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Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf
Präsidentin des Landtags
Nord rhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Oktober 2015
Seite 1 von 1
Aktenzeichen
(bei Antwort bitte angeben)
DF 12.06
für die Mitglieder
des Innenausschusses
60-fach
RD Wewer
Telefon 0211 871-2487
Telefax 0211 [email protected]
Sitzung des Innenausschusses am 29.10.2015
Antrag der Fraktion der CDU vom 16.10.2015
"Todesfall bei einem Löscheinsatz in Bielefeld wegen zeitweiser
Störung des Digitalfunks?"
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
zur Information der Mitglieder des Innenausschusses des Landtags
übersende ich 60 Exemplare des schriftlichen Berichtes zum TOP 8
"Todesfall bei einem Löscheinsatz in Bielefeld wegen zeitweiser Störung
des Digitalfunks?" .
Dienstgebäude :
Friedrichstr. 62-80
40217 Düsseldorf
Lieferanschrift:
Fürstenwall 129
40217 Düsseldorf
Telefon 0211 871-01
Ralf Jäger Md L
Telefax 0211 871-3355
[email protected]
www.mik.nrw.de
Öffentliche Verkehrsmittel:
Rheinbahnlinien 703, 706, 712,
713,725,835,836, NE 7, NE 8
Haltestelle: Kirchplatz
Tagesord n ungspu n kt
"Todesfall bei einem Löscheinsatz in Bielefeld wegen zeitweiser Störung
Digitalfunks?"
der Sitzung des Innenausschusses am 29.10.2015
In der Zeitschrift FEUERWEHReinsatz:nrw des Verbandes der Feuerwehren NRW
erschien in der Ausgabe 8-9/2015 auf den Seiten 18-21 ein Artikel mit der Überschrift
"Digitalfunk bei der Feuerwehr - ein Erfolgskonzept?" und dem Untertitel "Erhebliche
Probleme mit dem Digitalfunk bei einem Brandeinsatz mit Menschenrettung". In dem
Artikel wird über einen Brand am 13.12.2014 berichtet, bei dem der Bewohner der in
Brand geratenen Wohnung ums Leben kam und im Einsatz Störungen der Funkkommunikation aufgetreten sind.
1. Einsatzverlauf und nachfolgende Maßnahmen
In dem hier vorliegenden Einsatzbericht weist die Feuerwehr Bielefeld zunächst auf
folgendes hin:
"Der Todesfall bei einem Brandeinsatz vom 13.12.2014 steht nicht, wie die
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des Tagesordnungspunktes vermuten ließe, in einem ursächli-
chen Zusammenhang mit Störungen des Digitalfunks. Über den Einsatz wurde
ein Bericht in den Fachzeitschriften Brandschutz (Mai 2015) und Einsatz NRW
(September 2015) veröffentlicht."
Sodann zitiert die Feuerwehr wörtlich aus dem vorgenannten Zeitschriftenartikel, u.a.
die vom Antragsteller verwendete Passage. Zur Vermeidung von Wiederholungen
wird hier auf eine erneute Wiedergabe verzichtet.
Eine über diese Beschreibung hinausgehende Einsatzdokumentation erfolgt üblicherweise auch nicht, der Funkverkehr an der Einsatzstelle wird nicht aufgezeichnet.
Die Störungen der Funkverbindung sind durch die Feuerwehr Bielefeld umfassend
nachbereitet worden. In einem zweiten Schritt wurden sowohl das Landesamt für
Zentrale Polizeiliche Dienste als auch das Institut der Feuerwehr NRW dabei eingebunden. Eine
~Iärung
der in diesem Einzelfall aufgetretenen Störung war trotz auf-
wändiger Untersuchungen nicht möglich.
Im Nachgang zu dem Einsatz am 13.12.2015 konnte die Feuerwehr an der EinsatzsteIle einwandfrei funken. Im Rahmen einer vom LZPD NRW durchgeführten Funkmessung konnten auch keine Versorgungsdefizite im Bereich des Einsatzortes festgestellt werden. Ob und ggf. welche Störeinflüsse sich in der Nacht des 13.12.2q14
ausgewirkt haben, ließ sich also nicht rekonstruieren.
Zur Funkversorgung an der Einsatzstelle möchte ich noch folgende Erläuterung geben:
Die Kommunikation an der Einsatzstelle erfolgt üblicherweise - so auch hier - im sogenannten DMO. Dies steht für "Direct Mode Operation" und ist eine der beiden Betriebsarten des· BOS Digitalfunks. Es handelt sich dabei um eine Kommunikation wie bei "Walkie-Talkies" - direkt von Funkgerät zu Funkgerät. Die andere Betriebsart
im Fünkverkehr ist der sogenannte TMO ("Trunked Mode Operation", übersetzt etwa
"Bündelfunk"). Nur in dieser Betriebsart arbeiten die Funkgeräte "im Netz", im Grunde
wie ein Handy. Nur im TMO kommt es daher auf die "Funkversorgung" an, die - wieder wie im Mobilfunk - durch Basisstationen ("Funkmasten") sichergestellt wird. Daher können auch nur
im TMO-"Netzbetrieb" "Funklöcher" auftreten. Mängel der
Funkversorgung im Sinne der "Ausleuchtung" mitden Signalen des BOS Digitalfunknetzes können in dem hier an der Einsatzstelle genutzten DMO also keine Rolle gespielt haben.
Im BOS Digitalfunk können sich wie bei jedem Funkverkehr andere Einflüsse auswirken. So beeinflussen insbesondere Mauern und Wände die Wellenausbreitung. Dieser Effekt tritt im TMO-Netzbetrieb stärker auf als im DMO-Direktbetrieb. Auch andere elektromagnetische Einflüsse (insbesondere andere Wellen, z.B. von Schnurlostelefonen, WLAN, kommerziellen Funkgeräten) können zu Interferenzen führen. Die
Frequenzen des BOS Digitalfunks sind so gewählt, dass sowohl eine möglichst gute
Durchdringung von Gebäuden als auch eine möglichst geringe Störung durch andere.
Einflüsse erreicht wird. Beide Störeinflüsse können jedoch niemals VOllständig ausgeschlossen werden.
Die Feuerwehr Bielefeld hat aufgrund des Ereignisses zudem sowohl die Schulung
ihres Personals als auch den Einsatz von Peripheriegeräten
Helmsprechgarnituren - kritisch beleuchtet.
insbesondere von
In Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe für die Musterprogrammierung der NRWFeuerwehren, deren Federführung beim Institut der Feuerwehr NRW liegt, ist diese
Musterprogrammierung zudem im Hinblick auf mögliche Quellen für Kommunikationsprobleme untersucht und in Teilen angepasst worden. Die Anpassungen betreffen das Zusammenspiel der 80S Digitalfunkgeräte mit Zubehörteilen, allerdings ohne dass dies eindeutig als Quelle der Kommunikationsproblemeidentifiziert wurde.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass ein systemisches Versagen des 80SDigitalfunks sich als Ursache der Kommunikationsprobleme nicht reproduzieren ließ.
Da es sich beim 80S Digitalfunk wie beim bisherigen Analogfunk um drahtlose
Kommunikation
handelt,
können
Störungen
allerdings nie mit· einer .100%-
Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Angesichts der Tatsache, dass über
. einen Einzelfall berichtet wurde, erscheint die sehr grundlegende Kritik in dem o.a.
Artikel, das Vertrauen in den Digitalfunk werde aufgebraucht, als weitgehend und so
nicht berechtigt.
2. Planungsstand der Einführung des BOS Digitalfunks
Der initiale Aufbau des 80S Digitalfunknetzes in NRW ist abgeschlossen. Im Zuge
des 8etriebs festgestellte Optiinierungserfordernisse wurden in Abstimmung mit allen
80S identifiziert und priorisiert. Die Umsetzung der daraus resultierenden Netzänderungsmaßnahmen dauert derzeit noch an.
Die seit Januar 2012 in den Teilabschnitten des Digitalfunknetzes erfolgten erweiterten Probebetriebe sind seit Juni 2104 abgeschlossen. Im 8ereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr obliegt es den Hauptverwaltungsbeamten als den jeweiligen
Trägern von Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, über die Aufnahme
des Wirkbetriebs im 80S Digitalfunk zu entscheiden. Eine Abfrage des diesbezüglichen Planungsstandes hat das LZPD im Frühjahr 2015 bei den Leitstellen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr durchgeführt. Demnach sind in vielen Leitstellenbereichen bereits Teilbereiche mit dem 80S Digitalfunk im Wirkbetrieb. Mancherorts ist
dies nur der Einsatzstellenfunk, anderswo nur die Führungsebene, häufig zunächst
der Krankentransport und Rettungsdienst.
Für die meisten Leitstellenbereiche ist die Anbindung der Leitstelle selbst - neben der
Ausstattung der Einsatzkräfte und Fahrzeuge mit Funkgeräten - die wichtigste Voraussetzung für den Eintritt in den Wirkbetrieb. Alle Leitstellen der nichtpolizeilichen
Gefahrenabwehr sind derzeit über die "Luftschnittstelle", d.h. stationär installierte
Funkgeräte, an den Digitalfunk angebunden. Dies ermöglicht Sprachkommunikation
und in gewissem Umfang die Auswertung von Statusmeldungen der Fahrzeuge. Die
vo~
Land zugesagte Anbindung über den sogenannten "Digitalfunkstecker" wird
darüber hinaus eine "Festnetzanbindung" sowie effiziente Ressourcenverwaltung,
Datenkommunikation (in den Grenzen der Bandbreite des BOS Digitalfunks) und erweiterte Steuerungsmöglichkeiten bringen. Die Einführung des Digitalfunksteckers in
den Leitstellen ist im Lauf des Jahres 2016 vorgesehen.