Erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse für Gruppenleiter*innen

Umsetzung §72a SGB VIII
Erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse für
Gruppenleiter*innen
in den Stämmen
Liebe Stammesführungen,
das „neue“ Bundeskinderschutz gesetzt und der darin enthaltene §72a SGB VIII ist mittlerweile nicht
mehr neu und viele Stämme haben mit den örtlichen Jugendämtern bereits Vereinbarungen abgeschlossen, in denen es um dessen Umsetzung und damit auch um den Nachweis von erweiterten
polizeilichen Führungszeugnissen (eFZ) geht.
Da es seitdem aber einige Wechsel auf Stammesführungsebene gegeben hat, möchten wir euch gerne noch einmal an ein paar Dinge erinnern.
Vier Hinweise
1. Wartet bitte ab, bis sich das Jugendamt bei euch meldet und geht nicht von euch aus den ersten
Schritt!
2. Wenn ihr Vereinbarungen geschlossen habt, schickt uns doch bitte eine Kopie eurer Vereinbarung
in die LGS, damit wir alle Vereinbarungen dokumentieren können.
3. Es gibt in der LGS ein umfangreiches Informationspaket, das wir euch auf Wunsch gern als pdf oder
per Post zuschicken.
4. Bei Fragen oder Problemen könnt ihr uns immer in der Landesgeschäftsstelle kontaktieren:
0441 - 882304 oder [email protected]
Inhalt des Informationspaketes
1. Powerpoint "Vereinbarungen zu §72a SGB VIII"
Powerpoint mit den wichtigsten Infos als pdf. Hier könnt ihr euch nochmal einen kurzen Überblick
über die wichtigsten Informationen verschaffen.
2. Fragen aus dem Workshop der LDV 2013
Bei der LDV 2013 haben wir uns auch in einem Workshop mit den Vereinbarungen zur Umsetzung
von §72a SGB VII beschäftigt. Hier findet ihr die dort gestellten Fragen und die Antworten dazu.
3. Übersicht Stämme, Jugendämter und Jugendringe
Hier könnt ihr sehen, welches Jugendamt für die Vereinbarung mit eurem Stamm zuständig ist oder
welchen Jugendring ihr ansprechen könnt, wenn ihr aktuelle Informationen zum Geschehen vor Ort
braucht. Aus der Tabelle seht ihr ebenfalls, mit welchem Stamm ihr euch gegebenenfalls zusammentun könnt, um so eure "Schlagkraft" vielleicht zu erhöhen oder euch gegenseitig zu unterstützen.
4. Mustervereinbarung zur Umsetzung von §72a SGB VIII
Die Muster-Vereinbarung wurde unter Beteiligung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens und der Spitzenverbände der freien Träger erstellt. Sie soll Grundlage
sein, auf der die Jugendämter mit euch Vereinbarungen schließen.
5. Prüfkriterien zur Vorlage von erweiterten polizeilichen Führungszeugnissen lt. §72a SGB VIII
Der Wortlaut des bei der LDV 2013 in Elsfleth angenommenen Antrages Nr. 5.
6. Wann muss ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis eingesehen werden?
Das vom Landesbeirat für Jugendarbeit und vom Landesjugendring empfohlene Prüfschema. Bei der
LDV 2013 in Elsfleth wurde beschlossen, dass die niedersächsischen Stämme entsprechend dieser
Kriterien prüfen sollen.
7. Selbstverpflichtung Informations- und Präventionsveranstaltungen zum Schutz vor sexualisierter
Gewalt
Wir wollen uns regelmäßig zum Thema Kindeswohlgefährdung und sexualisierter Gewalt fortbilden,
um die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu schützen. Das haben wir bei der LDV 2013 in
Elsfleth beschlossen. Hier findet ihr den Beschluss im Wortlaut. Beide beiliegenden Beschlüsse könnt
ihr bei euren Verhandlungen mit dem Jugendamt einbringen.
8. Vorlage zur Beantragung von erweiterten Führungszeugnissen & Gebührenbefreiung
Zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses (eFZ) müssen die Antragsstellenden eine
Bestätigung vorlegen, dass sie das eFZ für die Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigen.
Das beiliegende Muster könnt ihr nutzen, um diese Bestätigung zu erstellen. Mit diesem Antrag wird
gleichzeitig die Befreiung von den Gebühren für die Ausstellung des eFZ beantragt.
9. Dokumentation der Einsichtnahme
Mit dieser Tabelle könnt ihr dokumentieren, welche erweiterten Führungszeugnisse ihr eingesehen
habt und wann ihr sie wieder überprüfen müsst (Wiedervorlage).
10. Elternbrief
Damit eure Eltern sich nicht wundern, weshalb ihr plötzlich eFZ kontrolliert, könnt ihr diese Vorlage
benutzen, um sie zu informieren oder ggf. zu beruhigen.
11. Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
Hier findet ihr den Wortlaut des §72a SGB VIII, der die Jugendämter verpflichtet, mit den freien Trägern der Jugendhilfe Vereinbarungen zu schließen.
12. Einschlägige Vorstrafen
Hier findet ihr die in §72a SGB VIII aufgeführten Straftatbestände. Sobald eine Person einen diesbezüglichen Eintrag im eFZ hat, müsst ihr sie von Tätigkeiten ausschließen, die nach Art, Intensität und
Dauer geeignet sind, eine Kindeswohlgefährdung zu begehen!
13. Prävention von sexualisierter Gewalt im BdP
Unsere Pfadfinderregeln können dazu beitragen, Kindeswohlgefährdung bzw. sexualisierter Gewalt
vorzubeugen: vom Arbeitskreis Intakt entwickelter Verhaltenskodex des BdP, der auf der Bundesversammlung 2011 beschlossen wurde.
14. Was tun bei einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt?
Eine Hilfestellung des Arbeitskreises Intakt. Ihr könnt beide Intakt-Materialien nutzen, um unsere
Präventionsbemühungen in den Verhandlungen mit eurem Jugendamt zu verdeutlichen.
Gut Jagd, Gut Pfad und Seid Wach!
Euer
BdP LV NDS