Handlungshilfe Selbstcheck Sicherheit und Gesundheit - Schule -

Handlungshilfe
Selbstcheck
Sicherheit und Gesundheit
- Schule -
Stand: Juni 2015
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Unfälle und Krankheiten haben für die Betroffenen und die Schule oft schwer
wiegende Folgen. Dies ist einer der Gründe, warum der Gesetzgeber von
Verantwortlichen in Schulen Maßnahmen erwartet, die Sicherheit und Gesundheit
gewährleisten.
Diese Handlungshilfe soll Sie dabei unterstützen, den Stand der Arbeitssicherheit
und des Gesundheitsschutzes zu überprüfen. Der Selbstcheck zeigt Ihnen, wo es
möglicherweise Schwachstellen gibt und welcher Handlungsbedarf besteht, um die
grundlegenden, rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
Es lohnt sich!
Die Fragen des Selbstchecks, die Sie nur mit „teilweise“ oder „nein“ beantworten
können, zeigen Ihnen den notwendigen Handlungsbedarf auf. Zu diesen Punkten
sind Maßnahmen notwendig.
Zu den Fragen, die Sie mit „ja“ beantworten können, empfehlen wir Ihnen, die bereits
durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren.
Sollten sich bei der Bearbeitung des Selbstchecks Fragen ergeben, zögern Sie nicht,
uns anzusprechen. Wir unterstützen Sie gern und beraten Sie bei der Umsetzung
notwendiger Maßnahmen.
Ihre
Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen
Konsul-Smidt-Str. 76a
28217 Bremen
Tel.: (0421) 350 12 0
Fax: (0421) 350 12 88
[email protected]
www.unfallkasse.bremen.de
Bremen, November 2010
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Organisation von Sicherheit und Gesundheit
Die Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes regelt, wer welche
Verantwortung trägt, welche Aufgaben wahrnimmt und Handlungskompetenzen
hinsichtlich der Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten und Schüler besitzt.
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Sind die Verantwortlichkeiten, Aufgaben und
Kompetenzen der Arbeitssicherheit und des
Gesundheitsschutzes geregelt und bekannt?
Sind Arbeitsmediziner/Betriebsärzte in Planungsund Entscheidungsprozesse Ihrer Schule
eingebunden?
Sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Planungsund Entscheidungsprozesse Ihrer Schule
eingebunden?
Werden die Aufgaben und Mindesteinsatzzeiten
beider eingehalten?
Ist eine ausreichende Zahl von
Sicherheitsbeauftragten bestellt?
ja
teilweise
nein
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Gefahrenermittlung, Risikobewertung
Ein wichtiges Instrument zur Beurteilung von Sicherheit und Gesundheit an Ihrer
Schule ist die Gefährdungsbeurteilung. Gefährdungen können nur vermieden
werden, wenn die Gefahren bekannt sind, und das damit verbundene Risiko bewertet
wurde. Regelmäßige Prüfungen sind notwendig, um die Funktionstüchtigkeit von
Sicherheitseinrichtungen und Arbeitsmitteln zu gewährleisten.
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Wird eine Gefährdungsbeurteilung für alle
Bereiche Ihrer Schule regelmäßig erstellt und
dokumentiert?
Werden aus der Gefährdungsbeurteilung
Maßnahmen zur Mängelbeseitigung abgeleitet?
Werden Umsetzung und Wirkung dieser
Maßnahmen kontrolliert?
Werden die notwendigen Prüfungen der
Arbeitsmittel, persönlichen Schutzausrüstungen,
Sicherheitseinrichtungen oder anderer
sicherheitsrelevanter Einrichtungen durchgeführt?
10. Werden die Prüfungen dokumentiert?
ja
teilweise
nein
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Sicherheitsregeln
Sicherheitsregeln legen fest, wie insbesondere bei Gefahr geneigten Tätigkeiten zu
verfahren ist, damit die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten und Schüler
gewährleistet ist. Dazu ist die Kenntnis und Umsetzung aller zutreffenden
Sicherheitsanforderungen notwendig.
11. Sind die für den Betrieb relevanten, grundlegenden
sicherheitstechnischen Anforderungen bekannt?
12. Werden die für den Betrieb relevanten,
grundlegenden sicherheitstechnischen
Anforderungen erfüllt?
13. Ist sichergestellt, dass die Vorschriften für
schutzbedürftige Personen eingehalten werden?
14. Sind die notwendigen arbeitsmedizinischen
Vorsorgeuntersuchungen bekannt?
15. Werden diese durchgeführt?
16. Werden diese dokumentiert (Vorsorgekartei)?
ja
teilweise
nein
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Ausbildung, Unterweisung, Information
Ausbildung, Unterweisung, Information sind Vorraussetzung für sicheres und
gesundheitsbewusstes Handeln. Alle Beteiligten müssen durch gezielte und
ausreichende Schulung die notwendigen Kenntnisse erlangen können.
17. Werden an Ihrer Schule alle Beteiligten regelmäßig
zu Fragen der Sicherheit und des
Gesundheitsschutzes unterwiesen?
18. Werden die Unterweisungen dokumentiert?
19. Verfügen die Beschäftigten über die für ihre
Tätigkeiten notwendigen Qualifikationen?
20. Gibt es an Ihrer Schule die für den sicheren
Schulbetrieb notwendigen Betriebsanweisungen?
ja
teilweise
nein
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Maßnahmen: Planung und Kommunikation
Eine gute Planung bei der Beschaffung oder der Zusammenarbeit mit anderen
unterstützt Sie, Gefahren und deren mögliche Folgen zu verhindern. Kommt es
trotzdem zu Vorfällen, ist es notwendig, für die Kommunikation dieser Ereignisse
Vorsorge zu tragen und notwendige Maßnahmen einzuleiten.
21. Werden bei der Vergabe von Aufträgen die
Anforderungen der Sicherheit und des
Gesundheitsschutzes berücksichtigt?
22. Achten Sie an Ihrer Schule auf Sicherheitsaspekte
beim Tätigwerden von Fremdfirmen? Wird ggf.
eine Aufsicht führende Person mit
Weisungsbefugnis bestimmt?
23. Ist sichergestellt, dass die Verantwortlichen von
akuten Mängeln, Risiken, Unfällen,
Berufskrankheiten und arbeitsbedingten
Gesundheitsgefahren erfahren?
24. Ist geregelt, dass die sich daraus ergebenden,
notwendigen Maßnahmen durchgeführt werden?
25. Werden die Informationen zu Mängeln, Risiken,
Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten
Gesundheitsgefahren dokumentiert und
ausgewertet?
ja
teilweise
nein
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Notfallorganisation
Bei Notfällen (Unfällen, akuten Erkrankungen, Bränden etc.) muss rasch und
sachkundig gehandelt werden. Die Notfallorganisation soll dies sicher stellen.
26. Besteht ein Notfallplan?
27. Werden Notfall- und Evakuierungsübungen
durchgeführt?
28. Sind die für den Standort notwendigen
Maßnahmen des Brandschutzes getroffen
worden?
29. Ist eine wirksame Erste Hilfe sichergestellt?
ja
teilweise
nein
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Handlungshilfe Selbstcheck Arbeitssicherheit
und Gesundheitsschutz - Schule Herausgeber:
Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen
Konsul-Smidt-Str. 76 a
28217 Bremen
0421 35012-0
[email protected]
www.ukbremen.de
Bremen, Juni 2015
Bestellnummer UKFHB 19