln in Wasserschutz- und Schongebieten Manche Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln, die im Grund- und Trinkwasser wiederholt nachgewiesen wurden, sind in Wasserschutz- und Schongebieten verboten. SEBASTIAN FRIEDL, BAKK. DI STEFAN PRÖLL Diese speziell ausgewiesenen Gebiete dienen der nachhaltigen Versorgung und Sicherung des Grundund Trinkwasservorkommens und weisen daher eine hohe Schutzwürdigkeit auf. Dieser Beitrag zeigt mögliche Beschränkungen der Ausbringung von Wirkstoffen in Wasserschutz- und Schongebieten auf. Wasserschutzgebiete Wasserschutzgebiete werden von der Wasserrechtsbehörde nach Durchführung eines Behördenverfahrens mit Bescheid festgelegt. Über die Beiziehung zum Verfahren und die Zustellung eines Bescheides haben die Grundeigen- Doris-Kartenausschnitt. tümer Kenntnis über die räumliche Ausdehnung des Schutzgebietes und angeordnete Nutzungsbeschränkungen auf den betroffenen Flächen. Beschränkungen betreffen häufig die Bereiche Pflanzenschutzmittelausbringung, Düngung oder Nutzung von Flächen als Viehweide. Falls der Bescheid dem Eigentümer bzw. Bewirtschafter nicht mehr vorliegt, kann eine Kopie bei der zuständigen DORIS Bezirksverwaltungsbehörde aus der Urkundensammlung zum Wasserbuch hergestellt werden. Falls unklar ist, ob eine Grundfläche in einem Wasserschutzgebiet liegt, kann man sich auf www.doris.at über die aktuelle Lage zu Schutzgebieten informieren. Wasserschongebiete Im Gegensatz zu den Schutzgebieten werden die meist um ein Vielfaches größe- ren Wasserschongebiete per Verordnung festgelegt. In solchen Verordnungen können ebenfalls Nutzungsbeschränkungen für landwirtschaftliche Nutzflächen, insbesondere Einschränkungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, enthalten sein. In manchen Fällen wissen die Grundeigentümer bzw. Bewirtschafter nicht darüber Bescheid, dass sich ihre Flächen in einem Wasserschongebiet befinden. Es wird daher empfohlen, sich auf www.doris.at über die aktuelle Lage zu informieren. Über diese Homepage erlangt man auch Kenntnis über den Namen des Schongebietes. Wenn man diesen Namen dann etwa in Google eingibt, erhält man dort den gesamten Verordnungstext und man kann sich so über den Inhalt der Verordnung informieren. Zusätzlich können in den Verordnungen zu Wasserschongebieten Einschränkungen für die Anwendung von Pflanz(Fortsetung auf Seite 16) Tabelle 1: Terbuthylazinhältige Pflanzenschutzmittel Produkt Österreichische Zulassungs nummer Wirkstoff Wirkstoffmenge pro l/kg Einsatzgebiet Aspect Pro 2947-0 Terbuthylazin + Flufenacet 333 + 200 g Mais Aspect 2947-1 Terbuthylazin + Flufenacet 333 + 200 g Mais Calaris 2909-0 Terbuthylazin + Mesotrione Gardo Gold 2775-0 Terbuthylazin + s-Metolachlor 312,5 + 187,5 g Mais, Zuckermais, Lupine-Arten, Sorghum-Hirse Primagram Gold 2775-1 Terbuthylazin + s-Metolachlor 312,5 + 187,5 g Mais, Zuckermais, Lupine-Arten, Sorghum-Hirse Spectrum Gold 3461-0 Terbuthylazin + Dimethenamid-P Successor T 3481-0 Terbuthylazin + Pethoxamid 330 + 70 g Mais 250 + 280 g Mais 187,5 + 300 g Mais Kombi-Packungen: Arigo + Gardo Gold, Clio Maxx = Clio Star + Spectrum Gold, Diego M = Hector Max + Successor T + Activator X, Elumis Extra Pack = Elumis + Gardo Gold, Laudis + Aspect Pro (+ Monsoon), Laudis Plus = Laudis + Aspect Pro, Mesor Gold = Callisto + Successor T, Onyx Mais Komplett = Onyx + Temsa SC + Successor T, Zintan Platin Pack = Calaris + Dual Gold; Zintan Gold Pack = Gardo Gold + Callisto 16 BODEN.WASSER.SCHUTZ Der Bauer 6. April 2016 Tabelle 2: Metazachlorhältige Pflanzenschutzmittel Produkt Österreichische Zulassungsnummer Butisan 2307-0 Metazachlor Butisan Gold 3451-0 Metazachlor + Quinmerac + Dimethenamid-P 200+100+200 g Winterraps Butisan Star Max 500 SE 3451-1 Metazachlor + Quinmerac + Dimethenamid-P 200+100+200 g Winterraps 3401-0 Metazachlor + Dimethenamid-P 200+200 g Winterraps Metazachlor + Quinmerac 375 + 125 g Winterraps, Sommerraps, Winterrübsen; Senf-Arten Butisan Kombi Butisan Top Fuego Fuego top Rapsan 500 SC Sultan Top 500 SC 3403-0, 3403-1 3100-0 Metazachlor 3352-0 Metazachlor + Quinmerac 2307-3, 2307-4 3352-1 Wirkstoffe Metazachlor Metazachlor + Quinmerac Wirkstoffmenge pro l/kg 500 g 500 g 375 + 125 g 500 g 375 + 125 g Einsatzgebiet Raps, Kohlgemüse Winterraps Winterraps Raps, Kohlgemüse Winterraps allgemeine Auflage: insgesamt nicht mehr als eine Anwendung in einem Zeitraum von drei Jahren auf der gleichen Fläche, auch keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen Mitteln, die den Wirkstoff Metazachlor enthalten (Fortsetung von Seite 15) enschutzmitteln enthalten sein. Dies ist zum Beispiel in der „Sonderzone Enns“ der Fall. Pflanzenschutzmittel: Zulassung Neben möglichen Anwendungsbeschränkungen in Bescheiden bzw. Verordnungen kann die Zulassungsbehörde bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln Auflagen erteilen. Solche Auflagen gibt es bei Produkten, welche die Wirkstoffe Metazachlor und Terbuthylazin enthalten. Diese Wirkstoffe dürfen in Wasserschutz- und Schongebieten nicht angewendet werden. Die Auflagen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln können im Pflanzenschutzmittelre gister auf http://pmg.ages. at nachgelesen werden. Zusätzlich müssen die Hinweise auf der Verpackung bzw. auf dem Beipackzettel aufscheinen. Die Anwendungsverbote von Metazachlor und Terbuthylazin in Wasserschutzund Schongebieten werden oftmals mit dem Verbot dieser beiden Wirkstoffe bei der Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz auf Ackerflächen“ (GRUNDWasser 2020) verwechselt. Bei GRUNDWasser 2020 ist die Anwendung dieser beiden Wirkstoffe in den Kulturen Mais und Raps verboten. Die Anwendung des metazachlorhältigen Mittels Butisan ist zB im Kohlgemüsebau erlaubt. Befindet sich jedoch diese Fläche in einem Wasserschutz- oder Schongebiet, ist die Ausbringung verboten. Die Einhaltung des Anwendungsverbotes wird seitens des Landes Oberösterreich mittels Blatt- und Bodenproben überprüft. Positive Untersuchungsergebnisse im Jahr 2015 zeigten, dass hier Fehlanwendungen passieren können. Gerade bei Pacht- oder Tauschflächen ist es ratsam, sich vor Abschluss eines Vertrages entweder beim Grundbesitzer oder auf der digitalen Landkarte des Landes Oberösterreich über die allfällige Lage der Fläche in einem Schutz- oder Schongebiet und über die geltenden Nutzungsbeschränkungen zu informieren. Tabelle 1 und Tabelle 2 zeigen gängige terbuthylazinoder metazachlorhältige Pflanzenschutzmittel. Doris zeigt online alle Schutz- und Schongebiete Die Lage aller Schutz- und Schongebiete kann unter www.doris.at eingesehen werden. Auf dieser Homepage muss im Bereich „Karten“ unter „Umwelt und Natur“ die Seite „Wasser & Geologie“ aufgerufen werden. ß Am rechten oberen Bildschirmrand ist das Häkchen in Darstellung bei „BWSB“ zu setzen – alle relevanten Gebiete werden eingeblendet. ß Zur näheren Erklärung gibt es eine Legende. Diese ist im Menüteil links unten zu finden. Alternative Strategien Für die meisten Kulturen gibt es alternative Pflanzenschutzstrategien. Diese wurden von der Boden.Wasser. Schutz.Beratung in zahlreichen mehrjährigen Versuchen miteinander verglichen. Mit diesen Erfahrungen können praxistaugliche Empfehlungen abgegeben werden. Speziell in Saatmais ist die Anzahl an Alternativen jedoch sehr gering. Hier muss jedenfalls die sortenbezo- gene Empfehlung der Saatgutfirmen für Wasserschutzund Schongebiete eingehalten werden. Nähere Informationen dazu gibt es bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung, www. bwsb.at, 050 6902 1426. Bezirk Perg Informationsveranstaltung am 8. April, 20 Uhr, Gh Aumühle, Panholz 17, Grein. Thema: „Landwirtschaftliche Herausforderungen 2016“ – Einheitswert neu, Markt- und Preissituation, Ausgleichszahlungen, Bürokratieabbau, Wege aus der Einkommenskrise etc.; Referent: DI Josef Plank (Generalsekretär der Landwirtschaftskammer Österreich). DI Josef Plank und KR Franz LEITNER Leitner 6. April 2016 Der Bauer BODEN.WASSER.SCHUTZ 17 Nitratinformationsdienst (NID) – Düngeempfehlungen zu Mais 2016 Mais gilt als robuste, massenwüchsige Pflanze. In der kurzen Wachstumsperiode benötigt er für eine rasche Jugendentwicklung eine optimale Nährstoffversorgung. ING. MATTHIAS GAISSBERGER Rund 75 Prozent der gesamten Nährstoffmenge werden innerhalb eines Monats aufgenommen. Ab dem Acht-Blatt-Stadium beginnt der Mais stark ins Massenwachstum überzugehen. Daher muss die Düngung den Anforderungen betreffend Menge, Verfügbarkeit und der Platzierung von Nährstoffen gerecht werden. Eine starke Andüngung vor der Saat ist unbedingt zu vermeiden, da im späten Frühjahr insbesondere bei leichten Böden eine große Auswaschungsgefahr bei Starkregenereignissen besteht. Um Nährstoffauswaschungen zu verhindern, ist es sinnvoll, die Düngegaben zu teilen. Ergebnisse von Lysimetermessungen haben gezeigt, dass gerade bei Mais im Juni ein höheres Auswaschungspotenzial besteht. Dies deutet darauf hin, dass der Mais hohe Stickstoff-Startgaben nur begrenzt umsetzen kann. Für die Ausbildung eines zufriedenstellenden Ertrages benötigt der Mais ca. 180 bis 200 Kilogramm Stickstoff pro Hektar. Dieser Wert ist natürlich einer Reihe von Standortfaktoren ausgesetzt. Die Broschüre „Sachgerechte Düngung“ (6. Auflage), herausgegeben vom BMLFUW, definiert hierfür Zu- und Abschläge. Maisdüngung: Stickstoff im Boden muss eingeplant werden – eine BWSB bedarfsgerechte Düngung ist oberstes Gebot. Dieser Wert darf aber nicht fälschlicherweise mit einer Düngungsempfehlung gleichgesetzt werden. Erst mit Hilfe einer Anpassung der Stickstoffdüngung an den Vorrat an mineralischem und damit pflanzenverfügbarem Stickstoff im Boden wird sowohl eine bedarfsgerechte Nährstoffversorgung sichergestellt als auch ein Nitrataustrag ins Grundwasser minimiert. Der Nitratinformationsdienst liefert dazu die aktuellen Düngeempfehlungen für 2016, nun auch für Mais. Für die Empfehlungen wurden vom 7. bis 10. März 44 Schläge auf der nördlichen (20) und südlichen (24) Traun-Enns-Platte in einer Tiefe von 0 bis 90 Zentimeter beprobt (getrennte Beprobung der Tiefenstufen 0 bis 30 Zentimeter, 30 bis 60 Zentimeter und 60 bis 90 Zentimeter) und der mineralische Stickstoff analysiert. Wird vom Pflanzenbedarf (Sollwert) der analysierte Stickstoffgehalt abgezogen, erhält man die Höhe der empfohlenen Düngemenge. Zur Interpretation der Ergebnisse wurden mögliche Einflussfaktoren auf den Vorrat an mineralischem Stickstoff erhoben. Das sind zB die Vorfrucht und Zwischenfrucht sowie eventuell bereits erfolgte Düngegaben im Herbst. Vorrat an pflanzenverfügbarem Stickstoff Ende März 2016 Der mineralische Stickstoff (Nmin) betrug im Durchschnitt 55 kg N/ha, davon durchschnittlich 29 Kilogramm in den obersten 30 Zentimeter, 16 Kilogramm in 30 bis 60 Zentimeter und zehn Kilogramm in 60 bis 90 Zentimeter Tiefe. Fast alle Werte liegen in einem Bereich zwischen 30 und 80 kg N/ha, ein Schlag hatte Nmin-Gehalte über 60 kg N/ha. Generell sind diese Werte als durchschnittlich zu bezeichnen. Positiv hervorzuheben ist, dass die Nmin-Gehalte in 60 bis 90 Zentimeter Bodentiefe großteils auf niedrigem Niveau lagen. Nennenswerte Unterschiede zwischen der nördlichen und der südlichen Traun- Enns-Platte waren nicht zu beobachten. Unterschiede zwischen Marktfruchtbetrieben und Veredlern waren ebenso nicht erkennbar, jedoch war der Einfluss einer allfälligen Herbstdüngung ablesbar. Auswirkungen der verschiedenen Zwischenfrüchte waren in den Vorjahren oft deutlich messbar. Dies war aufgrund einiger Faktoren heuer nicht in diesem Ausmaß gegeben. 2015 herrschten extrem schwierige Auflaufbedingungen für Klee und andere Stickstoffsammler. Weiters konnten sich spät angebaute Zwischenfrüchte durch den schönen Herbst sehr gut entwickeln und etwaige Entwicklungsrückstände nahezu aufholen. Bei Vorfrucht Mais ist davon auszugehen, wenn 2015 aufgrund der Trockenheit unterdurchschnittliche Erträge erreicht wurden, dass noch Stickstoff aus dem Vorjahr zur Verfügung steht. Dies ist beim Düngebedarf zu berücksichtigen. Düngeempfehlungen Mais (Gesamte Menge, 110 bis 140 Kilogramm N (jahreswirksam) pro Hektar) Vorschriften hinsichtlich maximaler Gaben- bzw. Einzelgabenbeschränkungen, Düngeobergrenzen laut ÖPUL, CC usw. sind einzuhalten. Außerdem ist eine etwaig durchgeführte Herbstdüngung und die Vorfruchtwirkung gemäß Aktionsprogramm Nitrat anzurechnen. ß Nähere Informationen: Boden.Wasser.Schutz.Beratung, 050 6902 1426, www. bwsb.at. 18 BODEN.WASSER.SCHUTZ Der Bauer 6. April 2016 Maisbegleitsaaten – Erfahrungen, Möglichkeiten zum Erosionsschutz Mais ist erosionsgefährdet. In Hanglagen ist der Erosionsschutz eine der vordringlichsten Aufgaben. ING. MATTHIAS GAISSBERGER JOHANNES RECHEIS-KIENESBERGER Auf Flächen ohne Winterbegrünung sind Maisbegleitsaaten eine neue Möglichkeit des Erosionsschutzes. Erosion muss bekämpft werden – zu groß sind die Belastung von Oberflächengewässern und die Schäden, die alljährlich durch Straßenvermurungen, Verlandungen von Straßengräben und auch an privaten Liegenschaften wie Häusern und Hausgärten entstehen. Maisbegleitsaaten sind ein neuer Versuch des Erosionsschutzes von Äckern, die im Herbst nicht mehr begrünt werden konnten. Ziel dieser Maisbegleitsaaten ist, quasi eine frühe künstliche Verunkrautung herzustellen, die den Maisacker vor Erosion schützt, bis der Mais selber den Boden durchwurzelt und bedeckt. Diese Begleitsaat wird dann im Rahmen des Pflanzenschutzes wieder beseitigt. Grundsätzlich wirkt sich jede Konkurrenz negativ auf den Maisertrag aus. Die Versuche der Boden.Wasser.Schutz.Beratung haben das Ziel, einen Kompromiss zwischen einem bestmöglichen Erosionsschutz und keiner bis einer geringen Maisbeeinträchtigung zu erreichen. Weiters wird diese Möglichkeit nicht als generelle beziehungsweise flächig notwendige Maßnah- Hafer als Untersaat, eine „künstliche“ Verunkrautung im Mais. BWSB/RECHEIS-KIENESBERGER me gesehen. Es gibt jedoch Einsatzbereiche in der Praxis, wo diese Methode ihre Berechtigung haben könnte. Bei einem Anbau quer zum Hang gibt es meistens auch ein Vorgewende, welches durch Anbau in Fallrichtung wieder erosionsgefährdet ist. Hier wäre, bei einer fehlenden Mulchschicht oder einem stärkeren Gefälle, eine Maisbegleitsaat denkbar. Gemeinsam mit der Boden. Wasser.Schutz.Beratung haben einige Landwirte in den letzten beiden Jahren Versuche mit Begleitsaaten durchgeführt. Von den angebauten Begleitsaaten haben Senf, Phacelia, Leindot- ter und Wintergerste zwar eine erosionshemmende Wirkung gezeigt, den Mais aber sehr stark beeinträchtigt. Buchweizen dagegen schadet dem Mais nicht, bildet aber auch keinen Erosionsschutz – daher werden wir diese Pflanzen als Maisbegleitsaaten nicht weiter untersuchen. Mit Kresse und Hafer wurden bessere Erfahrungen gemacht. Sie wachsen schnell an, schützen den Boden vor Erosion und nehmen dem Mais kein Licht weg oder lassen genügend Licht zum Boden, dass sich dieser auch gut erwärmen kann. Wir wissen nicht genau, ob dies die Gründe sind, wa- rum Hafer und Kresse den Mais nicht so beeinträchtigen. Wir werden aber heuer weitere Versuche in diese Richtung anstellen. Der Anbau der Begleitpflanzen wird je nach Pflanze und Sätechnik kurz vor oder direkt nach der Maissaat durchgeführt. Es können diese Saaten mit dem Säkasten auf dem Grubber bei der Saatbeetbereitung oder breitflächig vor dem letzten Grubberstrich, im Kleinparzellenversuch mit der normalen Sämaschine oder auch breitflächig nach der Maissaat durchgeführt werden. Der Phantasie und Erfahrung der Praktiker sind keine Grenzen gesetzt – diese Thematik bietet noch viele Möglichkeiten, die in der Praxis erprobt werden können. Georg Gurtner aus Wildenau im Innviertel hat letztes Jahr den Hafer bereits im März gesät und den Mais dann im April in Direktsaat hineingebaut. Dieser Versuch war sehr vielversprechend – er empfiehlt den Hafer mit ca. 120 Kilogramm anzubauen. Die Kresse kann mit fünf bis acht Kilogramm gesät werden, Getreidebegleitpflanzen werden je nach Sätechnik mit 80 bis 120 Kilogramm angebaut. Wir werden heuer Kresse, Hafer, Sommer- und Winterweizen und Sommergerste in verschiedenen Varianten auf ihre Praxistauglichkeit testen. ß Detaillierte Informationen zu diesen Versuchen gibt es bei der Boden. Wasser.Schutz.Beratung: 050 6902 1426, www.bwsb. at. 6. April 2016 Der Bauer AKTUELLES 19 Wildtiere vor dem Mähtod bewahren Mit bestimmten Maßnahmen vor und während der Mahd könnte man eine erhebliche Anzahl von Wildtieren retten. MAG. CHRISTOPHER BÖCK, OÖ LANDESJÄGERVERBAND Jedes Jahr werden in Oberösterreich Hunderte von Rehkitzen, Feldhasen, Rebhühner, Fasane sowie Kiebitze, Feldlerchen und andere Wildtiere durch den Einsatz von maschinellen Mähgeräten verletzt oder vermäht. Wie viele Tiere es tatsächlich sind, hängt vor allem vom Zeitpunkt des ersten Schnittes im Grünland ab. Wenn etwa witterungsbedingt erst Ende Mai oder später gemäht werden kann und der Grünlandbestand bereits sehr hoch steht, dann ist auch das Risiko groß, dass junge Kitze diese Deckung nicht verlassen und so eher vermäht werden. Heute werden große Wiesenflächen mit leistungsfähigen, breiten Mähwerken, hohen Mähgeschwindigkeiten und deutlich kürzeren Wildtiere können sich wahrlich gut verstrecken – das bedeutet LK OÖ oft ihr Ende. Die wichtigste Voraussetzung um den Mähtod von Wildtieren vermeiden zu können, ist das Gespräch zwischen Jäger und Landwirt. OÖ LANDESJÄGERVERBAND Mähzyklen bearbeitet. Vor allem in Grünland-Gunstlagen hat dies zu einem drastischen Einbruch der Bestände von Feldhasen, Federwild und kleineren Bodenbrütern geführt. Vorbeugende Maßnahmen Wer während der Mähzeit durch das Land fährt, sieht häufig auf den Wiesen von Jägern und Landwirten aufgestellte, an Stangen flatternde Kunststoffsäcke sowie Baustellenlampen. Mit diesen am Vorabend der Mahd aufgestellten Scheuchen sollen die Rehgeißen veranlasst werden, in der Nacht ihre Kitze aus der Wiese herauszuholen und diese in nicht gefährdete Wiesen oder im Wald abzulegen. Wichtig ist dabei, dass dies erst am Tag vor dem Mähen durchgeführt wird, da sich sonst das Wild schnell an diese Maßnahmen gewöhnt und der gewünschte Effekt ausbleibt. Deshalb sollten die Wildscheuchen auch wieder weggenommen werden, wenn beispielsweise wegen eines Wetterumbruchs nicht gemäht werden kann. Technische Wildretter, die an den Traktoren befestigt werden, weisen leider immer noch Mängel auf oder sind schlicht zu teuer, um sie in großen Mengen einzusetzen. Einzig Infrarotwildretter, die vom Jäger getragen – vor der Mahd – eingesetzt werden, zeigen bei richtiger Handhabung gute Erfolge. Bei Feldhasen und Bodenbrütern ist eine Kombination mit einer Umstellung der Mähmethode anzustreben. Eine weitere Methode, die von guter Wirkung ist, ist der Einsatz von Wildrettersirenen, die mittels Magnet auf das Mähwerk oder am Traktor montiert werden. Der Ton der Sirenen veranlasst Wildtiere auszulaufen und werden somit gerettet und das Futter nicht verunreinigt. Bei Rehkitzen, dessen Drückinstinkt noch vorhanden ist, bringen diese Sirenen aber auch nichts. Umstellung der Mähmethode Eine einfache Umstellung der Mähmethode könnte helfen. Das „Mähen von innen nach außen“ stellt eine wirksame Methode zur Reduktion des maschinenbe- dingten Mähtodes von Wildtieren dar. Durch diese Mähmethode werden die gefährdeten Tiere nach außen, in sichere Nachbarflächen „gedrängt“. Untersuchungen in der Schweiz und Deutschland haben auch gezeigt, dass diese Methode für die Landwirte meist keinen größeren Zeitaufwand verursacht. Größere, vor allem langgestreckte Wiesenflächen könnten auch unterteilt werden und die Teilflächen jeweils mittels einer wildtierfreundlichen Mahdmethode geerntet werden. ß Weitere praktische Tipps zu hilfreichen Mähmethoden gibt es beim OÖ Landesjägerverband: 07224 20 083, www.ooeljv.at. Igel gesucht Das Igelvorkommen in den heimischen Gärten möchte die Universität für Bodenkultur in Wien erforschen. Dazu hat sie ein Projekt ins Leben gerufen, in dem alle heimischen Gartenbesitzer zum Mitmachen aufgerufen werden. Um den nachtaktiven Gesellen auf die Spur zu kommen, verwendet man am besten einen Igeltunnel. Dieser kann selbst gebaut werden oder bei einem regionalen Kooperationspartner ausgeborgt werden. ß Nähere Informationen dazu bzw. eine Bauanleitung gibt es unter igelim garten.boku.ac.at. Auf dieser Internetseite können in einem Fragebogen auch alle Daten zur Igelbeobachtung bzw. zum eigenen Garten eingegeben werden. 20 BIOLANDBAU Der Bauer 6. April 2016 Vermarktung von Bio-Getreide Leere Güllegrube Mit einem neuen Obmann geht die Erzeugergemeinschaft Bio-Getreide OÖ in das elfte Jahr ihres Bestehens: Karl Langeder wird in den nächsten vier Jahren die Geschicke des Vereins lenken. „Die Nachfrage nach Bio-Ackerfrüchten steigt stark an“, sagt Langeder. „Unser gemeinsames Ziel ist es, als Erzeugergemeinschaft unser Speisegetreide, Speisesoja, Ölkürbisse, Druschgewürze, Futtergetreide, Mais, Erbsen und Ackerbohnen noch besser am Markt zu positionieren.“ Die Gemeinschaft wurde 2005 gegründet. Mittlerweile ist der Verein mit 430 Bio-Betrieben wesentlicher Vermarkter von Bio-Getreide in Oberösterreich. Interessierte Bio-Bauern können sich bei der Erzeugergemeinschaft Bio-Getreide (EZG) melden. Neben der gemein- als Neubeginn Der neue Obmann Ing. Karl EZG BIOGETREIDE Langeder. samen Vermarktung bietet die EZG regelmäßige Marktinformationen, organisiert Feldbegehungen und veranstaltet Vorträge sowie Messeauftritte. Erzeugergemeinschaft Bio-Getreide OÖ, Traunuferstraße 130, 4052 Ansfelden, 07229/78328, ezg-bio-getrei [email protected], www.bioerzeu gergemeinschaft.at. Neue Bio-Seminarbäuerinnen Sechs Bäuerinnen absolvierten den Zertifikatslehrgang zur Bio-Seminarbäuerin am LFI OÖ und schlossen mit der Präsentation ihrer Projektarbeiten erfolgreich ab. „Wir stehen hinter den Grundsätzen des Bio-Landbaus und freuen uns auf unsere Einsätze“, betonen die neuen Seminarbäuerinnen Johanna Stockinger, Annemarie Schöffl, Carola Neulinger, Tanja Frühwirth und Gertraud Hübl sowie (hier nicht am Bild) Sonja Schmidsberger. Sie haben ihre Kompetenzen in den Bereichen der Bio-Kennzeichnung und Kontrolle erweitert und sich auch mit aktuellen Themen wie Nachhaltigkeit, Klimaschutz und fairen Handel auseinandergesetzt. Die Jetzt im Frühjahr kann nach der Entnahme der Hauptmenge bei großen Güllegruben am kostengünstigsten mit der Aufbereitung der Gülle durch Milchsäurebakterien begonnen werden. Dies bringt den Vorteil, dass die Gülle möglichst schnell in einen sauren pH-Wert verfällt und somit die schädlichen und teuren Verluste von Ammoniak verhindert werden. Damit ist eine viel verlustärmere Ausbringung und auch eine viel fließfähigere Gülle verbunden. Im Rahmen des Wirtschaftsdünger-Aufbereitungsseminars für Geflügelmist hatte Kompostexperte Gerald Dunst wertvolle Tipps betreffend effektiver Gülleaufbereitung parat. In die Restmenge Gülle in der Grube werden folgende Mengen an Zusätzen gegeben: Pro Kubikmeter Güllerest in der Grube: ß ein Kilogramm Zucker ß zehn Kilogramm Steinmehl ß Milchsäurebakterien je nach Herkunft laut Anleitung (zB ein bis zwei Liter FKE lt. www.mul tikraft.com) > Können auch durch Milchreste (Vorsicht bei Hemmstoffen), Molkereiabfälle, Molke ergänzt bzw. ersetzt werden. Tipps zum Einbringen Die staubförmigen ZuschläDie neuen Bio-SeminarbäueBIO AUSTRIA OÖ rinnen. praktische Wissensvermittlung an Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Rahmen von Schul- und Messeeinsätzen stand im Vordergrund der Ausbildung. BIO AUSTRIA OÖ ge (vor allem Zucker und Steinmehl) in kleinen Mengen bzw. am besten aufgerührt in einer kleinen Menge Wasser oder zB Molke in die Grube leeren und umrühren. Schmeißt man einen Sack Steinmehl oder Zucker in die Grube kann der nicht oder kaum mehr aufgerührt bzw. gleichmäßig verteilt werden. Nach Zugabe sämtlicher Zuschlagstoffe wird leicht untergerührt. Eine Belüftung ist kontraproduktiv, da die Milchsäurebakterien sofort absterben. Sie vertragen keinen Sauerstoff. Auch danach muss eine regelmäßige Belüftung unterbleiben. Die Wirksamkeit der Anwendung bzw. Aufbereitung kann einige Tage später bereits durch pH-Wertmessung (soll von ursprünglich ca. 7 auf unter pH 5 abgefallen sein) überprüft werden. Wenn dann regelmäßig über den Güllekanal kleine Mengen Gülle hinzukommen, werden diese nur regelmäßig leicht eingemischt um eine möglichst homogene Verteilung der Milchsäurebakterien zu bewirken. Das System sollte dann „ewig“ laufen. Sinkt der pHWert nicht mehr ab, kann über die hier genannten Mengen an Zuschlagstoffen jederzeit nachgeholfen werden. MANUEL BÖHM Bezirk Wels Bundesheer-Allradfahrzeuge werden bei der großen Dorotheum-Auktion von Heeresfahrzeugen und -geräten am 8. April ab 10 Uhr im Heereslogistikzentrum Wels, Flugplatzstraße, versteigert. Über 290 Positionen kommen unter den Hammer. Online-Katalog: www.dorotheum-fahrzeuge.com 6. April 2016 Der Bauer BIOENERGIE 21 Förderung von Biomasseheizanlagen Investitionszuschüsse für Biomasseheizungen deutlich erhöht. MAG. (FH) GERHARD UTTENTHALLER Die derzeit niedrigen Preise fossiler Energieträger machen sich vor allem an der Tankstelle oder beim Dieseleinkauf bemerkbar. Das Preisniveau von Rohöl und die daraus gewonnenen Treib- und Brennstoffe sind so niedrig wie schon einige Jahre nicht mehr. Rohöl hat auch schon das Vierfache gekostet – und das ist gar nicht allzu lange her. Langfristig ist aber nicht mit den derzeitigen Preisen zu rechnen. Biomasse als Brennstoff ist dennoch auch jetzt deutlich günstiger als Heizöl oder Erdgas. Noch dazu stammt Biomasse aus heimischer, nachhaltiger Produktion, vor allem Landwirte können ihrem Brennstoff buchstäblich beim Wachsen zusehen. Das Land Oberösterreich gewährt für Biomasseheizanlagen Investitionszuschüsse, auch auf Bundesebene können Förderungen lukriert werden. Voraussetzung für die Förderung von Biomasseheizungen ist ein Mindestalter der bestehenden Heizung von zehn Jahren. Bei Ersatz einer fossil betriebenen Heizung, Öl, Gas oder Kohle sowie eines Allesbrenners, erhöht sich die Förderung. Pellets- und Hackgutheizungen werden mit einem Betrag von 2.300 Euro gefördert, bei Umstellung von einer fossil betriebenen Anlage erhöht sich die Förderung auf 2.800 Euro. Bei landwirtschaftlichen Betrieben ist die Anschaffung eines Hackgutkessels höher gefördert als bei privaten Biomasse als Brennstoff ist auch jetzt deutlich günstiger als Heizöl BIOMASSEVERBAND OÖ oder Erdgas. Haushalten, Landwirte erhalten für den Einbau einer Hackgutheizung 2.700 Euro beziehungsweise 3.200 Euro bei Umstieg von einem fossilen Energieträger oder Allesbrenner. Stückgutheizungen werden ebenfalls gefördert, und zwar mit 1.200 Euro oder 1.700 Euro bei einer Umstellung. Förderungskriterien Voraussetzung für den Erhalt einer Förderung ist ein Mindestalter der bestehenden Heizung von zehn Jahren. Für die neue Heizanlage ist das Vorliegen einer Typenprüfung Voraussetzung sowie die Einhaltung von Emissionsgrenzwerten und eines Mindestwirkungsgrades. Beim Kauf eines österreichischen Biomassekessels kann von der Einhaltung dieser Kriterien ausgegangen werden, dennoch soll- te diese Frage im Vorfeld mit dem Installateur abgeklärt werden. Die Förderung kann nachträglich beantragt werden, die Antragstellung darf aber maximal 18 Monate nach der Rechnungslegung erfolgen. Die Mindestinvestition beträgt 4.400 Euro netto, die höchstmögliche Förderquote 50 Prozent. Einzelöfen können auch gefördert werden, wenn Biomasse die einzige Heizenergiequelle ist. Beantragung zusätzlicher Zuschüsse Im Rahmen der Umweltförderung können Investitionszuschüsse für automatische Biomassefeuerungen (Hackgut oder Pellets) lukriert werden. Voraussetzung ist der Ersatz einer fossilen Heizung oder Elektroheizung. Wird ein Biomassekessel ersetzt, muss dieser mindestens 15 Jahre alt sein. Anlagen über 50 kW Leistung werden nicht gefördert, die Heizanlage muss überwiegend privaten Zwecken dienen. Wird ein Allesbrenner ersetzt, ist der bisherige Brennstoffeinsatz für die Förderung ausschlaggebend. Wurde viel Holz verfeuert, reduziert sich die Förderung. Für Hackgut- oder Pelletsheizungen wird ein Zuschuss von 2.000 Euro gewährt, bei Ersatz einer Holzheizung werden 800 Euro ausbezahlt. Pelletskaminöfen, die den Einsatz fossiler Energie verringern, werden mit 500 Euro gefördert. In diesem Fall ist ein Mindestwirkungsgrad der Heizanlage Voraussetzung. Nach Antragstellung hat der Förderwerber zwölf Wochen Zeit, die Heizanlage zu installieren. Das sollte bei der Planung und Einreichung unbedingt berücksichtigt werden. Genaue Informationen können unter www.umweltfoer derung.at/privatpersonen/ holzheizungen-2016.html abgerufen werden. Gebrauchte Anlagen werden von keiner der beiden Förderstellen gefördert. Biomasse-Nahwärmeanlagen und Mikronetze können mit bis zu 35 Prozent gefördert werden. ß Nähere Informationen sind bei der Landwirtschaftskammer bzw. dem Biomasseverband OÖ unter 050 6902 1630 erhältlich. Förderhöhe der Heizanlagen in den beiden Förderschienen Amt der Oö. Landesregierung Neuanlage/Erneuerung Umstieg von fossil Pellets- und Hackgutheizungen 2.300 € 2.800 € Stückgutkessel 1.200 € 1.700 € landwirtschaftliche Hackgutheizung 2.700 € 3.200 € Umweltförderung Ersatz einer Holzheizung Umstieg von fossil Pellets- und Hackgutheizungen 800 € 2.000 € 22 AKTUELLES Der Bauer 6. April 2016 Kommunalbauten aus dem gemeindeeigenen Holz Das Billigstbieter-Prinzip ist bei der Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen schon seit längerem im Kreuzfeuer der Kritik. Zurecht, denn dadurch wird Sozialdumping und der Abfluss von Kaufkraft gefördert. Jetzt wurde das Bundesvergabegesetz angepasst und das Bestbieterprinzip eingeführt. Dadurch ergibt sich auch für kommunale Holzbauten eine neue Situation. Denn nun können auch ökologische oder sachliche regionale Kriterien vorgeschrieben werden – und hier kann gerade der Baustoff Holz entscheidend punkten. Regionale Wertschöpfung durch Holz In Steinbach am Ziehberg, Bezirk Kirchdorf, entschied man sich beim Bau des neuen Feuerwehrhauses für Holz als Baustoff. Das Holz ist unweit des Bauplatzes gewachsen und stammt von einer Liefergemeinschaft von neun Steinbacher Waldbauern. Es wurde vom ortsansässi- Das Feuerwehrhaus Steinbach am Ziehberg wurde aus gemeindeeiBAUER genem Holz errichtet. gen Sägewerk eingeschnitten und in einem Holzbauunternehmen im Nachbarort zu Wand-, Decken- und Dachelementen verarbeitet. Diese Bauweise verbrauchte nur ein Drittel der Ressourcen eines mineralischen Standardgebäudes und schaffte 162 Prozent mehr Wertschöpfung in der Region. Zu diesem eindrucksvollen Ergebnis kam die Universität für Bodenkultur in einer wissenschaftlichen Untersuchung des Bauprojektes. Ehrenamtliches Engagement in St. Willibald Das Beispiel in Steinbach am Ziehberg kann Schu- le machen. Schließlich gibt es in jeder Gemeinde einen bewirtschafteten Wald. Auch erfahrene Verarbeiter von Holz in den Sägewerken und Holzbau-Unternehmen sind fast überall in unmittelbarer Nähe. So wurde auch in St. Wil- libald, Bezirk Schärding, beim Bau des neuen Pfarrzentrums ein ähnliches Modell gewählt. Das verwendete Holz wurden ebenfalls von den örtlichen Waldbauern geliefert. Ein Holzbau-Unternehmen aus der Region verarbeitete es gemeinsam mit vielen ehrenamtlichen Helfern zu Vollholz-Wandelementen. Der Bauherr, Pfarrer Wiggisch, legte auch selbst Hand an und arbeitete tatkräftig bei der Errichtung mit. Identitätsstiftend Neben den regionalwirtschaftlichen und ökologischen Überlegungen, gilt es einen weiteren positiven Aspekt zu beachten: Die Bürger in beiden Gemeinden sind stolz auf ihre Gebäude aus dem eigenen Holz. DI (FH) STEFAN LEITNER proHolz-Newsletter abonnieren und Motorsäge gewinnen Der kostenlose Newsletter von proHolz OÖ informiert vier bis fünf Mal jährlich über Themen aus der oberösterreichischen Forst- und Holzwirtschaft. Eine Profi-Motorsäge von Husqvarna und 100 Gutscheine im Wert von je 20 Euro des Forst-Ausstatters Grube Forst (Laakirchen, www.grube.at) können alle gewinnen, die sich jetzt zum Newsletter von proHolz neu anmelden. Unter diesem Link zum Newsletter anmelden und gewinnen: www.proholz-ooe.at/newsletter FOTO: HUSQVARNA AUSTRIA GMBH Auch beim Pfarrzenturm St. Wilibald wurde auf das Prinzip der ARCHITEKTURBÜRO ARKADE/WIMMER kurzen Wege geachtet. Hauptpreis: Husqvarna 560 XPG (58,9 cm3 Hubraum; 3, 5KW / 4,8 PS Leistung; 5,9 kg Gewicht) mit Griffheizung und Vibrationsdämpfung für mehr Komfort. Außerdem gibt es 100 Gutscheine im Wert von jeweils 20 Euro des Forst-Ausstatters Grube-Forst zu gewinnen. 6. April 2016 Der Bauer SONDERTHEMA JUNGVIEHAUFZUCHT 23 Eckpunkte in der Jungviehaufzucht – was ist zu beachten Ziel eines jeden Milchviehbetriebes ist eine gesunde, leistungsbereite und vor allem langlebige Milchkuh. Um dieses Ziel zu erreichen, heißt es mehr als nur die „Kühe in Milch“ bestmöglich zu betreuen. vorgelegte Grundfutter abgestimmt sein. DI BIRGIT KAINEDER, BAKK. TECHN. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der Jungviehaufzucht. In anderen Worten, die Basis einer wirtschaftlichen Milcherzeugung ist die Jungviehaufzucht: Hier wird der Grundstein für die Kuh von morgen gelegt. Das bedeutet, dass das Haltungssystem, die Fütterung usw. in den verschiedenen Entwicklungsstufen den einhergehenden Anforderungen entsprechend vom Kalb bis zur Milchkuh bestmöglich gestaltet werden müssen. In diesem Bericht sollen die Anforderungen der Kuh von morgen genauer beleuchtet werden. Das Ziel in der Jungviehaufzucht sind körperlich gut entwickelte, nicht verfettete, widerstandsfähige Kalbinnen mit entsprechendem Rahmen und hohem Futteraufnahmevermögen: Kalbinnen, die Leistungsbereitschaft zeigen, robust, gesund und fruchtbar sind, sich in der Herde behaupten und alt werden. Eine optimale Aufzucht ermöglicht ein Erstkalbealter von 26 bis 28 Monaten bei Fleckvieh und 24 bis 26 Monaten bei Braunvieh und Holstein. Als Erstbelegungsgewicht sollten beim Fleckvieh 450 bis 470 Kilogramm und 390 bis 420 Kilogramm bei Holstein- bzw. Gewichtsfeststellung mittels Wiegemaßband. Braunviehkalbinnen angestrebt werden. Eine laufende Gewichtskontrolle ist daher unerlässlich. Weil die Gewichtskontrolle mittels Waage am Betrieb in der Regel schwer möglich ist, kann dies mittels Wiegemaßband einfach und exakt durchgeführt werden. Fütterung der altmelkenden Kuh/Trockensteher Um optimal auf den Start ins Leben vorbereitet zu sein, muss bereits die trächtige Kuh mit den nötigen Mineralstoffen und Vitaminen versorgt werden, damit es beim neugeborenen Kalb zu keinen Mangelerscheinungen und dessen Folgen kommt. Die Mineralstoffversorgung der altmelkenden Kuh/Trockensteher muss auf die Bedürfnisse einer trächtigen Kuh und auf das Kälber – die ersten Tage sind entscheidend Das Kalb ist die Kuh von morgen. Daher sollte ein besonderes Augenmerk auf die Kälberbetreuung gelegt werden. Fehler, die hier gemacht werden, haben oft eine entscheidende Auswirkung auf die Entwicklung der Tiere. Beginnend bei der Abkalbung, die idealerweise in einer eigens dafür vorgesehenen Abkalbebox stattfinden soll, kann dort bei optimalen Hygienebedienungen Krankheiten vorgebeugt werden. Geburtshilfe soll nur in Notfällen geleistet werden. Nach der Geburt muss das Kalb sofort mit Biestmilch versorgt werden. Die Biestmilch stellt eine passive Immunisierung gegenüber Krankheitserregern dar. Die eigene, aktive Immunabwehr entwickelt das Kalb erst langsam mit einem Alter von vier bis fünf Wochen. (Fortsetzung auf Seite 24) Trockene und saubere Abkalbebucht. FOTOS: BRP 24 SONDERTHEMA JUNGVIEHAUFZUCHT Tränkeplan zweite bis achte Lebenswoche. (Fortsetzung von Seite 23) Bis zu diesem Zeitpunkt ist das Kalb ausschließlich auf die passive Immunisierung durch die mit der Biestmilch aufgenommenen Immunglobuline angewiesen. Das Erstgemelk soll zur freien Aufnahme verabreicht werden. Wenn das Kalb bei der ersten Gabe nicht viel aufnimmt, kann das Erstgemelk drei bis vier Stunden später nochmals angeboten werden. Notfalls muss man das Kalb drenchen! Den Nabel nur visuell kontrollieren, damit der frische Nabel nicht mit Schmutz in Kontakt kommt. Gegebenenfalls kann der Nabel mit einer Jodlösung versorgt werden. Während der ersten Lebenstage ist der Nabel regelmäßig zu kontrollieren. Nach der Geburt wird das Kalb in eine zugluftfreie, frischluftreiche Umgebung gebracht, mit genügend frischer, trockener und staubfreier Einstreu. QUELLE: LK SCHLESWIG-HOLSTEIN/KUNZ Aufzuchtphasen ß Intensive Phase Im ersten Jahr durchläuft das Jungvieh eine intensive Entwicklung. Dabei wird der Grundstein für die Entwicklung des Rahmens gelegt. Auch die Ausbildung der Geschlechtsorgane und die Euterentwicklung erfolgen überwiegend in diesem Zeitraum. Dazu ist eine Ration mit einem hohem Energie- und vor allem einem hohen Eiweißgehalt notwendig (weites Eiweiß-Energie-Verhältnis). Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Kalb zu tränken – mit Vollmilch, Milchaustauscher und die ad-libitum Tränke. Ziel einer jeden Tränke ist es, dass beim Absetzen der Milch das Kalb mindestens ein Kilogramm Kraftfutter fressen soll. Je nachdem welche Grundfuttermittel am Betrieb vorhanden sind, sollten die Menge und Zusammensetzung des Kraftfutters und die Dauer des Kraftfutter- Der Bauer 6. April 2016 einsatzes angepasst werden. Aus der Tabelle ist ein Tränkeplan ersichtlich. Vollmilch ist das natürlichste Futtermittel für das Kalb. Sein Verdauungssystem ist auf die Verwertung der Nährstoffe aus der Milch optimal eingestellt. Vollmilch enthält aber nur geringe Mengen an Eisen und anderen Spurenelementen. Bei ausschließlicher Vollmilchtränke tritt besonders bei lebensschwachen Kälbern ein Mangel bei diesen Elementen auf. Eisen- und Selenpräparate können als Injektion (am ersten Tag und nach der dritten Woche) oder über das Maul verabreicht werden. Auch der Einsatz von „Vollmilchergänzern“ kann den Bedarf an Eisen, Spurenelementen und ȕ-Carotin decken. Wird Milchaustauscher (MAT) anstelle von Vollmilch eingesetzt, so sollte dieser folgende Mindestwerte aufweisen: ß mindestens 18 MJ ME ß mindestens 20 Prozent Rohprotein ß mindestens 13 Prozent Rohfett ß maximal 10 Prozent Rohasche ß maximal 0,1 Prozent Rohfaser ß hohe Gehalte (> 40 Prozent) an Magermilchpulver. Neuere Versuche zeigen, dass die üblichen Tränkekonzentrationen von 125 g MAT pro Liter Milch, wie sie auf denn Sackanhängern angegeben werden, zu niedrig sind. Um ähnliche Zunahmen wie mit Vollmilch zu erreichen, müssen mindestens 150 Gramm MAT zur Herstellung von einem Liter Tränke eingesetzt werden. Frühestens ab der vierten Woche kann die MAT-Konzentration auf ca. 125 Gramm/Liter Tränke gesenkt werden. Null-Austauscher (MAT ohne Magermilchanteile) sollten frühestens nach der vierten Lebenswoche verwendet werden. Biobetriebe müssen die Tränkephase auf mindestens zwölf Wochen ausdehnen. Im Winter muss für Kälber bei Haltung unter Außenklimabedingungen ab minus 5 °C die Energiezufuhr erhöht werden. Das bedeutet, dass entweder die Tränkemenge oder die Tränkekonzentration um 15 bis 20 Prozent erhöht werden muss. Ad-libitum Tränkeverfahren Bei diesem Verfahren erhalten die Kälber in den ersten drei Lebenswochen Milch zur freien Aufnahme. Versuche zeigten, dass eine hohe Milchmenge (bis zu zehn Liter pro Tag und mehr) sich in dieser Lebensphase (Fortsetzung auf Seite 25) Tränkeplan (1. bis 3. Woche ad. lib.) Tränkeplan für das ad-libitum Tränkeverfahren Kälber müssen gut versorgt werden. BRP QUELLE: LK SCHLESWIG-HOLSTEIN/KUNZ 6. April 2016 Dosierung der Säure für die ad-libitum Tränke. LK-SCHLESWIG-HOLSTEIN/KUNZ (Fortsetzung von Seite 24) positiv auf die Entwicklung der Kälber bis hin zur späteren Milchleistung auswirken (metabolische Programmierung). Voraussetzungen für dieses Tränkeverfahren ß Milch muss angesäuert werden, solange sie ad-libitum verabreicht wird ß Vorlage der angesäuerten Milch bereits ab zweiter Gabe zur freien Aufnahme ß Milch muss stets für das Kalb verfügbar sein, Eimer darf nie leer sein ß Eimer abdecken (Fliegen) ß Kraftfutter, Heu und Wasser anbieten Nach der Tränkephase Bis zu einem Alter von sechs Monaten wird je nach Grundfutterqualität das Kraftfutter auf etwa 1,5 bis zwei Kilogramm gesteigert. Anschließend sollte die Menge wieder auf etwa 0,5 Kilogramm verringert werden. Das Kraftfutter sollte bis zum Lebensalter von maximal zwölf Monaten gegeben werden. Besonders bei Maissilagefütterung sollte bereits spätestens mit einem dreiviertel Jahr die Kraftfuttergabe eingestellt werden. Die Versorgung mit Mineralstoffen und Viehsalz kann entweder durch Einmischen in Eigenmischungen (etwa drei Prozent Mineralfutter, etwa zwei Prozent Viehsalz) oder durch getrennte Vorlage (drei bis fünf Dekagramm Mineralfutter und zwei bis vier Dekagramm Viehsalz je Der Bauer SONDERTHEMA JUNGVIEHAUFZUCHT 25 Tier und Tag) oder durch Lecksteine erfolgen. Wird eine Mischration der Milchkühe an die Jungtiere verfüttert sind folgende Punkte zu beachten: ß Hoch aufgewertete Mischungen (TMR oder AGR ab etwa 25 Kilogramm Milch) sollten nur bis zu einem Alter von sechs Monaten verfüttert werden. Ansonsten droht eine frühzeitige Verfettung! ß Niedriger aufgewertete Mischungen (unter 25 Kilogramm Milch) können bis zu einem dreiviertel Jahr gefüttert werden. Eine Ergänzung mit Eiweißfuttermitteln ist eventuell bis zu einem halben Jahr notwendig. ß Durch die Verfütterung von Mischrationen werden vom Jungvieh bereits beträchtliche Mengen an Kraftfutter aufgenommen. Übergang zur extensiven Phase Die herkömmliche Fütterungsempfehlung einer intensiven Aufzucht bis zum Ende des ersten Lebensjahres und einer extensiveren im zweiten Jahr ist durch die guten Grundfutterqualitäten, die Verwendung von Mischrationen und durch den Zuchtfortschritt zum Teil überholt. Bereits im ersten Lebensjahr kann es zu einer Energieüberversorgung kommen. Eine energetische Überversorgung hat die Verfettung der Euteranlagen zur Folge und auch die Geschlechtsreife tritt früher ein. Überversorgte Kalbinnen erreichen das Besamungsgewicht zu früh. Auf manchen Betrieben haben Kalbinnen das Besamungsgewicht bereits mit zwölf Monaten erreicht. Das Besamungsalter hinkt dem Besamungsgewicht hinterher. Die Tiere sind in diesem Alter noch nicht zuchtreif und sollten noch nicht belegt werden. Wird mit der Belegung richtigerweise zugewartet, weil Frische, zugluftfreie Luft, trockene, saubere Einstreu sind optimale BRP Voraussetzungen. das Tier noch zu jung ist, werden aber meistens die Brunstsymptome durch die fortschreitende Verfettung immer schwächer. Ist dies der Fall, muss die intensive Fütterungsphase früher beendet werden bzw. die Energiezufuhr gesenkt werden. Am Ende des ersten Lebensjahres sollte eine gut entwickelte Kalbin etwa die Hälfte des Körpergewichtes des erwachsenen Tieres haben. Das sind bei Fleckvieh 350 bis 370 Kilogramm und bei Holstein Friesian und Braunvieh 320 bis 340 Kilogramm Lebendgewicht. Extensive Phase Im Anschluss an die intensive Aufzuchtphase folgt eine extensivere Phase mit geringeren Ansprüchen an die Energie- und Rohproteinversorgung, vergleichbar mit den Ansprüchen trockenstehender Kühe. Meist sind Grassilagen, die laktierende Kühe vorgelegt be- kommen, zu energiereich für das Jungvieh in dieser Wachstumsphase. Daher sollte Futter mit Energiegehalten um 5,5 MJ NEL/kg Trockenmasse gefüttert werden: ß Später geschnittenes Heu und Silagen von weniger gedüngten Flächen (separat konservieren und beschriften, zB Rundballen), das aber von der Futterhygiene her einwandfrei sein muss. ß Zweiter Schnitt (und Folgeschnitte) ß Hochwertige Silagen mit Heu und Stroh „verdünnen“ (Futtermischwagen) ß Weide oder Alpung Die Verfütterung von Futterresten der Milchkühe an Kalbinnen ist generell nicht anzuraten. Diese sind meist zu energiereich und überdies von der Futterhygiene nicht einwandfrei. Auch in dieser Phase darf auf die Versorgung mit Mineralstoffen (auch Viehsalz) und (Fortsetzung auf Seite 26) Optimale Gewichtsentwicklung von Kalbinnen. QUELLE: BRP 26 SONDERTHEMA JUNGVIEHAUFZUCHT Kalbinnen auf der Weide. (Fortsetzung von Seite 25) Vitaminen nicht vergessen werden. Weidehaltung und Alpung Auf die Gesundheit und das Wohlbefinden von Jungtieren hat Weidehaltung oder Alpung einen positiven Einfluss. Bewegung, gute Luft und Sonneneinstrahlung wirken sich vorteilhaft auf die körperliche Entwicklung der Tiere aus. Besonderes Augenmerk ist auch auf die Vorbeugung bzw. Bekämpfung von Parasiten zu legen. Viele Landwirte versuchen die Weideflächen zu nutzen und das Jungvieh möglichst oft (zwei Sommer) auszutreiben. Brunstbeobachtung, Belegung und Trächtigkeitskontrolle sind auf der Weide bzw. Alm nur schwer möglich. Dadurch verschiebt sich das Erstkalbealter nach hinten. Eine Möglichkeit wäre, die belegfähigen Tiere am Betrieb zu lassen oder erst nach der Belegung und erfolgter Trächtigkeitsuntersuchung wieder auf die Weide zurückzubringen. Klauenpflege Eine funktionelle Klauenpflege mit Dokumentation der Befunde sollte bei Kalbinnen zum Zeitpunkt der ersten Besamung mit ca. 18 Monaten bzw. etwa zwei BRP: Monate vor der Geburt unbedingt durchgeführt werden. Dadurch lässt sich das Risiko für das Auftreten von Lahmheiten nach der Abkalbung beträchtlich reduzieren und es kommt zu einem guten Start ohne Leistungseinbußen. Vorbereitung auf die Laktation Hochtragende Kalbinnen sollten nach einer Klauenpflege zumindest vier, besser aber acht Wochen vor dem Kalbetermin in die Herde eingegliedert werden. Dies bringt dem Tier Vorteile: ß Rangordnung festlegen ß Stallsystem kennenlernen (Melk-, Fress- und Liegebereich) ß Aufbau stallspezifischer Immunabwehr (Biestmilchqualität) Zur Anpassung der Pansenmikroben an die Ration nach der Abkalbung muss eine 14-tägige Anfütterungsphase ermöglicht werden. In der Praxis können folgende Verfahren angewendet werden: ß Einzelfuttervorlage: das gleiche Grundfutter wie für laktierende Kühe geben und das Kraftfutter auf etwa zwei Kilogramm zum Kalbetermin hin steigern (etwas weniger als bei Mehrkalbskühen). Der Bauer 6. April 2016 ß AGR (Aufgewertete Grundfutterration): Kalbin erhält die AGR der Laktierenden. Zusätzliche Kraftfuttergabe am Transponder je nach eingestellter Milchleistung geben. ß TMR (Totalmischration): Der Energiegehalt von TMR ist zu hoch, Kraftfuttermenge zu hoch, daher „gestreckte“ TMR zur Anfütterung geben. Teilweise wird vom Trockenstellen bis zum Abkalben eine Mischration mit konstanter Zusammensetzung gefüttert. Der Vorteil liegt darin, dass kein Wechsel in den Komponenten vorgenommen wird. Der Energiegehalt muss aber reduziert werden. Jungviehaufzucht auslagern Die Jungviehaufzucht wird in den meisten Fällen am Milchviehbetrieb mitgemacht. Es gibt aber die Möglichkeit, die Jungviehaufzucht auszulagern und mit einem spezialisierten Aufzuchtbetrieb zu kooperieren. Ein großer Vorteil dieser Form der Zusammenarbeit ist der abnehmende Zeitbedarf je produzierter Einheit. Es wird Arbeitszeit frei und kann anderweitig genutzt werden. Wichtig ist bei einer solchen Kooperation das gegenseitige Vertrauen der Betriebsleiter. Die Kooperation zweier Betriebe setzt klare Regelungen zwischen den Partnern voraus. Als Vertragsgrundlage gibt es zwei unterschiedliche Typen von Musterverträgen, die an die eigenen Gegebenheiten anzupassen sind. Es wird zwischen zwei Formen der Zusammenarbeit unterschieden: ß Pensionshaltung zum Tagessatz Der Milcherzeugerbetrieb liefert an den Aufzuchtbetrieb weibliche Kälber. Die Tiere bleiben im Eigentum des Milcherzeugerbetrie- bes. Der Aufzuchtbetrieb verpflichtet sich, die Kälber ordnungsgemäß aufzuziehen und diese Tiere als hochträchtige Kalbinnen an den Milcherzeugerbetrieb zurückzugeben. Pro Aufzuchttag erhält er dafür einen festen Tagessatz. ß Aufzucht auf eigene Rechnung mit Rückgabeverpflichtung Der Aufzuchtbetrieb kauft vom Milcherzeugerbetrieb weibliche Kälber. Die Tiere gehen somit in das Eigentum des Aufzuchtbetriebes über. Der Aufzuchtbetrieb zieht die Kälber ordnungsgemäß auf und lässt sie decken. Zu einem vereinbarten Preis kauft der Milcherzeugerbetrieb diese Tiere als hochträchtige Kalbinnen wieder zurück. Musterverträge sind in der Landwirtschaftskammer erhältlich. Wesentlich: Alter und Gewicht In der Jungviehaufzucht steckt sehr viel Potenzial, das ausgeschöpft werden kann. Es gibt verschiedene Möglichkeiten um diese erfolgreich zu gestalten. Damit diese bestmöglich gelingt, sind zwei wesentliche Faktoren im Auge zu behalten – das Gewicht und das Alter der Tiere. Bezirke Braunau Die 39. Volksmusikwoche des IKK Innviertler Kulturkreises und des Kulturlandes OÖ findet vom 10. bis 16. Juli in der FS Mauerkirchen statt. Eine Woche lang wird gemeinsam gesungen und musiziert. Anmeldungen sind bis zum 15. Mai möglich unter birgit.kaufmann@salzburg. co.at oder 0650/3736009. Kosten: Erwachsene – 320 Euro, Kinder – 280 Euro. 6. April 2016 Der Bauer BETRIEBSREPORTAGE 27 OÖ Almsprechtage in drei Bezirken Bereits zum 40. Mal wurden in den drei Almbezirken Steyr, Kirchdorf und Gmunden die „Almsprechtage“ abgehalten. Die Almbeauftragten der Landwirtschaftskammer und Land OÖ informierten die Landwirte. Ing. Johann Brenn, Geschäftsführer OÖ Almverein, geht in Pension. ING. REINHOLD LIMBERGER ING. JOHANN BRENN Obwohl in den Almregionen ausreichende Niederschläge zu erwarten sind, spielt die Wasserversorgung eine zentrale Rolle. Eine Weidefläche ohne Wasserversorgung ist wenig wert. Ebenso ist es nicht selbstverständlich, dass Wasser in Trinkwasserqualität sichergestellt werden kann. Der Wasser- und Umweltreferent der Landwirtschaftskammer OÖ, Christoph Zaussinger, erklärte beim Almsprechtag worauf es bei der Gewinnung von Wasser ankommt. Vielfach muss Tränkwasser auf Dächern der Almgebäude gefangen werden. Handelsübliche Tanks können auch in schwerzugänglichem Gelände zum Wasserspeichern eingesetzt werden. Bassin durch Weidezaun geLK OÖ/ZAUSSINGER schützt. Besuch bei der Almgemeinschaft Filzmoosalm in der Gemeinde Spital am Pyhrn – v.l.: Ing. Johann Brenn, Almvereinsobmann Johann Feßl, Elisabeth Wasserbauer, Andrea Reifmüller. Die Produkte auf der Alm sind köstlich. Neben den natürlichen Produktionsbedingungen machen es die Auflagen zu Einzelaufzeichnungs-, Belegerteilungsund Registrierkassenpflicht ungewiss, ob es dieses Angebot auch in FOTOS: BBK KIRCHDORF touristischen Gebieten weiter geben wird. Investitionsförderung Alm Auch die Richtlinie für Investitionen im Almbereich wurde geändert. Unterstützt werden: Almgebäude, Almwege, Wiederherstellung von Weideflächen, technische Ausstattungen für den Weidebetrieb. Die Anträge sind vor Projektbeginn einzureichen beim Amt der OÖ Landesregierung, Abteilung Ländliche Neuordnung Dienststelle Gmunden. Auch auf den Almen gelten die Richtlinien Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht. Urprodukte laut Urproduktkatalog brauchen nicht bei der „7.500 EuroBareinnahmengrenze“ berücksichtigt werden. Jeder Betrieb mit Almausschank hat auf die Rechtsvorgaben zu achten. Es ist möglich mit kostengünstigen Lösungen, den Aufzeichnungsverpflichtungen gerecht zu werden. LFI-Bildungsprogramm Mit speziell auf die Almwirtschaft abgestimmte Weiterbildungskursen bemüht man sich die Almwirtschaft weiterzuentwickeln. Online ist unter www.lfi.at und www.almwirtschaft.com das Kursangebot und Fachunterlagen für die Almwirtschaft einsehbar. Für den Behirtungszuschlag ist bis Ende 2017 der Besuch einer vierstündigen Weiterbildungsveranstaltung nachzuweisen. Gesellschaftliche Probleme Die Almbauern in Oberösterreich klagen, dass uneinsichtige Almbesucher Weideeinrichtungen zerstören und Eigentumsrechte missachten. Langfristige Naturschutzziele fördern, dass sich Großraubwild wie Bär und Wolf wieder ansiedeln können. Die heimischen Almbauern allerdings fürchten um ihr Weidevieh. Almstrukturdaten OÖ Die Anzahl der Almen ist laut Invekos von 2000 bis 2014 von 212 auf 181 gesunken. Dramatisch ist der Rückgang der Auftreiber von 875 auf 638. Der Viehauftrieb reduzierte sich von 4.158 Großvieheinheiten auf 3.903. Personalwechsel Von der Bezirksbauernkammer Steyr geht der bisherige Geschäftsführer des OÖ Almvereins, Johann Brenn, in Pension. Seine Funktion übernimmt Josef Wolfthaler. Die Geschäftsführung des OÖ Almvereins geht an Reinhold Limberger von der Bezirksbauernkammer Kirchdorf. In der Bezirksbauernkammer Gmunden ging Beraterin Barbara Stockinger in Karenz. Ihr folgt Petra Doblmair. Alm-Termine Die Almwirtschaftstagung geht von 14. bis 16. Juni in Slowenien über die Bühne. Der heurige Almwandertag findet am 15. August in Hinterstoder, Zamseggreith, statt. Faktenbox ß drei Almbezirke: Gmunden, Kirchdorf und Steyr ß Almstrukturdaten OÖ: 181 Almen ß Auftreiber: 638 ß Viehauftrieb: 3.903 GVE 28 MARKT Der Bauer 6. April 2016 Schlachtrinder Nutzkälber Die Rindfleischmärkte haben sich EU-weit überwiegend stabilisiert. Bei Schlachtkühen wird eine leichte Preisverbesserung erwartet. In Deutschland ist aufgrund des knappen Angebotes bei Jungstieren der Preisrückgang gestoppt. Regional wird von leichten Preisverbesserungen berichtet. In Österreich ist das Angebot bei Jungstieren, aufgrund rückläufiger Schlachtzahlen in den letzten Wochen, auf leicht erhöhtem Niveau stabil. Die Preise für Jungstiere sind regional nochmals leicht unter Druck. Die Angebotssituation dürfte sich jedoch in den nächsten Wochen deutlich entspannen. Das Angebot bei weiblichen Schlachtrindern ist leicht rückläufig, die Preise für Kühe und Kalbinnen sind unverändert. Bei Schlachtkälbern ist sowohl Angebot als auch Nachfrage rückläufig, die Preise sind stabil. Preiserwartungen netto für Woche 14/2016: (Die angegebenen Basispreise sind Bauernauszahlungspreise ohne Berücksichtigung von Qualitäts- und Mengenzuschlägen). Jungstier HK R2/3: ausgesetzt Kalbin HK R2/3: 3,08 € Kuh HK R2/3: 2,18 € Schlachtkälber HK R2/3: 5,35 € ING. RUDOLF ROGL Dem saisonalen Trend entsprechend sind Angebot und Nachfrage bei Nutzkälbern ziemlich ausgewogen. Preislich ergeben sich diese Woche damit keine Änderungen. Für qualitativ gute Kälber wird auf den RZO-Sammelstellen diese Woche zirka folgender Preis erzielt: Stierkälber, Fleckvieh und Fleischrassen, bis 90 kg: 4,50 €/ kg netto (5,10 €/kg inkl. Mwst.); bis 100 kg: 4,40 €/kg netto (5 €/kg inkl. Mwst.), Kuhkälber bis 90 kg: etwa 3,10 €/kg netto (3,50 € inkl. MwSt.). Ab-Hof-Preise 28. 3. bis 2. 4. 2016 Verkauf, Basis Lebendgewicht, Preise in €/kg, inkl. 13 % MwSt. von – bis Stiere, Kl. U mit Gütesiegel Stiere, Kl. R mit Gütesiegel Bankkühe (E, U, R) Wurstkühe (O, P) Kalbinnen Schlachtkälber Mastschweine Zuchten Qualitätslämmer, lebend Qualitätslämmer, geschlachtet Altschafe, lebend 2,22 – 2,29 2,13 – 2,18 1,06 – 1,43 0,82 – 1,09 1,64 – 1,81 3,35 – 3,50 1,05 – 1,22 0,75 – 0,84 2,30 – 3,20 7,50 – 9,50 0,60 – 1,10 Rinderpreise Südbayern Ø-Preis Vorwoche 2,26 2,15 1,25 0,94 1,74 3,45 1,20 0,80 2,80 8,50 1,00 - 0,04 - 0,05 +/- 0,00 +/- 0,00 - 0,02 - 0,12 +/- 0,00 +/- 0,00 +/- 0,00 +/- 0,00 +/- 0,00 21. bis 27. 3. 2016 Klasse R3, Auszahlungspreis in €/kg ohne MwSt., einschließlich Mengen- und Qualitätszuschlägen Stiere: 3,56 Kühe: 2,78 Kalbinnen: 3,34 Marktkalender Wels DI, 17. 5., 11 Uhr Wels DI, 17. 5., 11 Uhr Freistadt MI, 13. 4., 10.45 Uhr Ried DI, 26. 4., 10.30 Uhr Vöcklabruck MO, 11. 4., 13 Uhr DI, 17. 5., 11 Uhr Holstein-Friesian Wels Freistadt MI, 13. 4., 10 Uhr, Zuchtkälber Kälber (FV) Freistadt MI, 13. 4., 10.45 Uhr, Nutzkälber Ried MO, 18. 4, 10.45 Uhr Nutzkälber Ried DI, 26. 4., 10.30 Uhr, Zuchtkälber Vöcklabruck MO, 11. 4., 10 Uhr Wels DI, 17. 5., 10.30 Uhr Wels DI, 17. 5., 10.30 Uhr Kälber (BV, HF) Eber und Sauen Ab Hof 07242/27884-41 Direktvermittlung 050 6902 4880 Ferkel Wels SA, 9. 4., 11 Uhr Schafe Wels SA, 30. 7., 11 Uhr Ziegen Maria Neustift DO, 28. 4., 12 Uhr Einsteller Braunvieh Fleckvieh 2,65 €/kg 2,55 €/kg 2,45 €/kg 2,35 €/kg 2,15 €/kg 2,18 Jän. Feb. März April 3,25 €/kg 3,68 €/kg 3,21 €/kg 3,61 €/kg 3,17 €/kg 3,54 €/kg 3,13 €/kg 3,09 €/kg Jän. Feb. März April Mai Juni Juli August Sept. Okt. Nov. Dez. Juni Juli August Sept. Okt. Nov. 3,05 €/kg Dez. 2015 2016 3,08 3,41 3,40 €/kg Mai Kalbinnen Basispreis Rinderbörse R3 3,75 €/kg 3,47 €/kg 2015 2016 Kühe Basispreis Rinderbörse R3 2,25 €/kg 2015 2016 Stiere Basispreis Rinderbörse R3 DI FRANZ VOGELMAYER Jän. Feb. März April Mai Juni Juli August Sept. Okt. Nov. Dez. Der Bauer MARKTTELEFON ß 050 6902 1495 www.ooe.lko.at – Markt und Preise Auskunft 050 6902 1345; [email protected] Ferkel Die Versorgungssituation am europäischen Ferkelmarkt bleibt weiterhin knapp. Das Angebot reicht nicht aus, um die Nachfrage pünktlich erfüllen zu können. An dieser jahreszeitlich bedingten Ferkelknappheit wird sich auch in den nächsten beiden Wochen nichts ändern. Auch auf unseren Referenzmärkten in Bayern und Baden Württemberg läuft der Ferkelabsatz so problemlos wie selten. Am heimischen Ferkelmarkt haben sich nun ebenfalls, über das gesamte Bundesgebiet verteilt, einheitlich stark ausgeprägte Versorgungsengpässe eingestellt. Das Angebot dürfte zwar in Kürze ansteigen, dennoch wird sich in den nächsten zwei Wochen nichts an der hohen Absatzsicherheit ändern. Die Ferkelnotierung steigt auf einheitliche 2,20 Euro. DI JOHANN STINGLMAYR Schweinepreise 21. bis 27. 3. 2016 Preise in €/kg, ohne MwSt., Schlachthof Oberösterreich Südbayern S E U R O S-P 1,36 1,34 1,24 1,28 1,04 1,16 0,92 0,93 – – 1,32 1,30 Ferkelmärkte 28. 3. bis 2. 4. 2016 31 kg, 25 Stk., Mykoplasmen geimpft, (o. Fracht, o. MwSt.) OÖ VLV Bayern Ringgemeinschaft Notierung 2,15 € 47,00 € +/- Vorwoche + 0,05 €/kg +/- 0,00 €/Stk. Erlös Ferkelerzeuger 60,91 € von 46,63 bis 51,63 € Einkauf Mäster 61,78 € von 52,13 bis 57,13 € SZV-ÖHYB-F1-Jungsauen 28. 3. bis 2. 4. 2016: 265 € F1-Sauenpreis dieser Woche unter 07242/27884-45 MARKT 29 6. April 2016 Mastschweine EU-Schweinemarkt: Nachösterliche Flaute lässt zahlreiche Notierungen schwächeln Die Marktlage unmittelbar nach Ostern zeigt alljährlich ein ähnliches Bild. Einerseits müssen noch feiertagsbedingt stehen gebliebene Partien aufgearbeitet werden, andererseits beeinflussen Restbestände von ostertypischen Lebensmitteln in den Haushalten die Verzehrsgewohnheiten nach dem Osterfest. Folglich ist die Versorgungslage quer durch die EU mehr als ausreichend, was in einigen Ländern, wie zB Deutschland, seitens der Schlachtbranche für Preisdruck genutzt wurde. Mit -3 Cent fiel jedoch das Ergebnis der Preisfindung in Deutschland deutlich moderater aus als von Seiten der Schlachtbetriebe gefordert. In den übrigen Mitgliedsstaaten überwiegen unveränderte Verhältnisse. In Österreich bleibt auch nach Ostern der Schweinemarkt reichlich versorgt. Da sich das frische Angebot aber eher in Grenzen hält, dürften sich Überhänge im Laufe der Woche deutlich reduzieren. In der Frischfleischbranche setzen bereits einige Unternehmen erste Akzente zum Start in die Grillsaison. Das Angebot von mariniertem Schweinefleisch soll zum Grillen anregen. Das große Geschäft ist allerdings noch nicht zu erwarten. Vor dem Hintergrund eines rückgängigen Angebotes und ähnlicher Einschätzung für die nächste Zeit, wurde an der Ö-Börse der Preis stabil bei 1,17 Euro gehalten, was aber nicht nach dem Geschmack aller Abnehmer war. ß Tendenz: Einige hilfreiche Aspekte wie, zB Monatsbeginn, wo üblicherweise die Haushalte über mehr Kaufkraft verfügen und frühlingshaftes Wetter mit angenehmen Temperaturen lassen aktuell auf Absatzbelebung hoffen. Auch die Erwartung, dass das Schweineangebot in nächster Zeit eher ab- als zunehmen wird, sollte dazu beitragen, dass sich die Preiskurve in nächster Zeit zwischen seitwärts und aufwärts bewegen dürfte. DR. JOHANN SCHLEDERER 2015 2016 Mastschweine (Basispreis Schweinebörse) 1,45 €/kg 1,38 €/kg 1,31 €/kg 1,24 €/kg 1,17 €/kg 1,17 1,10 €/kg Markt und Preise www.ooe.lko.at Jän. Feb. März April Mai Juni Juli August Sept. Okt. Nov. Dez. 2015 2016 Ferkel (ÖHyb-Basispreis) 2,40 €/kg 2,24 €/kg 2,20 2,08 €/kg 1,92 €/kg 1,76 €/kg 1,60 €/kg Jän. Feb. März April Mai Juni Juli August Sept. Okt. Nov. Dez. 30 MARKT Der Bauer 6. April 2016 Holzmarkt Oberösterreich Waldhygiene kommt vor Marktüberlegungen Versteigerung Maishofen: 24. März 2016 Klasse Zuchtstiere St. ø€ (Nettopreise) Pinzgauer A 7 1894 Pinzgauer B Kühe 15 1411 Pinzgauer IIa 5 1604 Pinzgauer IIb 1 1100 Holstein A 14 1560 Holstein B 1 1000 HS Nutzvieh 3 1283 Fleckvieh A 34 1662 Fleckvieh B 1 1060 FV Nutzvieh Jungkühe 2 1700 Pinzgauer I 2 2360 Pinzgauer IIa 7 1414 Pinzgauer IIb 1 1400 Holstein A 28 1639 HS Nutzvieh 1 1620 Fleckvieh A 135 1671 Fleckvieh B 6 1293 FV Nutzvieh Kühe trächtig 5 1286 Pinzgauer 2 Kalbinnen trächtig 1555 Pinzgauer 1 1360 Holzstein 1 1200 Versteigerung Regau: 29. März 2016 Klasse St. Ø-€/kg Ø-kg Stierkälber (Nettopreise) DR. CHRISTIAN ROTTENSTEINER Mit dem Frühlingsbeginn geht die Zeit der intensiven Holzarbeit zu Ende. Dort wo noch Holz im Wald liegt, ist besonderes Augenmerk auf Waldhygiene zu legen. Der Borkenkäfer wird in den kommenden Wochen wieder aktiv. Aufgrund des milden und niederschlagsarmen Winters ist erhöhte Borkenkäfergefahr gegeben. Speziell Resthölzer aus Nutzungen der vergangenen Monate, alte Wipfelbrüche, einzelne Käferbäume und Käfernester sind aufzuarbeiten und aus Forstschutzgründen aus dem Wald zu bringen bzw. brutuntauglich zu machen. Verhacken statt Zwischenlagern lautet das Credo un- Versteigerung Ried: 22. März 2016 Kl. € von bis Ø € St. Stiere (Nettopreise) II 2 2000 - 2500 2250 Erstlingskühe I 19 1620 - 2100 1812 II 4 1320 - 1580 Kalbinnen 1490 2085 Fleckvieh 273 4,73 100 I Fleischr.Kr. 27 4,96 101 Sonst.R. 4 2,99 weibliche Zuchtkälber 26 4,24 weibliche Nutzkälber 45 3,46 79 Zuchtkälber weiblich 96 87 205 133 1420 - 2560 320 - 820 Klasse St. Stierkälber Markt und Preise www.ooe.lko.at LK OÖ das erste Quartal hinaus stabil. Beim Industrieholz gibt es ziemlich hohe Lagerstände. Teilweise ist mit Verzögerungen bei der Abfuhr zu rechnen. Der Absatz von Biomasse gestaltet sich aufgrund von Sommerabschaltungen größerer Kraftwärmekoppelungs-Anlagen schwierig. Holzmarkt OÖ, 29. März 2016 *netto, ohne USt., frei LKW Straße Fi-Sägerundholz, Güteklasse A/B/C, €/FMO*: 1a: 40 bis 44 1b: 65 bis 69 2a+: 84 bis 87 Fi/Ta-Schleifholz, €/AMM: AMM: 86 bis 90 RMM: 28 bis 30 Fi/Ta/Ki/Lä-Faserholz, €/AMM: 69 bis 74 Buchen-Faserholz (Bu/Es/Ah/Bi), €/AMM: 67 bis 69 Brennholz 1 m lang - trocken, gespalten, ab Hof, €/RMM ohne MWSt.: hart: 60 bis 82 weich: 39 bis 59 Ofenholz - Stückholz, ofenfertig, 33 cm lang, €/RMM ohne MWSt., ab Hof: Raummeter, geschlichtet: Raummeter, geschüttet: hart: 77 bis 90 hart: 65 bis 76 weich: 52 bis 66 weich: 44 bis 56 Zu den genannten Preisbändern existieren am Brennholzmarkt regionale Unterschiede. FMO = Festmeter, mit Rinde geliefert, ohne Rinde gemessen; RMM = Raummeter, mit Rinde geliefert, mit Rinde gemessen; AMM = Atro-Tonne, mit Rinde geliefert und gemessen; QUELLE: LK OÖ, ABTEILUNG FORST- UND BIOENERGIE, DI DR. CHRISTIAN ROTTENSTEINER Aushang 133 Grundverkehr Versteigerung Ried: 21. März 2016 abhängig von Marktüberlegungen. Die Preise für Nadelsägerundholz sind über das erste Quartal hinaus stabil. Fracht- und Übernahmekapazitäten stehen derzeit in ausreichendem Maße zur Verfügung, sodass die Holzabfuhr zügig bewerkstelligt wird. Die Preise sowohl für Laubund Nadelindustrierundholz bleiben ebenfalls über kg Ø-€/kg (Nettopreise) Fleckvieh 332 104 4,92 Fleischr. Kr. 23 99 5,21 Sonst. R. 29 91 3,21 Fleckvieh 60 102 3,45 Fleischr. Kr. 16 97 3,91 Sonst. R. 2 78 2,30 Kuhkälber ß Bezirksgrundverkehrskommission (BGVK) Perg, Dirnbergerstraße 11: Katastralgemeinde (KG) Mauthausen, EZ 586, Gesamtfläche 19.883 m², Frist: 15. April. ß BGVK Vöcklabruck, Sportplatzstraße 1-3: KG Pichlwang, EZ 66, Gesamtfläche 70.532 m²; Frist: 25. April. ß BGVK Rohrbach, Am Teich 1; KG Neufelden, EEZ 158, 162, 163, 164, Gesamtfläche 36.532 m², Frist: 29. April. ß BGVK Vöcklabruck, Sportplatzstraße 1-3; KG Ungenach, EZ 53, Gesamtfläche 123.470 m², Frist: 2. Mai. Aktive Landwirte können ein verbindliches Kaufangebot mit ortsüblichem Kaufpreis stellen. 6. April 2016 Fruchtbörse Wels 24. März 2016 Produkte Mahlweizen, inl., mind. 12 % Prot.; Fallzahl 220 mind., HL 78 Futterweizen, HL 72 Mahlroggen, inl. 500 AE mind. Futtergerste, inl., HL-Gew. mind. 62 kg Mais, inl., Standard kl. Sojabohnen für Speisezwecke Sojaextraktionsschrot, HP: 49 % Rohprotein und Fett, max. n. n. 130 – 135 n. n. 128 – 133 140 - 145 340 – 350 330 – 335 3,5 % Rohfaser, lose; hergestellt aus gentechnisch veränderten Sojabohnen Sojaextraktionsschrot, 48 % Rohprotein und Fett, max. 7,0 380 – 390 % Rohfaser, lose; lt. EU-VO nicht kennzeichnungspflichtig Rapskuchen, 00, 32 % Rohpr.. 8-10 % Fett Wiesenheu, süß, gepr. (Großballen) Stroh, inl. gepresst (Großballen) n. n. n. n. n. n. *AUSZUG AUS DEM AMTLICHEN KURSBLATT DER OÖ FRUCHTBÖRSE IN WELS. DIE PREISE VERSTEHEN SICH, WENN NICHT ANDERS BEZEICHNET, ALS GROSSHANDELSABGABEPREISE OHNE MEHRWERTSTEUER AB OÖ. VERLADESTATION PER 1.000 KG IN EURO, NETTO KASSA. Gmundner Milch trotzt Krise Die europäische Milchwirtschaft steckt in der Krise. Es wird deutlich mehr Milch produziert, als der Markt aufnehmen kann. Die Folgen: Verdrängungswettbewerb und sinkende Preise. Die Gmundner Milch als Österreichs drittgrößte Molkerei hat kürzlich bei ihrer Generalversammlung in Gmunden ihre Strategie vorgestellt, mit welcher der Weg durch die Krise gemeistert werden soll. „Wir müssen zusammenhalten und als Genossenschaft mit mehr als 2.800 bäuerlichen Mitgliedern gemeinsam Lösungen finden“, so Obmann Josef Fürtbauer. Als erste Maßnahme wurde einstimmig das neue Annahmemodell beschlossen. Es sieht einen Preisabschlag von zwei Cent pro Liter für jene Bauern vor, die im Vergleich zum Jahresschnitt 2015 mindestens um fünf Prozent mehr Milch anliefern. Gleichzeitig gibt es für eine Unterlieferung einen Aufschlag von bis zu zwei Cent pro Liter. Künftig soll die Käseproduktion intensiver forciert werden: Die Gmundner Milch ist etwa ab Mai mit dem „Gm- Mehr als 4,5 Millionen Euro gibt die Gmundner Milch aus, um die Reifungskapazität beim Käse von 55.000 auf 110.000 Stück GMUNDNER MILCH auszubauen. undner Berg Premium“-Käse in 4.000 Aldi-Geschäften in Deutschland vertreten. „Auch die Politik ist angesichts der Milch-Krise gefordert“, so Obmann Fürtbauer: „Ich erwarte mir von ihr, dass rasch mit der Milchwirtschaft koordinierte Aktivitäten entwickelt werden.“ Die heimische Landwirtschaft und Regionalität dürfe nicht zum Marketing-Feigenblatt werden. „Ehrlichkeit und Konsequenz ist angesagt. Wir Bauern versprechen beste Qualität zu fairen Preisen“, bringt es Fürtbauer auf den Punkt. Der Bauer AKTUELLES 31 SVB-Gesundheitsaktion für pflegende Angehörige Pflegende Angehörige neigen dazu, stets den Pflegling und die Familie in den Vordergrund zu stellen und erst ganz zuletzt an sich selbst zu denken. Dass aber dieser Zielgruppe neben Wertschätzung und Anerkennung auch spezielle Gesundheitsangebote ermöglicht werden sollen, hat die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) schon vor rund zwei Jahrzehnten erkannt. Die Gesundheitsaktionen der SVB in Oberösterreich ermöglichen den pflegenden Angehörigen eine kurze Auszeit und Regenerationsphase. Sehr häufig lässt sich für die Dauer der Aktion eine Ersatzpflege innerhalb der Familie organisieren, es können auch verschiedene Organisationen oder Hilfsangebote (zB Kurzzeitpflegeplatz in einem Pflegeheim, Mobiler Hilfsdienst, Nachbarschaftshilfe) in Anspruch genommen werden. Sommer-Programm Von 28. Juni bis 12. Juli findet im Seminarhotel Kobleder in Mettmach die nächste Gesundheitsaktion für pflegende Angehörige statt. Bewegung an der frischen Luft steht bei der Gesundheitsaktion der SVB am Programm. SVB Neben der Möglichkeit zur körperlichen und seelischen Erholung werden von Fachreferenten Tipps zum Thema „Pflege“ gegeben. Praktisches Arbeiten am Krankenbett mit einem Physiotherapeuten steht ebenso am Programm wie ein Gespräch mit einer Lebens- und Sozialberaterin. Zudem werden viele Programmpunkte im Freien rund um den Kobernausserwald eingeplant. Anmeldung SVB-Kompetenzzentrum Gesundheitsaktionen unter 0732 7633 4370. Messe Guten Appetit und 50 Plus Der Geschmack Oberösterreichs wird bei der „Guten-Appetit-Messe“ am 9. und 10. April in Ried im Innkreis präsentiert. Gleichzeitig findet am Messegelände die „50 Plus-Messe“ statt, bei der Soziales, Lebensqualität und Freizeit im Mittelpunkt stehen. Die „50 Plus“ findet an beiden Tagen von 10 bis 17 Uhr statt, die „Guten Appetit“ bis 18 Uhr, am Samstag ist die Weinlounge bis 20 Uhr geöffnet. Bei der Genussmesse laden die Aussteller zum Gustieren, Einkaufen und Verweilen ein und es warten viele Schmankerl aus dem Genussland OÖ. Vorsorge, Soziales, Wellness und Gesundheit stehen im Mittelpunkt der Messe „50 Plus“. Eintritt: neun Euro. 32 VERMARKTUNG Der Bauer 6. April 2016 Kasermandl und GenussKrone „Das Kasermandl in Gold“ ist die einzige österreichweite Prämierung von Käse- und Milchprodukten für bäuerliche Produzenten. zur Lebensmittelsicherheit und sind Voraussetzung für die GenussKrone Nominierung. Preise hierfür erfragen Sie bei Höller OG unter: 07488/71740. ING. GABRIELA STEIN Die Goldprämierung 2016 bildet die Basis für die Nominierung GenussKrone 2016/17. Ziel des Wettbewerbes ist es, auch Erzeugern kleinerer Mengen eine objektive Möglichkeit für einen Produktvergleich zu bieten. Auszeichnung: Die Produkte werden nach einem 100-Punkte-Schema von einer Fachjury beurteilt. Folgende Auszeichnungen in Verbindung mit einer Urkunde werden vergeben: Für 97 bis 100 Punkte: Goldmedaille; für 93 bis 96,9 Punkte: Silbermedaille; für 89 bis 92,9 Punkte: Bronzemedaille. Je Kategorie kann maximal ein „Kasermandl in Gold“ für das beste Produkt vergeben werden, wobei das Erreichen einer Goldmedaille Voraussetzung ist. Bewertungskategorien Die Bewertung erfolgt in den Kategorien 1 bis 7 getrennt für Produkte aus Kuhmilch, Schaf- und Ziegenmilch bzw. Mischmilch. 1. Frischkäse und ungereifte Weichkäse ohne Würzung (zB Topfen, Mozzarella,...) 2. Frischkäse nach Erlauftaler Art 3. Weichkäse gereift (mit und ohne Würzung) 4. Schnittkäse (mit und ohne Würzung) 5. Hartkäse (mit und ohne Würzung) 6. Sonstige (zB Frischkäsezubereitungen, in Öl Für die Teilnahme an der Prämierung „Das Kasermandl in Gold 2016“ können bis 6. Mai die Anmeldeunterlagen eingesendet werden. LK OÖ eingelegte Produkte,...) 7. Sauermilchprodukte (Joghurt, Fruchtjoghurt, Sauermilch, Sauerrahm, Joghurtdrinks, Desserts, etc.) 8. Milch/Milchmischerzeugnisse (zB Trinkmilch, Kakaomilch, Eiskaffee, Fruchtmilch, Molkedrinks, etc.) – nur wärmebehandelte Produkte 9. Butter (aus Rohrahm) Beurteilungskriterien Proben werden auf die Kriterien Aussehen, Konsistenz (nicht bei Milch/ Milchmischerzeugnissen), Geruch und Geschmack getestet. In den Kategorien Weich-, Schnitt- und Hartkäse bzw. Butter wird noch eine Unterscheidung in Aussehen-Äußeres und Aussehen-Inneres vorgenommen. Teilnahmebedingungen Teilnahmeberechtigt sind bäuerliche Produzenten, Produktionsgemeinschaften, Sennereien sowie Kleinkäsereien und Kleinmolkereien. ß Einreichverfahren und Kosten: Anmeldung bis 6. Mai an die Messe Wieselburg GmbH, Volksfestplatz 3, 3250 Wieselburg (Fax: 07416/502-40) einsenden. ß Einreichmenge: Frischkäse, Weichkäse und Sonstige: mindestens ein Kilogramm in mindestens zwei Stücken (Verpackungseinheiten); Schnittkäse und Hartkäse: mindestens zwei Kilogramm in mindestens zwei Stücken (Verpackungseinheiten); Sauermilchprodukte: sechs Verpackungseinheiten; Butter: mindestens ein Kilogramm in mindestens vier Verpackungseinheiten; Milch/Milchmischgetränke: vier Verpackungseinheiten ß Preisverleihung: Finß Abgabe in Linz möglich: det im Rahmen der Eröff- Am 9. Mai von 9 bis 12 Uhr in der Landwirtschaftskammer OÖ, 4020 Linz, Auf der Gugl 3. Eine Kopie der Anmeldung muss gemeinsam mit der Produktprobe abgegeben werden. ß Teilnahmegebühr: 62 Euro pro angemeldetem Produkt ist auf das Konto bei der Raiffeisenbank Region Eisenwurzen, IBAN: AT943293900000003590, Verwendungszweck: „Kasermandl 2016“ zu überweisen. Kopie der Überweisung ist beizulegen. Bakteriologische Untersuchung – Voraussetzung für GenussKrone Eingereichte Proben können freiwillig laut Leitlinie für mikrobiologische Kriterien für Milch und Milchprodukte untersucht werden. Diese Untersuchungen gelten als Nachweis für die jährliche Untersuchung nungsfeier der „Wieselburger Messe - INTER-AGRAR“ am 30. Juni statt. ß GenussKrone 2016/17: Für die Nominierung zur GenussKrone 2016/17 in der Kategorie Käse (www. genusskrone.at) werden die Prämierungsergebnisse des Kasermandl 2016 ausschließlich in Gold herangezogen. ß Ausschreibungsunterlagen direkt unter www.messe wieselburg.at oder im Referat Direktvermarktung 050 6902 1260, [email protected] anfordern. 6. April 2016 Der Bauer LEBEN 33 Schmackhafte Rezepte rund um das Ei Hart gekochte Eier, die noch vom Osterfest übrig sind, kann man vielseitig verwenden. chen Zutaten verrühren und pikant abschmecken. Praktische Tipps ß Vor dem Servieren eventuell mit einigen Tropfen Kernöl beträufeln und frischen Kräutern bestreuen. ß Die Masse mit Schinkenwürfeln und gehackten Pfefferoni verfeinern. KATRIN FISCHER, BSC. Hart gekochte, bunt gefärbte Eier haben zu Ostern eine Tradition – doch oft bleiben nach dem Osterfest einige übrig. Harte Ostereier sind aber auch Tage nach dem Osterfest noch genießbare Klassiker bei der Jause. Rohe Eier sind gekühlt etwa vier Wochen haltbar. Um ihre Haltbarkeit zu verlängern, können sie zB hartgekocht werden. Haltbarkeit Gekochte Eier bleiben bei Zimmertemperatur vier Wochen, bei Kühlschranktemperatur sogar bis zu sieben Wochen lang haltbar und bakteriologisch unbedenklich. Voraussetzung dafür ist allerdings die Verwendung von frischen, einwandfreien Eiern als Ausgangsmaterial. Eier- Kürbiskern- Aufstrich. Grüner Dotter Eine grüne Verfärbung des Dotters eines gekochten Eis zeigt lediglich an, dass das Ei sehr lange gekocht wurde. Dabei wird aus dem Dotter Eisen und aus dem Eiklar Schwefel frei. Diese reagieren miteinander zu Eisensulfid, wodurch der farbige Ring entsteht. Die Färbung ist unbedenklich. Kulinarische Ideen für hart gekochte Eier Sie schmecken zum Beispiel als Pizzabelag in Kombination mit Ruccola, als Beiga- LK OÖ/SCHNEIDER be zu herzhaften Gemüsesalaten, als Einlage bei pikanten Aufläufen oder als Power-Kick zum Pausenbrot. Eier-Kürbiskern-Aufstrich mit Curry ß Zutaten: vier bis fünf gekochte Eier, ca. 60 g Essiggurken, 150 g Topfen oder Frischkäse, 1 EL Creme fraiche oder Sauerrahm, 1 EL gehackte Kürbiskerne, Kräutersalz, frisch gemahlener Pfeffer, ca. 1 TL Currypulver ß Zubereitung: Eier schälen und fein hacken. Gurkerl fein hacken. Mit den restli- Eier-Kräuter-Dressing ß Zutaten: 2 gekochte Eier, 4 EL Apfelessig, 1 TL Senf, 1/2 TL Honig, 8 EL Öl (Raps, Hanf, Sonnenblumen etc.), Kräutersalz, frisch gemahlener Pfeffer, 1 EL gehackte Kräuter der Saison (Schnittlauch, Bärlauch, Petersilie, Wildkräuter etc.) ß Zubereitung: Eier ganz fein hacken oder mit der Küchenreibe reiben. Essig, Senf, Honig und Öl gut verrühren. Eier und Kräuter einrühren und mit Salz und frisch gemahlenem Pfeffer pikant abschmecken. Das Eier-Kräuter-Dressing eignet sich ideal für Blatt- oder Brotsalate und Spargel. Gartentipp Gut gestartet, halb gewonnen Qualitativ hochwertige Blumenerden bringen den Pflanzen einen klaren Startvorteil für die bevorstehende Gartensaison. Bewährtes für Balkon- und Kübelpflanzen Gerade für Balkon- und Kübelpflanzen, die nur ein begrenztes Erdvolumen im Topf zur Verfügung haben, ist hochwertige Blumenerde daher ganz besonders wichtig. Gute Erde erkennt man an der hellbraunen, nicht schwarzen Farbe. Fingerprobe machen: Dabei drückt man eine Hand voll Erde fest zusammen und öffnet die Faust wieder. Gute Erde erhält ihre Struktur, sie geht in die ursprüngliche Form zurück; minderwertige Erde bleibt zusammengepresst. Billig kommt oft teuer Billigerden haben oft eine zu feine Struktur. Dies verursacht Staunässe. Die Wur- Ein gesunder Wuchs und reiche Blütenfülle sind durch hochwertige LK OÖ/STUMVOLL Blumenerden fast garantiert. zeln beginnen zu faulen. Fehlender Dünger lässt die Pflanzen vom ersten Tag weg hungern. Sie wurzeln schlecht und zeigen nur schwaches Wachstum. Die Blätter verfärben sich hell, der Blütenansatz ist spärlich. Hochwertige Profi-Gärtnererden ga- rantieren eine ausgewogene und regelmäßige Nährstoffversorgung, die grobe Struktur beugt Staunässe im Wurzelbereich vor. So können sich die Pflanzen prächtig entwickeln. Eine Blütenfülle ist somit garantiert. KLAUS STUMVOLL 34 AKTUELLES Der Bauer 6. April 2016 Sicherstellung von Personal in der Landwirtschaft Mehr Zukunftschancen für die ländliche Jugend. MR OBERÖSTERREICH Es gibt immer wieder Situationen am Betrieb, wo es notwendig ist, dass eine weitere Arbeitskraft bei Bedarf bereitsteht. Etwa um anstehende Arbeiten am Betrieb alleine oder als Unterstützung zum Betriebsführer erledigen zu können. Meist können diese Arbeitsspitzen nicht innerhalb der Familie bewältigt und abgedeckt werden. Der Maschinenring beobachtet die Problematik, dass für immer mehr Betriebe eine zusätzliche, qualifizierte Arbeitskraft notwendig wäre. Daher wurde letztes Jahr damit begonnen, professionelle Fachkräfte bereitzustellen und den Beruf „Betriebshelfer als Job“ umzusetzen. Die Qualifizierung erfolgt im Zuge des Traineeprogrammes „Wirtschafts- & Agrarfachkraft“. Ziel dieses Berufes ist es, eine fixe Verbindung zwischen Einsatzbetrieben und Betriebshelfer zu schaffen. Diese Verbindung stellt sich so dar, dass der Betriebshelfer während des Jahres in regelmäßigen Abständen am Betrieb ganztägig mitarbei- tet und dabei mithilft, alle am Betrieb anfallende Arbeiten zu erledigen. So lernt er den Ablauf am Betrieb im Detail kennen und kann somit immer selbständiger agieren. Es ist auch möglich, den Arbeiter des MR kurzfristig abzurufen. Da dieser den „Hausbrauch“ kennt, kann er Arbeiten ohne erneute Einschulung erledigen. Die Ausbildung der Fachkräfte erfolgt im Rahmen des Traineeprogrammes „Wirtschafts- & Agrarfachkraft“. Ziel ist es, dass die Arbeiter eine zweijährige Ausbildung durchlaufen, wo die einzelnen Arbeitsfelder beim Maschinenring erlebt und ausprobiert werden können. Die Bereiche sind Agrar, Service und Personalleasing. Jeweils in den Wintermonaten sind die MR-Trainees auf Ausbildungen in diesen drei Bereichen und erlangen umfassende Qualifizierungen: etwa TGD-Kurs, die speziellen Anforderungen des Melkens im Rahmen eines Betriebshilfe-Einsatzes und den sicheren Umgang mit den Tieren, Basisausbildung im Schweinebereich, welche Pflanzen in der Gartengestaltung verwendet werden, wie diese gepflanzt Ausbildung zur Wirtschafts- und Agrarfachkraft beim Maschinenring. und anschließend gepflegt werden. Aber auch Führerscheine wie Staplerkurs und E zu B werden abgeschlossen. Ein weiterer Teil der Ausbildung ist das Erlernen der Grundlagen von verschiedenen handwerklichen Berufen wie Tischler, Zimmerer oder Maurer. Vorteile – Betriebshelfer Dieser hat die Möglichkeit, die drei Tätigkeitsbereiche des MR im täglichen Arbeitseinsatz kennen zu lernen und eine fundierte Ausbildung mit Einzelabschlüssen, wie zB Staplerschein zu erhalten und das in abgesicherter Form mit vollem Gehalt laut Kollektivvertrag ab dem ersten Tag. Die Voraussetzungen für die Ausbildung zur „Wirtschafts- & Agrarfachkraft“ sind das Mindestalter von 17 Jahren, erfolgreicher Abschluss einer landwirtschaftlichen Fach- bzw. Mittelschule oder einer Lehre, B-Führerschein und Flexibilität bei Einsätzen. Vorteile – Landwirt Die Betriebe werden zunehmend größer und die Technologisierung und Spezialisierung der Betriebe nimmt zu. Um die notwendigen Arbeitskraftressourcen am FOTOS: MASCHINENRING OBERÖSTERREICH „Mir war die Absicherung des Betriebes wichtig und dass die Arbeit ohne lange Einschulungszeit bei jedem Einsatz von einer Person erledigt wird, die den Betrieb kennt. Besonders wenn ich einmal nicht da bin.“ ROBERT SPITZBART/ST. KONRAD – BETRIEBSFÜHRER EINES MILCHVIEHBETRIEBES MIT 70 KÜHEN UND NACHZUCHT Betrieb vorzuhalten, steigt der Bedarf an regelmäßiger Betriebshilfe. Die Vorteile sind: ß Keine unproduktive Einschulungszeit eines Betriebshelfers ß Optimaler Schutz vor Produktionsausfällen ß Sicherheit durch sofortige Weiterführung des Betriebes im Notfall ß MR-Betriebshelfer ist fix einem Betrieb zugeteilt ß Brechen von Arbeitsspitzen durch regelmäßigen Betriebshelfereinsatz ß Urlaub, Erholung, Weiterbildung flexibel planbar 6. April 2016 Erfolgreicher Konsumentenschutz in Oberösterreich Volkswirt Georg Rathwallner ist seit 25 Jahren für den Konsumentenschutz in der Arbeiterkammer Oberösterreich aktiv. 1991 begann er mit einem kleinem Team. Damals wurden 6.000 Beratungen pro Jahr durchgeführt. 2015 gab es 85.000 Beratungen mit 42 Mitarbeitern. Beschwerden und Anfragen kommen meist telefonisch. „Wir geben Auskunft und der Anrufer schreibt den ersten Brief oder die E-Mail direkt an die Unternehmen. Wenn ablehnend reagiert wird, dann haken wir nach“, so Rathwallner. „Wir wollen Konsumentenbeschwerden schnell erledigen. In mehr als 80 Prozent der Fälle können wir außergerichtlich eine Lösung durchsetzen. In Fällen, die viele Konsumenten gleichermaßen betreffen, führen wir Musterprozesse, um die Rechtslage zu klären. Wir arbeiten mit den Medien zusammen, um Konsumenten zu informieren bzw. zu warnen und Firmen zu konsumentenfreundlicherem Verhalten zu bewegen. Es ist uns gelungen in Branchenvereinbarungen und Abmahnverfahren die Rechtslage für Konsumenten zu verbessern. Gesetzesänderungen durchzusetzen ist immer schwieriger geworden, weil vieles nicht mehr in Wien sondern in Brüssel entschieden wird“, betont der AK-Konsumentenschützer. Qualität aus der Heimat Bei Lebensmitteln ist auch der AK die Qualität aus Österreich wichtig – wie das AMA-Gütesiegel oder das AMA-Biosiegel. In der EU geht man vom mündigen Konsumenten aus, da- Vizepräsident Karl Grabmayr (l.) und die Vorsitzende des Bäuerinnenausschusses, ÖR Annemarie Brunner, danken Konsumentenschützer Dr. Georg Rathwallner, für die gute und ehrliche Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer und für das Engagement für ReLK OÖ gionalität. Der Bauer AKTUELLES/LANDJUGEND 35 „Gemeinsam statt einsam...“ Top motiviert starteten die über 400 Landjugendlichen in den LJ OÖ Marathontag. ...unter diesem Motto startete die Landjugend Oberösterreich am 3. April mit mehr als 400 Mitgliedern bei herrlichsten Wetterbedingungen und unter dem Jubel von tausenden Zusehern zum vierten Mal am Staffelbewerb des Linz-Marathon. Das schnellste Team der Landjugend her soll alles auf der Verpackung nachzulesen sein. Doch die Praxis zeigt, dass die Angaben oft nicht klar sind. Beispielsweise sind Fertigprodukte nicht einfach vom Konsumenten zu beurteilten und das Zuviel von Salz bzw. Zucker ist ein Dauerthema. Bei Testeinkäufen ist dem Konsumentenschutz die Regionalität und die Qualität ein Anliegen, nicht nur der Preis von Lebensmitteln. In der Lebensmittelwerbung des Handels stehen zunehmend Qualitätsprodukte aus der Region im Vordergrund. Dennoch wird der Kunde hauptsächlich mit Preisnachlässen angelockt. Die Landjugend WOMA (Wolfsegg, Ottnang, Manning, Atzbach) siegt in der Landjugendwertung mit einer Zeit von 2:49:42 und darf sich auch in der Gesamtwertung des Staffelmarathons über den hervorragenden 13. Platz freuen. Landjugendwertung 1. Landjugend WOMA (Karl Hirsch, Robert Lugmayr, Markus Haas, Matthias Hirsch) 2. Landjugend Vorchdorf (Christian Kronberger, Matthias Traunbauer, Paul Meingassner, David Martetschläger) 3. Landjugend Sierning/Schiedlberg (Silvia Eisenhuber, Daniel Schedlberger, Helmut Eisenhuber, Eduard Wolfinger 4. Landjugend Stroheim (Daniel Schatzl, Christoph Schatzl, Karl Floimayr, Theresa Schörflinger) 5. Landjugend Windischgarsten (Hannes Fessl, Klaus Pernkopf, Markus Schmeißl, Martin Kniewasser) MELANIE GSÖLLHOFER MAG. MARIA DACHS Information Konsumentenschutz der Arbeiterkammer OÖ 0732 6906 2 ko n s u m e nt e n s c h u t z @ akooe.at www.ooe.konsumentenschutz.at Bestellen Sie Ihre Kleinanzeige einfach online www.ooe.lko.at 36 AKTUELLES Der Bauer 6. April 2016 RollAMA 2015: Gesamtergebnisse der Erhebung Heißer Sommer – weniger kochen Der langanhaltende, heiße Sommer im vergangenen Jahr veränderte das Einkaufund Essverhalten. Produkte, die klassisch zum Zubereiten warmer Speisen verwendet werden, wurden im dritten Quartal 2015 deutlich weniger gekauft, etwa Eier, Wurzelgemüse, Kartoffel oder Fleisch. Absolute Hitzegewinner waren hingegen Eiskaffee oder erfrischende Produkte wie Frischkäse, Milchmischgetränke, Salate, Fruchtgemüse oder Melonen. Es wurde mehr gegrillt: Der Absatz von Würstel und vorbereitetem, mariniertem Fleisch stieg Juli, August und September stärker an als im Jahr davor. Bio: Mehr und öfter 2015 stiegen die Ausgaben für Bio-Lebensmittel weiter, in den letzten fünf Jahren um insgesamt 29 Prozent. 120 Euro gibt ein durchschnittlicher Haushalt pro Jahr für Lebensmittel aus biologischer Landwirtschaft aus. Und Bio-Produkte landen nicht nur öfters im Einkaufskorb, auch die Bio-Liebhaber werden immer mehr. Sowohl die Käuferreichweite als auch die Intensität, also die eingekaufte Menge, steigen. 7,6 Prozent aller Frischeprodukte (ohne Brot und Gebäck) werden im Lebensmittelhandel in Bio-Qualität gekauft. Der höchste Bio-Anteil entfällt auf Eier mit rund 18,5 Prozent, gefolgt von Milch (17,3 Prozent) sowie Gemüse, Obst und Joghurt. Butter und Käse liegen leicht über dem Durchschnitt aller Warengruppen. Deutliche Zuwächse zeigen die beiden kleinsten Monatliche Haushaltsausgaben Frischeprodukte exkl. Brot/Gebäck, Ø 2015 Fertiggerichte EUR 13,4 (9,6%) Eier EUR 4,0 (2,9%) Obst und Gemüse haltbar EUR 6,4 (4,6%) Milch/Joghurt/Butter EUR 23,3 (16,6%) Gesamt: 140,3 EUR Erdäpfel EUR 1,8 (1,3%) Frischgemüse EUR 13,5 (9,6%) Käse EUR 15,1 (10,8%) Frischobst EUR 14,2 (10,1%) Fleisch inkl. Geflügel EUR 21,3 (15,1%) Wurst und Schinken EUR 27,4 (19,5%) Die monatlichen Haushaltsausgaben bei Frischeprodukten Bio-Warengruppen Fleisch und Wurst. Milchmarkt ESL-Milch erobert weitere Marktanteile im Milchregal und hielt 2015 bei knapp 50 Prozent. Der Anteil der Haltbarmilch ist in den letzten Jahren stabil. Der Preisabstand zwischen ESL- und Frischmilch wird kleiner, jener zu H-Milch größer. Ein Liter ESL-Milch kostete 2015 im Lebensmittelhandel durchschnittlich 1,06 Euro, ein Liter Frischmilch 1,03 Euro. Jedes zweite Packerl H-Milch wird in Aktion gekauft, der Jahres-Durchschnittspreis lag bei 72 Cent je Liter. Im Joghurt-Segment setzt sich der Trend zum Naturjoghurt fort. Während vor sechs Jahren bei weitem mehr Fruchtjoghurt gekauft wurde, hat nun Naturjoghurt aufgeholt. Butter erobert gegenüber Margarine jedes Jahr weitere Marktanteile und besetzte 2015 mehr als zwei Drittel des Streichfettmarktes. Heumilchprodukte boomen ebenfalls weiterhin und machen inzwischen knapp sieben Prozent des Umsatzes aller Milchprodukte aus. ROLLAMA Käse Die Käuferreichweite von Käse mit 99,4 Prozent ist kaum mehr steigerbar. Damit liegt in jedem Kühlschrank in Österreich mindestens einmal im Jahr Käse. Das Segment entwickelte sich im vergangenen Jahr in allen wichtigen Kategorien hervorragend. Am beliebtesten sind Schnittkäse, gefolgt von Frisch- und Hartkäse. Aufgeschnittener Käse in der Selbstbedienung nimmt inzwischen rund ein Drittel der Einkaufsmenge ein. Fleisch und Würstel Eine Wertsteigerung konnte den mengenmäßig leichten Rückgang bei Fleisch abfedern. Das Segment Wurst und Schinken stieg sowohl in der Menge als auch im Wert leicht an. Ein wahres Sommerhoch im zweiten und dritten Quartal gab es für Grillfleisch und Würstel, ganz besonders für Geflügelfleisch und Berner Würstel. Auch bei Wurst und Schinken greifen immer mehr Konsumenten zu vorgeschnittener Ware in der Selbstbedienung. Plus bei Obst und Gemüse Frischobst und Frischgemü- se entwickelten sich 2015 sowohl mengen- als auch wertmäßig besonders gut. Es lässt sich ableiten, dass der Preis nicht alleine ausschlaggebendes Kaufkriterium ist. Die Aktionsanteile bei Obst und Gemüse gehen seit Jahren zurück, trotzdem steigen die Einkaufsmengen. Die eingekaufte Gemüsemenge legte um 1,6 Prozent zu, der Wert sogar um knapp acht Prozent. Beliebtestes Gemüse ist nach wie vor der Paradeiser, gefolgt von Zwiebeln, Karotten, Gurken und Paprika. Ein kräftiges Plus gab es auch am Frischobstmarkt (+5 bzw. 9 %). Der Apfel behauptet sich nach wie vor auf Platz 1. Rückverfolgbarkeit Regionalität boomt, die lückenlose Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel ist den Konsumenten wichtig. 46 Prozent der Befragten wären bereit, dafür etwas mehr zu bezahlen. Den Nutzen der transparenten Rückverfolgbarkeit sehen die Konsumenten vor allem in genauen Herkunftsangaben und Transparenz des Herstellungsprozesses. Auch die Lebensmittelsicherheit, Kontrolle und Qualität werden genannt. Je weniger verarbeitet ein landwirtschaftliches Urprodukt ist, desto wichtiger ist den Befragten die Rückverfolgbarkeit. Bei Fleisch und Eiern geben mehr als zwei Drittel die Bewertung „sehr wichtig“ an, bei Milchprodukten, Wurst und Schinken sowie Fisch immerhin die Hälfte. Wenig bis keine Rolle spielen Herkunft und Rückverfolgbarkeit bei Fertiggerichten, Süßwaren und alkoholischen Getränken. AMA MARKETING GenussKrone6. April 2016 Verleihung 2016 BAUERNJOURNAL 37 Landschaftselemente Der Bauer SEITE III Vereinfachungen SEITE VII Ö S T E R R E I C H FACHINFORMATION DER LANDWIRTSCHAF TSKAMMERN Ende April stehen große Feierlichkeiten an: Der Bundesverband Urlaub am Bauernhof jubiliert und blickt auf 25 erfolgreiche Jahre zurück. Das „BauernJournal“ nahm dies zum Anlass und sprach mit Obmann Klaus Vitzthum und Geschäftsführer Hans Embacher. J O S E F S I F F E RT, LK ÖSTERREICH „Alles begann mit vielen Einzelkämpfern, die aber in der Tourismusbranche nicht einmal wahrgenommen worden sind, und entwickelte sich zu einer Gemeinschaft von mehr als 2.500 Mitgliedern, die heute ein fester Bestandteil des touristischen Angebots sind“, skizziert Obmann Vitzthum die letzten 25 Jahre im Schnelldurchlauf. Er selbst trägt seit sieben Jahren die Hauptverantwortung im Verband und weiß: „Die Wertigkeit und die Foto: Urlaub am Bauernhof APRIL 2016 URLAUB AM BAUERNHOF Vom kleinen Geld zum wirtschaftlichen Standbein Wertschätzung haben sich wesentlich gesteigert. Wir haben heute einen guten Namen im Tourismus und wir haben einen ebenso guten Namen in der Landwirtschaft.“ Denn die bundesweite Organisation gab erst vielen bäuerlichen Betrieben die Möglichkeit, mit ganzem Herzen Bauer und Vermieter zu sein und zu bleiben. „Vielen kleinen Betrieben, vor allem im Berggebiet oder in den benachteiligten Gebieten, gibt die Vermietung erst die Chance, die Landwirtschaft aufrechtzuerhalten. Und ohne die Bundesorganisation hätten viele gar nicht erst jenen Weg gehen können, der ihnen heute ein sicheres Einkommen beschert.“ TTIP: Gutes Ergebnis für Österreich Pflicht Europa erlebt derzeit, dass die USA mit den pazifischen Ländern sehr umfassende Handelsabkommen treffen. Der EU fehlen im Moment potente Wirtschaftspartner in der Umgebung, wie Russland, Nordafrika bzw. der Nahe Osten zeigen. So könnte es rasch sein, dass wir in eine ökonomische Schieflage, vielleicht sogar ins Hintertreffen geraten, wenn wir dabei zusehen müssen, wie sich Amerika mit den pazifischen Ländern HERMANN SCHULTES PRÄSIDENT DER LK ÖSTERREICH immer stärker weiterentwickelt und wir wegen unseres schwierigen Umfelds stagnieren. Daher sollten wir die Verhandlungen zum TTIP-Abkommen weder verteufeln noch unkritisch bejubeln. Denn in harten Verhandlungen muss es darum gehen, für uns wichtige Themen auf den Verhandlungstisch zu bringen und ein gu- Die Zahlen sprechen für sich: 1991 konnte eine Bauernfamilie für ein Gästezimmer im Schnitt rund 13 Euro verlangen, 2007 waren es bereits 23 Euro, was einer Steigerung von 74 Prozent entspricht, und 2015 mussten Gäste im Durchschnitt 34 Euro bezahlen (plus 162 %). Und die Gäste bleiben immer länger, tes Ergebnis zu erreichen. Nur gut ausgehandelte Handelsverträge bringen Vorteile für Österreichs Wirtschaft, für unsere Wirtschaftstreibenden und auch für die Landund Forstwirtschaft. Das ist noch ein hartes Stück Arbeit. Erst am Schluss wird sich zeigen, ob wir dem Abkommen zustimmen können. kommentar 38 BAUERNJOURNAL AGRARPOLITIK wie die Statistik zeigt. 1991 waren es noch 90 sogenannte Vollbelegstage, 2007 schon 102 und jetzt sind es 108 Tage pro Bett und Jahr, die ein Gast am Hof urlaubt. Höhere Erlöse und längere Aufenthaltsdauer bedeuten natürlich mehr Umsatz pro Bett. 1991 waren es 1.179 Euro Umsatz im Schnitt, 2007 um 98 Prozent mehr, also 2.336 Euro, und bis 2015 steigerte sich der Umsatz um 214 Prozent auf 3.704 Euro pro Bett. Geschäftsführer Hans Embacher fasst zusammen: „Wir haben wesentlich dazu GESCHÄFTSFÜHRER HANS EMBACHER: „Urlaub am Bauernhof ist für viele Betriebe mittlerweile ein wichtiges Standbein.“ beitragen können, Urlaub am Bauernhof vom kleinen Geld zum wirtschaftlichen Standbein zu entwickeln.“ Embacher weiß, dass hinter den Erfolgszahlen auch die wachsende Anzahl der Online-Bucher steckt. Er erklärt: „Seit 2012 gibt es bei uns das Channel-Management, mit dem wir gegenüber den anderen Tourismuszweigen federführend sind. Diese Entwicklung brachte uns ein Plus von 40 Prozent bei den OnlineBuchungen. Aus diesem Titel werden heute bereits 7,6 Millionen Euro Umsatz erwirtschaftet.“ Und allgemeiner: „Viele Betriebe könnten ohne unsere Hilfe gar nicht Urlaub am Bauernhof anbieten. Die Entwicklungen, die wir für alle gemacht haben, ermöglichen es auch den kleinsten Anbietern mit den Großen am Markt auf Augenhöhe mitzuhalten.“ Was für 2016 geplant ist? Embacher: „Wir überarbeiten gerade unsere Markenlinie und setzen das Qualitätssystem neu auf.“ Auch die immer beliebteren Gästebewertungen sollen ins System einfließen. Und die Internet-Plattform selbst wird runderneuert: „Die Seite muss für mobile Geräte geeignet sein.“ Apropos Inter- Tag des Waldes Waldbewirtschaftung ist aktiver Klimaschutz Am 21. März findet alljährlich der „Tag des Waldes“ statt. Franz Titschenbacher, Vorsitzender des Ausschusses für Forst- und Holzwirtschaft der LK Österreich sowie Präsident der LK Steiermark, und Rudolf Rosenstatter, Obmann Waldverband Österreich, nahmen diesen Termin heuer zum Anlass, um auf die Bedeutung des bewirtschafteten Waldes hinzuweisen: „Wer den Wald bewirtschaftet und das Holz daraus vermehrt verwendet, egal ob für Bauten, Möbel oder anderes, der speichert langfristig CO2. Denn jeder verwendete Kubikmeter Holz entlastet unsere Atmosphäre um zwei Tonnen des Klimagases; eine Tonne davon steckt im Holz selbst, die zweite wird schlagend, weil das Holz die CO2-intensiven Baustoffe Beton, Stahl oder Kunststoff ersetzt. Dadurch reduzieren wir aktiv die negativen Folgen des Klimawandels.“ Für die Kooperationsplattform Forst Holz Papier (FHP) besuchten aus diesem Anlass Felix Montecuccoli (Präsident Land&Forst Betriebe), Hermine Hackl (Generalsekretärin FHP), Paul Lang (Vizepräsident Waldverband) und Herbert Jöbstl (Vorsitzender Sägeindustrie) Bundespräsident Heinz Fischer und überreichten ihm ein „Eichenpaket“. Denn 2016 ist in Österreich die Eiche der Baum des Jahres. net: Derzeit, so Embacher, sei rund ein Drittel aller Betriebe online buchbar. Diesen Anteil möchte er spürbar steigern. Schließlich sei der Verband gerade dabei, unterschiedliche Plattformen anzubinden, über welche Betriebe gebucht werden könnten. So biete erstmals eine russische Plattform Urlaub am Bauernhof in Österreich an und im Sommer komme noch die größte deutsche Plattform dazu, so der Geschäftsführer. Probleme? Ja. Obmann Vitzthum und Geschäftsführer Embacher unisono: Es bleibe nach wie vor viel zu viel Arbeit an der Bäuerin hängen. Hier gelte es, durch gezielte arbeitswirtschaftliche Organisation des Betriebes einseitige Belastungen zu vermeiden, so die Urlaubs-Profis. Der zweite Punkt, der immer wieder als besonders negativ empfunden werde, frage man die Vermieter selbst, sei, so Vitzthum und Embacher, die ÜberAdministration: „Die einzelne Vorschrift wäre ja nicht das Problem. Es ist die immer weiter wachsende Summe der Bürokratie, die Probleme verursacht. Bäuerin und Bauer sollen sich ja um die Gäste kümmern und nicht die wenige freie Zeit mit der Abarbeitung immer neuer bürokratischer OBMANN KLAUS VITZTHUM: „Urlaub am Bauernhof ist zum wichtigen Vermittler zwischen Stadt und Land geworden.“ Vorschriften verbringen. Hier wäre eine Entlastung hoch an der Zeit.“ „Die Betriebe, die Urlaub am Bauernhof anbieten, sind auch Vermittler zwischen Stadt und Land. Kein anderer Bauer hat die Menschen mehr als eine Woche lang direkt am Hof“, weiß Vitzthum. Und weiter: „Wir beleben nicht nur die ländliche Wirtschaft, weil unsere Aufträge in der Region vergeben werden, wir sorgen auch dafür, dass bäuerliche Produkte ihren Weg in die Stadt finden.“ LAND&FORST BETRIEBE Montecuccoli als Präsident wiedergewählt Bei der Vollversammlung der Land&Forst Betriebe am 9. März wurde Dipl.-Ing. Felix Montecuccoli einstimmig als Präsident wiedergewählt. Er wird das Präsidentenamt für die nächste Funktionsperiode von vier Jahren innehaben. Als zukünftige Themen des Verbandes sieht Montecuccoli die Herausforderungen in den Bereichen Klima und Energie, Biodiversität, Waldbau im Klimawandel und Dienstleistungen durch Forstbetriebe. Zudem wird sich der Verband mit der Erforschung und Bewirtschaftung der Erholungswirkung des Waldes befassen, Naturschutz und Natura 2000 begleiten, dem Ansatz flächiger Bewirtschaftungseinschränkungen oder verordneter kaskadischer Nutzung von Holz und Biomasse entgegentreten sowie die Imagefrage der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe forcieren. Zentrales Thema wird weiterhin die Erosion des Eigentumsrechts sein. BAUERNJOURNAL HAGELVERSICHERUNG Jeden Tag wird in Österreich ein Bauernhof zubetoniert. © agrarfoto.com Wiesen und Felder im Ausmaß von 30 Fußballplätzen RETTEN WIR UNSERE BÖDEN! Dr. Christoph Kardinal Schönborn Erzbischof von Wien Franz Welser-Möst Dirigent Dr. Johanna Rachinger Generaldirektorin Österreichische Nationalbibliothek Univ.-Prof. Dr. Markus Hengstschläger Genetiker und Buchautor Abg. z. NR Ing. Hermann Schultes Präsident Landwirtschaftskammer Österreich Dkfm. Dr. Claus J. Raidl Präsident Oesterreichische Nationalbank Dr. Günter Geyer Präsident Österreichischer Versicherungsverband Dr. Kurt Weinberger Vorstandsvorsitzender Österreichische Hagelversicherung Setzen auch Sie ein Zeichen auf www.facebook.com/boedenschuetzen › Weil uns die Umwelt ein Anliegen ist. Eine Initiative der Österreichischen Hagelversicherung 39 40 BAUERNJOURNAL TIERHALTUNG KÜNF TIG NUR NOCH ZUKAUF VON BIO-JUNGSAUEN UND BIO-ZUCHTFERKELN ERLAUBT Änderung bei der Nachstellung von Bio-Schweinen Sofern für eine Schweinerasse genügend Biotiere zum Kauf zur Verfügung stehen, dürfen Biobetriebe keine konventionellen Tiere zukaufen. SYLVIA SCHINDECKER, LK ÖSTERREICH Laut Artikel 9 der Bio-Durchführungsverordnung (EG) 889/2008 dürfen nicht biologische Tiere – wenn biologische Tiere nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen – zu Zuchtzwecken unter bestimmten Voraussetzungen in einen Betrieb eingestellt werden. Bei Inanspruchnahme dieser Ausnahme müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Q Zum Bestandesaufbau müssen nicht biologische junge Säugetiere unmittelbar nach dem Absetzen gemäß den biologischen Produktionsvorschriften aufgezogen werden. Ferkel müssen zudem weniger als 35 kg wiegen Q Zur Bestandeserneuerung dürfen maximal 20 % des Bestandes mit ausgewachsenen nulliparen, weiblichen Schweinen aus nichtbiologischer Haltung ergänzt werden. Die angeführten Prozentsätze können vorbehaltlich der vorherigen Genehmigung durch die zuständige Behörde in den folgenden Sonderfällen auf bis zu 40 % erhöht werden: a) bei erheblicher Vergrößerung der Tierhaltung b) bei Rassenumstellung c) beim Aufbau eines neuen Zweigs der Tierproduktion d) bei gefährdeten Rassen, wobei es sich nicht unbedingt um Tiere handeln muss, die noch nicht geworfen haben Erlass des Gesundheitsministeriums Derzeit sind Bio-Jungsauen und Bio-Zuchtferkel für die in Österreich üblichen Rassen Edelschwein, Landrasse sowie Gebrauchskreuzungen dieser beiden Rassen (F1) uneingeschränkt verfügbar. Ausrei- BIOBETRIEBE dürfen künftig prinzipiell nur mehr Bio-Jungsauen/BioZuchtferkel kaufen. Foto: Fürstaller chend verfügbar sind auch die Rassen Duroc und Schwäbisch Hall. Tiere der selteneren Rassen wie Turopolje und Mangalitza sowie herdbuchfähige Tiere einzelner Linien der oben angeführten Rassen sind nicht ausreichend verfügbar. Das Bundesministerium für Gesundheit wird demnächst einen Erlass herausgeben, der besagt, dass Bio-Betriebe künftig prinzipiell nur Bio-Jungsauen und Bio-Zuchtferkel zukaufen dürfen. Herdbuchzüchter werden zur Erhaltung der genetischen Variabilität beim Zukauf von Zuchttieren nicht an diesen Erlass gebunden sein, wobei jedoch die Mitgliedschaft in einem anerkannten Zuchtverband mit der jeweiligen Rasse Voraussetzung ist. Bio-Betriebe, die seltene Rassen halten, dürfen Tiere dieser Rassen – sofern Bio-Tiere nicht verfügbar sind – in den angeführten Prozentsätze auch konventionell zukaufen. Sollte die Verfügbarkeit von Bio-Jungsauen und BioZuchtferkeln nicht mehr gewährleistet sein, kann von der Behörde eine zeitlich befristete Ausnahme erlassen werden. Für eine vorausschauende Planung und fristgerechte Bestellung von Bio-Jungsauen und Bio-Zuchtferkeln ist jeder Betriebsführer selbst verantwortlich. Eine Liste der Bio-Betriebe, von denen Jungsauen und Zuchtferkel zugekauft werden können, steht unter www.lko.at zur Verfügung. NEUE BROSCHÜRE HOFÜBERGABE/HOFÜBERNAHME DER LANDJUGEND Der Bauernhof in neuen Händen ... M it der aktualisierten Auflage der Hofübergabe-/Hofübernahme-Broschüre setzt die Landjugend Österreich einen wichtigen Schritt und stellt Landwirtinnen und Landwirten einen überaus informativen, zeitgemäßen und praxisnahen Leitfaden zur Verfügung, der ihnen für eine der entscheidendsten Ereignisse im Leben einer bäuerlichen Familie eine wertvolle Unterstützung bietet. Die wichtigsten Vertragspunkte des Übergabsvertrages, alle Neuerungen zum Erbrecht sowie Steuerrecht, die wesentlichsten Fakten zu Hofübergabe und Bauernpension, auch das Thema „loslassen“ – die Broschüre bietet eine fundierte Basis für einen erfolgreichen Übergabeprozess. Die Broschüre ist kostenlos in allen Landjugendreferaten der Bundesländer sowie im Referat der Landjugend Österreich erhältlich. Zusätzlich steht sie unter www.landjugend.at als Download zur Verfügung. „Die Landjugend Österreich möchte ihre Rolle als Anlaufstelle für agrarische Themen weiterhin stärken – immerhin stammt ein großer Anteil unserer insgesamt 90.000 Mitglieder von einem landwirtschaftlichen Betrieb ab und wird mit dem Thema der Hofübernahme konfrontiert. Es ist uns ein Anliegen, hierbei durch die Broschüre eine möglichst konkrete Hilfestellung zu leisten“, erklärt Martin Stieglbauer, Bundesleiter der Landjugend Österreich. Die Inhalte der Fachbroschüre wurden von der Landjugend in Zusammenarbeit mit Bereichsexperten der Landwirtschaftskammern, der LBG Österreich DIE BUNDESLEITUNG der Landjugend Österreich freut sich über die neue Auflage der Broschüre. und der Sozialversicherungsanstalt der Bauern erstellt. CLAUDIA LAMPERSBERGER, LANDJUGEND ÖSTERREICH BAUERNJOURNAL AGRARMARKT AUSTRIA 41 DAS AMA-QUALITÄTSTEAM FÜR FLEISCH UND FLEISCHERZEUGNISSE BERICHTET: Wunsch nach mehr Tierwohl Andreas Herrmann und Siegfried Rath leiten das Qualitätsmanagement für Rinder- und Schweinehalter bzw. Fleisch und Fleischerzeugnisse. Sie berichten über aktuelle Entwicklungen. In Ihren Statements der neuen AMA-Spots geht es um kontrollierte Futtermittel bzw. nachvollziehbare Herkunft. Was haben die Konsumenten davon, was die Landwirte? Herrmann: Skandale im Fleischbereich sind oft vom Futtermittel ausgegangen, zum Beispiel BSE oder Dioxin. Alles, was an ein Tier verfüttert wird, kann man im Produkt finden. Gute Futtermittel bedeuten daher sichere und garantiert hochwertige Lebensmittel. Das ist der große Vorteil für die Konsumenten. Für die Landwirte spielt die gesicherte Qualität ebenfalls eine wichtige Rolle, denn sie bringt Gütesiegel-Zuschläge, die sich die Marktbeteiligten aushandeln. Derzeit sind das rund drei Euro pro Mastschwein und bis zu fünfzig Euro pro Stier. Rath: Die Konsumenten können sich darauf verlassen, dass ihre Erwartungen hinsichtlich Herkunft beim rot-weiß-roten AMA-Gütesiegel erfüllt sind, nämlich Geburt, Mast, Schlachtung und Zerlegung/Verarbeitung in Österreich. Wir sichern die Aussagen in der Werbung über alle Marktstufen ab. Dazu gehören auch rund 3.000 Kontrollen pro Jahr auf Schlachtund Zerlegebetrieben und im Handel. Diese Transparenz stärkt die Rolle der heimischen Landwirtschaft – vor allem bei verarbeiteten Produkten. noch Verbesserungspotenzial beim Ausgangsrohstoff Fleisch für Wurst und Co. Hygiene und Qualität werden hier im Zentrum stehen. Unser langfristiges Ziel ist, Fleisch von Tieren aus AMA-Gütesiegelbetrieben vorzuschreiben. Derzeit reicht die abgesicherte Herkunft. Außerdem ist angedacht, Prüfkriterien für den Lebensmittelhandel festzulegen, speziell zum Verkauf an der Theke, wie Temperatur oder Frische. ANDREAS HERRMANN UND SIEGFRIED RATH waren Protagonisten der neuen AMA-Kampagne und berichten über aktuelle Entwicklungen. Foto: AMA Marketing Haben Sie Rückmeldung zum Werbe-Einsatz bekommen? Herrmann: Ich habe positive Rückmeldung zur Ausrichtung der AMA-Kampagne bekommen. Viele sprechen mich an: „Ich hab dich im Fernsehen gesehen.“ Bestätigung für ehrliche Arbeit Rath: Mir sagen Freunde, dass ich in den Spots glaubwürdig rüberkomme. Das freut mich, denn es ist eine Bestätigung für unsere ehrliche Arbeit. Was tut sich gerade bei den Richtlinien? Gab, gibt es Änderungen? Herrmann: Seit Kurzem gilt die neue Richtlinienversion „Haltung von Rindern“. Die pastus+-Zertifizierung ist nun für Einzel- und Mischfuttermittel verpflichtend. Wir haben auch Kriterien zur Kreislaufwirtschaft aufgenommen und schreiben mindestens 70 Prozent Futtermittel vom eigenen Hof vor. Das ist ja eine wesentliche Stärke unserer Gütesiegel-Betriebe. Bei Diese Seite entstand in Kooperation mit der Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH der Schweinehaltung wird das Thema Tierwohl immer wichtiger. Dafür müssen alle Beteiligten an einem Strang ziehen – angefangen von Förderungen für besonders tierfreundliche Haltung über freiwillige Module im Gütesiegel bis hin zur transparenten Auslobung am Produkt. Nur so können Konsumenten mehr Tierwohl erkennen und mehr dafür bezahlen, wenn sie das möchten. Für heuer planen wir außerdem, den Tiertransport in einer eigenen Richtlinie einzubinden. Tierschutz endet nicht bei der Stalltür Rath: Wir setzen daher einen Schwerpunkt auf den Schlachthöfen. Bei der Richtlinie für Frischfleisch sind wir beispielsweise durch pH-WertMessung, Fleischreifung oder Farbkarte zur Bestimmung der Kalbfleischqualität bereits auf einem hohen Qualitätsniveau. Seit wenigen Tagen gilt die neue Richtlinie für Fleischerzeugnisse mit den Kriterien für gebackene und faschierte Fleischgerichte. Wir sehen Welche Ziele werden damit verfolgt? Herrmann: Gute Richtlinien sollen die Produktion so absichern, dass die Konsumenten auf die hohe Qualität vertrauen können. Rath: Und dabei werden alle Stufen entlang der Herstellungskette eingebunden, auch Vorstufen und der Handel. Wir wollen die ganzheitliche Qualitätssicherung vollenden. AMA-Gütesiegel schafft Einzigartigkeit Welche Vorteile bringt das AMA-Gütesiegel gerade in schwierigen Zeiten beim Absatz? Herrmann: Nur mit konsequenter Qualitätssicherung kann man sich in schwierigen Zeiten von der anonymen Produktion absetzen und Mehrwerte generieren. Das AMAGütesiegel schafft Einzigartigkeiten – aus der Summe von Genetik, Haltung, Fütterung und Management. Rath: Wichtig sind auch die langfristigen Partnerschaften mit den Vermarktern, die teilweise seit zwanzig Jahren auf das AMA-Gütesiegel setzen und damit gesicherte Absatzmenge für höhere Qualität schaffen. 42 BAUERNJOURNAL INVEKOS PRAXISGERECHTERE ABWICKLUNG ERREICHT Vereinfachung bei der LSE-Referenzänderung Aufgrund der vielen Referenzänderungsanträge bei den Landschaftselementen wurde eine Vereinfachung bei der Abwicklung notwendig. 5 m Radius) zum bisherigen Standort des Einzelbaumes erfolgen. GERALD HOHENAUER, LK NÖ ÖPUL- und GLÖZ-Landschaftselemente können punktförmig (Bäume/Büsche) oder flächig (Hecken, Feldgehölze, …) sein. Die AMA beurteilt als Referenzbehörde, ob Landschaftselemente (LSE) gemäß bestehender Festlegungen als LSE – sofern Verfügungsgewalt darüber besteht – vom Landwirt auch beantragt werden können. Die AMA legt auf Basis aktueller Hofkarten oder von Referenzänderungsanträgen (RAA) die LSE-Referenz fest. Die LSE-Referenz wurde seitens der AMA erstmals zum MFA Flächen 2015 ermittelt, eine große Anzahl an RAA erweiterte die LSE-Referenz beträchtlich. Viele Plausibilitätsfehler waren und sind für die antragstellenden Landwirte zu bearbeiten, die Vorgaben hierzu waren unterschiedlich und vielfach überschießend (z. B. Nachweise mit Fotos). Vereinfachungen und klare Vorgaben an alle Handelnden (Landwirt, BBK, AMA) waren dringlich notwendig. Durchführung der Referenzänderung Die Überprüfung der LSE-Referenz findet regelmäßig aufgrund neuer Luftbilder und im Rahmen von RAA statt. Gemeinsames Ziel aller Beteiligten ist es dabei, den Abwicklungsaufwand möglichst gering zu halten, ohne dabei die Qualität der Referenzflächenerstellung oder die Kontrollierbarkeit der LSE zu vernachlässigen. Nur LSE beantragen, die eindeutig auf der Hofkarte erkennbar sind. Über Initiative der Landwirtschaftskammer wurden vom BMLFUW nachstehende Vorgangsweisen betreffend Durchführung/Vornahme von Referenzänderungen (in weiterer Folge antragsrelevant) für die Zukunft festgelegt: Q Beantragung zusätzlicher Landschaftselemente Grundsatz für die Beantragung zusätzlicher punktförmiger und flächiger LSE sollte sein, dass nur solche mittels RAA beantragt werden, die auf der aktuellen Hofkarte erkennbar (größer als 2 m Durchmesser oder Breite) sind. In diesen Fällen sind keine beweisenden Belege oder Fotos ergänzend notwendig. Diese Vorgangsweise ist oberste Zielsetzung für die Beantragung zusätzlicher LSE, wird von der LK deutlichst empfohlen und lässt den RAA gemeinsam mit dem MFA Flächen 2016 stellen. Antragsteller sollten diese wesentliche Vereinfachung nutzen. Q Referenzaktualisierung (neue Luftbilder durch AMA) Zielsetzung ist es, dass geringfügige Lageänderungen von LSE (geänderte Aufnahmewinkel des Luftbildes, vorgenommene Pflegemaßnahmen, …) ohne Auswirkung auf die Referenz bleiben und sich somit auch kein Handlungsbedarf (Plausibilitätsfehler) für den Landwirt ergibt. Die AMA wird zukünftig Referenzänderungen nur dann durchführen wenn, Q Bäume/Büsche (punktförmige LSE) außerhalb eines Umkreises mit einem Radius von 5 m im Vergleich zum bisherigen Standort zu liegen kommen (äußerst selten). Q Hecken, Feldgehölze, Raine, … (flächige LSE) sich um mehr als 2,5 m (= 1 mm auf Hofkarte) verschmälern (selten). Erfolgt eine Referenzänderung zulasten/zugunsten einer anderen Referenzart (z. B. LSE zu Heimgutreferenz), wird die AMA in Abhängigkeit vom Sachverhalt gemäß Hofkarte die zweite mitbetroffene Referenz mitanpassen (z. B. Verkleinerung einer flächigen LSE-Referenz = Vergrößerung der angrenzenden Heimgutreferenz). Diese Vorgangsweise erspart einen zusätzlichen Referenzantrag (Vergrößerung der Heimgutreferenz wie Acker, Grünland, … auf Hofkarte eindeutig ersichtlich). Ersatzpflanzung von Einzelbäumen: Meldepflicht Keine Meldepflicht, kein RAA ist notwendig, wenn Ersatzpflanzungen Zug um Zug an gleicher Stelle (= Umkreis von Ein RAA ist notwendig, wenn eine Zug-um-Zug-Ersatzpflanzung an einer anderen Stelle erfolgt. Der RAA beinhaltet die Angabe des entfernten und des an anderer Stelle ausgepflanzten neuen LSE. – Wenn die Ersatzpflanzung am Luftbild (auch wenn kleiner als 2 m Durchmesser) erkennbar ist, sind keine zusätzlichen Belege (Rechnungen,…) notwendig. – Wenn die Ersatzpflanzung am Luftbild nicht erkennbar ist, dann sind zusätzliche Nachweise notwendig. Zusammenfassung Mit den gegenständlichen Präzisierungen hinsichtlich der Vorgangsweise bei LSE-Referenzaktualisierungen infolge neuer Luftbilder und der Beantragung von Referenzänderungen nur unter der Voraussetzung, dass der Beantragungssachverhalt (z. B. Bäume/Büsche, Kleinstflächen, …) eindeutig auf der aktuellen Hofkarte ersichtlich ist, wird der Abwicklungsaufwand für die AMA und den antragstellenden Landwirt gegen null gebracht. Zusätzliche Belege (Rechnungen, Bescheide, Fotos) sind entbehrlich, der Referenzänderungsantrag ist ohne zusätzlichen Aufwand mit dem MFA Flächen 2016 gemeinsam zu stellen. Eine weitere Vorsprache in der BBK, weil Belege fehlen, ist nicht notwendig. Die Anzahl nachträglich zu bearbeitender Plausibilitätsfehler infolge Referenzanpassungen reduziert sich ebenfalls gegen null. Bäuerinnen und Bauern sollten diese Vorteile nutzen und möglichst nur LSE beantragen, die eindeutig auf der Hofkarte erkennbar sind. Der Bauer Steyr 8070 SK II Allrad , Bj 1990 5234 h , mit Hydrak Frontlader volhydr. , Einhebelsteuergerät , 40 km/h , Komfortkabine , Bereifung neu , VB 19.990 Euro 0664/5405460 www.landundtechnik.at Kleinanzeigen MASCHINEN Wir kaufen gebrauchte Landmaschinen und Rasenmähertraktoren 0676/9465807 Gelegenheit, Motormäher Reform 116 nur 1.900 Euro 0664/3648922 Hans Schreiner ML392 – solide Abricht Dickenhobelmaschine mit mechanischer Digitalanzeige, schwenkbarem Aluanschlag, Gusstisch, 1090 Euro Holzprofi Pichlmann, www.hans-schreiner.at 07613/5600 Hackschnitzelheizung mit Raumaustragung Hargassner guter Zustand zu verkaufen 0650/5314467 Pöttinger Kreiselschwader TOP 421 , Bj 2009 ,Tandem, Tastrad , Dämpferstreben ; VB 4.990 Euro 0664/5405460 07277/2598 598 www.bauernfeind.at Steyr 8110 A, SK II , Bj 1990, 7350 h, Luftsitz , 2 Steuergeräte , Bereifung 90 % , VB 16.390 Euro 0664/5405460 KERBL RÄUCHERSCHRÄNKE, KREISSÄGEN, HOLZSPALTER, BÜNDELGERÄT, 4592 LEONSTEIN 07584/2277 www.maschinen-kerbl.at ABVERKAUF div. 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Erscheinungsort: 4020 Linz, Verlagspostamt: 4600 Wels. P.b.b., Anzeigen: AGRO Werbung GmbH, Harrachstr. 12, 4010 Linz, T: 0732/776641, Fax 784067, E-Mail: [email protected]; Kleinanzeigen T: 050/6902-1100, Fax: -91100, E-Mail: [email protected]. Für leichtere Lesbarkeit sind die Begriffe, Bezeichnungen und Titel z. T. nur in einer geschlechterspezifischen Formulierung ausgeführt, sie richten sich an Frauen und Männer gleichermaßen. Mit + gezeichnete Beiträge sind von Firmen. Offenlegung nach § 25 Mediengesetz: Eigentümer: Landwirtschaftskammer Oberösterreich, Auf der Gugl 3, 4021 Linz, Präsident ÖR Ing. Franz Reisecker. Grundlegende Richtung: Mitteilungsblatt der Landwirtschaftskammer Oberösterreich, Information der Kammermitglieder über land- und forstwirtschaftliche Belange, Mitteilungen und Fachinformationen des land- und forstwirtschaftlichen Förderungsdienstes. Der Bauer 6. April 2016 ANZEIGEN 47 Moddus macht die Halme stark. 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