Regierungspräsidium Darmstadt Information vom Dezernat Weinbau, Eltville zum Bescheid über die in der Weinbaukartei für Ihren Betrieb erfasste Flächenbilanz zum 31. Juli 2015 Nach Eingabe aller von Ihnen gemeldeten bzw. von mir festgestellten Änderungen, übersende ich Ihnen den Bescheid zum Erhebungsstand 31. Juli 2015. Die in der Weinbaukartei erfassten Ertragsrebflächen und Ertragsrebflächen in Flurbereinigungsverfahren werden für das Erntejahr 2015 als gesetzliche Grundlage zur Hektarertragsregelung herangezogen. Bei der Ertragsrebfläche sind alle bestockten Rebflächen berücksichtigt, mit Ausnahme der im Weinjahr 2014/ 2015 bepflanzten Flächen (Jungfeld). Weiterhin wird in dem Bescheid die Summe der Fläche ausgewiesen, die als Grundlage für die Berechnung der Abgabe für den „Deutschen Weinfonds“ und die „Gebietliche Absatzförderung“ im Jahr 2016 zugrunde gelegt wird. Grundlage der abgabepflichtigen Fläche ist die bestockte Rebfläche (Ertragsrebfläche, Ertragsrebfläche Flurbereinigungsverfahren, Jungfelder, Drieschen) und die unbestockte Rebfläche, in dem Umfang wie in Ihrem Konto Pflanzrechte vorhanden sind. Des Weiteren wurden die Förderkategorien nach der Steillagenförderungsrichtlinie des Landes Hessen den Flurstücken zugeordnet (letzte Spalte der Flächenauflistung). Sollten wider Erwarten noch Differenzen zwischen Ihren Rebflächen und den Angaben im Bescheid bestehen, können Sie bis spätestens 1 Monat nach Bekanntgabe des Bescheides Klage beim Verwaltungsgericht erheben. Unabhängig davon bleibt es Ihnen selbstverständlich unbenommen, nicht förmlich eine Klarstellung beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Weinbau, Eltville, Wallufer Str. 19, 65343 Eltville zu erwirken. Bitte geben Sie bei Schriftverkehr und Nachfragen immer die Adressdatei-Nummer der Weinbaukartei an. Gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. A c h t u n g: Änderung des Pfl anzrechtesystems Ab dem Weinjahr 2014 / 2015 wurde die Flächengrafik von dem Schlagkataster getrennt und die Weinbaukartei arbeitet wieder mit einem eigenen Geoinformationssystem (Grafik). Hintergrund für die Trennung der beiden Systeme ist unter anderem die Änderungen im Pflanzrechtesystem. Bezüglich der Neuerungen weise ich Sie besonders auf die beigefügte Sonderinformation zu den Pflanzrechtekonten hin. Die wichtigsten Punkte lauten: Anpflanzungen sind ab 2016 genehmigungspflichtig. Pflanzrechte können nicht mehr von einem Betrieb auf einen anderen Betrieb übertragen werden. Rodungen, die in 2015 erfolgen müssen bis zum 31.12.2015 gemeldet werden, da sonst das Pflanzrechte durch den Systemwechsel verfällt. Ab dem 01. Januar 2016 bis zum 01. März 2016 können Neuanpflanzungsrechte bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung beantragt werden. Als Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung: Frau Presser: - 9058-43 Herr Bibo: - 9058-36 Herr Presser: - 9058-40 Anlage: Bescheid / Veränderungsanzeige Regierungspräsidium Darmstadt Wallufer Str. 19, 65343 Eltville am Rhein Servicezeiten: Mo. – Do. Freitag 8:00 bis 16:30 Uhr 8:00 bis 15:00 Uhr Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 64283 Darmstadt Internet: www.rp-darmstadt.hessen.de Telefon: Telefax: 06123 9058 0 (Zentrale) 06123 9058 51 (allgemein) Öffentliche Verkehrsmittel: Haltestelle Weinbauamt Eltville
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