4 Monate Schnupper Abo im Schleswig Holstein Tarif Tarifbestimmungen 4 Monate Schnupper Abo im Schleswig Holstein Tarif Tarifbestimmungen 1. Grundsatz Es gelten die Tarifbestimmungen und Beför derungsbedingungen Schleswig Holstein Tarif (SH Tarif) mit den Abonnementbestimmun gen für Monatskarten im 12er Abo gemäß II.1.5, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. 2. Angebotszeitraum Das tarifliche Sonderangebot „4 Monate Schnupper Abo im Schleswig Holstein Tarif“ (Schnupper Abo) gilt vom 01. Oktober 2015 bis 30. November 2015. 3. Berechtigtenkreis Das Schnupper Abo kann von jeder Person genutzt werden, die nicht während der letz ten 6 Monate Inhaber einer persönlichen/ übertragbaren Monatskarte im 12er Abo im SH Tarif war. 4. Fahrkarte und Nutzung Das Schnupper Abo berechtigt während des Gültigkeitszeitraums zu beliebig vielen Fahr ten auf der eingetragenen Relation oder als Netzkarte im gesamten Geltungsbereich des SH Tarifs gemäß I.2.1 der Tarifbestimmungen SH Tarif. Monatskarten im Schnupper Abo können auf Wunsch übertragbar oder personengebunden ausgegeben werden. Eine personenbezogene Monatskarte wird erst gültig, wenn sie durch den Inhaber unauslöschlich mit Vor und Zu namen unterzeichnet wurde und – sofern vorgesehen – zusätzlich das Lichtbild fest verklebt ist. Ist bei einer personengebunde nen Monatskarte kein Lichtbild vorgesehen, ist bei der Fahrkartenkontrolle auf Verlangen die Identität durch einen amtlichen Lichtbild ausweis nachzuweisen. Eine Übertragung von Monatskarten hat un entgeltlich zu erfolgen; eine gewerbsmäßige Überlassung ist untersagt. Führt der Fahrgast seine Monatskarte nicht mit sich, ist er zur Zahlung eines erhöhten Fahrpreises gemäß I.3.3 der Tarifbestimmun gen SH Tarif verpflichtet. Die Adresse des Inhabers wird registriert. Bei Verlust einer personengebundenen Karte wird gegen eine Gebühr von 36,00 € einmalig eine Ersatzkarte ausgestellt. Monatskarten im Schnupper Abo erlauben an Wochenenden (Samstag, 00:00 Uhr bis Be triebsschluss des Sonntags) und an gesetzli chen Feiertagen (00:00 Uhr bis Betriebs schluss) im räumlichen Geltungsbereich der Monatskarte die Mitnahme eines Erwachse nen zum Preis einer Einzelfahrkarte Kind (auch: Mehrfahrtenkarte Kind oder Kurzstre ckenkarte Kind) und maximal dreier Kinder bis einschließlich 14 Jahren. Auf Bahnstre cken können an Wochenenden und an gesetz lichen Feiertagen im räumlichen Geltungsbe reich der Monatskarte ein Erwachsener und maximal drei Kinder bis einschließlich 14 Jahren kostenlos mitgenommen werden. Es ist nicht gestattet, die Mitnahme gegen Zah lung eines Entgeltes anzubieten. Bei Nichtbe achtung wird die Monatskarte ungültig und eingezogen. Diese Mitnahmeregelung gilt nicht für Hunde. Die SH Card wird für Inhaber einer personen bezogenen Monatskarte im Schnupper Abo auf Antrag zum ermäßigten Preis gemäß An lage 8 der Tarifbestimmungen SH Tarif aus gegeben. 5. Geltungsbereich Das Schnupper Abo ist für alle Relationen im SH Tarif oder als Netzkarte für den gesamten Geltungsbereich des SH Tarifs erhältlich. Seite 1 von 2 4 Monate Schnupper Abo im Schleswig Holstein Tarif Tarifbestimmungen 6. Preis Der Fahrpreis pro Monat für das Schnupper Abo entspricht dem Preis der Monatskarte im 12er Abo gemäß Anlage 8 der Tarifbestim mungen SH Tarif. 7. Erwerb Das Schnupper Abo ist bei den teilnehmen den Verkehrsunternehmen erhältlich. Für den Erwerb muss das hierfür vorgesehene und vollständig ausgefüllte Bestellformular bis spätestens zum 15. des Vormonats beim Verkehrsunternehmen eingehen. Nach Ein gang des Bestellformulars wird die Abokarte ausgestellt. Das Schnupper Abo kann letzt malig mit erstem Geltungstag am 01. De zember 2015 begonnen werden. das Abonnement automatisch um jeweils weitere zwölf Monate. Das Abonnement kann jederzeit zum Ende eines Monats gekündigt werden. Erfolgt die Kündigung ab dem fünften Monat des ersten Jahres und vor Ablauf der ersten zwölf Mona te, so wird der entsprechende Monatskarten preis für die tatsächliche Nutzungsdauer in Ansatz gebracht und der Differenzbetrag nacherhoben. In den ersten vier Monaten (Schnupper Abo) erfolgt keine Nacherhebung des Differenzbetrages. Gleiches gilt nach Ablauf der ersten zwölf Monate. 10. Informationen und Auskünfte Informationen und Auskünfte zum Schnup per Abo sind bei allen teilnehmenden Ver kehrsunternehmen erhältlich. 8. Erstattung und Umtausch Bei personengebundenen Monatskarten im Schnupper Abo ist im Falle einer mit Reiseun fähigkeit verbundenen Krankheit von mindes tens sieben aufeinander folgenden Tagen eine Erstattung möglich. Die Reiseunfähigkeit und deren Dauer sind durch ein ärztliches Attest schriftlich gegenüber dem ausgeben den Verkehrsunternehmen nachzuweisen (hierzu gilt § 10 Abs. 3 der Beförderungsbe dingungen nach PBefG). Für jeden Tag der Reiseunfähigkeit wird 1/30 der monatlichen Rate zurückerstattet. Die Reiseunfähigkeits bescheinigung muss spätestens 14 Tage nach Wegfall des Erstattungsgrundes beim ausgebenden Verkehrsunternehmen vorlie gen, anderenfalls ist eine Erstattung ausge schlossen. Im Übrigen kann die Erstattung von der Hinterlegung der Fahrkarte abhängig gemacht werden. 9. Laufzeit und Kündigung Das Schnupper Abo hat eine Gültigkeit von vier Monaten. Nach Ablauf der Gültigkeit wird es zu den Bedingungen der Monatskarte im 12er Abo gemäß II.1.5 der Tarifbestimmun gen SH Tarif fortgeführt; die Gültigkeit ver längert sich automatisch um die folgenden acht Monate auf insgesamt zwölf Monate. Nach Ablauf dieses Zeitraums verlängert sich Seite 2 von 2
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