24002 Landratsamt Erzgebirgskreis - Paulus-Jenisius-Str. 24 - 09456 Annaberg-Buchholz Bearbeiter/in: Dienstgebäude: Herrn Konrad Mustermann Musterweg 1 22222 Musterstadt 1 Zimmer-Nr.: Telefon: Telefax: E-Mail: Frau Bearbeiterin Paulus-Jenisius-Str. 24 09456 Annaberg-Buchholz 0000 03733 831-8888 03733 831 858888 [email protected] Unsere Zeichen: Datum: 07146BG9999999 25.01.2016 2 Muster_ BESCHEID über Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes Sehr geehrter Herr Mustermann, _ unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse werden aufgrund Ihres Antrages vom 02.01.2016 gemäß den §§ 7, 9, 11 und 19 ff. SGB II folgenden Personen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für die Zeit vom 01.01.2016 bis 30.06.2016 in folgender Höhe bewilligt: für für für für für für _ Monat Monat Monat Monat Monat Monat Jan. Feb. März Apr. Mai Juni 2016 2016 2016 2016 2016 2016 886,63 886,63 886,63 886,63 886,63 886,63 EUR EUR EUR EUR EUR EUR 3 Folgende Personen erhalten von der Gesamtleistung nach §§ 7, 9, 11 und 19 ff. SGB II Arbeitslosengeld II bzw. Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II: - Herr Mustermann, für den Monat für den Monat für den Monat für den Monat für den Monat für den Monat Konrad, geb. am 01.03.1973 Jan. 2016 352,73 EUR Feb. 2016 352,73 EUR März 2016 352,73 EUR Apr. 2016 352,73 EUR Mai 2016 352,73 EUR Juni 2016 352,73 EUR Sprechzeiten: Kontakt: Montag 08:00 – 12:00 Dienstag 08:00 – 18:00 Mittwoch 08:00 – 12:00 Donnerstag 08:00 – 12:00 Freitag 08:00 – 12:00 und nach Vereinbarung Telefon: Zentrales Telefax: Internet: E-Mail: 4 Bankverbindung: 03735 601-8888 03735 601-8877 www.erzgebirgskreis.de Erzgebirgssparkasse Konto-Nr.: 331800 2967 BLZ: 870 540 00 BIC: WELADED1STB IBAN DE 30 8705 4000 3318 0029 67 Die Zugangsvoraussetzungen für elektronisch signierte und verschlüsselte elektronische Nachrichten finden Sie unter www.erzgebirgskreis.de Seite: 2 zum Muster-Bescheid vom 25.01.2016 07146BG1111111 ...... - Frau Mustermann, für den Monat für den Monat für den Monat für den Monat für den Monat für den Monat Elisha, geb. am 02.02.1975 Jan. 2016 352,73 EUR Feb. 2016 352,73 EUR März 2016 352,73 EUR Apr. 2016 352,73 EUR Mai 2016 352,73 EUR Juni 2016 352,73 EUR Folgende Personen erhalten von der Gesamtleistung nach §§ 7, 9, 11 und 19 ff. SGB II Sozialgeld bzw. Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II: __ __ - Kind Mustermann, für den Monat für den Monat für den Monat für den Monat für den Monat für den Monat Maxi, geb. am 01.08.1998 Jan. 2016 181,17 EUR Feb. 2016 181,17 EUR März 2016 181,17 EUR Apr. 2016 181,17 EUR Mai 2016 181,17 EUR Juni 2016 181,17 EUR 5 Vorlage Betriebskostenabrechnungen Werden lfd. Leistungen für die Heizkosten/Betriebskosten nach § 22 SGB II in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt, so werden diese unter Vorbehalt gewährt. Die jährlichen Heizkostenund/oder Betriebskostenabrechnungen – bei Eigenheimbesitzern die entsprechenden analogen Unterlagen - sind unaufgefordert innerhalb e i n e r Woche nach Erhalt vorzulegen. Sofern Nachzahlungen ausgewiesen werden, erfolgt eine Prüfung, in welcher Höhe, unter Beachtung einer wirtschaftlichen Verhaltensweise die Übernahme erfolgen kann. Ergibt die Jahresabrechnung, dass die Vorauszahlungen über den tatsächlichen Kosten lagen, ist der sich daraus ergebende Guthabenbetrag unverzüglich zu erstatten. 6 __ Der/die vorgenannte(n) Betrag/Beträge enthalten/enthält keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Sofern Sie Anspruch auf diese Leistungen haben, sind diese in der beigefügten Berechnung ausgewiesen. Die genannte Berechnung ist Bestandteil dieses Bescheides. Der Bundesrat hat in seiner 937. Sitzung am 16.10.2015 beschlossen, der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2016 (RBSFV 2016) zuzustimmen. Bei Bewilligungen über den 31.12.2015 hinaus wurden die zum 01.01.2016 fortgeschriebenen Regelbedarfe berücksichtigt. Mit dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlages vom 16.07. 2015 erfolgte u.a. eine Erhöhung des Kindergeldes ab 01.01.2015 und des Unterhaltsvorschusses ab 01.07.2015. Es wurde aber auch geregelt, dass der Erhöhungsbetrag des Kindergeldes für das Jahr 2015 nicht einkommensrelevant ist. Das erhöhte Kindergeld ab 01.01.2016 und der erhöhte Seite: 3 zum Muster-Bescheid vom 25.01.2016 07146BG1111111 ...... Unterhaltsvorschuss ab 01.07.2015 werden in vollem Umfang als Einkommen angerechnet. Die Aufteilung des Zahlbetrages auf die einzelnen Zahlungsempfänger entnehmen Sie bitte der beigefügten Berechnung. Hinweis zum JobCenter: Die Behörde ist zugelassener Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende und hat zur Umsetzung des SGB II- Leistungsrechts das JobCenter eingerichtet. __ 7 Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt Erzgebirgskreis, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann auch bei jedem anderen Dienstgebäude des Landratsamtes Jobcenter Erzgebirgskreis schriftlich oder bei jedem anderen Dienstgebäude des Landratsamtes Jobcenter Erzgebirgskreis zur Niederschrift eingelegt werden. Mit freundlichen Grüßen Jobcenter Erzgebirgskreis Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift wirksam. __ __ Hinweis: Soweit dieser Bescheid einen Verwaltungsakt abändert oder ersetzt, gegen den ein zulässiger Widerspruch oder (nach einem zulässigen Widerspruch)eine zulässige Klage, Berufung oder Revision anhängig ist, wird dieser Bescheid Gegenstand des jeweiligen Rechtsbehelfsbzw. Rechtsmittelverfahrens (§§ 86,96 Sozialgerichtsgesetz - SGG). Ein (erneuter) Widerspruch ist dann nicht statthaft. Seite: 4 zum Muster-Bescheid vom 25.01.2016 07146BG1111111 ...... Ergänzende Erläuterungen: 6 Die Leistungen sichern Ihren Lebensunterhalt, solange Sie hilfebedürftig sind. Erwerbsfähige Hilfebedürftige müssen sich vorrangig und eigenverantwortlich um die Beendigung der Hilfebedürftigkeit bemühen. Grundsätzlich ist dabei jede Erwerbstätigkeit zumutbar. Erwerbsfähige Hilfebedürftige müssen aktiv an allen Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit mitwirken. Dazu gehört auch der Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung. Können Sie keine Erwerbstätigkeit finden, müssen Sie auf Verlangen des zuständigen Träger eine angebotene Arbeitsgelegenheit annehmen. Weiterhin müssen Sie auf Verlangen Ihre Bewerbungsaktivitäten nachweisen. Die Leistungen wurden nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft berechnet, die sie bei der Antragstellung angegeben und nachgewiesen haben. __ Beachten Sie bitte, dass Leistungen frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt werden. Die Antragstellung wirkt auf den ersten des Monats zurück. Um Unterbrechungen des Leistungsbezuges zu vermeiden, müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf des aktuellen Bewilligungsabschnittes bei dem zuständigen Leistungsträger einen weiteren Antrag stellen. __ Erwerbsfähige Hilfebedürftige werden in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung in der Regel versichert. Als nicht erwerbsfähiger Hilfebedürftiger(Bezieher von Sozialgeld) setzen Sie sich bitte mit der für Sie zuständigen Krankenkasse in Verbindung, um den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu klären. Sie sind durch den Bezug von Arbeitslosengeld II nicht rentenversichert. Dem zuständigen Rentenversicherungsträger werden aber die Zeiten des Leistungsbezuges von Alg II gemeldet (nicht Sozialgeld).Über die jährliche Meldung erhalten Sie nach Ablauf des Kalenderjahres eine Meldebescheinigung. __ Die Leistung enthält in der Regel auch die zu berücksichtigenden Kosten für Unterkunft und Heizung. Sie sind selbst dafür verantwortlich, Ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber Vermieter/Eigentümer und Energielieferanten nachzukommen. Die Leistungen werden in der Regel für sechs Monate bewilligt und monatlich im Voraus gezahlt. Anspruch besteht für jeden Kalendertag. Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet. Stehen Leistungen nur für einen Teil eines Monats zu, wird die Leistung anteilig erbracht. Seite: 5 zum Muster-Bescheid vom 25.01.2016 07146BG1111111 ...... Ändert sich in Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen etwas, das sich auf Ihre Leistungen auswirken kann, müssen Sie dies ohne Aufforderung dem zuständigen Träger unverzüglich mitteilen. Dies gilt für Sie und die mit Ihnen zusammenlebenden Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Dies betrifft z. B.: · Arbeitsaufnahme, Aufnahme Ausbildung/Studium · Änderung der Einkommens-/Vermögensverhältnisse · Beantragung/Bewilligung von Renten oder sonstigen Leistungen · Änderung der Bankverbindung · Aus- oder Zuzug einer Person · Arbeitsunfähigkeit · Kosten der Unterkunft und Heizung; insbesondere Heiz- und Betriebskostenabrechnungen · Die Änderung der Krankenkasse __ __ Bitte benutzen Sie dafür den Vordruck Veränderungsmitteilung Arbeitslosengeld II/Sozialgeld. Für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft kann ein Abrufersuchen gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gestellt werden, um die Einkommens- und Vermögensverhältnisse Ihrer Bedarfsgemeinschaft zu klären (§ 93 Abs.8 und 9 der Abgabenordnung). Das BZSt übermittelt die Kontenstammdaten Ihrer Konten (u. a. Name des Kontoinhabers, Geburtsdatum, Kontonummer und Verfügungsberechtigung). Dies betrifft auch die Konten, die nicht länger als drei Jahre aufgelöst sind. Sie müssen immer unter der von Ihnen benannten Adresse erreichbar sein. Sie sind verpflichtet, den Zeitraum und die Dauer einer geplanten Ortsabwesenheit mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner vorher abzustimmen. Unerlaubte Abwesenheit kann dazu führen, dass Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld II wegfällt und zurückgefordert wird. Diesen Bescheid können Sie - ggf. zusammen mit dem Beleg für die zuletzt an Sie ausgezahlte Leistung - nutzen, um gegenüber der Krankenkasse und sonstigen Stellen Ihren Leistungsbezug nachzuweisen. __ Seite: 6 zum Muster-Bescheid vom 25.01.2016 07146BG1111111 ...... A k t e n z e i c h e n : 07146BG9999999 Datum: 25.01.2016 Gültigkeitsdauer : 01.01.2016 - 30.06.2016 Anzeigemonat : Jan. 2016 A Status : Aktiv -----------------------------------------------------------------------A n s c h r i f t : Mustermann, Konrad Musterweg 1 B 22222 Musterstadt ------------------------------------------------------------------------Personenbezogene Berechnung für den Monat 01.2016 __ __ __ Vorname Gesamt Konrad Elisha Maxi C Nachname Mustermann Mustermann Mustermann - geboren am 01.03.1973 02.02.1975 01.08.1998 - erwerbsfähig Ja Ja Ja --------------------------------------------------------------------------------Regelbedarf 1.034,00 364,00 364,00 306,00 Miete 290,00 96,67 96,67 96,66 D Nebenkosten 74,00 24,67 24,67 24,66 Heizkosten 74,00 24,67 24,67 24,66 --------------------------------------------------------------------------------Gesamtbedarf 1.742,00 510,01 510,01 451,98 --------------------------------------------------------------------------------Kindergeld (1. Kind) 190,00 190,00 E --------------------------------------------------------------------------------- A Verbleibender Gesamtbedarf 1.282,00 510,01 510,01 261,98 F Bedarfsanteile 39,78% 39,78% 20,44% --------------------------------------------------------------------------------Brutto-Erwerbseinkommen 968,09 968,09 Abzüge vom Bruttoeinkommen 299,10299,10Grundfreibetrag pauschal 100,00100,00Versicherungspauschale 30,00- berücksichtigter Betrag 0,00 Pauschale Werbungskosten 15,33G - berücksichtigter Betrag 0,00 Kfz-Haftpflichtversicherung 26,47- berücksichtigter Betrag 0,00 H Beiträge zur Riesterrente 15,00- berücksichtigter Betrag 0,00 Einkommensfreibetrag Erwerbstätigkeit 173,62173,62-------------------------------------------------------------------------------Verteilbares Einkommen 395,37 395,37 -------------------------------------------------------------------------------Verteiltes Einkommen 395,37 157,28 157,28 80,81 -------------------------------------------------------------------------------Gesamteinkommen 585,37 157,28 157,28 270,81 -------------------------------------------------------------------------------Bedarf ./. Einkommen 886,63 352,73 352,73 181,17 -------------------------------------------------------------------------------Monatlicher Betrag 886,63 352,73 352,73 181,17 - Anteil Kommune 438,00 146,01 146,01 145,98 - Anteil Bund 448,63 206,72 206,72 35,19 -------------------------------------------------------------------------------- I K L Seite: 7 zum Muster-Bescheid vom 25.01.2016 07146BG1111111 ...... __ SOZIALVERSICHERUNG Die Beiträge zur Sozialversicherung werden gewährt und an die zuständigen Sozialversicherungsträger abgeführt: Gesetzliche Krankenversicherung Konrad EUR 83,78 Zuständige Krankenkasse: AOK Plus in Sachsen Gesetzliche Krankenversicherung Elisha EUR 83,78 Zuständige Krankenkasse: AOK Plus in Sachsen Gesetzliche Krankenversicherung Maxi EUR 83,78 Zuständige Krankenkasse: AOK Plus in Sachsen Gesetzliche Pflegeversicherung Konrad EUR 14,83 Gesetzliche Pflegeversicherung Elisha EUR 14,83 Gesetzliche Pflegeversicherung Maxi EUR 14,83 Zusatzbeitrag Krankenversicherung Konrad EUR 6,58 Zusatzbeitrag Krankenversicherung Elisha EUR 6,58 Zusatzbeitrag Krankenversicherung Maxi EUR 6,58 EINKOMMEN Netto-Einkommen Mustermann, Konrad EUR 668,99 Kfz-Haftpflichtversicherung Mustermann, Konrad Beiträge zur Riesterrente Mustermann, Konrad Einkommensfreibetrag Erwerbstätigkeit 20,00 % von EUR 868,09 EUR EUR 16,4915,00- EUR 173,62- M N O __ ---------------------------------------------------------------------------AUSZAHLUNGSSUMME FALL + AUFTEILUNG ZAHLUNGSEMPFÄNGER: MONATLICHER GRUNDSICHERUNGSBETRAG ab Jan. 2016 ZAHLUNGSEMPFÄNGER 1.Mustermann, Konrad 22222 Musterstadt BIC WELADED1STB IBAN DE00870540001111111111 Erzgebirgssparkasse Auszahlungsbetrag Jan. 2016 99.Gesundheitsfonds BVA, 53113 Bonn BIC MARKDEFFXXX IBAN DE47504000000050401699 BBk Zentrale Frankfurt Main Auszahlungsbetrag Jan. 2016 __ EUR 1.202,20 EUR 886,63 P EUR 315,57 Seite: 8 zum Muster-Bescheid vom 25.01.2016 07146BG1111111 Landratsamt Erzgebirgskreis Jobcenter Erzgebirgskreis Paulus-Jenisius-Straße 24 09456 Annaberg-Buchholz Bescheid wurde erstellt am: 25.01.2016 8 Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage bei dem Beitragsservice von ARD,ZDF und Deutschlandradio Name, Vorname: Straße: Ort: __ Mustermann, Konrad Musterweg 1 22222 Musterstadt Die o.g. Person ist Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld einschließlich Leistungen nach § 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Die Leistungen werden für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 30.06.2016 mit Bescheid vom 25.01.2016 bewilligt. Diese Bescheinigung wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig (§ 33 Abs. 5 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch -SGB X-). Zur Information __ Wenn Sie von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden möchten, ist dies nur in Verbindung mit einem schriftlichen Antrag möglich. Dem Antrag fügen Sie bitte diese Bescheinigung im Original bei. Anträge erhalten Sie unter www.rundfunkbeitrag.de/service. Wichtig: Nur die Übersendung dieser Bescheinigung reicht für eine Befreiung nicht aus. Senden Sie diese Bescheinigung mit einem ausgefüllten Antrag auf Befreiung an folgende Adresse: ARD,ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln __ Bei Fragen zu der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wenden Sie sich bitte unmittelbar an den Beitragsservice von ARD,ZDF und Deutschlandradio.
© Copyright 2025 ExpyDoc