Wahlen Offizielles Informationsblatt der Gemeinde Wahlen herausgegeben vom Gemeinderat Ausgabe Juni 2015 Reduzierte Öffnungszeiten während den Sommerferien Das Führungsgremium der Verwaltungsgemeinschaft Dittingen–Wahlen sieht vor, wie bereits letztes Jahr während den Sommerferien die Öffnungs- und Schalterzeiten zu reduzieren, um Überstunden abzubauen. In der Sommerferienzeit vom 6. Juli 2015 – 14. August 2015 werden Sie wie folgt bedient: Gemeindeverwaltung Wahlen Schalter: Do: 10.00 - 11.30 Uhr Do: 16.00 - 18.00 Uhr Sollte Ihnen der Schalterbesuch an diesen Tagen unmöglich sein, haben Sie die Option Ihr Anliegen auf der Gemeindeverwaltung Dittingen abzuwickeln. (Ausnahme Identitätskarten und GA-Tageskarten – diese können nur in der Gemeinde Wahlen beantragt resp. abgeholt werden!) Gemeindeverwaltung Dittingen Schalter: Mi: 10.00 - 11.30 Uhr Weiter wird das Telefon in den Sommerferien täglich von 10.00 – 11.30 Uhr bedient. Telefonische Terminvereinbarungen sind jederzeit möglich! Wir danken Ihnen für das Verständnis und wünschen Ihnen einen schönen Sommer. Das Verwaltungsteam Dittingen-Wahlen Bestellte Schüler-U-Abos Die bestellten Schüler-U-Abos sind bei der Gemeinde Wahlen eingetroffen. Die entsprechenden Schuljahres-Abonnemente 2015/16 können ab sofort auf der Gemeindeverwaltung gegen Entrichtung von Fr. 250.00 in Bar bezogen werden. Schülerinnen und Schüler, welche weiterführende Schulen besuchen oder das obligatorische 9. Schuljahr absolviert haben, haben den vollen Beitrag von Fr. 500.00 zu entrichten. Der Gemeinderat Burgerkorporation Wahlen – Voranzeige Weidfest Das traditionelle Weidfest (öffentlich) findet am Sonntag, 30. August 2015 in der Weidhütte statt. Weitere Infos folgen in der Augustausgabe des Infoblattes. Burgerrat Wahlen Offizielles Informationsblatt Gemeinde Wahlen Seite: 2 von 6 Buchsbaumzünsler Der Buchsbaumzünsler ist immer noch ein Thema! Achtung: Keine Entsorgung von befallenen Buchssträuchern in die Grüngutmulde! Larven und Raupen sind in gut verschlossenen Beuteln via die offiziellen Kehrrichtsäcke der Kelsag AG zuzuführen. Wir danken für die Kenntnisnahme. Der Gemeinderat Periodische Neuwahlen – Gemeindewahlen 2016 Der Gemeinderat ordnet gemäss § 25 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) für die Amtsperiode vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2020 nachstehende Wahlen an. In unserer Gemeinde sind folgende Urnenwahlen durchzuführen: a) am 28. Februar 2016 5 Mitglieder des Gemeinderates b) am 10. April 2016 die Nachwahlen für die am 28. Februar 2016 nichtgewählten Behördenmitglieder c) am 05. Juni 2016 die Gemeindepräsidentin/der Gemeindepräsident 3 Mitglieder der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission die Mitglieder des Schulrates (Amtsperiode vom 1. August 2016 bis 31. Juli 2020) d) am 26. Juni 2016 die Nachwahlen für die am 05. Juni 2016 nichtgewählten Präsidentin/Präsident und Kommissionsmitglieder WAHLVERFAHREN Die Wahl wird laut Gemeindeordnung für alle Behörden und Kommissionen nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz) durchgeführt. STILLE WAHL Die Stille Wahl ist gemäss § 5 der Gemeindeordnung möglich. WAHLVORSCHLÄGE Die Wahlvorschläge für alle Wahlen sind bei der Gemeindeverwaltung Wahlen einzureichen, und zwar bis: a) Montag, 11. Januar 2016, 17.00 Uhr für die Wahlen vom 28. Februar 2016; b) Montag, 07. März 2016, 17.00 Uhr für die Nachwahlen vom 10. April 2016; c) Montag, 18. April 2016, 17.00 Uhr für die Wahlen vom 05. Juni 2016; d) Montag, 13. Juni 2016, 17.00 Uhr für die Nachwahlen vom 26. Juni 2016; 1506_Info ...... Offizielles Informationsblatt Gemeinde Wahlen Seite: 3 von 6 Wahlvorschlagsformulare Wahlvorschlagsformulare können ab dem 26. Oktober 2015 auf der Gemeindeverwaltung oder aber auf der Homepage unter www.gemeindewahlen.ch heruntergeladen bzw. bezogen werden. INHALT UND FORM DER WAHLVORSCHLÄGE Die Wahlvorschläge dürfen höchstens so viele Namen wählbarer Personen enthalten, als Mitglieder zu wählen sind. Die Vorgeschlagenen sind mit ihren Vornamen, Namen, Geburtsdaten, Berufen bzw. Tätigkeiten, Wohnadressen und Heimatorten zu bezeichnen. Der Wahlvorschlag muss die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen zu ihrer Kandidatur enthalten. Die Zustimmung kann nicht zurückgezogen werden. Der Wahlvorschlag muss von mindestens 15 in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten handschriftlich unterzeichnet sein. Ein Stimmberechtigter kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen und nach Einreichung des Wahlvorschlages seine Unterschrift nicht zurückziehen. Der Name eines Stimmberechtigten, der mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet hat, wird von der Gemeindeverwaltung auf dem zuerst eingereichten Wahlvorschlag belassen und auf allen übrigen Wahlvorschlägen gestrichen. Die in der Gemeinde Wahlen Stimmberechtigten können die Wahlvorschläge und die Namen der Unterzeichner auf der Gemeindeverwaltung einsehen. Wichtiger Hinweis! Die Wahlvorschläge sind am Einreichetag bis 17.00 Uhr auf der Gemeindeverwaltung Wahlen einzureichen. Der Gemeinderat Gemeinde Wahlen – öffentliche Planauflage Die Gemeindeversammlung hat am Montag, 22. Juni 2015 den Teilzonenplan „Dorfkern“, Mutation Schulhaus beschlossen. Gemäss § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) liegen folgende Unterlagen vom Donnerstag, 02. Juli 2015 bis Freitag, 31. Juli 2015 auf der Gemeindeverwaltung Wahlen auf: Teilzonenplan „Dorfkern“, Mutation Schulhaus Planungsbericht Die Unterlagen können während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten und auf der Homepage www.gemeinde-wahlen.ch eingesehen werden. Allfällige Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat, Laufenstrasse 2, 4246 Wahlen einzureichen. Gemeinderat Wahlen 1506_Info ...... Offizielles Informationsblatt Gemeinde Wahlen Seite: 4 von 6 Zonenvorschriften Siedlung, Mutation Parzelle Nr. 1598 Einladung zur Bevölkerungsorientierung und Vernehmlassung Die Zonenvorschriften Siedlung der Gemeinde Wahlen wurden im Jahr 2006 revidiert. Seither hat sich die Situation innerhalb des Siedlungsgebiets verändert. Die Gemeinde ist angehalten, mit der bestehenden Bauzone haushälterisch umzugehen. Auf den Parzellen Nrn. 1598 und 1740 ist die heutige Situation unbefriedigend, da die Parzellen, beide in der Wohnzone W2 liegend, nicht optimal genutzt werden können. Die Parzelle Nr. 1740 ist aufgrund der geringen Grösse und der Geometrie nicht bebaubar. Auf Parzelle Nr. 1598 lässt die Geometrie der Bauzone keine optimale Nutzung zu. Aus diesen Gründen soll die Bauzone auf der Parzelle Nr. 1598 mittels eines flächengleichen Abtauschs um die Bauzonenfläche der Parzelle Nr. 1740 vergrössert und optimiert werden. Gleichzeitig soll die Parzelle Nr. 1740 in eine Zone mit noch unbestimmter Nutzung (gemäss Art. 18 Abs. 2 RPG) umgezont werden. Hierzu ist eine Mutation des Zonenplans Siedlung erforderlich. In der Zwischenzeit hat der Gemeinderat das Thema bearbeitet und das Planungsinstrument Zonenplan Siedlung, Mutation Parzelle Nr. 1598 entworfen. neue Im Rahmen des gesetzlich festgeschriebenen Informations- und Mitwirkungsverfahrens werden nun die Einwohnerinnen und Einwohner sowie die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer über den Planungsentwurf orientiert und zur Vernehmlassung eingeladen. Folgende Unterlagen liegen vom Donnerstag, 02. Juli 2015 bis Freitag, 17. Juli 2015 auf der Gemeindeverwaltung auf: • • Mutationsplan zur Parzelle Nr. 1598 Orientierender Planungsbericht Die Unterlagen können während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten und auf der Homepage www.gemeinde-wahlen.ch eingesehen werden. Allfällige Eingaben sind während der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat, Laufenstrasse 2, 4246 Wahlen einzureichen. Nach Abschluss dieser Vernehmlassung und Durchführung der kantonalen Vorprüfung, wird die Planungsvorlage bereinigt und der Einwohnergemeindeversammlung zum Beschluss vorgelegt. Nach der Planauflage mit Einsprachemöglichkeit nach Raumplanungs- und Baugesetz wird das neue Planungsdokument mit der regierungsrätlichen Genehmigung rechtsgültig. Der Gemeinderat sowie die Planer hoffen auf eine rege Beteiligung am vorliegenden Vernehmlassungsverfahren. Der Gemeinderat 1506_Info ...... Offizielles Informationsblatt Gemeinde Wahlen Seite: 5 von 6 Beschlussprotokoll der Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2015 Die Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2015 hat wie folgt beschlossen: Traktandum 1 ://: Protokoll der Gemeindeversammlung vom 08. Dezember 2014 Das Protokoll wird mit grossem Mehr und ohne Gegenstimmen genehmigt. Traktandum 2 ://: Die Gemeindeversammlung genehmigt die Mutation Schulhaus Teilzonenplan „Dorfkern“ einstimmig. Traktandum 3 ://: Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Wahlen und der Spitex Laufental Die Gemeindeversammlung stimmt der Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Wahlen und der Spitex Laufental einstimmg zu. Traktandum 6 ://: Statuten RFS/ZIKOLA Die Gemeindeversammlung genehmigt die vorgestellten Statuten des Zweckverbandes „Regionaler Führungsstab/Zivilschutzkompanie Laufental“ einstimmig. Traktandum 5 ://: Jahresrechnung 2014 Die Gemeindeversammlung genehmigt die mit einem Ertragsüberschuss von CHF 53‘828.13 abschliessende Jahresrechnung 2014 einstimmig. Der Überschuss wird ins Eigenkapital überführt. Traktandum 4 ://: Teilzonenplan „Dorfkern“, Mutation Schulhaus Parkplatzreglement auf öffentlichem Grund – Beratung und Genehmigung Die Gemeindeversammlung genehmigt das Parkplatzreglement mit 24 Ja-Stimmen zu 11 Nein-Stimmen und 11 Enthaltungen. Vorab wurde ein Rückweisungsantrag mit 20 Ja-Stimmen zu 21 Nein-Stimmen abgewiesen. Traktandum 7 ://: Die Gemeindeversammlung genehmigt den Nachtragskredit in der Höhe von CHF 40‘000.00 exkl. MwSt. einstimmig. Traktandum 8 ://: 1506_Info Schutzzonenausscheidung – Beratung und Genehmigung eines Nachtragskredites von CHF 40‘000.00 exkl. MwSt. Totalsanierung Fuchsgasse und Schulstrasse – Genehmigung eines Nachtragskredites von CHF 46‘408.55 inkl. MwSt. Die Gemeindeversammlung genehmigt den Nachtragskredit in der Höhe von CHF 46‘408.55 inkl. MwSt. einstimmig. ...... Offizielles Informationsblatt Traktandum 9 ://: Gemeinde Wahlen Seite: 6 von 6 Jermann Dieter – Selbständiger Antrag gemäss §68 Gemeindegesetz Die Gemeindeversammlung stützt den Antrag des Gemeinderates und tritt auf den selbständigen Antrag von Dieter Jermann mit 25 Nein zu 4 Ja-Stimmen und 17 Enthaltungen nicht ein. Das Geschäft wird als Obsolet abgeschrieben. Traktandum 10 Verschiedenes gemäss ordentlichem Versammlungsprotokoll Vereinskalender August Anlass / Tätigkeit Verein / Organisation Ort 11. Jassen Pro Senectute Rest. Traube 12. 2. Obl. Schiessen Feldschützen Fluh Laufen 15. Wald-Rock-Night Freizeitclub 16. Indiacaturnier TSV Indiaca Nunningen 16. Maria Himmelfahrt Kirchgemeinde Lourdes Grotte 19. Essen Pro Senectute Rest. Traube 20. Mütter- und Väterberatung Mütter- und Väterberatung Kindergarten 1. OG 20. Redaktionsschluss Infoblatt Gemeindeverwaltung 22./23. Regionalspieltag Aktive TSV Trainingslager Handball TSV Handball Weidfest Burgerkorporation 30. Kleinlützel Weidhütte Redaktionsschluss Ausgabe August 20. August 2015 Gemeindeverwaltung Wahlen Laufenstrasse 2 4246 Wahlen Öffnungszeiten: Telefon Fax E-Mail Internet 061 766 50 50 061 766 50 59 [email protected] www.gemeinde-wahlen.ch Montag Dienstag Donnerstag Donnerstag 10.00 10.00 10.00 16.00 – – – – 11.30 11.30 11.30 18.00 Beilagen: TSV Wahlen TSV Wahlen 1506_Info Information und Anmeldung Impressionen Kantonaljugendturnfest Wie jedes Jahr bietet der TSV Wahlen das KITU – Kinderturnen für alle Kindergartenkinder und Erstklässler JUTU 1 – Jugendturnen für alle Kinder ab der 2. bis 3. Klasse JUTU 2 – Jugendturnen für alle Kinder ab der 4. Klasse an. Mit Bewegungen zur Musik, einfachen Ballspielen und Turnen an verschiedenen Geräten vermitteln die Leiterinnen im KITU und JUTU den Kindern Freude am Sport. Die Kinder sollen altersgerecht gefördert werden. Die Stunden finden wie folgt statt: Das KITU, unter der Leitung von Martina Franz, findet während der Schulzeit jeweils am Dienstag von 15.45 Uhr bis 16.45 Uhr in der Turnhalle Wahlen statt. Beginn: Dienstag, 18. August 2015 Das JUTU 1, unter der Leitung von Nadia Dietler und Sabine Brunner, findet während der Schulzeit jeweils am Dienstag von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr in der Turnhalle Wahlen statt. Beginn: Dienstag, 18. August 2015 Das JUTU 2 , unter der Leitung von Rosmarie Straumann, findet während der Schulzeit jeweils am Freitag von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr in der Turnhalle Wahlen statt. Beginn: Freitag, 21. August 2015 Wir bitten um Anmeldung mittels Talon. TSV Wahlen Catherine Hebeisen Chefin Jugend Anmeldung fürs KITU und JUTU1: Name Vorname Geburtsdatum Datum Unterschrift der Eltern Anmeldetalon bis spätestens Mittwoch, 15. Juli 2015 senden an: Catherine Hebeisen, In den Zweigen 25, 4246 Wahlen, Tel. 061 761 62 19 [email protected]. Anmeldung fürs JUTU2: Name Vorname Geburtsdatum Datum Unterschrift der Eltern Anmeldetalon bis spätestens Mittwoch, 15. Juli 2015 senden an: Catherine Hebeisen, In den Zweigen 25, 4246 Wahlen, Tel. 061 761 62 19 [email protected] oder Rosmarie Straumann: [email protected] Der TSV Wahlen sucht für die Abteilung Jugendturnen ab August 2015 eine Person, die Spass hätte, die Turnstunde am Freitag von 18.00-19.00h mitzugestalten und mitzuleiten. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei: Catherine Hebeisen, Chefin TK Jugend, TSV Wahlen Tel. 061 761 62 19, [email protected] Eindrucksvolles Turnfest – fröhliche Gesichter Glanzresultate des TSV Wahlen Baselbieter Kantonal-Jugendturnfest Sonntag, 7. Juni 2015 in Breitenbach – 2‘700 teilnehmende Kinder gegen 3‘000 Zuschauer und Schlachtenbummler Bei optimalem Turnerwetter – ohne Pannen im Ablauf – vor riesiger Besucherkulisse ging am 7. Juni das durch den TSV Wahlen organisierte Baselbieter Kantonal Jugendturnfest auf den Top-Anlagen im „Grien“ Breitenbach über die Bühne. Dieser Grossanlass findet nur alle 3 Jahre statt und war sicherlich für die meisten Jugendlichen und Kinder der Saisonhöhepunkt. Die 150 im Einsatz stehenden Mitglieder des TSV Wahlen und Helferinnen und Helfer haben einen Supereinsatz – jeder an seinem Posten – geleistet. Es war eindrücklich zu erleben und zu sehen, wie dieser Verein beim Aufbau, aber auch beim sonntäglichen Abbau der Anlagen nach dem Anlass funktioniert. Über alle Abteilungen hinweg, vom Handballer bis zur Team-Aerobic-Turnerin, wurde Hand in Hand zusammengearbeitet. Dadurch erst konnte dieses Turnfest auf Seite der Organisatoren zum Erfolg werden! Gedankt sei an dieser Stelle auch dem Musikverein Wahlen, welcher den Empfang der 150 Ehrengäste mit seinem musikalischen Können umrahmte und seinen Teil zum Gelingen beitrug. Aber auch unsere jungen Turnerinnen und Turner glänzten mit Glanzresultaten. So belegten unsere Jüngsten beim KITU-Wettkampf hinter dem SC Biel-Benken den hervorragenden 2. Platz und im KITU Pendelstafetten-Final konnten sie sich Bronze holen. Einmal mehr schlug unsere Gymnastik-Team zu und wurde in dieser Disziplin mit hervorragenden 9.42 Punkten Turnfestsieger. Beim 3-teiligen Vereinswettkampf Mixed erreichte der TSV Wahlen mit 24.78 Punkten den 5. Rang. Der TSV Wahlen und der Baselbieter Turnverband als Organisatoren blicken auf einen in jeder Beziehung gelungenen Sportanlass zurück. Wir vom TSV Wahlen möchten uns bei der Bevölkerung von Wahlen für die Unterstützung als Besucher unseres Anlasses – aber auch als Sponsor und Inserent in unserem Festführer ganz herzlich bedanken. Ueli Schmidlin OK-Präsident Impression vom Kantonal-Jugendturnfest (Fotos: Fredy Schmidlin) Aufbauarbeiten im „Grien“ Umsteigen der Kinder Bahnhof Laufen (Anreise OeV) David Brunner beim KITU Wettkampf Musikverein Wahlen spielt während des Empfangs der Ehrengäste Politprominenz v.l. Martin Staub (Wochenblatt), Franz Meyer (Vize-Landratspräsident), Myrta Stohler (Land-ratspräsidentin), Urs Wüthrich (Regierungsrat), Georges Thüring (Landrat) Brigitte Bos (Landrätin), Elisabeth SchneiderSchneiter (Nationalrätin), Meinrad Probst (Gemeindepräsident) Rede der Landratspräsidentin Myrta Stohler – links OK-Präsident Ueli Schmidlin Einzug der Fahnen Kids-Dance-Gruppe des TSV Wahlen Gymnastik des TSV Wahlen Blick auf die übervolle Tribüne Siegerehrung
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