Univ.-Prof. Dr. Brigitta Zöchling-Jud Pflichtübung aus Zivilrecht SS 2015 2. Klausur (= Fall 10) Als Herbert bei seiner Nachbarin Linda zu Besuch ist, wird er plötzlich von Lindas Hund angegriffen. Bei dem Angriff wird Herbert nur leicht verletzt, weil es ihm gelingt, den Hund mit Lindas Kuckucksuhr abzuwehren. Die Kuckucksuhr wird beschädigt und ist nicht mehr € 2.000, sondern nur mehr € 1.700 wert. Linda entschuldigt sich sofort bei Herbert; normalerweise sei der Hund aufgrund seiner Aggressivität immer im Zwinger versperrt, diesmal habe sie allerdings vergessen, die Zwingertür zu versperren. Sie sichert ihm zu, dass ihr die Beschädigung der Kuckucksuhr egal sei, weil ihr der stündliche „Kuckucksruf“ ohnehin schon auf die Nerven ging. Außerdem würde die Uhr ansonsten noch tadellos funktionieren. Trotzdem nimmt Herbert heimlich die Kuckucksuhr mit, um sie reparieren zu lassen. Als Herbert einige Tage später auf dem Weg zum Uhrmacher ist, um die Kuckucksuhr reparieren zu lassen, wird er von einer Gerölllawine erfasst. Er überlebt zwar, die Kuckucksuhr wird aber völlig zerstört. Dennoch verlangt Herbert von Linda Ersatz der Benzinkosten in Höhe von € 20. Diese verlangt von ihm € 1.700, weil sie kurz davor die beschädigte Kuckucksuhr um diesen Preis an Fritz verkauft hat. Außerdem stirbt Lindas Freundin Eva. Sie hinterlässt folgende formgültige letztwillige Verfügung: „Meine Söhne Stefan und Markus sollen meine Erben sein. Falls einer der beiden zum Zeitpunkt meines Todes nicht mehr lebt, soll Patrick statt diesem Erbe sein.“ Nach Abgabe einer Erbantrittserklärung verunglückt Stefan bei einem Autounfall. Er hinterlässt seine Ehefrau Franziska. Außerdem hat Eva eine weitere, später errichtete formgültige letztwillige Verfügung verfasst: „Mein Lebensgefährte Patrick soll meine Wohnung in der Fröbelgasse erhalten, damit er finanziell abgesichert ist.“ Patrick hat Eva kurz vor ihrem Tod verlassen und ist aus der Wohnung in der Fröbelgasse ausgezogen. Der reine Nachlass nach Eva beträgt € 720.000, darin inkludiert die Wohnung im Wert von € 360.000. Wie ist die Rechtslage?
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