Information vom Dezernat Weinbau, Eltville zum Bescheid über die

Regierungspräsidium Darmstadt
Information vom Dezernat Weinbau, Eltville zum Bescheid über die in der
Weinbaukartei für Ihren Betrieb erfasste Flächenbilanz zum 31. Juli 2015
Nach Eingabe aller von Ihnen gemeldeten bzw. von mir festgestellten Änderungen, übersende ich Ihnen
den Bescheid zum Erhebungsstand 31. Juli 2015.
Die in der Weinbaukartei erfassten Ertragsrebflächen und Ertragsrebflächen in Flurbereinigungsverfahren
werden für das Erntejahr 2015 als gesetzliche Grundlage zur Hektarertragsregelung herangezogen. Bei
der Ertragsrebfläche sind alle bestockten Rebflächen berücksichtigt, mit Ausnahme der im Weinjahr
2014/ 2015 bepflanzten Flächen (Jungfeld).
Weiterhin wird in dem Bescheid die Summe der Fläche ausgewiesen, die als Grundlage für die Berechnung der Abgabe für den „Deutschen Weinfonds“ und die „Gebietliche Absatzförderung“ im Jahr 2016
zugrunde gelegt wird. Grundlage der abgabepflichtigen Fläche ist die bestockte Rebfläche
(Ertragsrebfläche, Ertragsrebfläche Flurbereinigungsverfahren, Jungfelder, Drieschen) und die
unbestockte Rebfläche, in dem Umfang wie in Ihrem Konto Pflanzrechte vorhanden sind. Des Weiteren
wurden die Förderkategorien nach der Steillagenförderungsrichtlinie des Landes Hessen den Flurstücken
zugeordnet (letzte Spalte der Flächenauflistung).
Sollten wider Erwarten noch Differenzen zwischen Ihren Rebflächen und den Angaben im Bescheid bestehen, können Sie bis spätestens 1 Monat nach Bekanntgabe des Bescheides Klage beim Verwaltungsgericht erheben. Unabhängig davon bleibt es Ihnen selbstverständlich unbenommen, nicht
förmlich eine Klarstellung beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Weinbau,
Eltville, Wallufer Str. 19, 65343 Eltville zu erwirken. Bitte geben Sie bei Schriftverkehr und
Nachfragen immer die Adressdatei-Nummer der Weinbaukartei an.
Gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
A c h t u n g:
Änderung des Pfl anzrechtesystems
Ab dem Weinjahr 2014 / 2015 wurde die Flächengrafik von dem Schlagkataster getrennt und die Weinbaukartei arbeitet wieder mit einem eigenen Geoinformationssystem (Grafik). Hintergrund für die Trennung der beiden Systeme ist unter anderem die Änderungen im Pflanzrechtesystem. Bezüglich der Neuerungen weise ich Sie besonders auf die beigefügte Sonderinformation zu den Pflanzrechtekonten hin.
Die wichtigsten Punkte lauten:

Anpflanzungen sind ab 2016 genehmigungspflichtig.

Pflanzrechte können nicht mehr von einem Betrieb auf einen anderen Betrieb übertragen
werden.

Rodungen, die in 2015 erfolgen müssen bis zum 31.12.2015 gemeldet werden, da sonst
das Pflanzrechte durch den Systemwechsel verfällt.

Ab dem 01. Januar 2016 bis zum 01. März 2016 können Neuanpflanzungsrechte bei der
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung beantragt werden.
Als Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung:
Frau Presser:
- 9058-43
Herr Bibo:
- 9058-36
Herr Presser:
- 9058-40
Anlage: Bescheid / Veränderungsanzeige
Regierungspräsidium Darmstadt
Wallufer Str. 19,
65343 Eltville am Rhein
Servicezeiten:
Mo. – Do.
Freitag
8:00 bis 16:30 Uhr
8:00 bis 15:00 Uhr
Fristenbriefkasten:
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
Internet:
www.rp-darmstadt.hessen.de
Telefon:
Telefax:
06123 9058 0 (Zentrale)
06123 9058 51 (allgemein)
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle Weinbauamt Eltville