Kennzeichnend für die künftige Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) in der neuen Förderperiode 2014 – 2020 ist die enge Ausrichtung an der europäischen Wachstums- und Beschäftigungsstrategie „Europa 2020“. Maßnahmen gegen Fachkräftemangel, Armutsbekämpfung und lebenslanges Lernen sind die zentralen Förderziele in der neuen Förderperiode. Der ESF ist damit das zentrale beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitische Förderinstrument. Insgesamt stehen für den ESF in Baden-Württemberg ca. 260 Mio. Euro zur Verfügung. Für die Regionalisierung sind ca. 92 Mio. Euro vorgesehen. Davon erhält der Landkreis Ludwigsburg pro Förderjahr 590.000 Euro. Die regionale Umsetzung des ESF im Landkreis erfolgt über den ESF-Arbeitskreis. Aufbauend auf dem Erfahrungswissen der beiden vorangegangenen Förderperioden 2000 – 2006 und 2007 – 2013 ruft der Landkreis Ludwigsburg zur Einreichung von Projektanträgen im Rahmen der Projektförderung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Förderperiode 2014 -2020 für das Förderjahr 2016 mit nachfolgender Ausschreibung auf: Regionale Arbeitskreisstrategie im Landkreis Ludwigsburg Ausgerichtet am Operationellen Programm und an der regionalen Bedarfslage hat der regionale ESF-Arbeitskreis für den Landkreis Ludwigsburg in seiner Sitzung am 11.06.2015 die regionale Arbeitskreisstrategie im Landkreis Ludwigsburg festgelegt, ebenso die Möglichkeit, zweijährige Projektanträge zu stellen. Die Regionale Arbeitskreisstrategie 2016 ist verbindlicher Bestandteil dieser Ausschreibung. Projektanträge müssen auf diese regionale Arbeitskreisstrategie 2016 Bezug nehmen. Regionale Ziele im Landkreis Ludwigsburg Für das Förderjahr 2016 werden die spezifischen Ziele B 1.1 und C 1.1 ausgeschrieben. Fördersumme im Landkreis Ludwigsburg Für das Programmjahr 2016 stehen ESF-Fördermittel in Höhe von insgesamt 465.000 Euro zur Verfügung. Entgegen der für den Landkreis Ludwigburg vorgesehenen Fördersumme in Höhe von 590.000 Euro ist die Fördersumme deshalb mit 465.000 Euro geringer , da im Förderjahr 2015 beSeite 1 von 6 Seiten willigte zweijährige Projektanträge für die Förderjahre 2015/2016 das Förderkontingent für 2016 reduzieren. Es besteht die Möglichkeit, zweijährige Projektanträge in beiden spezifischen Zielen zu stellen. Die Projektlaufzeit bei zweijährigen Projekten erstreckt sich vom 01.01.2016 bis 31.12.2017. Für zweijährige Projekte stehen im Vorgriff maximal 60% der Fördersumme des Programmjahres 2017 (rechnerisch 279.000 Euro) zur Verfügung. Spezifisches Ziel B 1.1 Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind Zielgruppen sind • • • • • • Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen, hier insbesondere Langzeitleistungsbeziehende im Rechtskreis SGB II, die zunächst einer sozialen und persönlichen Stabilisierung sowie einer Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit als Voraussetzung für die Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt bedürfen. Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen sowie Menschen mit Migrationshintergrund. Ältere Leistungsberechtigte. Aus Strafhaft oder Arrest entlassene bzw. vom Straffälligkeit bedrohte Menschen, soweit sie nicht bereits über landesweite Maßnahmen des Justizministeriums erreicht werden. Menschen in psychosozialen Problemlagen, mit gesundheitlichen Einschränkungen, Suchterkrankungen, Überschuldungen und prekären familiären Wohnverhältnissen. Von Armut und Diskriminierung bedrohte Personengruppen unter den Zuwanderern aus EUMitgliedstaaten und Drittstaaten. Mögliche Maßnahmen in diesem spezifischen Ziel sind: • • • • • • Kultur- und geschlechtersensible Maßnahmen zur Alltagsstabilisierung. Niedrigschwellige (Re-)Integration in Qualifizierung und Beschäftigung, Tagesstrukturierung. Niedrigschwellige Angebote zur Erhöhung von Schlüsselqualifikationen. Beratung, Begleitung und Training für Personen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit. Altersangemessene Unterstützungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Einbeziehung von Sozial- bzw. Lebensräumen. Spezifisches Ziel C 1.1 Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit Die Förderung ist auf junge Menschen - in der Regel im Alter bis zu 25 Jahren - ausgerichtet, die aufgrund ihres erheblichen Förderbedarfs nicht von Maßnahmen erreicht werden können, die im spezifischen Ziel A 2.1 (Verbesserung der Übergangs- und der Ausbildungssituation von jungen Menschen mit besonderem Förderbedarf) zentral gefördert werden. Zielgruppen sind: • Schülerinnen und Schüler ab der 7. Jahrgangsstufe, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind und die von schulischen Regelsystemen nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können. Seite 2 von 6 Seiten • Ausbildungsferne und z. T. marginalisierte junge Menschen, die von regelhaften Angeboten der Übergangs- und Ausbildungssysteme bzw. der Jugendsozialarbeit und der Jugendberufshilfe nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können. Mögliche Maßnahmen in diesem spezifischen Ziel sind: • • • • • • Aktivierende Arbeit mit besonders benachteiligten Schülerinnen und Schülern ab der Jahrgangsstufe 7. Aufsuchende Beratung und individuelle sozialpädagogische Begleitung. Motivieren von jungen Frauen und insbesondere jungen Männern zur Weiterverfolgung ihrer Bildungslaufbahn und Erlangung ihrer Abschlüsse. Gezielte Förderung und Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund: Sprachhindernisse und schulische Qualifikationsdefizite abbauen, Motivation aufbauen. Einbeziehung von Eltern (vor allem in bildungsfernen Familien). Einbeziehung von Sozial- bzw. Lebensräumen. Projektinhalt • Darstellung der möglichen gewünschten Projektinhalte zu B1.1 und C1.1 • Die Bereichsübergreifenden Grundsätze „Gleichstellung von Frauen und Männern“, „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“, „Nachhaltigkeit im Sinne des Schutzes der Umwelt und Verbesserung ihrer Qualität“ sowie gegebenenfalls „Transnationale Kooperationen“ sind im Antrag angemessen zu berücksichtigen. Weitere Infos unter Bereichsübergreifende Grundsätze • Ebenso müssen die Projekte den geltenden EU-Bestimmungen und dem Operationellen Programm für Baden-Württemberg entsprechen. Das Operationelle Programm für Baden-Württemberg steht im Internet unter www.esf-bw.de zur Verfügung. Finanzierung der ESF-Projekte • Die Projektförderung wird in Form eines nicht zurückzahlbaren Zuschusses als Anteilsfinanzierung gewährt. Der Fördersatz soll mindestens 35%, höchstens 50% betragen. Die Kofinanzierung muss mit den Antragsunterlagen nachgewiesen werden. • Die förderfähigen Gesamtkosten betragen bei Bewilligung in der Regel mindestens 30.000 Euro. Die planmäßige Zahl der Teilnehmenden mindestens 10 Personen je Vorhaben. Damit entfällt für Projekte, die bis zum 30.09.2015 beantragt werden können, die Schwelle der aktiven öffentlichen Finanzierung von über 50.000 Euro. • In der regionalen Förderung wird ab 30.09.2015 verbindlich eine Pauschale eingeführt. Weitere Informationen unter ESF 2014 - 2020: Hinweise zu Pauschalen bei der regionalen Förderung • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt werden. Antragsstellung und Zuwendungsvoraussetzungen für ESF-Projekte Die Projektanträge sind bis zur Antragsfrist 30.09.2015 ausschließlich unter Nutzung des webbasierten ESF-Antragsverfahrens ELAN zentral bei der L-Bank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe Seite 3 von 6 Seiten einzureichen. Die Registrierung für das Online-Antragsverfahren und wichtige Informationen zur Antragstellung stehen www.esf-bw.de zur Verfügung. Bitte senden Sie ihren Projektantrag ebenfalls bis 30.09.2015 in einfacher Ausfertigung entweder schriftlich oder elektronisch an die ESF-Geschäftsstelle im Landratsamt Ludwigsburg, Fachbereich 43, Hindenburgstraße 30, 71638 Ludwigsburg (E-Mail: [email protected]). • Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen wurden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. • Auf eine Abgrenzung der Förderung durch den ESF des Bundes und der Länder ist zu achten, ggf. ist eine Rücksprache mit der L-Bank oder der ESF-Geschäftsstelle sinnvoll. Projekte des Bundes siehe auch www.esf.de. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften. Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind • Behörden des Bundes und der Länder • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist • Natürliche und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen Vorstellung der Projekte beim regionalen ESF-Arbeitskreis Nach dem Einreichen der Anträge werden die einzelnen Projekte im Rahmen der ESF- Arbeitskreissitzung voraussichtlich am 29.10.2015 von den jeweiligen Projektträgern den Mitgliedern des regionalen ESF-Arbeitskreises vorgestellt. Die Mitglieder des ESF-Arbeitskreises unter Vorsitz des Sozialdezernenten des Landkreises Ludwigsburg sind Vertreter der Agentur für Arbeit, des Jobcenter Landkreis Ludwigsburg, der Sozialpartner, der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer, der Freien Wohlfahrtspflege, der Schulen, der Weiterbildungsträger, der Außerschulischen Jugendbildung und eine Gleichstellungsbeauftragte. Um eine möglichst gute Vergleichbarkeit der Projektpräsentationen zu erreichen, sollten entsprechend dem Leitfaden zur Projektpräsentation/Antragspräsentation die Projektträger in ca. 10 Minuten das Projekt vorstellen und anschließend Fragen beantworten. Die Präsentationen der Projekte sollten der Geschäftsstelle für die Sitzung des ESF- Arbeitskreises bis spätestens 23.10.2015 vorliegen. Die Auswahl der Projekte erfolgt unter dem Abgleich und der Übereinstimmung der Projektanträge mit den regionalen Arbeitskreiszielen, Zielgruppen und der Querschnittsziele der Gleichstellung der Geschlechter, der Nachhaltigkeit und der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung. Bewertungsverfahren im ESF-Arbeitskreis Im Anschluss an die Projektvorstellung findet die Priorisierung mit Hilfe eines landesweit festgelegten Ranking-Verfahrens statt unter Berücksichtigung folgender einheitlicher Auswahlkriterien: • Erfüllung der formalen Fördervoraussetzungen im Rahmen des ESF einschließlich einer gesicherten Finanzierung • Fachliche Qualität der Konzepte hinsichtlich der Erreichbarkeit der im Operationellen Programm festgelegten Ziele Seite 4 von 6 Seiten • Qualifikation und Leistungsfähigkeit (Zuverlässigkeit) des Antragsstellers/der Kooperationspartner • Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis • Fachliche Qualität der Konzepte hinsichtlich der Erreichbarkeit der in der Strategie festgelegten Ziele Die Auswahlkriterien für Projektanträge sind auf der Homepage des Sozialministeriums BadenWürttemberg auf der Internetseite www.esf-bw.de nachlesbar. Beim Rankingverfahren sind grundsätzlich alle Mitglieder des regionalen Arbeitskreises stimmberechtigt. Für das Bewertungsverfahren nutzt jedes stimmberechtigte Mitglied den „Bewertungsbogen für die regionalen ESF-Arbeitskreise“ mit dem Excel-basierten Auswertungsmodul. Die Rangfolge der Anträge nach der erreichten Punktzahl (höchste Punktzahl = Rang 1) entscheidet über das weitere Verfahren. Generell nicht förderfähig sind Anträge, die im Auswertungsmodul weniger als 35 Punkte erhalten haben, auch wenn der Arbeitskreis seine Fördersumme nicht ausgeschöpft hat. Das Votum des regionalen ESF-Arbeitskreises hat empfehlenden Charakter und stellt noch keine Bewilligung dar. Die L--Bank erteilt den Zuwendungs-bzw. Ablehnungsbescheid. Ergebnissicherung der geförderten ESF- Projekte im Landkreis Ludwigsburg Die Verfahren der Ergebnissicherung orientieren sich an den festgelegten Zielen des Arbeitskreises sowie der Umsetzung der Querschnittsziele - zur Gleichstellung der Geschlechter, der Nachhaltigkeit und der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung - durch: • • • den Abgleich des bewilligten Antrags mit dem Sachbericht im Verwendungsnachweis des jeweiligen ESF-Projekts. Qualitätsberichterstattung zur regionalen Ergebnissicherung durch die Projektträger im Rahmen der Sachberichterstattung, sowie Projekt- und Ergebnispräsentationen im Kontext von jährlich stattfindenden Strategiesitzungen des regionalen ESF-Arbeitskreises nach einem vorgegebenen Format. Die Ergebnissicherung findet in der Regel im Rahmen der Strategiesitzung des ESF-Arbeitskreises im Frühjahr nach dem abgeschlossenen Förderjahr statt. Informationen zur Ergebnissicherung unter Kriterienkatalog zur Ergebnissicherung. Die ESF-Geschäftsstelle führt auch zusammen mit Mitgliedern des ESF-Arbeitskreises im Verlauf des Projektjahres vor Ort Termine durch. Ansprechpartner Geschäftsstelle ESF Die Geschäftsstelle ist Ansprechpartner für die Träger während der Projektentwicklung und der Projektlaufzeit. Geschäftsstelle ESF im Landratsamt Birgit Seiberling Hindenburgstraße 30, Zimmer 142 71638 Ludwigsburg Tel. 07141 144-5142 [email protected] (Mo – Fr. 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) Ansprechpartner bei Kofinanzierungsfragen Rechtskreis SGB II Seite 5 von 6 Seiten Jobcenter Landkreis Ludwigsburg Kathrin Falke Hindenburgstraße 4, Zimmer 411 71638 Ludwigsburg Tel. 07141 144-8600 [email protected] weitere Informationen rund um den ESF L-Bank in Karlsruhe ESF Berater ESF Projekte managen ESF auf Bundesebene ESF auf Landesebene Seite 6 von 6 Seiten
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