anlage 2 zum m2 - antrag - Investitionsbank des Landes Brandenburg

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ANLAGE 2 ZUM M2 - ANTRAG
Markterschließung (Ausland) und Markterschließungsassistent
Antragsteller:
Antrag vom:
Achtung:
Es werden max. 50.000 EUR Zuschuss je gefördertes Unternehmen/Unternehmensgruppe innerhalb von 3 Jahren
gewährt (gilt nicht für den Markterschließungsassistent).
Bei Förderung eines Markterschließungsassistenten wird der Bemessungsgrundlage für den Zuschuss das im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitnehmer-Brutto zugrunde gelegt. Der Zuschuss beträgt max. 20.000 EUR für ein Jahr.
1
Thema (bitte genau benennen)
Zielmärkte/Länder:
externer Dienstleister (bei mehreren bitte eine Anlage beifügen)
2
Anschrift (Straße/Haus-Nr./Postfach/PLZ/Ort)
3
Tel./Fax (mit Vorwahl)
Ausgabenplan
Maßnahmen zur Markterschließung im Ausland, zur Vorbereitung des Marktauftritts auf einem ausländischen Markt und
allgemeine Markterschließungsstrategien für das Ausland
Ausgaben (EUR)
Beratung/Erstellung produktspezifischer Marktanalysen
Erstellung und Beratung zur Umsetzung von Markterschließungskonzepten, Erstellung fremdsprachiger Angebote und spezifischer Übersetzungen.
Liegen der beantragten Maßnahme marktfähige Produkte
oder Dienstleistungen zugrunde?
ja
nein
sonstige Ausgaben (bitte näher erläutern)
Einstellung eines fachlich qualifizierten Assistenten für
Markterschließung1
Anzahl der beantragten Assistenten:
0,00
Zwischensumme
Ort, Datum
1
rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers/Firmenstempel
Das Beschäftigungsverhältnis ist für eine Mindestzeitraum von 24 Monaten (Bindefrist) und für einen Standort innerhalb des Landes
Brandenburg abzuschließen. Im Fall einer Teilzeitbeschäftigung darf die Mindestarbeitszeit nicht unter 20 Wochenstunden liegen.
Bitte das lohn- oder einkommenspflichtiges Bruttogehalt im zu fördernden Beschäftigungszeitraum (EUR) angeben.
w1503172000 - 16.06.2015
Antrag M2 - Anlage 2 Markterschließung (Ausland) und Markterschließungsassistent
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Ergänzende Unterlagen zum Vorhaben



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(
= beigefügt)
bei Beantragung von Maßnahmen zur Erstellung und Umsetzung von
Markterschließungskonzepten, fremdsprachigen Angeboten und spezifischen Übersetzungen, ist der Nachweis eines marktfähigen Produktes/einer
marktfähigen Dienstleistung zu erbringen
aussagefähige Gesamtkonzeption inkl. Darstellung der Einzelmaßnahmen
mit Zeitplan, Zielsetzung und Begründung
Darstellung der zeitlichen Abfolge der Einzelmaßnahmen
Angaben zum externen Dienstleister, d. h. Nachweis über Qualifikation und
berufliche Erfahrung des Beraters (Referenzen, kurzer Lebenslauf u. ä.)
Kopie der Kostenangebote, die dem Ausgabenplan zugrunde liegen.
Das Angebot muss darüber hinaus eine detaillierte Leistungsbeschreibung
mit Einzelkostenzuordnung enthalten. Bei Beratungsleistungen ist der Berater in einem Wettbewerbsverfahren (Veröffentlichung im Ausschreibungsblatt) zu ermitteln. Daher sind Beratungsleistungen auf der Ausschreibungsplattform http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de für die Bundesländer Berlin und Brandenburg durch den Antragsteller öffentlich bekanntzumachen. Eine Kopie der Veröffentlichung sowie das Ergebnis der Ausschreibung sind einzureichen.
bei Beantragung von Maßnahmen zur Einstellung eines Markterschließungsassistenten2 sind
 die Erklärung über erhaltene bzw. beantragte „De-minimis“-Beihilfen
 eine Beschreibung der zu besetzenden Stelle sowie der damit verbundenen Markterschließungsmaßnahme und
 der Entwurf des Anstellungsvertrages je Assistent
 Ausschreibungsunterlagen
vorzulegen
Hinweis:
2
Die Anforderung weiterer Unterlagen behalten wir uns vor.
Das Beschäftigungsverhältnis ist für einen Mindestzeitraum von 24 Monaten (Bindefrist) und für einen Standort innerhalb des
Landes Brandenburg abzuschließen. Vor einer Einstellung ist die zu besetzende Stelle öffentlich in einem (über-) regionalen Printmedium oder einem dafür vorgesehenen Internetportal auszuschreiben. Der einzustellende Markterschließungsassistent darf kein
anderes Personal im Unternehmen ersetzen. Die Zuwendung ist nicht zulässig für Beschäftigungsverhältnisse von Leiharbeitern,
freien Mitarbeitern und Anteilseignern am Antrag stellenden Unternehmen oder Personen, die innerhalb von 12 Monaten vor
Antragstellung bereits im Unternehmen tätig waren.
Im Fall einer Teilzeitbeschäftigung darf die Mindestarbeitszeit nicht unter 20 Wochenstunden liegen. Innerhalb der Geltungsdauer
der Richtlinie wird die Einstellung eines Markterschließungsassistenten nur einmal gefördert.
w1503172000 - 16.06.2015
Antrag M2 - Anlage 2 Markterschließung (Ausland) und Markterschließungsassistent
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