echt das heft für den Bundesfreiwilligendienst das he ft 1/16 www.b undesfr Mediadaten 2016 für den Bundes freiwill ig eiwillig endien st engagi ert & er Anzeigen-Preisliste Nr. 5 gültig ab 01.01.2016 ■■ ■■ ■■ endiens ASB M ainz MHD St ralsund DRK De litzsch Helfers helfer folgreich t.de Anzeigen-Preisliste Nr. 5, gültig ab 01.01.2016 echt das heft 1 ANGABEN DES HERAUSGEBERS für den Bundesfreiwilligendienst www.bundesfreiwilligendienst.de engagiert & erfolgreich Keine Chance für Preisliste Nr. 5 echt das heft für den Bundesfreiwilligendienst Zeitschrift für den Bundesfreiwilligendienst Herausgeber Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, 50964 Köln Verlag Die Zeitschrift erscheint im Eigenverlag Redaktion Peter Schloßmacher Sibille-Hartmann-Straße 2-8, 50969 Köln 0221 3673 4203 0221 3673 54203 [email protected] www.bafza.de www.bundesfreiwilligendienst.de Telefon Fax E-Mail Internet Beilagen- und Anzeigenverwaltung Telefon Fax E-Mail Magazin 01/2016 02/2016 03/2016 04/2016 05/2016 Claudia Koch Sibille-Hartmann-Straße 2-8, 50969 Köln 0221 3673 4531 0221 3673 54531 [email protected] Erscheinungstermin 15.02.2016 04.04.2016 01.07.2016 05.09.2016 28.11.2016 Erscheinungsort bundesweit Erscheinungsweise vier bis fünf Ausgaben pro Jahr Zielgruppe überwiegend 15-27jährige, aber auch Ältere Auflage ca. 250.000 Exemplare Umfang 32 Seiten Vertrieb über 180.000 Exemplare an ca. 7.400 Schulen über Display, 187 Berufsinformationszentren (BIZ), ca. 40.000 Bundesfreiwillige, auf Berufsinformationsmessen und in den Bildungszentren des Bundes Druck Bonifatius GmbH, Druck · Buch · Verlag Postfach 12 80, 33042 Paderborn Zahlungsbedingungen sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug Anzeigenschluss 02.12.2015 25.01.2016 18.04.2016 03.06.2016 26.08.2016 Druckunterlagenschluss 07.12.2015 01.02.2016 25.04.2016 10.06.2016 02.09.2016 Anzeigen-Preisliste Nr. 5, gültig ab 01.01.2016 echt das heft 2 TECHNISCHE DATEN für den Bundesfreiwilligendienst www.bundesfreiwilligendienst.de engagiert & erfolgreich Keine Chance für Preisliste Nr. 5 Satzspiegel 178 x 259 mm Spaltenanzahl 3 Spalteneinteilung 1 spaltig = 56 mm 2 spaltig = 117 mm 3 spaltig = 178 mm Spaltenabstand 5 mm Druckverfahren Rollenoffset Papier Royal Press 400 Matt mit FSC Bunddurchdruck kostenfrei möglich Anschnittanzeigen 3 mm Beschnitt Druckvorlagen Belichtungsfähige Druckdateien Farbigkeit: 1-farbig oder 4-farbig Euroskala (z. B. PDF, TIFF, EPS mit eingebundenen Schriften) Abbildungsauflösungen: 300 dpi für Farb- und Graustufenbilder 1200 dpi für Bitmapbilder per E-Mail an: vorstufe@bonifatius, oder Datenträger (CD, DVD) plus event. Proofs an: Bonifatius GmbH, Druck · Buch · Verlag - Vorstufe Karl-Schurz-Straße 26, 33100 Paderborn (Tel. 05251 153-372) Datenanlieferung Beilagen Beilagen sind der Zeitschrift lose beigefügte Drucksachen. Sie werden vom Auftraggeber verarbeitungsfrei angeliefert. Folgende Voraussetzungen müssen die Beilagen, die lose eingelegt werden, erfüllen: Gewicht Maximal 50 g pro Exemplar. Eine höhere Grammatur erfordert eine Absprache. Beschaffenheit Die Beilagen müssen am Bund geschlossen sind, bei Falzprodukten kein Zick-Zack-Falz. Anlieferung für die Beilagen Bonifatius GmbH Karl-Schurz-Straße 26 33 100 Paderborn Beihefter/ Beikleber auf Anfrage Anzeigen-Preisliste Nr. 5, gültig ab 01.01.2016 echt das heft 3 FORMATE für den Bundesfreiwilligendienst www.bundesfreiwilligendienst.de engagiert & erfolgreich Keine Chance für Preisliste Nr. 5 1/1 Seite 1/2 Seite hoch 1/2 Seite quer 1/3 Seite hoch 1/3 Seite quer 178 x 259 mm 86,5 x 259 mm 178 x 127 mm 56 x 259 mm 178 x 83 mm 1/4 Seite hoch 1/4 Seite hoch 1/4 Seite quer 1/6 Seite hoch 1/6 Seite quer 40,75 x 259 mm 86,5 x 127 mm 178 x 61 mm 56 x 127 mm 178 x 39 mm Anzeigen-Preisliste Nr. 5, gültig ab 01.01.2016 echt das heft 4 PREISE SEITENANTEILIGE FORMATE* für den Bundesfreiwilligendienst Formate Preis Anzeigenpreis für Stellen-, Ausbildungsund Studienangebote Breite Höhe 4c-Anzeigen 1/1 Seite 178 259 5.990,– 1 2.995,– 1 1/2 Seite 86,5 259 2.995,– 1 1.498,– 1 1/2 Seite 178 127 2.995,– 1 1.498,– 1 1/3 Seite 56 259 1.998,– 1 999,– 1 1/3 Seite 178 83 1.998,– 1 999,– 1 1/4 Seite 40,75 259 1.498,– 1 749,– 1 1/4 Seite 86,5 127 1.498,– 1 749,– 1 1/4 Seite 178 61 1.498,– 1 749,– 1 1/6 Seite 56 27 .998,– 1 .499,– 1 1/6 Seite 178 39 .998,– 1 .499,– 1 * Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer engagiert & erfolgreich Keine Chance für Preisliste Nr. 5 Größe www.bundesfreiwilligendienst.de Anzeigen-Preisliste Nr. 5, gültig ab 01.01.2016 echt das heft 5 FORMAT- UND PREISÜBERSICHT* – BEILAGEN Preisliste Nr. 5 Mindestformat 10,5 cm x 14,8 cm Höchstformat 20,0 cm x 29,0 cm (21,0 cm x 29,7 cm nach Absprache) Falz-Voraussetzung Falzprodukte an der langen Seite geschlossen (kein Leporello-Falz) Belegung Gesamtauflage, bis 20 g 48,00 1 je angefangene 1.000 Exemplare, höhere Gewichte nur nach Absprache (bis maximal 50 g) Teilauflage möglich, Preise nach Absprache Rabatte 2 Anzeigen oder Beilagen innerhalb von 12 Monaten 3 % Rabatt 3 Anzeigen oder Beilagen innerhalb von 12 Monaten 4 % Rabatt 4 Anzeigen oder Beilagen innerhalb von 12 Monaten 6 % Rabatt * Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer für den Bundesfreiwilligendienst www.bundesfreiwilligendienst.de engagiert & erfolgreich Keine Chance für Anzeigen-Preisliste Nr. 5, gültig ab 01.01.2016 echt das heft 5 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen 1. „Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen bzw. Verbreitung von Werbebeilagen eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Der Werbeauftrag wird erst durch schriftliche Bestätigung (auch per E-Mail) der Anzeigenleitung für den Verlag bindend. Für die richtige Ausführung fernmündlich erteilter Aufträge wird keine Verantwortung übernommen. Mündliche Absprachen sind stets erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag bzw. die Anzeigenleitung gültig. 3. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Auftragnehmer eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. 4. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Auftragnehmer mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. 5. Der Auftragnehmer behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Auftragnehmers abzulehnen, bzw. vom Vertrag zurückzutreten, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen, z.B. auch Schulgesetze der Länder, verstößt oder deren Veröffentlichung für den Auftragnehmer unzumutbar ist. Beilagenaufträge sind für den Auftragnehmer erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. für den Bundesfreiwilligendienst www.bundesfreiwilligendienst.de engagiert & erfolgreich Keine Chance für 6. Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr übernommen. 7. Der Ausschluss von Mitbewerbern des Auftraggebers ist nicht möglich. 8. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Texte, Druckunterlagen einschließlich Bildunterlagen, Beilagen und sonstigen Unterlagen für Anzeigen und Beilagen. Der Auftragnehmer ist gegenüber dem Auftraggeber nicht verpflichtet, solche Unterlagen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt oder sonstige Rechtsverpflichtungen begangen werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter freizustellen und ihm etwaige Aufwendungen zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass die Anzeige oder Beilage aufgrund der vorgenannten vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen in Rechte Dritter eingreift. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen das Urheber- oder Wettbewerbsrecht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige oder Beilage bezieht, nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste zu erstatten. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und reprofähiger Druckvorlagen oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckvorlagen fordert der Auftragnehmer unverzüglich Ersatz an. Der Auftragnehmer gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Für Anzeigen, die infolge ungeeigneter Druckunterlagen nicht einwandfrei erscheinen, wird keine Haftung übernommen. 10. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Repros und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 11.Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Erscheinen der Anzeige. Anzeigen-Preisliste Nr. 5, gültig ab 01.01.2016 echt das heft für den Bundesfreiwilligendienst www.bundesfreiwilligendienst.de engagiert & erfolgreich Keine Chance für 12.Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Der Schadensersatz beschränkt sich in jedem Falle jedoch auf das Recht, die kostenlose Wiederholung der Anzeige in der nächsten Ausgabe zu verlangen. Werden mehrere Eintragungen bestellt und entstehen Fehler bei einer Eintragung, so ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung einer anderen, richtig ausgeführten Anzeige zu verweigern. 13.Reklamationen müssen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Weitergehende Haftungen des Verlages sind ausgeschlossen. 14.Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Auftragnehmer berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. 15.Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Es gilt die am Erscheinungstag gültige Preisliste. 16.Die Rechnung ist sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Beanstandungen sind innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Rechnung geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die aktuell marktüblichen Zinsen sowie Einziehungskosten berechnet. Der Auftragnehmer kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf eine ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 17. Der Auftragnehmer liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Auftragnehmers über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 18. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Köln. Bei Nichtkaufleuten gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand ebenfalls Köln vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen Werbungsmittler 1. Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die jeweils gültige Preisliste zu halten. Die vom Auftragnehmer gewährte Mittlungsvergütung von 15 % darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. 2. Diese Vergütung von 15 % Prozent wird nur dann gewährt, sofern die Mittler die gesamte Auftragsabwicklung übernehmen, die Aufträge dem Auftragnehmer unmittelbar erteilen, für Texte einwandfreie Druckunterlagen bzw. bei Anzeigen Reinzeichnungen liefern, die Bezahlung der Beilagen und Anzeigenrechnung übernehmen und die Abrechnung mit dem Werbungstreibenden unmittelbar durchführen.
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