Zweite Ordnung zur Änderung der Hochschulordnung der HTW

Nr. 01/16
Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin
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15. Januar 2016
Amtliches Mitteilungsblatt
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Zweite Ordnung zur Änderung der
Hochschulordnung der HTW Berlin (HO)
vom 1. Juni 2015 . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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HOCHSCHULE FÜR TECHNIK UND WIRTSCHAFT BERLIN
Zweite Ordnung zur Änderung der Hochschulordnung
der HTW Berlin (HO)
vom 1. Juni 2015
Aufgrund von § 12 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik
und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes
(AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) hat der Akademische Senat gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz) in der Fassung vom
26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), am 1. Juni 2015 die folgende Zweite Ordnung zur Änderung der
Hochschulordnung vom 16. April 2012 (AMBl. HTW Berlin Nr. 21/12), zuletzt geändert am 9.
Februar 2015 (AMBl. HTW Berlin Nr. 11/15), erlassen1,2:
Artikel I
Nr. 1
In § 2 Absatz 1 wird als neuer Satz 2 eingefügt:
„Die HTW lässt sich in ihrer Tätigkeit vom Geist der Freiheit in Verantwortung für soziale
Gerechtigkeit, Frieden, Bewahrung und Verbesserung der Lebens- und Umweltbedingungen leiten."
Nr. 2
Der bisherige § 2 Absatz 1 Satz 2 wird zu § 2 Absatz 1 Satz 3.
Artikel II
Diese Änderungsordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der HTW in Kraft.
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Bestätigt durch die Hochschulleitung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin am 19. August 2015.
Bestätigt durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft 21. Oktober 2015.
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