Konzept Freiwilligenarbeit in den Sozialen Diensten Asyl

Direktion des Innern
Sozialamt
Konzept Freiwilligenarbeit in den Sozialen Diensten Asyl
Version vom 13. Oktober 2015
Inhaltsverzeichnis
1.
Einleitung ................................................................................................................. 2
1.1.
Zweck des Konzeptes ................................................................................................. 2
1.2.
Begriffe Freiwilligenarbeit und freiwilliges Engagement ............................................... 2
2.
Ausgangslage ........................................................................................................... 2
2.1.
Stellenwert des freiwilligen Engagements .................................................................... 2
2.2.
Rechtliche Rahmenbedingungen ................................................................................. 3
2.3
Organisatorische Rahmenbedingungen ....................................................................... 4
3.
Standards der Freiwilligenarbeit .............................................................................. 4
4.
Tätigkeiten für freiwillig Engagierte ......................................................................... 4
5.
Freiwilligenmanagement ........................................................................................... 7
5.1.
Zuständigkeiten bei den SDA ...................................................................................... 7
5.2.
Gestaltung der Zusammenarbeit .................................................................................. 7
5.3.
Arbeitsinstrumente ..................................................................................................... 8
Anhang: Standards der Freiwilligenarbeit von Benevol
© Kanton Zug / Kantonales Sozialamt / Soziale Dienste Asyl
Neugasse 2, 6300 Zug
T 041 728 39 61, F 041 728 37 17
www.zug.ch/sozialamt
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1.
Einleitung
1.1.
Zweck des Konzeptes
Die Sozialen Dienste Asyl (SDA) können seit langem auf das freiwillige Engagement von Zugerinnen und Zugern zählen. Dieses Engagement der Bevölkerung wird von den SDA sehr geschätzt. Wie die Erfahrung zeigt, bietet die Zusammenarbeit mit Freiwilligen für alle Beteili gten
viele Chancen. Wer sich bei den SDA freiwillig engagiert, macht neue Erfahrungen, lernt neue
Menschen aus anderen Ländern kennen und übt eine sinnvolle Tätigkeit aus. Asylsuchende
kommen dadurch besser in Kontakt mit hier wohnhaften Menschen und erhalten zusätzliche
unterstützende Angebote und Hilfe. Die SDA erhalten mit den Freiwilligen zusätzliche Ressourcen und können dadurch die Asylsuchenden besser betreuen. Auch für die Gesamtbevö lkerung
bedeutet das freiwillige Engagement im Asylbereich ein Gewinn: Es trägt zu einer besseren
Akzeptanz der Asylsuchenden in der Bevölkerung bei und hilft, Folgekosten zu mindern, die
aufgrund mangelhafter Kenntnisse und fehlender Integration entstehen.
Die Zusammenarbeit mit Freiwilligen ist aber auch mit gewissen Risiken behaftet. Es kommt
vor, dass Freiwillige und Asylsuchende nicht zusammenpassen, oder dass Freiwillige sich nicht
mit den Gegebenheiten abfinden können. Auch das Risiko vor Übergriffen oder strafrechtlichen
Tatbeständen ist im Auge zu behalten.
Damit die Zusammenarbeit allen einen Gewinn bringt, braucht es eindeutige Zuständigkeiten
und klar umschriebene Tätigkeiten. Dieses Konzept zeigt, wie und in welchen Bereichen die
SDA mit Freiwilligen zusammenarbeiten. Es dient den Beteiligten und weiteren Interessie rten als Orientierung. Den SDA dient es als Vorgabe für die Zusammenarbeit mit Freiwilligen.
Das Konzept hilft, gegenseitige Erwartungen rechtzeitig zu klären. Dadurch bietet es allen B eteiligten einen gewissen Schutz und es verbessert die Chancen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
1.2.
Begriffe Freiwilligenarbeit und freiwilliges Engagement
Zum Begriff Freiwilligenarbeit gibt es keine einheitliche Terminologie. Benevol Schweiz beschreibt die Freiwilligenarbeit als einen gesellschaftlichen Beitrag an Mitmenschen und Umwelt. Sie wird unentgeltlich und zeitlich befristet geleistet. Freiwilligenarbeit ergänzt und bereichert die bezahlte Arbeit, tritt aber nicht in Konkurrenz zu ihr.
Die Begriffe Freiwilligenarbeit und freiwilliges Engagement werden heute oft sy nonym verwendet. Wir ziehen den Begriff freiwilliges Engagement vor und verwenden in den SDA wenn
möglich diesen.
2.
Ausgangslage
2.1.
Stellenwert des freiwilligen Engagements
Der Kanton Zug misst der Freiwilligenarbeit eine grosse Bedeutung zu. Dies zeigt sich darin,
dass der Kanton mit der Fach- und Beratungsstelle Benevol Zug eine Subventionsvereinbarung
abgeschlossen hat. Zudem finanziert der Kanton jedes Jahr eine Anerkennungsfeier, die von
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Benevol Zug organisiert wird, um den Freiwilligen für ihr Engagement zu danken. Darüber hinaus hat der Regierungsrat entschieden, im Rahmen eines Legislaturziels auch die informelle
Freiwilligenarbeit (d.h. nicht im Dienst einer Organisation), insbesondere die Nachbarschaftshilfe zu fördern. Der Kanton Zug unterstützt und fördert freiwilliges Engagement im Wissen
darum, dass Freiwillige unentgeltlich sehr viele wertvolle Leistungen für die Gesellschaft e rbringen und dieses Engagement den sozialen Zusammenhalt stärkt. Im Kanton Zug sind gegen
40 Prozent der Bevölkerung freiwillig engagiert. Das ist im Vergleich zu and eren Kantonen ein
überdurchschnittlich hoher Anteil.
2.2.
Rechtliche Rahmenbedingungen
bis
Gemäss § 12 des Sozialhilfegesetzes (BGS 861.4) gewährleistet der Kanton die Sozialhilfe
an Personen aus dem Asylbereich, welche nicht im Besitz einer Niederlassungsbewilligung
sind, soweit nicht der Bund zuständig ist; die Nothilfe gemäss Art. 12 der Bundesverfassung an
Personen mit einem rechtskräftigen Nichteintretens- oder negativen Asylentscheid. Der Kanton
trägt die Kosten, soweit sie nicht vom Bund erstattet werden.
Die Ausgestaltung und das Ausmass der Sozial- und Nothilfe an Personen aus dem Asylbereich sind in der Verordnung betreffend Sozialhilfe für Personen aus dem Asylbereich geregelt
(BGS 861.42). Gemäss § 2 sind - soweit die Verordnung nichts Abweichendes regelt - für die
Ausgestaltung und Bemessung der Unterstützung sowie für die persönliche Hilfe für Personen
aus dem Asylbereich, welche nicht im Besitz einer Niederlassungsbewilligung sind, die Sozialhilfegesetzgebung und die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS Richtlinien) sinngemäss anwendbar. Die im Sozialhilfegesetz erwähnten Grundsätze, z.B. die
Individualisierung und Subsidiarität (§2), gelten auch für den Asylbereich, ebenso die Ausfü hrungen über die persönliche Hilfe (§14ff.) sowie § 10, welcher besagt, dass Hilfe Suchenden
Sozialhilfe und fachliche Beratung durch für diese Aufgabe ausgebildetes Personal zuteil
werden (d.h. ausgebildet in Sozialer Arbeit). Die persönliche Hilfe umfasst gemäss § 3 der
Verordnung die angemessene Beratung und Betreuung während des Asylverfahrens durch
das kantonale Sozialamt. Sie umfasst je nach Stand des Asylverfahrens insbesondere Massnahmen zur sozialen und beruflichen Integration.
Zu den Aufgaben des kantonalen Sozialamtes gehört gemäss § 7 der Verordnung im Weit eren,
für die Erstaufnahme in einer Durchgangsstation und für eine angemessene Betreuung zu
sorgen. In der Durchgangsstation werden die untergebrachten Personen mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut gemacht und auf eine selbstständige Lebensfü hrung
vorbereitet.
Diese Rechtsgrundlagen setzen dem Einsatz von freiwillig Engagierten Grenzen. Die SDA
dürfen den Freiwilligen nicht die Verantwortung für eine Aufgabe übertragen, für welche g emäss Gesetz die SDA zuständig sind. Die Rechtsgrundlagen äussern sich hingegen nicht zur
Art und zum Umfang der Hilfestellung. Um ein Ziel im Aufgabenbereich der SDA zu erreichen,
ist eine Zusammenarbeit mit Freiwilligen nicht ausgeschlossen (z.B. bei der Wohnung ssuche).
Zu beachten ist im Weiteren, dass freiwillig Engagierte nicht für Aufgaben ein gesetzt werden
dürfen, die ein besonderes Fachwissen voraussetzen (z.B. die persönliche Hilfe ist Sache der
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in den SDA).
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2.3.
Organisatorische Rahmenbedingungen
Aufgrund der knappen personellen Ressourcen in de n SDA sind der Koordination und Begleitung von Freiwilligen relativ enge Grenzen gesetzt. Wichtig sind für die SDA deshalb klare und
einfache Strukturen und Prozesse, welche die Zusammenarbeit der SDA mit den freiwillig
Engagierten erleichtern.
3.
Standards des freiwilligen Engagements in den SDA
Die SDA orientieren sich an den Standards der Freiwilligenarbeit von Benevol, welche Be1
standteil dieses Konzepts sind (siehe Anhang ). Die Benevol-Standards definieren Rahmenbedingungen für eine bewusste Gestaltung der Einsätze von freiwillig Engagierten. Diese
Standards sind heute breit akzeptiert und kommen in vielen Organisationen zum Einsatz.
Zentrale Elemente sind:
- Freiwilligenarbeit ist Teil der Organisationsphilosophie
- Anerkennung der Freiwilligenarbeit.
- Für die Freiwilligenarbeit gelten folgende Rahmenbedingungen: Freiwilligenarbeit wird
unentgeltlich geleistet. Sie beträgt im Durchschnitt maximal sechs Stunden pro Woche.
- Begleitung der freiwillig Engagierten durch die Organisation.
- Es gibt eine schriftliche Einsatzvereinbarung.
- Es gibt eine Spesenregelung.
- Freiwillige müssen während ihres Einsatzes durch die Organisation gegen Haftpflich tansprüche versichert sein.
- Den freiwillig Engagierten wird ein Nachweis über ihren Einsatz ausgestellt.
4.
Tätigkeiten für freiwillig Engagierte
Freiwillig Engagierte können Asylsuchende auf vielfältige Art unterstützen. Auf den folgenden
Seiten sind die möglichen Handlungsfelder konkretisiert.
1
http://benevol.ch/fileadmin/pdf/BENEVOL_Standards_01.13_n.pdf
Seite 5/8
Handlungsfelder des freiwilligen Engagements
Übergeordnete Ziel-
Tätigkeit/Einsatz
Ziel des Einsatzes
Ort, Zeitraum
Anforderungen
Anforderungen
setzung
(Was)
(Warum)
etc.
an Asylsuchende/n
an Freiwillige/r
(Wie)
(für wen)
(Wer)
(Wozu)
Gesellschaftliche
Integration: Asylsuchende kennen
die gesellschaftlichen Erwartungen.








Gesellschaftliche
Integration: Asylsuchende kennen
verschiedene kostengünstige Möglichkeiten, ihre
Freizeit zu gestalten.
Gesellschaftliche






Zusammen einkaufen
gehen (auch Brockenhaus)
Kochen
Museumsbesuche
Gratisbeschäftigung
Abfallentsorgung (Ausflug Ökihof)
Stadtrundgänge
Unterstützung bei
Briefverkehr
Aufklärungsarbeit (Gesundheit, Handyabos,
etc.)
Umgang mit Informationsangeboten
Spazieren/Wandern
Quartiertreffs
Spielplatz
Sportangebote miteinander suchen und begleiten
Begleitung zu Terminen
Kennen der
Schweizerischen
Normen und
Konventionen
Individuell,
regelmässig
Kennen der Freizeitangebote und
wissen wie man
den Zugang findet
Alternativen zu
Fitnessabo aufzeigen.
Selbständig Ter-
Individuell,
regelmässig



Vertrauen sich
zu zeigen
Eigene Bedürfnisse
wahrnehmen

Offenheit sich
auf neue und
ungewohnte
Situationen
einzulassen




Individuell,
Neugasse 2, 6300 Zug
T 041 728 39 61, F 041 728 37 17
www.zug.ch/sozialamt

Minimale kog-

Offenheit , Flexibilität, Neugierde und
Geduld
Fachwissen
Offenheit, Flexibilität, Neugierde und
Geduld
Gewohnt im Umgang mit Medien
Kennen der lokalen
Angebote
Offenheit, Flexibili-
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Integration: Asylsuchende können
selbständig von einem Ort zum anderen gelangen.
Wirtschaftliche Integration: Asylsuchende können ihre Deutschkenntnisse verbessern.

Bustickets lösen
mine wahrzunehmen.
regelmässig
nitive Fähigkeiten



Begleitung zu Terminen
Nachhilfe in Allgemeinbildung
Sprachliche und
berufliche Integration.
Individuell,
regelmässig


Kognitive Fähigkeiten
Lehre, IBA etc.


tät, Neugierde und
Geduld
Gute Orientierung
Offenheit, Flexibilität, Neugierde und
Geduld
Erfahrung im Bildungsbereich
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5.
Freiwilligenmanagement
5.1.
Zuständigkeiten bei den SDA
Für die Begleitung und Betreuung der freiwillig Engagierten ist bei den SDA die Koordinatorin
Freiwilligenarbeit zuständig. Dazu steht ihr ein Pensum von 20 Stellenprozent zur Verfügung.
Die Gesamtverantwortung für das Freiwilligenmanagement (Planung, Organisation, Koordination, Aus- und Bewertung der Freiwilligenarbeit) der SDA liegt bei der Abteilungsleiterin.
5.2.
Gestaltung der Zusammenarbeit
Bei der Zusammenarbeit mit freiwillig Engagierten orientieren sich die SDA auf die Empfehlun2
gen von Benevol Zug , der Fachstelle für Freiwilligenarbeit. Im Folgenden sind die einzelnen
Schritte der Zusammenarbeit aufgeführt.
(1) Gewinnung von Freiwilligen (z.B. über Stellenbörse von Benevol Zug: http://benevolzug.ch/stellenboerse/) durch die Koordinatorin SDA.
(2) Erstgespräch Interessent/in und Koordinatorin SDA:
- Gegenseitige persönliche Vorstellung
- Vorstellung der Organisation
- Klärung der Interessen und Motivation für das freiwillige Engagement
- Besprechen der Einsatzmöglichkeiten
- Information über die Rahmenbedingungen (Versicherung, Spesen, rechtliche Vorgaben,
Einsatzdauer etc.)
- Klärung des weiteren Vorgehens
(3) Schriftliche Einsatzvereinbarung zwischen freiwillig engagierter Person und Koordinatorin
SDA:
- Beschreibung der Tätigkeit der freiwillig Engagierten sowie der Leistungen der SDA.
- Zeitaufwand für die Tätigkeit (im Durchschnitt max. 6 h pro Woche) .
- Dauer des Einsatzes (befristet auf max. ein Jahr).
- Einsatzort (zum gegenseitigen Schutz vor Übergriffen wenn möglich in der DSS bzw. den
Unterkünften der SDA).
- Art der Begleitung und ev. Weiterbildung (je nach Interesse und Bedarf).
- Kantonale Vorschriften (Kommunikationsrichtlinien; Schweigepflicht: bezieht sich auf alle
Informationen über Person und persönliche Umstände der Asylsuchenden, die sie im
Laufe ihres freiwilligen Einsatzes kennenlernen. Die Schweigepflicht bleibt auch nach dem
Abschluss der Freiwilligentätigkeit bestehen. Beim E-Mail-Verkehr mit den SDA dürfen
Asylsuchende nur mit den Initialen erwähnt werden) .
- Spesenentschädigung (vereinbarte und belegbare Ausgaben werden entschädigt).
- Versicherungsschutz (Haftpflichtschäden werden aufgrund der Staatshaftung von den
2
Siehe Merkblätter für Einsatzorganisationen von Benevol: http://benevol-zug.ch/wp-
content/uploads/2015/06/Merkblaetter_Freiwilligenkoordination.pdf
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SDA getragen).
- Art des Tätigkeitsnachweises (siehe Punkt 8)
- Zeiterfassung
- Angebote für freiwillig Engagierte (siehe Punkt 6)
- Zum Wohl und Schutz von Kindern wird – falls Freiwillige mit Kindern und Jugendlichen
zu tun haben – in der Einsatzvereinbarung eine spezifische Vereinbarung zum Wohl des
Kindes bzw. des Jugendlichen festgehalten. Das kantonale Sozialamt kann von Freiwilligen einen Strafregisterauszug verlangen (Kosten zu Lasten des Sozialamts).
(4) Einarbeitung der freiwillig engagierten Person durch Koordinatorin SDA oder Kontaktperson
vor Ort.
(5) Begleitung der freiwillig engagierten Person während der Dauer des Einsatzes durch die
Koordinatorin SDA:
- Kontaktaufnahme bei Bedarf
- Standortgespräche (Aufgabenprofil, Arbeitssituation, Zielsetzungen, ev. Anpassung der
Einsatzvereinbarung)
(6) Anerkennung/ev. Weiterbildung (z.B. Anlässe für alle Freiwilligen mit gemeinsamem Essen
in der DSS, regelmässiger Austausch unter den Freiwilligen, Einladung zur jährlichen Ane rkennungsfeier des Kantons). Zuständig dafür ist die Koordinatorin SDA.
(7) Beendigung des Einsatzes und Evaluation
- Auswertungsgespräch zum Abschluss. Zuständig dafür ist die Koordinatorin SDA.
(8) Ausweisen der Freiwilligenarbeit durch die Koordinatorin SDA (z.B. Dossier Freiwillig engagiert oder Einsatzbestätigung für Freiwillige/r, Kommunikation der geleisteten Freiwillige narbeit gegenüber der Öffentlichkeit durch die SDA).
(9) Erfassen und Auswerten der Freiwilligenarbeit durch die SDA.
5.3. Arbeitsinstrumente
- Schriftliche Einsatzvereinbarung
- Merkblatt für Freiwillige (Abgabe durch die Koordinatorin SDA anlässlich des Erstgesprächs
bzw. mit der Einsatzvereinbarung)
- Vereinbarung Kinderschutz (vgl. „mitten unter uns“ des SRK Kanton Zürich)
- Merkblatt freiwilliges Engagement von ausländischen Personen
(Siehe Merkblätter für Einsatzorganisationen von Benevol :
http://www.benevol.ch/index.php?id=634)
13. Oktober 2015 Claudia Schwager, Irène Wyss, Laura Thomi