Anmeldung zur Immatrikulation eines Fahrzeuges

Strassenverkehrs- und
Schifffahrtsamt
Office de la circulation
routière et de la navigation
Schermenweg 5, Postfach
3001 Bern
Polizei- und Militärdirektion
des Kantons Bern
Direction de la police et des affaires
militaires du canton de Berne
Telefon
+41 31 634 21 11
Telefax
+41 31 634 26 81
www.be.ch/svsa
Anmeldung zur Immatrikulation eines Fahrzeuges
KF Anmeldung zur Imma. eines FZ d / V: 0.4
Halterangaben
Name / Firma*
Vorname
Geburtsdatum
Heimatstaat**
Strasse / Nr.
PLZ / Ort
Telefon
Bei Firmen
UID-Nummer*
* bei Firmen ohne UID: Einzureichende Unterlagen sind auf der Rückseite aufgeführt.
** Halter ohne Schweizerbürgerrecht: Bei erstmaliger Zulassung ist eine Kopie des Ausländerausweises beizulegen.
Angaben zum Geschäftsfall
A)
Es handelt sich um eine/n
Halterwechsel
Neueinlösung
Wiederinverkehrsetzung der Kontrollschilder
Eröffnung / Auflösung eines Wechselschildes
Anhänger
B)
Sollen neue Kontrollschilder zugeteilt werden?
Ja
Nein
(11 x 50 cm)
(16 x 30 cm)
Wenn ja, Kontrollschildformat hinten?
C)
Wenn nein, bisherige Kontrollschildnummer
BE
Sind die Kontrollschilder zur Zeit hinterlegt?
Ja
Nein
Wird das bisher eingelöste Fahrzeug annulliert?
Ja
Nein
Wenn ja, bitte Fahrzeugausweis im Original des bisher eingelösten Fahrzeuges zur Annullation beilegen.
Bemerkungen
Unterschrift des Fahrzeughalters oder Stempel und
Unterschrift der Garage / Versicherungsgesellschaft
Ort, Datum
Vermerke durch den Garagenbetrieb
Den neuen Fahrzeugausweis senden Sie:
Den ungültigen Fahrzeugausweis senden Sie:
direkt an den Fahrzeughalter.
direkt an den Fahrzeughalter.
an unseren Garagenbetrieb zurück; ein
frankiertes Rückantwortcouvert liegt bei.
an unseren Garagenbetrieb zurück; ein
frankiertes Rückantwortcouvert liegt bei.
Wichtige Hinweise auf der Rückseite beachten!
Wer erstmals ein Fahrzeug einlösen will, legt uns bitte folgende Unterlagen vor:
 das vorliegende Formular ausgefüllt und unterzeichnet;
 den vom Importeur oder Markenvertreter ausgefüllten Prüfungsbericht Form 13.20A, wenn das Fahrzeug fabrikneu
ist;
 den bisherigen Fahrzeugausweis (und gegebenenfalls den Prüfungsbericht, wenn nach der Annullation nachgeprüft)
im Original falls das Fahrzeug bereits zum Verkehr zugelassen war;
 einen neuen Haftpflichtversicherungsnachweis (diesen bestellen Sie bitte bei Ihrer Versicherungsgesellschaft. Der
Nachweis wird uns in elektronischer Form übermittelt und ist 30 Tage lang gültig);
 falls im Fahrzeugausweisfeld 14 des einzulösenden Fahrzeugs der Code „178-Halterwechsel verboten“ gültig eingetragen ist, bedingt ein Halterwechsel die Zustimmung des Begünstigten. Diese Zustimmung erteilt auf Ihre Anfrage
hin die begünstigte Leasinggesellschaft und übermittelt eine entsprechende elektronische Meldung an uns.
 für fabrikneue LSVA-pflichtige Fahrzeuge: Kopie der Einbaubestätigung des elektronischen Erfassungsgerätes
„EMOTACH“ (sowie zu Fahrtenschreiber, Geschwindigkeitsbegrenzer) oder auf den Halter/die Halterin lautende Befreiungserklärung der Oberzolldirektion;
 sowie weitere Kopien von fahrzeugrelevanten Papieren wie bspw. der EG-Übereinstimmungsbestätigung (COC) oder
Prüfberichte des Dynamic Test Center (DTC, FAKT).
 Halter ohne Schweizerbürgerrecht: müssen zur erstmaligen Zulassung eines Fahrzeugs eine Kopie des Ausländerausweises beilegen. Fahrzeuge von Ausländern mit Ausländerausweis F, N oder S sowie von Drittstaatangehörigen (nicht EU/EFTA) mit Ausländerausweis L werden provisorisch eingelöst.
 Halterangaben Firmen: Unternehmen ohne Handelsregistereintrag oder ohne UID-Nummer müssen Ihre Existenz
nachweisen. Dies kann beispielsweise mittels Kopien der Gründungsunterlagen oder AHV-Versichertennummer belegt werden. Die Einforderung weiterer Unterlagen bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Vorläufige Verkehrsberechtigung - falls Sie bereits gültige, bernische Kontrollschilder besitzen:
 Mit der vorläufigen Verkehrsberechtigung darf ein Fahrzeug in der Schweiz in Verkehr gesetzt werden, bevor das
Strassenverkehrsamt den neuen Fahrzeugausweis ausgestellt hat.
Dazu müssen Sie im Besitz eigener bernischer und für die entsprechende Fahrzeugart passender Kontrollschildnummern, eines gültigen Versicherungsnachweises und der weiteren für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen sein. Benutzen Sie dazu zusätzlich das entsprechende Formular „vorläufige Verkehrsberechtigung“ und beachten Sie die Hinweise auf der Rückseite des Formulars.
Unsere Gebühren
Ausstellen des Fahrzeugausweises
Ausstellen des Fahrzeugausweises bei Fahrzeugen mit
Typengenehmigung X
Abgabe neuer Kontrollschilder Einzelschild
Abgabe neuer Kontrollschilder Schilderpaar
Post
CHF 45.CHF 75.-
Schalter
CHF 55.CHF 85.-
CHF 30.CHF 45.-
CHF 30.CHF 45.-
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