04.12.2015 Neuerungen Änderungen, soweit für Feuerwehren für Wahlen interessant Kdten - Schulung Bezirk Wr. Neustadt Dreistetten 2. 12. 2015 Wahlen • • • • • Wahlleitfaden an jede FF und Gemeinde ergangen Wahlperiode 5 Jahre (§ 65 Abs. 1 FG) Muss im Monat Jänner erfolgen (§ 64 Abs. 2 Z 1 FG) Funktion dauert von Wahl zu Wahl (§ 67 Abs. 1 FG) Aber am 31. Jänner erlischt Funktion (§ 68 Abs. 1 Z 1 FG) • Wahl in besonderer Mitgliederversammlung (Wahlversammlung) • Bei Beendigung während der Periode (§ 68 Abs. 4 FG) – Nachwahl binnen vier Wochen – Nur zwei Wochen Einladefrist • Wahlverantwortlichkeit liegt – bei Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich (§ 84 FG) – mit Unterstützungspflicht des Kommandanten (§ 60 Abs. 1 FO) Kdten - Schulung Bezirk Wr. Neustadt Dreistetten 2. 12. 2015 1 04.12.2015 Wahlen • Wahlrecht (§ 55 FO) – aktives Wahlrecht, nur wenn im Wählerverzeichnis eingetragen – Wahlrecht ist persönlich auszuüben – jeder Wahlberechtigte hat nur eine Stimme • § 65 FG Wahlausschreibung spätestens 4 Wochen vor Wahltermin durch Bürgermeister (oder zuständiger GGR oder StR) § 32 Abs. 1 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) Bei der Berechnung von Fristen, die nach Tagen bestimmt sind, wird der Tag nicht mitgerechnet, in den der Zeitpunkt oder das Ereignis fällt, wonach sich der Anfang der Frist richten soll. § 33 Abs. Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder 24. Dezember, so ist der nächste Tag, der nicht einer der vorgenannten Tage ist, als letzter Tag der Frist anzusehen. Kdten - Schulung Bezirk Wr. Neustadt Dreistetten 2. 12. 2015 Wahlen • Wahlleitungen FKDT und FKDTSTV (§ 56 FO) • – Bürgermeister oder Vertretung • Gemäß § 37 Abs. 2 GemeindeO zuständiger GGR oder StR • Bei Verhinderung des Bgm, VizeBgm oder bei dessen Verhinderung gemäß VO zur allgemeinen Vertretung des Bgm. bestellter GGR (§ 27 GemeindeO) • Nicht: Ortsvorsteher, Fraktionsobmann und dergl. – ältester und jüngster anwesende nicht kandidierende aktiv Wahlberechtigte aus dem Kreis der Chargen – Vorsitz: Bürgermeister oder Vertretung: Wahlleitung entscheidet in Fragen Wahlrechts und Wahlausübung mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit der Vorsitzende – Entscheidungen sind in Niederschrift aufzunehmen Kdten - Schulung Bezirk Wr. Neustadt Dreistetten 2. 12. 2015 2 04.12.2015 Wahlen • Wahlkuvert, Stimmzettel, Wahlurne und Wahlzelle (§ 57 FO) – – – – Kuverts aus undurchsichtigem Material gleicher Größe und Farbe, Stimmzettel aus Papier in gleicher Größe und Farbe, eine Wahlurne, zumindest eine Wahlzelle, damit eine geheime Wahl gewährleistet ist • Wählerverzeichnis (§ 58 FO) – Die Wahlberechtigten einer Feuerwehr müssen in das Wählerverzeichnis der Feuerwehr eingetragen werden. – Standesbuchnummer, Dienstgrad, Vor- und Zuname der Wahlberechtigten, deren Geburtsdatum, Eintrittsdatum und Mitgliederstatus (im FDISK erstellbar) – Muss ½ Std vor Wahl aufliegen, Einsprüche zu Protokoll (§ 59 FO) Kdten - Schulung Bezirk Wr. Neustadt Dreistetten 2. 12. 2015 Wählerverzeichnis FDISK Kdten - Schulung Bezirk Wr. Neustadt Dreistetten 2. 12. 2015 3 04.12.2015 Wahlen • • • • • Zwingend schriftlicher Vorschlag bei Vorsitzenden einzubringen Stimmen, die auf einen nicht vorgeschlagenen Kandidaten entfallen sind ungültig keine Wahl in Wahlsprengeln Aktiv wahlberechtigt jedes Mitglied über 15 Jahre, jedoch keine Ehrenmitglieder oder unterstützende Mitglieder (§ 70 Abs. 2 FG) Passiv wahlberechtigt (§ 70 Abs. 2 FG) • • • • • Mind. 18 Jahre Aktiver Dienst (keine Reserve) Lehrgangsvoraussetzungen erfüllt (bei Erstwahl 2 Jahre Zeit zum Nachholen) Mind. 3 Jahre Dienst bei einer Feuerwehr Exkurs: Passives Wahlrecht UA-Kdt (§ 72 Abs. 8 FO) • • Voraussetzung aktiver FKdt oder KdtStv (endet Funktion, endet auch UA Kdt) Übergangsbestimmung für bestehende UA-Kdten, die kein FKdt oder FFKdtStv Kdten - Schulung Bezirk Wr. Neustadt Dreistetten 2. 12. 2015 Ablauf der Wahl • • • • • • • • Eröffnung der Wahlversammlung Feststellung Beschlussfähigkeit Bekanntgabe der Wahlvorschläge Getrennte Wahlvorgänge für FKDT und FKDTSTV Frage an die Vorgeschlagenen, ob sie zur Wahl antreten Diskussion über Vorgeschlagene in deren Abwesenheit Überzeugen, ob Wahlurne leer ist Übergabe des Wählerverzeichnis und der Unterlagen an die Wahlleitung • Einzelaufruf der Wahlberechtigten zur Stimmabgabe • Wahlurne durchschütteln und entleeren Kdten - Schulung Bezirk Wr. Neustadt Dreistetten 2. 12. 2015 4 04.12.2015 Ablauf der Wahl • Zählung der abgegebenen Kuverts • Prüfung der Gültigkeit der Stimmzettel • Stimmenauszählung – – – – die Gesamtsumme der abgegebenen Stimmen, die Gesamtsumme der ungültigen Stimmen, die Gesamtsumme der gültigen Stimmen, die Anzahl der auf jeden Wahlvorschlag entfallenden Stimmen. • Frage des Vorsitzenden an den Gewählten, ob er Wahl annimmt, – falls dieser nicht anwesend, kann auch die Zustimmung in anderer Form eingeholt werden • Angelobung des Gewählten durch den Bürgermeister Kdten - Schulung Bezirk Wr. Neustadt Dreistetten 2. 12. 2015 Wahlen • Niederschrift der Wahl (§ 61 FO) – elektronische Unterschrift der Feuerwehrmitglieder der Wahlleitung – Übermittlung der Niederschrift und des Wahlmeldeblattes auf elektronischen Weg an den LFV • Wahlanfechtung (§ 66 FG) – von jedem Wahlwerber, der behauptet in passiven Wahlrecht verletzt worden zu sein. – Schriftlich binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe bei Vorsitzenden der Wahlversammlung mit begründetem Antrag auf Nichtigerklärung – Entscheidung mit Bescheid durch Gemeindevorstand – Gegen diese Entscheidung ist Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht möglich Kdten - Schulung Bezirk Wr. Neustadt Dreistetten 2. 12. 2015 5 04.12.2015 Ende der Funktion • • • • • • • Ablauf der Funktionsperiode Erlöschen, wenn Ausbildung nicht nachgeholt (2 Jahre) Zurücklegung (schriftlich an den Bürgermeister) Ausscheiden aus aktivem Dienst Enthebung durch Bescheid der LReg (bei Gesetzesverstoß) Verlust des Wahlrechts zum Landtag wegen vorsätzlichen begangenen oder politischen Delikt zu mehr als 5 Jahre unbedingt Vertrauensverlust (§ 68 Abs, 2 FG) • • • Mitgliederversammlung Einberufen über schriftlichen Antrag 1/3 der Mitglieder 2/3- Mehrheit bei geheimer Abstimmung Kdten - Schulung Bezirk Wr. Neustadt Dreistetten 2. 12. 2015 6
© Copyright 2024 ExpyDoc