Das Heft "Echt für den Bundesfreiwilligendienst" Mediadaten 2016

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für den Bundesfreiwilligendienst
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Mediadaten 2016
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Anzeigen-Preisliste Nr. 5
gültig ab 01.01.2016
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Anzeigen-Preisliste Nr. 5, gültig ab 01.01.2016
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1 ANGABEN DES HERAUSGEBERS
für den Bundesfreiwilligendienst
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engagiert & erfolgreich
Keine Chance für
Preisliste Nr. 5
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für den Bundesfreiwilligendienst
Zeitschrift für den Bundesfreiwilligendienst
Herausgeber
Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben, 50964 Köln
Verlag
Die Zeitschrift erscheint im Eigenverlag
Redaktion
Peter Schloßmacher
Sibille-Hartmann-Straße 2-8, 50969 Köln
0221 3673 4203
0221 3673 54203
[email protected]
www.bafza.de
www.bundesfreiwilligendienst.de
Telefon
Fax
E-Mail
Internet
Beilagen- und
Anzeigenverwaltung
Telefon
Fax
E-Mail
Magazin
01/2016
02/2016
03/2016
04/2016
05/2016
Claudia Koch
Sibille-Hartmann-Straße 2-8, 50969 Köln
0221 3673 4531
0221 3673 54531
[email protected]
Erscheinungstermin
15.02.2016
04.04.2016
01.07.2016
05.09.2016
28.11.2016
Erscheinungsort
bundesweit
Erscheinungsweise
vier bis fünf Ausgaben pro Jahr
Zielgruppe
überwiegend 15-27jährige, aber auch Ältere
Auflage
ca. 250.000 Exemplare
Umfang
32 Seiten
Vertrieb
über 180.000 Exemplare an ca. 7.400 Schulen über
Display, 187 Berufsinformationszentren (BIZ),
ca. 40.000 Bundesfreiwillige, auf Berufsinformationsmessen und in den Bildungszentren des Bundes
Druck
Bonifatius GmbH, Druck · Buch · Verlag
Postfach 12 80, 33042 Paderborn
Zahlungsbedingungen
sofort nach Rechnungserhalt
ohne jeden Abzug
Anzeigenschluss
02.12.2015
25.01.2016
18.04.2016
03.06.2016
26.08.2016
Druckunterlagenschluss
07.12.2015
01.02.2016
25.04.2016
10.06.2016
02.09.2016
Anzeigen-Preisliste Nr. 5, gültig ab 01.01.2016
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2 TECHNISCHE DATEN
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Preisliste Nr. 5
Satzspiegel
178 x 259 mm
Spaltenanzahl
3
Spalteneinteilung
1 spaltig = 56 mm
2 spaltig = 117 mm
3 spaltig = 178 mm
Spaltenabstand
5 mm
Druckverfahren
Rollenoffset
Papier
Royal Press 400 Matt mit FSC
Bunddurchdruck
kostenfrei möglich
Anschnittanzeigen
3 mm Beschnitt
Druckvorlagen
Belichtungsfähige Druckdateien
Farbigkeit:
1-farbig oder 4-farbig Euroskala
(z. B. PDF, TIFF, EPS mit eingebundenen
­
Schriften)
Abbildungsauflösungen:
300 dpi für Farb- und Graustufenbilder
1200 dpi für Bitmapbilder
per E-Mail an: vorstufe@bonifatius,
oder Datenträger (CD, DVD) plus event. Proofs
an:
Bonifatius GmbH, Druck · Buch · Verlag
- Vorstufe Karl-Schurz-Straße 26, 33100 Paderborn
(Tel. 05251 153-372)
Datenanlieferung
Beilagen
Beilagen sind der Zeitschrift lose beigefügte Drucksachen.
Sie werden vom Auftraggeber verarbeitungsfrei angeliefert.
Folgende Voraussetzungen müssen die Beilagen, die lose
eingelegt werden, erfüllen:
Gewicht
Maximal 50 g pro Exemplar. Eine höhere Grammatur erfordert eine Absprache.
Beschaffenheit
Die Beilagen müssen am Bund geschlossen sind, bei Falzprodukten kein Zick-Zack-Falz.
Anlieferung für die Beilagen
Bonifatius GmbH
Karl-Schurz-Straße 26
33 100 Paderborn
Beihefter/
Beikleber
auf Anfrage
Anzeigen-Preisliste Nr. 5, gültig ab 01.01.2016
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3 FORMATE
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Preisliste Nr. 5
1/1 Seite
1/2 Seite hoch
1/2 Seite quer
1/3 Seite hoch
1/3 Seite quer
178 x 259 mm
86,5 x 259 mm
178 x 127 mm
56 x 259 mm
178 x 83 mm
1/4 Seite hoch
1/4 Seite hoch
1/4 Seite quer
1/6 Seite hoch
1/6 Seite quer
40,75 x 259 mm
86,5 x 127 mm
178 x 61 mm
56 x 127 mm
178 x 39 mm
Anzeigen-Preisliste Nr. 5, gültig ab 01.01.2016
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4 PREISE SEITENANTEILIGE FORMATE*
für den Bundesfreiwilligendienst
Formate
Preis
Anzeigenpreis für Stellen-, Ausbildungsund Studienangebote
Breite
Höhe
4c-Anzeigen
1/1 Seite
178
259
5.990,– 1
2.995,– 1
1/2 Seite
86,5
259
2.995,– 1
1.498,– 1
1/2 Seite
178
127
2.995,– 1
1.498,– 1
1/3 Seite
56
259
1.998,– 1
999,– 1
1/3 Seite
178
83
1.998,– 1
999,– 1
1/4 Seite
40,75
259
1.498,– 1
749,– 1
1/4 Seite
86,5
127
1.498,– 1
749,– 1
1/4 Seite
178
61
1.498,– 1
749,– 1
1/6 Seite
56
27
.998,– 1
.499,– 1
1/6 Seite
178
39
.998,– 1
.499,– 1
* Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer
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Preisliste Nr. 5
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Anzeigen-Preisliste Nr. 5, gültig ab 01.01.2016
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5 FORMAT- UND PREISÜBERSICHT* – BEILAGEN
Preisliste Nr. 5
Mindestformat
10,5 cm x 14,8 cm
Höchstformat
20,0 cm x 29,0 cm (21,0 cm x 29,7 cm nach Absprache)
Falz-Voraussetzung
Falzprodukte an der langen Seite geschlossen (kein Leporello-Falz)
Belegung
Gesamtauflage, bis 20 g 48,00 1 je angefangene 1.000 Exemplare, höhere Gewichte nur
nach Absprache (bis maximal 50 g)
Teilauflage möglich, Preise nach Absprache
Rabatte
2 Anzeigen oder Beilagen innerhalb von 12 Monaten 3 % Rabatt
3 Anzeigen oder Beilagen innerhalb von 12 Monaten 4 % Rabatt
4 Anzeigen oder Beilagen innerhalb von 12 Monaten 6 % Rabatt
* Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer
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5 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen
1. „Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist der
Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen bzw. Verbreitung von Werbebeilagen eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten in
einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Der Werbeauftrag wird erst durch schriftliche Bestätigung (auch per E-Mail)
der Anzeigenleitung für den Verlag bindend. Für die richtige Ausführung fernmündlich erteilter Aufträge wird keine Verantwortung übernommen. Mündliche Absprachen sind stets erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag
bzw. die Anzeigenleitung gültig.
3. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich
in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen
der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Auftragnehmer eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
4. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Auftragnehmer mit dem Wort „Anzeige“
deutlich kenntlich gemacht.
5. Der Auftragnehmer behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im
Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des
Auftragnehmers abzulehnen, bzw. vom Vertrag zurückzutreten, wenn deren
Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen, z.B. auch Schulgesetze
der Länder, verstößt oder deren Veröffentlichung für den Auftragnehmer unzumutbar ist. Beilagenaufträge sind für den Auftragnehmer erst nach Vorlage
eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch
Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
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6. Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr
übernommen.
7. Der Ausschluss von Mitbewerbern des Auftraggebers ist nicht möglich.
8. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt und die
rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Texte, Druckunterlagen einschließlich Bildunterlagen, Beilagen und sonstigen Unterlagen für
Anzeigen und Beilagen. Der Auftragnehmer ist gegenüber dem Auftraggeber
nicht verpflichtet, solche Unterlagen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte
Dritter beeinträchtigt oder sonstige Rechtsverpflichtungen begangen werden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter
freizustellen und ihm etwaige Aufwendungen zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass die Anzeige oder Beilage aufgrund der vorgenannten vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen in Rechte Dritter eingreift. Dies gilt
insbesondere bei Verstößen gegen das Urheber- oder Wettbewerbsrecht. Der
Auftraggeber ist verpflichtet, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige
oder Beilage bezieht, nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste zu erstatten.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und reprofähiger Druckvorlagen oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckvorlagen fordert der Auftragnehmer unverzüglich Ersatz an. Der Auftragnehmer gewährleistet die für den belegten Titel
übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen
Möglichkeiten. Für Anzeigen, die infolge ungeeigneter Druckunterlagen nicht
einwandfrei erscheinen, wird keine Haftung übernommen.
10. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Repros und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
11.Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber
zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Erscheinen der Anzeige.
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12.Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder
unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder
auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der
Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Der Schadensersatz beschränkt sich
in jedem Falle jedoch auf das Recht, die kostenlose Wiederholung der Anzeige
in der nächsten Ausgabe zu verlangen. Werden mehrere Eintragungen bestellt
und entstehen Fehler bei einer Eintragung, so ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung einer anderen, richtig ausgeführten Anzeige zu verweigern.
13.Reklamationen müssen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt von Rechnung
und Beleg geltend gemacht werden. Weitergehende Haftungen des Verlages
sind ausgeschlossen.
14.Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Auftragnehmer berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm
innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt
werden. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
15.Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der
Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
Preisänderungen bleiben vorbehalten. Es gilt die am Erscheinungstag gültige
Preisliste.
16.Die Rechnung ist sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Beanstandungen sind
innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Rechnung geltend zu machen. Bei
Zahlungsverzug oder Stundung werden die aktuell marktüblichen Zinsen sowie
Einziehungskosten berechnet. Der Auftragnehmer kann bei Zahlungsverzug
die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen
begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf eine ursprünglich
vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem
Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
17. Der Auftragnehmer liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche
Bescheinigung des Auftragnehmers über die Veröffentlichung und Verbreitung
der Anzeige.
18. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Köln. Bei Nichtkaufleuten
gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat
der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand
ebenfalls Köln vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen
Werbungsmittler
1. Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die jeweils
gültige Preisliste zu halten. Die vom Auftragnehmer gewährte Mittlungsvergütung von 15 % darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
2. Diese Vergütung von 15 % Prozent wird nur dann gewährt, sofern die Mittler
die gesamte Auftragsabwicklung übernehmen, die Aufträge dem Auftragnehmer unmittelbar erteilen, für Texte einwandfreie Druckunterlagen bzw. bei
Anzeigen Reinzeichnungen liefern, die Bezahlung der Beilagen und Anzeigenrechnung übernehmen und die Abrechnung mit dem Werbungstreibenden
unmittelbar durchführen.