drucken speichern unter vergrößern ANLAGE 2 ZUM M2 - ANTRAG Markterschließung (Ausland) und Markterschließungsassistent Antragsteller: Antrag vom: Achtung: Es werden max. 50.000 EUR Zuschuss je gefördertes Unternehmen/Unternehmensgruppe innerhalb von 3 Jahren gewährt (gilt nicht für den Markterschließungsassistent). Bei Förderung eines Markterschließungsassistenten wird der Bemessungsgrundlage für den Zuschuss das im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitnehmer-Brutto zugrunde gelegt. Der Zuschuss beträgt max. 20.000 EUR für ein Jahr. 1 Thema (bitte genau benennen) Zielmärkte/Länder: externer Dienstleister (bei mehreren bitte eine Anlage beifügen) 2 Anschrift (Straße/Haus-Nr./Postfach/PLZ/Ort) 3 Tel./Fax (mit Vorwahl) Ausgabenplan Maßnahmen zur Markterschließung im Ausland, zur Vorbereitung des Marktauftritts auf einem ausländischen Markt und allgemeine Markterschließungsstrategien für das Ausland Ausgaben (EUR) Beratung/Erstellung produktspezifischer Marktanalysen Erstellung und Beratung zur Umsetzung von Markterschließungskonzepten, Erstellung fremdsprachiger Angebote und spezifischer Übersetzungen. Liegen der beantragten Maßnahme marktfähige Produkte oder Dienstleistungen zugrunde? ja nein sonstige Ausgaben (bitte näher erläutern) Einstellung eines fachlich qualifizierten Assistenten für Markterschließung1 Anzahl der beantragten Assistenten: 0,00 Zwischensumme Ort, Datum 1 rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers/Firmenstempel Das Beschäftigungsverhältnis ist für eine Mindestzeitraum von 24 Monaten (Bindefrist) und für einen Standort innerhalb des Landes Brandenburg abzuschließen. Im Fall einer Teilzeitbeschäftigung darf die Mindestarbeitszeit nicht unter 20 Wochenstunden liegen. Bitte das lohn- oder einkommenspflichtiges Bruttogehalt im zu fördernden Beschäftigungszeitraum (EUR) angeben. w1503172000 - 16.06.2015 Antrag M2 - Anlage 2 Markterschließung (Ausland) und Markterschließungsassistent 1 von 2 4 Ergänzende Unterlagen zum Vorhaben ( = beigefügt) bei Beantragung von Maßnahmen zur Erstellung und Umsetzung von Markterschließungskonzepten, fremdsprachigen Angeboten und spezifischen Übersetzungen, ist der Nachweis eines marktfähigen Produktes/einer marktfähigen Dienstleistung zu erbringen aussagefähige Gesamtkonzeption inkl. Darstellung der Einzelmaßnahmen mit Zeitplan, Zielsetzung und Begründung Darstellung der zeitlichen Abfolge der Einzelmaßnahmen Angaben zum externen Dienstleister, d. h. Nachweis über Qualifikation und berufliche Erfahrung des Beraters (Referenzen, kurzer Lebenslauf u. ä.) Kopie der Kostenangebote, die dem Ausgabenplan zugrunde liegen. Das Angebot muss darüber hinaus eine detaillierte Leistungsbeschreibung mit Einzelkostenzuordnung enthalten. Bei Beratungsleistungen ist der Berater in einem Wettbewerbsverfahren (Veröffentlichung im Ausschreibungsblatt) zu ermitteln. Daher sind Beratungsleistungen auf der Ausschreibungsplattform http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de für die Bundesländer Berlin und Brandenburg durch den Antragsteller öffentlich bekanntzumachen. Eine Kopie der Veröffentlichung sowie das Ergebnis der Ausschreibung sind einzureichen. bei Beantragung von Maßnahmen zur Einstellung eines Markterschließungsassistenten2 sind die Erklärung über erhaltene bzw. beantragte „De-minimis“-Beihilfen eine Beschreibung der zu besetzenden Stelle sowie der damit verbundenen Markterschließungsmaßnahme und der Entwurf des Anstellungsvertrages je Assistent Ausschreibungsunterlagen vorzulegen Hinweis: 2 Die Anforderung weiterer Unterlagen behalten wir uns vor. Das Beschäftigungsverhältnis ist für einen Mindestzeitraum von 24 Monaten (Bindefrist) und für einen Standort innerhalb des Landes Brandenburg abzuschließen. Vor einer Einstellung ist die zu besetzende Stelle öffentlich in einem (über-) regionalen Printmedium oder einem dafür vorgesehenen Internetportal auszuschreiben. Der einzustellende Markterschließungsassistent darf kein anderes Personal im Unternehmen ersetzen. Die Zuwendung ist nicht zulässig für Beschäftigungsverhältnisse von Leiharbeitern, freien Mitarbeitern und Anteilseignern am Antrag stellenden Unternehmen oder Personen, die innerhalb von 12 Monaten vor Antragstellung bereits im Unternehmen tätig waren. Im Fall einer Teilzeitbeschäftigung darf die Mindestarbeitszeit nicht unter 20 Wochenstunden liegen. Innerhalb der Geltungsdauer der Richtlinie wird die Einstellung eines Markterschließungsassistenten nur einmal gefördert. w1503172000 - 16.06.2015 Antrag M2 - Anlage 2 Markterschließung (Ausland) und Markterschließungsassistent 2 von 2
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