JUTU 1 - Wahlen

Wahlen
Offizielles Informationsblatt
der Gemeinde Wahlen
herausgegeben vom Gemeinderat
Ausgabe Juni 2015
Reduzierte Öffnungszeiten während den Sommerferien
Das Führungsgremium der Verwaltungsgemeinschaft Dittingen–Wahlen sieht vor, wie bereits
letztes Jahr während den Sommerferien die Öffnungs- und Schalterzeiten zu reduzieren, um
Überstunden abzubauen.
In der Sommerferienzeit vom 6. Juli 2015 – 14. August 2015 werden Sie wie folgt bedient:
Gemeindeverwaltung Wahlen
Schalter:
Do:
10.00 - 11.30 Uhr
Do:
16.00 - 18.00 Uhr
Sollte Ihnen der Schalterbesuch an diesen Tagen unmöglich sein, haben Sie die Option Ihr
Anliegen auf der Gemeindeverwaltung Dittingen abzuwickeln. (Ausnahme Identitätskarten
und GA-Tageskarten – diese können nur in der Gemeinde Wahlen beantragt resp.
abgeholt werden!)
Gemeindeverwaltung Dittingen
Schalter:
Mi:
10.00 - 11.30 Uhr
Weiter wird das Telefon in den Sommerferien täglich von 10.00 – 11.30 Uhr bedient.
Telefonische Terminvereinbarungen sind jederzeit möglich!
Wir danken Ihnen für das Verständnis und wünschen Ihnen einen schönen Sommer.
Das Verwaltungsteam Dittingen-Wahlen
Bestellte Schüler-U-Abos
Die bestellten Schüler-U-Abos sind bei der Gemeinde Wahlen eingetroffen.
Die entsprechenden Schuljahres-Abonnemente 2015/16 können ab sofort auf der
Gemeindeverwaltung gegen Entrichtung von Fr. 250.00 in Bar bezogen werden.
Schülerinnen und Schüler, welche weiterführende Schulen besuchen oder das obligatorische
9. Schuljahr absolviert haben, haben den vollen Beitrag von Fr. 500.00 zu entrichten.
Der Gemeinderat
Burgerkorporation Wahlen – Voranzeige Weidfest
Das traditionelle Weidfest (öffentlich) findet am
Sonntag, 30. August 2015
in der Weidhütte statt. Weitere Infos folgen in der Augustausgabe des Infoblattes.
Burgerrat Wahlen
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Gemeinde Wahlen
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Buchsbaumzünsler
Der Buchsbaumzünsler ist immer noch ein Thema!
Achtung: Keine Entsorgung von befallenen Buchssträuchern in die Grüngutmulde!
Larven und Raupen sind in gut verschlossenen Beuteln via die offiziellen Kehrrichtsäcke der
Kelsag AG zuzuführen.
Wir danken für die Kenntnisnahme.
Der Gemeinderat
Periodische Neuwahlen – Gemeindewahlen 2016
Der Gemeinderat ordnet gemäss § 25 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR)
für die Amtsperiode vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2020 nachstehende Wahlen an. In unserer
Gemeinde sind folgende Urnenwahlen durchzuführen:
a) am 28. Februar 2016
 5 Mitglieder des Gemeinderates
b) am 10. April 2016
 die Nachwahlen für die am 28. Februar 2016 nichtgewählten Behördenmitglieder
c) am 05. Juni 2016
 die Gemeindepräsidentin/der Gemeindepräsident
 3 Mitglieder der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission
 die Mitglieder des Schulrates (Amtsperiode vom 1. August 2016 bis 31. Juli 2020)
d) am 26. Juni 2016
 die Nachwahlen für die am 05. Juni 2016 nichtgewählten Präsidentin/Präsident und
Kommissionsmitglieder
WAHLVERFAHREN
Die Wahl wird laut Gemeindeordnung für alle Behörden und Kommissionen nach dem
Mehrheitswahlverfahren (Majorz) durchgeführt.
STILLE WAHL
Die Stille Wahl ist gemäss § 5 der Gemeindeordnung möglich.
WAHLVORSCHLÄGE
Die Wahlvorschläge für alle Wahlen sind bei der Gemeindeverwaltung Wahlen einzureichen,
und zwar bis:
a) Montag, 11. Januar 2016, 17.00 Uhr für die Wahlen vom 28. Februar 2016;
b) Montag, 07. März 2016, 17.00 Uhr für die Nachwahlen vom 10. April 2016;
c) Montag, 18. April 2016, 17.00 Uhr für die Wahlen vom 05. Juni 2016;
d) Montag, 13. Juni 2016, 17.00 Uhr für die Nachwahlen vom 26. Juni 2016;
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Gemeinde Wahlen
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Wahlvorschlagsformulare
Wahlvorschlagsformulare können ab dem 26. Oktober 2015 auf der Gemeindeverwaltung
oder aber auf der Homepage unter www.gemeindewahlen.ch heruntergeladen bzw. bezogen
werden.
INHALT UND FORM DER WAHLVORSCHLÄGE
 Die Wahlvorschläge dürfen höchstens so viele Namen wählbarer Personen enthalten, als
Mitglieder zu wählen sind.
 Die Vorgeschlagenen sind mit ihren Vornamen, Namen, Geburtsdaten, Berufen bzw.
Tätigkeiten, Wohnadressen und Heimatorten zu bezeichnen.
 Der Wahlvorschlag muss die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen zu ihrer
Kandidatur enthalten. Die Zustimmung kann nicht zurückgezogen werden.
 Der Wahlvorschlag muss von mindestens 15 in der Gemeinde wohnhaften
Stimmberechtigten handschriftlich unterzeichnet sein.
 Ein Stimmberechtigter kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen und nach Einreichung
des Wahlvorschlages seine Unterschrift nicht zurückziehen.
 Der Name eines Stimmberechtigten, der mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet hat, wird
von der Gemeindeverwaltung auf dem zuerst eingereichten Wahlvorschlag belassen und auf
allen übrigen Wahlvorschlägen gestrichen.
 Die in der Gemeinde Wahlen Stimmberechtigten können die Wahlvorschläge und die Namen
der Unterzeichner auf der Gemeindeverwaltung einsehen.
Wichtiger Hinweis!
Die Wahlvorschläge sind am Einreichetag bis 17.00 Uhr auf der Gemeindeverwaltung Wahlen
einzureichen.
Der Gemeinderat
Gemeinde Wahlen – öffentliche Planauflage
Die Gemeindeversammlung hat am Montag, 22. Juni 2015 den Teilzonenplan „Dorfkern“,
Mutation Schulhaus beschlossen. Gemäss § 31 des kantonalen Raumplanungs- und
Baugesetzes (RBG) liegen folgende Unterlagen vom
Donnerstag, 02. Juli 2015 bis Freitag, 31. Juli 2015
auf der Gemeindeverwaltung Wahlen auf:


Teilzonenplan „Dorfkern“, Mutation Schulhaus
Planungsbericht
Die Unterlagen können während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten und auf der
Homepage www.gemeinde-wahlen.ch eingesehen werden. Allfällige Einsprachen sind während
der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat, Laufenstrasse 2, 4246 Wahlen
einzureichen.
Gemeinderat Wahlen
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Gemeinde Wahlen
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Zonenvorschriften Siedlung, Mutation Parzelle Nr. 1598
Einladung zur Bevölkerungsorientierung und Vernehmlassung
Die Zonenvorschriften Siedlung der Gemeinde Wahlen wurden im Jahr 2006 revidiert. Seither
hat sich die Situation innerhalb des Siedlungsgebiets verändert. Die Gemeinde ist angehalten,
mit der bestehenden Bauzone haushälterisch umzugehen. Auf den Parzellen Nrn. 1598 und
1740 ist die heutige Situation unbefriedigend, da die Parzellen, beide in der Wohnzone W2
liegend, nicht optimal genutzt werden können. Die Parzelle Nr. 1740 ist aufgrund der geringen
Grösse und der Geometrie nicht bebaubar. Auf Parzelle Nr. 1598 lässt die Geometrie der
Bauzone keine optimale Nutzung zu. Aus diesen Gründen soll die Bauzone auf der Parzelle Nr.
1598 mittels eines flächengleichen Abtauschs um die Bauzonenfläche der Parzelle Nr. 1740
vergrössert und optimiert werden. Gleichzeitig soll die Parzelle Nr. 1740 in eine Zone mit noch
unbestimmter Nutzung (gemäss Art. 18 Abs. 2 RPG) umgezont werden. Hierzu ist eine
Mutation des Zonenplans Siedlung erforderlich.
In der Zwischenzeit hat der Gemeinderat das Thema bearbeitet und das
Planungsinstrument Zonenplan Siedlung, Mutation Parzelle Nr. 1598 entworfen.
neue
Im Rahmen des gesetzlich festgeschriebenen Informations- und Mitwirkungsverfahrens
werden nun die Einwohnerinnen und Einwohner sowie die Grundeigentümerinnen und
Grundeigentümer über den Planungsentwurf orientiert und zur Vernehmlassung eingeladen.
Folgende Unterlagen liegen vom
Donnerstag, 02. Juli 2015 bis Freitag, 17. Juli 2015
auf der Gemeindeverwaltung auf:
•
•
Mutationsplan zur Parzelle Nr. 1598
Orientierender Planungsbericht
Die Unterlagen können während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten und auf der
Homepage www.gemeinde-wahlen.ch eingesehen werden. Allfällige Eingaben sind während
der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat, Laufenstrasse 2, 4246 Wahlen einzureichen.
Nach Abschluss dieser Vernehmlassung und Durchführung der kantonalen Vorprüfung, wird
die Planungsvorlage bereinigt und der Einwohnergemeindeversammlung zum Beschluss
vorgelegt. Nach der Planauflage mit Einsprachemöglichkeit nach Raumplanungs- und
Baugesetz wird das neue Planungsdokument mit der regierungsrätlichen Genehmigung
rechtsgültig.
Der Gemeinderat sowie die Planer hoffen auf eine rege Beteiligung am vorliegenden
Vernehmlassungsverfahren.
Der Gemeinderat
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Beschlussprotokoll der Gemeindeversammlung
vom 22. Juni 2015
Die Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2015 hat wie folgt beschlossen:
Traktandum 1
://:
Protokoll der Gemeindeversammlung vom 08. Dezember 2014
Das Protokoll wird mit grossem Mehr und ohne Gegenstimmen genehmigt.
Traktandum 2
://:
Die Gemeindeversammlung genehmigt die Mutation Schulhaus
Teilzonenplan „Dorfkern“ einstimmig.
Traktandum 3
://:
Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Wahlen und
der Spitex Laufental
Die Gemeindeversammlung stimmt der Leistungsvereinbarung zwischen
der Gemeinde Wahlen und der Spitex Laufental einstimmg zu.
Traktandum 6
://:
Statuten RFS/ZIKOLA
Die Gemeindeversammlung genehmigt die vorgestellten Statuten des
Zweckverbandes „Regionaler Führungsstab/Zivilschutzkompanie
Laufental“ einstimmig.
Traktandum 5
://:
Jahresrechnung 2014
Die Gemeindeversammlung genehmigt die mit einem Ertragsüberschuss
von CHF 53‘828.13 abschliessende Jahresrechnung 2014 einstimmig. Der
Überschuss wird ins Eigenkapital überführt.
Traktandum 4
://:
Teilzonenplan „Dorfkern“, Mutation Schulhaus
Parkplatzreglement auf öffentlichem Grund – Beratung und
Genehmigung
Die Gemeindeversammlung genehmigt das Parkplatzreglement mit
24 Ja-Stimmen zu 11 Nein-Stimmen und 11 Enthaltungen.
Vorab wurde ein Rückweisungsantrag mit 20 Ja-Stimmen zu 21 Nein-Stimmen abgewiesen.
Traktandum 7
://:
Die Gemeindeversammlung genehmigt den Nachtragskredit in der Höhe
von CHF 40‘000.00 exkl. MwSt. einstimmig.
Traktandum 8
://:
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Schutzzonenausscheidung – Beratung und Genehmigung eines
Nachtragskredites von CHF 40‘000.00 exkl. MwSt.
Totalsanierung Fuchsgasse und Schulstrasse – Genehmigung
eines Nachtragskredites von CHF 46‘408.55 inkl. MwSt.
Die Gemeindeversammlung genehmigt den Nachtragskredit in der Höhe
von CHF 46‘408.55 inkl. MwSt. einstimmig.
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Traktandum 9
://:
Gemeinde Wahlen
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Jermann Dieter – Selbständiger Antrag gemäss §68 Gemeindegesetz
Die Gemeindeversammlung stützt den Antrag des Gemeinderates und tritt
auf den selbständigen Antrag von Dieter Jermann mit 25 Nein zu
4 Ja-Stimmen und 17 Enthaltungen nicht ein. Das Geschäft wird als
Obsolet abgeschrieben.
Traktandum 10
Verschiedenes
gemäss ordentlichem Versammlungsprotokoll
Vereinskalender
August
Anlass / Tätigkeit
Verein / Organisation
Ort
11.
Jassen
Pro Senectute
Rest. Traube
12.
2. Obl. Schiessen
Feldschützen
Fluh Laufen
15.
Wald-Rock-Night
Freizeitclub
16.
Indiacaturnier
TSV Indiaca
Nunningen
16.
Maria Himmelfahrt
Kirchgemeinde
Lourdes Grotte
19.
Essen
Pro Senectute
Rest. Traube
20.
Mütter- und Väterberatung
Mütter- und Väterberatung
Kindergarten 1. OG
20.
Redaktionsschluss Infoblatt
Gemeindeverwaltung
22./23.
Regionalspieltag Aktive
TSV
Trainingslager Handball
TSV Handball
Weidfest
Burgerkorporation
30.
Kleinlützel
Weidhütte
Redaktionsschluss Ausgabe August
20. August 2015
Gemeindeverwaltung Wahlen
Laufenstrasse 2
4246 Wahlen
Öffnungszeiten:
Telefon
Fax
E-Mail
Internet
061 766 50 50
061 766 50 59
[email protected]
www.gemeinde-wahlen.ch
Montag
Dienstag
Donnerstag
Donnerstag
10.00
10.00
10.00
16.00
–
–
–
–
11.30
11.30
11.30
18.00
Beilagen:
TSV Wahlen
TSV Wahlen
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Information und Anmeldung
Impressionen Kantonaljugendturnfest
Wie jedes Jahr bietet der TSV Wahlen das
KITU – Kinderturnen
für alle Kindergartenkinder und Erstklässler
JUTU 1 – Jugendturnen
für alle Kinder ab der 2. bis 3. Klasse
JUTU 2 – Jugendturnen
für alle Kinder ab der 4. Klasse an.
Mit Bewegungen zur Musik, einfachen Ballspielen und Turnen an verschiedenen Geräten
vermitteln die Leiterinnen im KITU und JUTU den Kindern Freude am Sport. Die Kinder sollen
altersgerecht gefördert werden. Die Stunden finden wie folgt statt:
Das KITU, unter der Leitung von Martina Franz,
findet während der Schulzeit jeweils am
Dienstag von 15.45 Uhr bis 16.45 Uhr
in der Turnhalle Wahlen statt.
Beginn: Dienstag, 18. August 2015
Das JUTU 1, unter der Leitung von Nadia Dietler und Sabine Brunner,
findet während der Schulzeit jeweils am
Dienstag von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr
in der Turnhalle Wahlen statt.
Beginn: Dienstag, 18. August 2015
Das JUTU 2 , unter der Leitung von Rosmarie Straumann,
findet während der Schulzeit jeweils am
Freitag von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr
in der Turnhalle Wahlen statt.
Beginn: Freitag, 21. August 2015
Wir bitten um Anmeldung mittels Talon.
TSV Wahlen
Catherine Hebeisen
Chefin Jugend
Anmeldung fürs KITU und JUTU1:
Name
Vorname
Geburtsdatum
Datum
Unterschrift der Eltern
Anmeldetalon bis spätestens Mittwoch, 15. Juli 2015 senden an:
Catherine Hebeisen, In den Zweigen 25, 4246 Wahlen, Tel. 061 761 62 19 [email protected].
Anmeldung fürs JUTU2:
Name
Vorname
Geburtsdatum
Datum
Unterschrift der Eltern
Anmeldetalon bis spätestens Mittwoch, 15. Juli 2015 senden an:
Catherine Hebeisen, In den Zweigen 25, 4246 Wahlen, Tel. 061 761 62 19 [email protected] oder
Rosmarie Straumann: [email protected]
Der TSV Wahlen sucht für die Abteilung Jugendturnen ab August 2015 eine Person, die
Spass hätte, die Turnstunde am Freitag von 18.00-19.00h mitzugestalten und mitzuleiten.
Bei Interesse melden Sie sich bitte bei:
Catherine Hebeisen, Chefin TK Jugend, TSV Wahlen
Tel. 061 761 62 19, [email protected]
Eindrucksvolles Turnfest –
fröhliche Gesichter Glanzresultate des TSV Wahlen
Baselbieter Kantonal-Jugendturnfest
Sonntag, 7. Juni 2015 in Breitenbach – 2‘700 teilnehmende Kinder
gegen 3‘000 Zuschauer und Schlachtenbummler
Bei optimalem Turnerwetter – ohne Pannen im Ablauf – vor riesiger Besucherkulisse ging
am 7. Juni das durch den TSV Wahlen organisierte Baselbieter Kantonal Jugendturnfest
auf den Top-Anlagen im „Grien“ Breitenbach über die Bühne. Dieser Grossanlass findet
nur alle 3 Jahre statt und war sicherlich für die meisten Jugendlichen und Kinder der
Saisonhöhepunkt. Die 150 im Einsatz stehenden Mitglieder des TSV Wahlen und
Helferinnen und Helfer haben einen Supereinsatz – jeder an seinem Posten – geleistet.
Es war eindrücklich zu erleben und zu sehen, wie dieser Verein beim Aufbau, aber auch
beim sonntäglichen Abbau der Anlagen nach dem Anlass funktioniert. Über alle
Abteilungen hinweg, vom Handballer bis zur Team-Aerobic-Turnerin, wurde Hand in Hand
zusammengearbeitet. Dadurch erst konnte dieses Turnfest auf Seite der Organisatoren
zum Erfolg werden! Gedankt sei an dieser Stelle auch dem Musikverein Wahlen, welcher
den Empfang der 150 Ehrengäste mit seinem musikalischen Können umrahmte und
seinen Teil zum Gelingen beitrug.
Aber auch unsere jungen Turnerinnen und Turner glänzten mit Glanzresultaten.
So belegten unsere Jüngsten beim KITU-Wettkampf hinter dem SC Biel-Benken den
hervorragenden 2. Platz und im KITU Pendelstafetten-Final konnten sie sich Bronze holen.
Einmal mehr schlug unsere Gymnastik-Team zu und wurde in dieser Disziplin mit
hervorragenden 9.42 Punkten Turnfestsieger. Beim 3-teiligen Vereinswettkampf Mixed
erreichte der TSV Wahlen mit 24.78 Punkten den 5. Rang.
Der TSV Wahlen und der Baselbieter Turnverband als Organisatoren blicken auf einen in
jeder Beziehung gelungenen Sportanlass zurück.
Wir vom TSV Wahlen möchten uns bei der Bevölkerung von Wahlen für die Unterstützung
als Besucher unseres Anlasses – aber auch als Sponsor und Inserent in unserem
Festführer ganz herzlich bedanken.
Ueli Schmidlin
OK-Präsident
Impression vom Kantonal-Jugendturnfest (Fotos: Fredy Schmidlin)
Aufbauarbeiten im „Grien“
Umsteigen der Kinder Bahnhof Laufen (Anreise OeV)
David Brunner beim KITU Wettkampf
Musikverein Wahlen spielt während des Empfangs
der Ehrengäste
Politprominenz v.l. Martin Staub (Wochenblatt),
Franz Meyer (Vize-Landratspräsident), Myrta Stohler
(Land-ratspräsidentin), Urs Wüthrich
(Regierungsrat), Georges Thüring (Landrat)
Brigitte Bos (Landrätin), Elisabeth SchneiderSchneiter (Nationalrätin), Meinrad Probst
(Gemeindepräsident)
Rede der Landratspräsidentin Myrta Stohler – links
OK-Präsident Ueli Schmidlin
Einzug der Fahnen
Kids-Dance-Gruppe des TSV Wahlen
Gymnastik des TSV Wahlen
Blick auf die übervolle Tribüne
Siegerehrung