Sonderbestimmungen Drittländer

UNIVERSITAT PADERBORN
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Dezemat 1.4
Beschaflung
lsabel von Bremen
An
alle Beschäftigten
der Universität Paderbom
per E-Mail
waöueer SlI. 100
33098 Paderborn
C 2.308
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0 52 51 60-2519
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Web
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07 01 2016
Abwicklung von Beschaffungen aus Drittländern (nicht EU) ab dem Jahr 2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
um die Einhaltung zollrechtlicher Verpflichtungen der Hochschule zu gewährleisten, ist
eine Anpassung der Vorgehensweise bei Beschaffungen von Liefer- und Dienstleistungen
aus Drittländern (nicht EU) erforderlich. ln diesem Zusammenhang möchte ich Sie auf Folgendes hinweisen:
Sämtliche Beschaffungen aus Drittländern sind ungeachtet ihres Wertes zukünftig über
das Sachgebiet 1.4 Beschaffung abzuwickeln. Der Direktkauf durch die Bedarfsstellen
selbst ist in diesen Fällen nicht mehr zulässig. Die Beschaffungsrichtlinien der Hochschule
wurden entsprechend angepasst.
Ebenso ist eine Beschaffung für die Hochschule aus einem Drittland auf eigenen Namen
aus privaten Mitteln nicht zulässig. Es wird hierfür zukünftig das dienstliche Interesse nicht
mehr anerkannt und daher eine Erstattung verauslagter Kosten in diesen Fällen nicht gewährt. Dieses gilt auch für Bestellungen bei Verkaufsportalen wie amazon oder ebay, soweit die bezogene Ware aus einem Drittland stammt.
Die Originale der Rechnungen und Zolldokumente für Beschaffungen aus Drittländern ver-
bleiben zukünftig im Sachgebiet 1.4 Beschaffung. Es werden lhnen zur Kontierung der
Rechnungen und für die eigenen Unterlagen jeweils Kopien zur Verfügung gestellt.
Bei Fragen stehen lhnen die Mitarbeiter der Beschaffung gern zur Verfügung.
lch bitte um Beachtung der neuen Vorgehensweise in allen Bereichen der Hochschule.
Mit freundlichen Gnißen
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