Umsetzung §72a SGB VIII Erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse für Gruppenleiter*innen in den Stämmen Liebe Stammesführungen, das „neue“ Bundeskinderschutz gesetzt und der darin enthaltene §72a SGB VIII ist mittlerweile nicht mehr neu und viele Stämme haben mit den örtlichen Jugendämtern bereits Vereinbarungen abgeschlossen, in denen es um dessen Umsetzung und damit auch um den Nachweis von erweiterten polizeilichen Führungszeugnissen (eFZ) geht. Da es seitdem aber einige Wechsel auf Stammesführungsebene gegeben hat, möchten wir euch gerne noch einmal an ein paar Dinge erinnern. Vier Hinweise 1. Wartet bitte ab, bis sich das Jugendamt bei euch meldet und geht nicht von euch aus den ersten Schritt! 2. Wenn ihr Vereinbarungen geschlossen habt, schickt uns doch bitte eine Kopie eurer Vereinbarung in die LGS, damit wir alle Vereinbarungen dokumentieren können. 3. Es gibt in der LGS ein umfangreiches Informationspaket, das wir euch auf Wunsch gern als pdf oder per Post zuschicken. 4. Bei Fragen oder Problemen könnt ihr uns immer in der Landesgeschäftsstelle kontaktieren: 0441 - 882304 oder [email protected] Inhalt des Informationspaketes 1. Powerpoint "Vereinbarungen zu §72a SGB VIII" Powerpoint mit den wichtigsten Infos als pdf. Hier könnt ihr euch nochmal einen kurzen Überblick über die wichtigsten Informationen verschaffen. 2. Fragen aus dem Workshop der LDV 2013 Bei der LDV 2013 haben wir uns auch in einem Workshop mit den Vereinbarungen zur Umsetzung von §72a SGB VII beschäftigt. Hier findet ihr die dort gestellten Fragen und die Antworten dazu. 3. Übersicht Stämme, Jugendämter und Jugendringe Hier könnt ihr sehen, welches Jugendamt für die Vereinbarung mit eurem Stamm zuständig ist oder welchen Jugendring ihr ansprechen könnt, wenn ihr aktuelle Informationen zum Geschehen vor Ort braucht. Aus der Tabelle seht ihr ebenfalls, mit welchem Stamm ihr euch gegebenenfalls zusammentun könnt, um so eure "Schlagkraft" vielleicht zu erhöhen oder euch gegenseitig zu unterstützen. 4. Mustervereinbarung zur Umsetzung von §72a SGB VIII Die Muster-Vereinbarung wurde unter Beteiligung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens und der Spitzenverbände der freien Träger erstellt. Sie soll Grundlage sein, auf der die Jugendämter mit euch Vereinbarungen schließen. 5. Prüfkriterien zur Vorlage von erweiterten polizeilichen Führungszeugnissen lt. §72a SGB VIII Der Wortlaut des bei der LDV 2013 in Elsfleth angenommenen Antrages Nr. 5. 6. Wann muss ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis eingesehen werden? Das vom Landesbeirat für Jugendarbeit und vom Landesjugendring empfohlene Prüfschema. Bei der LDV 2013 in Elsfleth wurde beschlossen, dass die niedersächsischen Stämme entsprechend dieser Kriterien prüfen sollen. 7. Selbstverpflichtung Informations- und Präventionsveranstaltungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt Wir wollen uns regelmäßig zum Thema Kindeswohlgefährdung und sexualisierter Gewalt fortbilden, um die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu schützen. Das haben wir bei der LDV 2013 in Elsfleth beschlossen. Hier findet ihr den Beschluss im Wortlaut. Beide beiliegenden Beschlüsse könnt ihr bei euren Verhandlungen mit dem Jugendamt einbringen. 8. Vorlage zur Beantragung von erweiterten Führungszeugnissen & Gebührenbefreiung Zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses (eFZ) müssen die Antragsstellenden eine Bestätigung vorlegen, dass sie das eFZ für die Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigen. Das beiliegende Muster könnt ihr nutzen, um diese Bestätigung zu erstellen. Mit diesem Antrag wird gleichzeitig die Befreiung von den Gebühren für die Ausstellung des eFZ beantragt. 9. Dokumentation der Einsichtnahme Mit dieser Tabelle könnt ihr dokumentieren, welche erweiterten Führungszeugnisse ihr eingesehen habt und wann ihr sie wieder überprüfen müsst (Wiedervorlage). 10. Elternbrief Damit eure Eltern sich nicht wundern, weshalb ihr plötzlich eFZ kontrolliert, könnt ihr diese Vorlage benutzen, um sie zu informieren oder ggf. zu beruhigen. 11. Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen Hier findet ihr den Wortlaut des §72a SGB VIII, der die Jugendämter verpflichtet, mit den freien Trägern der Jugendhilfe Vereinbarungen zu schließen. 12. Einschlägige Vorstrafen Hier findet ihr die in §72a SGB VIII aufgeführten Straftatbestände. Sobald eine Person einen diesbezüglichen Eintrag im eFZ hat, müsst ihr sie von Tätigkeiten ausschließen, die nach Art, Intensität und Dauer geeignet sind, eine Kindeswohlgefährdung zu begehen! 13. Prävention von sexualisierter Gewalt im BdP Unsere Pfadfinderregeln können dazu beitragen, Kindeswohlgefährdung bzw. sexualisierter Gewalt vorzubeugen: vom Arbeitskreis Intakt entwickelter Verhaltenskodex des BdP, der auf der Bundesversammlung 2011 beschlossen wurde. 14. Was tun bei einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt? Eine Hilfestellung des Arbeitskreises Intakt. Ihr könnt beide Intakt-Materialien nutzen, um unsere Präventionsbemühungen in den Verhandlungen mit eurem Jugendamt zu verdeutlichen. Gut Jagd, Gut Pfad und Seid Wach! Euer BdP LV NDS
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