Fragen & Antworten

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Wer kann sich um ein EBSolute Excellence Scholarship bewerben?
Studierende, die sich um einen Bachelor- oder Master-Studienplatz an der EBS bewerben,
können gleichzeitig einen Stipendiumsantrag für das EBSolute Excellence Scholarship stellen.
Die Voraussetzungen sind in den Vergabekriterien geregelt.
Wie viele Stipendien vergibt die EBS?
Für den Intake 2010 vergibt die EBS insgesamt bis zu 20 Stipendien im Rahmen des EBSolute
Excellence Scholarhip Programms. Dabei werden bis zu 10 Bachelor-Stipendien vergeben und
bis zu 10 Masterstipendien. Letztere werden unterschieden in Masterstipendien für interne
Bewerber (EBS Bachelor-Absolventen) und für externe Bewerber (Bachelor-Absolventen anderer
Hochschulen).
Wo finde ich die Bewerbungsunterlagen?
Die Bewerbungsunterlagen stehen gesammelt auf unserer Homepage zum Download bereit und
können dort direkt vom Antragsteller heruntergeladen werden.
Gibt es eine Bewerbungsfrist?
Die Bewerbungsfrist für ein EBSolute Excellence Scholarship ist die Bewerbungsfrist zum
allgemeinen Zulassungsverfahren an der EBS. Stipendienbewerbungen werden zusammen mit
der Bewerbung zum allgemeinen Zulassungsverfahren eingereicht. Es können nur vollständig
eingereichte Anträge berücksichtigt werden.
Die Bewerbungsfristen für den Intake 2010 sind:
Bachelor:
Master:
15. Mai 2010
6. November 2009, 12. Februar 2010 sowie 7. Mai 2010
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Zu einer vollständigen Bewerbung um ein EBSolute Excellence Scholarship gehören die
folgenden Unterlagen:
1. Erklärung zur Selbstauskunft
2. Die Selbstauskunft als pdf-Dokument wird vom Antragsteller ausgefüllt und mitsamt der
restlichen Bewerbungsunterlagen an die EBS geschickt
3. Die Selbstauskunft als Excel-Dokument wird vom Antragsteller ausgefüllt und per Email
an [email protected] geschickt
4. Es müssen alle zusätzlichen Unterlagen, die in der Selbstauskunft gefordert werden, per
Post mit den Bewerbungsunterlagen an die EBS geschickt werden. Zu diesen Unterlagen
gehören Aufstellungen der Vermögens- und der Einkommensverhältnisse in Kopie.
Was sind unterhaltspflichtige Dritte?
Unterhaltspflichtige Dritte sind z.B. Stiefeltern, die den Antragsteller finanziell unterstützen.
Was steckt hinter dem “early-bird”-Prinzip?
Das early-bird-Prinzip ist nur für Masterstipendien relevant. Pro Jahr gibt es drei
Bewerbungsrunden für Masterstudiumsplätze an der EBS: Im Dezember, Februar und Mai. Wer
sich bereits früh um einen Studienplatz an der EBS bemüht und seine Unterlagen samt
Stipendienantrag zur Dezember- oder Februar-Deadline einreicht, hat eine höhere Chance, ein
Stipendium zu bekommen. Denn sollte der Antragsteller im Dezember zwar die finanziellen
Kriterien erfüllen, aber schafft er/sie es nicht, sich unter den TOP 25 % der Bewerber zu
platzieren, so kommt er automatisch wieder in das Ranking der folgenden Bewerbungsrunden
und erhält erneut die Chance auf ein Stipendium. Zudem hat die Erfahrung gezeigt, dass sich ein
Großteil der Bachelor-Absolventen erst im Frühjahr um einen Masterstudienplatz bewirbt. Im
Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Chancen auf ein Stipendium in der ersten und zweiten
Bewerbungsrunde höher sind, da die Zahl der Mitbewerber geringer ausfällt.
Warum fördert die EBS zunächst lediglich 1,5 Semester im Master und drei Semester im
Bachelor?
Mit den EBSolute Excellence Scholarships hat sich die EBS zum Ziel gesetzt, exzellente
Studierende zu fördern, die ein Studium an der EBS aus eigenen Mitteln nicht finanzieren
können. Aus diesem Grund vergibt die EBS Vollstipendien, die die kompletten Studiengebühren
umfassen. Zu einem Bemessungszeitpunkt (nach einem Semester im Master und nach zwei
Semestern im Bachelor) erfolgt eine Leistungsüberprüfung. Stipendiaten, die sehr gute
Leistungen erzielt und Exzellenz bewiesen haben, indem sie sich unter den TOP 10% des
Jahrgangs platzieren, werden weiter gefördert. Das Stipendium erfasst dann wieder die
Studiengebühren für die restlichen Semester der Regelstudienzeit (s. Vergabekriterien für
detaillierte Informationen).
Wenn ich kein Stipendium bekomme oder das Stipendium nach den anfänglichen 1,5
Semestern im Master und drei Semestern im Bachelor nicht verlängert wird, welche
weiteren Möglichkeiten zur Studienfinanzierung habe ich dann?
Neben den EBSolute Excellence Scholarships gibt es noch eine Vielzahl an weiteren
Förderungsmöglichkeiten zur Finanzierung des Studiums an der EBS. Diese umfassen den
eXebs Bildungsfond, die EBS Geschwisterregelung, spezielle Stipendienangebote von Stiftungen
für EBS-Studenten, weitere allgemeine Stipendienangebote, Vereinbarungen mit Banken zu
niedrig verzinsten Darlehen und Krediten für das Studium an der EBS und vieles mehr.
Ausführliche Informationen zur Studienfinanzierung finden Sie auf unserer Webseite
http://www.ebs.edu. Außerdem steht Ihnen Frau Frey gerne für Fragen rund um die
Studienfinanzierung zur Verfügung:
Email: [email protected]; Tel.: +49 (0) 6723 69 108.
Wer kann mir weitergehende Fragen beantworten?
Für Fragen zur Studienfinanzierung schicken Sie bitte eine Email an [email protected] oder
kontaktieren Sie Frau Frey, Ansprechpartnerin für Fragen rund um die Studienfinanzierung:
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