4-Monate-Schnupper-Abo im Schleswig-Holstein

4 Monate Schnupper Abo im Schleswig Holstein Tarif
Tarifbestimmungen
4 Monate Schnupper Abo im Schleswig Holstein Tarif
Tarifbestimmungen
1. Grundsatz
Es gelten die Tarifbestimmungen und Beför
derungsbedingungen Schleswig Holstein Tarif
(SH Tarif) mit den Abonnementbestimmun
gen für Monatskarten im 12er Abo gemäß
II.1.5, soweit sich aus den nachfolgenden
Bestimmungen nichts anderes ergibt.
2. Angebotszeitraum
Das tarifliche Sonderangebot „4 Monate
Schnupper Abo im Schleswig Holstein Tarif“
(Schnupper Abo) gilt vom 01. Oktober 2015
bis 30. November 2015.
3. Berechtigtenkreis
Das Schnupper Abo kann von jeder Person
genutzt werden, die nicht während der letz
ten 6 Monate Inhaber einer persönlichen/
übertragbaren Monatskarte im 12er Abo im
SH Tarif war.
4. Fahrkarte und Nutzung
Das Schnupper Abo berechtigt während des
Gültigkeitszeitraums zu beliebig vielen Fahr
ten auf der eingetragenen Relation oder als
Netzkarte im gesamten Geltungsbereich des
SH Tarifs gemäß I.2.1 der Tarifbestimmungen
SH Tarif.
Monatskarten im Schnupper Abo können auf
Wunsch übertragbar oder personengebunden
ausgegeben werden. Eine personenbezogene
Monatskarte wird erst gültig, wenn sie durch
den Inhaber unauslöschlich mit Vor und Zu
namen unterzeichnet wurde und – sofern
vorgesehen – zusätzlich das Lichtbild fest
verklebt ist. Ist bei einer personengebunde
nen Monatskarte kein Lichtbild vorgesehen,
ist bei der Fahrkartenkontrolle auf Verlangen
die Identität durch einen amtlichen Lichtbild
ausweis nachzuweisen.
Eine Übertragung von Monatskarten hat un
entgeltlich zu erfolgen; eine gewerbsmäßige
Überlassung ist untersagt.
Führt der Fahrgast seine Monatskarte nicht
mit sich, ist er zur Zahlung eines erhöhten
Fahrpreises gemäß I.3.3 der Tarifbestimmun
gen SH Tarif verpflichtet. Die Adresse des
Inhabers wird registriert.
Bei Verlust einer personengebundenen Karte
wird gegen eine Gebühr von 36,00 € einmalig
eine Ersatzkarte ausgestellt.
Monatskarten im Schnupper Abo erlauben an
Wochenenden (Samstag, 00:00 Uhr bis Be
triebsschluss des Sonntags) und an gesetzli
chen Feiertagen (00:00 Uhr bis Betriebs
schluss) im räumlichen Geltungsbereich der
Monatskarte die Mitnahme eines Erwachse
nen zum Preis einer Einzelfahrkarte Kind
(auch: Mehrfahrtenkarte Kind oder Kurzstre
ckenkarte Kind) und maximal dreier Kinder
bis einschließlich 14 Jahren. Auf Bahnstre
cken können an Wochenenden und an gesetz
lichen Feiertagen im räumlichen Geltungsbe
reich der Monatskarte ein Erwachsener und
maximal drei Kinder bis einschließlich 14
Jahren kostenlos mitgenommen werden. Es
ist nicht gestattet, die Mitnahme gegen Zah
lung eines Entgeltes anzubieten. Bei Nichtbe
achtung wird die Monatskarte ungültig und
eingezogen. Diese Mitnahmeregelung gilt
nicht für Hunde.
Die SH Card wird für Inhaber einer personen
bezogenen Monatskarte im Schnupper Abo
auf Antrag zum ermäßigten Preis gemäß An
lage 8 der Tarifbestimmungen SH Tarif aus
gegeben.
5. Geltungsbereich
Das Schnupper Abo ist für alle Relationen im
SH Tarif oder als Netzkarte für den gesamten
Geltungsbereich des SH Tarifs erhältlich.
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4 Monate Schnupper Abo im Schleswig Holstein Tarif
Tarifbestimmungen
6. Preis
Der Fahrpreis pro Monat für das Schnupper
Abo entspricht dem Preis der Monatskarte im
12er Abo gemäß Anlage 8 der Tarifbestim
mungen SH Tarif.
7. Erwerb
Das Schnupper Abo ist bei den teilnehmen
den Verkehrsunternehmen erhältlich. Für den
Erwerb muss das hierfür vorgesehene und
vollständig ausgefüllte Bestellformular bis
spätestens zum 15. des Vormonats beim
Verkehrsunternehmen eingehen. Nach Ein
gang des Bestellformulars wird die Abokarte
ausgestellt. Das Schnupper Abo kann letzt
malig mit erstem Geltungstag am 01. De
zember 2015 begonnen werden.
das Abonnement automatisch um jeweils
weitere zwölf Monate.
Das Abonnement kann jederzeit zum Ende
eines Monats gekündigt werden. Erfolgt die
Kündigung ab dem fünften Monat des ersten
Jahres und vor Ablauf der ersten zwölf Mona
te, so wird der entsprechende Monatskarten
preis für die tatsächliche Nutzungsdauer in
Ansatz gebracht und der Differenzbetrag
nacherhoben. In den ersten vier Monaten
(Schnupper Abo) erfolgt keine Nacherhebung
des Differenzbetrages. Gleiches gilt nach
Ablauf der ersten zwölf Monate.
10. Informationen und Auskünfte
Informationen und Auskünfte zum Schnup
per Abo sind bei allen teilnehmenden Ver
kehrsunternehmen erhältlich.
8. Erstattung und Umtausch
Bei personengebundenen Monatskarten im
Schnupper Abo ist im Falle einer mit Reiseun
fähigkeit verbundenen Krankheit von mindes
tens sieben aufeinander folgenden Tagen
eine Erstattung möglich. Die Reiseunfähigkeit
und deren Dauer sind durch ein ärztliches
Attest schriftlich gegenüber dem ausgeben
den Verkehrsunternehmen nachzuweisen
(hierzu gilt § 10 Abs. 3 der Beförderungsbe
dingungen nach PBefG). Für jeden Tag der
Reiseunfähigkeit wird 1/30 der monatlichen
Rate zurückerstattet. Die Reiseunfähigkeits
bescheinigung muss spätestens 14 Tage
nach Wegfall des Erstattungsgrundes beim
ausgebenden Verkehrsunternehmen vorlie
gen, anderenfalls ist eine Erstattung ausge
schlossen. Im Übrigen kann die Erstattung
von der Hinterlegung der Fahrkarte abhängig
gemacht werden.
9. Laufzeit und Kündigung
Das Schnupper Abo hat eine Gültigkeit von
vier Monaten. Nach Ablauf der Gültigkeit wird
es zu den Bedingungen der Monatskarte im
12er Abo gemäß II.1.5 der Tarifbestimmun
gen SH Tarif fortgeführt; die Gültigkeit ver
längert sich automatisch um die folgenden
acht Monate auf insgesamt zwölf Monate.
Nach Ablauf dieses Zeitraums verlängert sich
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