Handlungshilfe Selbstcheck Sicherheit und Gesundheit - Schule - Stand: Juni 2015 2 Unfälle und Krankheiten haben für die Betroffenen und die Schule oft schwer wiegende Folgen. Dies ist einer der Gründe, warum der Gesetzgeber von Verantwortlichen in Schulen Maßnahmen erwartet, die Sicherheit und Gesundheit gewährleisten. Diese Handlungshilfe soll Sie dabei unterstützen, den Stand der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu überprüfen. Der Selbstcheck zeigt Ihnen, wo es möglicherweise Schwachstellen gibt und welcher Handlungsbedarf besteht, um die grundlegenden, rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Es lohnt sich! Die Fragen des Selbstchecks, die Sie nur mit „teilweise“ oder „nein“ beantworten können, zeigen Ihnen den notwendigen Handlungsbedarf auf. Zu diesen Punkten sind Maßnahmen notwendig. Zu den Fragen, die Sie mit „ja“ beantworten können, empfehlen wir Ihnen, die bereits durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren. Sollten sich bei der Bearbeitung des Selbstchecks Fragen ergeben, zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Wir unterstützen Sie gern und beraten Sie bei der Umsetzung notwendiger Maßnahmen. Ihre Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen Konsul-Smidt-Str. 76a 28217 Bremen Tel.: (0421) 350 12 0 Fax: (0421) 350 12 88 [email protected] www.unfallkasse.bremen.de Bremen, November 2010 3 Organisation von Sicherheit und Gesundheit Die Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes regelt, wer welche Verantwortung trägt, welche Aufgaben wahrnimmt und Handlungskompetenzen hinsichtlich der Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten und Schüler besitzt. 1. 2. 3. 4. 5. Sind die Verantwortlichkeiten, Aufgaben und Kompetenzen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes geregelt und bekannt? Sind Arbeitsmediziner/Betriebsärzte in Planungsund Entscheidungsprozesse Ihrer Schule eingebunden? Sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Planungsund Entscheidungsprozesse Ihrer Schule eingebunden? Werden die Aufgaben und Mindesteinsatzzeiten beider eingehalten? Ist eine ausreichende Zahl von Sicherheitsbeauftragten bestellt? ja teilweise nein Gefahrenermittlung, Risikobewertung Ein wichtiges Instrument zur Beurteilung von Sicherheit und Gesundheit an Ihrer Schule ist die Gefährdungsbeurteilung. Gefährdungen können nur vermieden werden, wenn die Gefahren bekannt sind, und das damit verbundene Risiko bewertet wurde. Regelmäßige Prüfungen sind notwendig, um die Funktionstüchtigkeit von Sicherheitseinrichtungen und Arbeitsmitteln zu gewährleisten. 6. 7. 8. 9. Wird eine Gefährdungsbeurteilung für alle Bereiche Ihrer Schule regelmäßig erstellt und dokumentiert? Werden aus der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zur Mängelbeseitigung abgeleitet? Werden Umsetzung und Wirkung dieser Maßnahmen kontrolliert? Werden die notwendigen Prüfungen der Arbeitsmittel, persönlichen Schutzausrüstungen, Sicherheitseinrichtungen oder anderer sicherheitsrelevanter Einrichtungen durchgeführt? 10. Werden die Prüfungen dokumentiert? ja teilweise nein 4 Sicherheitsregeln Sicherheitsregeln legen fest, wie insbesondere bei Gefahr geneigten Tätigkeiten zu verfahren ist, damit die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten und Schüler gewährleistet ist. Dazu ist die Kenntnis und Umsetzung aller zutreffenden Sicherheitsanforderungen notwendig. 11. Sind die für den Betrieb relevanten, grundlegenden sicherheitstechnischen Anforderungen bekannt? 12. Werden die für den Betrieb relevanten, grundlegenden sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt? 13. Ist sichergestellt, dass die Vorschriften für schutzbedürftige Personen eingehalten werden? 14. Sind die notwendigen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen bekannt? 15. Werden diese durchgeführt? 16. Werden diese dokumentiert (Vorsorgekartei)? ja teilweise nein Ausbildung, Unterweisung, Information Ausbildung, Unterweisung, Information sind Vorraussetzung für sicheres und gesundheitsbewusstes Handeln. Alle Beteiligten müssen durch gezielte und ausreichende Schulung die notwendigen Kenntnisse erlangen können. 17. Werden an Ihrer Schule alle Beteiligten regelmäßig zu Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes unterwiesen? 18. Werden die Unterweisungen dokumentiert? 19. Verfügen die Beschäftigten über die für ihre Tätigkeiten notwendigen Qualifikationen? 20. Gibt es an Ihrer Schule die für den sicheren Schulbetrieb notwendigen Betriebsanweisungen? ja teilweise nein 5 Maßnahmen: Planung und Kommunikation Eine gute Planung bei der Beschaffung oder der Zusammenarbeit mit anderen unterstützt Sie, Gefahren und deren mögliche Folgen zu verhindern. Kommt es trotzdem zu Vorfällen, ist es notwendig, für die Kommunikation dieser Ereignisse Vorsorge zu tragen und notwendige Maßnahmen einzuleiten. 21. Werden bei der Vergabe von Aufträgen die Anforderungen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes berücksichtigt? 22. Achten Sie an Ihrer Schule auf Sicherheitsaspekte beim Tätigwerden von Fremdfirmen? Wird ggf. eine Aufsicht führende Person mit Weisungsbefugnis bestimmt? 23. Ist sichergestellt, dass die Verantwortlichen von akuten Mängeln, Risiken, Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfahren? 24. Ist geregelt, dass die sich daraus ergebenden, notwendigen Maßnahmen durchgeführt werden? 25. Werden die Informationen zu Mängeln, Risiken, Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren dokumentiert und ausgewertet? ja teilweise nein Notfallorganisation Bei Notfällen (Unfällen, akuten Erkrankungen, Bränden etc.) muss rasch und sachkundig gehandelt werden. Die Notfallorganisation soll dies sicher stellen. 26. Besteht ein Notfallplan? 27. Werden Notfall- und Evakuierungsübungen durchgeführt? 28. Sind die für den Standort notwendigen Maßnahmen des Brandschutzes getroffen worden? 29. Ist eine wirksame Erste Hilfe sichergestellt? ja teilweise nein 6 Handlungshilfe Selbstcheck Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - Schule Herausgeber: Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen Konsul-Smidt-Str. 76 a 28217 Bremen 0421 35012-0 [email protected] www.ukbremen.de Bremen, Juni 2015 Bestellnummer UKFHB 19
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