BESCHEID über Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch

24002
Landratsamt Erzgebirgskreis - Paulus-Jenisius-Str. 24 - 09456 Annaberg-Buchholz
Bearbeiter/in:
Dienstgebäude:
Herrn
Konrad Mustermann
Musterweg 1
22222 Musterstadt
1
Zimmer-Nr.:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
Frau Bearbeiterin
Paulus-Jenisius-Str. 24
09456 Annaberg-Buchholz
0000
03733 831-8888
03733 831 858888
[email protected]
Unsere Zeichen:
Datum:
07146BG9999999
25.01.2016
2
Muster_
BESCHEID über Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
Sehr geehrter Herr Mustermann,
_
unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen
Verhältnisse werden aufgrund Ihres Antrages vom 02.01.2016 gemäß
den §§ 7, 9, 11 und 19 ff. SGB II folgenden Personen Leistungen zur
Sicherung des Lebensunterhalts für die Zeit vom 01.01.2016 bis
30.06.2016 in folgender Höhe bewilligt:
für
für
für
für
für
für
_
Monat
Monat
Monat
Monat
Monat
Monat
Jan.
Feb.
März
Apr.
Mai
Juni
2016
2016
2016
2016
2016
2016
886,63
886,63
886,63
886,63
886,63
886,63
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
3
Folgende Personen erhalten von der Gesamtleistung nach §§ 7, 9, 11
und 19 ff. SGB II Arbeitslosengeld II bzw. Kosten der Unterkunft
nach § 22 SGB II:
- Herr Mustermann,
für den Monat
für den Monat
für den Monat
für den Monat
für den Monat
für den Monat
Konrad, geb. am 01.03.1973
Jan. 2016 352,73 EUR
Feb. 2016 352,73 EUR
März 2016 352,73 EUR
Apr. 2016 352,73 EUR
Mai 2016 352,73 EUR
Juni 2016 352,73 EUR
Sprechzeiten:
Kontakt:
Montag
08:00 – 12:00
Dienstag
08:00 – 18:00
Mittwoch
08:00 – 12:00
Donnerstag
08:00 – 12:00
Freitag
08:00 – 12:00
und nach Vereinbarung
Telefon:
Zentrales Telefax:
Internet:
E-Mail:
4
Bankverbindung:
03735 601-8888
03735 601-8877
www.erzgebirgskreis.de
Erzgebirgssparkasse
Konto-Nr.:
331800 2967
BLZ:
870 540 00
BIC:
WELADED1STB
IBAN
DE 30 8705 4000 3318 0029 67
Die Zugangsvoraussetzungen für elektronisch signierte und verschlüsselte elektronische Nachrichten finden Sie unter
www.erzgebirgskreis.de
Seite: 2
zum Muster-Bescheid vom
25.01.2016
07146BG1111111
......
- Frau Mustermann,
für den Monat
für den Monat
für den Monat
für den Monat
für den Monat
für den Monat
Elisha, geb. am 02.02.1975
Jan. 2016 352,73 EUR
Feb. 2016 352,73 EUR
März 2016 352,73 EUR
Apr. 2016 352,73 EUR
Mai 2016 352,73 EUR
Juni 2016 352,73 EUR
Folgende Personen erhalten von der Gesamtleistung nach §§ 7, 9, 11
und 19 ff. SGB II Sozialgeld bzw. Kosten der Unterkunft nach § 22
SGB II:
__
__
- Kind Mustermann,
für den Monat
für den Monat
für den Monat
für den Monat
für den Monat
für den Monat
Maxi, geb. am 01.08.1998
Jan. 2016 181,17 EUR
Feb. 2016 181,17 EUR
März 2016 181,17 EUR
Apr. 2016 181,17 EUR
Mai 2016 181,17 EUR
Juni 2016 181,17 EUR
5
Vorlage Betriebskostenabrechnungen
Werden lfd. Leistungen für die Heizkosten/Betriebskosten nach § 22
SGB II in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt, so
werden diese unter Vorbehalt gewährt. Die jährlichen Heizkostenund/oder Betriebskostenabrechnungen – bei Eigenheimbesitzern die
entsprechenden analogen Unterlagen - sind unaufgefordert innerhalb
e i n e r Woche nach Erhalt vorzulegen. Sofern Nachzahlungen
ausgewiesen werden, erfolgt eine Prüfung, in welcher Höhe, unter
Beachtung einer wirtschaftlichen Verhaltensweise die Übernahme
erfolgen kann. Ergibt die Jahresabrechnung, dass die
Vorauszahlungen über den tatsächlichen Kosten lagen, ist der sich
daraus ergebende Guthabenbetrag unverzüglich zu erstatten.
6
__
Der/die vorgenannte(n) Betrag/Beträge enthalten/enthält keine
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Sofern Sie Anspruch
auf diese Leistungen haben, sind diese in der beigefügten
Berechnung ausgewiesen.
Die genannte Berechnung ist Bestandteil dieses Bescheides.
Der Bundesrat hat in seiner 937. Sitzung am 16.10.2015 beschlossen,
der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2016 (RBSFV 2016)
zuzustimmen. Bei Bewilligungen über den 31.12.2015 hinaus wurden
die zum 01.01.2016 fortgeschriebenen Regelbedarfe berücksichtigt.
Mit dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des
Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlages
vom 16.07. 2015 erfolgte u.a. eine Erhöhung des Kindergeldes
ab 01.01.2015 und des Unterhaltsvorschusses ab 01.07.2015.
Es wurde aber auch geregelt, dass der Erhöhungsbetrag des
Kindergeldes für das Jahr 2015 nicht einkommensrelevant ist.
Das erhöhte Kindergeld ab 01.01.2016 und der erhöhte
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zum Muster-Bescheid vom
25.01.2016
07146BG1111111
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Unterhaltsvorschuss ab 01.07.2015 werden in vollem Umfang als
Einkommen angerechnet.
Die Aufteilung des Zahlbetrages auf die einzelnen Zahlungsempfänger
entnehmen Sie bitte der beigefügten Berechnung.
Hinweis zum JobCenter:
Die Behörde ist zugelassener Träger der Grundsicherung für
Arbeitssuchende und hat zur Umsetzung des SGB II- Leistungsrechts
das JobCenter eingerichtet.
__
7
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt
Erzgebirgskreis, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz
schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann
auch bei jedem anderen Dienstgebäude des Landratsamtes Jobcenter
Erzgebirgskreis schriftlich oder bei jedem anderen Dienstgebäude
des Landratsamtes Jobcenter Erzgebirgskreis zur Niederschrift
eingelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Erzgebirgskreis
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne
Unterschrift wirksam.
__
__
Hinweis:
Soweit dieser Bescheid einen Verwaltungsakt abändert oder ersetzt,
gegen den ein zulässiger Widerspruch oder (nach einem zulässigen
Widerspruch)eine zulässige Klage, Berufung oder Revision anhängig
ist, wird dieser Bescheid Gegenstand des jeweiligen Rechtsbehelfsbzw. Rechtsmittelverfahrens (§§ 86,96 Sozialgerichtsgesetz - SGG).
Ein (erneuter) Widerspruch ist dann nicht statthaft.
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zum Muster-Bescheid vom
25.01.2016
07146BG1111111
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Ergänzende Erläuterungen:
6
Die Leistungen sichern Ihren Lebensunterhalt, solange Sie
hilfebedürftig sind. Erwerbsfähige Hilfebedürftige müssen sich
vorrangig und eigenverantwortlich um die Beendigung der
Hilfebedürftigkeit bemühen. Grundsätzlich ist dabei jede
Erwerbstätigkeit zumutbar.
Erwerbsfähige Hilfebedürftige müssen aktiv an allen Maßnahmen zur
Eingliederung in Arbeit mitwirken. Dazu gehört auch der Abschluss
einer Eingliederungsvereinbarung. Können Sie keine Erwerbstätigkeit
finden, müssen Sie auf Verlangen des zuständigen Träger eine
angebotene Arbeitsgelegenheit annehmen. Weiterhin müssen Sie auf
Verlangen Ihre Bewerbungsaktivitäten nachweisen.
Die Leistungen wurden nach den persönlichen und wirtschaftlichen
Verhältnissen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft berechnet,
die sie bei der Antragstellung angegeben und nachgewiesen haben.
__
Beachten Sie bitte, dass Leistungen frühestens ab dem Zeitpunkt der
Antragstellung gewährt werden. Die Antragstellung wirkt auf den
ersten des Monats zurück. Um Unterbrechungen des Leistungsbezuges
zu vermeiden, müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf des aktuellen
Bewilligungsabschnittes bei dem zuständigen Leistungsträger einen
weiteren Antrag stellen.
__
Erwerbsfähige Hilfebedürftige werden in der gesetzlichen
Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung in der
Regel versichert. Als nicht erwerbsfähiger
Hilfebedürftiger(Bezieher von Sozialgeld) setzen Sie sich bitte mit
der für Sie zuständigen Krankenkasse in Verbindung, um den
Versicherungsschutz in der gesetzlichen Kranken- und
Pflegeversicherung zu klären.
Sie sind durch den Bezug von Arbeitslosengeld II nicht
rentenversichert. Dem zuständigen Rentenversicherungsträger werden
aber die Zeiten des Leistungsbezuges von Alg II gemeldet (nicht
Sozialgeld).Über die jährliche Meldung erhalten Sie nach Ablauf des
Kalenderjahres eine Meldebescheinigung.
__
Die Leistung enthält in der Regel auch die zu berücksichtigenden
Kosten für Unterkunft und Heizung. Sie sind selbst dafür
verantwortlich, Ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber
Vermieter/Eigentümer und Energielieferanten nachzukommen.
Die Leistungen werden in der Regel für sechs Monate bewilligt und
monatlich im Voraus gezahlt. Anspruch besteht für jeden
Kalendertag. Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet. Stehen
Leistungen nur für einen Teil eines Monats zu, wird die Leistung
anteilig erbracht.
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zum Muster-Bescheid vom
25.01.2016
07146BG1111111
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Ändert sich in Ihren persönlichen und wirtschaftlichen
Verhältnissen etwas, das sich auf Ihre Leistungen auswirken kann,
müssen Sie dies ohne Aufforderung dem zuständigen Träger
unverzüglich mitteilen. Dies gilt für Sie und die mit Ihnen
zusammenlebenden Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft.
Dies betrifft z. B.:
· Arbeitsaufnahme, Aufnahme Ausbildung/Studium
· Änderung der Einkommens-/Vermögensverhältnisse
· Beantragung/Bewilligung von Renten oder sonstigen Leistungen
· Änderung der Bankverbindung
· Aus- oder Zuzug einer Person
· Arbeitsunfähigkeit
· Kosten der Unterkunft und Heizung; insbesondere Heiz- und
Betriebskostenabrechnungen
· Die Änderung der Krankenkasse
__
__
Bitte benutzen Sie dafür den Vordruck Veränderungsmitteilung Arbeitslosengeld II/Sozialgeld.
Für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft kann ein Abrufersuchen
gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gestellt werden,
um die Einkommens- und Vermögensverhältnisse Ihrer
Bedarfsgemeinschaft zu klären (§ 93 Abs.8 und 9 der
Abgabenordnung). Das BZSt übermittelt die Kontenstammdaten Ihrer
Konten (u. a. Name des Kontoinhabers, Geburtsdatum, Kontonummer und
Verfügungsberechtigung). Dies betrifft auch die Konten, die nicht
länger als drei Jahre aufgelöst sind.
Sie müssen immer unter der von Ihnen benannten Adresse erreichbar
sein. Sie sind verpflichtet, den Zeitraum und die Dauer einer
geplanten Ortsabwesenheit mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner
vorher abzustimmen.
Unerlaubte Abwesenheit kann dazu führen, dass Ihr Anspruch auf
Arbeitslosengeld II wegfällt und zurückgefordert wird.
Diesen Bescheid können Sie - ggf. zusammen mit dem Beleg für die
zuletzt an Sie ausgezahlte Leistung - nutzen, um gegenüber der
Krankenkasse und sonstigen Stellen Ihren Leistungsbezug
nachzuweisen.
__
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zum Muster-Bescheid vom
25.01.2016
07146BG1111111
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A k t e n z e i c h e n : 07146BG9999999
Datum: 25.01.2016
Gültigkeitsdauer
: 01.01.2016 - 30.06.2016
Anzeigemonat
: Jan. 2016
A
Status
: Aktiv
-----------------------------------------------------------------------A n s c h r i f t :
Mustermann, Konrad
Musterweg 1
B
22222 Musterstadt
------------------------------------------------------------------------Personenbezogene Berechnung für den Monat 01.2016
__
__
__
Vorname
Gesamt
Konrad
Elisha
Maxi
C
Nachname
Mustermann Mustermann Mustermann
- geboren am
01.03.1973 02.02.1975 01.08.1998
- erwerbsfähig
Ja
Ja
Ja
--------------------------------------------------------------------------------Regelbedarf
1.034,00
364,00
364,00
306,00
Miete
290,00
96,67
96,67
96,66
D
Nebenkosten
74,00
24,67
24,67
24,66
Heizkosten
74,00
24,67
24,67
24,66
--------------------------------------------------------------------------------Gesamtbedarf
1.742,00
510,01
510,01
451,98
--------------------------------------------------------------------------------Kindergeld (1. Kind)
190,00
190,00
E
--------------------------------------------------------------------------------- A
Verbleibender Gesamtbedarf
1.282,00
510,01
510,01
261,98
F
Bedarfsanteile
39,78%
39,78%
20,44%
--------------------------------------------------------------------------------Brutto-Erwerbseinkommen
968,09
968,09
Abzüge vom Bruttoeinkommen
299,10299,10Grundfreibetrag pauschal
100,00100,00Versicherungspauschale
30,00- berücksichtigter Betrag
0,00
Pauschale Werbungskosten
15,33G
- berücksichtigter Betrag
0,00
Kfz-Haftpflichtversicherung
26,47- berücksichtigter Betrag
0,00
H
Beiträge zur Riesterrente
15,00- berücksichtigter Betrag
0,00
Einkommensfreibetrag
Erwerbstätigkeit
173,62173,62-------------------------------------------------------------------------------Verteilbares Einkommen
395,37
395,37
-------------------------------------------------------------------------------Verteiltes Einkommen
395,37
157,28
157,28
80,81
-------------------------------------------------------------------------------Gesamteinkommen
585,37
157,28
157,28
270,81
-------------------------------------------------------------------------------Bedarf ./. Einkommen
886,63
352,73
352,73
181,17
-------------------------------------------------------------------------------Monatlicher Betrag
886,63
352,73
352,73
181,17
- Anteil Kommune
438,00
146,01
146,01
145,98
- Anteil Bund
448,63
206,72
206,72
35,19
--------------------------------------------------------------------------------
I
K
L
Seite: 7
zum Muster-Bescheid vom
25.01.2016
07146BG1111111
......
__
SOZIALVERSICHERUNG
Die Beiträge zur Sozialversicherung werden gewährt und an die zuständigen
Sozialversicherungsträger abgeführt:
Gesetzliche Krankenversicherung Konrad
EUR
83,78
Zuständige Krankenkasse: AOK Plus in Sachsen
Gesetzliche Krankenversicherung Elisha
EUR
83,78
Zuständige Krankenkasse: AOK Plus in Sachsen
Gesetzliche Krankenversicherung Maxi
EUR
83,78
Zuständige Krankenkasse: AOK Plus in Sachsen
Gesetzliche Pflegeversicherung Konrad
EUR
14,83
Gesetzliche Pflegeversicherung Elisha
EUR
14,83
Gesetzliche Pflegeversicherung Maxi
EUR
14,83
Zusatzbeitrag Krankenversicherung Konrad
EUR
6,58
Zusatzbeitrag Krankenversicherung Elisha
EUR
6,58
Zusatzbeitrag Krankenversicherung Maxi
EUR
6,58
EINKOMMEN
Netto-Einkommen Mustermann, Konrad EUR
668,99
Kfz-Haftpflichtversicherung Mustermann, Konrad
Beiträge zur Riesterrente Mustermann, Konrad
Einkommensfreibetrag Erwerbstätigkeit
20,00 % von EUR
868,09
EUR
EUR
16,4915,00-
EUR
173,62-
M
N
O
__
---------------------------------------------------------------------------AUSZAHLUNGSSUMME FALL + AUFTEILUNG ZAHLUNGSEMPFÄNGER:
MONATLICHER GRUNDSICHERUNGSBETRAG
ab Jan. 2016
ZAHLUNGSEMPFÄNGER
1.Mustermann, Konrad 22222 Musterstadt
BIC WELADED1STB IBAN DE00870540001111111111
Erzgebirgssparkasse
Auszahlungsbetrag
Jan. 2016
99.Gesundheitsfonds BVA, 53113 Bonn
BIC MARKDEFFXXX
IBAN DE47504000000050401699
BBk Zentrale Frankfurt Main
Auszahlungsbetrag
Jan. 2016
__
EUR 1.202,20
EUR 886,63
P
EUR 315,57
Seite: 8
zum Muster-Bescheid vom
25.01.2016
07146BG1111111
Landratsamt Erzgebirgskreis
Jobcenter Erzgebirgskreis
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz
Bescheid wurde erstellt am: 25.01.2016
8
Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage bei dem
Beitragsservice von ARD,ZDF und Deutschlandradio
Name, Vorname:
Straße:
Ort:
__
Mustermann, Konrad
Musterweg 1
22222 Musterstadt
Die o.g. Person ist Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
einschließlich Leistungen nach § 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch
(SGB II).
Die Leistungen werden für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 30.06.2016
mit Bescheid vom 25.01.2016 bewilligt.
Diese Bescheinigung wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift
gültig (§ 33 Abs. 5 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch -SGB X-).
Zur Information
__
Wenn Sie von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden möchten, ist
dies nur in Verbindung mit einem schriftlichen Antrag möglich. Dem
Antrag fügen Sie bitte diese Bescheinigung im Original bei. Anträge
erhalten Sie unter www.rundfunkbeitrag.de/service.
Wichtig:
Nur die Übersendung dieser Bescheinigung reicht für eine Befreiung
nicht aus. Senden Sie diese Bescheinigung mit einem ausgefüllten Antrag
auf Befreiung an folgende Adresse:
ARD,ZDF und Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
__
Bei Fragen zu der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wenden Sie
sich bitte unmittelbar an den Beitragsservice von ARD,ZDF und
Deutschlandradio.