Stundentafel der Fachschule für Sozialpädagogik praxisintegriert Landkreis Biberach (durchschnittliche Zahl der Wochenstunden) 1. Pflichtbereich SJ 1 SJ 2 SJ3 1.1 Fächer Religionslehre/Religionspädagogik 2 1 1 Deutsch 1 2 1 Englisch 1 2 1 1.2 Handlungsfelder Berufliches Handeln fundieren Matthias-Erzberger-Schule Die Matthias-Erzberger-Schule ist eine Berufliche Schule im Kreis-Berufsschulzentrum mit den Schwerpunkten: • • • • • Biotechnologie Ernährung und Gesundheit Hauswirtschaft Landwirtschaft Pflege • Sozialpädagogik 2,5 2,5 2,5 Erziehung und Betreuung gestalten 2 2 3,5 Bildung u. Entwicklung fördern I 2 2,5 2 Bildung u. Entwicklung fördern II 4,5 3 3 Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben 2 2 2 Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln 1 1 2 Kontakt und weitere Informationen: 2 Wahlpflichtbereich u.a. Kinder unter 3 Jahren in Tageeinrichtungen, Museumspädagogik, 2 2 2 Leipzigstr.11 88400 Biberach Sekretariat: Raum 119 Sprechzeiten: 10-12 und 14-16 Uhr 20 20 20 650 650 700 Tel.: Fax.: E-Mail: 07351 346 215 07351 346 342 [email protected] www.mes-bc.de gesamt 3 Pflichtbereich Praxis Sozialpädagogisches Handeln (mindestens 2000 Stunden) Matthias-Erzberger-Schule Berufliche Schule im Kreis-Berufsschulzentrum Biberach mes Staatlich anerkannte/r Erzieher/in Fachschule für Sozialpädagogik praxisintegriert Anfahrt Allgemeines • Die Ausbildung erfolgt im normalen Schulbetrieb. Für alle Schülerinnen und Schüler besteht Anwesenheitspflicht. • Der Besuch der Schule ist schulgeldfrei. • Der vom Träger gewährte Jahresurlaub kann nur in den unterrichtsfreien Tagen genommen werden. mes Schule rund ums Menschsein Die Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) an der Matthias-Erzberger-Schule Fachabteilungsleitung: Frau Baur email: [email protected] Ziel dieser Schulart Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) befähigt dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen selbstständig und eigenverantwortlich als Erzieher/in tätig zu sein. Die Schule vermittelt gemeinsam mit der Ausbildungseinrichtung die hierzu erforderliche berufliche Handlungskompetenz. Dauer der Ausbildung Die Ausbildung dauert drei Jahr und gliedert sich in theoretische und praktische Ausbildungsanteile. Die praktische Ausbildung umfasst 2000 Stunden. Sie findet auch in der unterrichtsfreien Zeit statt. Schultage sind Donnerstag und Freitag ganztägig und einmal im Monat am Mittwoch ganztägig. Sozialpädagogisches Handeln / Praxis: Der Träger schließt mit dem Schüler/der Schülerin einen Vertrag mit Ausbildungsvergütung ab. Die Schule trifft mit den Einrichtungen eine Kooperationsvereinbarung. Aufnahmevoraussetzungen Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) sind: 1. der mittlere Bildungsabschluss oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungs standes und u.a. a. der erfolgreiche Abschluss des Berufskollegs für Praktikanten / -innen oder b. ein Berufsabschluss als Kinderpfleger/-in oder 2. ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung und - eine mindestens zweijährige, bei einer Teilzeittätigkeit entsprechend längere, kontinuierliche Tätigkeit als Tagesmutter mit mehreren Kindern (über Pflegeerlaubnis zugelassen) oder - die Führung eines Familienhaushaltes mit mindestens einem Kind (Dauer mindes tens 3 Jahre) oder - eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder 3. eine zweijährige Vollzeittätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung und 4. der Nachweis eines Vertrages zwischen einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Tageseinrichtung für Kinder. 5. Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende Deutschkenntnisse nachzuweisen. Stand Okt. 2015 Anmeldeschluss für Ihre Bewerbung ist jeweils der 01. März eines Jahres. Haben mehr Bewerber/-innen die Aufnahmebedingungen erfüllt als Schulplätze zur Verfügung stehen, findet ein Auswahlverfahren statt. Aufnahmeantrag Bei der Bewerbung ist der ausgefüllte Aufnahmeantrag der Schule (Anmeldung online unter www.mes-bc.de) abzugeben mit folgenden Unterlagen: • Übersicht über den schulischen und beruflichen Werdegang (Lebenslauf) mit Bild • beglaubigte Zeugnisabschriften und Nachweise (siehe Aufnahmevoraussetzungen) • Zusage des Trägers der sozialpädagogischen Einrichtung Abschluss und Berechtigung Die Abschlussprüfung besteht aus einer Facharbeit mit Kolloquium sowie einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Nach erfolgreichem Abschluss der gesamten Ausbildung wird mit der staatlichen Anerkennung die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Erzieher“ / „ Staatlich anerkannte Erzieherin“ erworben. Die staatliche Anerkennung ist mit Wirkung des Tages auszusprechen, an dem das Ausbildungsverhältnis endet.
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