Folgender Text

57 Zurrgurte sind ganz schön viel. Selbst mit Langhebelratschen wären noch 29
Zurrgurte erforderlich.
Besser wäre, die Profilstähle auf Antirutschmatten zu legen (aber: hält auch das Bund
zusammen oder könnten einzelne Profile herausrutschen?
Damit wäre ein Gleitreibbeiwert von 0,6 erreicht und es würden etwa 6 Zurrgurte
ausreichen, zu verhindern, dass die gebündelten Profilstähle z. B. durch
Fahrbahnunebenheiten von den Antirutschmatten "springen".
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Da es nicht mehr möglich war, Antirutschmatten unter die Ladung zu bekommen,
wurden die Profilstähle mittels Seitenschlingen zur Seite gesichert.
Nach hinten wurden 2 Kopfschlingen angelegt.
Berechnung für die Seitenschlingen:
Ein Paket (unten) wiegt ca. 10.000kg.
zur Seite ist die Ladung mit 50% des Gewichtes zu sichern, 30% übernimmt die Reibung,
bleiben noch 20% zu sichern.
20% von 10.000kg = 2.000 kg
Es wurden für jedes der 3 Pakete 3 Seitenschlingen angelegt:
Der Zurrgurt hält in der Umreifung 5000 daN, die beiden Zurrpunkte jeweils 2.000 daN.
Daher konnte pro Schlinge 4.000 daN als Sicherungskraft angerechnet werden.
Berechnung für die Kopfschlingen nach hinten:
Die unteren beiden Pakete wiegen knapp 20.000kg.
Die Schlinge hält 4.000daN (siehe Seitenschlinge)
= 20% von 20.000kg - also ausreichend.
Das obere Paket wiegt ca. 5.000 kg, 20% wären hier 1.000 daN. Mit ebenfalls 4.000 daN
also mehr als ausreichend gesichert.
(Die Winkel der Schlingen wurden nicht berücksichtigt.)
Ergebnis
1. Die Ladungssicherungsart war - aus Unwissenheit- völlig unzureichend.
2. Es waren 11 Zurrgurte angelegt, 5 davon waren ablegereif bzw. bereits gerissen.
3. Der Halter hatte zu wenig Ladungssicherungsmaterial mitgegeben.
Der Fahrer war noch nicht im Bereich der Ladungssicherung geschult worden.
4. Der Verlader hat nicht seinen Pflichten entsprechend die Ladungssicherung überprüft.
Er hätte sehen müssen, dass zu wenig gesichert war, vor allen Dingen hätte hier eine
geeignete Art der Verladung (z. B. wie oben beschrieben) erfolgen sollen.
Lorenz, PHK